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    800. wird.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1955 6003 111. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. November 1955. Nachruf für den am 6. November verstorbenen Abgeordneten Sassnick 6005 B Nachruf für den am 7. November verstorbenen Abgeordneten Griem 6005 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Scheppmann und Zühlke 6005 C Geschäftliche Mitteilungen 6005 D Absetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Vermittlungsausschusses zum Finanzverfassungsgesetz (Drucksache 1819) und zum Inanspruchnahmegesetz für 1955 (Drucksache 1820) von der Tagesordnung 6005 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 6005 D Mitteilung über Zurückziehung der Großen Anfrage der FDP betr. Durchführung des Saarstatuts (Drucksache 1618) 6005 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 198 und 200 (Drucksachen 1779, 1827; 1814, 1838) 6006 A Zur Geschäftsordnung (betr. Absetzung der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen [Drucksachen 1790, 1233] von der Tagesordnung): Frau Dr. Hubert (SPD) 6006 A Dr. Hammer (FDP) 6006 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 6006 D, 6007 C Horn (CDU/CSU) 6007 A Becker (Hamburg) (DP) 6007 B, C Absetzung 6007 C Fragestunde (Drucksache 1831): 1. betr. Verhandlungen über die Bombardierung des Großen Knechtsandes: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 6008 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 6008 A, C 2. betr. Handhabung des Tarifaufsichtsrechts des Bundesverkehrsministers über die Einhaltung des Tarifzwanges gegenüber der Bundesbahn: Zurückgezogen 6008 C betr. Frage der Errichtung von Heeresbäckereien und -fleischereien: Held (FDP) 6008 D Blank, Bundesminister für Verteidigung 6008 D, 6009 A 3. betr. Fahrpreiserhöhungen für den Verkehr zur Insel Fehmarn: Dr. Menzel (SPD) 6009 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6009 A 4. betr. Bilanz des Volkswagenwerkes: Dr. Menzel (SPD) 6009 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6009 D 5. betr. Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn: Dr. Menzel (SPD) 6009 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6010 A 6. betr. Entschädigung von Seeleuten für erlittene Kriegsverluste: Walter (DP) 6010 B, D, 6011 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6010 B, D, 6011 A 8. betr. Registrierbogen der amerikanischen Luftwaffe: Wittrock (SPD) . . . . 6011 A, C, D, 6012 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6011 B, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 6011 D, 6012 A 9. betr. Verfälschung ausländischer But- ter zu „Deutscher Markenbutter": Arnholz (SPD) 6012 A, C, D Dr. h. c. Lübke, Bundesminster für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6012 B, D, 6013 A 10. betr. Tierquälerei durch Ausstellung von Tieren in Lokalen: Arnholz (SPD) 6013 A, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6013 B, C, D 11. betr. Pressenachrichten über Beschießung des Strands von Wenningstedt auf Sylt: Arnholz (SPD) 6013 D, 6014 B, C Blank, Bundesminister für Verteidigung 6013 D, 6014 B, C 12. betr. Stellungnahme des Bundesfinanzministers zur Frage der Reform der sozialen Leistungen: Dr. Schellenberg (SPD) 6014 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6014 D, 6015 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6015 A 13. betr Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zur Sozialreform: Dr. Schellenberg (SPD) . . . 6015 A, C, D Storch, Bundesminister für Arbeit 6015 B, C, D 14. betr. Unfallrenten und Unfallversicherungsgesetzgebung: Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 6016 A, C Storch, Bundesminister für Arbeit 6016 A, C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6016 D 15. betr. Überholverbote für Lastzüge an Steigungen und Gefällen der Bundesautobahnen: Dr. Leiske (CDU/CSU) 6016 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6017 A 16. bis 28. wegen Zeitablaufs der Fragestunde abgesetzt 6017 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verstöße gegen das Personenstandsgesetz (Drucksache 1712, Umdruck 492) . . . . 6017 B Dr. Arndt (SPD), Anfragender 6017 C, 6025 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6019 B, 6027 C Metzger (SPD) 6020 D Frau Dr. Ilk (FDP) 6022 C Hoogen (CDU/CSU) 6023 D Dr. Bucher (FDP) 6027 B Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der SPD Umdruck 492 . . . 6028 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1616); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1797) 6028 D Frau Dr. Jochmus (CDU/CSU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 6034 C Beschlußfassung 6028 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Druckaschen 1732, zu 1732) 6029 A Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6035 A Beschlußfassung 6029 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksache 1742); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1821) 6029 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 6029 B Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin 6029 C Frau Korspeter (SPD) 6030 B Horn (CDU/CSU) 6031 C Vizepräsident Dr. Schmid 6032 A Dr. Schellenberg (SPD) 6032 A Abstimmungen 6030 A, 6032 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen für langfristig Arbeitslose (Drucksache 1798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sonderzulagen für Arbeitslose (Drucksache 1799) 6032 B Ausschußüberweisungen. . . 6032 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten (Drucksache 1785) . 6032 C Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 6032 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vorläufige Europäische Abkommen vom 11. Dezember 1953 über Soziale Sicherheit unter Ausschluß der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen und über das Vorläufige Europäische Abkommen vom 11. Dezember 1953 über die Systeme der Sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen (Drucksache 1786) 6032 C Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 10. März 1955 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) (Drucksache 1794) 6032 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Protokoll vom 30. Juli 1936 über die Immunitäten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Drucksache 1795) 6032 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 25. März 1955 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 1796) . . 6033 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6033 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung (Drucksache 1829) 6033 A Überweisung an den Rechtsausschuß . 6033 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache 1830) 6033 A Überweisung an den Rechtsausschuß . . 6033 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehemals reichseigenen Gesandtenwohnhauses in Athen (Drucksache 1792) 6033 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6033 C Nächste Fragestunde 6033 C Nächste Sitzung 6033 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6034 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1797) 6034 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache zu 1732) 6035 A Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Drucksache 1797 (Vgl. S. 6028 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1616). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Jochmus Das Gesetz dient der Bereinigung von Rechtsvorschriften über den Seidenbau, die auf Grund des sogenannten Reichsnährstandsgesetzes vom 13. September 1933 ergangen sind. 1935 hatte der Reichsernährungsminister den Reichsnährstand ermächtigt, die Gewinnung, die Verwertung, den Absatz und die Preise von deutschen Kokons zu regeln. Die letzte dieser Regelungen ist die Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für den deutschen Seidenbau von 1941. Diese Anordnung machte Erzeugung und Absatz von gewissen Zustimmungen abhängig; sie legte außerdem die alleinige Bruterzeugung in die Hand der Reichsforschungsanstalt für Seidenbau - jetzt Bundesforschungsanstalt für Kleintierzucht in Celle -, bestimmte eine Ablieferungspflicht für Kokons an die Mitteldeutsche Spinnereihütte GmbH, regelte Preise und führte Ordnungsstrafen ein. Hauptgrund für den Erlaß dieser Bestimmungen waren wehrwirtschaftliche Überlegungen, die zu einer gewissen Autarkie auf dem Naturseidenmarkt führen sollten. Mit der Durchführung der Vorschriften - vor allem mit der Abnahme der Kokons durch die Mitteldeutsche Spinnereihütte - waren erhebliche finanzielle Belastungen verbunden, die nicht mehr gerechtfertigt erscheinen. Die anfallenden Ernten werden zur Zeit nicht mehr von der überwiegend zum Reichsvermögen gehörenden Mitteldeutschen Spinnereihütte aufgenommen; sollten aber die Seidenerzeuger erfolgreich auf deren Abnahmepflicht bestehen, so wäre mit einem jährlichen Zuschußbedarf von 75 000 bis 80 000 DM zu rechnen. Dieser steht in keinem Verhältnis zu einer Gesamternte von etwa 30 000 DM, die sich auf etwa 3000 Züchter verteilt. b) Urlaubsanträge a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Frehsee 15. November Gumrum 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Gemein 13. