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ID0210804400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 194 der Fraktion der SPD betr. eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts (Drucksachen 1714, 1810) . 5888 B Ergänzung der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5888 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Berliner Aufbauplan (Drucksache 1412) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksache 1706) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung des Einzelplans 45 — Finanzielle Hilfe für Berlin — in den Bundeshaushaltsplänen vom Rechnungsjahr 1956 an (Drucksache 1710) mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 1707 [neu] und mit der Beratung des Antrags der Abg. Wehner, Brookmann (Kiel) u. Gen. betr. Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Hauptstadt Berlin" und Architektenwettbewerb „Wiederherstellung Reichstagsgebäude" (Drucksache 1690) 5888 C Brandt -(Berlin) (SPD): als Anfragender 5888 D als Antragsteller 5890 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 5891 B, 5899 B, 5900 C Dr. Gülich (SPD): als Antragsteller . . . . 5894 A, 5895 D als Abgeordneter 5900 A zur Geschäftsordnung 5908 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5895 C Stingl (CDU/CSU) 5896 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . 5897 C, 5903 D Klingelhöfer (SPD) 5901 A Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 5904 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5905 B Dr. Will (FDP) 5906 C Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5908 C Ausschußüberweisung der Anträge Drucksachen 1706, 1707 [neu] und 1710 . . . 5909 A Annahme des Antrags Drucksache 1690 . 5909 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1715) 5910 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5910 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705) . . 5910 A Zühlke (SPD), Antragsteller . . . 5910 A Kuntscher (CDU/CSU) 5910 C Dr. Klötzer (GB/BHE) 5911 C Ohlig (SPD) 5912 B Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 5913 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1708) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1808) und mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1811) . 5913 B Pohle (Eckernförde) (SPD), Antragsteller 5913 B Petersen (GB/BHE), Antragsteller . 5914 D Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin 5915 D, 5918 D Rasch (SPD) 5917 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 5919 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall (Drucksache 1704) 5919 B Richter (SPD), Antragsteller . . . . 5919 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 5920 B, 5921 B Dr. Schellenberg (SPD) 5921 B Dr. Hammer (FDP) 5922 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 5923 A Herold (SPD) 5923 C Becker (Hamburg) (DP) 5924 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5925 B Ausschußüberweisungen 5925 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1703) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Graf (München), Kunze (Bethel), Funk u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1803) 5925 C Ausschußüberweisungen 5925 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Drucksache 1805) . . . 5925 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Haushaltsausschuß 5925 D Nächste Sitzung 5925 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5926 Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Hoogen 12. November Albers 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gerns 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober Ollenhauer 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober D. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Paul 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber 28. Oktober (Aachen) Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Dr. Brühler 27. Oktober Frenzel 27. Oktober Dr. Glasmeyer 27. Oktober Kühlthau 27. Oktober Leibfried 27. Oktober Dr. Mocker 27. Oktober Dr. Schranz 27. Oktober Dr. Bartram 26. Oktober Dr. Bergmeyer 26. Oktober Berendsen 26. Oktober Elsner 26. Oktober Heix 26. Oktober Heiland 26. Oktober Dr. Hesberg 26. Oktober Dr. Keller 26. Oktober Koenen (Lippstadt) 26. Oktober Majonica 26. Oktober Margulies 26. Oktober Müser 26. Oktober Oetzel 26. Oktober Frau Praetorius 26. Oktober Rademacher 26. Oktober Frau Renger 26. Oktober Schneider (Hamburg) 26. Oktober Stauch 26. Oktober Voß 26. Oktober Winkelheide 26. Oktober Dr. Werber 26. Oktober Ziegler 26. Oktober b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Dr. Starke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Bock 5. November
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Ohlig.


