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ID0210804600

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    2. Deutscher Bundestag — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 194 der Fraktion der SPD betr. eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts (Drucksachen 1714, 1810) . 5888 B Ergänzung der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5888 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Berliner Aufbauplan (Drucksache 1412) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksache 1706) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung des Einzelplans 45 — Finanzielle Hilfe für Berlin — in den Bundeshaushaltsplänen vom Rechnungsjahr 1956 an (Drucksache 1710) mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 1707 [neu] und mit der Beratung des Antrags der Abg. Wehner, Brookmann (Kiel) u. Gen. betr. Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Hauptstadt Berlin" und Architektenwettbewerb „Wiederherstellung Reichstagsgebäude" (Drucksache 1690) 5888 C Brandt -(Berlin) (SPD): als Anfragender 5888 D als Antragsteller 5890 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 5891 B, 5899 B, 5900 C Dr. Gülich (SPD): als Antragsteller . . . . 5894 A, 5895 D als Abgeordneter 5900 A zur Geschäftsordnung 5908 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5895 C Stingl (CDU/CSU) 5896 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . 5897 C, 5903 D Klingelhöfer (SPD) 5901 A Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 5904 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5905 B Dr. Will (FDP) 5906 C Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5908 C Ausschußüberweisung der Anträge Drucksachen 1706, 1707 [neu] und 1710 . . . 5909 A Annahme des Antrags Drucksache 1690 . 5909 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1715) 5910 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5910 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705) . . 5910 A Zühlke (SPD), Antragsteller . . . 5910 A Kuntscher (CDU/CSU) 5910 C Dr. Klötzer (GB/BHE) 5911 C Ohlig (SPD) 5912 B Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 5913 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1708) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1808) und mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1811) . 5913 B Pohle (Eckernförde) (SPD), Antragsteller 5913 B Petersen (GB/BHE), Antragsteller . 5914 D Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin 5915 D, 5918 D Rasch (SPD) 5917 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 5919 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall (Drucksache 1704) 5919 B Richter (SPD), Antragsteller . . . . 5919 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 5920 B, 5921 B Dr. Schellenberg (SPD) 5921 B Dr. Hammer (FDP) 5922 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 5923 A Herold (SPD) 5923 C Becker (Hamburg) (DP) 5924 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5925 B Ausschußüberweisungen 5925 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1703) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Graf (München), Kunze (Bethel), Funk u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1803) 5925 C Ausschußüberweisungen 5925 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Drucksache 1805) . . . 5925 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Haushaltsausschuß 5925 D Nächste Sitzung 5925 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5926 Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Hoogen 12. November Albers 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gerns 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober Ollenhauer 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober D. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Paul 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber 28. Oktober (Aachen) Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Dr. Brühler 27. Oktober Frenzel 27. Oktober Dr. Glasmeyer 27. Oktober Kühlthau 27. Oktober Leibfried 27. Oktober Dr. Mocker 27. Oktober Dr. Schranz 27. Oktober Dr. Bartram 26. Oktober Dr. Bergmeyer 26. Oktober Berendsen 26. Oktober Elsner 26. Oktober Heix 26. Oktober Heiland 26. Oktober Dr. Hesberg 26. Oktober Dr. Keller 26. Oktober Koenen (Lippstadt) 26. Oktober Majonica 26. Oktober Margulies 26. Oktober Müser 26. Oktober Oetzel 26. Oktober Frau Praetorius 26. Oktober Rademacher 26. Oktober Frau Renger 26. Oktober Schneider (Hamburg) 26. Oktober Stauch 26. Oktober Voß 26. Oktober Winkelheide 26. Oktober Dr. Werber 26. Oktober Ziegler 26. Oktober b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Dr. Starke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Bock 5. November
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    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu diesem Punkt.

    (Abg. Ehren: Wir 'bitten, die Anträge federführend an den Sozialpolitischen Ausschuß und mitberatend an den Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen! — Widerspruch bei der SPD und beim GB/BHE.)

    — Bis jetzt habe ich hier überhaupt nur einen Antrag auf Überweisung der Drucksache 1705 an den Lastenausgleichsausschuß vorliegen, sonst nichts. Wird jetzt ein Zusatzantrag gestellt?

    (Zurufe von der SPD: Nein!)