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Bauer (Wasserburg) 12. November Bauereisen 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Hilbert 12. November Hoogen 12. November Illerhaus 12. November Knobloch 12. November Meyer (Oppershofen) 12. November Müller (Erbendorf) 12. November Regling 12. November Dr. Baade 11. November Baur (Augsburg) 11. November Dr. Bucerius 11. November Eickhoff 11. November Feldmann 11. November Frühwald 11. November Dr. Gleissner (München) 11. November I Heiland 11. November Dr. Höck 11. November Höcherl 11. November Dr. Kopf 11. November Dr. Kreyssig 11. November Margulies 11. November Mißmahl 11. November Kalbitzer 11. November Leibing 11. November Dr. Mocker 11. November Dr. Pohle (Düsseldorf) 11. November Dr. Schmidt (Gellersen) 11. November Rademacher 11. November Schwarz 11. November Spörl 11. November Stiller 11. November Unertl 11. November Dr. Wellhausen 11. November Albers 10. November Frau Albertz 10. November Brockmann (Rinkerode) 10. November Dr. Dehler 10. November Feller 10. November Huth 10. November Jacobs 10. November Jahn (Stuttgart) 10. November Kramel 10. November Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. November Frau Meyer (Dortmund) 10. November 011enhauer 10. November Schmücker 10. November Schüttler 10. November Frau Dr. Schwarzhaupt 10. November Wehner 10. November Dr. Welskop 10. November Abgeordnete bis einschließlich Dr. Starke 28. Februar 1956 Jahn (Frankfurt) 9. Januar 1956 Eberhard 10. Dezember 1955 Mensing 30. November 1955 Moll 30: November 1955 Erler 20. November 1955 Heye 20. November 1955 Dr. Kliesing 20. November 1955 von Manteuffel (Neuß) 20. November 1955 Dr. Bartram 19. November 1955 Schmidt (Hamburg) 20. November 1955 Morgenthaler 19. November 1955 Dr. Pferdmenges 19. November 1955 Richter 19. November 1955 Dr. Will 18. November 1955 Da überdies zu erwarten ist, daß der Bedarf an Naturseide durch die fortschreitende Entwicklung synthetischer Textilfasern weiter zurückgedrängt wird, besteht an der bisherigen Regelung kein Interesse mehr. Es bedarf daher einer Aufhebung der einschlägigen Vorschriften. Da die Verordnung von 1935 nach Wegfall des ermächtigenden Reichsnährstandsgesetzes eine selbständige Rechtsverordnung ist, muß sie durch Gesetz aufgehoben werden. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Bonn, den 29. September 1955 Frau Dr. Jochmus Berichterstatterin Anlage 3 zu Drucksache 1732 (Vgl. S. 6029 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398). Berichterstatter: Abgeordneter Schütz Die durch den Zusammenbruch im Jahre 1945 veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse und die sich daraus ergebenden Folgewirkungen für die gesamtstaatliche deutsche Sozialversicherung lassen es nicht zu, die Sozialversicherung im Bundesgebiet uneingeschränkt mit sämtlichen Verpflichtungen der ehemaligen gesamtstaatlichen deutschen Sozialversicherung, die gegenüber Berechtigten im Ausland bestehen, zu- belasten. Das in Abschnitt II des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes geregelte Auslandsrecht sieht daher Leistungen an Berechtigte im Ausland nur vor, wenn versicherungsmäßig ein irgendwie gearteter Zusammenhang mit dem Bundesgebiet oder dem Land Berlin bestanden hat oder wenn es sich bei den Ersatzleistungen des § 9 um deutsche oder frühere deutsche Staatsangehörige handelt, die in der gesetzlichen Unfallversicherung oder in den gesetzlichen Rentenversicherungen nach Reichsrecht, Bundesrecht oder dem Recht des Landes Berlin versichert waren. Der Entwurf des Änderungsgesetzes bezweckt die Eingliederung von Personen, die in den Jahren 1938 und 1939 aus den in das Deutsche Reich eingegliederten Gebieten wegen Bedrohung auf Grund ihrer politischen Haltung, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder ihrer Rasse ins Ausland geflüchtet sind. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Personen, die in den genannten Zeiten, insbesondere vor der Besetzung des Sudetengebietes, wegen der vermuteten Verfolgungsmaßnahmen ins Ausland, vor allem nach Kanada, England und Schweden, ausgewandert sind. Der Personenkreis umfaßt etwa 2000 Familien. De es sich bei dem Entwurf nicht um eine Wiedergutmachung nach dem Bundesentschädigungsgesetz, sondern um eine Regelung der sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse dieser Vertriebenen handelt, ist es erforderlich, Leistungen nur in den Fällen vorzusehen, in denen eine Beziehung zur deutschen Rentenversicherung vorhanden ist. Diese Beziehung kann in den Fällen angenommen werden, in denen Deckungsmittel von Versicherungsträgern des Heimatlandes der Vertriebenen auf Versicherungsträger im Reichsgebiet übertragen wurden, wie dies insbesondere im Sudeten-gebiet der Fall war. Wenn daher in dem vom sozialpolitischen Ausschuß beschlossenen Entwurf vorgesehen ist, daß Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, daß Deckungsmittel der verpflichteten Versicherungsträger auf die Rentenversicherungsträger im Reichsgebiet übertragen wurden, so handelt es sich dabei um die Feststellung einer globalen Übertragung, ohne daß der Versicherungsträger, der die Leistung zu gewähren hat, für den Einzelfall zu prüfen hat, ob und inwieweit Deckungsmittel übertragen wurden. Es handelt sich also um eine territoriale Beschränkung, nicht um eine Einschränkung im Einzelfall. Durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesvertriebenengesetzes wird zugleich bestimmt, daß Leistungen nur an Personen gewährt werden, die wegen drohender oder gegen sie verübter nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen auf Grund der politischen Überzeugung, der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung die Vertreibungsgebiete, die in Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes näher bezeichnet sind, verlassen und ihren Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reichs genommen haben. Damit wird zugleich erreicht, daß der Versicherungsträger den Grund der Auswanderung nicht selbst zu überprüfen braucht sondern dafür die für Vertriebene ausgestellten Bescheinigungen hierüber seiner Entscheidung zugrunde legen kann. Der mit dem Gesetzentwurf bezweckte Erfolg kann für diejenigen Personen, die noch nicht rentenberechtigt sind, nur erreicht werden, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben wird, die in ihrem Heimatland begonnene Versicherung freiwillig fortzusetzen oder zu erneuern. Dies erfordert eine Ergänzung des § 12 Abs. 1, wie sie in Art. 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist. Demgemäß wurde hinsichtlich der Leistungsgewährung die von dem Ausschuß beschlossene Fassung gewählt. Die in Art. 1 Nr. 3 vorgesehene Änderung des § 17 Abs. 6 Satz 1 des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes dient der Vermeidung von Härten. Art. 1 Nr. 4 des Gesetzentwurfs sichert die Erhaltung der Anwartschaft für den in Nr. 1 genannten Personenkreis bis zum 31. Dezember 1956. In Art. 1 a ist vorgesehen, daß die Leistungen für den im Art. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis frühestens mit dem 1. Oktober 1955 beginnen, sofern der Antrag bis spätestens 31. Dezember 1956 gestellt wird. Art. 2 enthält die Berlin-Klausel. Art. 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Bonn, den 11. Oktober 1955 Schütz Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Leiske


