Rede von
Ernst
Zühlke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ist einer der Anträge, die wir bei der Gesetzgebung zur Sozialversicherung oder bei den Novellen vergessen haben. Redner der einzelnen Fraktionen haben über die Rentner, über die Kriegsbeschädigten gesprochen, in der Frage der Unterhaltshilfeempfänger haben wir das jetzt nachzuholen. Da ich annehme, daß das im Rahmen der gesamten Sozialgesetzgebung liegt, würde die Frage der Zustimmung zu diesem Antrag in diesem Hause wohl keine Schwierigkeiten machen.
Die Unterhaltshilfe, die im Lastenausgleichsgesetz geregelt ist, beträgt zur Zeit 100 DM für die alleinstehende Person pro Monat. Ich gehe von der Voraussetzung aus, daß wir das Einkommen der Unterhaltshilfeempfänger mit 100 DM pro Monat im allgemeinen als zu gering bezeichnen. Wir haben in diesem Antrag nicht eine generelle Erhöhung der Unterhaltshilfe in laufenden monatlichen Zuwendungen verlangt. Vielmehr hat sich die sozialdemokratische Fraktion dem Gedanken der sogenannten Sonderzulage angeschlossen. Es soll hier — ähnlich wie es in den Anträgen zur Sozialversicherung verlangt wird — in Abständen von vier Monaten eine Sonderzulage in Höhe des halben Monatssatzes der Unterhaltshilfe gewährt werden.
Wir haben uns hierzu entschlossen, obwohl schwere Bedenken bestanden; denn Sonderzulagen oder Teuerungszulagen sind keine guten Dinge. Wir wollten aber durch die Erhöhung der Unterhaltshilfe nicht die Sozialreform präjudizieren. Die Sozialreform, über die in diesem Hause schon so oft und eingehend gesprochen wurde, ist jetzt im Bundesarbeitsministerium in Bearbeitung, und ich möchte auch an dieser Stelle der Hoffnung Ausdruck geben, daß es recht bald zur Beratung und endgültigen Verabschiedung der gesamten Sozialreform kommt.
Die Sonderzulagen — nennen wir sie ruhig auch Teuerungszulagen — sollen einem Kreis von Menschen gewährt werden, die auf Grund der Preisbewegungen am wirtschaftlichen Aufschwung nichtteilgenommen haben. Das ist eben der Kreis der
im Schatten der Konjunktur lebenden Bürger unserer Bundesrepublik. Ihre Zahl ist ja nicht klein.
Wir haben die Hoffnung, daß mit dieser Vorlage eine Überbrückung bis zum Erlaß des Gesetzes geschaffen wird, das nach § 246 des Lastenausgleichsgesetzes bis zum 31. März 1957 ergehen und eine abschließende Regelung bringen soll, es sei denn, daß die Frage der Unterhaltshilfe im Rahmen der Sozialreform angesprochen wird.
Ich bitte im Namen meiner Fraktion, den Gesetzentwurf Drucksache 1705 an den Lastenausgleichsausschuß zu überweisen.