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    944. Bundestagsfraktion.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1955 6037 112. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. November 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . 6038 C, D, 6074 A, 6075 D, 6076 D Vorlage des Berichts des Bundesministers des Innern über den Abschluß der Arbeit des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebietes (Drucksache 1844) 6038 C Antrag auf Zurückverweisung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksachen 1083, 1233, 1790) an die Ausschüsse für Fragen des Gesundheitswesens und für Wirtschaftspolitik: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . 6038 C Überweisung beschlossen 6038 D Antrag auf Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Reform der Rentenversicherung von der Tagesordnung: Frau Kalinke (DP) . . . . 6038 D, 6039 D Absetzung beschlossen 6040 A Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Sabel u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Drucksache 1817): Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1836) 6040 A Franzen (CDU/CSU), Berichterstatter 6040 A Vizepräsident Dr. Schmid . 6041 B, 6045 A, B Dr. Bucher (FDP) 6041 B Illerhaus (CDU/CSU) 6041 D Sabel (CDU/CSU) 6043 B Burgemeister (CDU/CSU) 6044 A Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache 6044 C zur Abstimmung 6047 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) 6045 A Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 6045 C Kroll (CDU/CSU) 6046 B Bausch (CDU/CSU) 6046 C Abstimmungen 6046 C Namentliche Schlußabstimmung 6047 A, B, 6050 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 1771) 6047 B Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß 6047 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksache 1819) 6047 C Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 6047 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP) . . 6049 C Dr. Gülich (SPD) 6049 D Beschlußfassung 6050 B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 1804) . 6050 C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 6050 C Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 6051 D Wittrock (SPD) 6052 D Dr. Atzenroth (FDP) 6055 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheitenn der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 6057 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (2. RMG) (Drucksache 1780); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1842, Umdruck 493) 6057 D, 6074 A, 6077 C Stingl (CDU/CSU): als Berichterstatter 6057 D zur Geschäftsordnung 6074 B Dannebom (SPD): zur Sache 6059 D zur Geschäftsordnung 6063 B Horn (CDU/CSU) 6061 C Frau Kalinke (DP) 6062 A, 6064 C, 6069 A, C Arndgen (CDU/CSU) . 6062 C, D, 6063 A, C, 6064 B Dr. Schellenberg (SPD): zur Geschäftsordnung . . 6062 D, 6074 D zur Sache . . 6061 D, 6064 A, 6067 A, B, 6068 A, D, 6069 B, D, 6070 A, 6071 B, C Horn (CDU/CSU): zur Sache 6064 B, 6070 B zur Geschäftsordnung . 6073 D, 6074 C Schüttler (CDU/CSU) 6067 B Storch, Bundesminister für Arbeit 6068 D, 6071 B Dr. Berg (FDP): zur Sache 6069 A zur Geschäftsordnung 6074 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP) . . 6072 A Mellies (SPD) 6072 A Dr. Preller (SPD): zur Sache 6072 C, 6073 B zur Geschäftsordnung 6075 A Frau Finselberger (GB/BHE) (zur Geschäftsordnung) 6074 D Unterbrechung der Sitzung . 6074 A Abstimmungen . 6063 C, 6064 A, 6067 D, 6068 B, 6069 B, D, 6070 D, 6071 A, C, 6072 B, 6075 C Namentliche Abstimmungen . 6061 B, D, 6066 D, 6067 A, B, D, 6068 C, 6069 D, 6070 B, C, 6071 A 6079 Rückverweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 6075 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 1707 [neu]); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1839) . 6075 C Beschlußfassung 6075 C Nächste Fragestunde 6075 D Erklärung außerhalb der Tagesordnung über die Vorenthaltung des Stimmrechts der Berliner Abgeordneten: Brandt (Berlin) (SPD) 6076 A Dr. Krone (CDU/CSU) 6076 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 6076 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 6076 D Nächste Sitzung 6075 C, 6076 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6077 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Umdruck 493) . . . . 6077 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über 1. den von den Abg. Sabel u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Schlußabstimmung), 2. über den Änderungsantrag zu § 1 des von der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Umdruck 493 Ziffer 1), 3. über § 1 a desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2), 4. über § 1 e desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2), 5. über § 1 f desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2) 6079 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Eberhard 10. 12. 1955 Mensing 30. 11. Moll 30. 11. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. 11. Erler 20. 11. Heye 20. 11. Dr. Kliesing 20. 11. von Manteuffel (Neuß) 20. 11. Schmidt (Hamburg) 20. 11. Dr. Bartram 19. 11. Morgenthaler 19. 11. Dr. Pferdmenges 19. 11. Raestrup 19. 11. Richter 19. 11. Dr. Will 18. 11. Frehsee 15. 11. Gumrum 15. 11. Matthes 15. 11. Dr. Miessner 15. 11. Welke 15. 11. Gemein 13. 11. Spörl 13. 11. Dr. Atzenroth 12. 11. Bals 12. 11. Bauer (Wasserburg) 12. 11. Bauereisen 12. 11. Dr. Brönner 12. 11. Dr. Elbrächter 12. 11. Hilbert 12. 11. Hoogen 12. 11. Illerhaus 12. 11. Knobloch 12. 11. Meyer (Oppertshofen) 12. 11. Müller (Erbendorf) 12. 11. Regling 12. 11. Frau Ackermann 11. 11. Dr. Baade '11. 11. Baur (Augsburg) 11. 11. Brese 11. 11. Dr. Bucerius 11. 11. Corterier 11. 11. Dr. Deist 11. 11. Eickhoff 11. 11. Feldmann 11. 11. Feller 11. 11. Frühwald 11. 11. Dr. Furler 11. 11. Dr. Gleissner (München) 11. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 11. 11. Dr. Höck 11. 11. Höcherl 11. 11. Illerhaus 11. 11. Klingelhöfer 11. 11. Dr. Kopf 11. 11. Dr. Kreyssig 11. 11. Kalbitzer 11. 11. Leibing 11. 11. Dr. Leiske 11. 11. Dr. Lütkens 11. 11. Margulies 11. 11. Mayer (Birkenfeld) 11. 11. Mißmahl 11. 11. Dr. Mocker 11. 11. Müller-Hermann 11. 11. Nellen 11. 11. Dr. Orth 11. 11. Dr. Palle (Düsseldorf) 11. 11. Frau Dr. Probst 11. 11. Reitzner 11. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 11. Rademacher 11. 11. Dr. Schöne 11. 11. Schwarz 11. 11. Stiller 11. 11. Struve 11. 11. Unertl 11. 11. Wagner (Ludwigshafen) 11. 11. Dr. Wahl 11. 11. Dr. Wellhausen 11. 