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Minister.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich muß zu meinem Bedauern die Fragestunde abbrechen. Die nicht beantworteten Fragen 16 bis 28 werden schriftlich beantwortet werden. Ich darf anheimgeben, sie unter Umständen neu zu stellen.
Damit kommen wir zum nächsten Punkt der Tagesordnung. Punkt 2 ist abgesetzt. Ich rufe auf Punkt 3:
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Verstöße gegen das Personenstandsgesetz (Drucksache 1712).
Zur Begründung der Großen Anfrage hat Herr Abgeordneter Dr. Arndt das Wort.
Dr. Arndt (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang dieses Jahres haben die Fraktionen der Freien Demokratischen Partei und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in den Kleinen Anfragen 151 und 156 die Bundesregierung auf den Fall des katholischen Pfarrers Neun aus Tann in Niederbayern hingewiesen und die Bundesregierung gefragt, was sie zu tun gedenke, um zu sichern, daß die Vorschriften des Personenstandsgesetzes über die obligatorische Zivilehe beachtet werden. Die Bundesregierung hat diese Kleinen Anfragen am 24. Februar 1955 mit der Drucksache 1227 beantwortet. Sie hat am Schluß ihrer Stellungnahme insbesondere erklärt:
Die Bundesregierung
— so schreibt Herr Bundesminister des Innern Dr. Schröder —
wird durch die Deutsche Botschaft am Vatikan beim Heiligen Stuhl entsprechende Vorstellungen erheben.
Im übrigen liegen keine Anzeichen dafür vor, daß die anderen Ordinariate der Katholischen Kirche die sogenannten „Onkel-Ehen" abweichend von ihrer bisherigen Haltung als Fälle „sittlichen Notstandes" behandeln wollten.
Weitere Fälle gleicher Art sind nicht bekanntgeworden. Für die Bundesregierung bestand bei dieser Sachlage kein Anlaß, von sich aus zu diesem Einzelfall in der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen.
Die Annahme der Bundesregierung, daß es sich bloß um einen Einzelfall handle, erwies sich inzwischen als irrig. Die Tat des Pfarrers Neun aus Tann, der kirchlicherseits bisher nicht gemaßregelt, sondern befördert wurde,