    — Das ist nicht der Fall.
    Wer der Überweisung der Drucksache 1705 an den Lastenausgleichsausschuß zustimmt, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So ist beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 4 der heutigen Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1708);

    (Drucksache 1808)

    und schließlich c) den zu Anfang der Plenarsitzung noch auf die Tagesordnung gesetzten
    Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes.
    Ich schlage dem Hause vor, so zu verfahren, daß wir hintereinander die Entwürfe unter a, b und c begründen lassen und die drei Anträge dann gemeinschaftlich diskutieren. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
    Ich erteile das Wort zur Begründung des Antrags Drucksache 1708 dem Abgeordneten Pohle.
    Pohle (Eckernförde) (SPD), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesversorgungsgesetz hat in diesen Tagen im Hohen Hause seinen fünften Geburtstag feiern können. Es hat sich in seinem fünfjährigen Werden viermal einer Novellenoperation unterziehen müssen, aber
    wir können feststellen, daß diese Operationen die Bescheidenheit des Gesetzeskindes nicht wesentlich beeinträchtigen konnten.
    Der Haushaltsplan 1955/56 sieht für Versorgungsbezüge 2787 Millionen DM vor. Es ist bestimmt kein bescheidener Haushaltsposten. Verteilt man ihn aber auf eine Armee von 4 308 300 Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, dann kommt man auf einen sehr bescheidenen Rentendurchschnittsbetrag. Wenn bei dem großen Konjunkturspiel unserer Tage Sozialprodukt, Preise, Löhne und Renten ausgewogen und verglichen werden, dann ist es nach der Ansicht meiner Freunde eine Selbstverständlichkeit, daß die Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen hierbei nicht als Zaungäste nur zuschauen dürfen. Es ist eine nationalpolitische Notwendigkeit, Leistungen für die Kriegsopferversorgung in gewissen Zeitabständen daraufhin zu überprüfen, ob sie noch den Verhältnissen und den Erfordernissen der Stunde entsprechen.
    Ich bin einer der Geburtshelfer dieses Gesetzes in diesem Hause gewesen, abet ich kann ein Gefühl der Enttäuschung über die Entwicklung des Gesetzes nicht verbergen. Schon die ersten Verwaltungsvorschriften haben sich über das Bundesversorgungsgesetz wie ein Reif in der Frühlingsnacht gelegt. Ich stimme dem Herrn Bundesarbeitsminister gern zu, der letzthin auf einer Kriegsopfertagung das sehr gewichtige Wort sprach, daß die Kriegsbeschädigten, die Kriegsopfer kein Strandgut des Lebens seien. Ich glaube dem Herrn Arbeitsminister für meine Fraktion versichern zu dürfen, daß wir ihm jederzeit Hilfestellung gewähren werden, wenn er dort regulierend eingreift, wo Schicksalsschläge die berufliche Laufbahn zerstört haben, wo der Betreffende das Gefühl hat, Strandgut im Berufsleben zu sein.
    Da ist in einer Stadt ein begabter Musiker, der sich früher in einem Monat das erspielt hat, was er heute in einem Jahr an Grundrente erhält. Mit seiner zerschmetterten Hand wurde ihm der Lebensinhalt genommen. Heute ist er als Bürobote beschäftigt. Wir werten diesen Bruch der Lebenslinie mit einem 10 %igen Aufschlag auf die Rente, er mußte ein großes Opfer bringen. Und in derselben Stadt der nationalsozialistische Polizeipräsident, der auch im Kriege unabkömmlich war, der kein Opfer zu bringen brauchte: ihm werden von einem Gericht Pension und Schadenersatz zugesprochen! Zwei Männer, zwei Welten; ein Opfer, kein Opfer.
    Wir haben als Gesetzgeber — ich schließe Sie alle, meine Damen und Herren, mit ein, die Sie Mitglied des 1. Bundestages waren — nicht eine Gesetzesauslegung gewollt, die dazu geführt hat, daß im Dritten Reich gewährte Witwenbeihilfen in zahlreichen Fällen nach brutaler Auslegung des Bundesversorgungsgesetzes gestrichen worden sind. Der Petitionsausschuß und der Kriegsopferausschuß haben eine Fülle von Eingaben erhalten, in denen bewegte Klage geführt und gefordert wird, diesen Witwen Gerechtigkeit und Hilfe zuteil werden zu lassen. Es scheint uns auch der Zeitpunkt dafür gekommen zu sein, die alternden Kriegsbeschädigten des ersten Weltkriegs nicht mehr die züchtigende Geißel der Nachuntersuchung spüren zu lassen.

    (Abg. Dr. Strosche: Sehr gut!)

    Damit sollte endlich einmal Schluß gemacht werden.


