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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Das Wort hat der Abgeordnete Petersen.


Rede von Helmut Petersen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht leicht, nach einer so humorvollen und auch so aufgeschlossen aufgenommenen Rede, wie sie der Kollege Stegner dem Hohen Hause geboten hat, wieder zu den sachlichen Fundamenten zurückzukehren. Aber das muß ich ja nun mal tun.
Die deutsche Öffentlichkeit erwartet von uns ein Wahlgesetz, das über parteipolitischen Zweckvorstellungen und Machtüberlegungen steht, ein Wahlgesetz, das allen demokratischen Parteien eine
faire und gleiche Chance bietet, wenn es zur Wahl der Volksvertretung anzutreten gilt, kurz gesagt: ein gerechtes und, ich möchte sagen, dauerhaftes Wahlgesetz, dauerhaft wenigstens für die Zeit, solange die Bevölkerung der Bundesrepublik ihren Bundestag wählt.
Wir bedauern, daß die Bundesregierung nicht selbst die Initiative zur Vorlage eines Wahlgesetzes ergriffen hat. Der Herr Bundesinnenminister hat uns allerdings eine Erklärung für seine Zurückhaltung gegeben. Aber auch seine Fraktion, die größte Fraktion des Hohen Hauses, hat uns leider keinen eigenen Entwurf vorgelegt. Das bedauern wir um so mehr, als der uns von 72 Damen und Herren der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Entwurf, der uns das relative Mehrheitswahlrecht empfiehlt, wohl kaum die Gesamtmeinung der CDU/CSU-Fraktion darstellt. Ich glaube, er stellt vielmehr einen erneuten Versuch dar, das vom 1. Deutschen Bundestag mit klarer Mehrheit abgelehnte relative Mehrheitswahlrecht unter den jetzt veränderten Verhältnissen doch noch durchzusetzen. Vielleicht vertrauen die Antragsteller auf die Tatsache, daß die Fraktion der CDU/CSU in diesem Hause die absolute Mehrheit hat. Das wäre ein zwar einladender, aber für die zukünftige Zusammenarbeit der Koalition gefährlicher Appell an die Stimmenmacht.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Ich will keinen Zweifel darüber lassen, daß unsere Fraktion in diesem Falle in voller Solidarität zu den Ausführungen stehen würde, die der Herr Kollege Schneider vorhin für die FDP gemacht hat.
Wir haben zum Lobe des relativen Mehrheitswahlrechts gehört, daß es eine Klärung der Verhältnisse zwischen Regierung und Opposition fördere, daß die Person wieder mehr im Mittelpunkt des politischen Lebens stehen würde und nicht die Partei, daß es dann keine Gefahr der Zersplitterung mehr geben würde und daß eine Verbesserung des politischen Klimas zu erwarten sei. Diese Ausführungen wundern mich heute. Sie hätten mich nicht gewundert, wenn sie in der Wahldebatte im 1. Deutschen Bundestag gemacht worden wären. Aber nachdem die CDU gerade nach dem so stark kritisierten Wahlgesetz von 1953 einen so überragenden Erfolg errungen hat, wundern uns diese Ausführungen heute, weil sich die negative Betrachtung dieses sogenannten personalisierten Verhältniswahlrechts auf keinen Fall mehr einleuchtend begründen läßt.
Die CDU hat die absolute Mehrheit in diesem Parlament. Wir haben eine starke Regierung, die sich auf eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments stützen kann. Wir haben darüber hinaus keine Splitterparteien in diesem Parlament, und das einzige, was wir vielleicht zu beklagen haben, wäre das politische Klima. Aber erwarten Sie auf keinen Fall, daß ein durch das Mehrheitswahlrecht gefördertes Zweiparteiensystem ein besseres politisches Klima in diesem Hause schaffen würde! Ich glaube sogar, die Besorgnis aussprechen zu können, daß der politisch tiefe Graben, der manchmal in diesem Hause zu spüren ist, noch tiefer werden würde und daß keine Möglichkeit gefunden werden würde, das Mißtrauen in ein besseres Verhältnis zu verwandeln.