(Abg. Dr. Menzel: Hört! Hört!)

ist leider keineswegs nur ein Einzelfall. Außer dem Pfarrer Neun, der mit Billigung des Generalvikars Dr. Riemer vom Bischöflichen Ordinariat Passau eine Trauung in Altötting vor der standesamtlichen Eheschließung durchführte, haben in entsprechender Weise Einsegnungen vorgenommen der katholische Pfarrer Alois Antholzer am 22. April 1954 in Kirchseeon, der Pfarrer Alois Huber mit, wie er behauptet, Billigung des Generalvikars Fuchs vom Erzbischöflichen Ordinariat München-Freising im Sommer 1954 in Oberpframmern, der Pfarrer Franz Wagenhäuser am 2. Februar 1952 in Frankfurt am Main, der katholische Studienrat Dr. Eduard Sattler aus Regensburg am 22. Mai 1954 in Falkenstein, der Geistliche Rat Josef Heigl am 30. August 1953 sowie am 9. Juni 1954 und am 13. September 1955 in Falkenstein, also in drei Fällen in drei verschiedenen Jahren.
Sechs verschiedene Geistliche in Bayern und in Hessen haben in acht verschiedenen Fällen gegen das Personenstandsgesetz verstoßen. Bedauerlicherweise läßt sich die Besorgnis nicht mehr von der Hand weisen, daß sich noch mehr derartige Vorkommnisse ereignet haben. Auch handelt es sich nicht allein um sogenannte „Onkel-Ehen".In einem Falle ist die Einsegnung vorgenommen worden, weil die Beteiligten behaupteten, am nächsten Tage nach den Vereinigten Staaten von Amerika fliegen zu müssen. In einem anderen Falle ist ein Minderjähriger gegen den Willen der Eltern und wahrscheinlich entgegen der Entscheidung der. staatlichen Behörden getraut worden.

