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ID0211114200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1955 6003 111. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. November 1955. Nachruf für den am 6. November verstorbenen Abgeordneten Sassnick 6005 B Nachruf für den am 7. November verstorbenen Abgeordneten Griem 6005 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Scheppmann und Zühlke 6005 C Geschäftliche Mitteilungen 6005 D Absetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Vermittlungsausschusses zum Finanzverfassungsgesetz (Drucksache 1819) und zum Inanspruchnahmegesetz für 1955 (Drucksache 1820) von der Tagesordnung 6005 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 6005 D Mitteilung über Zurückziehung der Großen Anfrage der FDP betr. Durchführung des Saarstatuts (Drucksache 1618) 6005 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 198 und 200 (Drucksachen 1779, 1827; 1814, 1838) 6006 A Zur Geschäftsordnung (betr. Absetzung der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen [Drucksachen 1790, 1233] von der Tagesordnung): Frau Dr. Hubert (SPD) 6006 A Dr. Hammer (FDP) 6006 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 6006 D, 6007 C Horn (CDU/CSU) 6007 A Becker (Hamburg) (DP) 6007 B, C Absetzung 6007 C Fragestunde (Drucksache 1831): 1. betr. Verhandlungen über die Bombardierung des Großen Knechtsandes: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 6008 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 6008 A, C 2. betr. Handhabung des Tarifaufsichtsrechts des Bundesverkehrsministers über die Einhaltung des Tarifzwanges gegenüber der Bundesbahn: Zurückgezogen 6008 C betr. Frage der Errichtung von Heeresbäckereien und -fleischereien: Held (FDP) 6008 D Blank, Bundesminister für Verteidigung 6008 D, 6009 A 3. betr. Fahrpreiserhöhungen für den Verkehr zur Insel Fehmarn: Dr. Menzel (SPD) 6009 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6009 A 4. betr. Bilanz des Volkswagenwerkes: Dr. Menzel (SPD) 6009 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6009 D 5. betr. Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn: Dr. Menzel (SPD) 6009 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6010 A 6. betr. Entschädigung von Seeleuten für erlittene Kriegsverluste: Walter (DP) 6010 B, D, 6011 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6010 B, D, 6011 A 8. betr. Registrierbogen der amerikanischen Luftwaffe: Wittrock (SPD) . . . . 6011 A, C, D, 6012 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6011 B, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 6011 D, 6012 A 9. betr. Verfälschung ausländischer But- ter zu „Deutscher Markenbutter": Arnholz (SPD) 6012 A, C, D Dr. h. c. Lübke, Bundesminster für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6012 B, D, 6013 A 10. betr. Tierquälerei durch Ausstellung von Tieren in Lokalen: Arnholz (SPD) 6013 A, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6013 B, C, D 11. betr. Pressenachrichten über Beschießung des Strands von Wenningstedt auf Sylt: Arnholz (SPD) 6013 D, 6014 B, C Blank, Bundesminister für Verteidigung 6013 D, 6014 B, C 12. betr. Stellungnahme des Bundesfinanzministers zur Frage der Reform der sozialen Leistungen: Dr. Schellenberg (SPD) 6014 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6014 D, 6015 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6015 A 13. betr Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zur Sozialreform: Dr. Schellenberg (SPD) . . . 6015 A, C, D Storch, Bundesminister für Arbeit 6015 B, C, D 14. betr. Unfallrenten und Unfallversicherungsgesetzgebung: Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 6016 A, C Storch, Bundesminister für Arbeit 6016 A, C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6016 D 15. betr. Überholverbote für Lastzüge an Steigungen und Gefällen der Bundesautobahnen: Dr. Leiske (CDU/CSU) 6016 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6017 A 16. bis 28. wegen Zeitablaufs der Fragestunde abgesetzt 6017 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verstöße gegen das Personenstandsgesetz (Drucksache 1712, Umdruck 492) . . . . 