Rede von Fritz Ohlig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen meines Kollegen Kuntscher richtigstellen. Dieser Antrag ist zu sehen im Rahmen der konjunkturpolitischen Debatte, die wir vorige Woche in Berlin gehabt haben. Dort wurde von allen Sprechern zumindest ihr Einverständnis erklärt, daß für bestimmte Teile der Bevölkerung dringend eine Stärkung der Kaufkraft erreicht werden müsse, um die Konsumgüterindustrie in die Lage zu versetzen, einige Dinge, die sich aus dieser konjunkturpolitischen Entwicklung ergeben haben, aufzufangen. Ich will das nicht wiederholen, sondern will nur an diese Debatte erinnern. Dieser Antrag ist also in engstem Zusammenhang zu sehen mit den Anträgen auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung, die wir beim nächsten Tagesordnungspunkt besprechen werden. Wir können diesen Kreis der Unterhaltshilfeempfänger nicht unberücksichtigt lassen. Deswegen haben wir diesen Antrag hier eingebracht.
Wir waren natürlich bei der Formulierung dieses Antrages auch bestrebt, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, und ich glaube, das ist erreicht. Der Weg, den wir gewählt haben, nämlich alle vier Monate eine halbe Monatsrente nachzuzahlen, kann doch nicht so viel Verwaltungsaufwand erfordern. Diese Renten müssen j a sowieso berechnet werden. Man braucht dann also nur bei allen Unterhaltshilfeempfängern zu der vierten Monatsrente eine halbe Monatsrente zuzulegen. Das scheint mir kein triftiger Grund zu sein, um die Bedenken, die hier geäußert worden sind, besonders zu unterstreichen.
Auch an die finanzielle Seite haben wir gedacht. Im großen und ganzen stimme ich den Ausführungen des Kollegen Klötzer zu. Ich will hier nur daran erinnern — zumindest die Mitglieder des Lastenausgleichsausschusses erhalten ja in regelmäßigen Abständen die statistischen Informationen des Ausgleichsamtes —: im Finanz- und Wirtschaftsplan stehen für das kommende Jahr 900 Millionen DM für diese Aufgabe zur Verfügung — sie sind eingeplant —, von denen 440 Millionen DM durch Bundes- und Länderzuschüsse aufgebracht werden. Es heißt: 50 % der Unterhaltshilfemittel werden vom Bund und von den Ländern getragen, im Höchstfalle 440 Millionen. In diesen statistischen Mitteilungen — ich will die Dinge hier nicht allzuweit vertiefen — wird uns aber mitgeteilt, daß für die ersten vier Monate des laufenden Jahres im Schnitt 66 Millionen DM benötigt werden. Multiplizieren Sie diese Zahl bitte mit 12 und legen Sie noch etwas zu, weil ja nach der vierten Novelle ein Teil neuer Unterhaltshilfeberechtigter hinzugekommen ist. Wenn Sie für die letzten acht Monate im Schnitt je 70 Millionen DM rechnen, ist zumindest für die erste und zweite Zahlung dieser halben Monatsrente schon eine gewisse Deckung vorhanden. Ich stimme Ihnen allerdings zu, daß wir natürlich über die weitere Deckung im Ausschuß noch reden müssen. Wir haben also diese Forderung nicht aufgestellt, ohne uns nicht gleichzeitig über die finanziellen Möglichkeiten Gedanken gemacht zu haben.
Etwas möchte ich hier ganz besonders hervorheben: Wir wissen, daß für diejenigen, die Sozialrenten bekommen, die Unterhaltshilfe nur als Aufstockungsbetrag in Frage kommt, und wir möchten nicht, daß durch eine Erhöhung der Sozialrente einfach dieser Aufstockungsbetrag niedriger wird und die Empfänger im Endergebnis nicht mehr erhalten als bisher. Aus diesem Grunde haben wir den sogenannten Auffüllbetrag einbezogen, damit eine wirkliche Erhöhung auch für diesen Kreis dabei herauskommt.

(Abg. Ehren: Dann sind wir uns einig!)

Wir sind also der Meinung, daß man über diese Dinge sehr wohl reden kann, möchten es aber so darstellen, daß wir bei dem von Ihnen angedeuteten Weg doch einige Bedenken haben.


