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ID0209603200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955 5413 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5414 D, 5455 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Samwer 5414 C Nächste Fragestunde 5414 D Zusätzliche Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 1462) an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . . 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465) . . . 5414 D Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 1466) 5415 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 5415 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Druck sache 1417) 5415 A Wehner (SPD) 5415 A, 5417 D Sabaß (CDU/CSU) 5417 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5418 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1538, Umdrucke 470, 471) 5418 B Lücker (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 5418 B als Abgeordneter 5433 A Frehsee (SPD) . . 5425 B, 5426 D, 5427 C, 5432 D Frau Kalinke (DP) . . . . 5426 D, 5427 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): zur Sache 5428 C zur Abstimmung 5453 C Fassbender (FDP) 5429 A Dr. Baade (SPD) 5429 C Bauknecht (CDU/CSU) 5434 A Mauk (FDP) 5440 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 5442 B, 5449 D, 5450 A Kriedemann (SPD) . . . . 5443 B, 5450 A Elsner (GB/BHE) 5450 D Müller (Wehdel) (DP) 5452 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . 5452 D Schwann (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 5457 A Abstimmungen 5433 D, 5453 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Drucksache 1479) 5454 A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 5454 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 5454 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl BPolBG) (Drucksache 1472) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 5454 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehe- maligen Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehemaligen Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5454 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 5454 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1430) 5454 C Frau Nadig (SPD): als Berichterstatterin 5454 C Schriftlicher Bericht 5457 B Beschlußfassung 5454 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 1403, zu 1403) 5454 D Wehr (SPD): als Berichterstatter 5455 A Schriftlicher Bericht 5458 B Beschlußfassung 5455 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Körperbehindertengesetz (Drucksachen 1436, 1246) 5455 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU), Berichterstatterin 5455 B Beschlußfassung 5455 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksachen 1438, 743) 5455 C Beschlußfassung 5455 D Nächste Sitzung 5455 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5456 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 471) 5456 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 470) 5456 D Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Schwann gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) 5457 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (zu Drucksache 1430) 5457 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaftspolitik zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (zu Drucksache 1403) 5458 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Brockmann (Rinkerode) 8. Juli Caspers 8. Juli Dr. Deist 8. Juli Donhauser 8. Juli Feldmann 8. Juli Brandt (Berlin) 8. Juli Dr. Friedensburg 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8 Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Kurlbaum 8. Juli Huth 8. Juli Lang (München) 8. Juli Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Müller-Hermann 8. Juli Dr. Bucerius 8. Juli Dr. Eckardt 8. Juli Naegel 8. Juli Raestrup 8. Juli Reitz 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Onnen 8. Juli Samwer 8. Juli Scharnberg 8. Juli Seuffert 8. Juli Dr. Schellenberg 8. Juli Schmitt (Vockenhausen) 8. Juli Dr. Schöne 8. Juli Stiller 8. Juli Sträter 8. Juli Wagner (Ludwigshafen) 8. Juli Wittenburg 8. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle, 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Anlage 2 Umdruck 471 (Vgl. S. 5425 A, 5433 D, 5453 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1538, 405, 448): Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden nach dem Wort „Kredit-" die Worte ,,, Sozial-, Finanz-" eingefügt und der folgende Satz 2 angefügt: Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden. Bonn, den 8. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 470 (Vgl. S. 5428 C, 5452 C, 5453 D) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448, 1538): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, nach Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes diejenigen Maßnahmen unverzüglich bekanntzugeben, die schon jetzt zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft führen können. Bonn, den 8. Juli 1955 Müller (Wehdel) Eickhoff Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 (Vgl. S. 5453 D) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwann (FDP) zur Abstimmung gemäß §§ 59 der Geschäftsordnung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) Ich lehne diese Vorlage ab, 1. weil sie nach ihrem Inhalt kein Gesetz bringt, sondern eine Entschließung des Bundestages ohne jede Verpflichtung der Bundesregierung auf bestimmte Maßnahmen; 2. weil sie in der Landwirtschaft Hoffnungen erweckt, denen bei der zu erwartenden Nichterfüllung eine um so größere — auch politisch bedenkliche — Enttäuschung folgen wird, 3. weil die Aufwands- und Ertragsberechnungen keine schlüssigen, allseits anerkannten Ergebnisse bringen werden, so daß dem Grundanliegen der Landwirtschaft, zu schnellen Maßnahmen zu kommen, nicht entsprochen wird; 4. weil die konsequente Fortsetzung des in dieser Vorlage eingeschlagenen Weges zu einem Apparat statistischer Erheber führen wird, verbunden mit einer neuen Belastung der Landwirtschaft durch Auskunftspflicht, Zwangsmaßnahmen und Strafen; 5. weil die Vorlage auf Subventionen zum Teil zweifelhaften Charakters abzielt, während es darum geht, wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Bauernstand — ebenso wie die anderen Stände — sich durch eigene Leistung den rechten Lohn erarbeiten kann; 6. weil — zusammenfassend — diese Vorlage in ihrer jetzigen Fassung in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der ursprünglichen Absicht steht. Bonn, den 8. Juli 1955 Hermann Schwann Anlage 5 zu Drucksache 1430 (Vgl. S. 5454 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Nadig Die Drucksache 204, Antrag der Abgeordneten Frau Dietz, Bausch und Gen., ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Kundenzeitschriften). Dieser Entwurf wurde am 11. 3. 1954 dem Rechtsausschuß federführend überwiesen. Gleichzeitig ist die Drucksache auch dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zugeleitet worden. Die drei Ausschüsse haben in mehreren Sitzungen die Vorlage beraten. Beide mitberatenden Ausschüsse haben Vorschläge für die Abänderung des Art. 1 Abs. II Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft gemacht. Der Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film hatte sich auf folgende Fassung geeinigt: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, die weiterhin durch entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite in ihrer redaktionellen Gestaltung sowie in ihren Hinweisen im Innern der Zeitschrift diesen Zweck erkennbar machen, in ihren Herstellungskosten geringwertig sind und unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden (Kundenzeitschriften) Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hegte gegen diese Formulierung Bedenken und schlug folgende Abänderung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden dienen (Kundenzeitschriften), durch Aufdruck auf der Titelseite als Kundenzeitschrift gekennzeichnet und in ihrem Kostenaufwand für den Verteiler geringwertig sind, unentgeltlich abgegeben werden Der Wirtschaftspolitische Ausschuß brachte in seinem Beschluß zum Ausdruck, daß er eine Gesamtüberprüfung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft und ihre Neufassung für erforderlich halte. Weiter wünschte der Ausschuß, in der Berichterstattung darauf hinzuweisen, daß nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses eine bestimmte Kundenzeitschrift in Umfang und Aufmachung den vorgeschlagenen Merkmalen nur im äußersten Falle entspreche. Der federführende Ausschuß hatte erhebliche Bedenken, diesem Vorschlag nachzukommen. Er hielt es für gefährlich, eine Kundenzeitschrift gewissermaßen als Muster herauszustellen und an Hand einer Zeitschrift Gesetzesbestimmungen zu zugestandenen Zweck nicht mehr erfüllen könnten. Der Rechtsausschuß beschloß einstimmig, den Satz „jedoch nicht aktuellen Inhalts" zu streichen. Der Rechtsausschuß schlug für den Art. 1 Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft folgende Fassung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden" Am 25. Mai 1955 hat sich der Presse- und Rundfunkausschuß nochmals mit der Vorlage beschäftigt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen. Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Beschlüssen des 16. Ausschusses in der Druckache 1430 die Zustimmung zu geben. Frau Nadig Berichterstatterin Anlage 6 zu Drucksache 1403 (Vgl. S. 5454 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828) Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) hat am 28. April 1955 die ihm vom Bundestag in seiner 32. Sitzung am 28. Mai 1954 und in seiner 51. Sitzung am 21. Oktober 1954 überwiesenen Drucksachen 458 und 828 behandelt. Im Lande Bremen wurde am 20. Dezember 1948 auf Grund der Direktiven für Gewerbefreiheit von dem Direktor der Militärregierung die allgemeine Gewerbefreiheit verkündet. Das Land Bremen erließ daraufhin ein Übergangsgesetz am 24. Januar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 13), das den Senat ermächtigte, von den bis dahin gültigen reichsrechtlichen Vorschriften über die Gewerbezulassung abweichende Verordnungen zu erlassen. Durch die Zweite Durchführungsverordnung vom 14. Februar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 31) ist eine Reihe von gewerberechtlichen Zulassungsvorschriften aufgehoben worden. Hieraus haben sich bei verschiedenen Gewerbezweigen Mißstände ergeben. Eine Änderung dieses Zustandes ist nur durch ein Bundesgesetz möglich, da die Regelung gemäß Art. 74 Nr. 11 und Art. 125 Nr. 2 GG Bundesrecht geworden ist und die Ermächtigung des Bremischen Gesetzes vom 24. Januar 1949 nach ausdrücklicher Bestimmung des § 2 dieses Gesetzes und nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist. Aus Gründen der Rechtseinheit und sachlicher Notwendigkeit sollen bei der Anwendung des Gaststätten-Gesetzes, des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, des Milchgesetzes und des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande die bundesrechtlichen Zulassungsbestimmungen für Bremen wieder in Kraft gesetzt werden. Die mit Drucksache 828 vom Bundesrat eingebrachte Vorlage wird im allgemeinen diesen Bedingungen gerecht. Die Bundesregierung hat dieser Vorlage keine Einwendungen entgegengesetzt, soweit es sich um die Wiedereinführung von Zulas(Frau Nadig) erläutern. Eine solche Methode könne sehr leicht zu falschen Begründungen und Schlußfolgerungen führen. Außerdem habe man nie die Gewähr, daß der Charakter einer Zeitschrift sich nicht ändere. Der Rechtsausschuß war deshalb der Meinung, von diesem Anliegen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses absehen zu sollen. Der Rechtsausschuß hat in drei Sitzungen die Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie den Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses beraten. Eine längere Aussprache entspann sich um das Merkmal der Geringwertigkeit der Kundenzeitschriften. Hier vertrat der Ausschuß die Meinung, daß diese Frage in der Rechtsprechung bereits behandelt sei und zu ganz konkreten Vorstellungen geführt habe. Es war einmütige Auffassung, daß die Kundenzeitschriften in ihren Herstellungskosten geringwertig sein müssen. Die Formulierung des Presse- und Rundfunkausschusses, „daß Kundenzeitschriften keinen aktuellen Inhalt haben sollen", führte zu einer langen Diskussion. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß diese Beschränkung zu weit gehe; dadurch würden die Kundenzeitschriften so langweilig werden, daß sie den ihnen vorn Ausschuß (Wehr) sungsvoraussetzungen handelt, die mit Art. 12 GG vereinbar sind. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums wies im Ausschuß darauf hin, daß auf die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden müsse. Die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung steht auch den in diesem Zusammenhange vom Bundesverwaltungsgericht bereits gefällten Urteilen in dieser Frage entgegen. Verhandlungen mit dem Lande Bremen haben ergeben, daß Bremen die Wiedereinführung der in Frage stehenden Gesetze mit Ausschluß der Bedürfnisprüfung begrüßt. Um diesen Voraussetzungen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung einen abgeänderten Gesetzentwurf erarbeitet und dem Ausschuß zur Behandlung vorgelegt. Damit wurden auch die Bedenken des Ausschusses, die er bei der früheren Behandlung der Drucksache 458 hatte, ausgeräumt. Der Ausschuß stimmte dem abgeänderten Entwurf der Bundesregierung einstimmig zu. Ausdrücklich wird von dem Ausschuß nach eingehender Beratung darauf hingewiesen, daß eine Bedürfnisprüfung für das Gaststättengewerbe und für den Verkehr mit unedlen Metallen nicht vorgenommen werden darf. Desgleichen soll keine Prüfung der im Milchgesetz vorgesehenen Mindestumsatzmengen vorgenommen und über diesen Umweg eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Die Bedenken, daß der Verzicht auf die Wiedereinführung des § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes nicht ausreicht, um auf dem Umweg über die „Prüfung des öffentlichen Interesses" nach § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes eine Bedürfnisprüfung zu praktizieren, veranlassen den Ausschuß, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß der § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes nur eine unmittelbare Prüfung des öffentlichen Verkehrsinteresse zuläßt. Auf die bisherige Praxis der Rechtsprechung wird nochmals verwiesen. Vorbehalten hat sich der Ausschuß, die Vorschrift des § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes erneut zu überprüfen, sobald das Gesetz zur Beratung vorliegt. Bonn, den 26. Mai 1955 Wehr Berichterstatter

