Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich muß unserem Kollegen Schneider, dem derzeit amtierenden Präsidenten, etwas gram sein, daß er mich um eine Illusion gebracht hat, nämlich die Illusion, daß alle Kollegen hier im Hause den Bericht der Wahlrechtskommission gelesen haben.
Ich bedaure das insofern, als :es sich dann sehr viel leichter diskutieren ließe. Ich bin der Auffassung, daß diese Kommission eine ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.
Ich erkläre das nicht nur, weil es für die Diskussion zweckmäßig ist, sondern ich fühle mich zu dieser Erklärung auch verpflichtet, weil ich selber in der Öffentlichkeit einmal Bedenken gegen die Tätigkeit dieser Kommission angemeldet habe. Ich muß sagen, die Argumente für die verschiedenen Systeme sind mit einem Höchstmaß an Objektivität einander gegenübergestellt worden, vor allen Dingen bringt der dritte Teil eine Aufstellung — ohne Rangordnung — der Bewertungsfaktoren der verschiedenen Systeme. Ich glaube also, die kommende Diskussion über das Wahlrecht wird sehr viel sachlicher sein als die bisherige, weil den Mitgliedern der Wahlrechtsausschüsse eine Unterlage gegeben ist, die die Arbeit wesentlich erleichtern wird. Selbstverständlich — ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hause einig — ist die Entscheidung über das Wahlsystem eine echte politische Entscheidung. Dieser Entscheidung ist nicht vorgegriffen worden, nur erleichtert uns die Gegenüberstellung des sachlichen Materials die Entscheidung.
Nun bin ich in der angenehmen Lage, nicht einen vierten Entwurf für meine politischen Freunde begründen zu müssen. Meine Freunde von der Deutschen Partei haben darauf verzichtet, einen neuen Entwurf einzubringen, obwohl wir — das muß ich im Namen meiner Freunde erklären — im Grunde genommen mit keinem der Entwürfe übereinstimmen. Wir von der Deutschen Partei sind von jeher Anhänger zwar auch eines Mehrheitswahlrechts gewesen, aber Anhänger des absoluten Mehrheitswahlrechts. Das sind wir nicht nur, weil es nun einmal der geschichtlichen Überlieferung im Kaiserreich entspricht. Dieses Argument als sachliches Argument zu akzeptieren, sind viele von Ihnen im Hause nicht bereit, wogegen es für uns konservative Menschen schon einen Wert hat, wenn die Wirklichkeit, die Geschichte hier
schon eine Erfahrung liefert. In erster Linie aber sind meine Freunde und ich aus sachlicher Überzeugung dazu gekommen, das absolute Mehrheitswahlrecht für ein gutes Wahlrecht zu halten, „gut" sowohl im Sinne der Technik, wie es der Herr Bundesinnenminister ausgeführt hat, als auch unter dem Gesichtspunkt der Staatspolitik.
Die Vorzüge dieses Wahlrechts lassen sich sehr schnell aufzählen und im wesentlichen in fünf Punkte fassen. Zunächst hat es den Vorzug — den es mit dem relativen Mehrheitswahlrecht teilt —, daß es für den Wähler und durch ihn eine einfache, klare und durchsichtige Entscheidung bringt. Ich glaube, wir sollten gerade in dem heutigen Zeitalter, in dem das Zusammenleben so kompliziert geworden ist, darauf achten, daß alle Institutionen, alle Vorgänge in unserem Leben so einfach und klar wie möglich gestaltet werden. Ich glaube, insofern gebührt dem Mehrheitswahlrecht, ganz gleich welcher Art, ob absolut oder relativ, gegenüber dem Verhältniswahlrecht der Vorzug.
Darüber hinaus hat das Mehrheitswahlrecht einen für mich insofern unschätzbaren Vorzug, als es klarstellt, wer sich dem Volke zur Wahl stellt. Es werden nicht irgendwelche anonymen Listen gewählt, auf die der Wähler selbst nicht unmittelbar Einfluß nehmen kann. Auch bei dem System, wie es von der FDP und auch der SPD vorgeschlagen wird, stellen sich wenigstens zum Teil Männer, die nicht von den Parteien im wesentlichen herausgestellt werden. Aber der große Vorzug ist bei beiden Mehrheitswahlsystemen nach meiner Auffassung, daß der Wähler unmittelbar Einfluß nehmen kann. Ich glaube, das entspricht auch der wirklichen Vorstellung des Wählers, und diesen Wunsch sollten wir eigentlich erfüllen. Ich weiß, das ist auch bei dem jetzigen Wahlsystem und Wahlrecht möglich; aber doch nur in Ausnahmefällen.
