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    1095. konstruktiven: 1
    1096. Agrarpolitik: 1
    1097. getan: 1
    1098. kann.: 1
    1099. bittet: 1
    1100. Annahme: 1
    1101. Landwirtschaftsgesetzes.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955 5413 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5414 D, 5455 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Samwer 5414 C Nächste Fragestunde 5414 D Zusätzliche Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 1462) an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . . 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465) . . . 5414 D Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 1466) 5415 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 5415 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Druck sache 1417) 5415 A Wehner (SPD) 5415 A, 5417 D Sabaß (CDU/CSU) 5417 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5418 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1538, Umdrucke 470, 471) 5418 B Lücker (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 5418 B als Abgeordneter 5433 A Frehsee (SPD) . . 5425 B, 5426 D, 5427 C, 5432 D Frau Kalinke (DP) . . . . 5426 D, 5427 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): zur Sache 5428 C zur Abstimmung 5453 C Fassbender (FDP) 5429 A Dr. Baade (SPD) 5429 C Bauknecht (CDU/CSU) 5434 A Mauk (FDP) 5440 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 5442 B, 5449 D, 5450 A Kriedemann (SPD) . . . . 5443 B, 5450 A Elsner (GB/BHE) 5450 D Müller (Wehdel) (DP) 5452 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . 5452 D Schwann (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 5457 A Abstimmungen 5433 D, 5453 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Drucksache 1479) 5454 A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 5454 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 5454 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl BPolBG) (Drucksache 1472) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 5454 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehe- maligen Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehemaligen Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5454 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 5454 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1430) 5454 C Frau Nadig (SPD): als Berichterstatterin 5454 C Schriftlicher Bericht 5457 B Beschlußfassung 5454 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 1403, zu 1403) 5454 D Wehr (SPD): als Berichterstatter 5455 A Schriftlicher Bericht 5458 B Beschlußfassung 5455 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Körperbehindertengesetz (Drucksachen 1436, 1246) 5455 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU), Berichterstatterin 5455 B Beschlußfassung 5455 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksachen 1438, 743) 5455 C Beschlußfassung 5455 D Nächste Sitzung 5455 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5456 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 471) 5456 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 470) 5456 D Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Schwann gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) 5457 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (zu Drucksache 1430) 5457 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaftspolitik zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (zu Drucksache 1403) 5458 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Brockmann (Rinkerode) 8. Juli Caspers 8. Juli Dr. Deist 8. Juli Donhauser 8. Juli Feldmann 8. Juli Brandt (Berlin) 8. Juli Dr. Friedensburg 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8 Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Kurlbaum 8. Juli Huth 8. Juli Lang (München) 8. Juli Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Müller-Hermann 8. Juli Dr. Bucerius 8. Juli Dr. Eckardt 8. Juli Naegel 8. Juli Raestrup 8. Juli Reitz 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Onnen 8. Juli Samwer 8. Juli Scharnberg 8. Juli Seuffert 8. Juli Dr. Schellenberg 8. Juli Schmitt (Vockenhausen) 8. Juli Dr. Schöne 8. Juli Stiller 8. Juli Sträter 8. Juli Wagner (Ludwigshafen) 8. Juli Wittenburg 8. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle, 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Anlage 2 Umdruck 471 (Vgl. S. 5425 A, 5433 D, 5453 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1538, 405, 448): Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden nach dem Wort „Kredit-" die Worte ,,, Sozial-, Finanz-" eingefügt und der folgende Satz 2 angefügt: Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden. Bonn, den 8. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 470 (Vgl. S. 5428 C, 5452 C, 5453 D) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448, 1538): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, nach Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes diejenigen Maßnahmen unverzüglich bekanntzugeben, die schon jetzt zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft führen können. Bonn, den 8. Juli 1955 Müller (Wehdel) Eickhoff Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 (Vgl. S. 5453 D) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwann (FDP) zur Abstimmung gemäß §§ 59 der Geschäftsordnung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) Ich lehne diese Vorlage ab, 1. weil sie nach ihrem Inhalt kein Gesetz bringt, sondern eine Entschließung des Bundestages ohne jede Verpflichtung der Bundesregierung auf bestimmte Maßnahmen; 2. weil sie in der Landwirtschaft Hoffnungen erweckt, denen bei der zu erwartenden Nichterfüllung eine um so größere — auch politisch bedenkliche — Enttäuschung folgen wird, 3. weil die Aufwands- und Ertragsberechnungen keine schlüssigen, allseits anerkannten Ergebnisse bringen werden, so daß dem Grundanliegen der Landwirtschaft, zu schnellen Maßnahmen zu kommen, nicht entsprochen wird; 4. weil die konsequente Fortsetzung des in dieser Vorlage eingeschlagenen Weges zu einem Apparat statistischer Erheber führen wird, verbunden mit einer neuen Belastung der Landwirtschaft durch Auskunftspflicht, Zwangsmaßnahmen und Strafen; 5. weil die Vorlage auf Subventionen zum Teil zweifelhaften Charakters abzielt, während es darum geht, wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Bauernstand — ebenso wie die anderen Stände — sich durch eigene Leistung den rechten Lohn erarbeiten kann; 6. weil — zusammenfassend — diese Vorlage in ihrer jetzigen Fassung in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der ursprünglichen Absicht steht. Bonn, den 8. Juli 1955 Hermann Schwann Anlage 5 zu Drucksache 1430 (Vgl. S. 5454 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Nadig Die Drucksache 204, Antrag der Abgeordneten Frau Dietz, Bausch und Gen., ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Kundenzeitschriften). Dieser Entwurf wurde am 11. 3. 