Rede von Adolf Mauk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

(Beifall.)


(Unruhe bei der SPD.)

(Heiterkeit und Beifall. — Abg. Dr. Orth:
Wie viele Seiten Sie haben, müssen Sie uns gestehen! Dann können wir es uns
ausrechnen!)
— Wenn Sie mich dauernd unterbrechen, dann,
muß ich darauf antworten, dauert es noch länger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen uns nicht allzulange mehr darüber zu unterhalten, wie wir in die heutige Lage gekommen sind. Das habe ich bereits ausgeführt. Wir müssen uns aber doch noch einmal dagegen wehren, daß man der Landwirtschaft immer wieder unverständlicherweise vorwirft, sie sei durch einen Leistungsrückstand in die heutige Lage gekommen. Zu diesem Thema muß ich ganz kurz noch Ausführungen machen. Das ist etwas, was einfach nicht stimmt, was jeder Grundlage entbehrt. Wir sind in der Lage, Ihnen das zu beweisen.
Wenn Sie die volkswirtschaftliche Statistik ansehen, werden Sie feststellen müssen, daß die Landwirtschaft heute um 25 % billiger produziert als die gewerbliche Wirtschaft im Ablauf der letzten 50 Jahre. Das entspricht nicht dem Gesetz der klassischen Nationalökonomie. Von Smith wurde gelehrt, daß entsprechend dem Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs die Agrarpreise relativ steigen und die Industriepreise entsprechend dem Gesetz der Kostendegression bei steigender Produktion und bei verringertem Stückpreis relativ fallen müssen. Leider ist die Entwicklung umgekehrt verlaufen. Trotzdem ist — wir können dies beweisen — die Landwirtschaft in ihrer Produktivität tatsächlich nicht nur nicht zurückgeblieben, sondern trotz aller Handicaps, die sie hatte, mitgekommen und sogar noch vorausmarschiert.
Ich könnte Vergleiche zwischen der deutschen Landwirtschaft und der der Vereinigten Staaten von Nordamerika anführen, die uns immer wieder vorgehalten werden. Ich will mir auch diese jetzt wegen des Zeitmangels schenken. Ich behalte mir jedoch vor, einige Dinge zu Protokoll zu geben.
Eines möchte ich noch erwähnen. Das Problem der Disparität ist nicht nur ein Problem der Bundesrepublik Deutschland. Darauf wurde bereits hingewiesen. Es ist beinahe ein Weltproblem; es ist ein Problem, welches sämtliche Industriestaaten der Welt heute irgendwie berührt.
Gerade damit, daß die meisten Staaten diese Maßnahmen bereits in Angriff genommen haben, wird uns bewiesen, daß es sich, auf die Dauer gesehen, kein Volk ungestraft leisten kann, die Nahrungsmittelproduktion zu vernachlässigen und damit die Existenz seiner Landwirtschaft zu gefährden. Bei der Beratung dieses Gesetzes müssen wir uns darüber klar sein, daß die Nahrung immer noch die Grundlage ist und wichtiger ist als alle Genußmittel und als jeder Luxus. Wir wissen, daß das Dilemma, in welchem sich die deutsche Landwirtschaft befindet, mit diesem Gesetz noch lange nicht behoben sein wird. Es werden einige andere Dinge, und zwar in aller Bälde, auf uns zukommen.