6017 B Dr. Arndt (SPD), Anfragender 6017 C, 6025 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6019 B, 6027 C Metzger (SPD) 6020 D Frau Dr. Ilk (FDP) 6022 C Hoogen (CDU/CSU) 6023 D Dr. Bucher (FDP) 6027 B Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der SPD Umdruck 492 . . . 6028 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1616); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1797) 6028 D Frau Dr. Jochmus (CDU/CSU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 6034 C Beschlußfassung 6028 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Druckaschen 1732, zu 1732) 6029 A Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6035 A Beschlußfassung 6029 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksache 1742); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1821) 6029 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 6029 B Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin 6029 C Frau Korspeter (SPD) 6030 B Horn (CDU/CSU) 6031 C Vizepräsident Dr. Schmid 6032 A Dr. Schellenberg (SPD) 6032 A Abstimmungen 6030 A, 6032 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen für langfristig Arbeitslose (Drucksache 1798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sonderzulagen für Arbeitslose (Drucksache 1799) 6032 B Ausschußüberweisungen. . . 6032 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten (Drucksache 1785) . 6032 C Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 6032 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vorläufige Europäische Abkommen vom 11. Dezember 1953 über Soziale Sicherheit unter Ausschluß der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen und über das Vorläufige Europäische Abkommen vom 11. Dezember 1953 über die Systeme der Sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen (Drucksache 1786) 6032 C Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 10. März 1955 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) (Drucksache 1794) 6032 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Protokoll vom 30. Juli 1936 über die Immunitäten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Drucksache 1795) 6032 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 25. März 1955 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 1796) . . 6033 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6033 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung (Drucksache 1829) 6033 A Überweisung an den Rechtsausschuß . 6033 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache 1830) 6033 A Überweisung an den Rechtsausschuß . . 6033 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehemals reichseigenen Gesandtenwohnhauses in Athen (Drucksache 1792) 6033 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6033 C Nächste Fragestunde 6033 C Nächste Sitzung 6033 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6034 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1797) 6034 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache zu 1732) 6035 A Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Drucksache 1797 (Vgl. S. 6028 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1616). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Jochmus Das Gesetz dient der Bereinigung von Rechtsvorschriften über den Seidenbau, die auf Grund des sogenannten Reichsnährstandsgesetzes vom 13. September 1933 ergangen sind. 1935 hatte der Reichsernährungsminister den Reichsnährstand ermächtigt, die Gewinnung, die Verwertung, den Absatz und die Preise von deutschen Kokons zu regeln. Die letzte dieser Regelungen ist die Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für den deutschen Seidenbau von 1941. Diese Anordnung machte Erzeugung und Absatz von gewissen Zustimmungen abhängig; sie legte außerdem die alleinige Bruterzeugung in die Hand der Reichsforschungsanstalt für Seidenbau - jetzt Bundesforschungsanstalt für Kleintierzucht in Celle -, bestimmte eine Ablieferungspflicht für Kokons an die Mitteldeutsche Spinnereihütte GmbH, regelte Preise und führte Ordnungsstrafen ein. Hauptgrund für den Erlaß dieser Bestimmungen waren wehrwirtschaftliche Überlegungen, die zu einer gewissen Autarkie auf dem Naturseidenmarkt führen sollten. Mit der Durchführung der Vorschriften - vor allem mit der Abnahme der Kokons durch die Mitteldeutsche Spinnereihütte - waren erhebliche finanzielle