Rede:
ID0209418500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2094

  • date_rangeDatum: 6. Juli 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich muß unserem Kollegen Schneider, dem derzeit amtierenden Präsidenten, etwas gram sein, daß er mich um eine Illusion gebracht hat, nämlich die Illusion, daß alle Kollegen hier im Hause den Bericht der Wahlrechtskommission gelesen haben.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich bedaure das insofern, als :es sich dann sehr viel leichter diskutieren ließe. Ich bin der Auffassung, daß diese Kommission eine ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.

    (Abg. Petersen: Aber nicht für die Mehrheitswahlsysteme!)

    Ich erkläre das nicht nur, weil es für die Diskussion zweckmäßig ist, sondern ich fühle mich zu dieser Erklärung auch verpflichtet, weil ich selber in der Öffentlichkeit einmal Bedenken gegen die Tätigkeit dieser Kommission angemeldet habe. Ich muß sagen, die Argumente für die verschiedenen Systeme sind mit einem Höchstmaß an Objektivität einander gegenübergestellt worden, vor allen Dingen bringt der dritte Teil eine Aufstellung — ohne Rangordnung — der Bewertungsfaktoren der verschiedenen Systeme. Ich glaube also, die kommende Diskussion über das Wahlrecht wird sehr viel sachlicher sein als die bisherige, weil den Mitgliedern der Wahlrechtsausschüsse eine Unterlage gegeben ist, die die Arbeit wesentlich erleichtern wird. Selbstverständlich — ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hause einig — ist die Entscheidung über das Wahlsystem eine echte politische Entscheidung. Dieser Entscheidung ist nicht vorgegriffen worden, nur erleichtert uns die Gegenüberstellung des sachlichen Materials die Entscheidung.
    Nun bin ich in der angenehmen Lage, nicht einen vierten Entwurf für meine politischen Freunde begründen zu müssen. Meine Freunde von der Deutschen Partei haben darauf verzichtet, einen neuen Entwurf einzubringen, obwohl wir — das muß ich im Namen meiner Freunde erklären — im Grunde genommen mit keinem der Entwürfe übereinstimmen. Wir von der Deutschen Partei sind von jeher Anhänger zwar auch eines Mehrheitswahlrechts gewesen, aber Anhänger des absoluten Mehrheitswahlrechts. Das sind wir nicht nur, weil es nun einmal der geschichtlichen Überlieferung im Kaiserreich entspricht. Dieses Argument als sachliches Argument zu akzeptieren, sind viele von Ihnen im Hause nicht bereit, wogegen es für uns konservative Menschen schon einen Wert hat, wenn die Wirklichkeit, die Geschichte hier


    (Dr. Elbrächter)