Das Strukturproblem — es wurde bereits angesprochen — kann in diesem Gesetz nicht gelöst werden. Die sozialen Probleme sind heute und schon früher angesprochen worden; auch sie können in diesem Gesetz nicht gelöst werden. Auch sie werden noch besonders auf uns zukommen. Auch darauf möchte ich jetzt nicht länger eingehen, sondern das nur andeuten. Ich glaube auch, daß wir uns in Ausführung dieses Gesetzes, in Einhaltung der der Regierung und uns selbst gegebenen Auflagen noch öfter über diese Dinge werden unterhalten müssen.
Es wurde heute schon von der Investitionshilfe für die gewerbliche Wirtschaft gesprochen. Ich glaube, dort ist das Ziel heute erreicht. Ich möchte nur andeuten, daß es vielleicht notwendig wird, über ein Investitionshilfegesetz für die deutsche Landwirtschaft in aller Bälde in diesem Raum zu sprechen.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz kurz zu dem vorliegenden Gesetzentwurf selbst. Der Unterausschuß, dem ich anzugehören die Ehre hatte, hat sich Unterausschuß „Paritätsgesetze" genannt. Ich weiß, wie wir zu den heutigen Formulierungen gekommen sind. Jedenfalls möchte ich der Ordnung halber feststellen, daß das Wort „Parität" in den Formulierungen und in den weiteren Verhandlungen möglichst und auch krampfhaft vermieden worden ist und jetzt kaum noch zu finden ist. Es wurde bereits gesagt, daß die Gesetzesverpflichtung bei weitem nicht so deutlich ausgedrückt werden konnte, wie wir es uns vorgestellt hatten. Sie wissen, daß Verfassungsrechtler ihre Bedenken hatten. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß es in § 1 hätte heißen sollen „Die Bundesregierung hat . . ." und nicht „Die Bundesregierung ist verpflichtet . . .". Aber es wurde uns gesagt, das Wörtchen „ist" sei letzten Endes genau so verpflichtend, ohne daß man dadurch in Konflikt mit der Verfassung käme, und wir würden eines schönen Tages, falls dem nicht so


(Mauk)

sein sollte, eben an das, was uns im Unterausschuß von den Rechtsgelehrten gesagt worden ist, erinnern müssen.

(Zuruf von der Mitte: Das war aber sehr weit hergeholt! — Abg. Lücke: Darum geht es nicht!)

Im Hinblick darauf, wie das Gesetz letzten Endes ausgefallen ist, sind mir einige Äußerungen, die im mitberatenden Wirtschaftspolitischen Ausschuß gemacht worden sind, besonders aufgefallen. Dort wurde von einem Mitglied dieses Hohen Hauses gesagt, daß es sich bei § 1 dieses Gesetzes — ich habe ja schon auf die zu schwache Verpflichtung hingewiesen — um nichts anderes als um eine Präambel zu diesem Gesetz handle, die keinerlei gesetzliche Verpflichtung enthalte. — Bitte, das wurde wörtlich gesagt von einem Mitglied des Wirtschaftspolitischen Ausschusses. In der Sitzung wurde zum gesamten Gesetz auch bemerkt, daß es eigentlich nichts anderes sei als eine Entschließung des Bundestags, in Gesetzesform gekleidet, gerichtet an die Bundesregierung.

