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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955 5413 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5414 D, 5455 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Samwer 5414 C Nächste Fragestunde 5414 D Zusätzliche Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 1462) an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . . 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465) . . . 5414 D Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 1466) 5415 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 5415 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Druck sache 1417) 5415 A Wehner (SPD) 5415 A, 5417 D Sabaß (CDU/CSU) 5417 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5418 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1538, Umdrucke 470, 471) 5418 B Lücker (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 5418 B als Abgeordneter 5433 A Frehsee (SPD) . . 5425 B, 5426 D, 5427 C, 5432 D Frau Kalinke (DP) . . . . 5426 D, 5427 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): zur Sache 5428 C zur Abstimmung 5453 C Fassbender (FDP) 5429 A Dr. Baade (SPD) 5429 C Bauknecht (CDU/CSU) 5434 A Mauk (FDP) 5440 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 5442 B, 5449 D, 5450 A Kriedemann (SPD) . . . . 5443 B, 5450 A Elsner (GB/BHE) 5450 D Müller (Wehdel) (DP) 5452 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . 5452 D Schwann (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 5457 A Abstimmungen 5433 D, 5453 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Drucksache 1479) 5454 A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 5454 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 5454 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl BPolBG) (Drucksache 1472) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 5454 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehe- maligen Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehemaligen Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5454 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 5454 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1430) 5454 C Frau Nadig (SPD): als Berichterstatterin 5454 C Schriftlicher Bericht 5457 B Beschlußfassung 5454 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 1403, zu 1403) 5454 D Wehr (SPD): als Berichterstatter 5455 A Schriftlicher Bericht 5458 B Beschlußfassung 5455 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Körperbehindertengesetz (Drucksachen 1436, 1246) 5455 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU), Berichterstatterin 5455 B Beschlußfassung 5455 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksachen 1438, 743) 5455 C Beschlußfassung 5455 D Nächste Sitzung 5455 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5456 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 471) 5456 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 470) 5456 D Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Schwann gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) 5457 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (zu Drucksache 1430) 5457 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaftspolitik zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (zu Drucksache 1403) 5458 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Brockmann (Rinkerode) 8. Juli Caspers 8. Juli Dr. Deist 8. Juli Donhauser 8. Juli Feldmann 8. Juli Brandt (Berlin) 8. Juli Dr. Friedensburg 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8 Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Kurlbaum 8. Juli Huth 8. Juli Lang (München) 8. Juli Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Müller-Hermann 8. Juli Dr. Bucerius 8. Juli Dr. Eckardt 8. Juli Naegel 8. Juli Raestrup 8. Juli Reitz 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Onnen 8. Juli Samwer 8. Juli Scharnberg 8. Juli Seuffert 8. Juli Dr. Schellenberg 8. Juli Schmitt (Vockenhausen) 8. Juli Dr. Schöne 8. Juli Stiller 8. Juli Sträter 8. Juli Wagner (Ludwigshafen) 8. Juli Wittenburg 8. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle, 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Anlage 2 Umdruck 471 (Vgl. S. 5425 A, 5433 D, 5453 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1538, 405, 448): Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden nach dem Wort „Kredit-" die Worte ,,, Sozial-, Finanz-" eingefügt und der folgende Satz 2 angefügt: Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden. Bonn, den 8. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 470 (Vgl. S. 5428 C, 5452 C, 5453 D) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448, 1538): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, nach Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes diejenigen Maßnahmen unverzüglich bekanntzugeben, die schon jetzt zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft führen können. Bonn, den 8. Juli 1955 Müller (Wehdel) Eickhoff Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 (Vgl. S. 5453 D) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwann (FDP) zur Abstimmung gemäß §§ 59 der Geschäftsordnung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) Ich lehne diese Vorlage ab, 1. weil sie nach ihrem Inhalt kein Gesetz bringt, sondern eine Entschließung des Bundestages ohne jede Verpflichtung der Bundesregierung auf bestimmte Maßnahmen; 2. weil sie in der Landwirtschaft Hoffnungen erweckt, denen bei der zu erwartenden Nichterfüllung eine um so größere — auch politisch bedenkliche — Enttäuschung folgen wird, 3. weil die Aufwands- und Ertragsberechnungen keine schlüssigen, allseits anerkannten Ergebnisse bringen werden, so daß dem Grundanliegen der Landwirtschaft, zu schnellen Maßnahmen zu kommen, nicht entsprochen wird; 4. weil die konsequente Fortsetzung des in dieser Vorlage eingeschlagenen Weges zu einem Apparat statistischer Erheber führen wird, verbunden mit einer neuen Belastung der Landwirtschaft durch Auskunftspflicht, Zwangsmaßnahmen und Strafen; 5. weil die Vorlage auf Subventionen zum Teil zweifelhaften Charakters abzielt, während es darum geht, wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Bauernstand — ebenso wie die anderen Stände — sich durch eigene Leistung den rechten Lohn erarbeiten kann; 6. weil — zusammenfassend — diese Vorlage in ihrer jetzigen Fassung in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der ursprünglichen Absicht steht. Bonn, den 8. Juli 1955 Hermann Schwann Anlage 5 zu Drucksache 1430 (Vgl. S. 5454 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Nadig Die Drucksache 204, Antrag der Abgeordneten Frau Dietz, Bausch und Gen., ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Kundenzeitschriften). Dieser Entwurf wurde am 11. 3. 1954 dem Rechtsausschuß federführend überwiesen. Gleichzeitig ist die Drucksache auch dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zugeleitet worden. Die drei Ausschüsse haben in mehreren Sitzungen die Vorlage beraten. Beide mitberatenden Ausschüsse haben Vorschläge für die Abänderung des Art. 1 Abs. II Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft gemacht. Der Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film hatte sich auf folgende Fassung geeinigt: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, die weiterhin durch entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite in ihrer redaktionellen Gestaltung sowie in ihren Hinweisen im Innern der Zeitschrift diesen Zweck erkennbar machen, in ihren Herstellungskosten geringwertig sind und unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden (Kundenzeitschriften) Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hegte gegen diese Formulierung Bedenken und schlug folgende Abänderung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden dienen (Kundenzeitschriften), durch Aufdruck auf der Titelseite als Kundenzeitschrift gekennzeichnet und in ihrem Kostenaufwand für den Verteiler geringwertig sind, unentgeltlich abgegeben werden Der Wirtschaftspolitische Ausschuß brachte in seinem Beschluß zum Ausdruck, daß er eine Gesamtüberprüfung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft und ihre Neufassung für erforderlich halte. Weiter wünschte der Ausschuß, in der Berichterstattung darauf hinzuweisen, daß nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses eine bestimmte Kundenzeitschrift in Umfang und Aufmachung den vorgeschlagenen Merkmalen nur im äußersten Falle entspreche. Der federführende Ausschuß hatte erhebliche Bedenken, diesem Vorschlag nachzukommen. Er hielt es für gefährlich, eine Kundenzeitschrift gewissermaßen als Muster herauszustellen und an Hand einer Zeitschrift Gesetzesbestimmungen zu zugestandenen Zweck nicht mehr erfüllen könnten. Der Rechtsausschuß beschloß einstimmig, den Satz „jedoch nicht aktuellen Inhalts" zu streichen. Der Rechtsausschuß schlug für den Art. 1 Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft folgende Fassung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden" Am 25. Mai 1955 hat sich der Presse- und Rundfunkausschuß nochmals mit der Vorlage beschäftigt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen. Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Beschlüssen des 16. Ausschusses in der Druckache 1430 die Zustimmung zu geben. Frau Nadig Berichterstatterin Anlage 6 zu Drucksache 1403 (Vgl. S. 5454 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828) Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) hat am 28. April 1955 die ihm vom Bundestag in seiner 32. Sitzung am 28. Mai 1954 und in seiner 51. Sitzung am 21. Oktober 1954 überwiesenen Drucksachen 458 und 828 behandelt. Im Lande Bremen wurde am 20. Dezember 1948 auf Grund der Direktiven für Gewerbefreiheit von dem Direktor der Militärregierung die allgemeine Gewerbefreiheit verkündet. Das Land Bremen erließ daraufhin ein Übergangsgesetz am 24. Januar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 13), das den Senat ermächtigte, von den bis dahin gültigen reichsrechtlichen Vorschriften über die Gewerbezulassung abweichende Verordnungen zu erlassen. Durch die Zweite Durchführungsverordnung vom 14. Februar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 31) ist eine Reihe von gewerberechtlichen Zulassungsvorschriften aufgehoben worden. Hieraus haben sich bei verschiedenen Gewerbezweigen Mißstände ergeben. Eine Änderung dieses Zustandes ist nur durch ein Bundesgesetz möglich, da die Regelung gemäß Art. 74 Nr. 11 und Art. 125 Nr. 2 GG Bundesrecht geworden ist und die Ermächtigung des Bremischen Gesetzes vom 24. Januar 1949 nach ausdrücklicher Bestimmung des § 2 dieses Gesetzes und nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist. Aus Gründen der Rechtseinheit und sachlicher Notwendigkeit sollen bei der Anwendung des Gaststätten-Gesetzes, des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, des Milchgesetzes und des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande die bundesrechtlichen Zulassungsbestimmungen für Bremen wieder in Kraft gesetzt werden. Die mit Drucksache 828 vom Bundesrat eingebrachte Vorlage wird im allgemeinen diesen Bedingungen gerecht. Die Bundesregierung hat dieser Vorlage keine Einwendungen entgegengesetzt, soweit es sich um die Wiedereinführung von Zulas(Frau Nadig) erläutern. Eine solche Methode könne sehr leicht zu falschen Begründungen und Schlußfolgerungen führen. Außerdem habe man nie die Gewähr, daß der Charakter einer Zeitschrift sich nicht ändere. Der Rechtsausschuß war deshalb der Meinung, von diesem Anliegen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses absehen zu sollen. Der Rechtsausschuß hat in drei Sitzungen die Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie den Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses beraten. Eine längere Aussprache entspann sich um das Merkmal der Geringwertigkeit der Kundenzeitschriften. Hier vertrat der Ausschuß die Meinung, daß diese Frage in der Rechtsprechung bereits behandelt sei und zu ganz konkreten Vorstellungen geführt habe. Es war einmütige Auffassung, daß die Kundenzeitschriften in ihren Herstellungskosten geringwertig sein müssen. Die Formulierung des Presse- und Rundfunkausschusses, „daß Kundenzeitschriften keinen aktuellen Inhalt haben sollen", führte zu einer langen Diskussion. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß diese Beschränkung zu weit gehe; dadurch würden die Kundenzeitschriften so langweilig werden, daß sie den ihnen vorn Ausschuß (Wehr) sungsvoraussetzungen handelt, die mit Art. 12 GG vereinbar sind. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums wies im Ausschuß darauf hin, daß auf die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden müsse. Die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung steht auch den in diesem Zusammenhange vom Bundesverwaltungsgericht bereits gefällten Urteilen in dieser Frage entgegen. Verhandlungen mit dem Lande Bremen haben ergeben, daß Bremen die Wiedereinführung der in Frage stehenden Gesetze mit Ausschluß der Bedürfnisprüfung begrüßt. Um diesen Voraussetzungen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung einen abgeänderten Gesetzentwurf erarbeitet und dem Ausschuß zur Behandlung vorgelegt. Damit wurden auch die Bedenken des Ausschusses, die er bei der früheren Behandlung der Drucksache 458 hatte, ausgeräumt. Der Ausschuß stimmte dem abgeänderten Entwurf der Bundesregierung einstimmig zu. Ausdrücklich wird von dem Ausschuß nach eingehender Beratung darauf hingewiesen, daß eine Bedürfnisprüfung für das Gaststättengewerbe und für den Verkehr mit unedlen Metallen nicht vorgenommen werden darf. Desgleichen soll keine Prüfung der im Milchgesetz vorgesehenen Mindestumsatzmengen vorgenommen und über diesen Umweg eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Die Bedenken, daß der Verzicht auf die Wiedereinführung des § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes nicht ausreicht, um auf dem Umweg über die „Prüfung des öffentlichen Interesses" nach § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes eine Bedürfnisprüfung zu praktizieren, veranlassen den Ausschuß, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß der § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes nur eine unmittelbare Prüfung des öffentlichen Verkehrsinteresse zuläßt. Auf die bisherige Praxis der Rechtsprechung wird nochmals verwiesen. Vorbehalten hat sich der Ausschuß, die Vorschrift des § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes erneut zu überprüfen, sobald das Gesetz zur Beratung vorliegt. Bonn, den 26. Mai 1955 Wehr Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Lübke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, das habe ich aus ihren Ausführungen nicht verstanden, Herr Kriedemann.

