Rede von
Max
Seither
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(SPD)
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Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, im Namen meiner Fraktion die Anträge Drucksachen 1587 und 1589 zu begründen. Beide Anträge befassen sich mit der Milchwirtschaft. Wir wollen mit diesen Anträgen versuchen, die Milchstruktur in unseren Molkereisystemen zu verändern, und wollen versuchen, das Milchgesetz dahingehend zu ergänzen, daß in der Milchwirtschaft eine bessere Situation insbesondere zugunsten der Erzeuger eintritt.
Wir sind uns in folgender Auffassung einig: Wenn wir es in der Bundesrepublik erreichen können, daß der Milchkonsum erhöht wird, wird sicherlich der Auszahlungspreis für den Erzeuger dadurch ohne weiteres gehoben werden können, wie Beispiele das deutlich beweisen werden. Wir sind uns also einig, daß der Milchkonsum unter allen Umständen gesteigert werden muß. Dazu boten wir als Sozialdemokraten stets Möglichkeiten an. Wir sprachen davon, daß die Schulmilchspeisung in der Bundesrepublik unbedingt durchgeführt werden müßte, nicht nur weil wir wissen, daß viele Kinder heute ohne Milchfrühstück in die Schule kommen, sondern weil wir auch wissen, daß wir Milchtrinker erziehen und gewinnen müssen. Und auf diesem Wege scheint uns die Steigerung des Milchkonsums in Deutschland ein absolut sicheres Mittel zu sein.
Wir haben leider mit unseren Anträgen — und es handelt sich dabei um ein echtes Anliegen von uns — bis jetzt noch wenig Glück gehabt, weil die Mehrheit in diesem Hause mit uns nicht einig ging, weil die Mehrheit in diesem Hause unsere Anträge abgelehnt hat.
Wir hoffen aber, daß nun eine neue Situation dadurch eingetreten ist, daß Herr Minister Lübke
ebenfalls von einer Schulmilchspeisung spricht, und wir erwarten, daß durch diese Schulmilchspeisung ein Mehrverbrauch in Deutschland eintreten wird.
Wir sind auch der Meinung — und wir haben immer versucht, unserer Meinung Ausdruck zu geben —, daß die Milch möglichst an den Konsumenten herangebracht werden muß. Wir haben deshalb Anträge gestellt, und auch mit Ihrer Zustimmung wurde dann ein Gesetz beschlossen, wonach auch die Milch in allen einschlägigen Geschäften der Lebensmittelbranche heute geführt werden kann, dort angeboten werden kann, so z. B. Flaschenmilch und Vorzugsmilch. Wir hoffen aber, daß dieser Weg noch weiter beschritten werden kann, und wir werden in unseren Anträgen, die wir Ihnen später zur Abstimmung stellen werden, auf diesen Weg verweisen und neue Wege suchen. Wir hoffen, in der gemeinsamen Ausschuß-arbeit diese Wege zu finden.
Wir sind uns auch einig darüber, daß die Produktionskosten in der deutschen Landwirtschaft ganz allgemein in der letzten Zeit gestiegen sind. Wir sind der Meinung, daß auch in der Milchwirtschaft eine wesentliche Erhöhung der Produktionskosten in der Landwirtschaft gegeben ist. Wenn wir also gemeinsam der Meinung sind, daß die Produktionskosten in der Landwirtschaft gestiegen sind, sind wir sicher auch der Ansicht, daß dem Erzeuger, insbesondere dem kleinen Bauern, der Weg gebahnt werden muß, die Erzeugerpreise zu erhöhen, um die erhöhten Gestehungskosten in der Landwirtschaft auszugleichen. Hierfür gibt es allerdings verschiedene Möglichkeiten, und hier glaube ich, daß ich doch meine Verwunderung über einige Dinge aussprechen darf.
Als wir das Landwirtschaftsgesetz in diesem Hause verabschiedeten — und einstimmig verabschiedeten —, waren wir nicht der Meinung, daß die Preispolitik als erste Maßnahme angewandt werden sollte, sondern wir haben bewußt die Preispolitik als die letztmögliche Maßnahme an den Schluß gesetzt. Aus diesem Grunde glauben wir uns nicht gerade sehr freuen zu sollen, daß man nun versucht, die Gestehungskostenlage in der Milchwirtschaft über die Preiserhöhung beim Endverbraucher — so wurde verschiedentlich gefordert — zu erleichtern.