Belastungen verbunden, die nicht mehr gerechtfertigt erscheinen. Die anfallenden Ernten werden zur Zeit nicht mehr von der überwiegend zum Reichsvermögen gehörenden Mitteldeutschen Spinnereihütte aufgenommen; sollten aber die Seidenerzeuger erfolgreich auf deren Abnahmepflicht bestehen, so wäre mit einem jährlichen Zuschußbedarf von 75 000 bis 80 000 DM zu rechnen. Dieser steht in keinem Verhältnis zu einer Gesamternte von etwa 30 000 DM, die sich auf etwa 3000 Züchter verteilt. b) Urlaubsanträge a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Frehsee 15. November Gumrum 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Gemein 13. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Bauer (Wasserburg) 12. November Bauereisen 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Hilbert 12. November Hoogen 12. November Illerhaus 12. November Knobloch 12. November Meyer (Oppershofen) 12. November Müller (Erbendorf) 12. November Regling 12. November Dr. Baade 11. November Baur (Augsburg) 11. November Dr. Bucerius 11. November Eickhoff 11. November Feldmann 11. November Frühwald 11. November Dr. Gleissner (München) 11. November I Heiland 11. November Dr. Höck 11. November Höcherl 11. November Dr. Kopf 11. November Dr. Kreyssig 11. November Margulies 11. November Mißmahl 11. November Kalbitzer 11. November Leibing 11. November Dr. Mocker 11. November Dr. Pohle (Düsseldorf) 11. November Dr. Schmidt (Gellersen) 11. November Rademacher 11. November Schwarz 11. November Spörl 11. November Stiller 11. November Unertl 11. November Dr. Wellhausen 11. November Albers 10. November Frau Albertz 10. November Brockmann (Rinkerode) 10. November Dr. Dehler 10. November Feller 10. November Huth 10. November Jacobs 10. November Jahn (Stuttgart) 10. November Kramel 10. November Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. November Frau Meyer (Dortmund) 10. November 011enhauer 10. November Schmücker 10. November Schüttler 10. November Frau Dr. Schwarzhaupt 10. November Wehner 10. November Dr. Welskop 10. November Abgeordnete bis einschließlich Dr. Starke 28. Februar 1956 Jahn (Frankfurt) 9. Januar 1956 Eberhard 10. Dezember 1955 Mensing 30. November 1955 Moll 30: November 1955 Erler 20. November 1955 Heye 20. November 1955 Dr. Kliesing 20. November 1955 von Manteuffel (Neuß) 20. November 1955 Dr. Bartram 19. November 1955 Schmidt (Hamburg) 20. November 1955 Morgenthaler 19. November 1955 Dr. Pferdmenges 19. November 1955 Richter 19. November 1955 Dr. Will 18. November 1955 Da überdies zu erwarten ist, daß der Bedarf an Naturseide durch die fortschreitende Entwicklung synthetischer Textilfasern weiter zurückgedrängt wird, besteht an der bisherigen Regelung kein Interesse mehr. Es bedarf daher einer Aufhebung der einschlägigen Vorschriften. Da die Verordnung von 1935 nach Wegfall des ermächtigenden Reichsnährstandsgesetzes eine selbständige Rechtsverordnung ist, muß sie durch Gesetz aufgehoben werden. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Bonn, den 29. September 1955 Frau Dr. Jochmus Berichterstatterin Anlage 3 zu Drucksache 1732 (Vgl. S. 6029 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398). Berichterstatter: Abgeordneter Schütz Die durch den Zusammenbruch im Jahre 1945 veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse und die sich daraus ergebenden Folgewirkungen für die gesamtstaatliche deutsche Sozialversicherung lassen es nicht zu, die Sozialversicherung im Bundesgebiet uneingeschränkt mit sämtlichen Verpflichtungen der ehemaligen gesamtstaatlichen deutschen Sozialversicherung, die gegenüber Berechtigten im Ausland bestehen, zu- belasten. Das in Abschnitt II des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes geregelte Auslandsrecht sieht daher Leistungen an Berechtigte im Ausland nur vor, wenn versicherungsmäßig ein irgendwie gearteter Zusammenhang mit dem Bundesgebiet oder dem Land Berlin bestanden hat oder wenn es sich bei den Ersatzleistungen des § 9 um deutsche oder frühere deutsche Staatsangehörige handelt, die in der gesetzlichen Unfallversicherung oder in den gesetzlichen Rentenversicherungen nach Reichsrecht, Bundesrecht oder dem Recht des Landes Berlin versichert waren. Der Entwurf des Änderungsgesetzes bezweckt die Eingliederung von Personen, die in den Jahren 1938 und 1939 aus den in das Deutsche Reich eingegliederten Gebieten wegen Bedrohung auf Grund ihrer politischen Haltung, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder ihrer Rasse ins Ausland geflüchtet sind. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Personen, die in den genannten Zeiten, insbesondere vor der Besetzung des Sudetengebietes, wegen der vermuteten Verfolgungsmaßnahmen ins Ausland, vor allem nach Kanada, England und Schweden, ausgewandert sind. Der Personenkreis umfaßt etwa 2000 Familien. De es sich bei dem Entwurf nicht um eine Wiedergutmachung nach dem Bundesentschädigungsgesetz, sondern um eine Regelung der sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse dieser Vertriebenen handelt, ist es erforderlich, Leistungen nur in den Fällen vorzusehen, in denen eine Beziehung zur deutschen Rentenversicherung vorhanden ist. Diese Beziehung kann in den Fällen angenommen werden, in denen Deckungsmittel von Versicherungsträgern des Heimatlandes der Vertriebenen auf Versicherungsträger im Reichsgebiet übertragen wurden, wie dies insbesondere im Sudeten-gebiet der Fall war. Wenn daher in dem vom sozialpolitischen Ausschuß beschlossenen Entwurf vorgesehen ist, daß Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, daß Deckungsmittel der verpflichteten Versicherungsträger auf die Rentenversicherungsträger im Reichsgebiet übertragen wurden, so handelt es sich dabei um die Feststellung einer globalen Übertragung, ohne daß der Versicherungsträger, der die Leistung zu gewähren hat, für den Einzelfall zu prüfen hat, ob und inwieweit Deckungsmittel übertragen wurden. Es handelt sich also um eine territoriale Beschränkung, nicht um eine Einschränkung im Einzelfall. Durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesvertriebenengesetzes wird zugleich bestimmt, daß Leistungen nur an Personen gewährt werden, die wegen drohender oder gegen sie verübter nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen auf Grund der politischen Überzeugung, der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung die Vertreibungsgebiete, die in Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes näher bezeichnet sind, verlassen und ihren Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reichs genommen haben. Damit wird zugleich erreicht, daß der Versicherungsträger den Grund der Auswanderung nicht selbst zu überprüfen braucht sondern dafür die für Vertriebene ausgestellten Bescheinigungen hierüber seiner Entscheidung zugrunde legen kann. Der mit dem Gesetzentwurf bezweckte Erfolg kann für diejenigen Personen, die noch nicht rentenberechtigt sind, nur erreicht werden, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben wird, die in ihrem Heimatland begonnene Versicherung freiwillig fortzusetzen oder zu erneuern. Dies erfordert eine Ergänzung des § 12 Abs. 1, wie sie in Art. 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist. Demgemäß wurde hinsichtlich der Leistungsgewährung die von dem Ausschuß beschlossene Fassung gewählt. Die in Art. 1 Nr. 3 vorgesehene Änderung des § 17 Abs. 6 Satz 1 des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes dient der Vermeidung von Härten. Art. 1 Nr. 4 des Gesetzentwurfs sichert die Erhaltung der Anwartschaft für den in Nr. 1 genannten Personenkreis bis zum 31. Dezember 1956. In Art. 1 a ist vorgesehen, daß die Leistungen für den im Art. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis frühestens mit dem 1. Oktober 1955 beginnen, sofern der Antrag bis spätestens 31. Dezember 1956 gestellt wird. Art. 2 enthält die Berlin-Klausel. Art. 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Bonn, den 11. Oktober 1955 Schütz Berichterstatter
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    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich sagte schon, daß Frau Dr. Ilk den Kernpunkt des Problems angesprochen hat. Der Kernpunkt, das, was hinter allen diesen Fragen steht — der wirkliche Kernpunkt, Herr Kollege Metzger, und nicht das, was Sie als Kernpunkt bezeichnet haben —, sind doch die sogenannten Onkel-Ehen, wie man sie verniedlichend nennt; denn erstens sind es keine Ehen, und zweitens sind auch meistens nicht nur Onkel, sondern manchmal auch Tanten daran beteiligt.