1954 dem Rechtsausschuß federführend überwiesen. Gleichzeitig ist die Drucksache auch dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zugeleitet worden. Die drei Ausschüsse haben in mehreren Sitzungen die Vorlage beraten. Beide mitberatenden Ausschüsse haben Vorschläge für die Abänderung des Art. 1 Abs. II Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft gemacht. Der Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film hatte sich auf folgende Fassung geeinigt: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, die weiterhin durch entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite in ihrer redaktionellen Gestaltung sowie in ihren Hinweisen im Innern der Zeitschrift diesen Zweck erkennbar machen, in ihren Herstellungskosten geringwertig sind und unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden (Kundenzeitschriften) Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hegte gegen diese Formulierung Bedenken und schlug folgende Abänderung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden dienen (Kundenzeitschriften), durch Aufdruck auf der Titelseite als Kundenzeitschrift gekennzeichnet und in ihrem Kostenaufwand für den Verteiler geringwertig sind, unentgeltlich abgegeben werden Der Wirtschaftspolitische Ausschuß brachte in seinem Beschluß zum Ausdruck, daß er eine Gesamtüberprüfung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft und ihre Neufassung für erforderlich halte. Weiter wünschte der Ausschuß, in der Berichterstattung darauf hinzuweisen, daß nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses eine bestimmte Kundenzeitschrift in Umfang und Aufmachung den vorgeschlagenen Merkmalen nur im äußersten Falle entspreche. Der federführende Ausschuß hatte erhebliche Bedenken, diesem Vorschlag nachzukommen. Er hielt es für gefährlich, eine Kundenzeitschrift gewissermaßen als Muster herauszustellen und an Hand einer Zeitschrift Gesetzesbestimmungen zu zugestandenen Zweck nicht mehr erfüllen könnten. Der Rechtsausschuß beschloß einstimmig, den Satz „jedoch nicht aktuellen Inhalts" zu streichen. Der Rechtsausschuß schlug für den Art. 1 Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft folgende Fassung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden" Am 25. Mai 1955 hat sich der Presse- und Rundfunkausschuß nochmals mit der Vorlage beschäftigt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen. Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Beschlüssen des 16. Ausschusses in der Druckache 1430 die Zustimmung zu geben. Frau Nadig Berichterstatterin Anlage 6 zu Drucksache 1403 (Vgl. S. 5454 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828) Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) hat am 28. April 1955 die ihm vom Bundestag in seiner 32. Sitzung am 28. Mai 1954 und in seiner 51. Sitzung am 21. Oktober 1954 überwiesenen Drucksachen 458 und 828 behandelt. Im Lande Bremen wurde am 20. Dezember 1948 auf Grund der Direktiven für Gewerbefreiheit von dem Direktor der Militärregierung die allgemeine Gewerbefreiheit verkündet. Das Land Bremen erließ daraufhin ein Übergangsgesetz am 24. Januar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 13), das den Senat ermächtigte, von den bis dahin gültigen reichsrechtlichen Vorschriften über die Gewerbezulassung abweichende Verordnungen zu erlassen. Durch die Zweite Durchführungsverordnung vom 14. Februar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 31) ist eine Reihe von gewerberechtlichen Zulassungsvorschriften aufgehoben worden. Hieraus haben sich bei verschiedenen Gewerbezweigen Mißstände ergeben. Eine Änderung dieses Zustandes ist nur durch ein Bundesgesetz möglich, da die Regelung gemäß Art. 74 Nr. 11 und Art. 125 Nr. 2 GG Bundesrecht geworden ist und die Ermächtigung des Bremischen Gesetzes vom 24. Januar 1949 nach ausdrücklicher Bestimmung des § 2 dieses Gesetzes und nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist. Aus Gründen der Rechtseinheit und sachlicher Notwendigkeit sollen bei der Anwendung des Gaststätten-Gesetzes, des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, des Milchgesetzes und des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande die bundesrechtlichen Zulassungsbestimmungen für Bremen wieder in Kraft gesetzt werden. Die mit Drucksache 828 vom Bundesrat eingebrachte Vorlage wird im allgemeinen diesen Bedingungen gerecht. Die Bundesregierung hat dieser Vorlage keine Einwendungen entgegengesetzt, soweit es sich um die Wiedereinführung von Zulas(Frau Nadig) erläutern. Eine solche Methode könne sehr leicht zu falschen Begründungen und Schlußfolgerungen führen. Außerdem habe man nie die Gewähr, daß der Charakter einer Zeitschrift sich nicht ändere. Der Rechtsausschuß war deshalb der Meinung, von diesem Anliegen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses absehen zu sollen. Der Rechtsausschuß hat in drei Sitzungen die Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie den Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses beraten. Eine längere Aussprache entspann sich um das Merkmal der Geringwertigkeit der Kundenzeitschriften. Hier vertrat der Ausschuß die Meinung, daß diese Frage in der Rechtsprechung bereits behandelt sei und zu ganz konkreten Vorstellungen geführt habe. Es war einmütige Auffassung, daß die Kundenzeitschriften in ihren Herstellungskosten geringwertig sein müssen. Die Formulierung des Presse- und Rundfunkausschusses, „daß Kundenzeitschriften keinen aktuellen Inhalt haben sollen", führte zu einer langen Diskussion. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß diese Beschränkung zu weit gehe; dadurch würden die Kundenzeitschriften so langweilig werden, daß sie den ihnen vorn Ausschuß (Wehr) sungsvoraussetzungen handelt, die mit Art. 12 GG vereinbar sind. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums wies im Ausschuß darauf hin, daß auf die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden müsse. Die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung steht auch den in diesem Zusammenhange vom Bundesverwaltungsgericht bereits gefällten Urteilen in dieser Frage entgegen. Verhandlungen mit dem Lande Bremen haben ergeben, daß Bremen die Wiedereinführung der in Frage stehenden Gesetze mit Ausschluß der Bedürfnisprüfung begrüßt. Um diesen Voraussetzungen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung einen abgeänderten Gesetzentwurf erarbeitet und dem Ausschuß zur Behandlung vorgelegt. Damit wurden auch die Bedenken des Ausschusses, die er bei der früheren Behandlung der Drucksache 458 hatte, ausgeräumt. Der Ausschuß stimmte dem abgeänderten Entwurf der Bundesregierung einstimmig zu. Ausdrücklich wird von dem Ausschuß nach eingehender Beratung darauf hingewiesen, daß eine Bedürfnisprüfung für das Gaststättengewerbe und für den Verkehr mit unedlen Metallen nicht vorgenommen werden darf. Desgleichen soll keine Prüfung der im Milchgesetz vorgesehenen Mindestumsatzmengen vorgenommen und über diesen Umweg eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Die Bedenken, daß der Verzicht auf die Wiedereinführung des § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes nicht ausreicht, um auf dem Umweg über die „Prüfung des öffentlichen Interesses" nach § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes eine Bedürfnisprüfung zu praktizieren, veranlassen den Ausschuß, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß der § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes nur eine unmittelbare Prüfung des öffentlichen Verkehrsinteresse zuläßt. Auf die bisherige Praxis der Rechtsprechung wird nochmals verwiesen. Vorbehalten hat sich der Ausschuß, die Vorschrift des § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes erneut zu überprüfen, sobald das Gesetz zur Beratung vorliegt. Bonn, den 26. Mai 1955 Wehr Berichterstatter
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die erste Beratung zu Punkt 3 der Tagesordnung.
    Die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten zur Mitberatung ist beantragt, wogegen die SPD beantragt hat, umgekehrt zu verfahren, d. h. den Auswärtigen Ausschuß als federführenden und den Wirtschaftspolitischen Ausschuß als mitberatenden Ausschuß zu bestimmen.
    Ich lasse zunächst über den zuerst gestellten Antrag abstimmen, weil es, soweit ich mich erinnere, seither immer üblich war, alle Fragen, die MontanAngelegenheiten berühren, dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß als federführendem Ausschuß zu überweisen. Wer dafür ist, daß der Gesetzentwurf dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführendem Ausschuß überwiesen wird, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen. Damit folgt zwangsläufig — ohne daß wir darüber abzustimmen brauchen —, daß der Gesetzentwurf, wie beantragt, auch dem Ausschuß I für auswärtige Angelegenheiten als mitberatendem Ausschuß überwiesen ist.
    Ich rufe Punkt 4 der heutigen Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448),
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) (Drucksache 1538, Umdrucke 470, 471).

