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    1107. jene,: 1
    1108. Spezialkulturen: 1
    1109. betreiben,: 1
    1110. Obst-,: 1
    1111. Gemüse-: 1
    1112. Weinbau,: 1
    1113. wären: 1
    1114. mehr,: 1
    1115. Theorien: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955 5413 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5414 D, 5455 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Samwer 5414 C Nächste Fragestunde 5414 D Zusätzliche Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 1462) an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . . 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465) . . . 5414 D Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 1466) 5415 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 5415 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Druck sache 1417) 5415 A Wehner (SPD) 5415 A, 5417 D Sabaß (CDU/CSU) 5417 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5418 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1538, Umdrucke 470, 471) 5418 B Lücker (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 5418 B als Abgeordneter 5433 A Frehsee (SPD) . . 5425 B, 5426 D, 5427 C, 5432 D Frau Kalinke (DP) . . . . 5426 D, 5427 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): zur Sache 5428 C zur Abstimmung 5453 C Fassbender (FDP) 5429 A Dr. Baade (SPD) 5429 C Bauknecht (CDU/CSU) 5434 A Mauk (FDP) 5440 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 5442 B, 5449 D, 5450 A Kriedemann (SPD) . . . . 5443 B, 5450 A Elsner (GB/BHE) 5450 D Müller (Wehdel) (DP) 5452 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . 5452 D Schwann (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 5457 A Abstimmungen 5433 D, 5453 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Drucksache 1479) 5454 A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 5454 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 5454 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl BPolBG) (Drucksache 1472) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 5454 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehe- maligen Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehemaligen Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5454 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 5454 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1430) 5454 C Frau Nadig (SPD): als Berichterstatterin 5454 C Schriftlicher Bericht 5457 B Beschlußfassung 5454 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 1403, zu 1403) 5454 D Wehr (SPD): als Berichterstatter 5455 A Schriftlicher Bericht 5458 B Beschlußfassung 5455 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Körperbehindertengesetz (Drucksachen 1436, 1246) 5455 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU), Berichterstatterin 5455 B Beschlußfassung 5455 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksachen 1438, 743) 5455 C Beschlußfassung 5455 D Nächste Sitzung 5455 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5456 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 471) 5456 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 470) 5456 D Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Schwann gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) 5457 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (zu Drucksache 1430) 5457 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaftspolitik zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (zu Drucksache 1403) 5458 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Brockmann (Rinkerode) 8. Juli Caspers 8. Juli Dr. Deist 8. Juli Donhauser 8. Juli Feldmann 8. Juli Brandt (Berlin) 8. Juli Dr. Friedensburg 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8 Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Kurlbaum 8. Juli Huth 8. Juli Lang (München) 8. Juli Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Müller-Hermann 8. Juli Dr. Bucerius 8. Juli Dr. Eckardt 8. Juli Naegel 8. Juli Raestrup 8. Juli Reitz 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Onnen 8. Juli Samwer 8. Juli Scharnberg 8. Juli Seuffert 8. Juli Dr. Schellenberg 8. Juli Schmitt (Vockenhausen) 8. Juli Dr. Schöne 8. Juli Stiller 8. Juli Sträter 8. Juli Wagner (Ludwigshafen) 8. Juli Wittenburg 8. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle, 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Anlage 2 Umdruck 471 (Vgl. S. 5425 A, 5433 D, 5453 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1538, 405, 448): Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden nach dem Wort „Kredit-" die Worte ,,, Sozial-, Finanz-" eingefügt und der folgende Satz 2 angefügt: Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden. Bonn, den 8. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 470 (Vgl. S. 5428 C, 5452 C, 5453 D) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448, 1538): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, nach Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes diejenigen Maßnahmen unverzüglich bekanntzugeben, die schon jetzt zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft führen können. Bonn, den 8. Juli 1955 Müller (Wehdel) Eickhoff Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 (Vgl. S. 5453 D) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwann (FDP) zur Abstimmung gemäß §§ 59 der Geschäftsordnung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) Ich lehne diese Vorlage ab, 1. weil sie nach ihrem Inhalt kein Gesetz bringt, sondern eine Entschließung des Bundestages ohne jede Verpflichtung der Bundesregierung auf bestimmte Maßnahmen; 2. weil sie in der Landwirtschaft Hoffnungen erweckt, denen bei der zu erwartenden Nichterfüllung eine um so größere — auch politisch bedenkliche — Enttäuschung folgen wird, 3. weil die Aufwands- und Ertragsberechnungen keine schlüssigen, allseits anerkannten Ergebnisse bringen werden, so daß dem Grundanliegen der Landwirtschaft, zu schnellen Maßnahmen zu kommen, nicht entsprochen wird; 4. weil die konsequente Fortsetzung des in dieser Vorlage eingeschlagenen Weges zu einem Apparat statistischer Erheber führen wird, verbunden mit einer neuen Belastung der Landwirtschaft durch Auskunftspflicht, Zwangsmaßnahmen und Strafen; 5. weil die Vorlage auf Subventionen zum Teil zweifelhaften Charakters abzielt, während es darum geht, wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Bauernstand — ebenso wie die anderen Stände — sich durch eigene Leistung den rechten Lohn erarbeiten kann; 6. weil — zusammenfassend — diese Vorlage in ihrer jetzigen Fassung in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der ursprünglichen Absicht steht. Bonn, den 8. Juli 1955 Hermann Schwann Anlage 5 zu Drucksache 1430 (Vgl. S. 5454 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Nadig Die Drucksache 204, Antrag der Abgeordneten Frau Dietz, Bausch und Gen., ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Kundenzeitschriften). Dieser Entwurf wurde am 11. 3. 