11. Anlage 2 Umdruck 493 (Vgl. S. 6059 C ff., 6067 B, 6079) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (2. RMG) (Druck- sachen 1842, 1780). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: §1 (1) Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zahlen bis zum 20. Dezember 1955 Vorschüsse auf die Gewährung weiterer Renten-Mehrbeträge für die Monate Dezember 1955 und Januar bis Mai 1956. Die Vorschüsse werden in Höhe von 20 vom Hundert der Steigerungsbeträge bemessen, und zwar durchschnittlich für jeweils um 5 Deutsche Mark gestufte monatliche Rentenzahlbeträge bis 200 Deutsche Mark; sie werden auf volle Deutsche Mark nach oben abgerundet. Der Vorschuß für den in Satz 1 genannten Zeitraum beträgt mindestens 20 Deutsche Mark. • (2) § 11 Abs. 2 und 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes vom 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 354) findet entsprechende Anwendung. 2.Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 wird § 1 durch die folgenden §§ 1 bis 1 g ersetzt: §1 Bis zur Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen werden für die Zeit nach dem 30. November 1955 weitere Renten-Mehrbeträge nach Maßgabe der §§ 1 a bis 1 g gewährt. § 1a Über die Vorschriften von § 1 des RentenMehrbetrags-Gesetzes vom 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 354) hinaus werden weitere Renten-Mehrbeträge auch an Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung gewährt. § lb Der der Berechnung des weiteren Renten-Mehrbetrages zugrunde zu legende Vomhundertsatz (§ 2 Abs. 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes) beträgt für Steigerungsbeträge aus Beiträgen, die a) für die Zeit bis zum 31. Dezember 1923 entrichtet worden sind, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 120 vom Hundert, in der knappschaftlichen Rentenversicherung 100 vom Hundert, b) für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis zum 31. Dezember 1938 entrichtet worden sind, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 60 vom Hundert, in der knappschaftlichen Rentenversicherung 50 vom Hundert. § 1 Für die Empfänger von Invalidenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, von Ruhegeldem in der Rentenversicherung der Angestellten, von Witwen- (Witwer-)renten in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten, bei denen der Mehrbetrag nach § 3 des Renten-MehrbetragsGesetzes berechnet wird, bestimmen sich die Vomhundertsätze für die Berechnung der weiteren Renten-Mehrbeträge nach Anlage B des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes. § 1 Auf Antrag des Berechtigten hat, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, abweichend von § 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes die Berechnung des weiteren Mehrbetrages gemäß § 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes zu erfolgen. § le Der weitere Mehrbetrag beträgt für Versichertenrenten mindestens 6 Deutsche Mark, für Witwenrenten mindestens 4 Deutsche Mark, für Waisenrenten mindestens 2 Deutsche Mark monatlich. § 1f Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistungen davon abhängig ist, daß bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, bleiben die Mehrbeträge bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt. Das gleiche gilt bei der Prüfung der fürsorgerechtlichen Hilfsbedürftigkeit. Die Mehrbeträge bleiben ferner von der Anrechnung auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ausgenommen. § 1g Die §§ 1 bis 7 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes finden auf die weiteren Renten-Mehrbeträge Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. 3. Es wird ein § 2 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: §2a Die durch die weiteren Renten-Mehrbeträge entstehenden Aufwendungen werden von den Trägern der Rentenversicherungen bevorschußt. Dies gilt nicht, soweit Renten-Mehrbeträge nach dem Renten-Mehrbetrags-Gesetz vom Bund zu tragen sind. Die endgültige Aufbringung der Mittel bleibt der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung vorbehalten. Bonn, den 10. November 1955 Ollenhauer und Fraktion Namentliche Abstimmungen 1. über den von den Abg. Sabel u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Schlußabstimmung) (Vgl. S. 6047 A, 6050 B), 2. über den § 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Umdruck 493 Ziffer 1) (Vgl. S. 6077 C, 6059 D, 6061 D, 6062 B, 6066 D), 3. über § 1 a desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2) (Vgl. S. 6077 D, 6067 B, 6068 C), 4. über § 1 e desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2) (Vgl. S. 6078 A, 6069 D, 6070 C), 5. über § 1 f desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2) (Vgl. S. 6078 C, 6070 B, C, 6071 A). Name 1 2 Abstimmungen 3 4 5 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Adenauer — — — — — Albers Ja Nein Nein Nein Nein Arndgen Ja Nein Nein Nein Nein Barlage Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Nein Bauer (Wasserburg) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bauereisen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bauknecht — Nein Nein Nein Nein Bausch Ja Nein Nein Nein Nein Becker (Pirmasens) . . Ja Nein Nein Nein Nein Bender Nein Nein Nein Nein Nein Berendsen Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Bergmeyer . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Fürst von Bismarck . . . — — — — — Blank (Dortmund) . . . — — — — — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Ja Nein Nein Nein Nein Blöcker Nein Nein Nein Nein Nein Bock Nein Nein Nein Nein Nein von Bodelschwingh . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Nein Nein Nein Brand (Remscheid) . . . Ja Nein Nein Nein Nein Frau Brauksiepe . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. von Brentano . . . . — — __ — — Brese beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Brönner enthalten Nein Nein Nein Nein Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Nein Brück Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Bucerius beurlaubt beurlaubt beurlaubt Nein Nein Dr. von Buchka . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Nein Burgemeister Nein Nein Nein Nein Nein Caspers Ja Nein Nein Nein Nein Cillien Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Czaja . . . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Demmelmeier Nein Nein — — — Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dietz Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dittrich Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dollinger Nein Nein Nein Nein Nein Donhauser — — — — — Dr. Dresbach Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Eckhardt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Eckstein — — — — — ) Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Ehren Ja Nein Nein Nein Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . . -- — — — — Etzenbach . Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Even Ja Nein Nein Nein Nein Feldmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gräfin Finckenstein . Ja Nein Nein Nein Nein Finckh — — beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Franz Ja Nein Nein Nein Nein Franzen Ja Nein Nein Nein Nein Friese beurlaubt Nein Nein Nein Nein Fuchs Ja Nein Nein Nein Nein Funk Nein Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Furler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gedat . Ja Nein Nein beurlaubt beurlaubt Geiger (München) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Frau Geisendörfer . . . Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gengler . Ja Nein Nein Nein Nein Gerns . Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt D. Dr. Gerstenmaier . beurlaubt Nein Nein Nein Nein Gibbert Nein Nein Nein Nein Nein Giencke . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Glasmeyer Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Gleissner (München) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Glüsing Nein Nein Nein Nein beurlaubt Gockeln . — — — — — Dr. Götz Ja Nein Nein Nein enthalten Goldhagen enthalten Nein Nein Nein Nein Gontrum Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Graf (München) . Ja Nein Nein Nein Nein Günther Ja Nein Nein Nein Nein Gumrum beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt ) Haasler -- Nein Nein Nein Nein Häussler Ja Nein Nein Nein Nein Hahn enthalten Nein Nein Nein Nein Harnischfeger Ja Nein Nein Nein Nein Heix Ja Nein Nein Nein Ja Dr. Hellwig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Graf Henckel . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Hesberg Ja Nein Nein Nein Nein Heye beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hilbert beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Höcherl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Nein Höfler Ja Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Holla Ja Nein Nein Nein Nein Hoogen beurlaubt Nein Nein Nein beurlaubt Dr. Horlacher Ja Nein Nein Nein Nein Horn Ja Nein Nein Nein Nein Huth enthalten Nein Nein Nein Nein Illerhaus Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Jaeger beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Jochmus . . Ja Nein Nein Nein Nein Josten Ja Nein Nein Nein Nein Kahn Ja Nein Nein Nein Nein Kaiser — Nein -- -- — Karpf Ja Nein Nein Nein Nein Kemmer (Bamberg) Ja Nein Nein Nein Nein Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Nein Kiesinger — — Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Nein Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Nein Klausner Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Kleindinst . . . . enthalten Nein Nein Nein Nein Dr. Kliesing beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Knapp Ja Nein Nein Nein Nein Knobloch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Dr. Köhler Nein Nein Nein — — Koops Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kortmann . Nein Nein Nein Nein Nein Kraft — — — — — Kramel Nein Nein Nein Nein Neig Krammig Ja Nein Nein Nein - Kroll Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Kuchtner . . Ja Nein Nein Nein Nein Kühlthau — Nein Nein Nein Nein Kuntscher Ja Nein Nein Nein enthalten Kunze (Bethel) enthalten Nein Nein Nein Nein Lang (München) . . . Ja Nein Nein Nein Nein Leibfried Ja — — — — Leibing beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Leiske beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lenz (Brühl) Ja — -- — — Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Nein Nein Nein Nein Lenze (Attendorn) . . Ja Nein Nein Nein Nein Leonhard Nein Nein Nein Nein Nein Lermer Nein Nein Nein Nein Nein Leukert Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Leverkuehn • • • • Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Löhr Ja Nein Nein Nein Nein Lotze enthalten Nein Nein Nein Nein Dr. h. c. Lübke . . . . — — Nein — Nein Lücke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lücker (München) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lulay Ja Nein Nein Nein Nein Maier (Mannheim) . . . Ja Ja Nein Ja Ja Majonica _ beurlaubt Nein Nein Nein Nein I Dr. Baron Manteuffel- Szoege Ja Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Massoth Ja Nein Nein Nein Nein Maucher Ja Nein Nein Nein Nein Mayer (Birkenfeld) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Menke Nein Nein Nein Nein Nein Mensing beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Meyer (Oppertshofen) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Meyer-Ronnenberg . . Ja Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Miller Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Moerchel Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Morgenthaler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Muckermann Ja Nein Nein Nein Nein Mühlenberg Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müller-Hermann . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müser -- Nein Nein Nein Nein Naegel Nein Nein Nein Nein Nein Nellen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neuburger Nein Nein Nein Nein beurlaubt Niederalt Nein Nein Nein Nein Nein Frau Niggemeyer . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. Oberländer . . — — — — — Dr. Oesterle beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Oetzel Ja Nein Nein Nein beurlaubt Dr. Orth beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Pferdmenges . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Pitz Ja Nein Nein Nein Nein Platner Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Praetorius . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Probst . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Nein Nein Nein Nein Raestrup beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rasner Nein Nein Nein Nein Nein Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Frau Dr. Rehling . . . Ja Nein Nein Nein Nein Richarts Ja Nein Nein Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Rinke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Rösch Ja Nein Nein Nein Nein Rösing Ja Nein Nein Nein Nein Rümmele Ja Nein Nein. — — Ruf enthalten Nein Nein Nein Nein Sabaß Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Sabel Ja Nein Nein Nein Nein Samwer Nein Nein — Nein Nein Schäffer Ja — Nein Nein Nein Scharnberg Nein Nein Nein Nein Nein Scheppmann Ja Nein Nein Nein Nein Schill (Freiburg) enthalten beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schlick Nein Nein Nein Nein Nein Schmücker Nein —. — — — Schneider (Hamburg) . Ja Nein Nein Nein Ja Schrader Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — — — — — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Nein Nein Nein Nein Schüttler Ja Nein Nein Nein Nein Schütz Ja Nein Nein Nein Nein Schulze-Pellengahr . . . Ja Nein Nein Nein Nein Schwarz . . . . . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Schwarzhaupt beurlaubt Nein Nein Nein Nein Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja Seidl (Dorfen) Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Serres Ja Nein Nein Nein Nein Siebel Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Nein Solke Ja Nein Nein Nein Nein Spies (Brücken) • • • • Ja Nein Nein Nein Nein Spies (Emmenhausen) Ja Nein Nein Nein Nein Spörl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Graf von Spreti . . . Ja Nein Nein Nein Nein Stauch — Nein Nein — — Frau Dr. Steinbiß . . Ja Nein Nein Nein Nein Stiller beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Storch Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Storm Ja Nein Nein Nein Nein Strauß — — — -- — Struve beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stücklen Nein Nein Nein Nein Nein Teriete Ja Nein Nein Nein Nein Unertl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Varelmann Ja Nein Nein Nein Nein Frau Vietje Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Nein Voß Ja Nein Nein Nein Nein Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Wahl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Walz Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Ja Nein- Nein Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . enthalten Nein Nein Nein Nein Wehking Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Welskop beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Welter (Aachen) Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Werber Ja Nein Nein Nein Nein Wiedeck Nein Nein Nein Nein Nein Wieninger Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Willeke Ja Nein Nein Nein Nein Winkelheide Ja Nein Nein Nein Nein Wittmann Ja Nein Nein Nein Nein Wolf (Stuttgart) . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . — — — — — Wullenhaupt Ja Nein Nein Nein Nein Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 SPD Frau Albertz . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Albrecht Ja Ja Ja Ja Ja Altmaier Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Ja Arnholz Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Baade beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bärsch Ja — Ja Ja Ja Bals Ja Ja Ja Ja Ja Banse Ja Ja Ja Ja Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Baur (Augsburg) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bazille Ja Ja Ja Ja Ja Behrisch Ja Ja Ja Ja Ja Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Ja Bergmann Ja Ja Ja Ja Ja Berlin Ja Ja Ja Ja Ja Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Ja Birkelbach Ja Ja Ja Ja Ja Blachstein Ja Ja Ja Ja Ja Dr. BleiB Ja Ja Ja Ja Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Bruse Ja Ja Ja Ja Ja Corterier beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dannebom Ja Ja Ja Ja Ja Daum Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Deist beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dewald .Ta Ja Ja Ja Ja Diekmann Ja Ja Ja Ja Ja Diel Ja Ja Ja Ja Ja Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Ja Erler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Eschmann Ja Ja Ja Ja Ja Faller Ja Ja Ja Ja Ja Franke Ja Ja Ja Ja Ja Frehsee Ja Ja Ja Ja Ja Freidhof Ja Ja Ja Ja Ja Frenzel Ja Ja Ja Ja Ja Gefeller Ja Ja Ja Ja Ja Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Ja Geritzmann Ja Ja Ja Ja Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja Ja Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Ja Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Ja Hauffe Ja Ja Ja Ja Ja Heide Ja Ja Ja Ja Ja Heiland beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Heinrich Ja Ja Ja Ja Ja Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Ja Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Ja Herold Ja Ja Ja Ja Ja Höcker Ja Ja Ja Ja Ja Höhne Ja Ja Ja Ja Ja Hörauf Ja — — — — Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Hufnagel Ja Ja Ja Ja Ja Jacobi — Ja Ja Ja Ja Jacobs Ja Ja Ja Ja Ja Jahn (Frankfurt) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jaksch Ja Ja Ja Ja Ja Kahn-Ackermann . . Ja Ja Ja Ja Ja Kalbitzer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Ja Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Ja Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Keuning Ja Ja Ja Ja Ja Kinat Ja Ja Ja Ja Ja Frau Kipp-Kaule • • • Ja Ja Ja Ja Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Korspeter . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kreyssig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kriedemann Ja Ja Ja Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Ja Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Ja Ladebeck Ja Ja Ja Ja Ja Lange (Essen) Ja Ja Ja Ja Ja Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ludwig Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Marx Ja Ja Ja Ja Ja Matzner Ja Ja Ja Ja Ja Meitmann Ja Ja Ja Ja Ja Mellies Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Ja Merten Ja Ja Ja Ja Ja Metzger Ja Ja Ja Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Ja Mißmahl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Moll beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Ja Müller (Erbendorf) • . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Ja Odenthal Ja Ja Ja Ja Ja Ohlig Ja Ja Ja Ja Ja Ollenhauer Ja Ja Ja Ja Ja Op den Orth Ja — Ja Ja Ja Paul Ja Ja Ja Ja Ja Peters Ja Ja Ja Ja Ja Pöhler Ja Ja Ja Ja Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Preller Ja Ja Ja Ja Ja Priebe Ja Ja Ja Ja Ja Pusch Ja Ja Ja Ja Ja Putzig Ja Ja Ja Ja Ja Rasch Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Ratzel Ja Ja Ja Ja Ja Regling Ja Ja Ja Ja Ja Rehs Ja Ja Ja Ja Ja Reitz Ja Ja Ja Ja Ja Reitzner beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Renger Ja Ja Ja Ja Ja Richter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ritzel Ja Ja Ja Ja Ja Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Ja Ruhnke Ja Ja Ja Ja Ja Runge Ja Ja Ja Ja Ja Frau Schanzenbach . . Ja Ja Ja Ja Ja Scheuren Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schmidt (Hamburg) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schöne • • • • • • beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schoettle Ja Ja Ja Ja Ja Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Ja Seither Ja Ja Ja Ja Ja Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Seuffert Ja Ja Ja Ja Ja Stierle Ja Ja Ja Ja Ja Sträter Ja Ja Ja Ja Ja Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Ja Stümer Ja Ja Ja Ja Ja Thieme Ja Ja Ja Ja Ja Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Ja Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Ja Ja Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wehner Ja Ja Ja Ja Ja Wehr Ja Ja Ja Ja Ja Welke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weltner (Rinteln) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Ja Ja Ja Ja Wienand Ja Ja Ja Ja Ja Wittrock Ja Ja Ja Ja Ja Ziegler Ja Ja Ja Ja Ja Zühlke Ja Ja Ja Ja Ja FDP Dr. Atzenroth Nein Ja enthalten Nein Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Berg Nein Ja Ja Ja Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Ja Ja Nein Nein Dr. h. c. Blücher • • • — — — — — Dr. Bucher Nein Ja Ja Ja enthalten Dr. Czermak Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Dehler Nein Ja Ja Nein Nein Dr.-Ing. Drechsel . . Nein Ja Ja Ja Ja Eberhard beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Euler Nein Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Fassbender Nein Ja Ja Ja Ja Frau Friese-Korn . . Nein Ja Ja Ja Ja Frühwald beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gaul Nein Ja Ja Nein Ja Graaf (Elze) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Hammer Nein enthalten Ja Ja Ja Held Nein Ja Ja Ja beurlaubt Hepp Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Hoffmann Nein Ja Ja enthalten Ja Frau Hütter Nein Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Jentzsch Nein Enthalten Ja beurlaubt beurlaubt Körner Nein Ja Ja Ja Ja Kühn (Bonn) Nein Ja Ja Ja Ja Lahr Nein Ja Ja Nein Ja Lenz (Trossingen) . . . Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Luchtenberg . . . Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Ja — — — von Manteuffel (Neuß) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Margulies beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mauk Nein Ja Ja Nein Ja Dr. Mende Nein Ja Ja Nein Ja Dr. Miessner beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neumayer — -- — — — Onnen Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Preiß Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Preusker — — — — — Rademacher beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schäfer beurlaubt enthalten enthalten beurlaubt Ja Scheel Nein Ja Ja Ja Ja Schloß Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) Nein Ja Ja Nein Ja Schwann Nein Ja Ja Ja Ja Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Stahl Nein beurlaubt beurlaubt 'beurlaubt beurlaubt Dr. Stammberger . . . Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wellhausen . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt GB/BHE Elsner Ja Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Engell Ja Ja Ja Ja Ja Feller beurlaubt beurlaubt 'beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Finselberger . . Ja Ja Ja Ja Ja Gemein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Gille Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kather Ja J a Ja Ja Ja Dr. Keller Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ja Dr. Klötzer Ja Ja Ja Ja Ja Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Ja Ja Kutschera Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Mocker beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Petersen Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Reichstein Ja Ja Ja Ja Ja Seiboth Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Sornik Ja Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Srock Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Ja DP Becker (Hamburg) . . . Ja enthalten Ja Ja Ja Dr. Brühler enthalten Ja Ja Nein Ja Eickhoff beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Elbrächter Nein enthalten Ja Ja Ja Frau Kalinke Ja enthalten Ja Nein Ja Matthes beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. von Merkatz . . . . — — Ja Nein — Müller (Wehdel) . . Nein enthalten Ja Nein Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein enthalten — — — Schneider (Bremerhaven) enthalten enthalten Ja Ja Ja Dr. Schranz Nein enthalten Ja Ja Ja Dr.-Ing. Seebohm . . . — — — — — Walter Ja Ja Ja Ja Ja Wittenburg Nein enthalten Ja Nein Ja Dr. Zimmermann . . Nein enthalten Ja Nein Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Ja Ja Ja Ja Ja Stegner Nein Ja Ja Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmungen 1 2 3 4 5 Abgegebene Stimmen 373 368 360 355 352 Davon : Ja 260 178 184 170 183 Nein . . . . . 101 178 174 184 166 Stimmenthaltung . 12 12 2 1 3 Zusammen wie oben . 373 368 360 355 352 Berliner Abgeordnete Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . enthalten beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Krone Ja Nein Nein Nein Nein Lemmer enthalten — — — — Frau Dr. Maxsein . . Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stingl Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Tillmanns — — — — — SPD Brandt (Berlin) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Heise beurlaubt beurlaubt , beurlaubt beurlaubt beurlaubt Klingelhöfer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Königswarter . . Ja Ja Ja Ja Ja Mattick Ja Ja Ja Ja Ja Neubauer Ja Ja Ja Ja Ja Neumann Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Ja Ja Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Wolff (Berlin) • • • Ja Ja Ja Ja Ja FDP Dr. Henn Nein Ja Ja Ja Ja Hübner Ja Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Reif Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Will beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmungen 1 2 3 4 5 Abgegebene Stimmen 18 15 14 14 14 Davon: Ja 13 13 12 11 11 Nein 3 2 2 3 3 Stimmenthaltung . 2 — — — — Zusammen wie oben . . 18 15 14 14 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgordnete Wittrock.


