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ID0209419900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Vertretung des Herrn Bundesministers des Auswärtigen, der durch eine dienstliche Pflicht noch in Straßburg zurückgehalten ist, darf ich zunächst die von dem Herrn Bundeskanzler am 29. März 1955 unterzeichnete Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit verlesen:
    Erklärung der Regierung der Bundesrepublik
    Deutschland
    In dem Wunsche, das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung beiderseits der deutsch-dänischen Grenze und damit auch die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark allgemein zu fördern, und
    eingedenk der völkerrechtlichen Verpflichtung, welche die Bundesrepublik durch ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Konvention für Menschenrechte hinsichtlich der Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung nationaler Minderheiten (Artikel 14) übernommen hat,
    *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
    **) Schriftlicher Bericht: Anlage 2.
    erklärt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundsätze, auf welche die Schleswig-Holsteinische Landesregierung in ihrer Erklärung vom 26. September 1949 Bezug genommen hat, folgendes:
    Die Angehörigen der Minderheit genießen wie alle Staatsbürger die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 garantierten Rechte. Insbesondere haben sie im Rahmen des Grundgesetzes folgende Rechte:
    1. Das Recht auf die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit,
    2. die Gleichheit vor dem Gesetz,
    3. die Glaubens- und Gewissensfreiheit,
    4. das Recht der freien Meinungsäußerung und die Pressefreiheit,
    5. die Versammlungs- und Vereinsfreiheit,
    6. das Recht, den Beruf und den Arbeitsplatz frei zu wählen,
    7. die Unverletzlichkeit der Wohnung,
    8. die freie Gründung der politischen Parteien,

    (Vizepräsident D r. Jaeger übernimmt wieder den Vorsitz.)

    9. den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes darf zwischen Angehörigen der dänischen Minderheit und anderen Staatsbürgern kein Unterschied gemacht werden,
    10. das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht, das auch für die Landes-und Kommunalwahlen gilt,
    11. das Recht, bei Verletzung von Rechten durch die öffentliche Gewalt den Schutz der Gerichte anzurufen,
    12. das Recht auf gleiche Behandlung, nach dem niemand wegen seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
    II.
    In Ausführung dieser Rechtsgrundsätze wird hiermit festgestellt:
    1. Das Bekenntnis zum dänischen Volkstum und zur dänischen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden.
    2. Angehörige der dänischen Minderheit und ihre Organisationen dürfen am Gebrauch der gewünschten Sprache in Wort und Schrift nicht behindert werden.
    Der Gebrauch der dänischen Sprache vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden bestimmt sich nach den diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften.
    3. Bei Unterstützungen und sonstigen Leistungen aus öffentlichen Mitteln, über die im Rahmen des Ermessens entschieden wird, dürfen Angehörige der dänischen Minderheit gegenüber anderen Staatsbürgern nicht unterschiedlich behandelt werden.
    4. Das besondere Interesse der dänischen Minderheit, ihre religiösen, kulturellen und fachlichen Verbindungen mit Dänemark zu pflegen, wird anerkannt.


    (Staatssekretär Dr. Hallstein)