Wir sollten uns doch darüber einig sein, daß Preiserhöhungen auf diesem Wege viele Widerstände bei den Verbrauchern heraufbeschwören. Wir sollten doch sehr froh sein, daß es uns endlich einmal in der deutschen Agrarpolitik gelungen ist, Freunde in allen Kreisen zu gewinnen, und diese Freunde sollten wir nicht abstoßen, wenn wir zunächst nicht den Beweis antreten können, in unserem Bereich alles zu tun, die Gestehungskostenlage der Landwirtschaft zu verbessern und insbesondere zu versuchen, den Erzeugerpreis in den uns gebotenen Möglichkeiten zu erhöhen.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. In den Anträgen, die in Berlin verabschiedet worden sind, haben wir Sozialdemokraten verlangt, daß die Umsatzsteuer aller landwirtschaftlichen Produkte — nicht nur der Milch — in Wegfall kommen sollte. Um die Gestehungskostenlage der Landwirtschaft zu verbessern, haben wir weiter beantragt, daß die Dieselkraftstoffe auf ungefähr 18 bis 19 Pf verbilligt werden. Das ist ungefähr die Preissituation, wie sie andere Länder, z. B. Holland, Dänemark usw., haben. Wir sind der Meinung, daß auf diesem Wege versucht werden müßte, die Produktionskosten der Landwirtschaft wesentlich zu verändern, damit auch die Landwirtschaft in die Lage versetzt wird, in Zukunft mit dem Ausland konkurrieren zu können. Trotz alledem meinen wir auch, daß in den beiden von der Sozialdemokratischen Partei vorgelegten Gesetzentwürfen von der Natur aus Möglichkeiten gewisser Veränderungen zugunsten der Erzeuger gegeben sind.
Zur geschichtlichen Betrachtung dieser Marktordnungsgesetze dürfen wir einmal kurz die Tatsache feststellen, daß die Marktordnung 1930 im Parlament in der Absicht gebildet worden ist, einmal die Milch möglichst einwandfrei an den Verbraucher heranzubringen, zweitens eine gewisse Preisstabilität zu bekommen und drittens ,dem Erzeuger durch Ausgleichsabgaben für werkferne und marktferne Betriebe eine gewisse Stabilität auch im Auszahlungspreis zu geben. Dieses Milchgesetz der damaligen Zeit wurde überholt, neu bearbeitet und nach den Grundsätzen des Dritten Reiches in ein Marktordnungsgesetz eingebaut, das gewisse Zwangsvorschriften enthielt. Man wollte mit diesem Gesetz die Fettlücke schließen. Es ist auch weitgehend gelungen, durch Zwangsvorschriften diese Fettlücke zu schließen.
Nun blieb aber das Gesetz auch in unserer Zeit noch im wesentlichen in den Grundzügen erhalten. Allerdings wurden 1952 einige Änderungen eingeführt, die aber den Grundcharakter des Gesetzes in keiner Weise änderten. Wir sind der Meinung, daß die Zeit neue Situationen geschaffen hat, da die Fettlücke sicherlich als geschlossen angesehen werden kann. Wir wissen auch, daß gerade heute in der jetzigen Milchordnung, insbesondere in ihrer bürokratischen Verwaltung, die die Milchordnung zu wahren bzw. zu verteidigen hat, einige bürokratische Überbleibsel geblieben sind. Wir wissen, daß auch gewisse Zwangsvorschriften noch übriggeblieben sind, die unserer Auffassung nach einer Änderung bedürfen.
