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ID0210701900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 107. Sitzung, Berlin-Charlottenburg, Donnerstag, den 20. Oktober 1955 5851 107. Sitzung Berlin-Charlottenburg, Donnerstag, den 20. Oktober 1955. Glückwunsch zum 74. Geburtstag des Abg. Dr. Kleindinst 5851 B Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung; Beratung der Anträge und Initiativgesetzentwürfe zur konjunkturpolitischen Lage 5851 C Seiboth (GB/BHE) 5851 C Dr. Elbrächter (DP) 5854 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5861 C Struve (CDU/CSU) 5865 A Dr. Reif (FDP) 5868 B Schmücker (CDU/CSU) 5870 D Dr. Schellenberg (SPD) 5872 D Stingl (CDU/CSU) . . . . 5874 C, 5876 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . 5876 B Frau Kalinke (DP) 5877 B Margulies (FDP) 5879 D Dr. Gülich (SPD) 5880 C, D Dankesworte für die herzliche Aufnahme in Berlin: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5883 C Geschäftliche Mitteilungen . . . 5876 A, 5883 D Nächste Sitzung 5883 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5884 A Anlage 2: Überweisung der Anträge zur konjunkturpolitischen Lage an die Ausschüsse 5884 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Gleisner (Unna) 19. November Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Hoogen 12. November Albers 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Dr. Preller 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Gerns 28. Oktober Höfler 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Marx 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober Paul 28. Oktober Frau Rehling 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 28. Oktober Miller 24. Oktober Günther 23. Oktober Bauer (Wasserburg) 22. Oktober Brockmann (Rinkerode) 22. Oktober Diekmann 22. Oktober Dr. Dollinger 22. Oktober Gefeller 22. Oktober Hilbert 22. Oktober Dr. Horlacher 22. Oktober Kahn 22. Oktober Könen (Düsseldorf) 22. Oktober Leibfried 22. Oktober Dr. Löhr 22. Oktober Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 22. Oktober Müller (Worms) 22. Oktober Müser 22. Oktober Frau Nadig 22. Oktober Neuburger 22; Oktober Pelster 22. Oktober Dr. Pferdmenges 22. Oktober Frau Pitz 22. Oktober Raestrup 22. Oktober Schill (Freiburg) 22. Oktober Schlick 22. Oktober Schloß 22. Oktober Seidl (Dorfen) 22. Oktober Dr. Starke 22. Oktober Dr. Werber 22. Oktober Winkelheide 22. Oktober Stahl 22. Oktober Peters 22. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 22. Oktober Dr. Baade 22. Oktober Dr. Bärsch 22. Oktober Dr. Furler 22. Oktober Kemper (Trier) 22. Oktober Kroll 22. Oktober Dr. Wellhausen 20. Oktober Scharnberg 20. Oktober Frau Schanzenbach 20. Oktober Anlage 2 Umdruck 488 (Vgl. S. 5883 A) Überweisung der Anträge zur konjunkturpolitischen Lage (Punkt 3 der Tagesordnung der 106. und 107. Sitzung des Deutschen Bundestages in Berlin) an die Ausschüsse: Nr. 1- Drucksache 1674 - Überweisung an: Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, Ausschuß für Wirtschaftspolitik, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Federführung strittig); Nr. 2 - Drucksache 1686 - Überweisung an: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für Wirtschaftspolitik; Nr. 3 - Drucksache 1678 - Überweisung an: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für Wirtschaftspolitik; Nr. 4 - Drucksache 1754 - Überweisung an: Ausschuß für Wirtschaftspolitik (federführend), Ausschuß für Kommunalpolitik; Nr. 5 - Drucksache 1766 - Überweisung an: Ausschuß für Wirtschaftspolitik (federführend), Ausschuß für Kommunalpolitik; Nr. 6 - Drucksache 1627 - Überweisung