Rede:
ID0210803900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2108

  • date_rangeDatum: 26. Oktober 1955

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:02 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 194 der Fraktion der SPD betr. eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts (Drucksachen 1714, 1810) . 5888 B Ergänzung der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5888 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Berliner Aufbauplan (Drucksache 1412) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksache 1706) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung des Einzelplans 45 — Finanzielle Hilfe für Berlin — in den Bundeshaushaltsplänen vom Rechnungsjahr 1956 an (Drucksache 1710) mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 1707 [neu] und mit der Beratung des Antrags der Abg. Wehner, Brookmann (Kiel) u. Gen. betr. Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Hauptstadt Berlin" und Architektenwettbewerb „Wiederherstellung Reichstagsgebäude" (Drucksache 1690) 5888 C Brandt -(Berlin) (SPD): als Anfragender 5888 D als Antragsteller 5890 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 5891 B, 5899 B, 5900 C Dr. Gülich (SPD): als Antragsteller . . . . 5894 A, 5895 D als Abgeordneter 5900 A zur Geschäftsordnung 5908 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5895 C Stingl (CDU/CSU) 5896 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . 5897 C, 5903 D Klingelhöfer (SPD) 5901 A Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 5904 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5905 B Dr. Will (FDP) 5906 C Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5908 C Ausschußüberweisung der Anträge Drucksachen 1706, 1707 [neu] und 1710 . . . 5909 A Annahme des Antrags Drucksache 1690 . 5909 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1715) 5910 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5910 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705) . . 5910 A Zühlke (SPD), Antragsteller . . . 5910 A Kuntscher (CDU/CSU) 5910 C Dr. Klötzer (GB/BHE) 5911 C Ohlig (SPD) 5912 B Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 5913 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1708) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1808) und mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1811) . 5913 B Pohle (Eckernförde) (SPD), Antragsteller 5913 B Petersen (GB/BHE), Antragsteller . 5914 D Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin 5915 D, 5918 D Rasch (SPD) 5917 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 5919 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall (Drucksache 1704) 5919 B Richter (SPD), Antragsteller . . . . 5919 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 5920 B, 5921 B Dr. Schellenberg (SPD) 5921 B Dr. Hammer (FDP) 5922 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 5923 A Herold (SPD) 5923 C Becker (Hamburg) (DP) 5924 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5925 B Ausschußüberweisungen 5925 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1703) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Graf (München), Kunze (Bethel), Funk u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1803) 5925 C Ausschußüberweisungen 5925 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Drucksache 1805) . . . 5925 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Haushaltsausschuß 5925 D Nächste Sitzung 5925 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5926 Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Hoogen 12. November Albers 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gerns 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober Ollenhauer 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober D. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Paul 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber 28. Oktober (Aachen) Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Dr. Brühler 27. Oktober Frenzel 27. Oktober Dr. Glasmeyer 27. Oktober Kühlthau 27. Oktober Leibfried 27. Oktober Dr. Mocker 27. Oktober Dr. Schranz 27. Oktober Dr. Bartram 26. Oktober Dr. Bergmeyer 26. Oktober Berendsen 26. Oktober Elsner 26. Oktober Heix 26. Oktober Heiland 26. Oktober Dr. Hesberg 26. Oktober Dr. Keller 26. Oktober Koenen (Lippstadt) 26. Oktober Majonica 26. Oktober Margulies 26. Oktober Müser 26. Oktober Oetzel 26. Oktober Frau Praetorius 26. Oktober Rademacher 26. Oktober Frau Renger 26. Oktober Schneider (Hamburg) 26. Oktober Stauch 26. Oktober Voß 26. Oktober Winkelheide 26. Oktober Dr. Werber 26. Oktober Ziegler 26. Oktober b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Dr. Starke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Bock 5. November