Es besteht gar kein Zweifel, daß das relative Mehrheitswahlrecht, wenn es zu zwei Parteien führt — und das ist ja letzten Endes die Konsequenz dieses Mehrheitswahlrechts —, zur Folge hat,


(Petersen daß dann eine Partei, die aus einem Wahlkampf mit einer Mehrheit hervorgeht, auf vier Jahre die Macht im Parlament übernimmt und der Opposition im wesentlichen eine gar nicht mehr erträgliche Rolle zumutet. Die Verhältnisse, die vielleicht früher zu beklagen waren — man sagte, daß keine konstante Regierungsmehrheit und keine starke Regierung zu erwarten seien —, sind doch durch das konstruktive Mißtrauensvotum voll ausgeschaltet worden. Die Verwirklichung des relativen Mehrheitswahlrechts und das Zweiparteiensystem würden das konstruktive Mißtrauensvotum geradezu absolut überflüssig machen. Ich glaube, daß deshalb das relative Mehrheitswahlrecht nicht mehr mit guten Gründen verteidigt werden kann. Der Kollege Elbrächter von der Deutschen Partei hat dem absoluten Mehrheitswahlrecht, aber auch in etwa dem relativen Mehrheitswahlrecht hier seine Unterstützung gegeben, und zwar mit der Begründung, die nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählten Abgeordneten stünden in einem besseren Vertrauensverhältnis zu ihrer Wählerschaft. Ich muß sagen: wir, die wir über die Landesliste in den Bundestag gekommen sind, haben ein sehr gutes Verhältnis zu unserer Wählerschaft, und wir möchten hoffen, daß es auch den Damen und Herren der DP an diesem Vertrauensverhältnis nicht mangelt. Wenn es mangeln sollte, hoffen wir, daß sie sich auf jeden Fall bemühen, es zu erreichen. Aber dieses Argument des besseren Vertrauensverhältnisses ist doch sehr schlecht und für meine Begriffe sehr billig. Darüber hinaus würde ein relatives Mehrheitswahlrecht eine erhebliche Benachteiligung der Chancen der Frauen bei der Aufstellung als Kandidaten nach sich ziehen. Es besteht gar kein Zweifel, daß die Parteien Frauen nur auf absolut sicheren Kandidatenstellen postieren würden und daß sich das relative Mehrheitswahlrecht bei den Auseinandersetzungen über die Aufstellung der direkt zu wählenden Kandidaten im wesentlichen zum Nachteil der Frauen auswirken würde. Ich kann auch nicht die unbedingte Konsequenz des Vortrags des Kollegen Stücklen verstehen, der das Verhauen seiner Partei nicht nur hier im Bundestag, sondern auch bei der Schaltung der Wahlgesetze in den einzelnen Ländern einer näheren Betrachtung unterzogen hat. Wir haben ja gerade bei dem letzten Wanlkampf in Nordrhein-Westfalen erfahren, was für Persönlichkeitskapriolen dort geschossen worden sind. Dort hat man nicht nur einem klaren Verhältniswahlrecht seine Zustimmung gegeben, sondern man hat neben der 5-%-Klausel und der Möglichkeit, durch direkte Wahl in das Parlament zu kommen, noch die Ausweichmöglichkeit geschaffen, auf dem Wege einer 33 1/3-%-Klausel auf Kreisbasis den Einzug ins Parlament zu erreichen. Wir haben es dort erlebt, daß beispielsweise eine Partei, die um 70 000 Wählerstimmen schwächer war als wir, mit 15 Stimmen über 33 1/3 % der Stimmen eines Kreises in den Landtag einzog, und zwar nicht direkt, sondern an zweiter Stelle gewählt. Das sind doch an sich Dinge, die wir uns, wenn wir in der Vertretung eines Wahlsystems bei der Wahrheit und Klarheit bleiben wollen, nicht erlauben können. Der Gesamtdeutsche Block/BHE wird deshalb den Entwurf der CDU/CSU für das relative Mehrheitswahlrecht mit Entschiedenheit ablehnen. Er bejaht vielmehr das personalisierte Verhältniswahlrecht, weil hier allein der politische Wille der Wähler eine gerechte Berücksichtigung und Wertung erfährt. Wir sind dem Herrn Bundesinnenminister sehr dankbar, daß er sich der Aufgabe unterzogen hat, durch eine Professorenkommission die Grundzüge und die Einzelheiten der Wahlrechte eingehend analysieren zu lassen. Wir sind deshalb sehr dankbar, weil gerade diese Denkschrift im wesentlichen ergeben hat, daß das so viel gerühmte Mehrheitswahlrecht durchaus nicht die starke Plattform und Basis hat, die immer hier vorgetragen wird. Es ist vielleicht schon bedeutend, daß die Professorenkommission, wenn auch nicht in einem zustimmenden Votum, aber doch in einer Empfehlung dahin tendiert, daß die Zeit und die Entwicklung für ein Mehrheitswahlrecht noch nicht reif sei und daß das personalisierte Verhältniswahlrecht unter Abwägung aller Möglichkeiten im Augenblick den Vorzug genieße. Die beiden vorliegenden Entwürfe der SPD und der FDP folgen den