an: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für Wirtschaftspolitik; Nr. 7 - Drucksache 1751 - Überweisung an: Ausschuß für Wirtschaftspolitik (federführend), Haushaltsausschuß, Ausschuß für Kommunalpolitik; Nr. 8 - Drucksache 1750 - Überweisung an: Ausschuß für Geld und Kredit (federführend), Ausschuß für Kommunalpolitik; Nr. 9 - Drucksache 1765 - Überweisung an: Ausschuß für Wirtschaftspolitik (federführend), Ausschuß für Geld und Kredit; Nr. 10 - Drucksache 1769 - Überweisung an: Ausschuß für Geld und Kredit (federführend), Ausschuß für Wirtschaftspolitik, Ausschuß für Kommunalpolitik; Nr. 11- Drucksache 1768 - Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend), Ausschuß für Wirtschaftspolitik, Ausschuß für Kommunalpolitik; Nr. 12 — Drucksache 1775 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend), Ausschuß für Geld und Kredit, Ausschuß. für Kommunalpolitik; Nr. 13 — Drucksache 1675 — Überweisung an: Ausschuß für Wirtschaftspolitik (federführend), Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes, Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen; Nr. 14 — Drucksache 1676 — Überweisung an: Ausschuß für Wirtschaftspolitik; Nr. 15 — Drucksache 1776 — Überweisung an: Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen (federführend), Haushaltsausschuß; Nr. 16 — Drucksache 1770 — Überweisung an: Ausschuß für Wirtschaftspolitik (federführend), Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; Nr. 17 — Drucksache 1748 — Überweisung an: Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes (federführend), Ausschuß für Geld und Kredit, Ausschuß für Wirtschaftspolitik; Nr. 18 — Drucksache 1752 — Überweisung an: Ausschuß für Wirtschaftspolitik (federführend), Ausschuß für Geld und Kredit; Nr. 19 — Drucksache 1672 — Überweisung an: Ausschuß für Außenhandelsfragen (federführend), Ausschuß für Wirtschaftspolitik, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Nr. 20 — Drucksache 1673 — Überweisung an: Ausschuß für Außenhandelsfragen (federführend), Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; Nr. 21 — Drucksache 1688 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ausschuß für Wirtschaftspolitik; Nr. 22 — Drucksache 1628 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft ,und Forsten, Ausschuß für Wirtschaftspolitik; Nr. 23 — Drucksache 1677 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ausschuß für Wirtschaftspolitik; Nr. 24 — Drucksache 1696 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; Nr. 25 — Drucksache 1699 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; Nr. 26 — Drucksache 1762 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend), Haushaltsausschuß; Nr. 27 — Drucksache 1695 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; Nr. 28 — Drucksache 1764 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; Nr. 29 — Drucksache 1753 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; Nr. 30 — Drucksache 1758 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen; Nr. 31 — Drucksache 1763 — Überweisung an: Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend), Ausschuß für Wirtschaftspolitik; 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Nr. 40 — Drucksache 1757 — Überweisung an: Ausschuß für den Lastenausgleich (federführend), Haushaltsausschuß. Berlin. den 18. Oktober 1955
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat in der Regierungserklärung auch Zahlen über Sozialausgaben angeführt und erklärt, daß sich die Sozialausgaben verdoppelt hätten. Der Bundeswirtschaftsminister hat aber nicht mitgeteilt, daß sich der Anteil des Bundes an den Sozialaufwendungen vom Jahre 1950 bis 1955 von 37 % auf 26%