(Hört! Hört! bei der SPD.)



(Dr. Arndt)

Alle diese Fälle sind in auffallender Weise durch gleichartige Merkmale gekennzeichnet. Erstens sind die Einsegnungen zumeist in der Heimlichkeit an Orten und in Kirchen vorgenommen worden, wo keine Zuständigkeit für die Eheschließung bestand.

(Abg. Dr. Menzel: Das schlechte Gewissen!)

Zweitens ist jedesmal eine Mitteilung an das Standesamt unterblieben. Drittens haben Staat und Öffentlichkeit deshalb jeweils erst nach längerer Zeit und nur durch Zufall von diesen Vorkommnissen etwas erfahren.
Die Bundesregierung hat auf die von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion inzwischen eingebrachte Kleine Anfrage 183 nach dem Inhalt und dem Ergebnis der beim Heiligen Stuhl erhobenen Vorstellungen am 11. Juli 1955 mit der Drucksache 1607 geantwortet.
Die Bundesregierung
— schreibt Herr Bundesaußenminister Dr. von Brentano —
hat durch die Botschaft beim Heiligen Stuhl das Päpstliche Staatssekretariat von ihrer Auffassung unterrichtet, daß Artikel 26 des Reichskonkordats im Falle Tann keine Anwendung finde und daß in derartigen Fällen eine Berufung auf die Bestimmungen des Reichskonkordats nicht angängig sei. Der sich an diese Vorstellungen anschließende Gedankenaustausch mit dem Päpstlichen Staatssekretariat ist noch nicht abgeschlossen.
Seither sind vier Monate verstrichen, ohne daß ein Ergebnis bekanntgeworden wäre, obgleich die Sachlage und die Rechtslage denkbar einfach sind; denn, meine Damen und Herren, es, handelt sich doch schlicht um die Frage, ob in Deutschland die deutschen Gesetze für alle gelten oder ob der Klerus exempt ist.

(Zustimmung bei der SPD.)

