Rede:
ID0209419100

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2094

  • date_rangeDatum: 6. Juli 1955

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 19:51 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 6 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Petersen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Artur Stegner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (Fraktionslos)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich die Ausführungen des Herrn Kollegen Scharnberg hörte, wurde ich


    (Stegner)

    unwillkürlich an eine Unterhaltung mit einem alten — an Erfahrung alten — Parlamentarier aus dem Reichstag der Weimarer Republik erinnert, der mir einmal sagte: „Die Wahlgesetze sind deswegen so außerordentlich beliebt, weil sie sich beliebig weit vom Boden der Realität entfernen können und der Phantasie freien Spielraum lassen." Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, woher Kollege Scharnberg seine Erfahrungen genommen hat, die für ein relatives Mehrheitswahlrecht in Deutschland sprechen. Meines Wissens haben wir nie ein solches relatives Mehrheitswahlrecht in den Ländern oder im Bund oder in den früheren Reichstagen gehabt, daß man diese Erfahrungen daraus ziehen könnte.
    Ich brauche nur mit wenigen Worten die Ausführungen der Kollegen Euler und Menzel zu ergänzen. Herr Scharnberg sagte vollkommen richtig, ein relatives Mehrheitswahlrecht mündet immer in ein Zweiparteiensystem. Diese Tatsache fordert natürlich zu Vergleichen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit England heraus; das ist ganz klar. Aber wir dürfen eins nicht vergessen: Man kann doch nicht Wahlgesetze aus anderen Ländern zum Vergleich heranziehen, weil man Wahlgesetze nicht isoliert betrachten darf. Ein Wahlgesetz ist vielmehr nur zu verstehen aus der Geschichte des Staatslebens überhaupt, aus der Geschichte und der Wesensart der politischen Parteien und aus der Verfassungswirklichkeit eines jeden Staates heraus.
    Nun betrachten Sie doch einmal die USA! Sicher, dort haben wir zwei Parteien. Aber vielleicht haben Sie vergessen, daß wir dort eine völlig andere Parlamentskonstruktion haben. Wir haben das Repräsentantenhaus und den Senat — also ein I Zweikammersystem —, der sukzessive gewählt wird und dadurch an sich schon eine Kontinuität darstellt. Wir haben als vielleicht wichtigste Volkswahl dort die Wahl des Präsidenten, der in seiner Eigenschaft als Staats- und Ministerpräsident vom Volke über Wahlmänner gewählt wird. Meine Damen und Herren, haben Sie denn alle vergessen, wie sich die letzte Regierungsbildung in Amerika abspielte, das Sie heute zum Vergleich mit Deutschland heranziehen? Es wurde dort der Republikaner Eisenhower von der Bevölkerung als Staats- und Regierungschef gewählt, und er mußte mit einer demokratischen Mehrheit regieren, weil die Parlamentswahlen zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Herr Scharnberg, glauben Sie, daß der Herr Bundeskanzler in Deutschland mit der SPD-Mehrheit regieren würde? Oder glauben Sie, daß Herr Ollenhauer etwa mit einer CDU/CSU-Mehrheit regieren würde? Wie kann man denn ohne Berücksichtigung der Verfassungswirklichkeit und der Entwicklung der Parteien solche Vergleiche ziehen? Man liest das auch immer wieder in den Zeitungen, und wenn ich das hier noch einmal zu später Stunde anführe, dann nur, um diese Torheiten endlich einmal aus der Wahlgesetzdebatte zu eliminieren.

    (Abg. Lücke: Wir wollen aber keine Weimarer Zeit wiederhaben!)

    — Herr Lücke, ich bin zur Zeit noch in Washington, und nach Weimar komme ich auch noch, obwohl ich mich da relativ kurz fassen kann, weil die Kollegen dankenswerterweise die Dinge schon erwähnt haben.
    Etwas Ähnliches haben Sie auch in England. Dort ist das Zweiparteiensystem nicht — und das
    wollen bitte alle die Herren Vergleicher berücksichtigen — die Frucht der relativen Mehrheitswahl, sondern die Frucht des jahrhundertelangen Nebeneinander- und Zusammenlebens der Whigs and Tories. Und daraus ist auch etwas anderes entstanden. In England hat sich das Parlament institutiv in jahrhundertelangen Kämpfen gegen die Regierung so durchgesetzt, daß seine Stellung heute überhaupt nicht mehr erschüttert werden kann. Warum sage ich das? Weil — ich sprach vorhin von den Whigs and Tories — die zahlenmäßigen Unterschiede zwischen den beiden tragenden Parteien in England sehr gering sind. Dort kann aus der historischen Entwicklung heraus in der Tat die Opposition von heute die Regierung von morgen sein. Und da diese Realität respektiert wird, hat dort die Opposition einen institutiven Wert. Das ist gar nicht zu bestreiten. Von solchen Verhältnissen sind wir doch meilenweit entfernt, ja, wir werden sie wahrscheinlich nie erreichen. Also wenn man schon Vergleiche zieht, muß man wenigstens vergleichbare Voraussetzungen dafür haben, und die existieren nun einmal nicht. Deswegen wollen wir die Wahlgesetze nicht so sehr isoliert betrachten, sondern sie hineinstellen in den gesamten staatspolitischen Bereich und auch in die Wesensart der Menschen, für die sie geschaffen werden.
    Nun, ich sprach vorhin von den Parteien. Das kann ich ruhig tun, da ich als parteiloser Abgeordneter hier eine etwas größere Freizügigkeit besitze als die Kollegen, die sonst dazu das Wort nehmen können.