    (Dr. Schellenberg)

    der Bundesausgaben verringert hat. Die steigenden Sozialaufwendungen sind vor allen Dingen durch die steigenden Beitragseinnahmen bedingt. Es erweckt einen falschen Eindruck, wenn diese Mittel aus eigenem Arbeitseinkommen der Versicherten ohne weitere Erklärung zu den Sozialaufwendungen hinzugerechnet werden. In dieser Hinsicht ist eine klarere Abgrenzung zum Verständnis der Größenordnung notwendig.
    Noch etwas anderes! In der Regierungerklärung hat der Herr Bundeswirtschaftsminister wörtlich folgendes erklärt:
    Millionen von Rentnern insbesondere werden von der Preissteigerung in ihrem sozialen Sein auf das härteste betroffen. Diese Menschen dürfen nicht verraten und betrogen werden.
    Er kündigte dann weiter an: Das konjunkturpolitische Programm geht davon aus, daß besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, den Rentnern das Gefühl und die Gewißheit einer immer besseren Existenzsicherung zu geben. Dem können wir Sozialdemokraten nur zustimmen, wobei es uns weniger auf das Gefühl als auf die Gewißheit ankommt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber, meine Damen und Herren, sozialpolitisch und wirtschaftspolitisch ist entscheidend, daß die Regierungserklärung in den elf Programmpunkten keine einzige Maßnahme zur Anpassung der Renten an das gestiegene Sozialprodukt vorschlägt.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Aus den wirtschaftspolitischen und konjunkturpolitischen Feststellungen der Bundesregierung werden also für die sozial Schwächsten keine entsprechenden Folgerungen gezogen. Insofern enthält das Regierungsprogramm für diese Bevölkerungskreise, für die Rentner, nur allgemeine Worte und kündigt keine Taten für sie an.
    Mit den Erklärungen des Herrn Bundesarbeitsministers über den steigenden Zuwachs des Vermögens der Sozialversicherung und seine Verwendung für Rentenleistungen werden wir uns bei der Erörterung der Sozialreform näher auseinanderzusetzen haben.
    Aber ich muß ein Wort zu dem sagen, was Herr Dr. Hellwig gestern hier zur Erläuterung des Standpunktes der CDU mitgeteilt hat. Er hat zugegeben, daß die Renten bisher hinter dem allgemeinen Lohn- und Preisgefüge zurückgeblieben sind und daß auch nach seiner Ansicht Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Sozialdemokratische Partei begrüßt es, daß die CDU sich, wenn auch nach einem gewissen Zögern, wohl unter dem Eindruck des sozialdemokratischen Antrags auf Gewährung von Sonderzulagen, auch zu einem Antrag auf Verbesserung der Rentenleistungen entschlossen hat.

    (Unruhe und Widerspruch hei der CDU/CSU.)

    An dem CDU-Entwurf begrüßen wir ferner, daß er sich in bezug auf die Gesamthöhe der Aufwendungen für die Rentenzulagen etwa auf der Gesamthöhe der in dem SPD-Antrag geforderten Aufwendungen hält. Insofern wird wohl diesmal, so hoffen wir, der sozialdemokratische Antrag nicht auf den stereotypen Einwand der Regierungsparteien stoßen, die für die Rentner notwendigen Leistungsverbesserungen seien finanziell nicht durchführbar. Deswegen hat wohl auch der Herr Bundesfinanzminister nicht konkret hierzu Stellung genommen, um sich nicht von dem Antrag seiner eigenen Fraktion abzugrenzen.
    Aber in entscheidenden Punkten ist der CDU-Antrag — und auch der BHE-Antrag — sozialpolitisch und wirtschaftspolitisch nicht sinnvoll.
    Erste Frage: Wer soll eine Erhöhung der Renten zur Anpassung der Renten an das gestiegene Sozialprodukt erhalten? Nach dem CDU- und BHE-
    Entwurf werden auch in diesem Jahr wieder eine Million Waisenkinder von jeder Erhöhung ausgeschlossen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das ist sozialpolitisch, wirtschaftspolitisch und auch moralisch nicht vertretbar.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nach dem CDU- und BHE-Entwurf werden ferner alle jüngeren Menschen, die wegen eines schweren gesundheitlichen Schadens, beispielsweise Tuberkulose, vorzeitig invalide werden, dann ausgeschlossen, wenn sie keine Beiträge 1938 und früher geleistet haben. Auch das ist nach sozialdemokratischer Auffassung sozialpolitisch unbefriedigend. Deshalb fordern die Sozialdemokraten, daß alle Rentner in den Genuß einer Rentenerhöhung kommen; denn alle Rentner werden von den Auswirkungen der Wirtschaftslage betroffen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Zweite Frage: Wie hoch soll die Zulage zur Anpassung der Renten an das veränderte Sozialprodukt sein? CDU und BHE fordern Verdoppelung der Rentenmehrbeträge. Was das wirtschaftlich für den einzelnen ausmacht, das muß erst in monatelanger Arbeit ausgerechnet werden.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Sabel: Das ist doch schon ausgerechnet; das haben wir doch! Das wissen Sie genau so gut wie ich!)