    (Unruhe bei der SPD.)

    Ich glaube, es hat noch mehrere gegeben, die das I nicht verstanden haben. Jedenfalls möchte ich das zurückweisen, denn von den günstigen Wirkungen der global wirkenden Maßnahmen werden alle betroffen, während die gezielten Maßnahmen gerade für die Notleidenden und für diejenigen gedacht sind, die unter agrarstrukturellen Fehlern leiden.
    Sie haben weiter gesagt, die Antwort der Regierung auf alle entscheidenden Fragen bei diesem Gesetzentwurf sei negativ gewesen. Dann möchte ich einmal wissen, warum dieses Haus denn darauf nun so positiv reagiert hat! Die Bundesregierung hat nur in den Punkten nicht zugestimmt, wo die Gefahr bestand, daß etwa seine Einkommensparität oder eine Indexparität zu entstehen drohte, oder mit Rücksicht auf das Grundgesetz. Da aber handelt es sich tatsächlich nur um Formulierungen. In der früheren Formulierung hieß es: Die Bundesregierung h a t sich zu äußern; die Bundesregierung h a t aufzustellen. In der jetzigen Formulierung heißt es: Die Bundesregierung äußert sich; die Bundesregierung stellt auf. Ich muß sagen: man muß schon sehr scharfe Augen haben, wenn man darin einen wesentlichen Unterschied sieht.

