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    2. Deutscher Bundestag — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955 5413 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5414 D, 5455 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Samwer 5414 C Nächste Fragestunde 5414 D Zusätzliche Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 1462) an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . . 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465) . . . 5414 D Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 1466) 5415 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 5415 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Druck sache 1417) 5415 A Wehner (SPD) 5415 A, 5417 D Sabaß (CDU/CSU) 5417 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5418 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1538, Umdrucke 470, 471) 5418 B Lücker (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 5418 B als Abgeordneter 5433 A Frehsee (SPD) . . 5425 B, 5426 D, 5427 C, 5432 D Frau Kalinke (DP) . . . . 5426 D, 5427 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): zur Sache 5428 C zur Abstimmung 5453 C Fassbender (FDP) 5429 A Dr. Baade (SPD) 5429 C Bauknecht (CDU/CSU) 5434 A Mauk (FDP) 5440 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 5442 B, 5449 D, 5450 A Kriedemann (SPD) . . . . 5443 B, 5450 A Elsner (GB/BHE) 5450 D Müller (Wehdel) (DP) 5452 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . 5452 D Schwann (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 5457 A Abstimmungen 5433 D, 5453 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Drucksache 1479) 5454 A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 5454 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 5454 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl BPolBG) (Drucksache 1472) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 5454 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehe- maligen Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehemaligen Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5454 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 5454 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1430) 5454 C Frau Nadig (SPD): als Berichterstatterin 5454 C Schriftlicher Bericht 5457 B Beschlußfassung 5454 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 1403, zu 1403) 5454 D Wehr (SPD): als Berichterstatter 5455 A Schriftlicher Bericht 5458 B Beschlußfassung 5455 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Körperbehindertengesetz (Drucksachen 1436, 1246) 5455 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU), Berichterstatterin 5455 B Beschlußfassung 5455 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksachen 1438, 743) 5455 C Beschlußfassung 5455 D Nächste Sitzung 5455 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5456 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 471) 5456 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 470) 5456 D Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Schwann gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) 5457 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (zu Drucksache 1430) 5457 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaftspolitik zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (zu Drucksache 1403) 5458 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Brockmann (Rinkerode) 8. Juli Caspers 8. Juli Dr. Deist 8. Juli Donhauser 8. Juli Feldmann 8. Juli Brandt (Berlin) 8. Juli Dr. Friedensburg 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8 Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Kurlbaum 8. Juli Huth 8. Juli Lang (München) 8. Juli Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Müller-Hermann 8. Juli Dr. Bucerius 8. Juli Dr. Eckardt 8. Juli Naegel 8. Juli Raestrup 8. Juli Reitz 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Onnen 8. Juli Samwer 8. Juli Scharnberg 8. Juli Seuffert 8. Juli Dr. Schellenberg 8. Juli Schmitt (Vockenhausen) 8. Juli Dr. Schöne 8. Juli Stiller 8. Juli Sträter 8. Juli Wagner (Ludwigshafen) 8. Juli Wittenburg 8. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle, 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Anlage 2 Umdruck 471 (Vgl. S. 5425 A, 5433 D, 5453 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1538, 405, 448): Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden nach dem Wort „Kredit-" die Worte ,,, Sozial-, Finanz-" eingefügt und der folgende Satz 2 angefügt: Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden. Bonn, den 8. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 470 (Vgl. S. 5428 C, 5452 C, 5453 D) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448, 1538): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, nach Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes diejenigen Maßnahmen unverzüglich bekanntzugeben, die schon jetzt zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft führen können. Bonn, den 8. Juli 1955 Müller (Wehdel) Eickhoff Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 (Vgl. S. 5453 D) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwann (FDP) zur Abstimmung gemäß §§ 59 der Geschäftsordnung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) Ich lehne diese Vorlage ab, 1. weil sie nach ihrem Inhalt kein Gesetz bringt, sondern eine Entschließung des Bundestages ohne jede Verpflichtung der Bundesregierung auf bestimmte Maßnahmen; 2. weil sie in der Landwirtschaft Hoffnungen erweckt, denen bei der zu erwartenden Nichterfüllung eine um so größere — auch politisch bedenkliche — Enttäuschung folgen wird, 3. weil die Aufwands- und Ertragsberechnungen keine schlüssigen, allseits anerkannten Ergebnisse bringen werden, so daß dem Grundanliegen der Landwirtschaft, zu schnellen Maßnahmen zu kommen, nicht entsprochen wird; 4. weil die konsequente Fortsetzung des in dieser Vorlage eingeschlagenen Weges zu einem Apparat statistischer Erheber führen wird, verbunden mit einer neuen Belastung der Landwirtschaft durch Auskunftspflicht, Zwangsmaßnahmen und Strafen; 5. weil die Vorlage auf Subventionen zum Teil zweifelhaften Charakters abzielt, während es darum geht, wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Bauernstand — ebenso wie die anderen Stände — sich durch eigene Leistung den rechten Lohn erarbeiten kann; 6. weil — zusammenfassend — diese Vorlage in ihrer jetzigen Fassung in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der ursprünglichen Absicht steht. Bonn, den 8. Juli 1955 Hermann Schwann Anlage 5 zu Drucksache 1430 (Vgl. S. 5454 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Nadig Die Drucksache 204, Antrag der Abgeordneten Frau Dietz, Bausch und Gen., ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Kundenzeitschriften). Dieser Entwurf wurde am 11. 3. 1954 dem Rechtsausschuß federführend überwiesen. Gleichzeitig ist die Drucksache auch dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zugeleitet worden. Die drei Ausschüsse haben in mehreren Sitzungen die Vorlage beraten. Beide mitberatenden Ausschüsse haben Vorschläge für die Abänderung des Art. 1 Abs. II Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft gemacht. Der Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film hatte sich auf folgende Fassung geeinigt: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, die weiterhin durch entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite in ihrer redaktionellen Gestaltung sowie in ihren Hinweisen im Innern der Zeitschrift diesen Zweck erkennbar machen, in ihren Herstellungskosten geringwertig sind und unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden (Kundenzeitschriften) Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hegte gegen diese Formulierung Bedenken und schlug folgende Abänderung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden dienen (Kundenzeitschriften), durch Aufdruck auf der Titelseite als Kundenzeitschrift gekennzeichnet und in ihrem Kostenaufwand für den Verteiler geringwertig sind, unentgeltlich abgegeben werden Der Wirtschaftspolitische Ausschuß brachte in seinem Beschluß zum Ausdruck, daß er eine Gesamtüberprüfung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft und ihre Neufassung für erforderlich halte. Weiter wünschte der Ausschuß, in der Berichterstattung darauf hinzuweisen, daß nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses eine bestimmte Kundenzeitschrift in Umfang und Aufmachung den vorgeschlagenen Merkmalen nur im äußersten Falle entspreche. Der federführende Ausschuß hatte erhebliche Bedenken, diesem Vorschlag nachzukommen. Er hielt es für gefährlich, eine Kundenzeitschrift gewissermaßen als Muster herauszustellen und an Hand einer Zeitschrift Gesetzesbestimmungen zu zugestandenen Zweck nicht mehr erfüllen könnten. Der Rechtsausschuß beschloß einstimmig, den Satz „jedoch nicht aktuellen Inhalts" zu streichen. Der Rechtsausschuß schlug für den Art. 1 Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft folgende Fassung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden" Am 25. Mai 1955 hat sich der Presse- und Rundfunkausschuß nochmals mit der Vorlage beschäftigt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen. Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Beschlüssen des 16. Ausschusses in der Druckache 1430 die Zustimmung zu geben. Frau Nadig Berichterstatterin Anlage 6 zu Drucksache 1403 (Vgl. S. 5454 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828) Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) hat am 28. April 1955 die ihm vom Bundestag in seiner 32. Sitzung am 28. Mai 1954 und in seiner 51. Sitzung am 21. Oktober 1954 überwiesenen Drucksachen 458 und 828 behandelt. Im Lande Bremen wurde am 20. Dezember 1948 auf Grund der Direktiven für Gewerbefreiheit von dem Direktor der Militärregierung die allgemeine Gewerbefreiheit verkündet. Das Land Bremen erließ daraufhin ein Übergangsgesetz am 24. Januar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 13), das den Senat ermächtigte, von den bis dahin gültigen reichsrechtlichen Vorschriften über die Gewerbezulassung abweichende Verordnungen zu erlassen. Durch die Zweite Durchführungsverordnung vom 14. Februar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 