    (Heiterkeit und Zuruf rechts.)

    — Das können Sie mir nicht verübeln. Also wenn Sie schon das Zweiparteiensystem wollen — und ich gebe zu: man kann das wollen, obwohl es für deutsche Verhältnisse unvorstellbar ist —, dann sorgen Sie bitte dafür, daß wir in Deutschland keine Weltanschauungsparteien haben!

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.) Sowohl in Amerika wie in England sind die Parteien politische Zweckmäßigkeitsparteien, die ihr jeweiliges Wahlprogramm für die nächsten vier Jahre der Parlamentssession im wesentlichen herausstellen und die sich besonders in Amerika manchmal so gering nuancieren, daß man bei den Reden eines Senators, also eines Parlamentsmitglieds des Oberhauses, sehr aufpassen muß, welcher Partei er überhaupt angehört.


    (Abg. Stücklen: Das kommt durch die Mehrheitswahl!)

    — Ja, eben, ich werde Ihnen das gleich erklären, Herr Stücklen. Sie müssen jetzt einmal über Ihren eigenen Schatten springen. Jetzt haben Sie nämlich vergessen, daß wir nicht in Weimar und nicht in Washington sind, sondern in Bonn, und da bin ich jetzt angelangt!

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Greve: Er wirft doch gar keinen Schatten!)

    — Das kann ich von hier aus bei dem diffusen Licht leider nicht erkennen, Herr Kollege Greve.
    Wir haben in Deutschland im Laufe der parlamentarischen Geschichte, die ja relativ kurz ist —wir können es beklagen, aber es ist eine feststehende Tatsache —, nun einmal die sogenannten Weltanschauungsparteien entwickelt. Wir haben nun einmal in Deutschland diese Betrachtungsweise, und es hat sich beim deutschen Menschen


    (Stegner)

    eingebürgert, daß man die Politik nach christlichen, vielleicht nach christlich-bayerischen

    (Heiterkeit)

    oder anderen Gesichtspunkten sehen kann. Man kann sie nach sozialistischen, man kann sie nach liberalen, man kann sie, wie der Kollege Elbrächter mit Recht, nach konservativen Gesichtspunkten sehen. Es lassen sich unschwer noch ein paar andere politische Gesichtspunkte aufführen

    (Zuruf)