    (Erste Beratung: 36. Sitzung.)

    Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Lücker (München).


Rede von Hans August Lücker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 1538 legt der federführende Ernährungsausschuß das Ergebnis der Beratungen in der Form eines Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes vor, das in den verschiedenen Gremien dieses Hauses fast genau ein Jahr lang Gegenstand intensiver und ausführlicher Beratungen war. Bekanntlich geht dieses Landwirtschaftsgesetz auf eine Initiative der Fraktionen dieses Hauses zurück. Die FDP-Fraktion hatte Ende März 1954 mit der Drucksache 405 einen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Volksernährung und zur Verbesserung der Produktivität der Landwirtschaft diesem Hohen Hause vorgelegt. Wenige Tage später reichten die Fraktionen der CDU/CSU und der Deutschen Partei mit der Drucksache 448 ebenfalls einen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Volksernährung und zur Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft dem Hohen Hause ein.
Beide Initiativgesetzentwürfe wurden in der ersten Lesung, die am 24. und 25. Juni 1954 stattfand, ausführlich behandelt. In der damaligen Diskussion trat die Fraktion des GB/BHE dem Initiativentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der Deutschen Partei bei, und das Plenum beschloß, alle Initiativvorlagen dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuß und den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik, für Rechtswesen und Verfassungsrecht und für Außenhandelsfragen zur Mitberatung zu überweisen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden durch einen besonderen Beschluß des Ältestenrates die Vorlagen auch dem Haushaltsausschuß als mitberatendem Ausschuß überwiesen.
Das Hohe Haus hat in der gleichen Lesung den Beschluß gefaßt, einen gemeinsamen Unterausschuß „Paritätsgesetze" zu bilden. Dieser Ausschuß bestand aus 23 Mitgliedern, die von dem federführenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und von dem in der Hauptsache mitberatenden Ausschuß für Wirtschaftspolitik gestellt wurden. Der Unterausschuß „Paritätsgesetze" tagte und arbeitete unter dem Vorsitz des Abgeordneten Struve, der vom Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt wurde, und unter dem stellvertretenden Vorsitzenden Abgeordneten Hellwig, der vom Ausschuß für Wirtschaftspolitik in Vorschlag gebracht wurde. Er nahm seine Beratungen am 9. September 1954 auf und begann seine Arbeit damit, daß er zunächst einen Arbeits- und Zeitplan aufstellte. Er hielt es für notwendig und richtig, nicht in die Beratung der einzelnen Paragraphen der vorgelegten Initiativentwürfe einzutreten, sondern glaubte es richtig zu machen, wenn er in Anbetracht der zur Debatte stehenden Probleme eine grundsätzliche Aussprache veranstaltete, die sich sowohl mit den betriebswirtschaftlichen als auch mit den wirtschaftswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Problemen eingehend befassen sollte.
Mit diesem Arbeitsplan verband er zeitlich die Vorstellung, daß es möglich sein sollte, bis Weihnachten 1954 die betriebswirtschaftliche Diskussion abzuschließen und etwa bis zum März 1955 die wirtschaftswissenschaftliche und volkswirtschaftliche Diskussion zu beenden, um dann bis Ostern 1955 die Formulierung eines entsprechenden Gesetzes vorzunehmen. Ich glaube sagen zu können, daß dieser Arbeits- und Zeitplan vom Unterausschuß eingehalten worden ist, so daß der federführende Ernährungsausschuß und die mitberatenden Ausschüsse dieses Hauses nach Ostern bis in die letzten Tage hinein genügend Zeit hatten, diesen Initiativentwürfen die endgültige Form und Fassung zu geben.
Entsprechend diesem Arbeits- und Zeitplan kam der Unterausschuß „Paritätsgesetze" einstimmig überein, seine Beratungen mit einer ausführlichen Anhörung und Aussprache mit einschlägigen Sachverständigen auf den genannten Gebieten zu beginnen.
Zur Einführung, möchte ich sagen, in das ganze Problem der Parität wurde übereinstimmend vorn Ausschuß zunächst Dr. Puhvogel vom Wirtschaftsforschungsinstitut in München gebeten, der sich bekanntlich in einer wissenschaftlichen Untersuchung eingehend mit diesem Problem beschäftigt hatte. An diese einführende Aussprache, die sehr ausgedehnt war, schloß sich dann eine eingehende betriebswirtschaftliche Diskussion an,


(Lücker [München])

zu der als Sachverständige die Professoren der Landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft Heuser (Völkenrode), Priebe (Gießen), Rintelen (Weihenstephan bei München) und Woermann (Göttingen) geladen wurden. Zu den wirtschaftswissenschaftlichen — um das bereits vorwegzuziehen — und den volkswirtschaftlichen Problemen wurden dann im zweiten Abschnitt der Beratungen im Unterausschuß die Herren Professoren von Dietze (Freiburg), Meinhold (München), Meyer (Bonn), der allerdings persönlich nicht anwesend war und seine Stellungnahme schriftlich abgab, sowie die Herren Professoren Neumark (Frankfurt), Niehaus (Bonn) und Dr. Werlé (München) eingehend gehört; mit ihnen wurde eine intensive Beratung ¡der wirtschaftswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Probleme vorgenommen.
Ich halte es fürangezeigt und für zweckmäßig, in meinem Bericht das Ergebnis dieser betriebswirtschaftlichen Diskussion und das Ergebnis der wirtschaftswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Diskussion dem Hohen Hause in der Form vorzutragen, wie sie der Unterausschuß „Paritätsgesetze" im Anschluß an diese Aussprachen einstimmig in Form von Grundsätzen festgehalten hat. Diese Grundsätze sind als Anlage zu den entsprechenden Protokollen des Unterausschusses „Paritätsgesetze" genommen worden. Ich darf das Ergebnis dieser Beratungen ebenfalls wieder gliedern nach den betriebswirtschaftlichen Beratungen und nach den wirtschaftswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Beratungen.
Auf dem betriebswirtschaftlichen Gebiet kam der Unterausschuß „Paritätsgesetze", wie gesagt, nach diesen sehr intensiven und, ich glaube, auch sagen zu können, sehr fruchtbaren Aussprachen zu folgenden Verlegungen.
Erstens. Die landwirtschaftliche Betriebswirtschaft ist in der Lage, eine zutreffende Aussage über die jeweilige wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft zu machen. Mit dieser Feststellung ist einer der kritischsten Punkte der ganzen betriebswirtschaftlichen Beratungen festgehalten worden. Es ist — auch in diesem Hohen Hause — kein Geheimnis, daß immer wieder Zweifel daran erhoben wurden, ob es überhaupt möglich sei, die Lage der Landwirtschaft nach einwandfreien betriebswirtschaftlichen Unterlagen festzustellen Dieser Punkt hat in allen späteren Beratungen immer wieder eine bedeutende Rolle gespielt. Ich glaube, es ist deswegen zweckmäßig, festzuhalten, daß das Gespräch mit den Sachverständigen und die Beratungen im Unterausschuß einstimmig zu dem Ergebnis geführt haben, daß eine solche Feststellung der Wirtschaftslage der Landwirtschaft von seiten der landwirtschaftlichen Betriebswissenschaft durchaus möglich ist, und zwar in einer Form, die eine zutreffende Aussage über das Bild der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft gestattet.
Zweitens. Diese Aussage — so wurde im Unterausschuß Paritätsgesetze übereinstimmend festgehalten — geschieht am zweckmäßigsten in der Form einer Ertrags-Aufwands-Rechnung, die jeweils bezogen ist auf das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr.
Drittens. Unter Ertrag und Aufwand sind im einzelnen die Positionen zu verstehen, die in den entsprechenden Paragraphen der Initiativentwürfe, die ich eingangs erwähnt habe, festgehalten sind.
In den beiden Initiativentwürfen der Fraktion der FDP wie der Fraktionen der CDU/CSU und der Deutschen Partei sind diese Positionen im einzelnen festgehalten. Das Ergebnis der Beratungen im Unterausschuß 'hat auch bestätigt, daß diese Positionen in der Tat den Ertrag und den Aufwand in der landwirtschaftlichen Betriebsrechnung darstellen.
Viertens. Die landwirtschaftliche Betriebswissenschaft ist in der Lage, für die sogenannten kalkulatorischen Posten Werte zu ermitteln, die eine echte wirtschaftspolitische Entscheidung für deren Eingang in die Ertrags- und Aufwands-Rechnung ermöglichen. Auch dieser Punkt scheint mir einer besonderen Betrachtung würdig zu sein. Er hat in den folgenden Beratungen ebenfalls eine sehr wichtige Rolle gespielt, denn man argumentierte immer wieder, es ginge nicht an, sogenannte kalkulatorische Posten in eine Ertrags- und Aufwands-Rechnung einzubeziehen. Das Ergebnis der Beratungen mit allen Sachverständigen — nicht nur mit denen der landwirtschaftlichen Betriebswissenschaft, sondern auch mit den Nationalökonomen — ging eindeutig darauf hinaus: Wenn man sich schon zu einer solchen Ertrags-Aufwands-Rechnung entschließt, dann müssen in diese Ertrags-Aufwands-Rechnung alle, das möchte ich betont sagen: alle Kapitalkosten, alle Sachkosten und alle Personalkosten als echte Kostenbestandteile mit einbezogen werden.
An fünfter Stelle hielt der Unterausschuß fest, daß die betriebswirtschaftlichen Unterlagen aus einer ausreichenden Zanl landwirtschartlicher betriebe beschafft und hierbei die verschiedenen Betriebssysteme, Betriebstypen, Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftsgebiete entsprechend berücksichtigt werden sollen. Mit der Erarbeitung dieser Unterlagen soll eine zentrale Stelle beauftragt werden. In den späteren Beratungen hat man sich dafür entschieden, daß diese zentrale Stelle das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sein und man sich bei der Erarbeitung der Unterlagen, bei der technischen Durchführung dieser Erhebungen zweckmäßigerweise bereits bestehender Einrichtungen bedienen solle. Diese zentrale Stelle soll in erster Linie dafür sorgen, daß die Auswertung der Unterlagen nach einheitlichen Gesichtspunkten geschieht. Zweitens soll sie dafür sorgen, daß der Sach- und Personalaufwand nicht jenes Maß überschreitet, das zur Gewinnung eines zutreffenden wirtschaftspolitischen Urteils für unbedingt notwendig erachtet wird. Insbesondere auf diesen Punkt darf ich deswegen aufmerksam machen, weil sich sowohl der Unterausschuß als auch der federführende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den Endberatungen dafür entschieden hat, die Erhebungen an Hand von etwa 6000 bis 8000 landwirtschaftlichen Betrieben, gemischt aus den verschiedenen Betriebsgrößen, Betriebssystemen und Betriebstypen, vornehmen zu lassen, und man in den Ausschüssen übereinstimmend der Meinung war, daß die Untersuchung einer solchen Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe einer objektiven Darstellung durchaus genügend Rechnung tragen würde.
Im Unterausschuß wurde weiterhin festgehalten, daß die Mittel zur Durchführung dieser Erhebungsaufgaben erstmals in den Etat des Rechnungsjahres 1955/56 eingeplant werden sollen.
Als achten Punkt dieser betriebswirtschaftlichen Beratungen darf ich herausstellen, daß der Unterausschuß „Paritätsgesetze" — ebenfalls einstimmig