(Abg. Lücke: Das ist doch Unsinn!)

— Ja, das wurde behauptet; es ist tatsächlich so. Nun, wir haben später im federführenden Ausschuß einige Verbesserungen hineingebracht und glauben deshalb, daß das, was vorher dort ausgeführt worden ist, doch einigermiaßen überwunden ist, und glauben deshalb auch, daß wir dem Gesetz — wenn auch mit Bedenken — unsere Zustimmung geben können. Dias darf ich für meine Freunde von den Freien Demokraten jedenfalls sagen.
Ich glaube aber, gerade jene da und dort geäußerten Worte haben eindeutig idas Ammenmärchen widerlegt, wir wollten einen Indexpreisautomatismus, der zwangsläufig eine Lohn-und-PreisSpirale in Bewegung setzte, an deren Ende dann die Inflation stehe. Ich glaube, die Ausschußberatungen — das ging aus dem Bericht des Herrn Kollegen Lücker ja hervor — haben genügend Mittel aufgezeigt, mit denen man das Disparitätsproblem in anderer Weise als nur mit dem Mittel der Preispolitik beseitigen kann. Wir sind Rile der Meinung, ,daß das Mittel der Preissteigerung dasjenige ist, das wir erst zuallerletzt und nur im äußersten Notfall anwenden dürfen,

(Hört! Hört! bei der SPD)

denn wir sind uns darüber klar: Preiserhöhungen auf unserem Sektor führen automatisch sofort zu Forderungen auf einer ganz anderen Seite, und dann wird eine Spirale in Bewegung gesetzt. Wir von der Landwirtschaft aber würden immer die Dummen sein, weil wir immer viel, viel später nachkämen.
Vorhin wurde auch von dem § 2 gesprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es für notwendig, darauf noch ganz kurz einzugehen. Sie wissen, daß der Antrag der Freien Demokraten in erster Linie darauf ausgegangen ist, als Mittel und Grundlage der Feststellung der Disparität den Indexvergleich heranzuziehen. Nun ist er ja in Abs. 2 dieses Paragraphen in einer Weise angesprochen, die unsere Wünsche, ich möchte sagen, annähernd erfüllt. Trotzdem bin ich nach wie vor der Meinung, der Indexvergleich als die am schnellsten und am wirksamsten zu Ergebnissen führende Prüfung hätte an erster Stelle genannt werden müssen, nicht an zweiter; er ist —das wird die Praxis zeigen — für die nächsten Jahre das Primäre, die erste Unterlage, die uns gegeben ist, um das Gesetz überhaupt in Gang zu bringen.
Durch den Aufwands-Ertrags-Vergleich, den ja auch wir — das möchte ich hier ausdrücklich sagen — in unserem Gesetzentwurf als Kontrolle vergesehen hatten, werden wir erst nach vielen Jahren ein brauchbares Ergebnis bekommen. Ich darf hier ausdrücklich sagen, daß es manchmal nicht unerhebliche Auseinandersetzungen gekostet hat, bis der Abs. 2 in der heutigen Fassung im Gesetz stand. Ich ,darf hinzufügen, ,daß es uns unmöglich wäre, dem Gesetz heute unsere Zustimmung zu geben, wenn dieser Absatz nicht wenigstens in der jetzigen Form dastünde.
Einige Mängel des Gesetzes — es könnten noch
mehrere genannt werden — habe ich, glaube ich, aufgeführt. Trotz dieser Mängel werden wir, wie ich schon gesagt habe, dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen. Aber nun muß ich wiederholen, was Kollege Bauknecht schon sagte; ,nun kommt das große Aber. Der Erfolg dieses Gesetzes hängt entscheidend davon ab, welchen Geist und Willen zur Durchführung die Bundesregierung und insbesondere ,der zuständige Ressortminister aufbringen werden. Durch die Art der bisherigen Behandlung ist die deutsche Landwirtschaft mißtrauisch geworden, ja, man darf sagen, teilweise restlos enttäuscht. Fast alles, was in der Vergangenheit zur Aushöhlung der Paritätsforderungen — das kann hier deutlich .ausgesprochen werden — getan wurde — ich erinnere besonders an den völlig gescheiterten Kostensenkungsplan und an einige andere Dinge —, hat sich fast restlos als Schlag ins Wasser erwiesen. Der Kollege Bauknecht sagte vorhin, alle für die Landwirtschaft notwendigen Gesetze habe der Bundestag bisher immer mit großer Mehrheit beschlossen. Wenn dieses Paritätsgesetz notwendig wurde, so muß es doch daran gelegen haben, daß die Regierung nicht immer die notwendigen Folgerungen gezogen hat. Es bleibt nur zu hoffen, daß der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht mehr Phantomen ähnlich dem ,der Kostensenkung nachjagt und dadurch die Anwendung produktiver Maßnahmen um Monate, ja um Jahre verzögert. Er kann nun mit dem Rückhalt dieses Gesetzes die Durchführung seines durchaus zu bejahenden Strukturwandlungsprogramms in Angriff nehmen und auch die konjunkturellen Schwierigkeiten bereinigen, die nach 'diesem Gesetz bereinigt werden sollen.