Grundsatzen dieses personalisierten Vernaltniswahirechts. Ich möchte hier im einzelnen auf diese Entwürte nicht eingehen; das werden wir im Ausschuß tun können. Aber zwei Punkte seien doch ganz klargestellt. Der Gesamtdeutsche Block/BHE bejaht die Herabsetzung der Abgeordnetenzahl. Er ist auch mit einer gerechten Sperrklausel einverstanden. Nur wünschen wir, daß diese Sperrklausel in ein gerechtes Verhältnis zu den Direktmandaten als Ausweichmöglichkeit gesetzt wird. Es kann also nicht angehen, daß man sagt: Eine Partei muß 5 % oder 1,5 Millionen Wählerstimmen aufbringen oder ein Direktmandat erreichen, also ein Verhältnis von etwa 1,5 Millionen zu 30 000 Wählerstimmen rechtfertigen. Der Herr Bundesinnenminister hat diese Diskrepanz schon aufgezeigt. Aber wir sind auch nicht der Ansicht, daß der Vorschlag der FDP mit drei Direktmandaten hier einen gerechten Ausgleich schafft. Wir werden im Ausschuß zu ganz anderen Quotenverhältnissen bei den Direktmandaten gegenüber der 5 %-Klausel kommen müssen, oder wir werden bei der 5 %-Klausel eine Revision vornehmen müssen. Darüber hinaus ist der Gesamtdeutsche Block/ BHE dafür, daß Berlin seine Abgeordneten in Zukunft wählt und nicht mehr entsendet. Wir unterstützen also auch in dieser Hinsicht die Initiative, die in den Entwürfen der FDP und der SPD zum Ausdruck kommt. So hoffen wir, daß es möglich sein wird, im Wahl-rechtsausschuß bei den Beratungen in ernsthafter Arbeit doch eine gemeinsame Linie zu finden; denn bei allen Parteien ist ja der Wille vorhanden, dem Bundestag ein dauerhaftes und gerechtes Wahlgesetz vorzulegen. Wir haben nur einen Wunsch: daß diese Arbeit genau so schnell erfolgen möge, wie sie in anderen sehr wichtigen staatspolitischen Aufgaben in den letzten Monaten und Wochen geleistet worden ist. Denn dann können wir die Hoffnung haben, daß die Ausschußarbeiten im Oktober beendet sind und wir für die zweite und dritte Lesung dem Hohen Hause eine Vorlage unterbreiten können, die nicht nur eine schmale, sondern eine breite Mehrheit findet. Das Wort hat der Abgeordnete Euler. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch ein Wort sagen zu Bemerkungen, die mehrfach aufklangen. Kollege Menzel sagte etwa, das Mehrheitswahlrecht werde aus den Reihen der CDU/CSU in dem Augenblick präsentiert, in dem die kleinen Parteien für Verfassungsergänzungen gebraucht würden. Der Kollege Stücklen hat vorhin seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die kleinen Parteien die Abstimmung über Verfassungsergänzungen wohl nicht vom Wahlrecht abhängig machen würden, und damit hat der Kollege Stücklen an eine Bemerkung meines Freundes Dr. Schneider angeschlossen. Aber gerade diese Hoffnung, die Kollege Stücklen dann zum Ausdruck brachte, hat mir gezeigt, daß er mißverstanden hat, was Kollege Dr. Schneider mit seiner Ausführung eigentlich gemeint hat. Ich will namens meiner politischen Freunde, der Freien Demokraten, hier klar erklären: wir machen unsere Stellungnahmen zu Verfassungsergänzungen nicht davon abhängig, ob unsere Stimmen gebraucht werden oder nicht. Dafür gibt es einen sehr entscheidenden Beleg: wir sind nämlich diejenigen, die innerhalb der Koalition sehr stark in der Richtung initiativ geworden sind, die Fragen des Oberbefehls, der Wehrverwaltung und des Notstands einer grundgesetzlichen Regelung zuzuführen. Wir treten dafür ein aus Erwägungen über die richtige Ausgestaltung unserer Verfassungsinstitutionen, um zu verhindern, daß die neue Demokratie Fehlentwicklungen einschlage. Wir haben uns inzwischen in der Koalition sehr ausführlich unterhalten und sind dabei zu der gemeinsamen Erkenntnis gelangt, daß es unsere Aufgabe ist, bei der Regelung des Notstandes und bei der Regelung des Oberbefehls zwei große Gefahren auszuschließen: die eine Gefahr nämlich, daß die Wehrmacht wieder eine Sonderstellung im Staate jenseits der eigentlich demokratischen Verantwortlichkeit erlangen könne, eine Sonderstellung, die in der Weimarer Republik mit zum Verhängnis der Demokratie beigetragen hat. Das wollen wir vermieden sehen. Wir wollen andererseits vermieden sehen, daß Oberbefehl und Nostand eine Regelung finden, die eine ungesunde, einseitige Machtanhäufung an einer Stelle des Staates, sei es beim Bundespräsidenten, sei es gar beim Bundeskanzler, zur Folge hat. Ich darf hier die Zwischenbemerkung einstreuen, daß solche Verfassungsprobleme naturgemäß völlig losgelöst von den Personen gesehen werden