1954 dem Rechtsausschuß federführend überwiesen. Gleichzeitig ist die Drucksache auch dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zugeleitet worden. Die drei Ausschüsse haben in mehreren Sitzungen die Vorlage beraten. Beide mitberatenden Ausschüsse haben Vorschläge für die Abänderung des Art. 1 Abs. II Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft gemacht. Der Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film hatte sich auf folgende Fassung geeinigt: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, die weiterhin durch entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite in ihrer redaktionellen Gestaltung sowie in ihren Hinweisen im Innern der Zeitschrift diesen Zweck erkennbar machen, in ihren Herstellungskosten geringwertig sind und unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden (Kundenzeitschriften) Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hegte gegen diese Formulierung Bedenken und schlug folgende Abänderung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden dienen (Kundenzeitschriften), durch Aufdruck auf der Titelseite als Kundenzeitschrift gekennzeichnet und in ihrem Kostenaufwand für den Verteiler geringwertig sind, unentgeltlich abgegeben werden Der Wirtschaftspolitische Ausschuß brachte in seinem Beschluß zum Ausdruck, daß er eine Gesamtüberprüfung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft und ihre Neufassung für erforderlich halte. Weiter wünschte der Ausschuß, in der Berichterstattung darauf hinzuweisen, daß nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses eine bestimmte Kundenzeitschrift in Umfang und Aufmachung den vorgeschlagenen Merkmalen nur im äußersten Falle entspreche. Der federführende Ausschuß hatte erhebliche Bedenken, diesem Vorschlag nachzukommen. Er hielt es für gefährlich, eine Kundenzeitschrift gewissermaßen als Muster herauszustellen und an Hand einer Zeitschrift Gesetzesbestimmungen zu zugestandenen Zweck nicht mehr erfüllen könnten. Der Rechtsausschuß beschloß einstimmig, den Satz „jedoch nicht aktuellen Inhalts" zu streichen. Der Rechtsausschuß schlug für den Art. 1 Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft folgende Fassung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden" Am 25. Mai 1955 hat sich der Presse- und Rundfunkausschuß nochmals mit der Vorlage beschäftigt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen. Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Beschlüssen des 16. Ausschusses in der Druckache 1430 die Zustimmung zu geben. Frau Nadig Berichterstatterin Anlage 6 zu Drucksache 1403 (Vgl. S. 5454 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828) Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) hat am 28. April 1955 die ihm vom Bundestag in seiner 32. Sitzung am 28. Mai 1954 und in seiner 51. Sitzung am 21. Oktober 1954 überwiesenen Drucksachen 458 und 828 behandelt. Im Lande Bremen wurde am 20. Dezember 1948 auf Grund der Direktiven für Gewerbefreiheit von dem Direktor der Militärregierung die allgemeine Gewerbefreiheit verkündet. Das Land Bremen erließ daraufhin ein Übergangsgesetz am 24. Januar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 13), das den Senat ermächtigte, von den bis dahin gültigen reichsrechtlichen Vorschriften über die Gewerbezulassung abweichende Verordnungen zu erlassen. Durch die Zweite Durchführungsverordnung vom 14. Februar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 31) ist eine Reihe von gewerberechtlichen Zulassungsvorschriften aufgehoben worden. Hieraus haben sich bei verschiedenen Gewerbezweigen Mißstände ergeben. Eine Änderung dieses Zustandes ist nur durch ein Bundesgesetz möglich, da die Regelung gemäß Art. 74 Nr. 11 und Art. 125 Nr. 2 GG Bundesrecht geworden ist und die Ermächtigung des Bremischen Gesetzes vom 24. Januar 1949 nach ausdrücklicher Bestimmung des § 2 dieses Gesetzes und nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist. Aus Gründen der Rechtseinheit und sachlicher Notwendigkeit sollen bei der Anwendung des Gaststätten-Gesetzes, des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, des Milchgesetzes und des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande die bundesrechtlichen Zulassungsbestimmungen für Bremen wieder in Kraft gesetzt werden. Die mit Drucksache 828 vom Bundesrat eingebrachte Vorlage wird im allgemeinen diesen Bedingungen gerecht. Die Bundesregierung hat dieser Vorlage keine Einwendungen entgegengesetzt, soweit es sich um die Wiedereinführung von Zulas(Frau Nadig) erläutern. Eine solche Methode könne sehr leicht zu falschen Begründungen und Schlußfolgerungen führen. Außerdem habe man nie die Gewähr, daß der Charakter einer Zeitschrift sich nicht ändere. Der Rechtsausschuß war deshalb der Meinung, von diesem Anliegen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses absehen zu sollen. Der Rechtsausschuß hat in drei Sitzungen die Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie den Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses beraten. Eine längere Aussprache entspann sich um das Merkmal der Geringwertigkeit der Kundenzeitschriften. Hier vertrat der Ausschuß die Meinung, daß diese Frage in der Rechtsprechung bereits behandelt sei und zu ganz konkreten Vorstellungen geführt habe. Es war einmütige Auffassung, daß die Kundenzeitschriften in ihren Herstellungskosten geringwertig sein müssen. Die Formulierung des Presse- und Rundfunkausschusses, „daß Kundenzeitschriften keinen aktuellen Inhalt haben sollen", führte zu einer langen Diskussion. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß diese Beschränkung zu weit gehe; dadurch würden die Kundenzeitschriften so langweilig werden, daß sie den ihnen vorn Ausschuß (Wehr) sungsvoraussetzungen handelt, die mit Art. 12 GG vereinbar sind. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums wies im Ausschuß darauf hin, daß auf die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden müsse. Die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung steht auch den in diesem Zusammenhange vom Bundesverwaltungsgericht bereits gefällten Urteilen in dieser Frage entgegen. Verhandlungen mit dem Lande Bremen haben ergeben, daß Bremen die Wiedereinführung der in Frage stehenden Gesetze mit Ausschluß der Bedürfnisprüfung begrüßt. Um diesen Voraussetzungen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung einen abgeänderten Gesetzentwurf erarbeitet und dem Ausschuß zur Behandlung vorgelegt. Damit wurden auch die Bedenken des Ausschusses, die er bei der früheren Behandlung der Drucksache 458 hatte, ausgeräumt. Der Ausschuß stimmte dem abgeänderten Entwurf der Bundesregierung einstimmig zu. Ausdrücklich wird von dem Ausschuß nach eingehender Beratung darauf hingewiesen, daß eine Bedürfnisprüfung für das Gaststättengewerbe und für den Verkehr mit unedlen Metallen nicht vorgenommen werden darf. Desgleichen soll keine Prüfung der im Milchgesetz vorgesehenen Mindestumsatzmengen vorgenommen und über diesen Umweg eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Die Bedenken, daß der Verzicht auf die Wiedereinführung des § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes nicht ausreicht, um auf dem Umweg über die „Prüfung des öffentlichen Interesses" nach § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes eine Bedürfnisprüfung zu praktizieren, veranlassen den Ausschuß, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß der § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes nur eine unmittelbare Prüfung des öffentlichen Verkehrsinteresse zuläßt. Auf die bisherige Praxis der Rechtsprechung wird nochmals verwiesen. Vorbehalten hat sich der Ausschuß, die Vorschrift des § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes erneut zu überprüfen, sobald das Gesetz zur Beratung vorliegt. Bonn, den 26. Mai 1955 Wehr Berichterstatter
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelberatung zu § 1 des Gesetzes.
    Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu § 1 des Gesetzes — Umdruck 471*) — zuzustimmen 'wünscht, der gebe ,das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    Ich komme nunmehr zur Abstimmung über § 1 in der Ausschußfassung. Wer ihm zuzustimmen
    *) Siehe Anlage 2.