    III.
    Die Bundesregierung gibt zur Kenntis, daß die Landesregierung Schleswig-Holstein ihr mitgeteilt hat:
    1. Da das Verhältniswahlverfahren gemäß der Kommunalgesetzgebung bei der Einsetzung von Ausschüssen in den kommunalen Vertretungskörperschaften Anwendung findet, werden die Vertreter der dänischen Minderheit zur Ausschußarbeit im Verhältnis zu ihrer Anzahl herangezogen.
    2. Die Landesregierung empfiehlt, daß die dänische Minderheit im Rahmen der jeweils geltenden Regeln für die Benutzung des Rundfunks angemessen berücksichtigt wird.
    3. Bei öffentlichen Bekanntmachungen sollen die Zeitungen der dänischen Minderheit angemessen berücksichtigt werden.
    4. Im Lande Schleswig-Holstein können allgemeinbildende Schulen und Volkshochschulen (auch solche mit fachlicher Ausrichtung) sowie Kindergärten von der dänischen Minderheit nach Maßgabe der Gesetze errichtet werden. In Schulen mit dänischer Unterrichtssprache ist ein zureichender Unterricht in deutscher Sprache zu erteilen. Eltern und Erziehungsberechtigte können frei entscheiden, ob ihre Kinder Schulen mit dänischer Unterrichtssprache besuchen sollen.
    Bonn, den 29. März 1955
    So weit die Erklärung der Bundesregierung.
    Am selben Tage, an dem der Herr Bundeskanzler diese Erklärung unterzeichnet hat, ist auch von der Königlich Dänischen Regierung eine im wesentlichen gleichlautende Erklärung über die Rechte der deutschen Minderheit von Herrn Staatsminister Hansen anläßlich seines Besuches in Bonn unterzeichnet warden. Das Ergebnis der deutsch-dänischen Minderheitenverhandlungen ist in den Tagen des dänischen Staatsbesuchs ausführlich in der Presse und auch im Rundfunk wiedergegeben worden.
    Die von der deutschen Delegation empfohlene Erklärung der Landesregierung Schleswig-Holstein ist bereits am 31. März 1955 von der Landesregierung dem Schleswig-Holsteinischen Landtag vorgelegt und von diesem einstimmig gebilligt worden.
    Das dänische Parlament hat die Erklärung der dänischen Regierung über die Rechte der deutschem Minderheit am 19. April 1955 mit großer Mehrheit ebenfalls gebilligt.
    Ich möchte Ihnen weiter, meine Damen und Herren, einen kurzen Überblick über die Vorgeschichte und den Verlauf der Besprechungen geben und in einigen Sätzen auf den Inhalt der getroffenen Regelungeneingehen.
    Der Bundestag hatte sich bereits in seiner 58. und 60. Sitzung mit Fragen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein und der deutschen Minderheit in Nordschleswig anläßlich der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 904 betreffend nationales Minderheitenrecht befaßt. In der 60. Sitzung vom 10. Dezember 1954 wurde der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP, die Bundesregierung möge umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufnehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung den Anliegen beider
    Minderheiten auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zutragen, an die Ausschüsse verwiesen.
    Die Diskussion im Bundestag war durch das Ergebnis der Landtagswahlen in Schleswig-Holstein vom 13. September 1954 ausgelöst worden. Hierbei hatte der Südschleswigsche Wählerverband der dänischen Minderheit 42 000 Stimmen — das sind 3,6 % der insgesamt abgegebenen Stimmen — erhalten. Infolge der 5 %-Klausel des schleswig-holsteinischen Wahlgesetzes gelang es der dänischen Minderheit nicht, wie bisher eine Vertretung in den Landtag zu entsenden.
    In Dänemark wurde diese Wirkung der schleswig-holsteinischen 5 %-Klausel als sehr unbefriedigend empfunden. Man wies darauf hin, daß die 'deutsche Minderheit in Nordschleswig mit nur 9700 Stimmen durch einen Abgeordneten im dänischen Parlament vertreten sei. Ich darf darin erinnern, daß Herr Staatsminister Hansen auf Grund eines Beschlusses des dänischen Folketings die dänischen Gesichtspunkte in der Frage der dänischen Minderheit am 20. Oktober 1954 auf der NATO-Ratstagung in Paris zur Sprache brachte und anschließend mit dem Herrn Bundeskanzler darüber ein Gespräch führte.
    Herr Ministerpräsident von Hassel trat daraufhin in seiner Regierungserklärung vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 8. November 1954 für den Abschluß eines deutsch-dänischen Minderheitenabkommens ein. Aus offiziellen Verlautbarungen der dänischen Regierung ging jedoch hervor, daß man in Dänemark dem Vorschlag ides Abschlusses eines Minderheitenvertrages mit der Bundesregierung .ablehnend gegenüberstand.
    Erfreulicherweise ließ aber die dänische Regierung im Januar dieses Jahres erkennen, daß sie eine Initiative der Bundesregierung, in zwischenstaatliche Besprechungen über die Minderheitenfragen einzutreten, begrüßen würde. Daraufhin machte die Bundesregierung im vollen Einvernehmen mit der Landesregierung Schleswig-Holstein der dänischen Regierung Anfang Februar den Vorschlag, die beiderseitigen Minderheitenprobleme mündlich zu erörtern mit dem Ziele, die Rechte der Minderheiten in noch zu vereinbarender Weise festzulegen.
    Dies führte zu den Ihnen bekannten Besprechungen einer deutschen und einer dänischen Regierungsdelegation unter Beteiligung der Landesregierung Schleswig-Holstein in der Zeit vom 28. Februar bis 5. März 1955 in Kopenhagen, die am 29. März anläßlich des dänischen Staatsbesuches erfolgreich zum Abschluß gebracht wurden.
    Zu diesem Erfolg hat die verständnisvolle Haltung der Landesregierung von Schleswig-Holstein wesentlich beigetragen. Herr Ministerpräsident von Hassel hat die Bundesregierung in ihren Bemühungen, zu einem befriedigenden Ergebnis zu gelangen, sehr wirksam unterstützt.
    Es ist ,der Bundesregierung eine besondere Freude und Genugtuung, noch einmal feststellen zu können, daß diese Gespräche in einer Atmosphäre des ,gegenseitigen Verständnisses und guten Willens 'stattgefunden haben.
    Die große Bedeutung, die diesen Verhandlungen sowohl von deutscher wie von dänischer Seite beigemessen wurde, fand unter anderem darin ihren besonderen Ausdruck, daß der Herr dänische Ministerpräsident Hansen zum Abschluß der Bespre-