    (Pohle [Eckernförde])

    Es sind also Probleme mannigfaltiger Art, die in einer Reform des Bundesversorgungsgesetzes und in einer Generalüberholung dem Versuch einer Lösung entgegengeführt werden sollten. Ich habe mir gestattet, diese grundsätzlichen Bemerkungen als Anregungen dem Herrn Arbeitsminister zur Kenntnis zu bringen, insbesondere, damit er in seinem Ministerium den Startschuß für die Vorbereitung einer solchen Generalüberholung gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es jemanden in diesem Hause gibt, der befriedigt darüber ist, daß die Witwe des Herrn Heydrich als Hinterbliebene ihres gefallenen Mannes eine Rente erhält, während eine Regelung für die Frau des Mannes — dessen Vorgesetzter sich seiner Fürsorgepflicht nicht bewußt war —, der die Schergen des Herrn Heydrich fürchten mußte und freiwillig in den Tod ging, heute in unserem Bundesversorgungsgesetz keinen Platz findet, diese Frau also an die Armenfürsorge verwiesen werden muß.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich schließe mich vollinhaltlich den Worten unseres verehrten Herrn Bundestagspräsidenten an, der letzthin sagte:
    „Der Staat hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß Rang und Würde der Kriegsopfer im Bewußtsein des Volkes lebendig bleiben und daß die Versorgung als Rechtsanspruch und nicht als Fürsorge gewertet und anerkannt wird. Eine neue Sozialordnung aus dem Geiste echter sozialer Gerechtigkeit ist in der gegenwärtigen Situation von überragender Bedeutung."
    Um einen Beitrag zu dieser neuen Sozialordnung geht es uns bei unserem Antrag, um dessen Überweisung an den Kriegsopferausschuß ich Sie bitte. Der Antrag soll zu der notwendigen Leistungsüberprüfung veranlassen. Er bezweckt in einer Reihe von Rentenpositionen eine Aufstockung; eine vollkommene Aufrundung — die sogenannte Generalüberholung des Gesetzes — muß später nachgeholt werden. Wir werden jeden Ergänzungs- und Verbesserungsvorschlag gern prüfen und unterstützen.
    Vergessen wir aber eines nicht, meine Damen und Herren! Wir haben 1950 mit dem Bundesversorgungsgesetz einem großen Teil des Heeres der Minderbeschädigten die Renten halbiert. Wir haben schon 1950 die Renten der Witwen und Waisen nicht genügend hoch festgesetzt. Wir haben hier die Verpflichtung zu einem Ausgleich. Wie dürftig wir damals die Versorgungsbezüge, wie niedrig die Einkommensgrenze bei den Elternrenten festgesetzt haben, hat die Notwendigkeit des Härteerlasses erwiesen, mit dem der Herr Arbeitsminister 1951 die schlimmsten Auswirkungen des Versorgungsgesetzes abfangen mußte.
    Ein Wort zu unserem Antrag, auch die Renten der Minderbeschädigten zu erhöhen, die ja nach dem Bundesversorgungsgesetz nur eine Grundrente beziehen. Unter „Leichtbeschädigten" stellt man sich oft vor, es handle sich bei diesem Personenkreis um einen Bagatellfall, etwa um eine Ritzung durch einen kleinen Splitter. Nach den Anhaltspunkten des Bundesarbeitsministeriums für die Ärzte wird die Skalpierung bei Frauen mit 30 % bewertet, der Verlust eines Auges mit 30 %, der Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit 20 bis 30 % und der Verlust eines Unterschenkels mit Körperersatzstück
    mit 40 %. 19 600 weibliche Leichtbeschädigte und'
    14 800 weibliche Schwerbeschädigte haben wir im Bundesgebiet mitzuversorgen. 1953 ist die Durchschnittsrente bei Leichtbeschädigten noch mit 16,45 DM, bei Schwerbeschädigten mit 61,57 DM und bei allen Versorgungsberechtigten mit 38,42 DM ermittelt worden.
    Sie erkennen aus diesen Grundzahlen von damals, daß eine Aufstockung noch nicht den Grundcharakter der Versorgungsbezüge verbessert hat. Wir haben, wie ich bereits sagte, die Grundrente bei den Minderbeschädigten halbiert. Sie bekamen früher bei 30 % Erwerbsminderung 30 DM. Sie erhielten nach dem Bundesversorgungsgesetz
    15 DM, und sie sollen nach unserem Vorschlag, nachdem wir eine erste Aufstockung auf 18 DM vorgenommen haben, jetzt 23 DM erhalten. Sie liegen danach also immer noch um 7 DM unter der Rente, die sie vor Erlaß des Bundesversorgungsgesetzes bezogen haben. Bei 40 % erhielten sie früher 40 DM. Sie erhalten augenblicklich 24 DM, und sie sollen jetzt 29 DM erhalten. Ich glaube, es sind sehr bescheidene Aufbesserungsanträge, die wir Ihnen hier vorlegen.
    Ich will Sie nicht mit weiteren Einzelheiten strapazieren. Angesichts von 1 171 853 Witwen, 1 141 595 Halbwaisen und 49 817 Vollwaisen wird uns die ganze Schwere der Aufgabe des Staates bewußt, hier an Stelle des gefallenen Gatten und Vaters eine ausreichende Fürsorge zu übernehmen.
    Unter den schwerbeschädigten Kindern, die uns letzthin in diesem Hause besuchten, befand sich ein dreizehnjähriger Junge aus Ostpreußen. Der Vater gefallen, die Mutter auf der Flucht bei einem Bombenangriff getötet. Der damals dreijährige Junge verlor bei diesem Angriff ein Bein und einen Arm. Von diesem Jungen und seinem Schicksal ausgehend, erkennen wir wohl unsere große Aufgabe, nichts unversucht zu lassen, allen unseren verwundeten und kranken Soldaten von gestern und den Hinterbliebenen der Gefallenen und Verstorbenen das Leben erträglicher und freundlicher zu gestalten. Wir haben maßgehalten bei der Schaffung des BVG, wir haben maßgehalten bei den Novellen zum BVG, wir werden auch bei der fünften Novelle nicht auf die Straße der Maßlosigkeit treten, aber mit dem Vorsatz an die Arbeit gehen, bei den Kriegsopfern und den Hinterbliebenen in das Dunkel gestörter Lebenserwartung einen weiteren Strahl der Freude zu bringen, die mit dem Begriff Gerechtigkeit untrennbar verbunden ist.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort zur Begründung des Initiativgesetzentwurfs Drucksache 1808 hat der Abgeordnete Petersen.
Petersen (GB/BHE), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 1808 legt Ihnen die Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE einen Antrag vor, der eine allgemeine Verbesserung der Kriegsopferrenten vorsieht.
Als wir am 15. Dezember vergangenen Jahres die dritte Novelle zum Bundesversorgungsgesetz in diesem Hause einstimmig verabschiedeten, da waren wir uns alle darüber klar, daß damit nicht etwa die soziale Gerechtigkeit für die Kriegsopfer hergestellt, sondern daß damit nur wesentliche Notprobleme gelöst wurden, darüber hinaus aber wesentliche Anliegen, insbesondere die der Kriegerwitwen und Kriegerwaisen noch baldigst zu