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    wünscht, den bitte, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe auf die §§ 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — 7, —8, — 9, — Einleitung und Überschrift. — Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Wer den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift des Gesetzes in der zweiten Lesung zuzustimmen wünscht, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen eine Stimme bei vier Enthaltungen in der zweiten Lesung verabschiedet.
    Ich trete in die
    dritte Beratung
    ein und eröffne die allgemeine Aussprache. — Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Bauknecht.


Rede von Bernhard Bauknecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Bei der großen Bedeutung dieses Gesetzes, das auch die Öffentlichkeit in einem Maße beschäftigt hat wie bisher wohl noch kein Agrargesetz, können wir es uns nicht versagen, auf die Gesamtproblematik dieses Gesetzes in der dritten Lesung mit einigen grundsätzlichen Worten einzugehen. Die Landwirtschaft ist an und für sich befriedigt darüber, daß die deutsche Öffentlichkeit sich nun doch mit dem Problem Landwirtschaft mehr beschäftigt, als es vielleicht früher der Fall war, und daß sie trotz der großen Erfolge des deutschen Unternehmers und der gewaltigen Leistungen des qualifizierten deutschen Arbeiters ein derartiges Interesse an der Landwirtschaft an den Tag legt. In der Tat: die Landwirtschaft hat es nicht nötig, ihr Licht unter den Scheffel zu stellen, und sie kann seit der Zeit nach dem Zusammenbruch mit gewaltigen Leistungen aufwarten, wenn sich auch diese Leistungen nicht unmittelbar so sichtbar ausdrücken wie etwa die Leistungen der gewerblichen Wirtschaft, die wir in gewaltigen Bauten sehen oder in der ungeheuren Güterproduktion, die wir in allen Schaufenstern betrachten können.
Wenn wir uns die Tatsache vor Augen halten, daß wir mit dem Zusammenbruch die großen agrarischen Gebiete Mitteldeutschlands und Ostdeutschlands verloren haben und nun zusätzlich die 10 Millionen Menschen, welche jene Gebiete bevölkert haben, noch mit ernähren müssen, dann können wir doch mit Recht und Stolz darauf hinweisen, welch gewaltige Leistungen die Landwirtschaft Westdeutschlands vollbracht hat. Es ist von niemandem bestritten, daß nicht nur die Flächenleistung, sondern auch die effektive Leistung je Arbeitskraft diese Steigerung aufweist. Man streitet sich darüber, ob die Arbeitsproduktivität in dem Jahre 1953/54 nun auf 121 oder auf 128 steht. Auf alle Fälle wird sie sich in diesem Rahmen bewegen.
Aber nicht nur was die Menge und die Leistung der Arbeitskräfte anbelangt, können wir stolz sein, auch die Qualität, die ja von vielen heute bemängelt wird. kann sich sehen lassen. Ich erinnere nur daran, daß es gewisse landwirtschaftliche Produkte gibt, die wir in Deutschland erzeugen und die eine begehrte Ware auf dem Weltmarkt geworden sind, ob das nun die Dosenschinken sind oder das hervorragende Obst, das wir in einem Jahr mit gewaltiger Ernte nach dem Ausland exportiert haben, oder ob es sich um die, ich kann es ruhig sagen, wohl beste Butter der ganzen Welt handelt, wie sie in der deutschen Qualitätsbutter auf dem Markt dargeboten wird. Ich darf aber auch noch darauf hinweisen, daß die Landwirtschaft heute in einem Stadium begriffen ist, in dem sie zusätzlich die Leistungen nach der Qualitätsseite steigern will.
Ich erinnere hier an ein Problem, das in seiner Tragweite und in seiner Größe von der Öffentlichkeit im Hinblick auf die finanziellen Opfer, die dabei von der deutschen Landwirtschaft gefordert werden, vielleicht nicht in dem Maße gewürdigt wird, wie es notwendig wäre. Von niemandem bestritten, sind allein die laufenden Leistungen bis zum Abschluß der Sanierung der Rinderbestände von der Tbc auf etwa 3 bis 3 1/2 Milliarden zu veranschlagen!
Wie aber, meine Damen und Herren, ist nun die Lage der Landwirtschaft? Einige Redner sind ja bereits darauf eingegangen. Wenn die Lage der Landwirtschaft rosig wäre, könnten wir auf dieses Gesetz verzichten. Gestern erschien in der Presse eine Veröffentlichung der Deutschen Rentenbank über das abgelaufene Jahr 1953/54, in der klargelegt wird, daß die kurzfristige Verschuldung wiederum um weitere 630 Millionen zugenommen hat — in einem Jahr, das doch im großen gesehen als ein fruchtbares angesehen werden kann! Wie wird die weitere Verschuldung in dem abgelaufenen Jahr 1954/55 mit seinen katastrophalen Witterungsverhältnissen wohl aussehen? Die Gesamtverschuldung, die heute bei 7 Milliarden angelangt und damit bereits höher ist als in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg, redet eine deutliche Sprache. Wenn Sie dann daran denken, daß diese Verschuldung im wesentlichen auf Personalschulden begründet ist, daß sie kurzfristiger Natur ist und daß sie gegenüber jener vor dem 2. Weltkrieg mit mindestens den doppelten Zinsen belastet ist, dann können Sie sich ein Bild machen von dem heutigen Stand der Verschuldung.
Das Ifo-Institut in München hat vor einem halben Jahr den Arbeitsertrag der mitarbeitenden bauerlichen Familienarbeitskräfte inklusive des Unternehmers fixiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß diese Menschen 67 Pfennig in der Stunde verdienen, übrigens ein Satz, der sich vollauf auch mit cien Ergebnissen beispielsweise meines Heimatlandes Baden-Württemberg deckt. In
4 unseres Gesetzesentwurfs verlangen wir, daß klargestellt wird, wie das Verhältnis zu vergleichbaren Tarif- und Lohngruppen sauf dem Lande ist. Ich will hier mal einen Lohn herausgreifen, beispielsweise der Sägeindustrie; dort liegt der Lohn des angelernten Arbeiters heute bei 1,35 DM! Da braucht man sich doch eigentlich nicht zu wundern, daß nun nahezu alle Menschen, die nicht irgendwie aus familiären Gründen glauben, besondere Rücksichten nehmen zu müssen, aus der Landarbeit abwandern. Hier deckt sich meine Auffassung genau mit der, die Herr Frehsee vorhin zum Ausdruck gebracht hat. Es wird also notwendig sein, diese Dinge entscheidend zu ändern.
Daß die Landwirtschaft in bezug auf die Entlohnung der Fremdarbeiter bisher nichts getan hätte, kann man ihr nicht vorwerfen. Die Fremdarbeiterlöhne in der Landwirtschaft stehen im Augenblick im Durchschnitt des Bundesgebiets bei 1,11 DM und haben damit, berücksichtigt man nur die Barlöhne, gegenüber der Vorkriegszeit einen


(Bauknecht)