Rede von Karl Wittrock
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Dr. von Buchka hat es bewußt vermieden, sich mit kritischen Punkten dieses Gesetzentwurfs auseinanderzusetzen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält es aber gerade für erforderlich, in der ersten Beratung auf einige der kritischen Punkte dieses Gesetzentwurfs Ihre Aufmerksamkeit zu lenken, und, verehrter Herr Kollege, ich kann deshalb nicht dafür garantieren, ob Ihre Erwartung in Erfüllung


(Wittrock)

geht, daß sich die weitere Erörterung hier in der ruhigen Gemächlichkeit vollzieht wie bisher.

(Abg. Dr. von Buchka: Hoffen wir das Beste!)

— Hoffen wir das Beste! — Der Herr Staatssekretär hat ja in seinen Ausführungen bereits zum Ausdruck gebracht, in einem wie starken Umfang die Durchführung dieses Gesetzentwurfs in die persönliche Sphäre eines jeden einzelnen eingreifen kann. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat es deshalb für notwendig gehalten, diesen Gesetzentwurf einmal unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und weiter unter dem seines Verhältnisses zu der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit der Staatsbürger zu überprüfen.
Es hätte erwartet werden können, daß sich dieser Gesetzentwurf in den klaren Schranken des verfassungsrechtlich Zulässigen hält. Das hätte nämlich zur Folge gehabt, daß man diesen Gesetzentwurf auf die Regelung eines Leistungsrechts zum Zwecke der Verteidigung beschränkt hätte. Dann wäre eine klare verfassungsrechtliche Kompetenzregelung beachtet gewesen. Aber davon wird ja abgesehen; der Gesetzentwurf überschreitet diese klare Schranke. Er sieht die Regelung eines Leistungsrechts für den Fall eines überregionalen öffentlichen Notstandes vor.
Der Herr Kollege von Buchka hat bereits darauf hingewiesen, daß der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung eines Leistungsrechts für den Notstandsfall verneint hat. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist der gleichen Auffassung. Es gehört zu den Prinzipien des Verfassungsstaates, daß der Gesetzgeber die klaren Zuständigkeitsregelungen der Verfassung beachtet; und das ist hier nicht der Fall. Die Bundesregierung hat die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung eines Leistungsrechts für den Notstandsfall damit zu begründen versucht, daß sie gesagt hat, hier ergebe sich eine Gesetzgebungskompetenz „aus der Natur der Sache".

(Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz.)

Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion weist eine derartige Begründung einer Gesetzgebungskompetenz, nämlich die Begründung mit einem Hinweis auf die sogenannte Natur der Sache, ein für allemal zurück.

(Beifall bei der SPD.)

Wenn man sich auf einen derart labilen Boden begibt, dann bedeutet das, daß man die Feststellung dessen, wozu der Gesetzgeber kompetent ist, dem politischen Ermessen einer jeweiligen Mehrheit überläßt. Das halten wir für untragbar. Weil wir das nicht wollen, lehnen wir eine Gesetzgebungskompetenz „aus der Natur der Sache" ab.
Meine Damen und Herren, wir haben gegen eine so umfassende Regelung eines Leistungsrechts für den Fall des sogenannten öffentlichen Notstandes noch aus anderen Gründen erhebliche Bedenken. Es erhebt sich doch, wenn man sich einmal die gesetzlichen Bestimmungen ,ansieht, zunächst die Frage: Was ist denn öffentlicher Notstand? Im Falle des öffentlichen Notstandes bestehen ja die hier vom Herrn Staatssekretär und auch vom Sprecher der CDU-Fraktion angedeuteten weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten. Das Gesetz sagt: „Als öffentlicher Notstand gelten 'insbesondere ...". Es wird dann beispielsweise aufgezählt: „gemeine Gefahren". Daraus kann man erkennen, daß man sich auch Notstandsfälle vorstellen kann, die nicht als gemeine Gefahren anzusehen sind. Wenn Sie sich das einmal überlegen, sehen Sie schon, wie unbestimmt der Rechtsbegriff „öffentlicher Notstand" im Sinne dieses Bundesleistungsgesetzes ist. Es heißt hier:
Als öffentlicher Notstand gelten insbesondere a) gemeine Gefahren
— jetzt kommt wiederum eine beispielsweise Aufzählung —
wie , Überschwemmungen, Brände und Explosionsunglücke.
Meine Damen und Herren, es ist dem Ermessen der Behörden, die dieses Gesetz durchführen, überlassen, zu entscheiden, in welcher Weise sie diese beispielsweise Aufzählung im einzelnen noch ergänzen. Wir halten es für völlig untragbar, daß Behörden in einem so umfassenden Umfange mittels der Auslegung und Anwendung derartiger unbestimmter Rechtsbegriffe eine so weitgehende Möglichkeit des Eingriffs in die persönliche Sphäre gegeben wird, wie das dieser Entwurf vorsieht.
Übrigens: um was für Behörden handelt es sich hierbei? Der Herr Staatssekretär hat hier gesagt: Wir wollen, daß es zivile Behörden sind. Ich möchte feststellen, daß der Gesetzentwurf diesen Gedanken, den der Herr Staatssekretär ausgesprochen hat, nämlich daß es zivile Behörden sein sollen, nicht ausdrückt. Ich möchte auf diese Einzelheit eingehen, weil der Herr Staatssekretär hier ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß zivile Behörden als Anforderungsbehörden tätig sein werden. Die einschlägige Bestimmung ist der § 5, und dazu hat der Bundesrat vorgeschlagen, einzufügen, es sollten nur zivile Behörden sein. Aber die Bundesregierung hat diesen Änderungsvorschlag des Bundesrates abgelehnt, woraus zu entnehmen ist, daß nach dem Gesetzentwurf, so wie er Grundlage unserer Beratungen ist, keineswegs vorgesehen ist, diese weitgehenden Befugnisse zum Eingriff in die persönliche Sphäre bloß zivilen Behörden zu überlassen. Welche Behörden das sein sollen, soll nach diesem Entwurf erst durch eine Rechtsverordnung bestimmt werden.
Ich möchte noch auf einen weiteren Gesichtspunkt hinweisen, der mir als fundamental bedeutsam erscheint. Die Eingriffsmöglichkeit besteht nicht bloß dann, wenn ein öffentlicher Notstand — jener unbestimmte öffentliche Notstand im Sinne dieses Gesetzes — beseitigt werden soll, sondern auch dann, wenn ein öffentlicher Notstand verhütet werden soll. Was heißt denn nun „verhüten"? Mit irgendwelchen Notstandslagen kann man überall, an jedem Orte, zu jeder Zeit rechnen. Es besteht also für die Behörden die Möglichkeit, jederzeit nach ihrem Ermessen zu sagen: Wir halten es jetzt aus diesem oder jenem Grunde für tunlich, Verhütungsmaßnahmen zu treffen. Auch das — wenn man sich das einmal überlegt — offenbart die Unbestimmtheit der Rechtsbegriffe, auf die die zuständigen Behörden ihre Kompetenzen stützen.
Meine Damen und Herren, es ist also so: Auf der Grundlage völlig unbestimmter Rechtsbegriffe erhalten unbestimmte, nämlich erst durch eine Rechtsverordnung nach dem Ermessen der Bundes-


(Wittrock)

regierung zu bestimmende Behörden die Möglichkeit zu so weitgehenden Eingriffen, wie dieser Gesetzentwurf es vorsieht. Wir sind der Auffassung, daß eine derartige Eingriffsmöglichkeit auf einer so labilen, auf einer so zur Willkür verleitenden Grundlage rechtsstaatlich und verfassungspolitisch einfach untragbar ist. Hier geht es doch — wenn ich das einmal sagen darf — letzten Endes um die Individualsphäre, um die Wahrung des Privateigentums und um die Eingriffe in das Privateigentum. Wir sollten es eigentlich als selbstverständlich ansehen, daß nicht nur wir Sozialdemokraten hier an dieser Stelle entscheidende Bedenken anmelden, sondern daß auch alle diejenigen, die wie die Posaunenengel bei jeder passenden Gelegenheit das dreimal geheiligte Privateigentum verteidigen, rebellieren und sagen: so, wie dieser Gesetzentwurf es vorsieht, geht es nicht!

