Rede von
Erni
Finselberger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(GB/BHE)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nach den bisherigen
Ausführungen fühlt man sich sehr schnell an die Auseinandersetzungen und an die Aussprache im vorigen Jahre erinnert, als uns der erste Entwurf für das Rentenmehrbetragsgesetz vorlag. Auch unsere Fraktion hatte an dem Entwurf mancherlei Lücken entdeckt. Im Laufe der Ausschußarbeiten haben wir dann doch eine gemeinsame Linie gefunden, konnten zusammen erhebliche Verbesserungen in das Rentenmehrbetragsgesetz einbauen. Ich möchte gerade Herrn Professor Schellenberg daran erinnern, wie sehr meine Fraktion sich sowohl im Plenum als auch im Ausschuß dafür eingesetzt hat, daß die damals noch vorhandenen Lücken geschlossen würden. Ich erinnere besonders an unseren Hinweis, daß auch die Bezieher von Waisenrenten in die Bestimmungen des Rentenmehrbetragsgesetzes einbezogen werden müßten. Es ist sicherlich nicht die Schuld meiner Fraktion und auch nicht meine eigene, daß sich dieses Versäumnis beim Rentenmehrbetragsgesetz — wir haben dazu einen weiteren Antrag eingebracht —, daß nämlich die Bezieher von Waisenrenten nicht mit einbezogen wurden, auch heute wieder rächt. Ich hoffe jedoch, daß es uns im Ausschuß möglich sein wird, das eine oder andere Versäumnis noch wieder gutzumachen.
Unser Antrag Drucksache 1746 schließt sich in seinem Aufbau dem des Rentenmehrbetragsgesetzes an. Wir haben uns bei unserem Antrag von der Überlegung leiten lassen, daß wir gerade wegen der preispolitischen Entwicklung, deren Nachteile schon jahrelang gerade die Rentner zu spüren haben, unter allen Umständen und sehr schnell zu einer Anhebung der Renten kommen müssen. Wir glaubten im vorigen Jahre, daß die Schwierigkeiten im Berechnungsverfahren bald überwunden sein würden, glauben insbesondere, daß jetzt schon genügend Erfahrungen gesammelt worden sind. Nach unserem Antrag sollen die im Rentenmehrbetragsgesetz vorgesehenen Beträge verdoppelt werden. Gerade im Hinblick auf das Verfahren schien uns dieser Vorschlag der einfachste, damit nicht zu viel Zeit für die sich aus der Änderung ergebende Verwaltungsarbeit in Anspruch genommen werden muß.
Allerdings sagen wir ganz offen, daß uns selbst die Verdoppelung der Sätze nach dem Rentenmehrbetragsgesetz keineswegs ausreichend erscheint. Wir wissen auch, daß man schon jahrelang versäumt hat, hier das Notwendige zu tun. Bereits Herr Kollege Dr. Elbrächter hat heute davon gesprochen, daß man schon sehr viel früher an eine Verbesserung der Renten hätte denken müssen. Aber man kann das, was zu tun nötig wäre, nicht in einem Jahre nachholen. Hoffentlich kommen wir bald zu einer grundsätzlichen Neuordnung der sozialen Leistungen. Solange wir noch darauf warten müssen, soll die Finanzierung der notwendig werdenden Mehrausgaben zunächst von den Sozialversicherungsträgern bevorschußt werden. Unser Antrag geht allerdings in der Beziehung etwas weiter als der Antrag der CDU/CSU. Wir fordern, daß diese Zulagen nicht etwa angerechnet oder verrechnet werden, damit auch eine echte Zulage für den Rentner dabei herausspringt.
Nun möchte ich auf den Grund eingehen, weshalb wir eine Vorschußzahlung nicht für angebracht gehalten haben. Wir fordern in unserm Antrag Drucksache 1746 die Verdoppelung dieser Rentenmehrbeträge ab 1. Dezember. Dabei müssen wir darauf hinweisen, daß wir inzwischen auch
einen Antrag auf Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe oder Winterbeihilfe für Bedürftige eingebracht haben. Beide Anträge muß man im Zusammenhang sehen. Wir möchten bei den Rentnern nicht den Eindruck erwecken, daß diese Vorschußzahlung etwa eine unechte Winterbeihilfe wäre. Darüber hinaus erscheint uns der nicht anrechenbare Betrag von 20 DM nicht ausreichend. Ich möchte deshalb, ohne näher auf unseren Antrag über die Winterbeihilfe einzugehen, nur bemerken, daß wir auch in jenem Antrag zwar sehr maßvoll gewesen sind, daß er aber dennoch die Rentner besserstellen würde, als es bisher der Fall ist.
In den sehr temperamentvollen Ausführungen unseres Herrn Kollegen Professor Dr. Schellenberg habe ich etwas vermißt. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, Herr Professor, daß Sie im vorigen Jahr grundsätzlich gegen die Struktur des Rentenmehrbetragsgesetzes gewesen wären. Ich erinnere mich nur sehr wohl, daß wir dieses Rentenmehrbetragsgesetz damals einmütig verabschiedet haben.
Ich glaubte, daß wir doch auch in dieser Frage der Anhebung der Renten gerade jenes Bevölkerungskreises, der doch sicher uns allen gleich am Herzen liegt, wieder zu einer Einmütigkeit kommen sollten, und ich hoffe und wünsche, daß unsere gemeinsamen Beratungen im Ausschuß für Sozialpolitik wieder so zielstrebig sein werden, daß wir zu einer Regelung kommen, die zwar nicht endgültig befriedigt, die aber doch die Rentner davon überzeugen kann, daß wir uns gleichwohl alle bemüht haben — wenn auch nicht allzu schnell, das möchten wir zwar sehr gerne, aber das ist uns in vielen Dingen nicht möglich —, die Rentner doch in eine Situation zu bringen, die uns hoffen läßt, daß die Neuregelung der sozialen Leistungen dann endgültig befriedigen wird. Auch die Behandlung dieses Rentenmehrbetragsgesetzes mit der Verdoppelung seiner Beträge wird zeigen, wie notwendig es ist, eine Neuregelung der sozialen Leistungen beschleunigt herbeizuführen.
Ich darf darum bitten, daß dieser Antrag dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen wird.