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Zühlke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ist einer der Anträge, die wir bei der Gesetzgebung zur Sozialversicherung oder bei den Novellen vergessen haben. Redner der einzelnen Fraktionen haben über die Rentner, über die Kriegsbeschädigten gesprochen, in der Frage der Unterhaltshilfeempfänger haben wir das jetzt nachzuholen. Da ich annehme, daß das im Rahmen der gesamten Sozialgesetzgebung liegt, würde die Frage der Zustimmung zu diesem Antrag in diesem Hause wohl keine Schwierigkeiten machen.
    Die Unterhaltshilfe, die im Lastenausgleichsgesetz geregelt ist, beträgt zur Zeit 100 DM für die alleinstehende Person pro Monat. Ich gehe von der Voraussetzung aus, daß wir das Einkommen der Unterhaltshilfeempfänger mit 100 DM pro Monat im allgemeinen als zu gering bezeichnen. Wir haben in diesem Antrag nicht eine generelle Erhöhung der Unterhaltshilfe in laufenden monatlichen Zuwendungen verlangt. Vielmehr hat sich die sozialdemokratische Fraktion dem Gedanken der sogenannten Sonderzulage angeschlossen. Es soll hier — ähnlich wie es in den Anträgen zur Sozialversicherung verlangt wird — in Abständen von vier Monaten eine Sonderzulage in Höhe des halben Monatssatzes der Unterhaltshilfe gewährt werden.
    Wir haben uns hierzu entschlossen, obwohl schwere Bedenken bestanden; denn Sonderzulagen oder Teuerungszulagen sind keine guten Dinge. Wir wollten aber durch die Erhöhung der Unterhaltshilfe nicht die Sozialreform präjudizieren. Die Sozialreform, über die in diesem Hause schon so oft und eingehend gesprochen wurde, ist jetzt im Bundesarbeitsministerium in Bearbeitung, und ich möchte auch an dieser Stelle der Hoffnung Ausdruck geben, daß es recht bald zur Beratung und endgültigen Verabschiedung der gesamten Sozialreform kommt.
    Die Sonderzulagen — nennen wir sie ruhig auch Teuerungszulagen — sollen einem Kreis von Menschen gewährt werden, die auf Grund der Preisbewegungen am wirtschaftlichen Aufschwung nichtteilgenommen haben. Das ist eben der Kreis der
    im Schatten der Konjunktur lebenden Bürger unserer Bundesrepublik. Ihre Zahl ist ja nicht klein.
    Wir haben die Hoffnung, daß mit dieser Vorlage eine Überbrückung bis zum Erlaß des Gesetzes geschaffen wird, das nach § 246 des Lastenausgleichsgesetzes bis zum 31. März 1957 ergehen und eine abschließende Regelung bringen soll, es sei denn, daß die Frage der Unterhaltshilfe im Rahmen der Sozialreform angesprochen wird.
    Ich bitte im Namen meiner Fraktion, den Gesetzentwurf Drucksache 1705 an den Lastenausgleichsausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Kuntscher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Beratungen der vierten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz, amtlich des „Vierten Änderungsgesetzes zum LAG", haben wir uns im Ausschuß dahin geeinigt, alles, was sich im Lastenausgleichsgesetz im Laufe der letzten Jahre an Mängeln technischer, verwaltungsmäßiger, aber auch finanzieller Art gezeigt hat, durch diese Novelle zu bereinigen. Wir haben dann — und das ist erst einige Monate her — dieses vierte Änderungsgesetz hier im Plenum einstimmig verabschiedet. Im Zuge dieses Änderungsgesetzes wurde die Unterhaltshilfe von 85 DM auf 100 DM für Alleinstehende und von 122,50 DM auf 150 DM für Ehepaare erhöht, und wir haben ferner die Waisenrente von 27,50 auf 35 DM, bei Vollwaisen von 45 auf 55 DM erhöht. Damals war die Zustimmung zu diesen Erhöhungen nicht allgemein. Wir haben sie aber dann durchgesetzt und gesetzlich verankert. Wir haben also sozusagen bereits einen Vorgriff auf das getätigt, was uns heute an so vielen Anträgen sozialpolitischer Art, die eine Anpassung an den Lebenshaltungskostenindex zum Ziel haben, vorliegt. Wir haben das aber auch aus einem anderen wohlüberlegten Grunde damals getan und sind dafür einmütig eingetreten: Wir sagten uns, wir möchten doch einmal mit den dauernden Änderungen des Lastenausgleichsgesetzes Schluß machen, mit Änderungen, die die Verwaltung draußen nicht zur Ruhe kommen lassen; denn das Lastenausgleichsgesetz bestimmt, wie wir wissen, daß im Jahre 1957 diesem Hohen Hause das LastenausgleichsSchlußgesetz vorgelegt werden soll. Eine Voraussetzung für die Schaffung des LastenausgleichsSchlußgesetzes ist ein weitgehender Abschluß der Schadensfeststellung; aber diese kann verwaltungsmäßig nicht bewältigt werden, wenn wir dauernd mit Novellen die Ausgleichsämter draußen zwingen, die Hunderttausende von Akten immer von neuem zu wälzen. Der vorliegende Gesetzesantrag der SPD wäre aber wieder eine neue Ursache, daß über 858 000 Akten von Unterhaltshilfeempfängern — jede einzelne — durchgearbeitet werden müßten. Schon mit Rücksicht auf die verwaltungsmäßige Seite dieser Angelegenheit können und werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
    Es gibt auch noch einen zweiten Gesichtspunkt, der unsere Bedenken wachgerufen hat: die finanzielle, die materielle Seite. Der Lastenausgleichsfonds ist ein Sondervermögen. Sein Aufkommen ist durch Gesetz festgelegt. Dieses Auf-