(Petersen)

lösen seien. Wir haben inzwischen zehn Monate ins Land gehen lassen; aber auf dem Wege der weiteren Vervollkommnung des Bundesversorgungsgesetzes und der Besserstellung ,der Kriegsopfer ist Entscheidendes nicht geschehen. Deshalb habe ich die Ehre, dem Hause den neuen Antrag der Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE vorzutragen, der für die Kriegsbeschädigten eine 15%ige Verbesserung der Grund- und Ausgleichsrenten vorsieht.
Meine Damen und Herren, es könnte eingewendet werden, eine allgemeine Verbesserung der Grundrenten und Ausgleichsrenten sei bereits in der dritten Novelle vorgenommen worden. Aber vergessen wir nicht, daß in der Zwischenzeit eben leider die Kaufkraft dieser Rentenbezüge infolge der erhöhten Lebensunterhaltskosten nicht die gleiche geblieben ist. Wir fühlen uns deshalb verpflichtet, die Rentenerhöhung zu beantragen. Wir erfüllen damit nur etwas, was der Herr Bundeswirtschaftsminister in der vergangenen Woche im Rahmen seiner Regierungserklärung verkündet hat, als er sagte, daß Millionen von Rentnern von jeder Preissteigerung in ihrem sozialen Sein auf das härteste betroffen werden und daß diese Menschen nicht verraten und betrogen werden dürfen. Der Herr Minister hat weiter als Forderung herausgestellt, daß besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, um auch den Rentnern, ,Sozialversicherungsrentenempfängern und allen Bevölkerungskreisen, die dem Produktionsprozeß ferner stehen und deshalb mit ihrem Einkommen nicht automatisch an dem wirtschaftlichen Fortschritt und steigenden Wohlstand teilhaben können, dennoch das Gefühl und die Gewißheit einer immer besseren Existenzsicherung zu vermitteln.