    (Heiterkeit.)

    Aber in Wirklichkeit sind es doch Rentenkonkubinate,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    und hinter diesen Rentenkonkubinaten steht — ich will mich jetzt vorsichtig ausdrücken — die durchaus verbesserungsfähige und nach der Ansicht vieler auch verbesserungsbedürftige Rentengesetzgebung. Wenn immer wieder gesagt wird

    (Zuruf des Abg. Schröter [Wilmersdorf])

    — Herr Schröter, vielleicht lassen Sie mich diesen Satz noch aussprechen —, in 80 Jahren habe sich nur ein Fall ereignet und jetzt hätten sich bei sechs Personen acht Fälle, wie Herr Arndt sagte, ereignet, dann kann ich dazu nur bemerken, daß in diesen 80 Jahren wahrscheinlich auch die Auswirkungen der Rentengesetzgebung nicht zu diesen Übelständen führten.

    (Abg. Metzger: Das war ja nicht die einzige Begründung!)

    Meine Damen und Herren, es hat keinen Sinn, nur zu verlangen, daß wir diese Rentengesetzgebung verbessern, sondern es hat nur Sinn, zu sagen, ob wir hier das wollen. Da aber bin ich in der angenehmen Lage, für meine Fraktion erklären zu können, daß w i r mit dem Antrag vom 26. Oktober 1955 auf Drucksache 1811, wie ich meine, den Anfang gemacht, jedenfalls die Richtung aufgezeigt haben, in der wir fortschreiten sollten, weil wir davon überzeugt sind — und da stimme ich Frau Dr. Ilk durchaus zu —, daß dann kein Grund zu Klagen mehr bestehen wird, daß die Gründe für diese Klagen dann beseitigt sein werden.
    Unter Ziffer 5 dieses Antrags haben wir gefordert — wir sind uns völlig bewußt, daß das nur eine Regelung eines Teilgebietes ist; aber ich sagte ja: mit diesem Antrag will ich heute nur die Richtung aufzeigen, in der ich mir die Verbesserung denke —, den § 44 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes dahingehend zu ändern, daß im Falle einer Wiederverheiratung die Witwe an Stelle des Anspruchs auf Rente eine Abfindung in Höhe des Sechsunddreißigfachen der monatlichen Grundrente einer erwerbsunfähigen Witwe erhält.
    Wir meinen, in dieser Richtung sollten wir auch in den anderen Fällen bei den Versicherungsarten der Reichsversicherungsordnung, bei der Invalidenversicherung und auch in den sonstigen Fällen fortschreiten. Gerade dieses Problem ist das Kernproblem, und deswegen habe ich die Anfrage der SPD auf der einen Seite durchaus begrüßt, habe auf der anderen Seite aber auch sehr bedauert, daß diese Anfrage nicht auch die Frage an die Bundesregierung enthält, was sie zur Beseitigung des Übelstandes, nämlich der Ursache dieser Fälle, zu tun gedenkt.

    (Zurufe von der SPD.)

    Aber, wie gesagt, das können wir nachholen, und wir werden es auch nachholen. Ich bin der Meinung, wir haben gezeigt, daß wir uns auf dem guten Wege befinden.

    (Abg. Metzger: Das hätten Sie längst tun können, Herr Kollege!)

    Aus diesen Gründen bin ich auch der Ansicht, daß wir Ihrem Antrag, Herr Kollege Metzger, den Sie namens Ihrer Fraktion gestellt haben, durchaus zustimmen sollten, wonach im Auswärtigen Ausschuß weitere Aufklärungen in dem Sinne gegeben werden sollten, wie Sie sie mit Ihrem Antrag verlangt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir aufrichtig leid, daß Ihre Ausführungen, Herr Kolle Hoogen, der Bedeutung und auch dem Ernst der Angelegenheit keineswegs in vollem Maße gerecht geworden sind.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Man kann diese Probleme nicht so abtun, wie das hier Ihrerseits geschehen ist.
    Erstens ist von einem Eingriff in schwebende Verfahren im Ernst nicht zu sprechen.

    (Abg. Hoogen: Und die Bestimmung des Pressegesetzes?)

    — auf die Bestimmung des Pressegesetzes komme ich gleich —; denn uns interessiert hier nicht, ob sich der eine oder andere Geistliche strafbar gemacht hat unter Erfüllung des objektiven und des subjektiven Tatbestandes und aller Voraussetzungen, die zu einer Strafbarkeit gehören. Uns interessiert hier schon die Tatsache allein, daß solche Verfahren schweben; denn die Tatsache, daß diese Verfahren anhängig sind bei der Polizei, hei der


    (Dr. Arndt)

    Staatsanwaltschaft, bei Gerichten, bei Finanzbehörden, bei Gesundheitsämtern, schon das ist ein Schade für den Staat und für die Kirche.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des GB/ BHE.)