    (Kuntscher)

    kommen ist an die Wirtschaftskonjunktur, ob steigend oder fallend, nie gebunden.
    Wenn wir diesem Antrag zustimmten, begäben wir uns weiterhin in die Gefahr, das eigentliche Gefüge des Lastenausgleichsgesetzes immer mehr zu verschieben. Als der Lastenausgleich hier erstes Diskussionsthema war, eigentlich bevor noch der erste Entwurf vorlag, waren die Meinungen über das System eines Lastenausgleichsgesetzes ziemlich geteilt. Die einen befürworteten einen sozialen, kollektiven Lastenausgleich, möchte ich fast sagen, die anderen einen quotalen Lastenausgleich, d. h. einen Lastenausgleich, der auch auf das, was der einzelne Entschädigungsberechtigte an Werten tatsächlich verloren hat, Rücksicht nimmt. Wir haben uns dann geeinigt, weder einen rein sozialen Lastenausgleich, der auf die Vergangenheit keine Rücksicht genommen hätte, noch einen rein quotalen Lastenausgleich, sondern einen Lastenausgleich mit einem sozialen Sockel gesetzlich festzulegen. Diesen sozialen Sockel und damit die Aufwendungen für die rein konsumtive Seite haben wir in den letzten Jahren wesentlich verbessert, beachtlich erhöht und erweitert.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wenn wir diesem Gesetzesantrag folgten, wäre es ein weiterer wesentlicher Schritt auf diese konsumtive Seite hin. Wenn wir, nachdem im Lastenausgleichsfonds als Sondervermögen bestimmte abgegrenzte Beträge zur Verfügung stehen, von diesen Aufkommen die erhöhen, die die soziale Seite betreffen, müssen wir den entsprechenden Betrag auf der anderen Seite, auf der produktiven Seite wegnehmen. Da haben wir gerade in den letzten Monaten draußen in allen Ländern beachtliche Schwierigkeiten durchstehen müssen. Ich erinnere Sie nur daran, daß die für den Sozialen Wohnungsbau aus Lastenausgleichsmitteln zur Verfügung zu stellenden Aufbaudarlehen sehr knapp geworden sind und daß eine Reihe von Bauvorhaben — besonders Eigenheime — mitten im Bauprozeß eingestellt werden mußten, weil die wohl bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Aufbaudarlehen nicht flüssig gemacht werden konnten.
    Das sind die Gründe, die uns bewegen, daß wir diesem Antrag in seiner jetzigen Form nicht beitreten werden.
    Ich möchte aber nicht den Anschein erwecken, als ob die CDU-Fraktion überhaupt gegen irgendeine Änderung in der Höhe der Unterhaltshilfe wäre. Das ist nicht der Fall. Wir wollen aber in den Ausschußberatungen ernstlich prüfen, ob nicht ein anderer Weg gefunden werden kann, der unter Anpassung an den großen Strauß sozialpolitischer Anträge, die uns vorliegen, auch den Unterhaltsempfängern eine Besserstellung sichern kann. Ich denke hier an die beantragte Ausdehnung des Rentenmehrbetragsgesetzes auf unsere Sozialrentner, soweit sie auch Unterhaltsempfänger sind. Denn schließlich und endlich — das dürfte vielleicht in der Öffentlichkeit und auch diesem Hohen Hause nicht bekannt sein — sind mehr als 50 % aller Unterhaltsempfänger gleichzeitig Empfänger irgendeiner anderen Rente, im wesentlichen von Sozialrenten, und als Unterhaltshilfe erhalten sie lediglich einen Ausgleichsbetrag auf die Höchstgrenzen der Unterhaltshilfe aus Lastenausgleichsmitteln. Aber auch hier muß ernstlich geprüft werden, damit die Abstimmung einer eventuellen Bevorzugung dieser Unterhaltsempfänger, die zugleich Sozialrentenempfänger sind, mit all den anderen Rentenempfängern erfolgt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Dieser Weg würde auch die Sozialrentner, soweit sie Unterhaltsempfänger sind, in den Genuß setzen, so daß sie auch mittels den ihnen gesetzlich zustehenden Sozialrenten gegenüber den anderen Unterhaltsempfängern doch einen gewissen Vorzug hätten.
    Mit diesem Weg, den wir ernstlich prüfen wollen, wäre a) verhindert, daß wir das Gefüge und den Aufbau des Lastenausgleichs ins Gleiten bringen, und b) würden wir damit erreichen, daß wir den verwaltungsmäßigen Apparat bei den Ausgleichsämtern nicht mit neuer Arbeit belasten. So würden wir auch — und das ist unser echtes und ernstes Anliegen — mit der Schadensfeststellung derartig vorwärtskommen, daß im Jahre 1957 das Lastenausgleichsschlußgesetz in diesem Hause noch verabschiedet werden kann.

    (Beifall in der Mitte.)