(Lücker [München])

— zu der Auffassung gelangte, daß für die Übergangszeit bis zur Erstellung der eben genannten Unterlagen aus 6- bis 8000 landwirtschaftlichen Betrieben die bereits vorhandenen Buchführungsunterlagen, die bei dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für etwa 5000 landwirtschaftliche Betriebe seit Jahren vorliegen, in einer entsprechenden Auswahl ausreichende Anhaltspunkte zur Vorbereitung notwendiger wirtschaftspolitischer Entscheidungen bieten, was insbesondere dafür von Bedeutung ist, daß, wie es in dem Ihnen vorliegenden Entwurf festgehalten ist, die Bundesregierung bis zum 15. Februar 1956 dem Hohen Hause den ersten Jahresbericht über die Lage der Landwirtschaft vorlegen soll.
Als letzter wichtiger Punkt dieser betriebswirtschaftlichen Beratungen wurde festgehalten, daß außer den eben genannten Feststellungen selbstverständlich alle weiteren geeigneten Erkenntnisquellen zur Beurteilung der Lage der Landwirtschaft fortentwickelt und mit ausgewertet werden sollen. Hier ist insbesondere an das gedacht, was später seinen Niederschlag in § 2 Abs. 2 des Ihnen vorliegenden Entwurfs gefunden hat. Bei der Darstellung der einzelnen Paragraphen werde ich noch des näheren hierauf eingehen.
Ich darf Ihnen anschließend die Ergebnisse der wirtschaftswissenschaftlichen und der volkswirtschaftlichen Beratung im Unterausschuß „Paritätsgesetze" ebenfalls an Hand der Grundsätze vortragen, die der Unterausschuß am Ende dieser ausführlichen Diskussion zusammengestellt hat.
Als erster Punkt wird festgehalten, daß die Wirtschaftsordnung der sozialen oder konjunkturpolitisch gesteuerten Marktwirtschaft — als Datum und Ausgangsbasis — Gesetz für alle Überlegungen bleibt, wie die deutsche Landwirtschaft in diese Wirtschaftsordnung sinnvoll, d. h. optimal eingegliedert werden kann, um, wie es auch an einer Stelle des Ihnen vorliegenden Entwurfs heißt, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesamtwirtschaft und ihrer fortschreitenden Entwicklung zu erfüllen. Diese Feststellung bildete einen der wesentlichsten Kernpunkte der wirtschaftswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Diskussion. Ich halte es für zweckmäßig, darauf hinzuweisen, daß diese Feststellung als Meinung und Ergebnis der geführten Beratungen im Unterausschuß einstimmig gebilligt worden ist.
Als Folgerung aus dieser Feststellung wurde als Punkt 2 festgehalten, daß diese Wirtschaftspolitik der sozialen Marktwirtschaft keinen künstlich, d. h. gesetzlich geschaffenen Automatismus verträgt. Im vorliegenden Anwendungsfalle bedeutet das, daß man z. B. den Index landwirtschaftlicher Erzeugerpreise ebensowenig an den Preisindex anderer Wirtschaftsgüter koppeln darf wie den Einkommensindex einer bestimmten Gruppe an den einer andern Gruppe. Die Marktfunktion des Preises muß als volkswirtschaftliches Datum so weit als möglich erhalten bleiben.
Selbstverständlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Indexvergleiche unter anderen Erkenntnisquellen mit zur Beurteilung der Lage der Landwirtschaft und ihrer Einordnung in die gesamte Volkswirtschaft herangezogen werden. Es verbietet sich nur, Indices wie die Glieder einer Kette aneinanderzureihen, weil damit der Blick für die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung verlorengeht. Ich glaube, es ist wichtig, auch diese Feststellung, und zwar diese einstimmige Feststellung im Unterausschuß „Paritätsgesetze" hier in dieser klaren Form zu wiederholen, weil auch sie in den ganzen späteren Beratungen eine eminent wichtige Rolle gespielt hat. Ich möchte hier anfügen, daß ich glaube, daß der Entwurf, den der federführende Ernährungsausschuß Ihnen mit der Drucksache 1538 vorgelegt hat, diesen Überlegungen der Sachverständigenaussprache Rechnung getragen hat.
Als dritter wesentlicher Punkt der Aussprache mit den Wirtschaftswissenschaftlern wurde festgehalten, daß die Ertrags-Aufwands-Rechnung als beste Grundlage und Ausgangsbasis erachtet wird, um die notwendigen wirtschafts-, agrar- und sozialpolitischen Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, die natürlichen und wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteile der Landwirtschaft auszugleichen und die Agrarwirtschaft in die Gesamtwirtschaft einzuordnen. Es kommt dabei darauf an, daß diese Maßnahmen unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Auf- und Abschwung ihrer Konjunktur zur Anwendung gelangen. Über den Zeitpunkt und die Dosierung im Einsatz dieser Maßnahmen kann selbstverständlich nur im konkreten Anwendungsfalle zutreffend entschieden werden.
Dann wurde im Unterausschuß „Paritätsgesetze" sehr eingehend eine Reihe konkreter Maßnahmen, in einem Katalog zusammengestellt, diskutiert. Es erscheint mir auch hier zweckmäßig, wenigstens auszugsweise diesen Katalog vorzutragen. Ich darf dabei betonen, daß dieser Katalog keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder auf eine gedanklich letzte Abrundung erhebt, sondern dieser Katalog soll nur in der Tendenz klarstellen, welche Absichten bei der Beratung dieses Gesetzes zugrunde gelegen sind.
Als erstes wurde in dem Katalog, ohne damit eine Wertordnung der einzelnen Maßnahmen verbinden zu wollen, festgehalten, daß die Bundesregierung ihre marktkonformen Maßnahmen zur Beeinflussung der Preisbildung auf den Agrarmärkten im Sinne eines Ausgleichs zwischen Ertrag und Aufwand in volkswirtschaftlich vertretbarem Ausmaß ausschöpfen soll auf all jenen Gebieten, auf denen sich das Parlament selbst die Festsetzung der Preise nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
Als zweiter wesentlicher Gesichtspunkt in diesem Katalog wurde herausgestellt, daß im Rahmen der landwirtschaftlichen Marktordnung unter Berücksichtigung der gesamthandelspolitischen Lage die landwirtschaftlichen Einfuhren auf die Aufnahmefähigkeit des Inlandsmarktes abgestimmt werden sollen und daß in diesem Zusammenhang auch die weitere Liberalisierung landwirtschaftlicher Einfuhren zu werten ist.
Besonders breiten Raum in der Diskussion um diesen Katalog nahmen im konkreten Sinne die Möglichkeiten ein, die die Steuerpolitik auf diesem Gebiet noch einräumt. Es wurde hier z. B. auf die Neufestsetzung der steuerlichen Einheitswerte hingewiesen, die in Vorbereitung ist. Man stellte hierzu z. B. fest, daß eine wahrscheinliche Heraufsetzung dieser Einheitswerte für die steuerliche Veranlagung der Landwirtschaft so lange und so weit praktisch ohne Folgen bleiben soll und muß, bis ein Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand herbeigeführt ist. Es wurde darauf hingewiesen,


