Rede von
Matthias
Hoogen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich sagte schon, daß Frau Dr. Ilk den Kernpunkt des Problems angesprochen hat. Der Kernpunkt, das, was hinter allen diesen Fragen steht — der wirkliche Kernpunkt, Herr Kollege Metzger, und nicht das, was Sie als Kernpunkt bezeichnet haben —, sind doch die sogenannten Onkel-Ehen, wie man sie verniedlichend nennt; denn erstens sind es keine Ehen, und zweitens sind auch meistens nicht nur Onkel, sondern manchmal auch Tanten daran beteiligt.
Aber in Wirklichkeit sind es doch Rentenkonkubinate,
und hinter diesen Rentenkonkubinaten steht — ich will mich jetzt vorsichtig ausdrücken — die durchaus verbesserungsfähige und nach der Ansicht vieler auch verbesserungsbedürftige Rentengesetzgebung. Wenn immer wieder gesagt wird
— Herr Schröter, vielleicht lassen Sie mich diesen Satz noch aussprechen —, in 80 Jahren habe sich nur ein Fall ereignet und jetzt hätten sich bei sechs Personen acht Fälle, wie Herr Arndt sagte, ereignet, dann kann ich dazu nur bemerken, daß in diesen 80 Jahren wahrscheinlich auch die Auswirkungen der Rentengesetzgebung nicht zu diesen Übelständen führten.
Meine Damen und Herren, es hat keinen Sinn, nur zu verlangen, daß wir diese Rentengesetzgebung verbessern, sondern es hat nur Sinn, zu sagen, ob wir hier das wollen. Da aber bin ich in der angenehmen Lage, für meine Fraktion erklären zu können, daß w i r mit dem Antrag vom 26. Oktober 1955 auf Drucksache 1811, wie ich meine, den Anfang gemacht, jedenfalls die Richtung aufgezeigt haben, in der wir fortschreiten sollten, weil wir davon überzeugt sind — und da stimme ich Frau Dr. Ilk durchaus zu —, daß dann kein Grund zu Klagen mehr bestehen wird, daß die Gründe für diese Klagen dann beseitigt sein werden.
Unter Ziffer 5 dieses Antrags haben wir gefordert — wir sind uns völlig bewußt, daß das nur eine Regelung eines Teilgebietes ist; aber ich sagte ja: mit diesem Antrag will ich heute nur die Richtung aufzeigen, in der ich mir die Verbesserung denke —, den § 44 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes dahingehend zu ändern, daß im Falle einer Wiederverheiratung die Witwe an Stelle des Anspruchs auf Rente eine Abfindung in Höhe des Sechsunddreißigfachen der monatlichen Grundrente einer erwerbsunfähigen Witwe erhält.
Wir meinen, in dieser Richtung sollten wir auch in den anderen Fällen bei den Versicherungsarten der Reichsversicherungsordnung, bei der Invalidenversicherung und auch in den sonstigen Fällen fortschreiten. Gerade dieses Problem ist das Kernproblem, und deswegen habe ich die Anfrage der SPD auf der einen Seite durchaus begrüßt, habe auf der anderen Seite aber auch sehr bedauert, daß diese Anfrage nicht auch die Frage an die Bundesregierung enthält, was sie zur Beseitigung des Übelstandes, nämlich der Ursache dieser Fälle, zu tun gedenkt.
Aber, wie gesagt, das können wir nachholen, und wir werden es auch nachholen. Ich bin der Meinung, wir haben gezeigt, daß wir uns auf dem guten Wege befinden.
Aus diesen Gründen bin ich auch der Ansicht, daß wir Ihrem Antrag, Herr Kollege Metzger, den Sie namens Ihrer Fraktion gestellt haben, durchaus zustimmen sollten, wonach im Auswärtigen Ausschuß weitere Aufklärungen in dem Sinne gegeben werden sollten, wie Sie sie mit Ihrem Antrag verlangt haben.