(Ohlig)

Wir haben uns auch überlegt, ob wir den Freibetrag für diejenigen erhöhen, die jetzt Sozialrente bekommen. Aber das würde eben zu dem Verwaltungsaufwand führen, den wir nicht möchten, denn dann müßte ja alle Monate dieser Betrag neu errechnet werden. Deshalb haben wir den von Ihnen vorgeschlagenen Weg nicht gewählt, sondern halten den anderen für gangbarer.
Ich bin also der Auffassung, daß es durchaus möglich ist, bei den Einzelberatungen im Ausschuß eine Mehrheit dafür zu finden, das hier angesprochene Anliegen in irgendeiner Form zu verwirklichen. Ich bitte auch die Kollegen von der CDU-Fraktion, im gewohnten Geist und in der gewohnten Art bei der Mitarbeit in diesem Ausschuß uns ihre Mitwirkung nicht zu versagen.

(Beifall bei der SPD.)


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    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu diesem Punkt.

    (Abg. Ehren: Wir 'bitten, die Anträge federführend an den Sozialpolitischen Ausschuß und mitberatend an den Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen! — Widerspruch bei der SPD und beim GB/BHE.)

    — Bis jetzt habe ich hier überhaupt nur einen Antrag auf Überweisung der Drucksache 1705 an den Lastenausgleichsausschuß vorliegen, sonst nichts. Wird jetzt ein Zusatzantrag gestellt?

    (Zurufe von der SPD: Nein!)

    — Das ist nicht der Fall.
    Wer der Überweisung der Drucksache 1705 an den Lastenausgleichsausschuß zustimmt, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So ist beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 4 der heutigen Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1708);

    (Drucksache 1808)

    und schließlich c) den zu Anfang der Plenarsitzung noch auf die Tagesordnung gesetzten
    Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes.
    Ich schlage dem Hause vor, so zu verfahren, daß wir hintereinander die Entwürfe unter a, b und c begründen lassen und die drei Anträge dann gemeinschaftlich diskutieren. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
    Ich erteile das Wort zur Begründung des Antrags Drucksache 1708 dem Abgeordneten Pohle.
    Pohle (Eckernförde) (SPD), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesversorgungsgesetz hat in diesen Tagen im Hohen Hause seinen fünften Geburtstag feiern können. Es hat sich in seinem fünfjährigen Werden viermal einer Novellenoperation unterziehen müssen, aber
    wir können feststellen, daß diese Operationen die Bescheidenheit des Gesetzeskindes nicht wesentlich beeinträchtigen konnten.
    Der Haushaltsplan 1955/56 sieht für Versorgungsbezüge 2787 Millionen DM vor. Es ist bestimmt kein bescheidener Haushaltsposten. Verteilt man ihn aber auf eine Armee von 4 308 300 Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, dann kommt man auf einen sehr bescheidenen Rentendurchschnittsbetrag. Wenn bei dem großen Konjunkturspiel unserer Tage Sozialprodukt, Preise, Löhne und Renten ausgewogen und verglichen werden, dann ist es nach der Ansicht meiner Freunde eine Selbstverständlichkeit, daß die Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen hierbei nicht als Zaungäste nur zuschauen dürfen. Es ist eine nationalpolitische Notwendigkeit, Leistungen für die Kriegsopferversorgung in gewissen Zeitabständen daraufhin zu überprüfen, ob sie noch den Verhältnissen und den Erfordernissen der Stunde entsprechen.
    Ich bin einer der Geburtshelfer dieses Gesetzes in diesem Hause gewesen, abet ich kann ein Gefühl der Enttäuschung über die Entwicklung des Gesetzes nicht verbergen. Schon die ersten Verwaltungsvorschriften haben sich über das Bundesversorgungsgesetz wie ein Reif in der Frühlingsnacht gelegt. Ich stimme dem Herrn Bundesarbeitsminister gern zu, der letzthin auf einer Kriegsopfertagung das sehr gewichtige Wort sprach, daß die Kriegsbeschädigten, die Kriegsopfer kein Strandgut des Lebens seien. Ich glaube dem Herrn Arbeitsminister für meine Fraktion versichern zu dürfen, daß wir ihm jederzeit Hilfestellung gewähren werden, wenn er dort regulierend eingreift, wo Schicksalsschläge die berufliche Laufbahn zerstört haben, wo der Betreffende das Gefühl hat, Strandgut im Berufsleben zu sein.
    Da ist in einer Stadt ein begabter Musiker, der sich früher in einem Monat das erspielt hat, was er heute in einem Jahr an Grundrente erhält. Mit seiner zerschmetterten Hand wurde ihm der Lebensinhalt genommen. Heute ist er als Bürobote beschäftigt. Wir werten diesen Bruch der Lebenslinie mit einem 10 %igen Aufschlag auf die Rente, er mußte ein großes Opfer bringen. Und in derselben Stadt der nationalsozialistische Polizeipräsident, der auch im Kriege unabkömmlich war, der kein Opfer zu bringen brauchte: ihm werden von einem Gericht Pension und Schadenersatz zugesprochen! Zwei Männer, zwei Welten; ein Opfer, kein Opfer.
    Wir haben als Gesetzgeber — ich schließe Sie alle, meine Damen und Herren, mit ein, die Sie Mitglied des 1. Bundestages waren — nicht eine Gesetzesauslegung gewollt, die dazu geführt hat, daß im Dritten Reich gewährte Witwenbeihilfen in zahlreichen Fällen nach brutaler Auslegung des Bundesversorgungsgesetzes gestrichen worden sind. Der Petitionsausschuß und der Kriegsopferausschuß haben eine Fülle von Eingaben erhalten, in denen bewegte Klage geführt und gefordert wird, diesen Witwen Gerechtigkeit und Hilfe zuteil werden zu lassen. Es scheint uns auch der Zeitpunkt dafür gekommen zu sein, die alternden Kriegsbeschädigten des ersten Weltkriegs nicht mehr die züchtigende Geißel der Nachuntersuchung spüren zu lassen.