    — so modern will ich heute nicht sein; ich will mich mit dem begnügen, was bisher gewesen ist —, und diese Gesichtspunkte sind ja auch von meinem Herrn Vorredner hier vorgetragen worden. Meine Damen und Herren, wenn Sie das Zweiparteiensystem einführen wollen, dann müssen Sie sich in Deutschland auch vorher auf zwei Weltanschauungen einigen; dann können Sie das machen. Oder Sie gehen vom Prinzip der Weltanschauungspartei ab und bilden die politische Zweckmäßigkeitspartei. Dann müssen Sie aber die CSU sofort auflösen, Herr Stücklen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Das sind doch die Schwierigkeiten, die sich anbieten.
    Ich habe vorhin gesagt, man soll diese Dinge nicht isoliert sehen, sondern sie in den Lauf der historischen Entwicklung hineinstellen; man soll die Wesensart der Parteien und die Verfassungswirklichkeit berücksichtigen. Dann, meine Damen und Herren, haben Sie doch die Arbeitsmethode für die Ausschüsse, damit diese zu einem Ziel kommen.
    Es ist heute sehr häufig der Parlamentarische Rat hier angeführt worden. Ein Wahlgesetz — und darin werden mir wohl die meisten Damen und Herren dieses Hauses recht geben — ist doch quasi eine Ergänzung der Verfassung, ist eigentlich mit ein Stück der Verfassung; das unterliegt gar keinem Zweifel. Wenn man sich schon zur parlamentarischen Demokratie bekennt, dann muß man auch dem Wahlgesetz diese schwerwiegende Bedeutung zubilligen. Ich . für meine Person wäre gar nicht böse gewesen, wenn die Kollegen des Parlamentarischen Rates für das Wahlgesetz eine qualifizierte Mehrheit im Parlament vorgeschrieben hätten, vielleicht nicht in der für eine Verfassungsänderung notwendigen Höhe, aber immerhin so, daß dadurch auch ein gewisser Minderheitenschutz entstanden wäre. Dieser Gedanke ist von der parlamentarischen Ebene her gar nicht abzuweisen. Es hätten auch noch andere Möglichkeiten bestanden. Ich habe vorhin das Zweikammersystem anderer alter demokratischer Staaten hier heraufbeschworen. Es wäre vielleicht auch nicht falsch gewesen, eine zweite parlamentarische Kammer einzuführen. Dann hätte man sich nämlich für die direkt vom Volk gewählte Kammer vielleicht auf ein modifiziertes Mehrheitswahlrecht verständigen können, wenn die andere Kammer der politisch konstante Faktor gewesen wäre.
    Verehrter Herr Kollege Stücklen und verehrter Herr Kollege Scharnberg, ich muß Ihnen hier eins sagen. Sie haben mit beredten Worten versucht, klarzumachen, daß das System der Splitterparteien zwangsläufig aus dem Verhältniswahlrecht kommt. Ich weiß nicht, woher Sie diese Erkenntnis nehmen. Ich kann die Behauptung genau umkehren; ich weiß nicht, ob das mit der Wirklichkeit übereinstimmt, aber ich mache mir einmal den Spaß, das zu sagen. Ich kann dann folgendes behaupten: Das Mehrheitswahlrecht bringt immer nur einen kleinen Teil der Bevölkerung politisch zum Zuge. Es ist hier sowohl von dem Herrn Kollegen Euler wie vom Herrn Kollegen Menzel dargetan worden, daß das Mehrheitswahlrecht in Wirklichkeit ein Minderheitenwahlrecht ist. Nun schön.

    (Abg. Scharnberg: Wenn die das dartun, ist es doch nicht ohne weiteres richtig!)

    — Nein, ich bin ja mit meiner Berechnung noch gar nicht am Ende; deswegen können Sie den Pferdefuß noch gar nicht sehen.

    (Heiterkeit.)

    Angenommen, wir beschließen jetzt das Scharnbergsche oder Stücklensche Mehrheitswahlrecht hier für den Bundestag. Dann bin ich persönlich überzeugt, daß ein großer Teil von Abgeordneten, die die Qualifikation zum Bundestagsabgeordneten hätten, kein Mandat zum Bundestag mehr bekommen. Das unterliegt für mich keinem Zweifel. Diese Politiker werden aber deswegen nicht auf die Politik verzichten, sondern sie werden, da wir nun einmal diese merkwürdige Staatskonstruktion haben, in die Landtage gehen, die sich niemals zu einem absoluten Mehrheitswahlrecht entschließen werden, aus Gründen, die auszuführen hier vielleicht zu weit ginge. Sie würden nun den Landtagen ein sehr viel größeres politisches Schwergewicht durch ihre Persönlichkeit geben, als es hier der Bundestag durch den Mangel an diesen Persönlichkeiten hat. So könnte sich hier eine Verschiebung nach den Ländern hin ergeben.

    (Lebhafte Zurufe von der Mitte.)

    — Ja, meine Damen und Herren, das ist doch denkbar. Jetzt gehe ich aber noch einen Schritt weiter, passen Sie mal auf, ich ziehe ja nur die Parallele zu den Scharnbergschen Verhältniswahlüberlegungen.

    (Zuruf des Abg. Lücke.)

    — Herr Lücke, passen Sie mal auf, das ist viel besser; hören Sie jetzt bitte genau zu! — Wenn immer nur ein Teil der Bevölkerung politisch zum Zuge kommen könnte, während der andere Teil — diese Furcht klang sehr deutlich aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Menzel heraus — z. B. in einen außerparlamentarischen Raum gedrängt würde, dann wäre eine Radikalisierung über das relative Mehrheitswahlrecht zu befürchten. Das ist doch denkbar. Wenn immer nur ein kleiner Teil des Volkes politisch zum Zuge kommt, was soll dann z. B. die Jugend, die sich gegen die Erbhofbauern des relativen Mehrheitswahlrechtes nicht mehr durchsetzen kann,

    (Beifall und Heiterkeit bei der SPD)

    was sollen diese jungen Leute machen?