(Beifall bei der SPD.)

Wir stellen fest: man hält es vielleicht nicht für opportun, eine so problematische Regelung einer kritischen Sondierung zu unterziehen. Es ist hier zwar darauf hingewiesen worden, daß das sogenannte Subsidiaritätsprinzip im Sinne dieses Gesetzentwurfes einen gewissen Schutz schaffe und daß nur eingegriffen werden könne, wenn diese oder jene Voraussetzungen beachtet seien, d. h. in diesem Falle, wenn alle anderen in Betracht kommenden Möglichkeiten erschöpft seien. Ja, meine Damen und Herren, jeder Anforderungsbescheid, der auf Grund dieses Gesetzentwurfes ergeht, ist sofort vollziehbar. Es wird also sofort ein Faktum geschaffen, ein faktischer Zustand, und es bedarf dann erst der Rebellion des betroffenen Staatsbürgers gegen diesen faktischen Zustand. Also dieser Grundsatz der Subsidiarität vermag die entscheidenden Bedenken, die wir hier anzumelden haben, keineswegs auch nur in etwa zu entkräften.
Auf Grund dieses Gesetzentwurfs können wieder Wohnungen beschlagnahmt werden, diesmal kraft deutschen Rechtes, und zwar auf Grund von Bescheiden, die sofort vollziehbar sind. Es ist interessant — und das muß in diesen Erörterungen einmal dargelegt werden —, welche Auffassung die Regierung bezüglich des Beschlagnahmerechtes bei Wohnungen vertreten hat. Sie wissen alle, daß wir eine Verfassungsbestimmung haben, welche das Wohnrecht garantiert. Das ist der Art. 13 des Grundgesetzes. Dieser Art. 13 sieht Eingriffe in das Wohnrecht klipp und klar nur unter ganz bestimmten, sehr eng umgrenzten Voraussetzungen vor. Diese Voraussetzungen werden von dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht beachtet. Darauf hat auch der Bundesrat hingewiesen. Wegen der Bedeutung der Sache muß ich Ihre Aufmerksamkeit auf das lenken, was die Bundesregierung zu diesen Bedenken des Bundesrates sagt. Ich darf das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren:
Die Auffassung des Bundesrates, daß eine Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnungen nur im Falle eines öffentlichen Notstandes .... zulässig sei, entspricht zwar dem formalen Wortlaut der grundgesetzlichen Bestimmung, dürfte jedoch zu eng sein. Der Grundgesetzgeber hat trotz seiner Absicht, die Unverletzlichkeit der Wohnung zu sichern, an den bisher üblichen Eingriffsmöglichkeiten offensichtlich nichts ändern wollen.
Ich stelle die Frage: Wenn der Wortlaut etwas
anderes besagt, wieso kann man dann behaupten,
„offensichtlich" sei aber doch etwas Abweichendes, I Weitergehendes gemeint?

(Abg. Dr. Gülich: Das ist die berühmte „authentische" Interpretation!)

Es heißt dann weiter:
Die Inanspruchnahme von Wohnungen für die in dem § 1 Nrn. 2 und 4 des Entwurfs bezeichneten Zwecke ist althergebracht.
Das heißt doch nichts anderes, als daß man das „Althergebrachte" hier eben als verfassungsmäßig ansieht, auch wenn Art. 13 des Grundgesetzes etwas anderes besagt. Meine Damen und Herren, eine derartige Verfassungsinterpretation kann die sozialdemokratische Bundestagsfraktion unter gar keinen Umständen mitmachen.

(Abg. Dr. Gülich: Sehr wahr! Unter gar keinen Umständen!)

Oder lassen Sie mich noch eine andere Frage aufwerfen, nämlich die Frage des Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit. In diesem Gesetzentwurf gibt es einen § 12, der sagt, daß Anforderungen darauf gerichtet werden können, daß in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bestimmte Erzeugnisse dieses Betriebes gewonnen, in üblicher Weise bearbeitet, verarbeitet, eingelagert oder befördert werden. Der Herr Staatssekretär hat zwar gesagt, dieser Gesetzentwurf habe nicht die Absicht, das Wirtschaftsleben in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Aber wenn man die Bestimmung liest, die ich hier zitiert habe, dann muß man doch mit Fug und Recht die Frage stellen: Gibt diese Bestimmung des § 12 Ziffer 1 nicht doch die Möglichkeit, einem Bauern zu sagen, er habe nicht Rüben, sondern Kartoffeln anzubauen? Ich will hier nur die Frage aufwerfen. Die Frage erscheint mir auf Grund der Formulierung dieses Gesetzentwurfs berechtigt.
Eine weitere Frage stellt sich bei § 14. Hier heißt es, daß unter bestimmten Voraussetzungen Anforderungen auch darauf gerichtet werden können, daß in einer Gaststätte, die gewerbsmäßig Verpflegung verabfolgt, oder in einem ähnlichen Betrieb Mahlzeiten und andere Verpflegung zubereitet oder verabreicht werden. Hierzu müssen wir doch einmal die Frage stellen: was soll denn das überhaupt?

(Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Etwas Ähnliches hat Herr Ley auch schon gemacht!)