    — Das werden wir im einzelnen besprechen, wenn wir zur Beratung kommen. Der Mehrbetrag ist für die Rentner außerordentlich unterschiedlich. Aber bedeutsam ist, daß die Menschen, die gleiche Beiträge geleistet haben, die heute die gleiche Rente erhalten, die im gleichen Alter stehen, nach dem Antrag nicht die gleiche Zulage erhalten werden. Ein praktisches Beispiel: Zwei Rentner von 65 Jahren, jeder erhält heute eine Rente von 120 DM. Der eine wird unter den gleichen Versicherungsvoraussetzungen bei Ihnen — Sie können das Beispiel nachrechnen — 18 DM, der andere nur 13 DM erhalten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das ist sozialpolitisch um so ungerechtfertigter, als Sie ja schon beim ersten Rentenmehrbetragsgesetz den Ausgleich für die unterschiedlichen Steigerungsbeträge vorgenommen haben. Oder ein weiteres Beispiel: Nehmen Sie zwei Witwen im gleichen Alter. Die eine Witwe erhält heute eine Rente von 45 DM. Sie wird eine Zulage von 1,— DM, d. h. 2 % erhalten. Die Witwe, die 100 DM Rente hat, wird nur deshalb, weil ihr Mann ein anderes Lebensalter hatte, eine Zulage von 30 DM, d. h. 30 % erhalten. Die eine Witwe 2 % Erhöhung, die andere 30 % Erhöhung. Das ist weder versicherungstechnisch noch wirtschaftlich noch sozialpolitisch gerechtfertigt.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)



    (Dr. Schellenberg)

    Deshalb ist der Gesetzentwurf über die Verdoppelung der Rentenmehrbeträge sozialpolitisch und auch wirtschaftspolitisch nicht sinnvoll.
    Die sozialdemokratische Fraktion hat beantragt, gleichhohe Zulagen dadurch zu gewähren, daß die Renten im allgemeinen um 12 1/2 % für alle erhöht werden.

    (Zuruf: Für alle?)

    - Für alle erhöht werden. Das ist eine Angleichung der Rente an das gestiegene Sozialprodukt,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    denn das Sozialprodukt hat sich seit dem vergangenen Jahre in etwa gleichem Ausmaß erhöht.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD )

    Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hellwig hat ein bedeutsames Wort gesprochen. Er hat gesagt, daß durch die Zulagen die Sozialreform nicht behindert werden soll. Die Sozialdemokraten sind der gleichen Auffassung. Wir sind aber der Meinung, daß die Umrechnung von 5 Millionen Renten und eine so wesentliche Veränderung des Rentengefüges, wie sie der CDU-Antrag bewirkt, praktisch eine Behinderung der Maßnahmen der Sozialreform bedeuten muß, ganz abgesehen davon, daß Sie nach Ihrem eigenen Antrag mit einer Umrechnung von sechs Monaten — wegen des Vorschusses von sechs Monaten — rechnen.
    Deshalb beantragt die sozialdemokratische Fraktion, daß bis zur Sozialreform alle vier Monate eine halbe Monatsrente gewährt wird. Das ist einfach, für jedermann sofort feststellbar und hat in bezug auf die Sozialreform auch noch den Sinn, daß die Regierung und der Gesetzgeber alle vier Monate bei Fälligkeit der Sonderzulage daran erinnert werden, die Sozialreform endlich durchzuführen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD )

    Und noch etwas anderes. Nach dem CDU-Entwurf soll die Rentenzulage wiederum auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

    (Hört! Hört! bei der SPD )

    Diese Anrechnung ist auch unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten sinnlos. Sie verstärkt nur die Verwaltungsarbeit. Die Hoffnungen, die in den Menschen, die von einer Rentenzulage hören, erweckt werden, werden durch eine Anrechnung in vielen Fällen wiederum enttäuscht.

    (Zuruf von der SPD: Mit der einen Hand geben, mit der anderen nehmen!)

    Deshalb sind wir der Auffassung, daß es nicht sinnvoll ist, eine Anrechnung vorzunehmen. Die sozialdemokratische Fraktion hat beantragt, jede Anrechnung der Zulagen auf sonstige Sozialleistungen abzulehnen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bravo!)

    Meine Damen und Herren, damit soll es für heute genug sein, weil wir jetzt keine grundlegende sozialpolitische Debatte haben

    (Sehr gut! Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und keine Debatte über die Sozialreform führen.

    (Abg. Lücke: Sehr gut, Herr Schellenberg! Späte Erkenntnis!)

    Die werden wir bei ,anderer Gelegenheit führen. Aber, meine Damen und Herren, die Alten, Witwen und Waisen nehmen nicht in der gleichen
    Weise wie die Arbeiter, Angestellten und Beamten und wie die in der freien Wirtschaft Tätigen an der Entwicklung des Sozialprodukts teil. Für die Lebensrechte dieser Menschen zu sorgen ist die besondere Verpflichtung dieses Hauses.

    (Beifall bei der SPD. Abg. Sabel: Ist nie bestritten worden!)

    Deshalb: sorgen Sie dafür, daß alle Rentner möglichst schnell und in möglichst unkomplizierter Weise durch Gewährung laufender Zulagen einen sozial gerechteren Anteil am gestiegenen Sozialprodukt erhalten!

    (Beifall bei der SPD. — Einzelne Zurufe von der CDU/CSU: Bravo!)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bevor ich das Wort weitergebe, möchte ich sagen, daß das Präsidium sehr dankbar dafür sein wird, wenn sich ,die Herren in dieser Weise an die vereinbarten Sprechzeiten halten.
Das Wort hat der Abgeordnete Stingl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir von der Christlich-Demokratischen Union halten es für ,angebracht, daß in dieser Stadt Berlin auch zu dem Problem etwas gesagt wird, das die Menschen betrifft, die im Arbeitsleben stehen oder nach einem langen Arbeitsleben nunmehr außerhalb stehen und darauf angewiesen sind, mit denen, die noch in der Lage sind, Geld zu verdienen, solidarisch zusammenzuarbeiten.
    Es ist für mich recht schmerzlich, feststellen zu müssen, daß die Auseinandersetzung, .die gestern nach Abgabe der Erklärung der Bundesregierung von Herrn Deist erfreulich sachlich geführt wurde, heute nicht mehr in dem gleichen Rahmen weitergeht. Ich bedaure das sehr, zumal ich mich mit Herrn Professor Schellenberg bei der Arbeit im Ausschuß durchaus immer verstehen kann.
    Wenn gesagt wurde, die Abgrenzung sei nicht deutlich genug geworden, so können wir doch feststellen: wir haben durch unsere Anträge durchaus unserer Meinung Ausdruck gegeben, daß auch die Rentner an der Steigerung des Sozialprodukts beteiligt sein sollen. Aber die Rentenversicherung ist eine Einrichtung, in der sich die Arbeitnehmer zusammenfinden, die in einer klaren Solidarität füreinander einstehen. Deshalb müssen diejenigen, die jetzt in Arbeit stehen, mehr für die erbringen, die früher in einem sehr langen Arbeitsleben auch in Solidarität mit den damaligen Rentnern dazu bereit waren, mehr zu leisten.
    Wir können im Rahmen dieser Debatte auch nicht darauf verzichten, zu betonen, daß die in dieser Beziehung gestern zutage getretene erfreuliche Übereinstimmung auch draußen im Leben etwas mehr berücksichtigt werden sollte. Wir stellen mit Bedauern fest, daß man, wenn nun einmal von der Arbeitgeberseite Vorschläge dafür gemacht werden, wie man durch Preissenkungen len Lebensstandard heben könne, von vornherein sagt, darüber wolle man gar nicht verhandeln. Wir sind durchaus der Meinung, daß Lohnforderungen berechtigt sind. Aber man sollte dabei auch die Überlegungen der anderen anhören und nicht von vornherein das Gespräch abschneiden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)