    schon eine Erfahrung liefert. In erster Linie aber sind meine Freunde und ich aus sachlicher Überzeugung dazu gekommen, das absolute Mehrheitswahlrecht für ein gutes Wahlrecht zu halten, „gut" sowohl im Sinne der Technik, wie es der Herr Bundesinnenminister ausgeführt hat, als auch unter dem Gesichtspunkt der Staatspolitik.
    Die Vorzüge dieses Wahlrechts lassen sich sehr schnell aufzählen und im wesentlichen in fünf Punkte fassen. Zunächst hat es den Vorzug — den es mit dem relativen Mehrheitswahlrecht teilt —, daß es für den Wähler und durch ihn eine einfache, klare und durchsichtige Entscheidung bringt. Ich glaube, wir sollten gerade in dem heutigen Zeitalter, in dem das Zusammenleben so kompliziert geworden ist, darauf achten, daß alle Institutionen, alle Vorgänge in unserem Leben so einfach und klar wie möglich gestaltet werden. Ich glaube, insofern gebührt dem Mehrheitswahlrecht, ganz gleich welcher Art, ob absolut oder relativ, gegenüber dem Verhältniswahlrecht der Vorzug.
    Darüber hinaus hat das Mehrheitswahlrecht einen für mich insofern unschätzbaren Vorzug, als es klarstellt, wer sich dem Volke zur Wahl stellt. Es werden nicht irgendwelche anonymen Listen gewählt, auf die der Wähler selbst nicht unmittelbar Einfluß nehmen kann. Auch bei dem System, wie es von der FDP und auch der SPD vorgeschlagen wird, stellen sich wenigstens zum Teil Männer, die nicht von den Parteien im wesentlichen herausgestellt werden. Aber der große Vorzug ist bei beiden Mehrheitswahlsystemen nach meiner Auffassung, daß der Wähler unmittelbar Einfluß nehmen kann. Ich glaube, das entspricht auch der wirklichen Vorstellung des Wählers, und diesen Wunsch sollten wir eigentlich erfüllen. Ich weiß, das ist auch bei dem jetzigen Wahlsystem und Wahlrecht möglich; aber doch nur in Ausnahmefällen.
    Ein weiterer Vorteil dieses Mehrheitswahlsystems — Herr Kollege Stücklen hat es schon angedeutet, ich darf es noch einmal unterstreichen — ist darin zu erblicken, daß zwischen dem Kandidaten und der Wählerschaft ein Vertrauensverhältnis entstehen kann, namentlich dann, wenn der Abgeordnete eines Wahlkreises seine Tätigkeit mehrere Wahlperioden hindurch ausübt. Das ist der Vorzug, den man nicht unterschätzen sollte und der uns sehr wichtig erscheint.
    Darüber hinaus darf ich darauf aufmerksam machen, ,daß der Wähler, der heutige Mensch, im Grunde genommen Parteiprogramme nicht liest. Er wird derart überschüttet mit Forderungen, mit Propaganda usw., daß das an ihm herunterrieselt und er kaum Notiz davon nimmt. Dagegen besteht bei der Mehrheitswahl ein echtes menschliches Verhältnis, eine Bindung von Mensch zu Mensch, und ich glaube, daß es sehr wertvoll ist, wenn wir in unserer heutigen Zeit, wo solche Bindungen in großem Umfang zerstört und verlorengegangen sind, gerade bei dieser wichtigsten politischen Entscheidung, die der Wähler zu treffen hat, Rücksicht auf diese Bindung ,des Abgeordneten zum Wähler nehmen. Diese Bindung entsteht jedenfalls in einem unverhältnismäßig größeren Maß, als wenn wir nun dem Wähler eine Liste zur Entscheidung vorlegen, auf deren Zusammenstellung er praktisch keinen Einfluß hat.
    Die Vorzüge, die ich eben genannt habe, sind beiden Systemen des Mehrheitswahlrechts eigen,
    dem relativen und dem absoluten System. Ich meine aber, daß das absolute insofern den Vorzug gegenüber dem relativen Mehrheitswahlrecht verdient, weil dort noch zwei weitere Vorzüge hinzukommen, die auch der Kollege Euler am Schluß seiner Ausführungen angeführt hat. Das absolute Mehrheitswahlrecht hat nämlich den Vorzug,, gerechter als das relative zu sein. Es zwingt dazu, daß immer mindestens 50 % der Wähler eine klare Entscheidung treffen müssen. Nur derjenige Abgeordnete ist gewählt, der wirklich die absolute Mehrheit der Wähler für sich hat. Ich glaube, das ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Gerade auch der Grundsatz der Gerechtigkeit, von der hier gesprochen worden ist, sollte nicht unberücksichtigt bleiben.
    Zum zweiten glaube ich, daß das System des absoluten Mehrheitswahlrechts den Vorzug hat, daß es der wirklichen politischen Struktur unseres Volkes gerechter wird als das relative Mehrheitswahlrecht. Lieber Kollege Stücklen, nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich glaube feststellen zu müssen, daß die deutsche Wählerschaft durchaus noch nicht bereit ist, einem Zweiparteiensystem zuzustimmen. Ich glaube vielmehr, die politische Willens- und Meinungsbildung im deutschen Volk ist heute noch so stark differenziert, daß wir es noch nicht wagen können, den Wähler zu majorisieren, ihn zu zwingen, ja und amen zu einem Zweiparteiensystem zu sagen. Ich glaube, das sollten wir nicht außer acht lassen.
    Nachgewiesenermaßen konnten in den Zeiten des alten kaiserlichen Reichstags — auch der Zwischenruf des Kollegen Menzel weist darauf hin — kleinere Gruppen durchaus zu Wort kommen, ob es nun Gruppen regionaler oder sonstiger Art waren. Aber das ist der große Vorzug des absoluten Wahlrechts gegenüber dem Verhältniswahlrecht — auch wenn Sperrklauseln irgendwelcher Art eingebaut sind —, daß ein absolutes Wahlrecht unter allen Umständen die Bildung radikaler Gruppen verhindert. Das ist ein sehr wichtiges Element, und ich brauche das nicht zu wiederholen, nachdem sowohl Herr Kollege Euler als auch Herr Kollege Scharnberg auf die Verhältnisse in der Weimarer Zeit so eingehend hingewiesen haben. Aber sicherlich besteht auch im gesamten deutschen Volk der Wunsch, daß die Bildung solcher radikaler Gruppen verhindert wird, und das würde mit einem solchen absoluten Mehrheitswahlsystem zweifellos geschehen.
    Als einen weiteren Vorteil darf ich noch herausstellen, daß zumindest — ganz gleich, von welchen Parteien die Kandidaten im Wahlkreis nominiert werden — der Zwang vorliegt, vor der Wahl, vor der Regierungsbildung sich schon Gedanken zu machen, zu welcher Regierung der Kandidat neigen wird, so daß dem Wähler die Möglichkeit gegeben ist, vor der Regierungsbildung sein Votum abzugeben, aus welcher Richtung die Regierung kommen soll. Es ist ein grundsätzlicher Nachteil des Verhältniswahlrechts — namentlich wenn mehrere Parteien da sind —, daß nach der Wahl eine Regierung auf einmal ganz anders aussieht, als sie sich der Wähler eigentlich vorgestellt hat. Ich will darauf verzichten, Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zu erwähnen. Ich könnte solche aus dem Norden und Süden unseres Vaterlandes reichlich anführen; aber ich bin höflich und verzichte darauf.
    Ich habe eine ganze Reihe von Vorzügen dieses absoluten Mehrheitswahlrechts aufgezeigt. Nun


    (Dr. Elbrächter)