(Lücker daß besonders notleidende Gebiete, z. B. Dauergrünlandund Mittelgebirgsgebiete, darüber hinaus steuerlich entlastet werden sollen. Es wurde darauf hingewiesen, daß die steuerliche Belastung beim Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse soweit als irgend möglich aufgehoben werden solle, Fragen, die mit der Reform unserer Umsatzsteuer in Zusammenhang stehen. Es wurde weiterhin auf eine großzügige Anwendung der Abschreibungsmöglichkeiten in der buchführenden Landwirtschaft, aber auch in der nichtbuchführenden Landwirtschaft hingewiesen. Ich nenne ferner die Frage der Erbschaftsteuer, die Frage der Befreiung des Eigenverbrauchs land-und forstwirtschaftlicher Betriebe, wo die Umsatzgrenze, die zur Zeit noch wie in der Vorkriegszeit bei 10 000 Mark steht, beispielsweise auf 20 000 DM oder irgendeine andere festzusetzende Zahl erhöht werden kann und soll. Ich nenne diese Dinge hier nur, um die Tendenz und die Entwicklung der Beratungen im Unterausschuß aufzuzeigen, die nach Auffassung des Ausschusses für die Beurteilung dieses Gesetzes von Bedeutung sind. Weiterhin wurde das Gebiet der Kreditpolitik sehr eingehend beraten und festgestellt, daß hier noch ein entsprechender Ausbau der Politik der Zinsverbilligung unter Berücksichtigung der erforderlichen Umstellungen von kurzfristigen auf mittelbzw. langfristige Investitionskredite möglich erscheint, daß hierbei Gemeinschaftseinrichtungen der Landwirtschaft besonders bevorzugt werden können und ähnliche Dinge mehr. Schließlich wurde erörtert und auch für möglich gehalten und gebilligt, daß, soweit diese und ähnliche Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftspolitik nicht ausreichen, ein Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand auch dadurch herzustellen sei, daß im Etat die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, die als gezielte Subventionen zur Verbilligung besonders produktivitätsfördernder Betriebsmittel oder auch zur Verbilligung besonders produktivitätsfördernder betriebswirtschaftlicher Maßnahmen eingesetzt werden sollen. Bei den Betriebsmitteln ist insonderheit an Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft. an elektrische Energie, an Kunstdünger und Maschinen gedacht worden, bei den betriebswirtschaftlichen Maßnahmen besonders an Beihilfen für die Verbesserung unserer Tierbestände. Dabei wurde festgehalten, daß diese Subventionen eine Ergänzung der allgemeinen wirtschaftspolitisch möglichen Maßnahmen sind, daß alle diese Maßnahmen im einzelnen wie in ihren verschiedenartigsten Kombinationsmöglichkeiten keinen im rechtlichen Sinne einklagbaren Anspruch darstellen und daß sie im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit dem Ziele einzusetzen sind. einen Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand herbeizuführen. Diese Maßnahmen einer funktionalen Agrarpolitik sollen unabhängig sein und sind unabhängig von den strukturellen, zur Verbesserung der Agrarstruktur zu entwickelnden, obwohl sie mit diesen als ein Ganzes gesehen werden müssen, weil auch sie langfristig im Sinne des Augleichs zwischen Ertrag und Aufwand wirken. Der bleibende Erfolg dieser strukturell en Maßnahmen kann allerdings nur gesichert werden. wenn durch die erstgenannten die notwendige Rentabilität im Sinne des Ausgleichs von Ertrag und Aufwand gesichert werden kann. Im Unterausschuß herrschte Übereinstimmung darüber, daß mit solchen und ähnlichen Maßnahmen das gesteckte Ziel durchaus mit Erfolg angegangen werden kann. Dabei wurde allerdings auf Maßnahmen der einen oder der anderen Gruppe unterschiedlicher Nachdruck gelegt. Die Übereinstimmung im Unterausschuß erstreckte sich auch auf die Zweckmäßigkeit, den politischen Willen zu einer solchen langfristig wirksamen Agrarpolitik durch ein eigenes Gesetz zu dokumentieren, allerdings mit dem besonderen Bemerken, daß die Formulierung der Initiativentwürfe, die ich eingangs erwähnt habe, dem Ergebnis der Beratungen angepaßt werden sollte. Es war selbstverständlich, daß der Unterausschuß „Paritätsgesetze" nach diesen sich über Wochen hinziehenden intensiven Beratungen mit den genannten Sachverständigen und im eigenen Kreise sich ausführlich auch mit den beteiligten oder in der Hauptsache beteiligten Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft unterhalten wollte. Diese Aussprache fand am 9. Februar 1955 statt. Um hier nicht wiederholen zu müssen, darf ich zusammenfassend feststellen, daß in der über vier Stunden langen Aussprache mit den beiden Ministern eine weitgehende Übereinstimmung über die vom Unterausschuß „Paritätsgesetze" erarbeiteten Grundsätze erzielt werden konnte. In dieser Aussprache wurden auf folgende Punkte besondere Akzente gesetzt, also besonderer Wert gelegt. Es wurde ganz klar als das Ziel der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung herausgestellt — auch mit Zustimmung des Bundesministers für Wirtschaft —, daß ein gutarbeitender mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb eine Deckung seiner Kosten finden solle, eine entsprechende eigene Leistung vorausgesetzt. Weiterhin wurde Wert darauf gelegt, daß die agrarpolitischen Maßnahmen in der Folge und in der Auswirkung dieses Gesetzes auch der weiteren Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft dienen sollten, wobei es keinen Zweifel darüber gab, daß wir auch in dieser Frage weiterhin eine optimale Synthese zwischen der sogenannten Flächenproduktivität und der Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft erreichen müssen. Ferner wurde besonderer Wert gelegt auf die Notwendigkeit einer sinnvollen, d. h. optimalen Eingliederung der Landwirtschaft in die Volkswirtschaft und die Finanzierung der damit verbundenen notwendigen Investitionen. In dieser Beratung mit den beiden Bundesministern wurde sehr ausführlich von der sogenannten agrarischen Revolution gesprochen, die von der Landwirtschaft gegenwärtig und in der weiteren Zukunft zu verkraften ist, und davon, daß die Bewältigung dieser Aufgaben selbstverständlich große Investitionen notwendig macht und daß man diese Investitionen, die notwendig sind, in der Landwirtschaft genau so unter dem Gesichtspunkt ihrer jeweiligen Finanzierung betrachten müsse, wie das in der übrigen Wirtschaft geschieht. Die Wege, um solche Investitionen zu finanzieren, sind allgemein wirtschaftspolitisch immer nur die drei gleichen, d. h. der Weg über Preise und Gewinne, der Weg über Kredite, der Weg über Subventionen. Man kam im Unterausschuß „Paritätsgesetze" übereinstimmend zu der Feststellung, daß eine volkswirtschaftlich