    (Fortgesetzter lebhafter Beifall bei der SPD. — Abg. Lücke: England, Amerika!)

    — Ich habe eben versucht, Ihnen klarzumachen,
    Herr Lücke, daß in Amerika und in England die
    Dinge aus Gründen der dortigen Verfassungsrealität anders liegen. Die müssen Sie einmal studieren.
    Nun, Herr Kollege Scharnberg, ich hoffe zwar nicht, daß das mit der Radikalisierung so kommt. Da Sie aber die Radikalisierung aus dem Verhältniswahlrecht theoretisch abgeleitet haben, habe ich mir gestattet, die Radikalisierung einmal aus dem einfachen Mehrheitswahlrecht abzuleiten! Das ist ja genauso mein gutes Recht. Und, lieber Herr Schamberg, Sie wissen, ich bin an dem vorigen


    (Stegner)

    Bundestagswahlgesetz nicht ganz unbeteiligt gewesen. Ich war über Ihre Ausführungen nicht erstaunt, denn ich habe sie von vor zwei Jahren noch sehr gut im Gedächtnis.

    (Heiterkeit.)

    Aber, sehen Sie, darüber sind wir uns doch einig — selbst auf die Gefahr hin, daß ich vorn Bundesinnenminister keine gute Zensur für meine Ausführungen bekomme; ich kann es ja überleben —: Ich wünsche jedenfalls sehnlich, daß aus den Ausschußarbeiten nicht eine parlamentarische Bastelstunde wird, Herr Scharnberg, etwa mit dem Versuch, zwei heterogene Wahlsysteme, relatives Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht, mit der bekannten Grabentheorie des tiefen und des schmalen Grabens zusammenzukuppeln! Das wäre grauenhaft!
    Meine Damen und Herren, die deutsche Tradition ist die des Verhältniswahlrechts. Daran gibt es gar keinen Zweifel.

    (Abg. Lücke: Siehe Weimar!)