    (Staatssekretär Dr. Hallstein)

    chungen und zur Unterzeichnung der dänischen Regierungserklärung zu einem Staatsbesuch nach Bonn kam. Dieser so harmonisch verlaufene Besuch hat einen fruchtbaren Gedankenaustausch ermöglicht und einen neuen Abschnitt in den deutschdänischen Beziehungen eingeleitet.
    Die Ergebnisse der Minderheitenbesprechungen und ihre politische Tragweite sind von Herrn Staatsminister Hansen und dem Herrn Bundeskanzler seinerzeit ausführlich gewürdigt worden.
    Die Erklärungen der Bundesregierung und der dänischen Regierung über die Rechte der Minderheiten stimmen in ihren Teilen I und II inhaltlich überein. Sie sind eine feierliche Bestätigung der bereits in den demokratischen Verfassungen beider Länder garantierten Grundrechte, zu deren Schutz sich die Bundesrepublik und das Königreich Dänemark als Mitglieder der westlichen Völkergemeinschaft ,durch die Unterzeichnung der Europäischen Konvention für Menschenrechte auch völkerrechtlich verpflichtet haben.
    Diese Erklärungen stellen nunmehr die Rechte der Minderheiten, die bisher durch die von der Landesregierung Schleswig-Holstein abgegebene sogenannte Kieler Erklärung vom 26. September 1949 und das sogenannte Kopenhagener Protokoll vom 27. Oktober 1949 geregelt waren, auf eine festere Grundlage.
    Inzwischen sind von deutscher wie von dänischer Seite Maßnahmen zur Durchführung der von der deutschen und dänischen Delegation vorgeschlagenen und von den Regierungen gebilligten Regelung getroffen worden. So war der Landtag von Schleswig-Holstein am 23. Mai dieses Jahres einstimmig ein Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes angenommen, das der dänischen Minderheit analog den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes eine Ausnahmeregelung von der 5 %-Klausel einräumt. Gleichzeitig hat der Landtag gemäß der von der Landesregierung der Bundesregierung gegebenen Zusage mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 1955 einen erhöhten Zuschußbetrag für die Privatschulen der dänischen Minderheit bewilligt. Wie vorgesehen war, erhält damit jeder Schüler einer Privatschule der Minderheit einen Zuschuß in Höhe von 80 07e ,der Aufwendungen für einen Schüler der öffentlichen Volksschulen. Ferner hat das dänische Folketing in seiner Sitzung am 16. Mai 1955 die Gesetzesvorlage der Regierung über die Aufhebung dies bisherigen Verbots des Examensrechtes für Schulen der deutschen Minderheit endgültig verabschiedet. Damit sind jetzt die deutschsprachigen Schulen bezüglich des Examensrechtes den übrigen Schulen in Dänemark gleichgestellt.
    Die Bundesregierung ist sich ebenso wie die Landesregierung von Schleswig-Holstein und die dänische Regierung bewußt, daß es wesentlich darauf ankommen wird, daß alle für die Minderheiten in Betracht kommenden Instanzen bei der praktischen Handhabung der nunmehr festgelegten Richtlinien von dem gleichen Geist erfüllt sind, von dem die deutsch-dänischen Verhandlungen ,getragen waren.
    Die Bundesregierung ist sich auch darüber im klaren, daß das Ergebnis noch nicht die Lösung sämtlicher Minderheitenprobleme bedeutet. Sie ist aber davon überzeugt, daß die in wesentlichen Fragen der Minderheiten erzielte Übereinstimmung die Verhältnisse nördlich und südlich der deutschdänischen Grenze im Sinne des Ausgleichs und der Verständigung günstig beeinflussen wird.
    Ich bitte das Hohe Haus, die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit, Drucksache 1451, zu billigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Wehner: Und dem Geiste nach durchzuführen!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Erklärung des Herrn Staatssekretärs des Auswärtigen Amts entgegengenommen. Wird das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Diekmann!