Wenn ich jetzt auf die einzelnen Paragraphen eingehen darf, so stellen wir zunächst den Antrag, daß der Bauer künftig seine Molkerei wählen kann. Bislang war er an eine Molkerei gebunden. Das Gesetz gibt allerdings die Möglichkeit, die Molkerei zu wechseln. Der Antrag ist bei der obersten Landesbehörde zu stellen. Leider ist solchen Anträgen der Bauern bislang kaum Rechnung getragen worden. Ich kenne Beispiele aus einigen Orten, wo derartige Anträge schon seit Jahren gestellt sind. Diese Anträge wurden nicht verbeschieden, ganz einfach deshalb, weil man glaubte, eine andere Molkerei käme sonst in eine gewisse Notlage. In der Tat zahlen manche Molkereien — sicher auf Grund ihrer Anstrengungen — besser aus. Wir sollten dem Verlangen Raum geben, daß der Bauer zu einer solchen Molkerei hinüberwechseln kann. Wir sind nicht der Meinung, daß der Bauer allwöchentlich oder in anderen geringen Zeitabständen die Möglichkeit eines Wechsels haben soll, sondern er sollte diese Gelegenheit nur jeweils für ein Jahr bekommen. Wenn sich der Bauer oder der Milchhändler für eine Molkerei entschieden hat, sollte — so haben wir es in § 2 vorgeschlagen — eine Bindung für ein Jahr bestehen. Danach soll er wieder Gelegenheit haben, neu zu wechseln.
Mit einer solchen Regelung wird sicherlich erreicht, daß die Molkereien untereinander etwas
mehr Wettbewerb erhalten und daß der Bauer, der ja mit dem Erzeugerpreis auf seine Gestehungskosten kommen will, die Molkerei wählen kann, die ihm das beste Angebot macht. Wir haben also das Bestreben, den Wettbewerb in der Milchwirtschaft zu fördern. Die Milchmarktordnung darf, wie wir meinen, nicht unter allen Umständen tabu sein, sondern muß auch einmal gewandelt werden können, wenn es die Zeit erfordert, neue Praktiken und neue Wege aufzuzeigen. Wir fordern also in unserem Gesetzentwurf für den Bauern bzw. Milchhändler die Möglichkeit, alljährlich eine neue Molkerei auszuwählen.
Mit unserem Gesetzentwurf verlangen wir ferner, daß der Bauer ab Hof verkaufen kann. Bedauerlicherweise ist es so geworden, daß in Deutschland, insbesondere im süddeutschen Raum, bereits viel Milch im Direktverkauf „ab Hof" an den Verbraucher herankommt. Leider hat es das Milch- und Fettgesetz nicht verstanden, diese Art des Verkaufs zu verhindern. In der Bundesrepublik gibt es Länder, in denen heute ungefähr 40 % der Milch „ab Hof" verkauft werden. Das ist ein unbefriedigender Zustand; aber wir glauben nicht, daß wir das mit diesem Gesetz ändern können. Das hätte schon in der Vergangenheit geschehen müssen. Wir verlangen jetzt, den Verkauf „ab Hof" unter der Bedingung freizugeben, daß sich von Natur aus eine bessere Qualität anbietet, also etwa aus Ställen mit Tbc-freien, Bang-freien Viehbeständen. Wir wollen damit erreichen, daß die Hausfrau eine Wahlmöglichkeit hat. Sie soll selbst die Kontrolle übernehmen können. Sie soll dort kaufen können, wo sie glaubt, am besten mit einwandfreier Milch bedient zu werden.
Noch etwas anderes wollen wir damit erzielen. Wir wollen denjenigen Erzeugern, die ihre Viehbestände Tbc-frei gemacht haben, für die Zukunft einen Ausgleich für ihre Mehrkosten damit geben, daß die Leute im Dorf direkt von solchen Höfen die Milch kaufen können, wo die Bauern diese Anstrengungen unternommen haben.
Wir sind uns darüber im klaren, daß die Dinge sich nicht gleich im ersten Moment gut einspielen werden, glauben aber, daß es besser ist als die jetzige Situation. Wir sind in der Bundesrepublik ja alle bestrebt, möglichst bald und überall Tbc-freie Viehbestände zu haben. Dann würde jede Kontrolle wegfallen, weil überall der Verbraucher im Dorf beim Bauern direkt seine Milch beziehen könnte. Weil das Gesetz diese Lücke offengelassen hat und weil die Praktiken insbesondere im süddeutschen Raume auf Grund der Durchlöcherung des Milchmarktgesetzes die Möglichkeit eröffnet haben, müssen wir wenigstens jetzt einen Weg nach vorn bahnen, indem wir versuchen, die Dinge noch in etwa zu lenken, damit der Ab-Hof-Verkauf nicht weiterhin so wild vor sich geht, sondern in Bahnen gelenkt wird, die einen Ab-Hof-
Verkauf vertreten lassen.