    — Weimar, natürlich. Wir haben diese Tradition in den Landtagen entwickelt, und, Herr Lücke, Sie mögen erstaunt sein — wir waren ja auch schon zusammen im 1. Bundestag —, wir haben eine gewisse Tradition auch schon in den Bundestagen erreicht. Warum Sie also den Blick immer nach Weimar richten, weiß ich nicht. Das, weil Sie Weimar nannten.
    Ich war erschrocken — damit will ich schließen, meine Damen und Herren —, als Herr Scharnberg sagte, wir wollen mit dem jetzigen Wahlgesetz etwas Endgültiges schaffen. Ich bete zu Gott, Herr Scharnberg, daß wir nichts Endgültiges schaffen! Denn ich schließe mich hier den Ansichten des Kollegen Menzel und anderer an: Wenn das Bekenntnis zur deutschen Wiedervereinigung nicht ein Lippenbekenntnis ist, wenn der deutsche Bundestag nicht zu verschiedenen Malen über Entschließungsanträge falsch abgestimmt hat, wenn er nicht den Entwurf zu einem gesamtdeutschen Wahlgesetz ausgearbeitet hätte, wenn das alles nicht nur Lippenbekenntnisse sind, und wenn diese Bundesrebublik, wie die Verfassung es sagt, provisorisch ist, dann wollen wir bei Gott ein provisorisches Wahlgesetz machen und weiterhin ein provisorisches Wahlgesetz machen für die freien Wahlen in Gesamtdeutschland und wollen hoffen, daß eine deutsche Nationalversammlung dann ein Wahlgesetz schafft, das der deutschen Tradition gerecht wird, das dem Wesen der deutschen Parteien gerecht wird, das der Verfassungswirklichkeit gerecht wird und das wirklich in der Lage ist, den deutschen Menschen zu einem überzeugten Demokraten zu machen!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Petersen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Petersen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht leicht, nach einer so humorvollen und auch so aufgeschlossen aufgenommenen Rede, wie sie der Kollege Stegner dem Hohen Hause geboten hat, wieder zu den sachlichen Fundamenten zurückzukehren. Aber das muß ich ja nun mal tun.
    Die deutsche Öffentlichkeit erwartet von uns ein Wahlgesetz, das über parteipolitischen Zweckvorstellungen und Machtüberlegungen steht, ein Wahlgesetz, das allen demokratischen Parteien eine
    faire und gleiche Chance bietet, wenn es zur Wahl der Volksvertretung anzutreten gilt, kurz gesagt: ein gerechtes und, ich möchte sagen, dauerhaftes Wahlgesetz, dauerhaft wenigstens für die Zeit, solange die Bevölkerung der Bundesrepublik ihren Bundestag wählt.
    Wir bedauern, daß die Bundesregierung nicht selbst die Initiative zur Vorlage eines Wahlgesetzes ergriffen hat. Der Herr Bundesinnenminister hat uns allerdings eine Erklärung für seine Zurückhaltung gegeben. Aber auch seine Fraktion, die größte Fraktion des Hohen Hauses, hat uns leider keinen eigenen Entwurf vorgelegt. Das bedauern wir um so mehr, als der uns von 72 Damen und Herren der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Entwurf, der uns das relative Mehrheitswahlrecht empfiehlt, wohl kaum die Gesamtmeinung der CDU/CSU-Fraktion darstellt. Ich glaube, er stellt vielmehr einen erneuten Versuch dar, das vom 1. Deutschen Bundestag mit klarer Mehrheit abgelehnte relative Mehrheitswahlrecht unter den jetzt veränderten Verhältnissen doch noch durchzusetzen. Vielleicht vertrauen die Antragsteller auf die Tatsache, daß die Fraktion der CDU/CSU in diesem Hause die absolute Mehrheit hat. Das wäre ein zwar einladender, aber für die zukünftige Zusammenarbeit der Koalition gefährlicher Appell an die Stimmenmacht.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich will keinen Zweifel darüber lassen, daß unsere Fraktion in diesem Falle in voller Solidarität zu den Ausführungen stehen würde, die der Herr Kollege Schneider vorhin für die FDP gemacht hat.
    Wir haben zum Lobe des relativen Mehrheitswahlrechts gehört, daß es eine Klärung der Verhältnisse zwischen Regierung und Opposition fördere, daß die Person wieder mehr im Mittelpunkt des politischen Lebens stehen würde und nicht die Partei, daß es dann keine Gefahr der Zersplitterung mehr geben würde und daß eine Verbesserung des politischen Klimas zu erwarten sei. Diese Ausführungen wundern mich heute. Sie hätten mich nicht gewundert, wenn sie in der Wahldebatte im 1. Deutschen Bundestag gemacht worden wären. Aber nachdem die CDU gerade nach dem so stark kritisierten Wahlgesetz von 1953 einen so überragenden Erfolg errungen hat, wundern uns diese Ausführungen heute, weil sich die negative Betrachtung dieses sogenannten personalisierten Verhältniswahlrechts auf keinen Fall mehr einleuchtend begründen läßt.
    Die CDU hat die absolute Mehrheit in diesem Parlament. Wir haben eine starke Regierung, die sich auf eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments stützen kann. Wir haben darüber hinaus keine Splitterparteien in diesem Parlament, und das einzige, was wir vielleicht zu beklagen haben, wäre das politische Klima. Aber erwarten Sie auf keinen Fall, daß ein durch das Mehrheitswahlrecht gefördertes Zweiparteiensystem ein besseres politisches Klima in diesem Hause schaffen würde! Ich glaube sogar, die Besorgnis aussprechen zu können, daß der politisch tiefe Graben, der manchmal in diesem Hause zu spüren ist, noch tiefer werden würde und daß keine Möglichkeit gefunden werden würde, das Mißtrauen in ein besseres Verhältnis zu verwandeln.
    Es besteht gar kein Zweifel, daß das relative Mehrheitswahlrecht, wenn es zu zwei Parteien führt — und das ist ja letzten Endes die Konsequenz dieses Mehrheitswahlrechts —, zur Folge hat,