    hat es selbstverständlich auch Nachteile; darüber will ich gar nicht hinweggehen. Aber die Behauptung, es habe die beiden Nachteile, die ihm immer nachgewiesen und vorgeworfen werden, namentlich von unseren Kollegen von der SPD, stimmt meiner Meinung nach heute nicht mehr.
    Der erste Nachteil ist doch der, daß, wie Sie immer behaupten, im kaiserlichen Wahlrecht das nicht funktioniert habe, weil man einfach die Wahlkreise manipuliert habe. Zugegeben; man hat sie zwar nicht manipuliert, man hat sie einfach so gelassen, wie sie 1871 waren, und hat der Bevölkerungsentwicklung nicht Rechnung getragen, so daß die Wähler in ländlichen Wahlkreisen mit einer sehr viel geringeren Bevölkerungs- und Wählerzahl die gleiche Chance hatten, einen Abgeordneten zu wählen, wie die in volkreichen Städten im Industriegebiet. Das hat übrigens Sozialisten wie Liberale gleichermaßen betroffen, und beide waren daher gegen dieses Wahlsystem. Das ist ein Nachteil, der heute meiner Meinung nach nicht mehr gegeben ist, weil die Wahlkreiseinteilung doch korrigiert ist und weiter korrigiert werden wird. Ich halte es für ausgezeichnet, daß, wie Herr Bundesminister Schröder auch schon ausgeführt hat, im Entwurf der FDP der Gedanke der Wahlrechtskommission aufgenommen worden ist, eine ständige Kommission einzurichten, welche die Wahlkreise so neugestaltet und neuordnet, wie es der Bevölkerungsbewegung entspricht. Ich glaube also, daß dieser Einwand gegenüber dem Wahlsystem, das mir so am Herzen liegt, nicht gebracht werden kann.
    Ein zweiter wunder Punkt ist wohl der sogenannte Kuhhandel bei der Stichwahl. Selbstverständlich kommt Kuhhandel in der Politik vor; ich habe es mir jedenfalls sagen lassen.

    (Lachen bei der SPD.) Aber ich habe mir sagen lassen,


    (Zuruf von der SPD)

    — wir sind uns da einig — daß ein Kuhhandel auch vorkommen soll bei der Aufstellung von Listen, sei es wegen der Personen, die aufgestellt werden sollen, sei es wegen der Reihenfolge. Ich glaube, daß dieser Nachteil nun einmal grundsätzlich der Politik — die eine Frage des Willens ist und eine Frage des Ehrgeizes sein soll — und damit jedem Wahlsystem anhaftet. Er kann also nicht gegen das von mir verteidigte absolute Mehrheitswahlsystem vorgebracht werden.
    Ich könnte noch vieles dazu sargen. Ich bin auch sehr stolz darauf, daß, wie ich neulich erfahren habe, ein so alter, erfahrener Politiker wie der Altreichskanzler Luther sich für dieses Wahlsystem ausspricht. Aber wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo wir Autoritäten gelten lassen. Immerhin ist es erfreulich, daß wir von der Deutschen Partei mit der Hinneigung zu diesem Wahlsystem keineswegs allein im politischen Raum stehen.
    Warum haben wir nun keinen eigenen Entwurf eingebracht? — Es war aus allen Verhandlungen zu ersehen, daß in diesem Hohen Hause keine Neigung bestand, einem solchen absoluten Mehrheitswahlrecht zuzustimmen. Es wäre also politisch irreal gewesen, wenn wir auch nur den Versuch gemacht hätten, so etwas zu tun.
    Meine politischen Freunde von der Fraktion der Deutschen Partei stehen also nun vor der Aufgabe, zu entscheiden, welchem dieser Wahlgesetzentwürfe sie zustimmen sollen. Ich kann hier sagen:
    Unter keinen Umständen wenden sie dem Wahlgesetzentwurf der SPD zustimmen.

    (Zuruf von der SPD: Das haben wir auch nicht erwartet!)

    — Nein, Sie haben es nicht erwartet und konnten es nicht erwarten. Aber ich will Ihnen wenigstens sagen — gestatten Sie mir das —, warum und weshalb. Sie haben nämlich — und Herr Kollege Rehs hat das gerade als einen Vorzug betrachtet — eine Bestimmung in Ihrem Wahlgesetzentwurf, die die Blockbildung verbietet. Es ist der harte Ausdruck gefallen, Blockbildung sei sozusagen Betrug am Wähler. Nun, ich empfinde gerade das Entgegengesetzte als Betrug, daß man nämlich über Listen Abgeordnete ins Parlament schickt, die dann nachher in dem Koalitionsstreit unter Umständen zu einer ganz anderen Regierungsbildung kommen — ich habe das vorhin ausgeführt —, als die Wählerschaft sich das ursprünglich vorgestellt hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich meine also, daß der Ausdruck „Betrug" keineswegs zutrifft. Im Gegenteil, es ist ein legitimes Anliegen der Wählerschaft, zu erfahren, wie denn nun eigentlich ihr Abgeordneter, ihre Partei zu regieren gedenkt, mit wem sie zu regieren gedenkt. Ich weise das also nachdrücklich zurück.
    Auch Ihre Sperrklausel gefällt mir nicht. Das werden Sie mir nicht übelnehmen. Ich darf es als eine politische Pikanterie bezeichnen, daß ausgerechnet die SPD in ihrem Wahlgesetzentwurf einer föderativen Neigung nachgegangen ist, wie sie sonst in diesem Hause eigentlich nirgends mehr zu finden ist. Ich muß also den SPD-Entwurf für meine politischen Freunde ablehnen.
    Dem Mehrheitswahlrechtsentwurf der Freunde von der CDU/CSU kann ich aber auch nicht zustimmen. Herr Euler hat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß wir noch nicht in der Lage sind, einem solchen Entwurf zuzustimmen. Ich bin nicht ganz der Auffassung von Herrn Euler, daß das alte Wahlrecht so ausgezeichnet funktioniert hat. Es hat noch andere Gründe, warum es in diesem Hause funktioniert hat. Nicht das Wahlrecht, sondern der Entscheid des Wählers zu einer sehr starken — ich darf es mal aussprechen — Gruppenbildung am 6. September 1953 ist doch das Ausschlaggebende gewesen, warum hier stabil regiert warden ist. Das wollen wir uns gar nicht verschweigen, obwohl wir nicht zu dieser starken Gruppe innerhalb der Koalition gehören. Das ist ein stabilisierender Faktor gewesen. Darüber ist, glaube ich, kein Deuteln möglich.
    Ich meine, daß der Wähler für eine Mehrheitswahl psychologisch noch nicht bereit ist. Ich sehe auch eine gewisse Gefahr darin, daß wir in allen deutschen Ländern im Grunde genommen das Verhältniswahlrecht haben, daß wir also in allen deutschen Ländern die Möglichkeit haben, ein Parlament aus mehr als zwei Parteien zu bilden, während wir auf Bundesebene ein prinzipiell anderes Wahlrecht haben, so daß dadurch die nicht gerade sehr glückliche Lage entsteht, daß wir 'auf Bundesebene nur ein Zwei-Parteien-Parlament haben, während wir in den Ländern Parlamente mit verschiedenen Parteien haben können. Ich glaube also, daß es nicht gut ist, jetzt schon diesen Schritt zum Mehrheitswahlrecht zu machen. Ich erblicke in dem Vorschlag der FDP eine gewisse Arbeitsgrundlage. Ich würde jede Bewegung, jeden Trend zu einem Mehrheitswahlrecht, den wir in diesen Entwurf einarbeiten könnten, begrüßen. Wir werden im