Wir sind auch, wie unsere Gesetzesvorlage zeigt, der Meinung, daß in Zukunft, um den Bauern zu helfen, um den Erzeugerpreis besser, tatsächlich an den Erzeuger heranzubringen, einige andere Änderungen vorgenommen werden sollten. Sie wissen, daß heute Ausgleichsgelder erhoben werden, um werkfernen Molkereien eine bessere Situation zu schaffen und einen anderen Auszahlungspreis für die Bauern dort zu ermöglichen. Wir hegen aber den berechtigten Verdacht, daß mit diesen Auszahlungspfennigen oft Manipulationen angestellt werden, die nicht immer durchschaubar sind und die vielfach zu Kritiken Anlaß geben. Wir fordern deshalb, daß dieser Auszahlungspfennig direkt an den Bauern gezahlt wird, weil wir glauben, daß das notwendig ist, um eine gewisse Kontrolle über diese Dinge zu bekommen. Wir befinden uns hier in der Gesellschaft mit der Kieler Untersuchung, die beispielsweise zu folgender Veröffentlichung geführt hat — ich bitte den Herrn Präsidenten, dies verlesen zu dürfen —:
Eine öffentliche Rechenschaftslegung über das Aufkommen an Ausgleichsabgaben und die Verwendung dieser Beträge wäre angebracht. Da die Ausgleichsabgaben einen recht beträchtlichen Prozentsatz der Trinkmilchspannen ausmachen, wäre eine regelmäßige Überprüfung der Trinkmilchmolkereien und ihrer Berechnungen zu empfehlen.
Auch hierin liegt ja in gewissem Sinne eine Begründung dafür — denn diese Leute kennen die gesamte Milchwirtschaft intern sehr gut —, daß hier einmal hineingeleuchtet werden sollte. Wir sollten es tun, um dem Bauern das zu geben, was ihm zusteht und was das Gesetz ihm ja auch zubilligt.
Noch etwas anderes in diesem Gesetz glauben wir verändern zu müssen, weil wir meinen, daß auch mit Sofortmaßnahmen dem Bauern geholfen werden kann. In diesem Gesetz bietet sich eine Sofortmaßnahme an. Wir wissen, daß beispielsweise der sogenannte Werbungspfennig, die Umlage, heute zu 0,5 Pf erhoben werden kann. Diese Umlage wird nicht in allen Ländern erhoben, sie wird aber in den meisten Ländern der Bundesrepublik erhoben. Es ist eine nicht geringe Summe, die dadurch vom Auszahlungspreis des Bauern abgezogen und zu gewissen Zwecken verwandt wird, die nicht ganz durchschaubar sind. Ich möchte darüber nichts Näheres sagen. Wir werden uns in den Ausschüssen eingehend darüber unterhalten müssen, was mit diesen Geldern passiert, wo diese Gelder hinkommen und für welche Zwecke sie verwendet werden. Wir Sozialdemokraten meinen, daß 0,25 Pf in der Umlage — die nur eingesetzt werden sollen — zur echten Werbung ausreichen würden, und wollen deshalb die anderen Gelder, die zusätzlich erhoben werden, gestrichen wissen. Damit würde eine Sofortmaßnahme für die Bauern sicherlich sehr schnell effektiv werden. Man weiß zwar die Summen nicht genau, weil darüber auch keine öffentliche Rechnung gelegt wird. Wenn man Schätzungen zugrunde legt, kann man wohl sagen, daß einige 10 Millionen DM im Jahr damit wieder an die Bauern zurückgeführt werden könnten. Wir müßten uns im Ausschuß eingehend darüber unterhalten, ob wir nicht diese Sofortmaßnahme beschließen sollen, denn mir scheint darin insbesondere für unsere Bauern ein sehr effektiver Erfolg zu stecken.