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    Rede von Bruno Diekmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit ist am 29. März dieses Jahres durch den Herrn Bundeskanzler unterzeichnet worden. Eine ähnlich lautende Erklärung ist von dem dänischen Herrn Staatsminister Hansen unterzeichnet worden. Diese Erklärung ist an der Grenze mit großer Begeisterung aufgenommen worden. Denn man glaubt hier, daß nunmehr, wie auch der Herr Staatssekretär soeben gesagt hat, ein neuer Abschnitt in der Grenzlandpolitik beginnen soll. Ganz besonders die Ausführungen der dänischen Presse waren erfüllt von der freundschaftlichen Atmosphäre, in der die beiden Vertragspartner diese Erklärung gemeinsam erarbeitet haben. Deutschland hat zum erstenmal nach dem Jahre 1945 eine ausgezeichnete Presse in Dänemark gehabt.
    Wir können deshalb nicht verstehen, daß die Vorlage dieser Erklärung so verzögert worden ist. Die Erklärung ist schon am 29. März unterzeichnet worden und hätte nach unserer Auffassung schon längst hier im Hause verabschiedet werden müssen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Aus dem Munde des Herrn Staatssekretärs haben wir gehört, daß das dänische Folketing bereits am 19. April seine Stellungnahme bekanntgegeben hat. Wir sind der Meinung, daß damit den Politikern, die immer vom Grenzkampf leben müssen, nun wieder neue Argumente dafür gegeben sind, die demokratische Haltung Deutschlands in Zweifel zu ziehen.

    (Abg. Dr. Bartram: Aber, aber, wie kommen Sie dazu?)

    — Weil das in der Presse gestanden hat, Herr Dr. Bartram. Vielleicht haben Sie es nicht gelesen. Es ist aber immerhin notwendig, das zu erwähnen. Wir sind der Meinung, daß es taktisch nicht ganz richtig ist, uns diese Vorlage so verspätet auf den Tisch des Hauses zu legen.
    Der Inhalt der Erklärung ist in drei Abschnitte geteilt. Im ersten Abschnitt sind die Rechte, die im Rahmen des Grundgesetzes der Minderheit sowie allen Staatsbürgern gewährt werden, aufgeführt; denn es ist selbstverständlich, daß man gegenüber der Minderheit keine Ausnahme machen darf. Der zweite Abschnitt enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundsätzen. Wenn man die jetzt vorliegende Erklärung der Bundesregierung vergleicht mit der Kieler Erklärung, dann wird man hier und da feststellen, daß gleiche Formulierungen vorliegen. Damit will ich nicht gesagt haben, daß der eine von dem andern abgeschrieben hat, sondern ich wollte nur darauf verweisen, daß es gar nicht


    (Diekmann)