    (Abg. Kriedemann: Die Punkte sind auch nicht strittig, Herr Minister!)

    Dann zur Frage des Katalogs. Der Regierung sei es offensichtlich peinlich gewesen, wenn etwa Sozialpolitik hineingekommen wäre. Auch darüber ist im Ausschuß eingehend gesprochen worden, warum sie ausgenoimmen worden ist. Die Agrarstruktur ist auch nicht besonders angesprochen, Herr Kriedemann. Das jetzige Gesetz soll die Möglichkeit geben, durch wirtschaftliche Maßnahmen der Landwirtschaft zu helfen. Agrarstrukturverbesserung und Sozialpolitik haben ihre Sonderaufgaben. Deshalb hätte es Verwirrung gegeben, wenn wir diese Komplexe im Gesetz auch angesprochen hätten.
    Meine Damen und Herren, nun zu der Bemerkung: Mut vor dem eigenen Finanzminister. Ich glaube, daß dieser Mut vor dem eigenen Finanzminister in der Vergangenheit dagewesen ist und nicht erst zu kommen braucht. Man hat natürlich in der Opposition hinsichtlich des Mutes zu Mehrforderungen gegenüber dem Finanzminister weniger Rücksicht zu nehmen als in der Regierungskoalition.

    (Abg. Kriedemann: Sie verteidigen sich? Ich habe Sie gar nicht angegriffen!)

    — Herr Kriedemann, ich stelle richtig. Ich fühle mich gar nicht angegriffen. Meinen Sie, ich spräche nur, wenn ich angegriffen würde? Ich habe hier auch die Bundesregierung zu verteidigen.
    Ich darf sagen: es ist vorhin insofern vielleicht noch ein kleines Versehen passiert, als man nur die beiden Artikel 66 und 67 des Grundgesetzes anzog. Mit dem Landwirtschaftsgesetz sind letzten Endes sämtliche Länderregierungen angesprochen. Der Bundestag hat aber keine Möglichkeit, die Länderregierungen in einer befehlenden Form anzusprechen und damit wäre das Gesetz im Bundesrat gar nicht durchzubringen gewesen.
    Dann zur Frage der Handelspolitik. Meine Damen und Herren, unsere Handelspolitik ist im ganzen doch wohl recht erfolgreich gewesen. Wir haben uns auch nicht wegen landwirtschaftlicher Fragen in grundsätzlichen Dingen zu beugen brauchen, jedenfalls nicht seit Oktober 1953. Wir haben aber durch die Handelspolitik erreicht, daß wir 30 % unseres Sozialprodukts über die Ausfuhr erstellen werden; das hat dazu beigetragen, die im Inland so notwendige Erhöhung der Kaufkraft zu schaffen.

    (Abg. Kriedemann: Ich habe die Handelspolitik nicht angegriffen, Herr Minister!)

    Ich glaube, diese wenigen Feststellungen sollten genügen, um die Mißverständnisse zu beseitigen, die etwa über die Haltung der Bundesregierung hier entstanden sind.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Bevor ich das Wort weiter erteile, erscheint es mir ratsam, darauf hinzuweisen, daß nach der Vereinbarung im Ältestenrat die Sitzung eigentlich um 2 Uhr enden sollte. Wir stehen also vor der Frage, ob die Herren Abgeordneten so gütig sein wollen, die Reden etwas zu kürzen, oder ob wir das Gesetz heute nicht verabschieden. Ich nehme an, daß das Hohe Haus den Wunsch hat, heute noch über das Gesetz abzustimmen.