(Sehr gut! beim GB/BHE.)

Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, daß die Kriegsopfer schon das Gefühl einer guten Existenzsicherung haben. Sie sind bisher auf der Schattenseite des Lebens gestanden und werden, wenn wir ihnen nicht bald helfen, auch auf der Schattenseite bleiben.
Dem Ziel, ,diesen Zustand zu bessern, dient unser Antrag. Wir beantragen nicht nur die Erhöhung der Grund- und Ausgleichsrente für die Kriegsbeschädigten um 15 %, für die Kriegerwitwen und Kriegerwaisen um 25 %, weil sie uns in der bisherigen Regelung des Bundesversorgungsgesetzes besonders benachteiligt erscheinen, sondern auch eine prozentual gleiche Verbesserung der Einkommensfreigrenzen. Immer wieder, wenn man in großen Versammlungen oder sonst in der Öffentlichkeit steht, wird die Klage an uns herangetragen, daß zwar durch einzelne Gesetze neue Rentenbezüge festgesetzt werden, daß aber infolge des Anrechnungsmodus die Rentenempfänger zu keinem sozial gerechten Lebensunterhalt kommen. Deswegen wurden in der dritten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz die Einkommensfreigrenzen bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, bei freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen und bei Versicherungsleistungen verbessert. Das war ein dankenswerter Schritt. Wir erachten das nicht mehr für ausreichend und haben in unserem jetzigen Antrag weitere Verbesserungen vorgesehen.
Unser besonderes Anliegen gilt den Kriegerwitwen, deren Gleichstellung mit den Kriegsbeschädigten wir erreichen wollen. Wir haben bereits anläßlich der Debatte um das Kindergeldgesetz darauf Bezug nehmen können, daß der Herr Familienminister einmal erklärt hat, man solle die Kriegerwitwe in der Versorgung so stellen, daß sie überhaupt nicht mehr verpflichtet sei, für ihren Unterhalt arbeiten gehen zu müssen, sondern daß sie der Erziehung ihrer Kinder ihre ganze Arbeitskraft, ihre ganze persönliche Sorge widmen könne. Daß sie dazu heute nicht in der Lage ist, wissen wir; aber wenn sie schon arbeiten gehen muß, dann sollten wir sie wenigstens nicht schlechter stellen als den Kriegsbeschädigten. Deswegen sieht unser Antrag vor, daß bei den Freibeträgen die Kriegerwitwe in Zukunft nicht mehr hinter dem Kriegsbeschädigten rangiert, sondern mit ihm gleichgestellt ist.
Wir haben darüber hinaus in unserem Antrag für die Kriegerwitwe die gleiche Behandlung wie für die Beamtenwitwe vorgesehen. Wir möchten, daß das, was für die Beamtenwitwe gilt, endlich auch für die Kriegerwitwe gesetzlich festgelegt wird. Wenn also die zweite Ehe der Kriegerwitwe aufgelöst wird, dann soll sie wieder in den Genuß .der Versorgungsbezüge kommen. Wir sehen nicht ein, daß für die Beamtenwitwe eine bessere gesetzliche Regelung gelten soll als für die Kriegerwitwe; denn eine gute Kriegerwitwe ist genau soviel wert wie eine gute Beamtenwitwe.
Mit unserem Antrag wollen wir weiter eine besondere Härte beim Zusammentreffen von Witwenrente und Elternrente beseitigen. Wir möchten hier bei der Feststellung des anderweitigen Einkommens die Witwengrundrente herausgenommen haben. Hierzu veranlaßt uns folgende Tatsache. Bisher ist es leider so, daß die Kriegerwitwe des ersten Weltkrieges vier Söhne verloren haben muß, um dann eine Elternteilrente von 5 DM monatlich zu erhalten. Dieser Zustand erscheint uns untragbar. Durch die Herausnahme der Witwengrundrente bei der Berechnung des sonstigen Einkommens soll diese Härte beseitigt werden. Außerdem beantragen wir die Erhöhung der Kapitalabfindung von 1200 auf 1800 DM. Das entspricht dem zweieinhalbfachen Jahresgrundrentenbetrag.
Wir haben weiter vorgeschlagen, daß auch für die Waisen die Freigrenze für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und bei freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen erhöht werden. Schließlich sollen auch die Elternrenten eine Erhöhung der Einkommensgrenzen und eine Erhöhung der Freibeträge erfahren.
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß wir damit zusammen mit dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion eine Grundlage haben, auf der wir eine generelle Überholung und Verbesserung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes in Angriff nehmen können, um eine sozial gerechte Lösung für unsere Kriegsopfer zu erreichen.

(Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.)


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    Zur Begründung des Antrags Drucksache 1811 hat Frau Dr. Probst das Wort.
    Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich habe den Auftrag, im Namen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP den vorliegenden Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes, Drucksache 1811, zu begründen. Sämtliche Fraktionen des Hohen Hauses waren sich bei der einmütigen Verabschiedung der dritten Novelle zum Bun-


    (Frau Dr. Probst)

    desversorgungsgesetz vor etwa einem Jahre darüber einig, daß das Recht der Kriegsopfer — trotz der erheblichen Verbesserungen der dritten Novelle, die allgemeine Anerkennung gefunden haben — einer weiteren Fortentwicklung bedarf, daß es dabei aber vordringlich darauf ankommt, Härten des Gesetzes und Unebenheiten darin auszugleichen, besonderen sozialen Notständen zu begegnen und Ungleichheiten in der Behandlung verschiedener Gruppen innerhalb des Personenkreises der Kriegsopfer, die sich infolge der Novellierungen des Bundesversorgungsgesetzes herausgebildet oder verstärkt haben, zu beseitigen.
    Die Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten würden sich durch globale prozentuale Ausweitungen, wie sie in den Anträgen der SPD und des BHE vorgesehen sind, weiterhin verschärfen. Es bedarf vielmehr nach unserer Überzeugung im Augenblick eines vertieften und detaillierten Eindringens in die Gesetzesmaterie selbst, einer sorgfältigen. Überprüfung des bisher Geschaffenen, insbesondere in bezug auf die genannten Divergenzen und besonderen Notstände, die auf eine möglichst baldige Beseitigung drängen.
    Wir gehen davon aus, daß im Vordergrund aller Überlegungen zunächst die Existenzsicherung des erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten, der Kriegerwitwen und Waisen, also der vaterlos gewordenen Familien, stehen muß, die ausschließlich von den Renteneinkommen nach dem BVG leben müssen. Dieselbe Unterhaltsverpflichtung der Allgemeinheit gegenüber den Opfern des Krieges besteht insbesondere bei den Kriegereltern, die ihre einzigen, letzten oder alle Kinder verloren haben.
    Das Ziel, zu dem hin der vorliegende Entwurf einen weiteren Schritt bedeutet, ist die Versorgung des durch seine Kriegsbeschädigung erwerbsunfähig gewordenen Schwerbeschädigten, der ausschließlich auf seine KB-Rente angewiesen ist. Sie muß so gestaltet werden, daß sie ihm und seiner Familie nicht nur den vollen Unterhalt in befriedigender Weise gewährt, sondern darüber hinaus Anteil am kulturellen und gesellschaftlichen Leben unseres Volkes.
    Der § 25 Abs. 2, der eine wirksame Sonderfürsorge für Kriegsblinde, Ohnhänder und sonstige Empfänger einer Pflegezulage sowie für Hirnverletzte sicherstellt, soll ergänzt werden durch die Hereinnahme des Personenkreises der Querschnittsgelähmten und der Tbc-kranken Schwerbeschädigten, die erfahrungsgemäß ohne eine Sonderfürsorge nicht in der Lage sind, zu der erwünschten Wiedereingliederung in das. soziale und berufliche Leben zu gelangen.
    Wir haben die Absicht, durch unseren Gesetzesvorschlag auch die Gruppen der Schwerbeschädigten der übrigen Erwerbsminderungsgrade einzubeziehen in die Verbesserung der Ausgleichsrenten, sofern sie kein sonstiges Einkommen bzw. nur ein Einkommen haben, das innerhalb der Freigrenze liegt. In diese Fortentwicklung des Rechts sind einbezogen diejenigen, die nicht infolge ihrer Wehrdienstbeschädigung erwerbsunfähig geworden sind, unter ihnen vor allem die alten Veteranen des ersten Weltkrieges, die ihre Alterssicherung verloren haben und voll auf die Bezüge nach dem BVG angewiesen sind.