    (Dr. Elbrächter)

    Ausschuß Gelegenheit haben, die Frage zu prüfen, wie weit dort ein Kompromiß nach der Richtung möglich ist.
    Zum Schluß noch eine Bemerkung. Kollege Rehs hat ebenso wie andere Kollegen, die vor mir gesprochen haben, darauf hingewiesen, die Öffentlichkeit empfinde es als beunruhigend, daß wir jetzt noch kein dauerhaftes Wahlrecht hätten. Meine Damen und. Herren, ich hoffe, daß Sie mit mir einig sind: Ein dauerhaftes, endgültiges Wahlrecht sollten wir in diesem Hause nicht beschließen. Damit ich nicht mißverstanden werde: Wir haben natürlich ein Interesse an einem vernünftigen, dauerhaften Wahlrecht für die Bundesrepublik. Aber ein endgültiges Wahlrecht in unserem Vaterland können wir erst schaffen, wenn das Problem der Wiedervereinigung gelöst ist; denn ses wäre ungerecht und unfair, wenn wir den Menschen jenseits des Eisernen Vorhangs nicht die echte Chance gäben, bei der ,endgültigen politischen Gestaltung — und die erfolgt doch auf dem Wege über das Wahlrecht — ihr Wort mit in die Waagschale zu legen. Ich glaube, daß wir uns da einig sind und daß dieser Vorwurf in der Öffentlichkeit nur insofern erhoben werden darf, als es bislang noch nicht möglich gewesen ist, in diesem 2. Bundestag ein Wahlgesetz zu verabschieden. Ich sehe — lassen Sie mich das aussprechen — darin noch kein Unglück; denn wir werden sicherlich im Laufe des nächsten halben Jahres zu einer Lösung kommen, so daß der Wählerschaft rechtzeitig klargemacht werden kann, nach welchem Gesetz sie bei der nächsten Wahl antreten wind. Ich hoffe, daß dann der deutsche Wähler selber die Entscheidung treffen kann, die dieses Hausvoraussichtlich nicht treffen wird: welches Wahlsystem besser oder, sagen wir, vernünftiger ist. Die Entscheidung darüber, welches Wahlsystem das richtige ist, bleibt idem Wähler vorbehalten.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Menzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es noch einen Zweifel hätte geben können, ob man in den letzten Monaten versucht hat, den Inhalt des Wahlgesetzes mit anderen anstehenden Problemen auszuhandeln, dann hat die Rede des Herrn Kollegen Stücklen den letzten Zweifel beseitigt,

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    und Herr Kollege Scharnberg hat lediglich in einer etwas mehr verzuckerten Form — statt des Abgesanges für die kleinen Parteien durch Herrn Stücklen — den kleinen Parteien eine seidene Schnur dargereicht.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Schließlich — und das muß nun gesagt werden — muß doch auffallen, daß mit dem Entwurf einiger Abgeordneter der CDU/CSU, der mit seinem reinen Mehrheitswahlrecht die kleinen Regierungsparteien zum Sterben verurteilen würde, gerade in dem Augenblick vorgestoßen wird, in dem man ihre Stimmen braucht, nicht nur für die Soldatengesetze, sondern auch für eine etwaige Verfassungsänderung. Es muß doch seine besonderen Gründe haben, daß man gerade in diesem Augenblick mit einem Gesetz kommt, das gesetzestechnisch auch schon vor einem Jahr hätte eingereicht werden
    können, wenn man nicht von vornherein die Absieht gehabt hätte, sich einen besonders geeigneten Zeitpunkt dafür auszusuchen.

    (Zuruf des Abg. Stücklen.)

    Meine Damen und Herren, die Herren Kollegen Stücklen und Scharnberg haben den größten Teil ihrer Argumente aus Vorgängen der Weimarer Zeit geholt. Ich möchte ganz offen folgendes sagen: Wenn sich die bürgerlichen Parteien, die heute so um die Republik von Weimar jammern, damals so für Weimar eingesetzt hätten, wie sie es heute tun, es wäre nie zu Hitler gekommen!

    (Starker Beifall bei der SPD.)

    Wer hat denn Hitler zur Macht verholfen? War denn Herr Hugenberg ein Sozialdemokrat?

    (Beifall bei der SPD. — Widerspruch rechts.)