    (Abg. Dr. Strosche: Sehr gut!)

    Damit sollte endlich einmal Schluß gemacht werden.


    (Pohle [Eckernförde])

    Es sind also Probleme mannigfaltiger Art, die in einer Reform des Bundesversorgungsgesetzes und in einer Generalüberholung dem Versuch einer Lösung entgegengeführt werden sollten. Ich habe mir gestattet, diese grundsätzlichen Bemerkungen als Anregungen dem Herrn Arbeitsminister zur Kenntnis zu bringen, insbesondere, damit er in seinem Ministerium den Startschuß für die Vorbereitung einer solchen Generalüberholung gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es jemanden in diesem Hause gibt, der befriedigt darüber ist, daß die Witwe des Herrn Heydrich als Hinterbliebene ihres gefallenen Mannes eine Rente erhält, während eine Regelung für die Frau des Mannes — dessen Vorgesetzter sich seiner Fürsorgepflicht nicht bewußt war —, der die Schergen des Herrn Heydrich fürchten mußte und freiwillig in den Tod ging, heute in unserem Bundesversorgungsgesetz keinen Platz findet, diese Frau also an die Armenfürsorge verwiesen werden muß.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich schließe mich vollinhaltlich den Worten unseres verehrten Herrn Bundestagspräsidenten an, der letzthin sagte:
    „Der Staat hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß Rang und Würde der Kriegsopfer im Bewußtsein des Volkes lebendig bleiben und daß die Versorgung als Rechtsanspruch und nicht als Fürsorge gewertet und anerkannt wird. Eine neue Sozialordnung aus dem Geiste echter sozialer Gerechtigkeit ist in der gegenwärtigen Situation von überragender Bedeutung."
    Um einen Beitrag zu dieser neuen Sozialordnung geht es uns bei unserem Antrag, um dessen Überweisung an den Kriegsopferausschuß ich Sie bitte. Der Antrag soll zu der notwendigen Leistungsüberprüfung veranlassen. Er bezweckt in einer Reihe von Rentenpositionen eine Aufstockung; eine vollkommene Aufrundung — die sogenannte Generalüberholung des Gesetzes — muß später nachgeholt werden. Wir werden jeden Ergänzungs- und Verbesserungsvorschlag gern prüfen und unterstützen.
    Vergessen wir aber eines nicht, meine Damen und Herren! Wir haben 1950 mit dem Bundesversorgungsgesetz einem großen Teil des Heeres der Minderbeschädigten die Renten halbiert. Wir haben schon 1950 die Renten der Witwen und Waisen nicht genügend hoch festgesetzt. Wir haben hier die Verpflichtung zu einem Ausgleich. Wie dürftig wir damals die Versorgungsbezüge, wie niedrig die Einkommensgrenze bei den Elternrenten festgesetzt haben, hat die Notwendigkeit des Härteerlasses erwiesen, mit dem der Herr Arbeitsminister 1951 die schlimmsten Auswirkungen des Versorgungsgesetzes abfangen mußte.