    (Petersen daß dann eine Partei, die aus einem Wahlkampf mit einer Mehrheit hervorgeht, auf vier Jahre die Macht im Parlament übernimmt und der Opposition im wesentlichen eine gar nicht mehr erträgliche Rolle zumutet. Die Verhältnisse, die vielleicht früher zu beklagen waren — man sagte, daß keine konstante Regierungsmehrheit und keine starke Regierung zu erwarten seien —, sind doch durch das konstruktive Mißtrauensvotum voll ausgeschaltet worden. Die Verwirklichung des relativen Mehrheitswahlrechts und das Zweiparteiensystem würden das konstruktive Mißtrauensvotum geradezu absolut überflüssig machen. Ich glaube, daß deshalb das relative Mehrheitswahlrecht nicht mehr mit guten Gründen verteidigt werden kann. Der Kollege Elbrächter von der Deutschen Partei hat dem absoluten Mehrheitswahlrecht, aber auch in etwa dem relativen Mehrheitswahlrecht hier seine Unterstützung gegeben, und zwar mit der Begründung, die nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählten Abgeordneten stünden in einem besseren Vertrauensverhältnis zu ihrer Wählerschaft. Ich muß sagen: wir, die wir über die Landesliste in den Bundestag gekommen sind, haben ein sehr gutes Verhältnis zu unserer Wählerschaft, und wir möchten hoffen, daß es auch den Damen und Herren der DP an diesem Vertrauensverhältnis nicht mangelt. Wenn es mangeln sollte, hoffen wir, daß sie sich auf jeden Fall bemühen, es zu erreichen. Aber dieses Argument des besseren Vertrauensverhältnisses ist doch sehr schlecht und für meine Begriffe sehr billig. Darüber hinaus würde ein relatives Mehrheitswahlrecht eine erhebliche Benachteiligung der Chancen der Frauen bei der Aufstellung als Kandidaten nach sich ziehen. Es besteht gar kein Zweifel, daß die Parteien Frauen nur auf absolut sicheren Kandidatenstellen postieren würden und daß sich das relative Mehrheitswahlrecht bei den Auseinandersetzungen über die Aufstellung der direkt zu wählenden Kandidaten im wesentlichen zum Nachteil der Frauen auswirken würde. Ich kann auch nicht die unbedingte Konsequenz des Vortrags des Kollegen Stücklen verstehen, der das Verhauen seiner Partei nicht nur hier im Bundestag, sondern auch bei der Schaltung der Wahlgesetze in den einzelnen Ländern einer näheren Betrachtung unterzogen hat. Wir haben ja gerade bei dem letzten Wanlkampf in Nordrhein-Westfalen erfahren, was für Persönlichkeitskapriolen dort geschossen worden sind. Dort hat man nicht nur einem klaren Verhältniswahlrecht seine Zustimmung gegeben, sondern man hat neben der 5-%-Klausel und der Möglichkeit, durch direkte Wahl in das Parlament zu kommen, noch die Ausweichmöglichkeit geschaffen, auf dem Wege einer 33 1/3-%-Klausel auf Kreisbasis den Einzug ins Parlament zu erreichen. Wir haben es dort erlebt, daß beispielsweise eine Partei, die um 70 000 Wählerstimmen schwächer war als wir, mit 15 Stimmen über 33 1/3 % der Stimmen eines Kreises in den Landtag einzog, und zwar nicht direkt, sondern an zweiter Stelle gewählt. Das sind doch an sich Dinge, die wir uns, wenn wir in der Vertretung eines Wahlsystems bei der Wahrheit und Klarheit bleiben wollen, nicht erlauben können. Der Gesamtdeutsche Block/BHE wird deshalb den Entwurf der CDU/CSU für das relative Mehrheitswahlrecht mit Entschiedenheit ablehnen. Er bejaht vielmehr das personalisierte Verhältniswahlrecht, weil hier allein der politische Wille der Wähler eine gerechte Berücksichtigung und Wertung erfährt. Wir sind dem Herrn Bundesinnenminister sehr dankbar, daß er sich der Aufgabe unterzogen hat, durch eine Professorenkommission die Grundzüge und die Einzelheiten der Wahlrechte eingehend analysieren zu lassen. Wir sind deshalb sehr dankbar, weil gerade diese Denkschrift im wesentlichen ergeben hat, daß das so viel gerühmte Mehrheitswahlrecht durchaus nicht die starke Plattform und Basis hat, die immer hier vorgetragen wird. Es ist vielleicht schon bedeutend, daß die Professorenkommission, wenn auch nicht in einem zustimmenden Votum, aber doch in einer Empfehlung dahin tendiert, daß die Zeit und die Entwicklung für ein Mehrheitswahlrecht noch nicht reif sei und daß das personalisierte Verhältniswahlrecht unter Abwägung aller Möglichkeiten im Augenblick den Vorzug genieße. Die beiden vorliegenden Entwürfe der SPD und der FDP folgen den Grundsatzen dieses personalisierten Vernaltniswahirechts. Ich möchte hier im einzelnen auf diese Entwürte nicht eingehen; das