    (Stingl)

    Bei unseren Erörterungen über die Lage der Arbeitnehmer wollen wir nicht versäumen — es fällt an sich etwas aus dem Rahmen der Sache, die ich erörtern will —, darauf hinzuweisen, daß die Nur-Hausfrau nicht vergessen werden darf. Hier geht unsere Bitte an den Finanzminister, bei der Steuergesetzgebung die Arbeit der Frau ebenso zu bewerten wie die Arbeit der mithelfenden Familienangehörigen oder der Frauen, die im Arbeitsleben stehen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Denn die Hausfrau trägt schließlich durch ihre Arbeit und durch die Erziehung der Kinder dazu bei, daß wir auch in Zukunft unseren Lebensstandard halten können.
    Hier ist schon mehrfach gesagt worden, die Christlich-Demokratische Union habe erst einen Antrag wegen der Renten eingebracht, als schon andere Anträge vorgelegen hätten. Das ist der Zeit nach sicherlich richtig. Aber unsere Erörterungen darüber haben mindestens zum selben Zeitpunkt begonnen, das nehme ich für uns in Anspruch. Nur richten wir uns dabei nach einem Wort, das am vorigen Sonntag hier in Berlin der Regierende Bürgermeister im Rundfunk gesagt hat: die Hausfrau und Hausmutter muß sich, ehe sie etwas tun will, erst gründlich überlegen, in welcher Form sie es tun will. Ich will nicht sagen, daß die andern sich das nicht auch zu überlegen hätten. Wir haben die Erörterung aber unter den verschiedensten Gesichtspunkten geführt, und das Ergebnis unserer Überlegungen — wir mußten uns da erst zusammenraufen, wir sind eine große Anzahl von verschieden denkenden Menschen - liegt Ihnen nun in unserem Antrag vor.
    Ich glaube nicht, Herr Professor Schellenberg, daß es gerechtfertigt ist, den Gehalt dieses Antrages so herabzusetzen, zumindest nicht in dem einen Punkt.

    (Zuruf von der SPD: Warum so zornig?)

    Sie haben gesagt, unser zweites Rentenmehrbetragsgesetz — ich glaube, ich habe Sie so richtig verstanden; ich nehme an, daß Sie das sagen wollten — habe die Unterschiede wiederum vergrößert. Ich darf Ihnen sagen, daß nach dem ersten Rentenmehrbetragsgesetz die Durchschnittsrente der 70jährigen in der Invalidenversicherung um 20 DM und in der Angestelltenversicherung um 23 DM monatlich erhöht worden ist. Das ist zwar absolut in der Angestelltenversicherung ein höherer Betrag, aber prozentual, also im Verhältnis zur Gesamtrente, beträgt die Erhöhung in der Invalidenversicherung 23 % und in der Angestelltenversicherung 18 %. Sehen Sie, Herr Richter, das ist das, was wir voriges Jahr schon gesagt haben! Das ist der Ansatzpunkt für dieses Rentenmehrbetragsgesetz. Wir wollen mit Ihnen zusammen Mißstände, deren Vorliegen wir durchaus zugeben, beseitigen.