31) ist eine Reihe von gewerberechtlichen Zulassungsvorschriften aufgehoben worden. Hieraus haben sich bei verschiedenen Gewerbezweigen Mißstände ergeben. Eine Änderung dieses Zustandes ist nur durch ein Bundesgesetz möglich, da die Regelung gemäß Art. 74 Nr. 11 und Art. 125 Nr. 2 GG Bundesrecht geworden ist und die Ermächtigung des Bremischen Gesetzes vom 24. Januar 1949 nach ausdrücklicher Bestimmung des § 2 dieses Gesetzes und nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist. Aus Gründen der Rechtseinheit und sachlicher Notwendigkeit sollen bei der Anwendung des Gaststätten-Gesetzes, des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, des Milchgesetzes und des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande die bundesrechtlichen Zulassungsbestimmungen für Bremen wieder in Kraft gesetzt werden. Die mit Drucksache 828 vom Bundesrat eingebrachte Vorlage wird im allgemeinen diesen Bedingungen gerecht. Die Bundesregierung hat dieser Vorlage keine Einwendungen entgegengesetzt, soweit es sich um die Wiedereinführung von Zulas(Frau Nadig) erläutern. Eine solche Methode könne sehr leicht zu falschen Begründungen und Schlußfolgerungen führen. Außerdem habe man nie die Gewähr, daß der Charakter einer Zeitschrift sich nicht ändere. Der Rechtsausschuß war deshalb der Meinung, von diesem Anliegen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses absehen zu sollen. Der Rechtsausschuß hat in drei Sitzungen die Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie den Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses beraten. Eine längere Aussprache entspann sich um das Merkmal der Geringwertigkeit der Kundenzeitschriften. Hier vertrat der Ausschuß die Meinung, daß diese Frage in der Rechtsprechung bereits behandelt sei und zu ganz konkreten Vorstellungen geführt habe. Es war einmütige Auffassung, daß die Kundenzeitschriften in ihren Herstellungskosten geringwertig sein müssen. Die Formulierung des Presse- und Rundfunkausschusses, „daß Kundenzeitschriften keinen aktuellen Inhalt haben sollen", führte zu einer langen Diskussion. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß diese Beschränkung zu weit gehe; dadurch würden die Kundenzeitschriften so langweilig werden, daß sie den ihnen vorn Ausschuß (Wehr) sungsvoraussetzungen handelt, die mit Art. 12 GG vereinbar sind. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums wies im Ausschuß darauf hin, daß auf die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden müsse. Die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung steht auch den in diesem Zusammenhange vom Bundesverwaltungsgericht bereits gefällten Urteilen in dieser Frage entgegen. Verhandlungen mit dem Lande Bremen haben ergeben, daß Bremen die Wiedereinführung der in Frage stehenden Gesetze mit Ausschluß der Bedürfnisprüfung begrüßt. Um diesen Voraussetzungen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung einen abgeänderten Gesetzentwurf erarbeitet und dem Ausschuß zur Behandlung vorgelegt. Damit wurden auch die Bedenken des Ausschusses, die er bei der früheren Behandlung der Drucksache 458 hatte, ausgeräumt. Der Ausschuß stimmte dem abgeänderten Entwurf der Bundesregierung einstimmig zu. Ausdrücklich wird von dem Ausschuß nach eingehender Beratung darauf hingewiesen, daß eine Bedürfnisprüfung für das Gaststättengewerbe und für den Verkehr mit unedlen Metallen nicht vorgenommen werden darf. Desgleichen soll keine Prüfung der im Milchgesetz vorgesehenen Mindestumsatzmengen vorgenommen und über diesen Umweg eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Die Bedenken, daß der Verzicht auf die Wiedereinführung des § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes nicht ausreicht, um auf dem Umweg über die „Prüfung des öffentlichen Interesses" nach § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes eine Bedürfnisprüfung zu praktizieren, veranlassen den Ausschuß, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß der § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes nur eine unmittelbare Prüfung des öffentlichen Verkehrsinteresse zuläßt. Auf die bisherige Praxis der Rechtsprechung wird nochmals verwiesen. Vorbehalten hat sich der Ausschuß, die Vorschrift des § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes erneut zu überprüfen, sobald das Gesetz zur Beratung vorliegt. Bonn, den 26. Mai 1955 Wehr Berichterstatter
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen — ich darf wohl sagen — vorzüglichen Bericht. Das Haus hat ihm ja schon entsprechend gedankt.
    Wir treten nunmehr in die zweite Beratung ein. Ich unterstelle, daß wir diesmal nach der Geschäftsordnung verfahren, das heißt: in der zweiten Lesung findet nur Einzelberatung statt, damit wir die allgemeine Aussprache nicht zweimal haben. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
    Ich rufe § 1 in der Einzelberatung der zweiten Lesung auf. Dazu liegt Umdruck 471 *) — der Antrag der SPD — vor. Ich weiß nicht, ob er inzwischen verteilt worden -ist, hier heißt es nämlich: „Matrize läuft."
    Ich erteile dem Abgeordneten Frehsee zur Begründung das Wort.