    anders sein kann, als daß die Formulierung übereinstimmt, denn schließlich sind diese Formulierungen aus der gleichen Grundeinstellung erarbeitet worden. Beide Erklärungen stützen sich auf die Grundrechte und Freiheiten des Grundgesetzes. Der dritte Abschnitt fällt mehr oder weniger in die Kompetenz des Landes Schleswig-Holstein. Hier sind eine Reihe von Einzelproblemen aufgeführt worden, zu denen sich die Landesregierung Schleswig-Holstein erklärt hat.
    Der Herr Staatssekretär hat schon die chronologische Entwicklung dieser Erklärung dargestellt, so daß ich darauf nicht weiter einzugehen brauche. Der Hauptbeweggrund ist das schleswig-holsteinische Wahlgesetz gewesen, das mit seiner Fünfprozentklausel verhinderte, daß die dänische Minderheit in dem Landtag Schleswig-Holsteins vertreten ist.
    Nach meiner Auffassung sind noch einige andere Punkte bis heute nicht erledigt. Wenn auch die Einrichtung von Schulen und Kindergärten weiterhin genehmigt oder gestattet wird und auch der Schulgeldbeitrag wiederum auf 80 % erhöht worden ist, so gibt es, wie ich schon sagte, noch einen anderen außerordentlich wichtigen Punkt, der bisher noch nicht geklärt ist. Ich bin immerhin der Meinung, daß das Auswärtige Amt sich dieser Angelegenheit annehmen und sich mit der schleswigholsteinischen Regierung in Verbindung setzen sollte. Es geht dabei um das Provisorium, das bis zum Ablauf dieser Legislaturperiode vorgesehen werden sollte. Denn, wie gesagt, in dieser Legislaturperiode ist die Minderheit nicht im schleswigholsteinischen Landtag vertreten. Es sind, wenn ich nicht irre, darüber auch Absprachen geführt worden, daß man eine provisorische Lösung finden wolle. Nach den Mitteilungen, die gestern von DPA gegeben worden sind, sind, wenn ich nicht irre, gestern oder vorgestern mehrstündige Verhandlungen zwischen dem Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein und der dänischen Minderheit geführt worden, wie man dieses Provisorium gegebenenfalls überwinden könnte. Man ist trotz dieser dreistündigen Besprechung nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen. Von seiten der Landesregierung wurde auch diesmal darauf verwiesen, daß verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bestünden und nicht ohne weiteres die Möglichkeit bestehe, eine provisorische Lösung für die dänische Minderheit zu finden. Weitere Besprechungen sollen nunmehr im August dieses Jahres geführt werden.
    Ich bin der Meinung, daß man sich nicht auf den juristischen Standpunkt allein stellen soll, sondern daß letzten Endes doch das Parlament als die politische Instanz darüber zu entscheiden hat, wie etwa dieses Provisorium geregelt werden kann. Das Außenministerium sollte sich dieserhalb mit der schleswig-holsteinischen Regierung in Verbindung setzen.
    Wenn also die Abschnitte I und II in ihren Grundforderungen mit der Kieler Erklärung übereinstimmen, dann muß ich doch die Frage stellen, warum eigentlich der Bund bemüht werden mußte, damit eine Klärung der Grenzlandfrage herbeigeführt werden konnte. Die Kieler Erklärung hätte nach unserer Auffassung durchaus ausgereicht, um der Minderheit gerecht zu werden; denn es kommt nur auf den guten Willen der Regierung bzw. des Landesparlaments an, wenn man nicht nur in
    einem guten Verhältnis zur Minderheit bleiben, sondern ihr auch politische Gerechtigkeit zuteil werden lassen will. Warum man sich der Kieler Erklärung und des Weges über den sogenannten guten Willen nicht bedient hat, vermag ich nicht ohne weiteres zu übersehen. Vielleicht hat es nur daran gelegen, daß die Kieler Erklärung ein Aktivposten der sozialdemokratischen Politik gewesen ist.

    (Zurufe von der Mitte: Ach nein?!)

    Es ist leider Gottes so, ob nun hier im Hause oder woanders, daß die guten Vorschläge, ganz egal, von welcher Seite des Hauses sie kommen, von der Gegenseite immer mit einem gewissen Mißtrauen betrachtet werden. Uns ist es jedenfalls einerlei, woher die guten Vorschläge, die guten Gesetzentwürfe und brauchbaren Anregungen kommen; die Hauptsache ist, daß es dem Volke zum Nutzen gereicht.
    Wenn nun auf Grund der jetzt vorliegenden Erklärung, die sicherlich vom ganzen Hause unterstützt und gebilligt wird, die Kieler Erklärung zur historischen Vergangenheit wird, dann mag es getrost geschehen. Wenn die jetzt vorliegende Erklärung dazu beiträgt, daß die Völker der beiden Länder Dänemark und Deutschland in ein gesundes, vernünftiges Verhältnis zueinander kommen, dann ist es uns, wie gesagt, einerlei, ob die Kieler Erklärung historische Vergangenheit wird oder nicht.
    Es hat mich sehr gefreut, daß der Herr Bundespräsident anläßlich des Besuchs des Herrn Staatsministers Hansen einige sehr nette Worte gefunden und vor allen Dingen darauf aufmerksam gemacht hat, daß in früheren Zeiten ein gemeinsames geistiges Band zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark bestanden hat. Jahrhundertelang haben Schleswig-Holstein und Dänemark in einem gegenseitigen Austausch geistiger und wissenschaftlicher Erkenntnisse gestanden. Schleswig-Holstein und Dänemark haben sich in wirtschaftlicher Hinsicht ausgezeichnet ergänzt.
    Ich will hoffen, daß die jetzige Erklärung, die von uns gemeinsam akzeptiert werden wird, ein weiterer Schritt ist in der gemeinsamen Zusammenarbeit Deutschlands und Dänemarks und daß diese Erklärung zur weiteren Befriedung Europas beitragen wird. Die sozialdemokratische Fraktion wird der Erklärung ihre Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD.)