    (Abg. Richter: Ein hoffnungsloser Fall!)

    Aber wir können in einer Konjunkturdebatte in Berlin oder auch bei den Erörterungen über dieses Gesetz nicht so tun, als ob es uns gelingen könnte, die gesamte Reform der sozialen Leistungen in zwei oder drei Wochen über die Bühne zu bringen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Lassen Sie mich noch einmal mit Nüchternheit sagen: die Sozialreform oder auch nur die Reform der Sozialleistungen ist ein Gesetzeswerk, von dem wir wünschen, daß es wirklich mit aller Gründlichkeit und mit aller Sorgfalt vorbereitet wird.

    (Beifall in der Mitte.)

    Weil wir dieser Meinung sind, haben wir uns entschlossen, den Entwurf dieses zweiten Rentenmehrbetragsgesetzes einzubringen. Wir sind uns darüber klar, daß die Einführung dieses zweiten Rentenmehrbetrages durchaus auch eine Schlechterstellung bringt, und zwar für diejenigen, die ihre Beiträge nachher geleistet haben, gegenüber denen, die sie vor 1939 geleistet haben. Aber, Herr Professor Schellenberg, was Sie vorhin sagten, widerspricht den Ausführungen, die Sie im Vorjahr gemacht haben. Sie selber haben im vorigen Jahr gesagt, daß 99 % der Rentenempfänger vor 1939 Beiträge geleistet haben.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Die absolute Zahl von 5 Millionen zeigt ja auch, daß es absolut nicht so ist, daß ein sehr großer Prozentsatz unserer Vorschläge keine Besserstellung bringen werde.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Wollen Sie sich nicht zu den Waisen äußern?)

    — Ich will mich durchaus auch dazu äußern. — Unser Rentenmehrbetragsgesetz geht davon aus
    — das wissen Sie sehr genau, und deshalb muß es auch so aussehen —, daß eine lebenslange Arbeit, von deren Ertrag Beiträge geleistet wurden, die vor 1923 oder 1939 liegen, auch belohnt wird,

    (Zuruf von der Mitte: Richtig!)

    und wir sind der Meinung, daß das mit diesen Beiträgen in eine unmittelbare Beziehung gebracht werden muß.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Hat der Vater eines Waisenkindes nicht gearbeitet?)

    — Sicher hat er auch gearbeitet, das bestreitet ja keiner!

    (Aha-Rufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich habe vorhin schon festgestellt, daß das Rentenmehrbetragsgesetz durchaus eine Besserstellung in bezug auf IV und AV gebracht hat. Wir sind der Meinung, daß das jetzt nur noch verstärkt werden kann. Wir sind aber auch der Meinung, daß die Arbeit, die mit dem Rentenmehrbetragsgesetz zusammenhängt, bei den Rentenversicherungsträgern die Bearbeitung der neuen Eingänge nicht verzögern soll. Darum haben wir Ihnen vorgeschlagen, eine Sechsmonatsfrist einzuschieben und eine Vorauszahlung von mindestens 20 DM vorzusehen, die wiederum, wie im vorigen Jahr, nicht angerechnet werden sollen. Dabei, Herr Professor Schellenberg, befinden wir uns in Übereinstimmung darüber, daß das, was wir an Zusätzlichem gewähren wollen, sogar mehr ist als das Zusätzliche nach Ihrem Vorschlag. Sie sehen 100 DM bei jeweils 4 Monaten vor, während nach unserem Vorschlag nach dem vorjährigen Rentenmehrbetragsgesetz die monatliche Leistung 30 DM, d. h. in vier Monaten 120 DM, nicht übersteigen darf.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Herr Stingl, wissen Sie nicht, daß noch nicht einmal die Beschwerden der Rentner bearbeitet sind? Lebhafte Zurufe von der Mitte. — Zuruf rechts: Das ist doch keine Fragestunde! Unruhe — Glocke des Präsidenten.)