(Abg. Lücke: Kostensenkung muß er welter anstreben!)

— Kostensenkung kann angestrebt werden, aber ich glaube: nicht mit den Mitteln, die bisher versucht worden sind. Da müssen wir andere Wege gehen, vielleicht den, daß wir in erster Linie die Industrie, die uns heute mit den notwendigen Bedarfsartikeln beliefert, durch andere Vergünstigungen in die Lage versetzen, uns günstigere Preise einzuräumen, etwa durch Steuermaßnahmen; es gibt ja viele Dinge, die da in Frage kommen.
Herr Bundesminister, Ihnen ist die Not der deutschen Landwirtschaft bekannt. Es ist Ihnen bekannt, wie heute insbesondere die kleinen und mittelgroßen Betriebe sowie einzelne Betriebsgruppenwirtschaftlich zu kämpfen haben. Sie wissen, Herr Bundesminister, in welch verzweifelter


(Mauk)

Stimmung, ja teilweise Verbitterung dieser noch lange nicht schlechteste Teil unseres deutschen Volkes täglich vom Morgengrauen bis zum Sonnenuntergang schuftet und seine Pflicht erfüllt. Lassen Sie, Herr Bundesminister, diese Menschen nicht länger warten! Es ist draußen bekanntgeworden, daß Sie anfänglich sehr widerstrebend ,diesem Gesetz zugestimmt haben. Widerlegen Sie durch die Tat die weit verbreitete Meinung, daß Sie nur Ernährungsminister, nicht aber Landwirtschaftsminister seien!

(Abg. Dr. Baade: Unerhört! Es ist der beste Landwirtschaftsminister, den wir seit langem in Deutschlandgehabt haben! — Allseitiger Beifall.)

— Herr Professor Baade, ein Teil, ein nicht unerheblicher Teil der landwirtschaftlichen Bevölkerung ist anderer Meinung.

(Zurufe von der SPD und von 'der Mitte.)

Darauf, Herr Bundesminister, daß Sie nun sofort mit Schwung und Energie an die Verwirklichung dieses Gesetzes gehen und alle darin gebotenen Möglichkeiten ausnutzen, warten die deutsche Landwirtschaft und die landwirtschaftliche Bevölkerung, insbesondere in den Klein- und Kleinstbetrieben. Denken Sie daran — und das rufe ich der Bundesregierung zu —, daß eine soziale Marktwirtschaft nur dann sozial ist, wenn sie alle Glieder der Volkswirtschaft gleichberechtigt behandelt!

(Abg. Lücke: Sehr richtig! Aber Ihre Rede war psychologisch sehr unklug!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.