    Die Frage: Was hat zu geschehen, damit es zu solchen mißliebigen Vorkommnissen nicht kommt, was hat zu geschehen, damit das Personenstandsgesetz auch ausnahmslos von den Geistlichen aller Konfessionen beachtet wird?, geht nur die Bundesregierung an, ist eine Frage, die sie mit den Kirchen zu verhandeln hat, aber nicht das Amtsgericht in Ebersberg oder das Landgericht in Passau oder die anderen Behörden, bei denen die individuellen Strafverfahren anhängig sind.
    Und, Herr Kollege Hoogen, der presserechtlichen Vorschrift, daß die Anklageschrift nicht veröffentlicht werden darf, bevor sie verlesen ist, steht doch nicht entgegen, daß die Behörden heute sogar eine Pflicht haben, die Öffentlichkeit über das Anhängigsein von Verfahren zu unterrichten. Ich verstehe einfach nicht, wie Sie mit solchen Scheinargumenten hier auf diese sehr ernsthaften Dinge eingehen können.
    Zweitens. Sie haben gesagt, es befremde unser Verfahren Sie deshalb, weil in der Großen Anfrage, die von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion eingebracht ist, nur der eine Fall zur Sprache gebracht werde, dann aber in der Begründung der Großen Anfrage auf acht Fälle eingegangen sei. Nun, auch das ist unverständlich; denn unsere Große Anfrage hat zwei Teile. Sie fragt einmal nach der damals gerade bekanntgewordenen kirchlichen Einsegnung, die der Regensburger Religionslehrer Edmund Sattler vorgenommen hatte, aber zum anderen fragt sie ganz allgemein:
    Welche Schritte wird die Bundesregierung beim Heiligen Stuhl unternehmen, um sicherzustellen, daß weitere Verstöße gegen das ... Personenstandsgesetz ... unterbleiben?
    Zur Begründung der zweiten Frage kann man selbstverständlich alles vorbringen, was inzwischen in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist. Selbst wenn wir gar keinen Fall genannt, sondern nur die Frage an die Bundesregierung gestellt hätten, was sie zu tun gedenke, um Verstöße gegen das Personenstandsgesetz künftig zu verhindern, hätte die Bundesregierung von sich aus zu diesen Fällen Stellung nehmen müssen,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    denn sie ist ja amtlich unterrichtet, daß es diese Fälle gibt, zumal in all den Fällen, die von mir erörtert worden sind, soweit ich unterrichtet bin, keiner der Geistlichen bestritten hat, diese Einsegnungen vorgenommen zu haben. Es ist also gar kein Verfahren anhängig, in dem diese Frage als solche streitig wäre. Hierzu ist nochmals zu sagen: sogar ohne die Große Anfrage hätte die Bundesregierung von sich aus öffentlich Stellung nehmen und hätte von sich aus an den Heiligen Stuhl herantreten sollen, um zu verhindern, daß es in Zukunft zu solchen Mißhelligkeiten überhaupt kommt.
    Drittens, Herr Kollege Hoogen, haben Sie gesagt, von einem gerichtlichen Verfahren hätten Sie nichts gehört, Sie hätten nicht einmal gehört, daß Anklage erhoben sei. Nun, dann müssen Sie sich bei der auf Ihrem Vertrauen beruhenden Bundesregierung
    darüber beklagen, daß Sie von der Bundesregierung bisher nicht hinreichend unterrichtet worden sind; denn selbstverständlich ist schon in dem einen oder anderen Fall mehr geschehen als bloß polizeiliche Ermittlungen. Der Fall in Frankfurt, der sich bereits im Jahre 1952 ereignet hat, ist durch Anwendung der Amnestie erledigt; der Fall des Geistlichen Antholzer ist vom Amtsgericht Ebersberg durch einen rechtskräftig gewordenen Strafbescheid über 100 DM vom 14. Januar 1955 erledigt,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und daß beim Landgericht Passau die Anklage bereits eingereicht ist und die Entscheidung über das Hauptverfahren schwebt, konnten Sie aus meinen Ausführungen entnehmen, aus denen hervorging, daß es einen Schriftwechsel zwischen der Strafkammer des Landgerichts Passau und dem Auswärtigen Amt gibt.
    Viertens. Sie sagen dann, der Kernpunkt seien die Onkelehen. Auch das ist nicht richtig. Unter den acht Fällen, die bekanntgeworden sind, sind zwei — und das ist ein Viertel —, bei denen es sich nicht um „Onkelehen" handelt. Denn der eine Fall betrifft einen minderjährigen Mann, der die kirchliche Einsegnung herbeigeführt hat, obgleich Eltern und Jugendamt die Bewilligung dieser Eheschließung abgelehnt hatten,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    der andere Fall betrifft ein Paar, welches behauptet hat, es müsse am Tage nach der Trauung in die Vereinigten Staaten von Amerika abfegen, -auch nicht irgendwie der Fall einer „Onkelehe", ein Fall, der durch Ermittlungen der Gesundheitsbehörde bekanntgeworden ist. In der von der Gesundheitsbehörde veranlaßten Strafanzeige der zuständigen Dienststelle heißt es:
    Besonders markant ist weiterhin sein — des Geistlichen —
    Eingeständnis, daß das sittliche Vorleben von Fräulein L. L. ihm damals noch nicht bekannt war.
    Das sind keine Fälle von „Onkelehen", nicht wahr; das sind aber Fälle, die zu den abscheulichsten Weiterungen führen und wirklich nicht im Interesse auch der Kirche liegen.
    Ich glaube also, zu Ihrer etwas deplacierten Antwort — ich bin nicht dazu da, die Frau Kollegin Ilk zu verteidigen —, Ihrer Antwort: „Das ist antikatholisch, was ihr da vorbringt", — ist zu sagen: so ist es nicht! Auch die Kirche hat kein Interesse daran, daß derlei Dinge hinterher vor der Öffentlichkeit erörtert werden müssen. Es ist also keine Frage der „Onkelehen". Im übrigen ist das Problem, die „Onkelehen" zu beseitigen — wenn wir es für ein Problem halten; es ist eins! —, nicht bloß Sache der Bundesregierung, sondern Ihrer Fraktion, die seit zwei Jahren allein die Mehrheit in diesem Hause hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Kernpunkt ist, daß das Personenstandsgesetz seit 80 Jahren den zeitlichen Vorrang der standesamtlichen Eheschließung vorschreibt und daß kein Grund besteht, davon abzugehen. Berührt wird deshalb das Verhältnis von Staat und Kirche, weil beide, Staat und Kirche, ein Interesse daran haben sollten, hier die staatlichen Gesetze auch von der Geistlichkeit achten zu lassen.