    War denn die Harzburger Front eine Veranstaltung vielleicht der freien Gewerkschaften und der deutschen Sozialdemokratie?

    (Zuruf aus der Mitte: Ermächtigungsgesetz!)

    Meinen Sie nicht, daß Herr Hugenberg nicht auch bei einem reinen Mehrheitswahlrecht in einem Wahlkreise, in Pommern, in Mecklenburg oder in Ostpreußen, gewählt worden wäre? Meine Damen und Herren, vergessen wir doch eines nicht: Wenn Sie jetzt immer wieder — mit dem Gesicht zu uns gewandt — sagen, die Sozialdemokratie solle die Zustände der Weimarer Republik nicht mehr heraufbeschwören, dann frage ich Sie: Wer hat denn am 21. März 1933 dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt?

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Das scheuen Sie sich der Öffentlichkeit zu sagen, daß die Sozialdemokratie die einzige Partei war, die im Reichstag den Mut hatte, dagegen zu stimmen.

    (Zustimmung bei der SPD. — Zuruf rechts: Das haben Sie schon hundertund tausendmal gesagt!)

    Herr Kollege Stücklen hat die Bücher von Braun und Severing zitiert. Sicherlich ist das eine sehr lehrreiche Lektüre. Aber was Sie daraus lernen könnten — nicht nur für die Fragen des Wahlrechts —, wäre die Erkenntnis, daß diese beiden Männer wirkliche Demokraten waren, die niemals bereit waren, die Mehrheit ihrer Parteien im Parlament zu mißbrauchen. Wenn Sie das lernen würden — und da hätten Sie viel zu lernen nach den Ereignissen der letzten Monate in diesem Bundestag —, dann wäre die Form des Wahlrechts eine sekundäre Frage.

    (Abg. Stücklen: Das ist deplaciert!)

    — Herr Kollege Stücklen, sehen Sie, wie vorsichtig man mit Argumenten sein muß. Sie sagten: Mit diesem Wahlgesetz wollen wir das Grundgesetz schützen. Ich glaube Ihnen das — daran ist gar kein Zweifel. Ich begrüße diese Erklärung, weil sie von dem Sprecher einer Partei kommt — der CSU —, die seinerzeit das Grundgesetz abgelehnt hat.

    (Abg. Stücklen: Das sind Fragen, für die Sie mich nicht verantwortlich machen können!)

    Nun ein Wort zu den Erklärungen des Herrn Bundesinnenministers. Herr Bundesinnenminister, Sie haben in einer — entschuldigen Sie den Ausdruck — etwas schulmeisterlichen Form versucht,


    (Dr. Menzel)

    den Entwurf meiner politischen Freunde zu zerpflücken. Ich meine, wenn man diese Attacke reitet, muß man zumindest erst einmal von den Tatsachen ausgehen, wie sie wirklich sind.
    Sie sagen, wir lehnten uns zu stark an den Entwurf von 1949 an, einen Entwurf, der damals in aller Eile verabschiedet worden sei. Welcher Irrtum! Nicht weniger als 30 bis 40 Sitzungen des Wahlrechtsausschusses ides Parlamentarischen Rates waren notwendig, um dieses Gesetz zu verabschieden. Diese Sitzungen haben zwei bis drei Monate in Anspruch genommen. Es ist sehr erstaunlich, daß diese Kritik von einer Regierung kommt, man habe das Wahlgesetz seinerzeit zu schnell verabschiedet, die viel wichtigere Gesetze — wie z. B. das Freiwilligengesetz — sogar innerhalb von vierzehn Tagen durchdrücken will.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auch hier sollte man, glaube ich, die richtigen Größenordnungen sehen.
    Sie haben gemeint, Herr Bundesinnenminister — und anscheinend haben wir mit unserem Vorschlag des Listenverbindungsverbots und des Blockbildungsverbots einen sehr neuralgischen, wunden Punkt bei den Regierungsparteien getroffen —,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    diese Vorschrift, dieses Verbot sei verfassungswidrig. Das ist erstaunlich; denn auch das derzeitige Wahlgesetz, das für die Wahl zum 2. Bundestag galt, enthält dieses Listenverbindungsverbot, und der Herr Bundesinnenminister als Verfassungsminister hat bisher niemals erklärt, daß das verfassungswidrig sei, und hat auch keinen entsprechenden Schritt unternommen, um diesen Paragraphen als ungesetzlich feststellen zu lassen.
    Warum diese späte Erkenntnis in einem Augenblick, wo es einem wahrscheinlich parteipolitisch nicht in den Kram paßt?

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Nun, meine Damen und Herren, ich hatte immer angenommen, daß Blockbildungen, daß Wahlvereinbarungen in Wahlkreisen eigentlich ein wahrer Greuel für die Persönlichkeitswahlanhänger sein müßten. Herr Stücklen hat erklärt, er sei darum für die Persönlichkeitswahl und für das Mehrheitswahlrecht in den einzelnen Wahlkreisen, weil nur so der Wähler die Chance habe, von vornherein genau zu wissen, wen er wähle, nicht irgendeine anonyme Parteiliste, sondern den A, den B oder den C. Aber, Herr Stücklen, wenn Sie Wahlvereinbarungen und nachträgliche Blockbildungen zulassen, dann weiß der Wähler ja doch erst recht nicht, wen er wählt.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    Sehen Sie, dann hat er vor allem keine richtige Auswahl. Der Wähler muß doch eine Auswahl haben zwischen mehreren, die sich um die politische Vertretung eines Wahlkreises im Parlament bewerben. Jetzt vereinbaren aber, wie wir es auch bei den Landtagswahlen immer wieder erlebt haben, drei, vier bürgerliche Parteien, daß in dem Wahlkreis A die eine Partei den Kandidaten, im Wahlkreis B die andere Partei den Kandidaten stellt und die übrigen auf die Aufstellung eines eigenen Bewerbers verzichten. Das haben wir bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, das haben wir bei den Wahlen zum Bundestag erlebt; das haben wir in Hessen erlebt. Es war immer wieder das alte Spiel, daß man sich gegenseitig die
    Bälle zuwarf und dem Wähler gar nicht die Auswahl ließ, ob er — z. B. bei der Landtagswahl — einen Abgeordneten wählen wollte, der seiner kulturpolitischen Auffassung war, vielleicht einen Freien Demokraten; er konnte ihn nicht wählen, weil sich mehrere Parteien auf einen in kulturpolitischen Fragen völlig anders eingestellten Kandidaten der CDU geeinigt hatten.
    Also, gerade diese Wahlvereinbarungen sind doch etwas, was man als Anhänger des Persönlichkeitswahlrechts auf das entschiedenste ablehnen müßte.