(Beifall in der Mitte.)

Wir müssen außerdem auch einige Rücksicht auf unsere Kollegen aus den verschiedenen Teilen Süddeutschlands nehmen, deren Züge ja in absehbarer Zeit fahren und die festsitzen würden, wenn sie die Züge nicht erreichen. Ich stelle ganz anheim.
Ich darf das Wort dem nächsten Redner, Herrn Kollegen Elsner, erteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Elsner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter und meine Herren Vorredner haben in eingehender


    (Elsner)

    ) Weise den vorliegenden Gesetzentwurf behandelt, so daß ich mich in meinen Ausführungen auf weniges beschränken kann. Wenn auch manche Kreise der Landwirtschaft, insbesondere die, die an die Lösung des Paritätsproblems großere Hollnungen geknüpft haben, nicht voll befriedigt sind, so ist der vorliegende Gesetzentwurf trotzdem ein entscheidender Fortschritt, ja ein Wendepunkt in der Gestaltung unserer Agrar- und Wirtschaftspolitik. Das Gesetz ist ein Grundsatzprogramm, das jedem Landwirtschaftsminister und jeder Bundesregierung in der Verantwortung für das Gesamtwohl unserer Wirtschaft und unseres Volkes eine feste Handhabe gibt, um der Landwirtschaft den Anteil an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung zu geben, den sie erwarten darf und um den sie seit langem gekämpft hat, leider mit unzureichenden Ergebnissen.
    Ein besonderer Wert des Gesetzes besteht darin, daß durch Repräsentativerhebungen objektiv und allen offenbar die Lage der Landwirtschaft vor dem Forum des Bundestages und des Bundesrates klargelegt wird. Das wird zweifellos zu einer klaren und anerkennbaren Meinungsbildung über die Lage der Landwirtschaft führen. Durch den Ertrags-Aufwands-Vergleich schafft der Gesetzentwurf die fruchtbare Ausgangslage für agrarpolitische Maßnahmen der Bundesregierung oder auch für solche Maßnahmen, die die Bundesregierung in Durchführung des Gesetzes vom Parlament fordern muß.
    Der entscheidende Wert jedoch liegt unseres Erachtens darin, daß der Gesetzentwurf das Kostendeckungsprinzip, das im Bereich des Bergbaues und der eisenschaffenden Industrie eine Selbstverständlichkeit ist, anspricht und als Grundlage notwendiger Maßnahmen anerkennt. Insbesondere werden die Kosten herausgestellt, in denen das Mißverhältnis, die Disparität letztlich ihre Ursache hat. Das sind die Lohnfrage für Fremdarbeiter oder familieneigene Arbeitskräfte, der Betriebsleiterzuschlag und die Kapitalverzinsung. Diese drei Posten sind für die volle Teilnahme der Landwirtschaft am Aufstieg der Gesamtentwicklung entscheidend. Über die Höhe dieser Posten und damit über die mit diesen Dingen ursächlich im Zusammenhang stehenden Probleme haben in Zukunft unausweichlich die Bundesregierung und das Parlament sich auseinanderzusetzen und verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen werden nicht nur bei globalen Maßnahmen der allgemeinen Agrar- und Wirtschaftspolitik notwendig werden, sondern sie werden ebenso gezielte Maßnahmen sein, um dem Unterschied in der Ertragslage entgegenzuwirken.
    Mit der Sicherstellung der Kostendeckung, insbesondere mit der Schaffung der Lohnparität wird zweifellos der Kern der sozialen Frage getroffen, wird endlich ein Schlußstrich gezogen unter die Unterbewertung der Landarbeit. Damit wird der Landflucht im wesentlichen entgegengewirkt werden können, und das, meine Damen und Herren, würde, wenn uns diese Grundlagen durch die Handhabung des Gesetzes gegeben würden, einen Wendepunkt in der Gestaltung unserer Agrarpolitik und Wirtschaftspolitik bedeuten.
    Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, daß trotz alledem wesentliche Gebiete der Agrarpolitik, der Agrarproblematik von dieser Lösung unberührt bleiben. Wir meinen damit die sozialen
    Probleme, die Probleme der Altersversorgung, die Probleme des Altenteils, der Arbeitsverfassung, und wären glücklich gewesen, wenn die Fassung des § 1, wie sie ursprünglich angenommen wurde, erhalten geblieben wäre. Mein Herr Vorredner, Herr Kollege Frehsee, hat ja in überzeugender Weise auf diese Dinge hingewiesen, so daß ich es mir ersparen kann, im besonderen darauf einzugehen.
    Der Gesetzentwurf stellt, wie wiederholt betont worden ist, die unentbehrliche Grundlage für das Wirksamwerden aller geplanten oder eingeleiteten Agrarmaßnahmen dar, insbesondere der strukturellen Maßnahmen wie Flurbereinigung, Dorfauflockerung, Aufstockung von Zwergbetrieben und so fort und nicht zuletzt auch für die Eingliederung der heimatvertriebenen Bauern. Ohne dieses Gesetz können alle diese Maßnahmen nicht voll wirksam werden.
    Eine verantwortungsbewußte Handhabung dieses Gesetzes wird der westdeutschen Landwirtschaft das bereits empfindlich gestörte Vertrauen zurückgeben. Die Landwirtschaft wird dann all die Maßnahmen ergreifen können, die zu einer Produktionssteigerung und einer Steigerung der Produktivität führen, aus der heraus sie in der Lage ist, unsere Verbraucherschaft reichlich und preiswürdig mit Lebensmitteln zu versorgen.
    Die Nachkriegsleistung der westdeutschen Landwirtschaft kann auch von den hartnäckigsten Gegnern nicht in Zweifel gezogen werden. Denn in dem kurzen Zeitraum von der Währungsreform bis heute konnte die Eigenversorgung in der Bundesrepublik von 40 % auf 73 % gesteigert werden, wobei die Gesamtproduktion einen Wert von 15 Milliarden DM erreicht hat, während der Wert der Erzeugung von Kohle, Eisen und Stahl bei 14 Milliarden DM liegt. Diese beiden Zahlen zeigen eindeutig den Leistungswillen der Landwirtschaft und die Produktionsgröße im Rahmen der Gesamtwirtschaft.
    Unzweifelhaft wird eine rentable Landwirtschaft durch ihren großen Nachholbedarf insbesondere bei der Modernisierung ihres Produktionsapparats mit ihrer Kaufkraft auch den Binnenmarkt erweitern und bereichern, dies um so mehr, wenn man dem Binnenmarkt die gleiche Pflege zuteil werden läßt wie dem Auslandsmarkt.
    Die agrargeschichtlichen Erfahrungen insbesondere Englands sollten uns warnen, wirtschaftlich Wege zu gehen, die zur Preisgabe des Bauerntums, der Landwirtschaft führen. In zwei großen Agrarkrisen hat England seine Landwirtschaft dem Verfall preisgegeben. England hat aus den Folgen bittere Erfahrungen gesammelt und ist dabei, seine Landwirtschaft erneut aufzubauen. Welche Anstrengungen es dabei macht, zeigen allein die außerordentlich hohen Subventionen, die es seit zehn Jahren zum Aufbau seiner Landwirtschaft in großem Stil einsetzt. Der Haushaltsansatz dafür im vergangenen Jahr betrug 250 Millionen Pfund. Das sind nach unserer Währung 3 Milliarden DM jährlich oder ein Zehntel unseres Bundeshaushalts. Hinzu kommen noch die übrigen Leistungen für die Landwirtschaft, die beträchtlich höher liegen als bei uns. Das ist heute dem englischen Volk seine Landwirtschaft wert. Die Engländer haben nicht vergessen, daß sie in zwei Kriegen hungern mußten.
    Meine Damen und Herren, der Herr Bundeskanzler hat jüngst einmal gesagt: das eigene Brot ist das sicherste. Nach den englischen Erfahrungen


    (Elsner)

    glaube ich sagen zu müssen: es ist auf die Dauer gesehen auch das billigste.
    Die Forderung der Landwirtschaft nach dem Ausgleich ihrer naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile durch Einsatz agrar- und wirtschaftspolitischer Maßnahmen ist in jeder Hinsicht gerechtfertigt. Sie stellt nichts anderes dar als den Anspruch auf den gerechten Anteil an der fortschreitenden Entwicklung der Gesamtwirtschaft. Meine Fraktion wird daher dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen.

    (Beifall beim GB/BHE.)