Indexstand von 273 erreicht. Sie alle wissen, daß sich der Index der Verkaufserlöse in der Landwirtschaft im Durchschnitt der Produkte rund um die Zahl 200 bewegt. Wie kann man unter diesen Verhältnissen nur zu der Auffassung kommen, die Landwirtschaft hätte in der Rationalisierung nichts getan! Dabei weiß man doch, daß zahlreiche Betriebe durch den Barlohn mit nahezu 50 °/o der Gesamtausgaben belastet sind. Soweit Ausgaben in Betrieben nicht in diesem Umfange gemacht wurden, ist das darauf zurückzuführen, daß die mitarbeitenden Familienangehörigen auf den ihnen zustehenden Lohn verzichteten.
Herr Frehsee, ich bin in folgendem Punkt durchaus mit Ihnen gleicher Auffassung. — Er ist leider nicht da. Ich habe ihn gutmütig angehört. Es wäre vielleicht auch kein Schaden, wenn er zuhörte. Herr Kriedemann, Sie sind wohl bereit, ihm zu berichten. Ich gehe mit ihm darin einig, daß die Arbeitsverfassung in der Landwirtschaft im Laufe der Zeit geändert werden muß. Wir stehen gar nicht an, zu erklären, daß das System der Ledigenkräfte geändert werden muß, so daß Wir eines schönen Tages statt der Ledigen gut fundierte verheiratete Arbeiter haben. Daran, daß es noch nicht dazu gekommen ist, trägt einzig und allein die Unterbewertung der landwirtschaftlichen Arbeit die Schuld. Es ist nicht so, daß der Bauer aus einem Vorurteil oder weil er der modernen Entwicklung nicht aufgeschlossen gegenüberstünde, gegen verheiratete Kräfte wäre.
Im übrigen spielen da noch andere Dinge, z. B. die Wohnraumbewirtschaftung, eine ganz große Rolle. Heute ist es so: Wenn ein Bauer — zum Teil mit Hilfe öffentlicher Mittel — eine Landarbeiterwohnung errichtet und einen verheirateten Landarbeiter eingestellt hat, der dann in die Industrie wegläuft, nachdem er einige Monate bei ihm gearbeitet hat, bleibt die Wohnung blockiert. Er kann einem anderen, den er dafür einstellt, die Wohnung nicht geben. Was soll er dann tun? Er hat ja nicht einmal einen Wohnraum für eine ledige Arbeitskraft. Solange dieser Zustand nicht geändert wird, kann man noch so viel reden, es wird nicht anders. Welcher Bauer wird das Geld für eine Landarbeiterwohnung ausgeben, wenn er sie nicht zweckentsprechend verwerten kann?
Es ist notwendig, noch einige andere Dinge zu sagen. Daß die Abkehr von der Landarbeit so große Fortschritte macht, ist kein Wunder. Wir haben große Sorgen, daß dadurch zahlreiche Bauernbetriebe zu einer extensiven Wirtschaftsweise gezwungen werden. Ich darf darauf hinweisen, daß eine ganze Reihe von Ausgaben fester Natur sind und nicht geändert werden können. Wenn gleichzeitig die Roheinnahmen sinken, sieht sich der landwirtschaftliche Betriebsleiter nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Im übrigen: Wie wird sich das auswirken, daß jetzt die Gewerkschaften — ob zu Recht oder zu Unrecht, will ich hier gar nicht untersuchen — die 40-Stunden-Woche fordern? Diese Forderung wird dann auch auf die Landwirtschaft übergreifen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Bauernbetrieb bei dem relativ niederen Ertrag in der Lage sein soll, dem Arbeiter den gleichen Lohn für 40 Stunden zu zahlen, den er bisher für eine doch unvergleichlich höhere Stundenzahl erhält.
Ich habe vorhin meine Genugtuung darüber ausgesprochen, daß weite Kreise ein großes Interesse an der Landwirtschaft nehmen. Meine Freude darüber ist allerdings dadurch etwas getrübt, daß sehr viele nicht die Eigenheiten des landwirtschaftlichen Betriebes kennen und deshalb für die besonderen Verhältnisse, unter denen der Bauer seiner Arbeit nachgehen muß, kein oder nur ein geringes Verständnis zeigen. Sonst wäre es nicht möglich, daß die führende Presse noch bis zum heutigen Tage gegen dieses Landwirtschaftsgesetz wettert,

(Beifall in der Mitte)

obwohl der Bundestag mit der Abstimmung in der zweiten Lesung die Notwendigkeit dieses Gesetzes einmütig bestätigt hat.
Gerade gegen diese Kreise möchte ich nun einige Worte sagen. Sie werden es mir nicht verübeln, wenn ich es von meinem bäuerlichen Standpunkt aus tue. Sicherlich hat sich bei uns die große Masse von der volkswirtschaftlichen Auffassung abgekehrt, daß man in einem hochindustrialisierten Staate die Landwirtschaft nicht zu schützen brauche und daß man eben die Lebensmittel dort kaufen solle, wo sie am billigsten zu haben sind. Dieser Bundestag hat in dankenswerter Weise durch zahlreiche Gesetze bewiesen, daß er sich der Auffassung dieser weltwirtschaftlichen Theoretiker nicht anschließt; sonst hätte er die Zollgesetze zugunsten der Landwirtschaft und die Marktordnungsgesetze nicht beschlossen. Von vielen Volkswirtschaftlern wird aber noch die Auffassung vertreten, die Landwirtschaft habe sich eben damit abzufinden, daß die Landarbeit schlechter bezahlt werde als die Arbeit im gewerblichen Sektor; es sei ein unabwendbares Schicksal, daß die Industrie sich besser fortentwickeln könne als die Landwirtschaft, und, auf die Dauer gesehen, werde die Rendite in der Industrie immer größer werden, während die der Landwirtschaft naturnotwendig zurückbleiben müsse. Es wird weiter gesagt, diese Theorie von der notwendig geringeren Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft stehe im Zusammenhang mit einer drohenden Überproduktion.
Zahlreiche Herren, nicht aus dem Bundeskabinett, sondern aus den Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums und dann auch einige bedeutende Agrarwissenschaftler in der Bundesrepublik samt einer Reihe von Agrarjournalisten haben uns in den letzten Jahren immer wieder versichert, daß eben der technische Fortschritt der Landwirtschaft nicht in dem gleichen Maße zugute kommen könne wie der Industrie. Weil die Maschine hier nur als ein Hilfsinstrument anzusehen sei, während sie in der Industrie in zwei und drei Schichten tagtäglich voll eingesetzt werden könne, sei es ausgeschlossen, daß die Landwirtschaft jemals den gleichen Stand der Arbeitsproduktivität erreichen könne wie der industrielle Betrieb. Da aber der Grad der Arbeitsproduktivität, d. h. die Leistung je Kopf des Arbeiters, den Lohn bestimme, seien wir auf die Dauer verurteilt, billiger zu arbeiten.
Auf der anderen Seite hat man gesagt, die Bedürfnisse des Menschen nach materiellen Gütern seien unendlich. Das stimmt auch. Wer hätte vor 30 Jahren an den Lippenstift oder an das Fernsehen oder ähnliche Dinge gedacht! Sicherlich hat man durch den steigenden Wohlstand die Möglichkeit, sich überall in der Familie und im wirtschaftlichen Leben ohne Ende dieser Errungenschaften der modernen Wirtschaft zu bedienen. Darüber hinaus ist es so, daß die gewerbliche Wirtschaft durch ihre neuen Erfindungen geradezu die Be-