Diese beunruhigende Verzögerung soll darauf zurückzuführen sein, daß die Kurie nicht nur zum Einzelfall des Pfarrers Neun aus Tann, sondern auch zu dem umfassenderen Problem der obligatorischen Zivilehe in Deutschland Stellung genommen und sich zum deutschen Personenstandsrecht kritisch geäußert habe. Nach einer aus München datierten Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 26. Oktober soll das strafgerichtliche Verfahren gegen Pfarrer Neun deshalb stocken, weil das Auswärtige Amt das Verlangen der Strafkammer des Landgerichts Passau, die Note des Päpstlichen Staatssekretariats bekanntzugeben, mit der Begründung abgelehnt habe, daß es nicht statthaft sei, amtliche Schriftstücke vorzulegen, wenn ihre Veröffentlichung dem Wohl des Bundes schaden würde.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

In der Tat hat das Auswärtige Amt am 13. Juli 1955 folgendes Schreiben an das Landgericht Passau gerichtet:
Das Auswärtige Amt bedauert, gemäß § 96 der Strafprozeßordnung dem dortigen Ersuchen um Überlassung einer Antwortnote des Päpstlichen Staatssekretariats nicht entsprechen zu können.
Nun, es wird von besonderem Interesse sein, vom Auswärtigen Amt zu erfahren, inwiefern die Bekanntgabe einer Note des Päpstlichen Staatssekretariats dem Wohl der Bundesrepublik Deutschland abträglich sein könnte.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Unter diesen Umständen rechtfertigt es sich, durch eine Große Anfrage von der Bundesregierung Aufklärung über sämtliche bisher entdeckten Verstöße gegen das Personenstandsgesetz zu begehren und grundsätzlich von der Bundesregierung zu hören, welche Schritte sie beim Heiligen Stuhl unternahm und erforderlichenfalls noch unternehmen wird, um sicherzustellen, daß weitere Verstöße gegen das seit 1875 in Deutschland geltende Personenstandsrecht unterbleiben.
Diese Fragen sind unabhängig von dem Streit, ob das Reichskonkordat von 1933 je wirksam wurde und noch gilt; denn jenes Reichskonkordat könnte hier aus mehrfachen Gründen nicht in Betracht kommen. Erstens hätten die Geistlichen, falls sie sich auf das Reichskonkordat hätten berufen wollen, gerade nach dem Konkordat die Pflicht gehabt, unverzüglich im Anschluß an die kirchliche Einsegnung das Standesamt zu benachrichtigen. Das aber ist, soweit ich weiß, in keinem Fall geschehen, woraus hervorgeht, daß die Geistlichen selber nicht der Meinung sein konnten, im Schutz eines Konkordats zu handeln.
Zweitens hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 24. Februar 1955 mit erfreulicher Klarheit anerkannt, daß auf Grund des Schlußprotokolls zu Art. 26 des Reichskonkordats ein schwerer sittlicher Notstand nicht daraus hergeleitet werden kann, daß im Falle einer standesamtlichen Eheschließung die Ehefrau einen Rentenanspruch verlieren würde.
Drittens hätte auch das Reichskonkordat am Prinzip der obligatorischen Zivilehe sowie an der Fortgeltung der Strafvorschrift in § 67 des Personenstandsgesetzes nichts geändert. Im Gegenteil, nicht einmal in dem mit Hitler am 20. Juli 1933 verabredeten Reichskonkordat hat der Vatikan sich ausbedungen, daß vom Prinzip der obligatorischen Zivilehe in Deutschland abgegangen oder gar die Strafvorschrift in § 67 des Personenstandsgesetzes aufgehoben werden solle. Der Streit um das Reichskonkordat spielt deshalb in diesem Zusammenhang keine Rolle. Es hieße vielmehr eine klare Frage nur verwirren, würde man ohne Grund und ohne Not die mit religiösen Überzeugungen beschwerte und auch staatspolitisch delikate Erörterung des Reichskonkordats hier einbeziehen.
Die Grundlage unserer Anfrage und ebenfalls der von der Bundesregierung erbetenen Antwort kann somit einzig und allein das in Deutschland seit nunmehr 80 Jahren in seinen Grundzügen geltende und auf dem Prinzip der obligatorischen Zivilehe beruhende Personenstandsrecht sein. Dieses deutsche Personenstandsrecht, das eine kirchliche Einsegnung vor der standesamtlichen Eheschließung nicht zuläßt, ist Jahrzehnte hindurch — also auch ohne Konkordat — von den Kirchen einschließlich der katholischen Kirche geachtet worden, weil es eine friedenstiftende Aufgabe erfüllt, die auch vom Standpunkt der katholischen Kirche aus, wenn ich das sagen darf, wie er insbesondere in der Enzyklika Immortale Dei des Papstes Leo XIII. vom 1. November 1885 zum Ausdruck kommt, als Recht und Pflicht des Staates anerkannt wird. Das Prinzip der obligatorischen Zivilehe und seine gesetzliche sowie für den Notfall strafgesetzliche Sicherung steht in unlösbarem Zusammenhang damit, daß Deutschland seit dem vor 400 Jahren geschlossenen Augsburger Religionsfrieden ein konfessionsgespaltenes Land ist, wo heutzutage Ungläubige und Gläubige sowie Men-