    Ein Wort zu unserem Antrag, auch die Renten der Minderbeschädigten zu erhöhen, die ja nach dem Bundesversorgungsgesetz nur eine Grundrente beziehen. Unter „Leichtbeschädigten" stellt man sich oft vor, es handle sich bei diesem Personenkreis um einen Bagatellfall, etwa um eine Ritzung durch einen kleinen Splitter. Nach den Anhaltspunkten des Bundesarbeitsministeriums für die Ärzte wird die Skalpierung bei Frauen mit 30 % bewertet, der Verlust eines Auges mit 30 %, der Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit 20 bis 30 % und der Verlust eines Unterschenkels mit Körperersatzstück
    mit 40 %. 19 600 weibliche Leichtbeschädigte und'
    14 800 weibliche Schwerbeschädigte haben wir im Bundesgebiet mitzuversorgen. 1953 ist die Durchschnittsrente bei Leichtbeschädigten noch mit 16,45 DM, bei Schwerbeschädigten mit 61,57 DM und bei allen Versorgungsberechtigten mit 38,42 DM ermittelt worden.
    Sie erkennen aus diesen Grundzahlen von damals, daß eine Aufstockung noch nicht den Grundcharakter der Versorgungsbezüge verbessert hat. Wir haben, wie ich bereits sagte, die Grundrente bei den Minderbeschädigten halbiert. Sie bekamen früher bei 30 % Erwerbsminderung 30 DM. Sie erhielten nach dem Bundesversorgungsgesetz
    15 DM, und sie sollen nach unserem Vorschlag, nachdem wir eine erste Aufstockung auf 18 DM vorgenommen haben, jetzt 23 DM erhalten. Sie liegen danach also immer noch um 7 DM unter der Rente, die sie vor Erlaß des Bundesversorgungsgesetzes bezogen haben. Bei 40 % erhielten sie früher 40 DM. Sie erhalten augenblicklich 24 DM, und sie sollen jetzt 29 DM erhalten. Ich glaube, es sind sehr bescheidene Aufbesserungsanträge, die wir Ihnen hier vorlegen.
    Ich will Sie nicht mit weiteren Einzelheiten strapazieren. Angesichts von 1 171 853 Witwen, 1 141 595 Halbwaisen und 49 817 Vollwaisen wird uns die ganze Schwere der Aufgabe des Staates bewußt, hier an Stelle des gefallenen Gatten und Vaters eine ausreichende Fürsorge zu übernehmen.
    Unter den schwerbeschädigten Kindern, die uns letzthin in diesem Hause besuchten, befand sich ein dreizehnjähriger Junge aus Ostpreußen. Der Vater gefallen, die Mutter auf der Flucht bei einem Bombenangriff getötet. Der damals dreijährige Junge verlor bei diesem Angriff ein Bein und einen Arm. Von diesem Jungen und seinem Schicksal ausgehend, erkennen wir wohl unsere große Aufgabe, nichts unversucht zu lassen, allen unseren verwundeten und kranken Soldaten von gestern und den Hinterbliebenen der Gefallenen und Verstorbenen das Leben erträglicher und freundlicher zu gestalten. Wir haben maßgehalten bei der Schaffung des BVG, wir haben maßgehalten bei den Novellen zum BVG, wir werden auch bei der fünften Novelle nicht auf die Straße der Maßlosigkeit treten, aber mit dem Vorsatz an die Arbeit gehen, bei den Kriegsopfern und den Hinterbliebenen in das Dunkel gestörter Lebenserwartung einen weiteren Strahl der Freude zu bringen, die mit dem Begriff Gerechtigkeit untrennbar verbunden ist.

    (Beifall bei der SPD.)