sinnvolle und optimale Kombination dieser drei Möglichkeiten zu finden sei, wobei eben falls 'Übereinstimmung darüber herrschte, daß der Weg über die Preise nicht den volkswirtschaftlich besten Weg darstelle. Im Anschluß an diese, wie ich eben sagte, wochenlangen Aussprachen im Unterausschuß mit den bachverständigen und mit den in der Hauptsache beteiligten Ministern trat dann der Unterausschuß „Paritätsgesetze" in der Folge mit dem Ziel zusammen, sich grundsätzlich die Gestattung dieses Gesetzes zu überlegen. Diese Arbeit setzte ein mit der Sitzung des Unterausschusses „Paritätsgesetze" am 11. März 1955. Man kam über folgende Grundsätze zur Gestaltung dieses Gesetzes überein: Erstens sollten in diesem Gesetz eingangs seine Ziele und sein Zweck festgelegt werden. Ich komme auf den Inhalt dieser Grundsätze bei der Behandlung der einzelnen Paragraphen noch näher zurück. Zweitens sollte vorgesehen werden, daß jährlich eine Feststellung über die Wirtschaftslage der Landwirtschaft getroffen wird. Drittens sollte festgelegt werden, daß die Bundesregierung jährlich zu einem bestimmten Termin dem Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorzulegen hat. Viertens sollte in diesem Gesetz auch etwas über die Bereitstellung etwa erforderlicher Mittel gesagt werden, die von der Bundesregierung im Etat vorzusehen und selbstverständlich von dem Hohen Haus in haushaltsrechtlicher Beziehung zu genehmigen sind, um diese Aufgaben auch in die Praxis überführen zu können. Damit war für die Gestaltung dieses Gesetzes die wesentliche Entscheidung gefallen, nämlich ein Gesetz zu gestalten, das die Handlungsfreiheit der Regierung im einzelnen im Sinne unserer sozialen marktwirtschaftlichen Ordnung nicht unnötig einschränkt, auf der andern Seite aber auch in diesem System unserer sozialen Marktwirtschaftsordnung das sicherzustellen, was zur praktischen Durchführung dieses Gesetzes notwendig ist. Die Gesetzesvorlage, die dann vom Unterausschuß „Paritätsgesetze" erarbeitet wurde, konnte zum 1. April 1955 fertiggestellt werden. Ich darf hier bemerken, daß diese Gesetzesvorlage im Unterausschuß „Paritätsgesetze" einstimmig verabschiedet wurde. Damit hatte der Unterausschuß „Paritätsgesetze" seine Aufgabe erfüllt, und über die parlamentarischen Osterferien leitete er das Ergebnis seiner Beratungen dem federführenden Ernährungsausschuß zu. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte dann am 28. April eine gemeinsame Sitzung mit den mitberatenden Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und für Außenhandelsfragen durch. Diese Ausschüsse nahmen auf ihrer gemeinsamen Sitzung einen Bericht über das Ergebnis der Beratungen im Unterausschuß entgegen und kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, eine Stellungnahme der Bundesregierung zu der Gesetzesvorlage des Unterausschusses „Paritätsgesetze" zu verlangen. Dieses Verlangen nach einer Stellungnahme der Regierung ging von drei Überlegungen aus. Erstens sollte diese Stellungnahme eine Klärung der verfassungsrechtlichen Bedenken bringen, die der mitbeteiligte Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht in der Zwischenzeit angemeldet hatte. Zweitens sollte mit dieser Stellungnahme eine Klärung der grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Auffassungen der Bundesregierung zu diesem Initiativgesetz des Hohen Hauses herbeigeführt werden. Drittens sollte mit dieserStellungnahme eine zeitliche Verzögerung in der Verabschiedung dies Gesetzes bei der zweiten und dritten Lesung vermieden werden. Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme dem federführenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 11. Juni dieses Jahres übermittelt. Das wesentliche Ergebnis dieser Stellungnahme darf ich in folgenden Punkten zusammenfassen: Erstens. Die bis dahin vorhandenen verfassungsrechtlichen Bedenken wurden durch entsprechende Vorschläge der Bundesregierung zur Neufassung einzelner Paragraphen aus dem Wege geräumt. Zweitem. Die Bundesregierung folgte bezüglich der wirtschaftspolitischen Konzeption im wesentlichen dem Entwurf des Unterausschusses „Paritätsgesetze". Die mitberatenden Ausschüsse haben dann in den darauf folgenden Tagen ihre Voten zu diesem Gesetz abgegeben. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat der Vorlage, wie sie dem federführenden Ausschuß von der Bundesregierung übermittelt worden war, am 16. Juni im wesentlichen zugestimmt. Einige Änderungswünsche, die er hatte, sind im wesentlichen in der endgültigen Fassung vom federführenden Ernährungsausschuß berücksichtigt warden. Der Haushaltsausschuß befaßte sich am 24. Juni 1955 mit dem Entwurf des Unterausschusses „Paritätsgesetze". Er hat sich später noch einmal mit dem Entwurf des federführenden Ausschusses, wie er Ihnen vorliegt, befaßt und seine Zustimmung gegeben. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat sich wiederholt mit dieser Vorlage befaßt und hat der Ihnen vorliegenden Fassung am 4. Juli endgültig zugestimmt. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich am 6. Juli ebenfalls mit dieser Vorlage befaßt und hat ihr seine Zustimmung erteilt. Mit den Voten der mitberatenden Ausschüsse und mit der Stellungnahme der Bundesregierung konnte der federführende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seine Beratungen abschließen. Das abschließende Ergebnis seiner Beratungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, finden Sie in der Drucksache 1538. Ich darf nunmehr im einzelnen zu diesem Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes als Berichterstatter des federführenden Ausschusses wie folgt Stellung nehmen. Der § 1 dieses Entwurfes ist, wie ich schon andeutete, sowohl im Unterausschuß als auch im federführenden Ausschuß sehr ausführlich und intensiv beraten worden. Er enthält die eigentliche Zielsetzung und Zweckbestimmung des Landwirtschaftsgesetzes, die in folgenden vier Punkten zum Ausdruck kommt. Erstens soll der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft ermöglicht werden; also eine Formulierung, die ich eben aus dem Beratungsergebnis des Unterausschusses ausführlich dargestellt habe. Zweitens soll das Gesetz dem Ziele und dem Zwecke dienen, die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungsgütern zu sichern. Drittens soll ein Ausgleich der für die Landwirtschaft bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteile herbeigeführt werden, von denen auch ausführlich die Rede war. Viertens soll die Produktivität der Landwirtschaft weiterhin gesteigert werden. Diese Ziele sollen mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschaftsund Agrarpolitik erreicht werden, insbesondere mit den Mitteln der Handels-, Steuer-, Kreditund Preispolitik, die auch einen breiten Raum in den Sachverständigenberatungen eingenommen hatten. Der federführende Ausschuß ist im wesentlichen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt, die ebenso wie der Ausschuß des Bundestages für Rechtswesen und Verfassungsrecht verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Fassung des Unterausschusses „Paritätsgesetze" geltend gemacht hatte. Diese verfassungsrechtlichen Bedenken wurden nach den folgenden Gesichtspunkten geltend gemacht. Der in § 1 der Fassung des Unterausschusses „Paritätsgesetze" enthaltene Gesetzesbefehl an die Bundesregierung sei ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, der besagt, daß die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Demnach kann der Gesetzgeber nicht in die Funktionen der vollziehenden Gewalt oder der Rechtsprechung eingreifen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken auf Grund dieser die demokratische Ordnung unseres Staatswesens enthaltenden Bestimmung des Art. 20 des Grundgesetzes werden dann aus den weiteren Punkten ersichtlich. In diesem Sinne nämlich sagt Art. 65 des Grundgesetzes, daß der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und hierfür die Verantwortung trägt. Ist der Bundestag mit der Führung der Politik nicht einverstanden, so bleibt ihm zur Durchführung seines Willens das Mißtrauensvotum nach Art. 67 des Grundgesetzes. Auf diese drei verfassungsrechtlichen Bestimmungen waren im wesentlichen die Bedenken gegründet, die sowohl der Rechtsund Verfassungsausschuß als auch die Bundesregierung geltend gemacht haben. Der federführende Ernährungsausschuß konnte sich diesen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht verschließen und ist dann in seiner abschließenden Formulierung, diesen Bedenken Rechnung tragend, dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt. Die jetzige Fassung in der Ihnen vorliegenden Drucksache 1538 ist am 4. Juli, also vor wenigen Tagen, nochmals von dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überprüft worden. Der Ausschuß hat gegen die Ihnen nunmehr vorliegende Fassung des § I. sowie gegen das Gesetz als Ganzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr geltend gemacht. Eine Minderheit des Ernährungsausschusses trat für die Beibehaltung der Fassung des Unterausschusses ein. Der Unterausschuß wollte nicht nur die wirtschaftlichen und die natürlichen Wettbewerbsnachteile, sondern auch die strukturellen Nachteile der Landwirtschaft mit aufführen. Außerdem sollte der Katalog der wirtschaftspolitischen Mittel um die Mittel der Sozialpolitik und der Finanzpolitik ergänzt werden. Die große Mehrheit des federführenden Ausschusses — des Ernährungsausschusses — hat sich für die Beibehaltung der Fassung entschieden, wie sie Ihnen in der Drucksache 1538 vorliegt. Der § 2 in der Fassung der Drucksache 1538 regelt die jährliche Feststellung der Lage der Landwirtschaft durch den Bundesminister, die durch Ermittlung des Ertrags und des Aufwandes erfolgen soll. Die Feststellung soll differenziert nach Betriebsgrößen, nach Betriebstypen, Betriebssystemen und Wirtschaftsgebieten durchgeführt werden. Es sollen etwa 6bis 8000 landwirtschaftliche Betriebe herangezogen werden. Es wurde in dem Unterausschuß und auch im federführenden Ausschuß Wert darauf gelegt, daß durch diese Feststellungen ein objektives Bild der Lage der Landwirtschaft erstellt werden soll, das öffentliche Glaubwürdigkeit genießt, damit die in der Vergangenheit immer wieder aufgetauchten Meinungsverschiedenheiten über die Lage der Landwirtschaft in der Zukunft ausgeräumt werden. Die Auskünfte im Sinne dieses Gesetzes sollen freiwillig sein. Im Abs. 2 dieses Paragraphen ist festgehalten. daß über diese Untersuchungen hinaus alle geeigneten Unterlagen der volkswirtschaftlichen Statistik, insbesondere auch die sogenannten IndexVergleiche, sowie weitere Unterlagen der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft mit herangezogen werden sollen. Hier ist außer an die volkswirtschaftlichen statistischen Ergebnisse, besonders die Index-Vergleiche, insbesondere auch an die Untersuchungsergebnisse gedacht, wie sie z. B. von Professor Heuser an sogenannten landwirtschaftlichen Modellbetrieben erarbeitet werden oder wie sie von der Gesellschaft für Agrarpolitik oder von der Gesellschaft für Agrarsoziologie in den sogenannten Dorfuntersuchungen angestellt werden. Dieser § 2 wurde im federführenden Ausschuß ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen. Der § 3 regelt die Heranziehung eines Sachverständigenbeirats. Eine Minderheit des Ausschusses wollte an dem Vorschlag des Unterausschusses „Paritätsgesetze" festhalten, in dem es lediglich hieß, daß sich der Bundesminister eines Beirates von Sachverständigen zu bedienen hat. Gleichzeitig wurde von dieser Minderheit vorgeschlagen, an diese Fassung anzufügen, daß die entsprechende Zahl praktischer Landwirte aus allen Betriebsgrößen gewählt werden müsse. Die große Mehrheit des Ausschusses blieb bei der Ihnen vorliegenden Fassung, legte aber im Protokoll des Ausschusses fest, daß bei der Heranziehung der praktischen Landwirte zu dem Beirat nach Möglichkeit die verschiedenen Betriebsgrößen und Sparten berücksichtigt werden sollten; gleichzeitig sollte sichergestellt werden, daß es sich um Kenner der allgemeinen landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft handelt. Dieser Sachverständigenbeirat soll den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Anlage, Durchführung und Auswertung der Erhebungen beraten. Dieser Beirat ist jenes Sachverständigengremium, das sich insbesondere mit den Unterlagen zur Feststellung der Lage der Landwirtschaft nach den betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch nach den Gesichtspunkten befaßt, wie sie in § 2 Abs. 2 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes angeführt werden. Es wird vielleicht notwendig sein, im Zusammenhang mit dem § 5 noch ein Wort hierzu zu sagen. Der folgende § 4 bestimmt, daß die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich bis zum 15. Februar, und zwar erstmals bis zum 15. Februar 1956, einen Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorlegt. Dieser Bericht der Bundesregierung enthält gleichzeitig eine Stellungnahme zu der Deckung der sogenannten kalkulatorischen Posten der Ertrags-Aufwands-Rechnung. Diese kalkulatorischen Posten sind: a)