Rede von Heinz Frehsee
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Umdruck 471 beantragt meine Fraktion die Einfügung der Worte „Sozialpolitik und Finanzpolitik" in den § 1 des Landwirtschaftsgesetzes und die Anfügung des Satzes:
Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden.
Ich darf darauf aufmerksam machen, daß auf dem Umdruck ein orthographischer Fehler ist. Es darf nicht „vergleichbaren Berufsgruppen", sondern muß „vergleichbarer Berufsgruppen" heißen.
Meine Damen und Herren, ich habe den Auftrag und die Ehre, einen Teil dieses Antrages zu begründen, und zwar die beantragte Einfügung des Wortes „Sozialpolitik" und die Anfügung des dann aufgeführten Satzes. Die Einfügung des Wortes „Finanzpolitik", d. h. mit anderen Worten die Aufnahme der Finanzpolitik als eines Zweiges der Politik, die eine Angleichung der Entwicklung der Landwirtschaft an die der deutschen Volkswirtschaft ermöglichen soll, wird anschließend mein Kollege Professor Baade begründen.
Daß wir diesen Antrag stellen, bedeutet nichts anderes und nichts mehr, als ,daß wir, insbesondere was ,also die Sozialpolitik und diesen Satz betrifft, die Fassung wiederhergestellt haben wollen, die nach langen Bemühungen das Ergebnis der Beratungen im Unterausschuß „Paritätsgesetze" gewesen ist. Wir müssen unserem Erstaunen darüber
*) Siehe Anlage 2. Ausdruck geben, daß im Ernährungsausschuß das Wort „Sozialpolitik" aus dem § 1 und daß der hier aufgeführte Satz aus dem Gestzentwurf gestrichen worden sind. Wir haben bis heute für diese Streichung keine plausible Erklärung erhalten, mindestens nicht in den Ausschüssen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können uns nicht mit den Erklärungen abfinden,' die für diese Maßnahme außerhalb des Parlaments abgegeben wurden, beispielsweise vom Deutschen Bauernverband, der da gesagt hat, daß die Eingügung des Wortes „Sozialpolitik" und damit die Aufnahme der Sozialpolitik als eines der Mittel Unklarheiten in das Gesetz hineinbringe und die Durchführung des Gesetzes erschwere. Ich fürchte, daß der Grund dafür nichts anderes als das weitverbreitete vorurteilhafte und destruktive Mißtrauen ist, das in weiten Kreisen der Landwirtschaft der Sozialpolitik und sozialpolitischen Mitteln gegenüber besteht.