werden wir im Ausschuß tun können. Aber zwei Punkte seien doch ganz klargestellt. Der Gesamtdeutsche Block/BHE bejaht die Herabsetzung der Abgeordnetenzahl. Er ist auch mit einer gerechten Sperrklausel einverstanden. Nur wünschen wir, daß diese Sperrklausel in ein gerechtes Verhältnis zu den Direktmandaten als Ausweichmöglichkeit gesetzt wird. Es kann also nicht angehen, daß man sagt: Eine Partei muß 5 % oder 1,5 Millionen Wählerstimmen aufbringen oder ein Direktmandat erreichen, also ein Verhältnis von etwa 1,5 Millionen zu 30 000 Wählerstimmen rechtfertigen. Der Herr Bundesinnenminister hat diese Diskrepanz schon aufgezeigt. Aber wir sind auch nicht der Ansicht, daß der Vorschlag der FDP mit drei Direktmandaten hier einen gerechten Ausgleich schafft. Wir werden im Ausschuß zu ganz anderen Quotenverhältnissen bei den Direktmandaten gegenüber der 5 %-Klausel kommen müssen, oder wir werden bei der 5 %-Klausel eine Revision vornehmen müssen. Darüber hinaus ist der Gesamtdeutsche Block/ BHE dafür, daß Berlin seine Abgeordneten in Zukunft wählt und nicht mehr entsendet. Wir unterstützen also auch in dieser Hinsicht die Initiative, die in den Entwürfen der FDP und der SPD zum Ausdruck kommt. So hoffen wir, daß es möglich sein wird, im Wahl-rechtsausschuß bei den Beratungen in ernsthafter Arbeit doch eine gemeinsame Linie zu finden; denn bei allen Parteien ist ja der Wille vorhanden, dem Bundestag ein dauerhaftes und gerechtes Wahlgesetz vorzulegen. Wir haben nur einen Wunsch: daß diese Arbeit genau so schnell erfolgen möge, wie sie in anderen sehr wichtigen staatspolitischen Aufgaben in den letzten Monaten und Wochen geleistet worden ist. Denn dann können wir die Hoffnung haben, daß die Ausschußarbeiten im Oktober beendet sind und wir für die zweite und dritte Lesung dem Hohen Hause eine Vorlage unterbreiten können, die nicht nur eine schmale, sondern eine breite Mehrheit findet. Das Wort hat der Abgeordnete Euler. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch ein Wort sagen zu Bemerkungen, die mehrfach aufklangen. Kollege Menzel sagte etwa, das Mehrheitswahlrecht werde aus den Reihen der CDU/CSU in dem Augenblick präsentiert, in dem die kleinen Parteien für Verfassungsergänzungen gebraucht würden. Der Kollege Stücklen hat vorhin seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die kleinen Parteien die Abstimmung über Verfassungsergänzungen wohl nicht vom Wahlrecht abhängig machen würden, und damit hat der Kollege Stücklen an eine Bemerkung meines Freundes Dr. Schneider angeschlossen. Aber gerade diese Hoffnung, die Kollege Stücklen dann zum Ausdruck brachte, hat mir gezeigt, daß er mißverstanden hat, was Kollege Dr. Schneider mit seiner Ausführung eigentlich gemeint hat. Ich will namens meiner politischen Freunde, der Freien Demokraten, hier klar erklären: wir machen unsere Stellungnahmen zu Verfassungsergänzungen nicht davon abhängig, ob unsere Stimmen gebraucht werden oder nicht. Dafür gibt es einen sehr entscheidenden Beleg: wir sind nämlich diejenigen, die innerhalb der Koalition sehr stark in der Richtung initiativ geworden sind, die Fragen des Oberbefehls, der Wehrverwaltung und des Notstands einer grundgesetzlichen Regelung zuzuführen. Wir treten dafür ein aus Erwägungen über die richtige Ausgestaltung unserer Verfassungsinstitutionen, um zu verhindern, daß die neue Demokratie Fehlentwicklungen einschlage. Wir haben uns inzwischen in der Koalition sehr ausführlich unterhalten und sind dabei zu der gemeinsamen Erkenntnis gelangt, daß es unsere Aufgabe ist, bei der Regelung des Notstandes und bei der Regelung des Oberbefehls zwei große Gefahren auszuschließen: die eine Gefahr nämlich, daß die Wehrmacht wieder eine Sonderstellung im Staate jenseits der eigentlich demokratischen Verantwortlichkeit erlangen könne, eine Sonderstellung, die in der Weimarer Republik mit zum Verhängnis der Demokratie beigetragen hat. Das wollen wir vermieden sehen. Wir wollen andererseits vermieden sehen, daß Oberbefehl und Nostand eine Regelung finden, die eine ungesunde, einseitige Machtanhäufung an einer Stelle des Staates, sei es beim Bundespräsidenten, sei es gar beim Bundeskanzler, zur Folge hat. Ich darf hier die Zwischenbemerkung einstreuen, daß solche Verfassungsprobleme naturgemäß völlig losgelöst von den Personen gesehen werden müssen, die jetzt gerade diese institutionellen Stellungen innehaben. Sie