    (Zuruf links: Politische Unzucht!)

    Das gleiche gilt für die Blockbildungen. Ich habe Herrn Kollegen Scharnberg nicht umsonst durch einen Zwischenruf .die Frage gestellt, ob er sich daran erinnere, daß wir bei dem absoluten Mehrheitswahlrecht der kaiserlichen Reichstagszeit jeweils 12 bis 16 Parteien im Reichstag gehabt haben. Er hat mir erwidert, daß das absolute Mehrheitswahlrecht nicht die Vorteile wie das fache Mehrheitswahlrecht habe. Aber, meine Damen und Herren, wenn jetzt der Herr Kollege Elbrächter für das absolute Mehrheitswahlrecht eintritt, weil er Blockbildungen will, und wenn der Herr Bundesinnenminister seinerseits sagt, er lehne den sozialdemokratischen Entwurf vor allem deswegen ab, weil er Blockbildungen verbiete, dann widerspricht sich doch das alles in Ihrem eigenen Kreise.
    Natürlich haben wir uns — lassen Sie mich das zusätzlich zu dem, was in der Diskussion zu sagen war, noch ausführen — bei der Abfassung unseres Wahlgesetzentwurfes sehr sorgfältig überlegt, ob wir bei den bisherigen Wahlrechtsprinzipien der Jahre 1949 und 1953 bleiben sollten. Das heißt, wir haben sehr sorgfältig geprüft, ob das bisherige Wahlrecht einigermaßen den Vorstellungen der Wähler draußen entsprochen hat; hat es vor allem diem Wähler die Sicherheit gegeben, daß mit seiner Wahlstimme nicht herummanipuliert wurde und werden konnte?
    Einer der wesentlichsten Einwände, die wir gegen das Mehrheitswahlrecht haben — Herr Kollege Euler hat es schonangedeutet —, war und ist nach wie vor, daß es jahrzehntelang in Frankreich und in England dazu geführt hat, daß die Minderheit der Bevölkerung die Mehrheit der Abgeordneten stellte und damit die Regierung bildete. Ich will Ihnen, um das zu untermauern, einige Zahlen nennen. Einer der Gründe, warum Frankreich von dem jahrzehntelangen Mehrheitswahlrecht ,abgegangen ist und sich erst 1928 entschloß, zum Verhältniswahlrecht überzugehen, war, daß bei den Wahlen von 1914 bei 11,2 Millionen abgegebenen Stimmen 6,4 Millionen — das ist weitaus mehr als die Hälfte — völlig vorlorengingen und nur die restlichen 4,8 Millionen überhaupt zum Zuge kamen; das heißt: das Parlament und die Regierung beruhten auf einer Wählerbasis von nur 36%!

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Man hat immer auf Großbritannien, das klassische Land des Mehrheitswahlrechts, hingewiesen, und man verschweigt, daß — von der Wahl im Mai 1955 abgesehen — die Regierungen in England 20 Jahre lang immer nur auf einer Minderheit beruht haben, ganz gleich, ob sie von der Labour Party oder den Konservativen gestellt wurden.

    (Abg. .Stücklen: Die haben gute parlamentarische Arbeit geleistet!)



    (Dr. Menzel)

    Ich will Ihnen auch hier einige Zahlen sagen. Ich habe mir aus der Statistik zwei Beispiele herausgegriffen. Ich bitte das Hohe Haus um Entschuldigung, wenn ich im Plenum bei der ersten Lesung mit Zahlen aufwarte; aber ich halte das gegenüber immer wiederaufgestellten und allgemeinen Thesen für notwendig. Ich möchte Ihnen ganz konkret und substantiiert erwidern, damit wir uns gegenseitig nicht immer Grundsätze vorhalten, die der Wirklichkeit nicht standhalten.
    Bei einer der Wahlen — 1922 — hatte die Labour Party 20 % mehr Stimmen als die Konservativen; aber sie bekam 20 % weniger Sitze im Parlament.

    (Hört! Hört! bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Oder 1924: die Labour Party bekam 10 % mehr Stimmen als die Konservativen, und sie bekam nur die Hälfte der Sitze, die die Konservativen erhielten.

    (Erneute Rufe von ,der SPD: Hört! Hört! — Abg. Blachstein: Das lockt Herrn Scharnberg so!)