(Bauknecht)

dürfnisse des einzelnen Menschen noch zusätzlich weckt, während der Landwirtschaft nur eine einseitige und sehr beschränkt ausdehnungsfähige Nachfrage, nämlich die nach Nahrungsmitteln, gegenübersteht.
Ich will nicht darauf eingehen, daß diese Dinge in unentwickelten Ländern noch anders sind. Aber auf alle Fälle ist es so, daß wir die Faktoren, die einen zusätzlichen Verbrauch von Lebensmitteln bewirken, in der Landwirtschaft nicht in der Hand haben: einmal die Bevölkerungsvermehrung und zum andern den steigenden Lebensstandard. Die Bevölkerungsvermehrung ist, mindestens in Europa, abgeschlossen, und was den steigenden Lebensstandard betrifft, so wendet sich der größte Teil des Mehreinkommens nicht dem zusätzlichen Verbrauch der von uns erzeugten Nahrungsgüter zu, sondern eben anderen Dingen. Auch der Reiche kann schließlich nicht sehr viel mehr essen als der Arme.
Damit bleibt der Landwirtschaft nach Ansicht dieser Theoretiker nur eine Möglichkeit übrig, nämlich aus den kleinbäuerlichen Familienbetrieben die überzähligen Arbeitskräfte abzustoßen, damit sie in die Industrie abwandern. Darüber hinaus soll sie ihre Betriebe auf das äußerste weiter rationalisieren und ihre Betriebsorganisation verbessern, um die dadurch zusätzlich entbehrlich werdenden Arbeitskräfte ebenfalls in die Industrie abzugeben. Bei diesem Umschichtungsprozeß — so sagen unsere wirtschaftspolitischen Gegner — soll der Staat behilflich sein. Durchaus in Ordnung! Zinsverbilligung, Steuererleichterung und dergleichen Dinge — alles zugestanden! Damit die Landwirtschaft aber in den Stand versetzt wird, sich die technischen Fortschritte und die noch vorhandenen Rationalisierungsmöglichkeiten voll nutzbar zu machen, soll der Staat vor allen Dingen das Ausbildungs- und das Beratungswesen mehr als bisher fördern. Schließlich müsse man dafür Sorge tragen, daß die zu kleinen Betriebe, die eine bäuerliche Familie nicht voll ernähren können, aufgestockt werden und daß die Flurzersplitterung beseitigt wird. Wenn dies alles aber geschehen sein werde, so meint man, dann habe der Staat von sich aus das Seine getan, und ein Landwirtschaftsgesetz erübrige sich völlig. Darüber hinaus seien dann auch die Marktgesetze, die Einfuhrbeschränkungen und dergleichen Dinge unnötig. Man sollte, so sagen diese Theoretiker, die deutsche Landwirtschaft, damit sie sich dann schnell selber umstelle, in das eiskalte Wasser einer internationalen Konkurrenz hineinwerfen.
Meine Damen und Herren, damit würde der Landwirtschaft ein trübes Schicksal bevorstehen, und man wird verstehen, daß sie sich nicht ohne weiteres mit diesen Dingen abfinden will und im Interesse der gesamten Volkswirtschaft auch nicht abfinden kann. Wenn wir einmal unterstellen, die Theorie von dem naturnotwendigen Zurückbleiben der Landwirtschaft hinter der gewerblichen Wirtschaft wäre richtig, die sogenannte Unterbewertung der Landarbeit wäre eine unabwendbare Erscheinung und es gäbe keinen anderen Ausweg als die vorerwähnten Maßnahmen — haben sich die Verfechter dieser Theorie denn auch schon einmal die daraus resultierende Konsequenz überlegt? Immerhin sind bis heute noch 6 Millionen Menschen in der Landwirtschaft tätig. Wo sollen die dann hin? Sie müssen sich eine neue Existenzgrundlage suchen. Glaubt man, daß ein solcher Prozeß ohne schwere soziale Erschütterung vor sich gehen würde? Was geschieht aber dann, wenn vielleicht eines schönen Tages — wir hoffen allesamt, daß es nicht eintritt — die riesige Vorwärtsentwicklung der gewerblichen Wirtschaft eine Stockung erleidet? Wohin dann mit diesen Menschen? Hält man einen Konjunkturrückgang überhaupt für völlig ausgeschlossen? Ich will keinen an die Wand malen; ich darf aber doch als Schwabe darauf hinweisen, wie glücklich die Menschen in meiner Heimat in den Jahren der Krise vor dem zweiten Weltkrieg waren, 1929 bis 1933, daß sie, auch wenn sie Industriearbeiter waren, der Landwirtschaft noch verhaftet waren. Sollen diese Relationen heute zerstört werden? Sieht man die wirklichen Werte denn nicht mehr? Mir scheint, daß unsere guten Ratgeber sich darüber noch keine Gedanken gemacht haben.
Allerdings taucht auch noch eine andere Frage auf: Hat der Staat überhaupt ein Interesse an einer möglichst großen Zahl von klein- und mittelbäuerlichen Betrieben und damit von selbständigen Existenzen? Wir klagen doch so viel, die moderne Entwicklung der Technik führte dazu, daß die Menschen entpersönlicht und vermaßt werden. Und da will man nun auf Grund von kühlen wissenschaftlichen Argumenten einen Großteil der heute mit dem Boden verwurzelten Menschen dazu verurteilen, nun auch ihrerseits in der großen Masse zu verschwinden?! Nein, meine Damen und Herren, da stimmt etwas nicht. Es ist ein Widersinn, wenn auf der einen Seite begrüßenswerterweise zahlreiche Menschen zu einem eigenen Besitz kommen — ich erinnere an den Sozialen Wohnungsbau, an den privaten Eigenbesitz, den die Betreffenden durch diese Eigenheime erlangen — und auf der anderen Seite Bestehendes gefährdet würde.
Manche sind der Auffassung, dieses Landwirtschaftsgesetz sei nur ein Großbauerngesetz, es berücksichtige nicht die Belange der kleinen Landwirtschaft. — Nein, meine Damen und Herren, es heißt ausdrücklich in § 2 dieses Gesetzes, daß die Erhebungen sich auf alle Sparten der Landwirtschaft erstrecken sollen nach Betriebsgrößen, Betriebstypen, Betriebssystemen und Wirtschaftsgebieten. Ich denke hier vor allen Dingen an die große Masse aller jener Betriebe, die bisher auf kleinstem Besitz eine Familie — wenn auch kärglich — ernähren konnten. Alle jene, die Spezialkulturen betreiben, etwa im Obst-, Gemüse- und Weinbau, die wären dann alle nicht mehr, wenn wir diesen Theorien huldigten.
Man hat errechnet, daß idle technische Ausrüstung, die nachzuholen 'isst, etwa einen Betrag von 30 Milliarden DM beansprucht. Wie sollen die Mittel dann aufgebracht werden neben den sonstigen Ausgaben für Flurbereinigung und wasserwirtschaftliche, landeskulturelle Maßnahmen, Verbesserung der Agrarstruktur usw.?! Sicherlich muß die Landwirtschaft weiter rationalisieren. und sicher wird der seit Jahren im Gang befindliche Prozeß noch einige Zeit weitergehen, ,daß wir mit einem gewissen Rückgang des Anteils der landwirtschaftlichen Bevölkerung rechnen müssen. Aber das kann sich doch nur ganz langsam und im Einklang mit der Gesamtentwicklung vollziehen.
Ebenso steht es mit den Maßnahmen der Agrarstruktur. Herr Bundesminister, wir sind Ihnen sehr dankbar, daß das eines Ihrer Steckenpferde ist und Sie klar 'erkannt haben, daß diesen Dingen ein


(Bauknecht)


