Rede:
ID0210805600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2108

  • date_rangeDatum: 26. Oktober 1955

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 19:15 Uhr

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    Vokabeln: 6
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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 194 der Fraktion der SPD betr. eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts (Drucksachen 1714, 1810) . 5888 B Ergänzung der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5888 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Berliner Aufbauplan (Drucksache 1412) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksache 1706) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung des Einzelplans 45 — Finanzielle Hilfe für Berlin — in den Bundeshaushaltsplänen vom Rechnungsjahr 1956 an (Drucksache 1710) mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 1707 [neu] und mit der Beratung des Antrags der Abg. Wehner, Brookmann (Kiel) u. Gen. betr. Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Hauptstadt Berlin" und Architektenwettbewerb „Wiederherstellung Reichstagsgebäude" (Drucksache 1690) 5888 C Brandt -(Berlin) (SPD): als Anfragender 5888 D als Antragsteller 5890 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 5891 B, 5899 B, 5900 C Dr. Gülich (SPD): als Antragsteller . . . . 5894 A, 5895 D als Abgeordneter 5900 A zur Geschäftsordnung 5908 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5895 C Stingl (CDU/CSU) 5896 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . 5897 C, 5903 D Klingelhöfer (SPD) 5901 A Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 5904 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5905 B Dr. Will (FDP) 5906 C Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5908 C Ausschußüberweisung der Anträge Drucksachen 1706, 1707 [neu] und 1710 . . . 5909 A Annahme des Antrags Drucksache 1690 . 5909 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1715) 5910 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5910 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705) . . 5910 A Zühlke (SPD), Antragsteller . . . 5910 A Kuntscher (CDU/CSU) 5910 C Dr. Klötzer (GB/BHE) 5911 C Ohlig (SPD) 5912 B Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 5913 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1708) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1808) und mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1811) . 5913 B Pohle (Eckernförde) (SPD), Antragsteller 5913 B Petersen (GB/BHE), Antragsteller . 5914 D Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin 5915 D, 5918 D Rasch (SPD) 5917 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 5919 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall (Drucksache 1704) 5919 B Richter (SPD), Antragsteller . . . . 5919 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 5920 B, 5921 B Dr. Schellenberg (SPD) 5921 B Dr. Hammer (FDP) 5922 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 5923 A Herold (SPD) 5923 C Becker (Hamburg) (DP) 5924 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5925 B Ausschußüberweisungen 5925 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1703) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Graf (München), Kunze (Bethel), Funk u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1803) 5925 C Ausschußüberweisungen 5925 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Drucksache 1805) . . . 5925 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Haushaltsausschuß 5925 D Nächste Sitzung 5925 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5926 Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Hoogen 12. November Albers 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gerns 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober Ollenhauer 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober D. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Paul 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber 28. Oktober (Aachen) Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Dr. Brühler 27. Oktober Frenzel 27. Oktober Dr. Glasmeyer 27. Oktober Kühlthau 27. Oktober Leibfried 27. Oktober Dr. Mocker 27. Oktober Dr. Schranz 27. Oktober Dr. Bartram 26. Oktober Dr. Bergmeyer 26. Oktober Berendsen 26. Oktober Elsner 26. Oktober Heix 26. Oktober Heiland 26. Oktober Dr. Hesberg 26. Oktober Dr. Keller 26. Oktober Koenen (Lippstadt) 26. Oktober Majonica 26. Oktober Margulies 26. Oktober Müser 26. Oktober Oetzel 26. Oktober Frau Praetorius 26. Oktober Rademacher 26. Oktober Frau Renger 26. Oktober Schneider (Hamburg) 26. Oktober Stauch 26. Oktober Voß 26. Oktober Winkelheide 26. Oktober Dr. Werber 26. Oktober Ziegler 26. Oktober b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Dr. Starke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Bock 5. November