müssen, die jetzt gerade diese institutionellen Stellungen innehaben. Sie sind also unabhängig von dem gegenwärtigen Bundespräsidenten und dem gegenwärtigen Bundeskanzler zu sehen, weil es sich um Probleme handelt, deren Verfassungslösung für die ganze Lebenszeit unseres demokratischen Staates gültig wird. Wenn man nun die Problematik so sieht, daß es gilt, durch eine bestimmte Ausgestaltung des Oberbefehls und der Notstandsgesetzgebung dafür zu sorgen, daß eine ungesunde Machtanhäufung bei einer Stelle, beispielsweise beim Kanzler, vermieden wird, dann muß man, solange dieses Resultat nicht sichergestellt ist, gewisse Sorgen hegen, wenn nun ein Antrag eingebracht wird, der dahin geht, ein relatives Mehrheitswahlrecht einzuführen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen Sie sich vor, welche gefährliche Entwicklung in dieser Demokratie zu befürchten wäre, wenn wir eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Oberbefehls bekämen, die dem Kanzler die alleinige Kommandogewalt über die Wehrmacht gäbe, dazu eine Ausgestaltung des Notstandsrechts, die dem Kanzler die entscheidenden Eingriffsbefugnisse gibt, und dann obendrein als Möglichkeit — Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie festgestellt, daß ich mitten in der Sache bin. Sie hätten nämlich nur den Satz anzuhören brauchen, in dem ich gerade war und den ich jetzt wegen Ihrer Zwischenrufe leider wiederholen muß, damit Sie ihn verstehen; denn dann hätten Sie gemerkt, daß ich mitten in der Sache bin. Wenn man sich nämlich eine solche einseitige Ausgestaltung des Oberbefehls, eine solche völlig einseitige Ausgestaltung des Notstandsrechts Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu Punkt 2 a, b und c der heutigen Tagesordnung. Bevor ich abstimmen lasse, erteile ich das Wort dem Abgeordneten Rehs zur Stellungnahme zum Antrag des Abgeordneten Scharnberg auf Einsetzung eines Sonderausschusses. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir halten diesen Antrag in keiner Weise für glücklich. Der Antrag ist damit begründet worden, daß die Experten der einzelnen Fraktionen zu den Beratungen in diesem Ausschuß zusammenkommen sollten. Die Experten, d. h. diejenigen Kollegen aus den verschiedenen Fraktionen, die sich mit diesem Gesetz und seinen Fragen besonders befaßt haben oder befassen wollen, können auch ohne einen Sonderausschuß an den Beratungen teilnehmen. Sie brauchen sich nur im Austauschwege mit ihren eigenen Fraktionskollegen zu verständigen. Um also den Rat der Experten bei den Diskussionen im Ausschuß zur Verfügung zu haben, ist ein solcher Ausschuß in keiner Weise nötig. Im übrigen handelt es sich, meine Damen und Herren, ja nicht um eine Entscheidung der Experten, sondern in erster Linie um eine politische Entscheidung. Auf der andern Seite bitten wir aber doch folgendes zu bedenken. Wir alle kennen die außerordentliche Kalamität unserer Terminnot, die Überlastung durch die einzelnen Ausschüsse und die Schwierigkeiten, die sich aus den Überschneidungen der Ausschußsitzungen ergeben. Wir alle haben in den ganzen letzten Wochen und Monaten unter diesen Schwierigkeiten gelitten. Jeder Son derausschuß erhöht die Terminnot und führt zu einer weiteren Zersplitterung der Ausschußarbeit. Wir sind daher der Auffassung, daß auch aus diesen Zweckmäßigkeitsgründen kein Sonderausschuß eingesetzt werden sollte, sondern daß die Beratungen dem zuständigen Ausschuß für innere Verwaltung belassen werden sollten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich komme zur Abstimmung. Es liegt der Antrag vor, die Gesetzentwürfe nicht dem Ausschuß für innere Verwaltung, sondern einem zu bildenden Sonderausschuß zu überweisen. § 62 der Geschäftsordnung lautet: Für einzelne Angelegenheiten kann der Bundestag besondere Ausschüsse bestellen. Dieser Antrag ist weitergehend gegenüber dem, die Entwürfe an den zuständigen Ausschuß zu überweisen. Ich komme also zuerst zur Abstimmung über ihn. Wer dem Antrag Scharnberg, einen 23er Sonderausschuß einzusetzen und ihm die drei Gesetzentwürfe, die wir soeben behandelt haben, zu überweisen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Der Sonderausschuß ist eingesetzt und die Überweisung erfolgt. — Damit ist Punkt 2 der heutigen Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 3 der heutigen Tagesordnung auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten Berichterstatter: Abgeordneter Paul **)


(Beifall beim GB/BHE.)