(Widerspruch in der Mitte.)

Meine Damen und Herren, es gibt in Deutschland nicht nur stolze Bauern, Bauern, die meinen, daß die Mittel 'der Sozialpolitik für sie nicht angebracht seien. Es gibt eine große Anzahl von Bauern und Landwirten mit sozialen Nottatbeständen, denen vielleicht nicht mit Mitteln der Preispolitik, der Kreditpolitik und der Handelspolitik allein geholfen werden kann, sondern bei denen es sozialpolitischer Mittel bedarf, um ihnen eine gleiche Lebenshaltung wie anderen Menschen in Deutschland — und das wollen wir doch — zu ermöglichen. Unsere Sorge gilt nicht nur den Betrieben, die so groß sind, daß sie die Existenz einer Familie gewährleisten, unsere Sorge gilt allen landwirtschaftlichen Betrieben und allen in der Landwirtschaft tätigen Menschen. Unsere Sorge gilt in besonderem Maße den Betriebsgrößen in der Landwirtschaft, in denen wir soziale Nottatbestände feststellen müssen, beispielsweise jenen Hunderttapsenden von landwirtschaftlichen Betriebsinhabern, deren Betrieb doch nicht ausreicht, wenn der Erbe den Hof übernimmt und die Eltern aufs Altenteil ziehen, die zwei dann in diesem Betrieb vorhandenen Familien zu ernähren. Das ist dann ein solcher Nottatbestand, den wir, wie wir meinen, bei der Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzes im Auge haben müssen. Um diesen Nottatbestand zu beheben, gibt es eben nur ein sozialpolitisches Mittel, vielleicht das Mittel der Einführung eines sozialen Altenteils.

(Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

Wenn Sie das Wort einer Altersrente für die Altbauern und ihre Frauen nicht gern hören wollen, — wir können uns auf andere Begriffe und vielleicht auf bestimmte Formen sicherlich einigen.
Es ist uns zu Ohren gekommen, daß man auf seiten der Regierung, insbesondere des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, befürchtet, daß eine solche Reform, die Einführung eines sozialen Altenteils also, unter Umständen die Pläne zur Strukturverbesserung der Landwirtschaft stören könne. Das muß in keiner Weise der Fall sein.

(Zustimmung hei der SPD.)

Diese Gefahr braucht nicht einzutreten. Nach unserer Auffassung wird diese Gefahr nicht eintreten; ganz im Gegenteil, wir sind davon überzeugt, daß dieses soziale Altenteil sogar die er-


(Frehsee)

wünschte Strukturverbesserung in der deutschen Landwirtschaft günstig beeinflussen und fördern muß.

(Beifall bei der SPD.)

Ich darf Ihnen das näher erklären. Es ist sicherlich einzusehen, daß die Abgabe von Grund und Boden, die zur Aufstockung von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben erwünscht und notwendig ist, dadurch erschwert wird, daß sehr viele landwirtschaftliche Familien selbst auf kleine Flächen Grund und Bodens, auf 5, 6 oder 8 Morgen, angewiesen sind, weil sie, wenn sie dieses Land verkaufen oder verpachten, nicht einmal die Ernährungsgrundlage haben würden, die ihnen diese Fläche Landes jetzt noch bietet. Wenn man diese Menschen von den größten Sorgen befreite, dann würde man ihnen auch ermöglichen, diese kleinen Flächen herzugeben, und damit den Strukturverbesserungsplänen einen guten Dienst erweisen.
Die Frage hat auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung. Diese Betriebe sind natürlich Kümmererbetriebe, deren Erträge sehr niedrig sind, die nicht fortschrittlich bewirtschaftet werden können, in denen die Produktivität, sowohl die Flächen- als auch die Arbeitsproduktivität, niedrig ist. Wir müssen auch vom Ganzen gesehen, von volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten her versuchen, diese Kümmererbetriebe abzuschaffen und auch in dieser Beziehung zu einer Gesundung in der landwirtschaftlichen Betriebsverfassung zu kommen.
Es gibt eine ganze Reihe anderer Beispiele, die beweisen, daß sozialpolitische Mittel geradezu notwendig, geradezu unabdingbar sind, wenn Sie die naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile, in denen sich landwirtschaftliche Betriebe befinden, ausgleichen wollen. Nehmen Sie doch einmal das Beispiel, mit dem wir uns gerade gestern in diesem Hause beschäftigt haben: das Beispiel des Kindergeldgesetzes! Als wir das Kindergeldgesetz im November vorigen Jahres beschlossen haben, da haben wir eigentlich schon so getan, als gebe es ein landwirtschaftliches Paritätsgesetz oder ein Landwirtschaftsgesetz, wie es jetzt heißt. Wir haben ja da versucht, die Landwirtschaft nicht stärker zu belasten, als die gewerbliche Wirtschaft durch Beiträge zum Kindergeld belastet wird. Wir haben dann die Formel gefunden: Die Landwirtschaft trägt ein Drittel der für die Durchführung des Gesetzes in der Landwirtschaft erforderlichen Mittel. Ich meine, wir haben da nicht etwas Vollkommenes geschaffen. Sie werden sich sicherlich noch des Antrags erinnern, den ich damals gestellt habe, um eine vollkommene Parität in Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft in bezug auf das Kindergeld und die Durchführung des Kindergeldgesetzes zu erreichen. Dieser Antrag ist damals leider abgelehnt worden. Nun haben Sie eben den Tatbestand — der auch aus dem Bericht hervorgeht, der gestern hier zitiert worden ist —, daß die Landwirtschaft doch stärker als die gewerbliche Wirtschaft, gemessen an ganz bestimmten Größen, belastet ist. Sie haben diese Disparität in der Frage der an der Aufbringung der Mittel beteiligten Kreise. Sie haben in der gewerblichen Wirtschaft die Beitragsbefreiung bei Einkommen bis zu 4800 DM. Sie haben diese Beitragsbefreiung in der Landwirtschaft nicht. Ich will nicht falsch und etwa so verstanden werden, daß ich diese Beitragsbefreiung in dem Zusammenhang für wünschenswert und für notwendig hielte; das ist nicht der Fall, weil eben die Voraussetzungen dafür jetzt nicht bestehen, weil das Kindergeldgesetz in seiner jetzigen Struktur diese Beitragsbefreiung wahrscheinlich nicht zuläßt. Aber, meine Damen und Herren, hätten Sie damals dem von der sozialdemokratischen Fraktion gestellten Antrag zugestimmt, der im Sinne eines Landwirtschaftsgesetzes lag, das die Gleichstellung erzielen soll, dann wäre diese peinliche Frage nicht entstanden, dann brauchten wir uns mit dieser Disparität in der Frage des Kindergeldes nicht zu beschäftigen. Bitte, meine Damen und Herren, wenn die Sozialpolitik als einer der Zweige der Politik in dem Gesetz aufgeführt wird, dann können, glaube ich, solche Dinge in Zukunft nicht mehr passieren. Jedenfalls verstehe ich das Gesetz so.
Übrigens hat es gerade auch in dieser Frage noch eine aktuelle Bedeutung. Sicherlich sind wir doch alle der Meinung, daß ernst zu nehmen war, was die Sprecher der größten Fraktion dieses Hauses damals hier vorgetragen haben, und daß der Appell, den Sie bei der Beratung des Kindergeldgesetzes Ende vergangenen Jahres an, die sozialdemokratische Fraktion gerichtet haben, ernst zu nehmen war: die sozialdemokratische Fraktion, die anderen, sollten doch zustimmen, weil es doch eben der erste Schritt sei. — Die sozialdemokratische Fraktion hat damals dem Kindergeldgesetz ihre Zustimmung ja auch deswegen versagt, weil Kindergeld erst vom dritten Kinde ab gewährt werden sollte.

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    Herr Abgeordneter, wir sprechen heute nicht vom Kindergeldgesetz; das haben wir gestern erledigt. Ich bitte, zur Sache zu kommen.

    (Heiterkeit rechts.)