    Die Konservativen brauchten 1924 für ein Mandat nur 26 000 Stimmen, die Labour Party aber 45 000 Stimmen, also fast das Doppelte! Ist es da ein Wunder, wenn auch die englische Presse weitgehend von einem Minderheitswahlrecht gesprochen hat?
    Zu welchen Unsicherheiten das relative Mehrheitswahlrecht in England führt — hier unterstütze ich das, was Herr 'Kollege Euler gesagt hat —, ergibt sich allein schon aus einer Zahl: wenn 1951 nur 12 000 Wähler — ich weiß nicht, wieviel es insgesamt waren, wahrscheinlich etwa 7 Millionen Wähler — anders gewählt hätten, als sie gewählt haben, hätte man statt der konservativen Regierung, die damals nur wenige Sitze mehr hatte als die Opposition, eine Labour-Regierung bekommen, die 20 Sitze mehr gehabt hätte. Sehen Sie, ein solches Glücksspiel wollen wir nicht mitmachen!

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die viel wichtigere Schlußfolgerung aus diesen Tatsachen aber ist unseres Erachtens folgende. Auf Grund des reinen Mehrheitswahlrechts ist in England und in Amerika allmählich eine Wahlmüdigkeit und Wahlenthaltung der Bevölkerung entstanden, die geradezu erschreckend ist, weil nämlich der Wähler in den Wahlkreisen — dort sind die Wahlkreise im Gegensatz zu der Situation bei uns in der Bundesrepublik in sich und in ihrer sozialen und kulturellen Zusammensetzung viel stabiler und dauerhafter — sich zumeist schon vorher mit großer Wahrscheinlichkeit ausrechnen kann, welcher Kandidat oder der Kandidat welcher Partei gewinnt, so daß er sich dann sagt, daß es doch für ihn gar keinen Sinn habe, noch zur Wahlurne zu gehen. Das hat dazu geführt, daß bei den Gemeindewahlen in England und Amerika eine Wahlbeteiligung von nur 15 bis 20 % und sogar bei den wichtigen Senatswahlen in Amerika günstigstenfalls eine Wahlbeteiligung von nur 55 % zu verzeichnen ist.
    Wir dagegen, meine Damen und Herren, haben unter dem Verhältniswahlrecht immer eine Wahlbeteiligung von 75 bis 85 % gehabt. Das sollte man nicht übersehen. Denn ein Wahlrecht, das zur Abstinenz des Wählers führt, das also den Wähler wegbringt von seinem Parlament und damit von seinem Staat, kann unter den deutschen Verhältnissen geradezu ein tödlicher Stoß für unsere Demokratie werden. Wir sollten vielmehr alle Mittel benutzen, den Wähler an den Staat und an das Parlament heranzubringen,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das Parlament an den Wähler!)

    und erst dann an die eigene Partei denken.
    Gerade aber das ist eins unserer stärksten Bedenken, daß die Wähler beim Mehrheitswahlrecht uninteressiert an den politischen Vorgängen werden, und so haben wir berechtigte Zweifel, ob zum mindesten für unser Land — ich maße mir nicht an, für Amerika und England ein Urteil abzugeben — das Mehrheitswahlrecht wirklich so ideal wäre.
    Meine Damen und Herren, seien wir uns auch klar darüber: das politische Leben auf dem Kontinent ist viel bunter, und der sogenannte vorparlamentarische Raum, der leider nicht nur von politischen Elementen, sondern nicht zuletzt auch von konfessionellen Überlegungen bestimmt wird,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    dieser vorparlamentarische Raum, der den Wähler und seine Stimmabgabe so erheblich beeinflußt, ist doch bei uns leider viel stärker als in Britannien und in den USA.
    Man hat heute in der Debatte wiederum versucht, das Persänlichkeits- oder Personenwahlrecht dem Verhältniswahlrecht gegenüberzustellen. Nun, dem Kenner der Materie sollte ein solcher Fehler nicht mehr unterlaufen. Denn niemand würde doch behaupten wollen, daß diejenigen Kollegen im Bundestag, die über eine Liste gewählt sind — es soll ganze Fraktionen davon geben —, weniger geeignete Abgeordnete seien als diejenigen Kollegen, die aus den Einzelwahlkreisen hervorgegangen sind.
    Man übersieht viel zu viel die Entwicklung des Verhältnisses von Parlament zur Bürokratie in den letzten Jahrzehnten. Es wird an anderer Stelle, vielleicht schon bei der Beratung des Antrages des Herrn Kollegen Bergmeyer zur Verwaltungsreform, der richtige Ort sein, sich über diese Fragen näher zu unterhalten. Hier sei nur folgendes bemerkt. Die ungeheure Zunahme des Aufgabenbereichs der Verwaltung, der Bürokratie schon nach dem ersten und noch mehr nach dem zweiten Weltkrieg hat doch zu einer ungeheuren Machterweiterung und zu einem Hineinwachsen der Bürokratie in das politische Leben geführt. Man kann das bedauern, und wir bedauern es auch; aber es wäre eine Illusion, an dieser Tatsache vorbeizugehen. Denn das Parlament selbst ist doch in zunehmendem Maße immer wieder bereit gewesen, durch Ermächtigungen, z. B. zu Rechtsverordnungen, der Bürokratie neue Zuständigkeiten zuzuschanzen. Ein Parlament wird in diese feinverästelte und überspitzt spezialisierte Verwaltung nur dann hineinleuchten und sie nur dann wirklich kontrollieren, effektiv kontrollieren können, wenn es selbst bereit ist, sich mehr als bisher zu spezialisieren. Wer mit offenen Augen durch das parlamentarische Leben aller Länder geht, wird feststellen — vielleicht ist es den meisten noch nicht bewußt geworden —, daß in der Tat auch die Parlamente viel mehr Spezialisten und „Fachkenner" besitzen als früher. Wir haben uns doch schon, ohne darin etwas „Parlamentsfremdes" zu sehen, hier im Hause daran gewöhnt, in den Ausschußberatungen und im Altestenrat immer wieder von den sogenannten „Sachbearbeitern" der Parteien zu sprechen, ein Ausdruck, der noch vor Jahrzehnten im