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion hinsichtlich der Gleichstellung der Arbeitnehmer im Krankheitsfalle folgendes vortragen. Der Bundesvorstand des DGB hat Anfang dieses Jahres dem Bundesarbeitsministerium und den Fraktionen dieses Hohen Hauses einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgelegt. Die sozialdemokratische Fraktion hat sich diesen Entwurf des DGB im wesentlichen zu eigen gemacht und ihn mit einigen Abwandlungen hier eingebracht. Meine Fraktion steht auf dem Standpunkt, daß eine unterschiedliche Behandlung der Angestellten und der Arbeiter in der Frage der Fortzahlung des Lohnes bei Erkrankung der heutigen Auffassung nicht mehr gerecht wird, daß sie mindestens problematisch ist. Heute ist bei uns eine weitgehende gesellschaftliche Gleichstellung aller Arbeitnehmer eingetreten. Von diesem Gesichtspunkt müssen wir bei der Behandlung dieses Problems ausgehen. Es geht nicht mehr an, daß ein hochqualifizierter Facharbeiter anders gestellt wird als die vom Kollegen Richter eben zitierte Sekretärin oder Stenotypistin in einem Verlag.
    Wenn wir davon sprechen, daß heute wesentlich eine gesellschaftliche Gleichstellung aller Arbeitnehmer eingetreten ist, so möchten wir aber doch eines hinzusetzen: Ein völliges Gleichmachen, wirft eine Reihe von gesellschaftspolitischen Problemen auf, an denen man bei der grundsätzlichen Auseinandersetzung über eine gesellschaftliche Neuordnung nicht vorbeigehen kann. Ich weiß, daß die gegenwärtige rechtliche Stellung des Angestellten und des Arbeiters verschieden ist. Das ist in manchem begründet, in manchem unbegründet. Aber auch in den Reihen der Arbeiter finden wir doch ohne Zweifel Ansatzpunkte, die eine differenzierte Behandlung erforderlich machen. Ich möchte einen Unterschied zwischen dem in einem Betrieb seit vielen Jahren arbeitenden Facharbeiter und dem setzen, der nur Gelegenheitsarbeiten verrichtet wie etwa der Bauhilfsarbeiter oder sonstige fluktuierende Arbeitskräfte.
    Das in dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion aufgeworfene Problem ist nicht neu; mit ihm haben sich die CDU/CSU-Fraktion und meine Partei schon seit langem beschäftigt. Im Bundesarbeitsministerium sind im Rahmen der Pläne zur Reform der Sozialleistungen, insbesondere bei der Bearbeitung der Reform des Krankenkassenrechts bereits Erwägungen in dieser Richtung angestellt worden. Wir müssen uns aber bei dieser Frage der Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfalle über eines klar sein: Damit wird der Beginn einer Entwicklung gesetzt, und diesem Falle werden weitere Fälle der Nivellierung der Arbeitnehmer in der Gesamtheit folgen und aller Voraussicht nach folgen müssen. Wir brauchen uns nur daran zu erinnern, daß beispielsweise hinsichtlich der Kündigungsfristen in unseren arbeitsrechtlichen Gesetzen noch Verschiedenheiten vorliegen. Gehen wir von der gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmung aus, so haben nur Angestellte in den Betrieben und Verwaltungen der Industrie und des Handels einen unabdingbaren Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts bei Krankheit für die Dauer von sechs Wochen. Die Bestimmung des § 616 Abs. 2 ist eine Folge der Verordnung vom 5. Juni 1931. Daß die Forderung der Arbeiter auf Fortzahlung des Lohnes im Krankheitsfalle in der Wirtschaft Anerkennung findet, folgert schon daraus, daß in einer Reihe von tarifvertraglichen Bestimmungen in den letzten Jahren in zunehmendem Maße die Lohnzahlung an Arbeiter in Krankheitsfällen vereinbart ist. Wir sind der Wirtschaft und der Industrie ohne Zweifel zu Dank dafür verpflichtet, daß sie von sich aus solche Vereinbarungen getroffen haben. Sie aber, die Sie die Arbeitnehmerinteressen, insbesondere die Interessen der Arbeiter, in diesem Hohen Hause vertreten, werden sagen, daß man sich auf diese einzeltariflichen Bestimmungen nicht verlassen kann, daß man eine gesetzliche Regelung für die Gesamtheit haben muß. Diese Forderung entspringt einer obliegenden Fürsorgepflicht und der im Gesetzentwurf angesprochenen Forderung auf Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer.
    Wir fragen uns nun, meine Damen und Herren, ob eine generelle gesetzliche Regelung im gegenwärtigen Zeitpunkt erwünscht und notwendig ist. Denn wir dürfen bei der Behandlung dieses Antrags nicht vergessen, daß eine solche Neuregelung für manche Betriebe, insbesondere mittelständischer Art, eine erhebliche Belastung mit sich bringt.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    Wir dürfen nicht vergessen, daß die Betriebe des
    Handwerks, des Gewerbes und der Landwirtschaft,
    die nur wenige Arbeiter — einen Mann oder zwei