    Dabei muß gleichzeitig zum Ausdruck gebracht werden, daß die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche und berufliche Leben durch durchgreifende und wirksame Rehabilitationsmaßnahmen nach wie vor der leitende Gesichtspunkt bei der Versorgung dieses Personenkreises bleibt. Ich stimme hier dem Kollegen Pohle vollinhaltlich zu: In diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung des § 30 BVG von ausschlaggebender Bedeutung. Wir behalten uns vor, dem Ausschuß eine neue Fassung des § 30 vorzuschlagen, die bei der Festsetzung der Höhe des Erwerbsminderungsgrades die Berücksichtigung des vor der Schädigung ausgeübten, begonnenen oder angestrebten Berufes verdeutlicht. Es handelt sich hier um ein Anliegen des Gesetzgebers, das gerade vom Herrn Bundesarbeitsminister Storch immer wieder vor dem Hohen Hause angesprochen wurde, das aber bis heute in der Praxis noch nicht die geforderte Berücksichtigung gefunden hat. Ebenso müssen bei der Festsetzung des Erwerbsminderungsgrades seelische Begleiterscheinungen und Schmerzen, die mit der körperlichen Schädigung verbunden sind, ausreichend beachtet werden. Das gleiche gilt, wenn der Beschädigte besondere Aufwendungen für die Verwertung seiner ihm verbliebenen Erwerbsfähigkeit zu machen hat. Dies gilt insbesondere für Beschädigte mit fortschreitender Tbc oder mit chronischem Magen- und Darmleiden oder etwa bei Verlust der Kaufähigkeit. Bei kriegsbeschädigten Frauen sind die besonderen Auswirkungen der Schädigung stets individuell zu berücksichtigen.
    Ein besonderes Anliegen des BVG sind die Rehabilitationsmaßnahmen, die der Wiederherstellung der Harmonie der körperlich-geistigen Fähigkeiten und Kräfte, der Zurückgewinnung eines gesunden Selbstbewußtseins und der Stärkung des. Selbstbehauptungswillens im Existenzkampf dienen. Nach unserer Überzeugung darf die Rehabilitation nicht nur der sozialen Fürsorge nach dem BVG überlassen bleiben, sondern muß schon in der Heilbehandlung voll zum Ausdruck kommen. Die Heilbehandlung darf nicht nur am Einzelphänomen oder am Symptom allein kurieren, sondern muß von der ganzheitlichen Schau der Persönlichkeit ausgehen. Also Persönlichkeitspflege, d. h. Arbeitstherapie schon während der Heilbehandlung, etwa für die Tuberkulosekranken, körperlich-geistiges Training als Heilbehandlungsmaßnahme — ich denke hier vor allem auch an Entspannungsübungen —, sämtliche heilgymnastische und bewegungstherapeutische Maßnahmen sollen in der Heilbehandlung einbegriffen sein. Uns geht es vor allem darum, daß der Versehrtensport als Heilbehandlung anerkannt wird, wenn er unter Überwachung durch einen Arzt durchgeführt wird. Schädigungsfolgen des Versehrtensports sind als Schädigungen im Sinne des BVG zu behandeln.
    Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei legt besonderen Wert auf eine Änderung des § 22 Satz 1, wonach die zuständige Verwaltungsbehörde jederzeit eine neue Heilbehandlung anordnen kann, wenn mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten steht, daß sie den Gesundheitszustand oder die Arbeitskraft des Beschädigten erhält oder bessert. Dadurch soll eine Verstärkung der vorbeugenden Maßnahmen, die der Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands oder der Arbeitskraft dienen, erreicht werden.
    Die Versorgung der Kriegerwitwen, die außer ihrer Rente nach dem BVG über kein sonstiges Einkommen verfügen, muß so weiterentwickelt werden, daß sie ihrer ureigensten Aufgabe, Mittelpunkt der Familie, Hausfrau und Erzieherin der