    (Dr. Arndt)

    Ich bedaure, sagen zu müssen, daß das, was wir über die Note des päpstlichen Staatssekretariats nach der Richtung hin gehört haben, unbefriedigend ist. Denn dort ist lediglich die Rede — soweit wir es durch den Herrn Bundesinnenminister zu hören bekommen haben — von der Verletzung der Anzeigepflicht auf Grund des Konkordats und davon, daß die Geistlichen der Diözese Passau auf diese Anzeigepflicht hingewiesen worden sind. Das reicht doch nicht!

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Geistlichen müssen darauf hingewiesen werden, daß das Personenstandsgesetz zu achten ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das erwarten wir, und wir erwarten auch von der
    Bundesregierung, daß sie diesen Standpunkt — —

    (Abg. Dr. Krone: Herr Arndt, das ist doch von uns gesagt worden, Punkt 1 und 2!)

    — Ja, Herr Kollege Hoogen hatte das anfangs berührt. Das werfe ich auch Herrn Kollegen Hoogen nicht vor. Aber ich sage, die Antwortnote des päpstlichen Staatssekretariats, wie sie uns vorgetragen worden ist, befriedigt uns nicht. Sie haben von dem Problem nachher etwas abgelenkt, indem Sie gesagt haben, das sei die Frage der „Onkelehen". Es ist nicht die Frage der Onkelehen; weder sind alle acht Fälle Fälle von Onkelehen, noch ist das der Kernpunkt. Der Kernpunkt ist das Verhältnis von Staat und Kirche und damit auch — das liegt Ihnen, Herr Kollege Krone, doch bestimmt ebenso am Herzen wie allen anderen — der Friede zwischen Staat und Kirche, der nur gewahrt werden kann, wenn auch kirchlicherseits die Unverbrüchlichkeit des staatlichen Rechts anerkannt und geachtet wird.

    (Beifall bei der SPD.)