(Lücker [München])


(Lücker [München])


(Lücker [München])

Ich darf an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, daß in den Beratungen, insbesondere im Unterausschuß „Paritätsgesetze", aber auch im federführenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kein Zweifel darüber bestanden hat, daß die kalkulatorischen Posten als solche naturgemäß echte Kostenbestandteile im Sinne der Ertrags-Aufwands-Rechnung sind. Es wurde festgehalten, daß alle Kapitalkosten, alle Sachkosten und alle Personalkosten als solche echte Kostenbestandteile aufzufassen sind, daß die Höhe ihres jeweiligen Ansatzes allerdings einer nach sachverständiger Vorbereitung erfolgten verantwortlichen Entscheidung der Bundesregierung bedarf, d. h. daß auch der Ansatz dieser Posten selbstverständlich mit zu den Aufgaben einer sachverständigen Beratung und Vorbereitung gehört; aber die Höhe des Ansatzes der Posten, wie sie dann im Bericht der Bundesregierung in die Ertrags-Aufwands-Rechnung eingesetzt werden, muß eine verantwortliche Entscheidung der Bundesregierung bleiben.
Mit dem Schlußsatz, den ich eben vorgetragen habe, nämlich daß diese Posten angesetzt werden sollen in Beziehung auf eine ordnungsgemäße Führung von bäuerlichen Familienbetrieben mit durchschnittlicher Produktionsgrundlage, ist der funktionsfähige landwirtschaftliche Betrieb angesprochen. Ausgangspunkt für die Feststellung und für die Berechnung dieser Werte ist also der sogenannte funktionsfähige landwirtschaftliche Betrieb, was natürlich nicht bedeutet, daß die agrarpolitischen Auswirkungen dieses Gesetzes nicht allen Betrieben, also auch den sogenannten funktionsunfähigen Betrieben, zugute kommen werden. In allen Beratungen des Unterausschusses, aber auch des federführenden Ausschusses bestand Übereinstimmung darüber, daß darüber hinaus den funktionsunfähigen Betrieben, wie man das in der betriebswirtschaftlichen Sprache auffaßt, mit Maßnahmen geholfen werden muß, die insbesondere im sogenannten Lübke-Programm zur Verbesserung der Agrarstruktur ihren Niederschlag gefunden haben. Die Änderungswünsche des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zu diesem Paragraphen fanden Berücksichtigung. Der federführende Ausschuß hat diesen Paragraphen einstimmig bei einer Stimmenthaltung angenommen.
Der § 5 sieht vor, daß sich die Bundesregierung mit der Vorlage ihres Berichts gleichzeitig über ihre bereits getroffenen Maßnahmen und über ihre Absichten im Hinblick auf die §§ 1 und 4 äußert. Bei der Berücksichtigung des etwaigen Mißverhältnisses zwischen Ertrag und Aufwand soll auf eine
Betriebsführung abgestellt werden, die auf eine nachhaltige Ertragssteigerung gerichtet ist. „Nachhaltige Ertragssteigerung" in dieser Formulierung besagt in ihrem Kern nichts anderes als das, was in dem Begriff „efficiency", wie es in der englischen Sprache heißt, ausgedrückt ist, d. h. es ist hier der Leistungseffekt des Betriebes gemeint, nicht etwa die absolute Produktionssteigerung. Der Begriff „nachhaltige Ertragssteigerung", der hier angewandt worden ist, kommt also in etwa auch dem Begriff unserer Produktivitätssteigerung nahe. Die Bestimmungen der jetzigen §§ 4 und 5 waren ursprünglich in der vom Unterausschuß „Paritätsgesetze" beschlossenen Fassung in einem Paragraphen enthalten. Der federführende Ernährungsausschuß ist dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt, den Bericht der Regierung von den Maßnahmen zur Durchführung dieses Gesetzes zu trennen, so daß das etwas klarer und besser zum Ausdruck kommt. Eine Minderheit des Ausschusses schlug vor, es bei der Fassung des Unterausschusses zu belassen. Die große Mehrheit des federführenden Ausschusses hat sich für die Ihnen vorliegende Fassung entschieden.
Der § 6 bezweckt, daß die Bundesregierung die zur Durchführung der geplanten Maßnahmen erforderlichen Mittel im Haushaltsplan für das jeweilige Rechnungsjahr vorsorglich einsetzt. Die große Mehrheit des Ausschusses folgte der Stellungnahme der Bundesregierung, daß der Vorschlag des Unterausschusses „Paritätsgesetze" auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern keine Rücksicht genommen habe. Der Haushaltsausschuß hat dem § 6 ausdrücklich in seiner jetzigen Fassung zugestimmt. Eine Minderheit des federführenden Ausschusses schlug vor, die von der Bundesregierung im Haushaltsplan einzusetzenden Beträge näher zu erläutern: als verlorene Zuschüsse, Kredite und Zinsverbilligungsmittel. Der Ausschuß war aber mit Mehrheit der Ansicht, daß diese Aufzählung nicht vorgenommen werden solle, um der Bundesregierung und dem Haushaltsausschuß nicht vorzugreifen, und empfahl, es bei der Formulierung zu belassen.
Der § 7 bestimmt, daß die mit der Durchführung des Feststellungsverfahrens zusammenhängenden Angaben nicht für steuerliche Zwecke herangezogen werden sollen. Den Bedenken des Bundesfinanzministeriums, die sich insbesondere auf die Behandlung der sogenannten Schätzungslandwirte bezogen, konnte der Ausschuß nicht folgen. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums glaubte, in Auslegung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 des Grundgesetzes in dem § 7 Abs. 2 Satz 1 eine Sondervergünstigung für die sogenannten Schätzungslandwirte zu sehen. Schätzungslandwirte sind jene, die nach dem geltenden Recht zur Buchführung verpflichtet sind, aber keine Bücher führen.
Dieses Verhalten hängt mit der Festsetzung der Buchführungspflichtgrenze zusammen, um deren analoge Heraufsetzung gegenüber früher seit Jahren Verhandlungen mit dem Bundesfinanzminister geführt werden. Der Bundesfinanzminister hat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bisher diese Buchführung nicht erzwungen, sondern sich mit dem Mittel der Einschätzung beholfen. Die Mehrheit des Ausschusses sprach sich für eine entsprechende Heraufsetzung der Buchführungspflichtgrenze aus und glaubte, daß das Landwirtschafts-


(Lücker [München])

gesetz nicht zu einem Ersatzinstrument für die dem Bundesfinanzminister legal zur Verfügung stehenden Mittel werden dürfe. Der Ausschuß stimmte dementsprechend einstimmig dem § 7 in der Ihnen vorliegenden Fassung zu.
Der § 8 ist der übliche Berlin-Paragraph. Der § 9 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Zum Schluß meines Berichts darf ich feststellen, daß der Ernährungsausschuß mit großer Mehrheit glaubt, daß mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ein weiterer Schritt vorwärts auf dem Wege einer konstruktiven Agrarpolitik getan werden kann. Er bittet das Hohe Haus um Annahme des Ihnen in Drucksache 1538 vorliegenden Landwirtschaftsgesetzes.

(Beifall bei allen Fraktionen.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen — ich darf wohl sagen — vorzüglichen Bericht. Das Haus hat ihm ja schon entsprechend gedankt.
    Wir treten nunmehr in die zweite Beratung ein. Ich unterstelle, daß wir diesmal nach der Geschäftsordnung verfahren, das heißt: in der zweiten Lesung findet nur Einzelberatung statt, damit wir die allgemeine Aussprache nicht zweimal haben. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall.
    Ich rufe § 1 in der Einzelberatung der zweiten Lesung auf. Dazu liegt Umdruck 471 *) — der Antrag der SPD — vor. Ich weiß nicht, ob er inzwischen verteilt worden -ist, hier heißt es nämlich: „Matrize läuft."
    Ich erteile dem Abgeordneten Frehsee zur Begründung das Wort.