    (Frau Dr. Probst)

    Kinder zu sein, erhalten bleibt oder ihr zurückgegeben wird. Meine politischen Freunde und ich sind der Auffassung, daß die Kriegerwitwe mit Kindern nicht darauf angewiesen sein darf, den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch außerhäusliche Arbeit selber zu verdienen. Die bedauerliche Folge der Überanstrengung der alleinstehenden Mutter in der Doppelfunktion, Hausfrau, Mutter und Erwerbstätige sein zu müssen, zeigt sich durch die immer mehr auftretende Frühinvalidität.
    Die Gefährdung der heranwachsenden Kinder durch die Abwesenheit der Mutter ist eine weitere sehr ernst zu nehmende Folge. Nur einige Zahlen, um die Größe des Problems aufzuzeigen! Bei der Volkszählung 1950 wurden 3 Millionen Frauen, die zugleich Haushaltungsvorstände sind, gezählt. Von ihnen standen in unselbständiger Arbeit 1 445 000. Davon hatten 389 000 Frauen ein Kind oder mehrere Kinder, 24 500 drei Kinder, 6410 Frauen vier Kinder und 2137 Frauen fünf Kinder. Wir müssen dieser Gefährdung der Kinder entgegenwirken.
    Dabei ist es unsere Pflicht, einen sozialen Ausgleich herbeizuführen zwischen den Witwen, die innerhalb der Einkommensfreigrenze des Bundesversorgungsgesetzes neben voller Ausgleichsrente noch Sozialversicherungsbezüge oder sonstiges Einkommen haben, und denjenigen Witwen, die ausschließlich auf ihre BVG-Rente angewiesen sind. Hier klaffen Unterschiede zwischen zirka 180 DM und 163 DM einerseits und 118 DM Vollrente für diejenige Witwe, die Bezüge nur nach dem BVG hat. Der vorliegende Gesetzentwurf beabsichtigt, diesen Witwen durch gezielte Mehrleistungen eine Besserstellung zu gewährleisten.
    Die Heiratsabfindung soll nach unserem Wollen auf das 36fache der monatlichen Grundrente einer erwerbsunfähigen Witwe erhöht werden. Damit wird auch eine Anpassung an die RVO, die ebenfalls bei der Heiratsabfindung von einem dreifachen Jahresbetrag ausgeht, vollzogen.
    Ein besonderes Anliegen der Koalitionsparteien bei dem von ihnen eingebrachten Gesetzentwurf ist die Besserstellung der Kriegerwaisen. Es ist ihre Absicht, die Gefahr zu mildern, die gerade für die unvollständige Familie gegeben ist, unter ihren normalen Anteil am gesellschaftlichen und kulturellen Leben abzusinken. Die Versorgung der Kriegerwaisen muß so gestaltet sein, daß sie in der Atmosphäre eines geordneten Familienlebens und in der zum guten Gedeihen notwendigen, ja unerläßlichen Nestwärme heranwachsen können zur vollen Entfaltung der ihnen vom Schöpfer gegebenen Fähigkeiten und Kräfte. Schon bei der ersten Lesung des BVG im Jahre 1950 habe ich darauf hingewiesen, daß hier auch ein besonderes staatspolitisches Interesse besteht. Was im Punkte der Eiziehung und Lebensgestaltung der Kriegerwaisenkinder jetzt versäumt würde, kann nie mehr nachgeholt werden.
    Eine besondere Behandlung der schwergetroffenen Eltern, die alle oder die einzigen oder die letzten Kinder verloren haben, ist sowohl eine ethisch-moralische wie aber auch eine positivrechtlich begründete Forderung. Der Staat tritt an die Stelle der Unterhaltsverpflichtung der gefallenen Kinder. Die Antragsteller halten daher eine Weiterentwicklung der Rente bis zur vollen Unterhaltshöhe in solchen Fällen für notwendig.
    Zusammenfassend muß gesagt werden: es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um gezielte Leistungen, die einem gerechten sozialen Ausgleich dienen und infolgedessen auf eine Erhöhung der Ausgleichsrente abzielen. Wir sind dabei — ich lege Wert darauf, das ausdrücklich festzustellen — nach wie vor von der Bedeutung der Grundrente im Gefüge des BVG als eines echten Ausgleichs für die Mehraufwendungen, die aus dem anatomischen Schaden bei den Schwerbeschädigten und dem Verlust des Ernährers bei den Hinterbliebenen erwachsen, überzeugt. Wir bekennen uns erneut zu dem Charakter der Grundrente und ihrer Unantastbarkeit. Dieser Charakter der Grundrente muß unter allen Umständen erhalten bleiben.
    Der von den Fraktionen der CDU, FDP und DP eingebrachte Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des BVG hat in seiner sozialpolitischen und fachlichen Konzeption eine nachträgliche Bestätigung erfahren durch die einheitliche Auffasung über die Weiterentwicklung des Kriegsopferrechts, wie sie vom Beirat für Versorgungsrecht beim Bundesarbeitsministerium, dem die besten Kenner des Versorgungsrechts angehören, in seiner gestrigen Sitzung vertreten worden ist. Der Beirat ist davon ausgegangen, daß die Endgestaltung des BVG ein Verhältnis von zwei Fünfteln zu drei Fünfteln zwischen Grund- und Ausgleichsrente vorsehen muß. Demnach fügt sich unser Gesetzesvorschlag als Durchgangsphase in die Weiterentwicklung des Bundesversorgungsgesetzes organisch ein.
    Meine Damen und Herren, ich habe die Ehre, im Namen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP das Hohe Haus zu bitten, den Antrag Drucksache 1811 dem Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, FDP und DP.)