(die Mechanisierung in der Landwirtschaft unter Umständen sogar zu einer Erhöhung der Aufwendungen führt und damit zu einer Verkleinerung des Reinertrags. Zwar können da und dort Menschen gespart werden, aber durch die gleichzeitige Lohnerhöhung wird bei steigendem Umsatz eben durch die erhöhten Aufwendungen die Rente verzehrt. Ich habe nicht die Absicht, nun lange auf betriebsiwirtschaftl ich e Einzelfragen hier einzugehen. Aber es kann doch wohl festgestellt werden, daß viele ,mechanisierte Betriebe beispielsweise bei den in der jüngsten Zeit fallenden Schweinepreisen die Mast nicht einschränken konnten, nur um die fixen Kosten aufzubringen, die ihnen diese Mechanisierung ihres Betriebes und damit die Maschinenhaltung auferlegt haben. Professor Preuschen beispielsweise hat errechnet, daß ein Familienbetrieb von 10 ha, wenn er voll mechanisiert ist, bestenfalls 700 Arbeitsstunden im Jahr einsparen kann. Das ist noch nicht einmal ein Drittel einer Arbeitskraft. Wenn Sie daran denken, daß der in der Familie mitarbeitende Mensch 60 bis 70 Pf. in der Stunde bisher bekommen hat, dann kommen Sie bestenfalls auf eine Einsparung von 400 oder 500 Mark. Meine Damen und Herren! Das sind nicht einmal die Zinskosten für die Anschaffung eines Schleppers, geschweige denn für die Anschaffung der Geräte oder für die Amortisierung oder etwa die Reparaturen. Man sieht also, daß diese Vollmechanisierung, die man in der Landwirtschaft allein ,Heil predigt, immerhin doch sehr problematisch ist und daß man an Löhnen hier weniger einsparen kann, als die zusätzlichen Kosten betragen. Dabei darf ich noch darauf hinweisen, daß im Gesetz der Begriff „ordnungsgemäß geführter Betrieb" im Vordergrund steht und daß die über ausreichende Produktionsquellen verfügenden Betriebe keineswegs imstande sind, bei ,den heutigen Verhältnissen ihren Betrieb lohnend zu gestalten. Leider sind diese Gründe der Allgemeinheit kaum ins Bewußtsein eingegangen. Deshalb muß ich ganz kurz auch darauf noch eingehen: Der hauptsächliche Produktionsfaktor in der Landwirtschaft ist nicht, wie in der gewerblichen Wirtschaft, die Maschine, sondern der Grund und Boden, und Gegenstand der Erzeugung sind hier nicht tote Gegenstände, sondern lebendige und daher unabänderliche Faktoren. Die Entwicklungsgesetze, die damit zusammenhängen, bestimmen den Ablauf des landwirtschaftlichen Betriebes. Hieraus ergeben sich aber auch Folgen für die Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaftsordnung. Der Landwirt kann seine Erzeugung weder dem Zeitpunkt, noch der Art, noch dem Umfang nach den jeweiligen Marktbedürfnissen anpassen, sondern all dies schreibt ihm allein die Natur vor und die Beschaffenheit seines Grunds und Bodens. Produktionsumstellungen dauern unter Umständen Jahre. Der Landwirt kann seine Erzeugung auch nicht, oder jedenfalls nur beschränkt, in Vorrat nehmen. Im großen unid ganzen muß er sie auf den Markt bringen, wenn gleichzeitig alle seine anderen Berufsgenossen ihre Produkte auf den Markt bringen, nämlich zum Zeitpunkt der Reife. Die Zeiten ides Überangebots wechseln ständig mit denen eines geringen Angebots ab, und die Nachfrage ist im großen und ganzen gleichbleibend. Die Industrie aber kann laufend produzieren und kann sich der schwankenden Konjunktur mehr oder weniger anpassen. Eine Unsicherheit in der Landwirtschaft ist daher die Folge. Der gewerbliche Erzeuger orientiert sich zuerst auf dem Markt darüber, ob und was er 'absetzen kann, und dann kalkuliert und produziert er. In der Landwirtschaft ist genau das Gegenteil der Fall. Sie kann diese Orientierungspläne nicht in Anspruch nehmen. Ich will in diesem Zusammenhang nicht von den zusätzlichen Risiken reden. Ich glaube, Sie alle stehen noch unter dem Eindruck der verheerenden Witterung des abgelaufenen Jahres. Dazu kommen die Viehseuchen und der Schädlingsbefall, womit eben die gewerbliche Wirtschaft nie zu rechnen hat. Das alles sind die Faktoren, die der Landwirtschaft nicht die Chance geben, günstige Konjunkturen auf dem Markte auszunützen. Deswegen sind auch — und das kommt dazu — die landwirtschaftlichen Preise zum großen Teil noch politische Preise. Sie müssen der Kaufkraft der großen Masse angepaßt sein. Das sind die naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile, die die Landwirtschaft von sich aus nicht korrigieren kann. Deshalb bringt der Gesetzgeber dankenswerterweise in § 1 unmißverständlich zum Ausdruck, daß diese naturgegebenen und die wirtschaftsbedingten Nachteile ausgeglichen werden sollen. Er macht es allen verantwortlichen Organen, Bundesregierung, Bundesrat und dem Bundestag, zur Pflicht, dafür zu sorgen, weil die Landwirtschaft das eben nicht aus eigener Kraft leisten kann. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß aus dem Wesen des Staates, der für das Wohl der Gesamtheit seiner Mitglieder zu sorgen hat, die Pflicht entspringt, daß er durch die Schaffung einer Ordnung für einen gerechten Ausgleich der Gesamtinteressen zu sorgen hat und daß die Interessen der einzelnen Gruppen denen der Gesamtheit anzupassen sind. Diese allgemeine Förderungspflicht wollen wir auch als eine Verpflichtung ansehen. Ist also richtig, daß die Landwirtschaft unter den geschilderten Verhältnissen, unter den naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteilen leidet, so ergibt sich von selbst diese Verpflichtung. Damit wird kein Sonderrecht für die Landwirtschaft geschaffen; das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit erklären, da es immer wieder Leute gibt, die sagen: Wir haben ein Grundgesetz; warum ein besonderes für die Landwirtschaft? Aber nun ein anderer Einwand. Man sagt, das rühre an die Grundlagen der Wirtschaftsordnung, der Marktwirtschaft. Wenn ein Gesetz auf Grund eines Ertrags-Aufwands-Vergleichs ein Preisniveau sichern soll, das die Erzeugungskosten einschließlich eines angemessenen Lohnes decken würde, so wäre das, wie der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums erklärt hat, eine ungerechtfertigte Einkommensübertragung auf die Landwirtschaft. Es würde der Landwirtschaft den Anreiz nehmen, durch eigene Bemühungen ihre Kosten zu senken. Es war ja ein geflügeltes Wort: Wir wollten mit diesem Gesetz den Fußkranken helfen und würden dadurch Faulheit und Dummheit in der Landwirtschaft auf die Dauer konservieren. Die Realkaufkraft der gewerblichen und industriellen Löhne würde geschwächt, und es käme zu Lohnkämpfen, mit anderen Worten — was bereits heute hier gesagt wurde —, die Lohn-Preis-Spirale würde angedreht. Eine solche Politik würde den kleinen Betrieben doch nichts helfen, die keine oder nur eine geringe Marktleistung aufzuweisen hätten. Schließlich aber würde das Gesetz — so meint man — (loch zu einer nicht absetzbaren Überproduktion führen. Ja, meine Damen und Herren, hier scheiden sich nun die Geister. Man kann nicht sagen, die Theorie der reinen Marktwirtschaft, wonach die Konkurrenz jeden Erzeuger zwingt, zu den Grenzkosten zu produzieren, decke sich mit den Realitäten des wirklichen Lebens. Das ist nicht wahr, denn die gewerbliche Wirtschaft produziert ja nicht zu den Grenzkosten. Man kann auch nicht sagen, das Einkommen richte sich bei ihr nach dem Grade der Arbeitsproduktivität. Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums sagt in seinem vorhin erwähnten Gutachten wörtlich, daß zahlreiche sachliche Betriebsmittel der Landwirtschaft in monopolistisch orientierten Betriebszweigen hergestellt werden. Das ist vollkommen richtig und damit eine Ursache der sogenannten Preisschere zuungunsten der Landwirtschaft. Das gilt aber nicht nur für den Lieferanten der Betriebsmittel. In großen Teilen der gewerblichen Wirtschaft werden die Preise von marktbeherrschenden Unternehmen künstlich manipuliert und mehr oder weniger über den Grenzkosten gehalten. Das entspricht nun einmal der menschlichen Einstellung und ist begreiflich. Daran wird auch das Bundeswirtschaftsministerium durch das kommende Kartellgesetz vermutlich nicht viel ändern können. Es ist eine Utopie, daß man die Inhaber zusammengeballter wirtschaftlicher Macht dazu zwingen kann, sich so zu verhalten, als wenn sie unter den Bedingungen der vollkommenen Konkurrenz arbeiteten. Was werden sie tun? Sie werden in den Untergrund gehen. In der Landwirtschaft sind marktbeherrschende Unternehmen eine begriffliche Unmöglichkeit, und auch die Kartellbildung scheitert bei ihr daran, daß Preismanipulationen durch eine unmittelbare Regulierung der Erzeugung nicht möglich sind. Die gewerbliche Wirtschaft drosselt ihre Erzeugung, wenn ein Überangebot besteht. Die Landwirtschaft tut das Gegenteil. Sie steigert ihre Erzeugung — siehe Schweine — und drückt die Preise dadurch um so mehr. Ein Musterbeispiel, daß diese Dinge graue Theorie sind, ist doch vor allen Dingen das Kapitel der Kohlewirtschaft. Nach den Feststellungen des Deutschen Industrieinstituts beträgt die Arbeitsproduktivität in der deutschen Steinkohlewirtschaft gegenüber dem Jahre 1938 heute 76,4 %, nach einer anderen Auslegung in der letzten Nummer der Veröffentlichungen des gewerkschaftlichen wissenschaftlichen Instituts sogar nur 70,2 %. Diese Dinge hängen zugestandenermaßen und ohne Zweifel mit dem Gesamtcharakter dieses Zweiges der Urproduktion zusammen. Aber man kann doch nicht leugnen, daß es sich hier wie dort um eine Urproduktion handelt und daß die Dinge bei Kohle in mancher Beziehung denen in der Landwirtschaft ähnlich sind. Im März 1955 stand der Index trotz dieser geringen Arbeitsproduktivität bei der Kohle bereits auf 324. Seither hat die Bundesregierung sich nicht gehindert gesehen, kürzlich sowohl der Erhöhung der Bergarbeiterlöhne wie auch der Erhöhung der Kohlenpreise zuzustimmen, ohne daß vorher untersucht worden wäre, wie hoch die Arbeitsproduktivität ist. Man muß sich doch wirklich fragen, warum man dann bei der Landwirtschaft einen Vergleich macht und ihr das vorenthält, was man den anderen zuzugestehen ohne weiteres bereit ist. Dreht es sich denn hier um etwas anderes, als um diese klare Einkommensübertragung? Bei uns bezeichnet man sie als völligen volkswirtschaftlichen Nonsens. Dort hat der Staat solche Preisbeeinflussungen geduldet und ihnen zugestimmt; bei uns bezeichnet er sie als ungerechtfertigt. Ich will es nicht vergröbern; ich könnte noch eine ganze Reihe von anderen Dingen anführen. Wenn die kommunale Wirtschaft beispielsweise infolge der Kohlenpreiserhöhung ihre Gaspreise erhöht, ist das eine Selbstverständlichkeit, oder wenn die Bundespost, weil sich ihre Kosten erhöht haben, einfach der Volkswirtschaft zumutet, höhere Tarife auf sich zu nehmen, wird das gebilligt und als volkswirtschaftliche Notwendigkeit angesehen. Nein, meine Damen und Herren, auf Grund solcher unrichtiger, in jedem Falle aber weltfremder Abstraktionen, wenn sie auch noch so geistvoll ausgedacht sind, läßt sich die Landwirtschaft nicht zur Rolle des Aschenbrödels der Volkswirtschaft verurteilen. Wenn uns nachgewiesen wird, daß in allen Wirtschaftszweigen wirklich zu den Grenzkosten verkauft wird und die Rendite und die Entlohnung ihrer Beschäftigten sich nach dem Grad ihrer Arbeitsproduktivität richtet, dann können wir uns über diese Theorie eines schönen Tages ohne weiteres unterhalten. Selbst dann aber würde noch die Eigengesetzlichkeit der Landwirtschaft, eben bedingt durch ihre natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile, weiterhin bestehenbleiben, und diese Nachteile werden, auch wenn das eintreten würde, was ich vorhin in punkto Arbeitsproduktivität gesagt habe, weiterhin das Gesetz rechtfertigen, das Ihnen heute vorliegt. Ich will zum Schluß kommen, um die Debatte nicht allzusehr zu verlängern. Entscheidend wird sein, in welchem Geist die zur Durchführung berufenen Organe das Gesetz anzuwenden verstehen. Die deutsche Landwirtschaft wird hierauf ihr besonderes Augenmerk richten. Sie wird, wenn die in dem Gesetz vorgesehenen Berichte der Bundesregierung zusammen mit dem Bericht des Beirats dem Bundestag und dem Bundesrat zugehen — ich lege entscheidenden Wert darauf, daß das nicht in einem Konklave geschieht und dann dem Bundestag nicht bekannt wird —, durch ihre berufenen Vertreter ihre Vorschläge machen. Wir dürfen hoffen, daß die Feststellungen des Herrn Bundesernährungsministers, die dem Bericht der Bundesregierung zugrunde liegen, es leichter als bisher machen, zu gemeinsamen, der Landwirtschaft dienenden Entschlüssen über die Agrarpolitik zu kommen. Diesen Berichten messen wir eine besondere Bedeutung zu, aber nur — ich wiederhole das —, wenn daraufhin auch seitens der zuständigen Organe des Staates wirklich das getan wird, was sich nach dem Bericht als notwendig erweist, um, wie es im § 1 heißt, „der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft zu sichern". Noch ein letztes Wort an unsere Kritiker wegen der Gefahr der Inflation. Meine Damen und herren, dieses Gesetz hat keine inflatorischen Folgen. Das hatten sehr viel mehr andere Manipulationen, die während des letzten Jahres nicht verhindert