sind also unabhängig von dem gegenwärtigen Bundespräsidenten und dem gegenwärtigen Bundeskanzler zu sehen, weil es sich um Probleme handelt, deren Verfassungslösung für die ganze Lebenszeit unseres demokratischen Staates gültig wird. Wenn man nun die Problematik so sieht, daß es gilt, durch eine bestimmte Ausgestaltung des Oberbefehls und der Notstandsgesetzgebung dafür zu sorgen, daß eine ungesunde Machtanhäufung bei einer Stelle, beispielsweise beim Kanzler, vermieden wird, dann muß man, solange dieses Resultat nicht sichergestellt ist, gewisse Sorgen hegen, wenn nun ein Antrag eingebracht wird, der dahin geht, ein relatives Mehrheitswahlrecht einzuführen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen Sie sich vor, welche gefährliche Entwicklung in dieser Demokratie zu befürchten wäre, wenn wir eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Oberbefehls bekämen, die dem Kanzler die alleinige Kommandogewalt über die Wehrmacht gäbe, dazu eine Ausgestaltung des Notstandsrechts, die dem Kanzler die entscheidenden Eingriffsbefugnisse gibt, und dann obendrein als Möglichkeit — Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie festgestellt, daß ich mitten in der Sache bin. Sie hätten nämlich nur den Satz anzuhören brauchen, in dem ich gerade war und den ich jetzt wegen Ihrer Zwischenrufe leider wiederholen muß, damit Sie ihn verstehen; denn dann hätten Sie gemerkt, daß ich mitten in der Sache bin. Wenn man sich nämlich eine solche einseitige Ausgestaltung des Oberbefehls, eine solche völlig einseitige Ausgestaltung des Notstandsrechts Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu Punkt 2 a, b und c der heutigen Tagesordnung. Bevor ich abstimmen lasse, erteile ich das Wort dem Abgeordneten Rehs zur Stellungnahme zum Antrag des Abgeordneten Scharnberg auf Einsetzung eines Sonderausschusses. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir halten diesen Antrag in keiner Weise für glücklich. Der Antrag ist damit begründet worden, daß die Experten der einzelnen Fraktionen zu den Beratungen in diesem Ausschuß zusammenkommen sollten. Die Experten, d. h. diejenigen Kollegen aus den verschiedenen Fraktionen, die sich mit diesem Gesetz und seinen Fragen besonders befaßt haben oder befassen wollen, können auch ohne einen Sonderausschuß an den Beratungen teilnehmen. Sie brauchen sich nur im Austauschwege mit ihren eigenen Fraktionskollegen zu verständigen. Um also den Rat der Experten bei den Diskussionen im Ausschuß zur Verfügung zu haben, ist ein solcher Ausschuß in keiner Weise nötig. Im übrigen handelt es sich, meine Damen und Herren, ja nicht um eine Entscheidung der Experten, sondern in erster Linie um eine politische Entscheidung. Auf der andern Seite bitten wir aber doch folgendes zu bedenken. Wir alle kennen die außerordentliche Kalamität unserer Terminnot, die Überlastung durch die einzelnen Ausschüsse und die Schwierigkeiten, die sich aus den Überschneidungen der Ausschußsitzungen ergeben. Wir alle haben in den ganzen letzten Wochen und Monaten unter diesen Schwierigkeiten gelitten. Jeder Son derausschuß erhöht die Terminnot und führt zu einer weiteren Zersplitterung der Ausschußarbeit. Wir sind daher der Auffassung, daß auch aus diesen Zweckmäßigkeitsgründen kein Sonderausschuß eingesetzt werden sollte, sondern daß die Beratungen dem zuständigen Ausschuß für innere Verwaltung belassen werden sollten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich komme zur Abstimmung. Es liegt der Antrag vor, die Gesetzentwürfe nicht dem Ausschuß für innere Verwaltung, sondern einem zu bildenden Sonderausschuß zu überweisen. § 62 der Geschäftsordnung lautet: Für einzelne Angelegenheiten kann der Bundestag besondere Ausschüsse bestellen. Dieser Antrag ist weitergehend gegenüber dem, die Entwürfe an den zuständigen Ausschuß zu überweisen. Ich komme also zuerst zur Abstimmung über ihn. Wer dem Antrag Scharnberg, einen 23er Sonderausschuß einzusetzen und ihm die drei Gesetzentwürfe, die wir soeben behandelt haben, zu überweisen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Der Sonderausschuß ist eingesetzt und die Überweisung erfolgt. — Damit ist Punkt 2 der heutigen Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 3 der heutigen Tagesordnung auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten Berichterstatter: Abgeordneter Paul **)


    (Beifall beim GB/BHE.)