    (Dr. Dittrich)

    oder drei Leute — beschäftigen, im Falle einer solchen Verpflichtung zur Fortzahlung des Lohnes im Krankheitsfalle in die größten Schwierigkeiten kommen können. Das erkennt offensichtlich auch die sozialdemokratische Fraktion, denn sie hat in Art. 2 dieses Gesetzentwurfes einen sogenannten Ausgleichsstock vorgesehen. Ich habe kein Bedenken, daß die Großindustrie eine solche Regelung, wie sie in dem SPD-Antrag vorgeschlagen wird, wird verkraften können. Ich habe aber schwerste Bedenken — und bringe das im Namen meiner Fraktion zum Ausdruck —, ob diese generelle Behandlung in den Betrieben unseres Mittelstandes geeignet ist, einen gerechten sozialen Ausgleich zu schaffen. Betrachten wir doch einmal — die Zahlen stehen mir in etwa zur Verfügung —, was die Mehraufwendungen für die Wirtschaft im Falle einer auf 6 Wochen bemessenen Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfalle ausmachen werden! Nach überschläglicher Schätzung wird die Wirtschaft Mehraufwendungen von jährlich etwa 1 Milliarde DM haben. Das bedeutet bei einer Jahreslohnsumme von rund 42 Milliarden DM etwa 2,4 % der Lohnsumme.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das haben wir schon vorher einkalkuliert!)

    Nun einige Bemerkungen zu der in Art. 2 dieses Gesetzentwurfs der sozialdemokratischen Fraktion vorgesehenen Einrichtung. Der Art. 2 lautet:

    (1) Zum Ausgleich der durch dieses Gesetz entstehenden Aufwendungen ist für Betriebe mit in der Regel bis zu 100 Beschäftigten. ein Ausgleichsstock zu errichten. Dieser Ausgleichsstock kann für einzelne oder mehrere Berufe oder Wirtschaftszweige errichtet werden. . . .

    Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob dieser Vorschlag eines Ausgleichsstocks etwas anderes ist als das, was wir beim Kindergeldgesetz in Form der Familienausgleichskassen geschaffen haben.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Beim Kindergeldgesetz ist das etwas anderes!)

    — Aber absolut nichts anderes! Nur mit dem Unterschied, meine Damen und Herren, daß wir beim Kindergeldgesetz einen Satz von 1 % der Lohnsumme haben, während hier etwa 2,4 % umzulegen sein werden.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Frage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß sich die sozialdemokratische Fraktion gegen die Konstruktion der Familienausgleichskassen deshalb gewehrt hat, weil wir das Kindergeld nicht an den Betrieb und an die Beschäftigung der Eltern binden wollten, und ist Ihnen nicht bekannt, daß es sich bei der Fortzahlung von Lohn im Krankheitsfall um eine echte Funktion, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt, handelt?