werden konnten. Man hat nun der Landwirtschaft dauernd vorgeworfen, sie drehe an der Lohn-PreisSpirale. Andere haben dauernd an der Lohn-PreisSpirale gedreht. Wir haben auf Preissenkung vergeblich gewartet. Die letzte und eigentliche Rechtfertigung für das Gesetz ist doch in der Tatsache begründet, daß auch die ordnungsmäßig wirtschaftenden Betriebe bis heute benachteiligt sind. Wenn die berufenen staatlichen Organe ihre agrarpolitischen Maßnahmen auf den Ausgleich dieser Nachteile der Landwirtschaft richten, also, wie man gesagt hat, die gleichen Startbedingungen schaffen, so kann überhaupt keine Inflationsgefahr entstehen. Man hat, wie ich Ihnen vorhin ausgeführt habe, diese Einkommensübertragungen vom Staat her gebilligt, und man setzt sie fort, ohne daß deshalb die Währung gefährdet wird. Wenn dieses sogenannte Paritätsgesetz eine so gefährliche Angelegenheit wäre, dann ist es nicht recht verständlich warum andere Länder. die ebenfalls auf dem Boden der Marktwirtschaft stehen, ähnliche Gesetze erlassen haben. Ich denke hier, verzeihen Sie es, an die meiner unmittelbaren Heimat benachbarte Schweiz. Es wird doch niemand sagen, daß die Schweiz nicht marktwirtschaftlich denkt und daß sie nicht ein Hort liberaler Auffassungen wäre. In Artikel 29 des schweizerischen Landwirtschaftsgesetzes steht folgendes — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten verlesen —: . . . die im Rahmen dieses Gesetzes vorgesehenen Maßnahmen so anzuwenden, daß für die einheimischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse guter Qualität Preise erzielt werden können, die die mittleren Produktionskosten rationell geführter und zu normalen Bedingungen übernommener landwirtschaftlicher Betriebe decken. Etwas anderes wollen wir nicht, und es wird doch niemand behaupten, daß die Schweiz deswegen Gefahr läuft, ihre nach dem Dollar härteste Währung der Welt dadurch zu gefährden. Bei uns also keinerlei Gefahr deswegen! Ich will nun nicht näher auf die schwedischen und amerikanischen Gesetze eingehen. Sie haben recht, Herr Professor Baade, in diesen beiden Ländern werden auf Staatskosten immense Summen —wir haben ganz genaue Vorstellungen darüber—zugunsten der Landwirtschaft ausgegeben. Wir haben andere Verhältnisse, wir werden das in dem Umfange nicht machen können. Immerhin ist es interessant genug, daß man in Schweden und England diesen Maßnahmen des Staates zum Schutz der Landwirtschaft vorbehaltlos zugestimmt hat. Die Diskussion darüber, ob nun Preisindex oder Aufwands-Ertrags-Parität, hat sich beruhigt, weil man der Auffassung ist, daß man beide heranziehen muß, daß man vor allen Dingen in der Übergangszeit, solange keine exakten Grundlagen für Ertrag und Aufwand vorliegen, auf die Preis-indexgleiche auf keinen Fall verzichten kann. Sonst könnte man ja alle Beamten, die diese Dinge statistisch nachweisen, zum Teufel jagen. Man könnte Millionen sparen, wenn das keinen Wert hätte. Aber man war auch auf seiten derer, die die Preisindexparität zunächst allein verteidigen wollten, nie anderer Auffassung, als daß das nur Grundlagen sein sollen. Auch bei diesen Verfechtern der Preisindextheorie hat man nicht an einen Automatismus auf Heller und Pfennig gedacht. Meine Damen und Herren, zum Schluß darf ich — endgültiger Schluß, Herr Frehsee! — einige Worte des Dankes für die Aufgeschlossenheit sagen, die sich in der letzten Zeit doch bei einer Reihe von Gremien angebahnt hat — ich will niemanden hervorheben —: ob das die Regierung ist, die ihre Anschauungen zugunsten der Landwirtschaft vielleicht in einem stärkeren Maße korrigiert hat, als es früher der Fall war, ob es draußen Gremien sind, ob es die Industrie ist, die Kreise des Mittelstandes oder auch die Arbeiterschaft, sie alle neigen heute doch in wachsendem Maße diesen Auffassungen zu. Auch wir wissen, daß mit diesem Gesetz nicht alles geregelt werden kann und daß sich aus den Folgerungen aus diesem Gesetz eine Reihe von anderen Maßnahmen ergeben werden. Ich glaube, zum Schluß sagen zu können — zum endgültigen Schluß, wenn Ihnen das besser paßt —, daß die Landwirtschaft ihrerseits ein Gesetz gewünscht hätte, das ihren Auffassungen noch mehr gerecht geworden wäre. Ich betone, daß die Formulierungen des Gesetzes eben ein Kompromiß sind, und es wäre wünschenswert gewesen, wenn in manchen Paragraphen die Dinge noch eindeutiger dargestellt worden wären. Ich habe aber die Hoffnung, daß daraus etwas Brauchbares gemacht werden kann. Wenn sich das nicht erweisen sollte, dann glaube ich, daß der Bundestag auch so viel Verständnis hat— wenn es notwendig sein sollte—, daß man später — wenn wirklich die Dinge nicht so ausgelegt werden, wie wir es uns vorstellen — wie bei ledern anderen Gesetz auch noch Änderungen vornehmen kann. Aber es kann gesagt werden, daß die aus diesem Gesetz für die Landwirtschaft entstehenden Vorteie nicht größer sein werden als für die gesamte übrige Volkswirtschaft, auch für die gewerbliche Produktion, der wahrscheinlich ein landwirtschaftlicher Absatzmarkt genau so wertvoll ist — sein muß! — wie einer am Amazonenstrom oder in Hinterindien. Er ist sicher und dient schließlich auch der eigenen Volkswirtschaft. Darum haben die gewerbliche Wirtschaft und auch der Arbeiter, der sein Brot in der gewerblichen Wirtschaft verdient, ein Interesse daran. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. Das Wort hat der Abgeordnete Mauk. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir wird schon die Zeit zugerufen: eine halbe Stunde hätte ich Zeit. Ich will sehen, ob ich mit noch weniger auskomme. Zur Geschichte dieses Gesetzes, zur derzeitigen Lage der deutschen Landwirtschaft und auch zu den Gründen, die dieses Gesetz überhaupt notwendig machen, ist schon so viel, teils in der Vergangenheit, teils heute, gesprochen worden, daß ich mir einiges schenken kann. Ich will deshalb Ihrem Wunsch gerne nachkommen. Trotzdem muß auch ich wie unser Kollege Bauknecht sagen: bei der Bedeutung dieses Gesetzes muß man eben einige Dinge anschneiden. — Beruhigen Sie sich! Ich bin schon an der dritter 1)


(Bauknecht)


(Sehr richtig! in der Mitte.)


(Sehr richtig! rechts.)


(Sehr richtig! rechts.)


(Sehr richtig! rechts.)


(Sehr richtig! rechts)


(Beifall in der Mitte.)


(Sehr gut! rechts.)


(Zustimmung rechts.)


(Bauknecht)


(Abg. Frehsee: Wie oft noch?)


(Abg. Kriedemann: Wir glauben nichts mehr!)


(Zuruf von der SPD: Zum siebenten Male „zum Schluß"!)


(Sehr gut! in der Mitte)


(Bauknecht)


(Beifall bei der CDU/CSU.)