(Dr. Arndt)

sehen verschiedener Konfessionen — Evangelische, Katholiken, Humanisten, Mosaische — als Staatsbürger zusammenleben müssen und wollen.
Um dieses Grundsätzliche geht es, das zu bewahren unser gemeinsames Anliegen sein sollte, nicht aber um Einzelfälle der einen oder anderen Verfehlung. Bedenkt man, daß aus einer Vergangenheit von acht Jahrzehnten nicht mehr als nur ein einziger Verstoß bekanntgeworden ist, wir uns jetzt aber einer plötzlichen und seltsam gleichartigen Häufung von Verletzungen des Personenstandsgesetzes gegenübersehen, so muß unsere Sorge um das Grundsätzliche verständlich sein und gewürdigt werden.
Unsere Sorge ist um so berechtigter, als diese Ereignisse in unverkennbarer Weise mit anderen Zeichen zusammentreffen. Alsbald nach der Bundestagswahl vom 6. September 1953 sind in der Öffentlichkeit Stimmen laut geworden, die sich gegen den zeitlichen Vorrang und gegen die Unerläßlichkeit der standesamtlichen Eheschließung aussprachen. Ja, ein Hochschullehrer hat sogar die Vereinbarkeit des Personenstandsgesetzes, soweit es die obligatorische Zivilehe vorschreibt, mit der in Art. 4 des Grundgesetzes als Grundrecht verbürgten Freiheit der Religionsausübung bestritten. Es ist dankbar anzuerkennen, daß die Bundesregierung diesen Äußerungen sofort öffentlich sowie insbesondere bei der Einbringung einer Novelle zum Personenstandsgesetz und bei deren Beratung eindeutig und mit Nachdruck entgegengetreten ist. Jene Stimmen sind gleichwohl nicht verstummt. Daß der Bundestagsausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, wenn auch nicht als federführender Ausschuß und wenn auch mit einer knappen Mehrheit nur seiner CDU/CSU-Mitglieder, beschlossen hat, jede Sanktion hinsichtlich einer Verletzung des Prinzips der obligatorischen Zivilehe solle durch ersatzlose Streichung des § 67 des Personenstandsgesetzes künftig wegfallen, hat diesen Stimmen einen neuen Anhalt gegeben, zumal die verehrte Kollegin Frau Dr. Helene Weber wiederholt im Rechtsausschuß angedeutet hat, sie behalte sich vor, das Problem der obligatorischen Zivilehe noch aufzurollen. Auch beobachten wir nicht ohne tiefe und berechtigte Besorgnis ähnliche Vorgänge in unserem sozialen Leben sowie die Angriffe, die in der benachbarten Bundesrepublik Österreich gegen das dort geltende Personenstandsrecht, insbesondere auch dort gegen die standesamtliche Eheschließung, gerichtet werden.
Alle diese Tatsachen, alle diese Anzeichen, alle diese Ungewißheiten zwingen dazu, alsbald und rechtzeitig Klarheit zu schaffen. Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie sich zu dem in Deutschland geltenden und bewährten Recht des Personenstandswesens und seiner Unverbrüchlichkeit bekennt. Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie um des Friedens zwischen Staat und Kirche willen unverzüglich und zweifelsfrei sicherstellt, daß die Beachtung des Personenstandsgesetzes mindestens künftig gewährleistet wird.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben die Begründung der Großen Anfrage gehört. Das Wort zur Antwort der Regierung hat der Herr Bundesinnenminister.