Was steckt hinter einer derartigen Bestimmung? Worin besteht das rechtspolitische Bedürfnis zu einer Regelung, die in Zukunft die Möglichkeit eröffnen soll, einem Gastwirt vorzuschreiben, daß er Mahlzeiten zubereitet oder verabfolgt?
Die gleiche Betrachtung könnte man zu § 14 Ziffer 2 anstellen. Soll diese Bestimmung etwa bedeuten, daß man hier gegenüber einem weiten Bereich der gewerblichen Wirtschaft, nämlich dem Teil der Wirtschaft, in dem Instandsetzungsarbeiten durchgeführt Werden, die Möglichkeit eröffnen will, hier kraft eines Diktates, also kraft eines Leistungsbescheides Arbeiten verrichten zu lassen?
Im besonderen Maße bestehen Möglichkeiten des Eingriffs in die Individualsphäre auf Grund der Ziffer 3 des § 14. Danach können — ich bitte, einmal aufzumerken, denn hiervon können auch viele Anwesende betroffen sein — an Besitzer von Beförderungsmitteln, auch soweit es sich nicht um Verkehrsunternehmen handelt — an diese ist näm-


(Wittrock)

lich bereits an anderer Stelle des Gesetzentwurfs gedacht worden —, Anforderungen gerichtet werden, Beförderungen zu übernehmen. Soll das nun bedeuten, daß der Pkw-Besitzer eines Tages die Aufforderung erhalten kann: Setz Dich an Dein Steuer und unternimm diese oder jene Fahrt!?

(Abg. Dr. Gülich: Natürlich! Genau das soll es bedeuten!)

Ich möchte mich angesichts des Wunsches, daß die Diskussion hier in einer friedlichen Atmosphäre stattfindet, darauf beschränken, diese Frage zu stellen. Von einer derartigen Bestimmung werden doch Millionen Menschen betroffen. Man kann danach an sie nicht etwa nur die Aufforderung richten, sich ans Steuer zu setzen und irgendeine Fahrt zu unternehmen, sondern die Aufforderung kann auch darauf gerichtet sein, Beförderungen „ausführen zu lassen". Das heißt also, daß die betroffenen Kraftfahrzeugbesitzer angehalten werden können, sich noch irgend jemanden zu nehmen, meinetwegen kraft eines Dienstvertrages, der dann die Fahrt ausführt.

(Abg. Dr. Gülich: Das hat es doch alles schon gegeben! Das ist doch das Vorbild!)

Meine Damen und Herren, ich möchte hier nur auf diese weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten hinweisen. Hier werden ganze Wirtschaftsbereiche, ja hier werden ganze Bevölkerungskreise erfaßt.
In einer solchen Situation muß man sich doch die Frage sehr ernsthaft vorlegen — ernsthafter auch, als es in der Begründung der Regierung geschehen ist —: Sind hier die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassungsstaatlichkeit beachtet? Denn man muß ja doch noch hinzufügen: Diese weitgehenden Möglichkeiten von Eingriffen in ganze Wirtschaftsbereiche soll ein Verwaltungsapparat haben, der auf Grund des § 5 dieses Gesetzentwurfs zentralisiert werden kann bis in die Spitze der Bundesregierung und dezentralisiert, nach unten abgeleitet werden kann bis in das letzte Dorf. Dabei geht man so weit, daß man, um eben diesen „zügigen" Verwaltungsaufbau garantieren zu können, nicht davor zurückschreckt, in das Kommunalverfassungsrecht der Länder einzugreifen, in denen kraft Gemeindeordnung die Magistratsverfassung garantiert ist. Meine Damen und Herren, das sind die Perspektiven dieses Gesetzentwurfes.
Wir stellen fest, daß dieser Perfektionismus einer Erfassungsverwaltung nur kraft Rechtsverordnung geschaffen werden soll. Das ist das, ich hätte beinahe gesagt, Belustigende, aber ich muß sagen: das Bedauerliche an dieser gesetzlichen Regelung,

(Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Nein, das Beängstigende!)

— oder das Beängstigende; sehr richtig, Herr Kollege.
Wir können andererseits feststellen, daß man, im Gegensatz zu diesem Perfektionismus eines Verwaltungsaufbaues, die Rechtsschutzmöglichkeiten beschränkt hat. Eine Berufung soll nicht zugelassen werden, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sieht dieser Gesetzentwurf nicht vor. Meine Damen und Herren, man kann sich natürlich grundsätzlich darüber unterhalten, ob unser Rechtsschutzsystem auf dem Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewissen Revisionen unterworfen werden soll. Aber wir halten es für absolut untragbar, daß man mit einer Beschränkung von Rechtsschutzmöglichkeiten ausgerechnet bei einem Gesetzentwurf anfängt, der in die Individualsphäre des einzelnen eingreift wie kaum ein anderer Gesetzentwurf.

(Abg. Frau Nadig: Sehr richtig!)

Dieser Gesetzentwurf hält nach Auffassung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion jeden Vergleich mit dem Reichsleistungsgesetz vom 1. September 1939 aus.

(Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Das kann man wohl sagen!)

Auch darin, daß die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht beachtet sind, befindet er sich durchaus auf der gleichen Ebene.

(Abg. Blachstein: Die gleichen Autoren!)

Das Beste wäre, meine Damen und Herren, wenn man diesen Gesetzentwurf dorthin befördern würde, wohin wir so vieles Papierene befördern müssen, nämlich in den Papierkorb. Aber wir wissen, daß Sie sich zu einem so mutigen Entschluß nicht durchringen können, und deshalb bleibt uns nichts anderes, als die Hoffnung auszusprechen, daß es gelingen möge, den Gesetzentwurf in den Ausschußarbeiten so zu ändern, daß die Rechte des einzelnen in der Weise garantiert sind, wie es unsere Verfassungsordnung gebietet. In dieser Hinsicht zu wirken, ist das Anliegen und die Aufgabe der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Atzenroth.