    (Dr. Menzel)

    parlamentarischen Leben nicht denkbar gewesen wäre.
    Sehen Sie, aus diesem Grunde und mit aus diesem Grunde müssen wir Chancen für Männer und Frauen schaffen, die uns, das Parlament, in die Lage versetzen, auf vielen Sondergebieten und Spezialgebieten die Regierung und ihre Bürokratie zu überwachen.
    Zum Schluß noch kurz ein Weiteres, meine Damen und Herren. Von einigen Debatterednern ist wieder von der Übermacht der Parteibürokratie gesprochen worden. Ja, ich weiß nicht, für welche Parteien sie gesprochen und erklärt haben, daß die Parteibürokratie solche Macht habe. Bei der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands werden — im kleinsten Ortsverein und im Wahlkreis — die Abgeordneten einer Delegiertenversammlung durch geheime Stimmzettel und Stimmabgaben vorgeschlagen und dann auf der Delegiertenversammlung in geheimer Wahl festgelegt, und zwar sowohl für die Wahlkreise als auch für die Landesliste.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich glaube, das ist eine außerordentlich weitgehende geheime und sorgfältige Auslese der nach der Auffassung der Mitglieder der Partei fähigsten Männer und Frauen.
    Im Gegensatz hierzu hat die Parteibürokratie nirgends soviel Macht bei der Auswahl der Kandidaten wie in England.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Eine Kommission der Bundestages war während der letzten Unterhauswahlen in England und hat dort feststellen können, daß in den einzelnen Wahlkreisen gar nicht der örtliche Kandidat derjenige war, der angepriesen wurde, sondern daß auch da der „Big Boss", daß Mr. Eden und Mr. Attlee diejenigen waren, die überall an den Wahlplakaten prangten und die in die Wahlkreise gingen. Auch da war der „Personenkult", von dem Sie glauben, er wäre beim Mehrheitswahlrecht nicht möglich, etwas durchaus Übliches.
    Herr Kollege Scharnberg hat u. a. auch die Frage gestellt, warum wir für das Verhältniswahlrecht seien. Ich habe Ihnen einiges Negative zum Mehrheitswahlrecht gesagt. Außerdem sind wir der Meinung, daß die Bevölkerung auf eine gewisse Kontinuität des Wahlrechts Wert legt und daß sie nicht bei jeder Wahl vor neue technische Schwierigkeiten und Überlegungen beim Wahlakt selbst gestellt werden darf.
    Aber es gibt noch einen weiteren sehr wichtigen Grund, und es fällt auf, daß er heute im Bundestag von keinem Diskussionsredner erwähnt worden ist. Meine Damen und Herren, als wir am Schluß des 1. Bundestages das jetzt gültige Wahlgesetz verabschiedeten, schlossen wir die Beratungen außer mit der Beteuerung, im 2. Bundestag schneller das neue Wahlgesetz zu verabschieden, in der Hoffnung, daß, wie immer das Wahlrecht für den 2. Bundestag aussehen würde, ihm doch nur eine kurze Lebensdauer beschieden sein möge, weil wir hofften, daß die Bundesrepublik und die sowjetisch besetzte Zone bald auf Grund eines gemeinsamen neuen Wahlgesetzes zusammenkommen würden. Diese Hoffnungen haben sich leider nicht erfüllt. Aber es wäre völlig falsch, deshalb den Mut sinken zu lassen.
    Daher war das immer brennender werdende Problem der Wiedervereinigung für uns mit einer der Gründe dafür, an den Prinzipien des bisherigen Wahlrechts von 1949 und im großen und ganzen auch von 1953 mit seiner sehr stark zum Proporz neigenden Tendenz festzuhalten. Denn damit nähert sich unser Wahlgesetz zweifellos den Vorstellungen der Deutschen jenseits des Eisernen Vorhangs. Ich verweise auf die einstimmigen Beschlüsse des 1. Bundestages und die Erklärungen der damaligen Bundesregierung vom 27. September 1951 und vom 6. Februar 1952 über das Wahlgesetz für den Fall der Wiedervereinigung, ein Wahlgesetz, das vom reinen Proporz ausgeht.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich verstehe nicht, warum Sie das, was Sie für ein neues Gesamtdeutschland für richtig halten, hier ablehnen wollen.

    (Beifall bei der SPD.)

    So gesehen — das sei zum Schluß gesagt — ist unser jetzt wiederholter Vorschlag über den Einbau unserer Bundeshauptstadt Berlin in den Wahlgesetzentwurf zugleich auch ein Stück ganz konkrete Wiedervereinigung, über die wir immer nur Erklärungen hören und keine auch noch so bescheidene Tat sehen, selbst da nicht, wo es möglich ist. Wir sprechen so häufig von der Integration der Bundesrepublik in den Westen, aber es wäre besser, wenn wir einmal bei uns Deutschen dort damit anfingen, wo es uns noch erlaubt ist, d. h. bei uns im Lande selbst, nämlich mit der Integration Berlins wenigstens auf diesem bescheidenen Gebiet. Ich glaube, hier könnte jeder Abgeordnete des Bundestages beweisen, wie innerlich ernst für ihn die Einfügung Berlins in die Bundesrepublik ist.

    (Beifall bei der SPD.)