Wir versuchen auch, das Gesetz dadurch zu verändern, daß wir jetzt, wie schon einmal begonnen, den Weg weiterschreiten. Bis jetzt ist es ja möglich, in allen Fachgeschäften Milch zu bekommen, Flaschenmilch, Vorzugsmilch. Allerdings ist die Flaschenmilch noch im Preis gebunden. Wir sind der Meinung, daß Flaschenmilch und Vorzugsmilch in allen Geschäften ohne Preisbindung gehandelt werden kann, weil wir glauben, daß die Leute, die mehr anzulegen vermögen, durchaus auch einen Preis zahlen können, der ihrem Geldbeutel gerecht wird. Wir sind der Meinung, daß Qualitätssteigerungen eben auch nach oben ihre Auswirkung
haben, und wir wissen, daß Molkereien, die mit Qualitätsmilch dann auf den Markt kommen, im Endeffekt sicherlich auch einen besseren Auszahlungspreis für den Bauern herausrechnen können. Darum unser Bestreben, auch hier eine Veränderung einziehen zu lassen. Ich glaube, der erste Weg, der bereits gegangen worden ist, hat gewisse positive Fortschritte gebracht. Wir sollten den Weg gemeinsam weiter beschreiten, um im Endeffekt das zu erreichen, was wir ja alle wünschen, und den Auszahlungspreis für den Bauern so zu gestalten, daß er in etwa seinen Gestehungskosten gerecht wird.
Wir sind uns sicherlich in einigen Dingen vielleicht nicht so einig, daß man sich jetzt schon darüber schlüssig werden könnte. Wir werden uns in den Ausschüssen bemühen — wir hoffen, gemeinsam mit Ihnen —, Wege zu finden, diesem unserem Anliegen gerecht zu werden, weil wir glauben, daß wir auch als Erzeuger den Beweis anzutreten haben, daß wir alle Anstrengungen machen, aus unseren Möglichkeiten das letzte herauszuholen, um den Bauern tatsächlich zu helfen.
Noch ein anderes Problem möchte ich hier aufgreifen.
Auch wir glauben, daß in der Veränderung der Marktstruktur einige Reserven liegen, die unbedingt einmal ausgeschöpft werden müßten
zugunsten der Erzeuger und Verbraucher. Die deutsche Molkereistruktur ist vielschichtig und vielzweigig, aber zum Teil auch so, daß man sagen kann, sie bedarf einer Flurbereinigung. Wir sind uns hierin mit Ihnen einig; auch wir haben ja beschlossen, die Zinsverbilligungsmittel einzusetzen, um möglichst schnell zu einer Flurbereinigung im Molkereisystem zu kommen. Wir sind aber der Meinung, daß diese bis jetzt eingeplanten Mittel leider nicht ausreichen, um sehr schnell zu einer besseren Struktur zu kommen. Es gibt Beispiele in der Bundesrepublik, die beweisen, daß Veränderungen sicherlich notwendig sind. Es gibt Dörfer im süddeutschen Raum, wo in einem Dorf bei geringer Kapazität zwei Molkereien bestehen. Wir waren uns auf einer Bayernfahrt einig, daß die Flurbereinigung das dringendste Gebot der Stunde ist. Wir sind auch der Meinung, daß in einigen Dörfern und insbesondere Städten Molkereien neu errichtet worden sind, die nicht unbedingt hätten errichtet zu werden brauchen. Dort sind Kapazitäten entwickelt worden, die ganze Gebietsteile versorgen könnten, die aber infolge des Nebeneinanders auf oft engem Raum nur zum Teil ausgenutzt sind. Darum, meinen wir, müssen wir versuchen, auch mit öffentlichen Mitteln, in diesem Falle mit verlorenen Zuschüssen, durch Zinsverbilligungsmaßnahmen, durch Übernahme von Ausfallbürgschaften alles anzusetzen, um möglichst bald zu einer Flurbereinigung in der deutschen Molkereistruktur zu kommen.
Wir hoffen also, daß wir auch hier in gemeinsamen Gesprächen den Weg finden werden, um tatsächlich das Beste für die Molkereien und das Beste für den Erzeuger und Verbraucher zu erreichen. Wir bitten Sie also, unseren beiden Anträgen auf Drucksache 1587 und Drucksache 1589 insoweit zuzustimmen, daß Sie mit befürworten, daß sie an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.