Ein weiterer Vorteil dieses Mehrheitswahlsystems — Herr Kollege Stücklen hat es schon angedeutet, ich darf es noch einmal unterstreichen — ist darin zu erblicken, daß zwischen dem Kandidaten und der Wählerschaft ein Vertrauensverhältnis entstehen kann, namentlich dann, wenn der Abgeordnete eines Wahlkreises seine Tätigkeit mehrere Wahlperioden hindurch ausübt. Das ist der Vorzug, den man nicht unterschätzen sollte und der uns sehr wichtig erscheint.
Darüber hinaus darf ich darauf aufmerksam machen, ,daß der Wähler, der heutige Mensch, im Grunde genommen Parteiprogramme nicht liest. Er wird derart überschüttet mit Forderungen, mit Propaganda usw., daß das an ihm herunterrieselt und er kaum Notiz davon nimmt. Dagegen besteht bei der Mehrheitswahl ein echtes menschliches Verhältnis, eine Bindung von Mensch zu Mensch, und ich glaube, daß es sehr wertvoll ist, wenn wir in unserer heutigen Zeit, wo solche Bindungen in großem Umfang zerstört und verlorengegangen sind, gerade bei dieser wichtigsten politischen Entscheidung, die der Wähler zu treffen hat, Rücksicht auf diese Bindung ,des Abgeordneten zum Wähler nehmen. Diese Bindung entsteht jedenfalls in einem unverhältnismäßig größeren Maß, als wenn wir nun dem Wähler eine Liste zur Entscheidung vorlegen, auf deren Zusammenstellung er praktisch keinen Einfluß hat.
Die Vorzüge, die ich eben genannt habe, sind beiden Systemen des Mehrheitswahlrechts eigen,
dem relativen und dem absoluten System. Ich meine aber, daß das absolute insofern den Vorzug gegenüber dem relativen Mehrheitswahlrecht verdient, weil dort noch zwei weitere Vorzüge hinzukommen, die auch der Kollege Euler am Schluß seiner Ausführungen angeführt hat. Das absolute Mehrheitswahlrecht hat nämlich den Vorzug,, gerechter als das relative zu sein. Es zwingt dazu, daß immer mindestens 50 % der Wähler eine klare Entscheidung treffen müssen. Nur derjenige Abgeordnete ist gewählt, der wirklich die absolute Mehrheit der Wähler für sich hat. Ich glaube, das ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Gerade auch der Grundsatz der Gerechtigkeit, von der hier gesprochen worden ist, sollte nicht unberücksichtigt bleiben.
Zum zweiten glaube ich, daß das System des absoluten Mehrheitswahlrechts den Vorzug hat, daß es der wirklichen politischen Struktur unseres Volkes gerechter wird als das relative Mehrheitswahlrecht. Lieber Kollege Stücklen, nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich glaube feststellen zu müssen, daß die deutsche Wählerschaft durchaus noch nicht bereit ist, einem Zweiparteiensystem zuzustimmen. Ich glaube vielmehr, die politische Willens- und Meinungsbildung im deutschen Volk ist heute noch so stark differenziert, daß wir es noch nicht wagen können, den Wähler zu majorisieren, ihn zu zwingen, ja und amen zu einem Zweiparteiensystem zu sagen. Ich glaube, das sollten wir nicht außer acht lassen.
Nachgewiesenermaßen konnten in den Zeiten des alten kaiserlichen Reichstags — auch der Zwischenruf des Kollegen Menzel weist darauf hin — kleinere Gruppen durchaus zu Wort kommen, ob es nun Gruppen regionaler oder sonstiger Art waren. Aber das ist der große Vorzug des absoluten Wahlrechts gegenüber dem Verhältniswahlrecht — auch wenn Sperrklauseln irgendwelcher Art eingebaut sind —, daß ein absolutes Wahlrecht unter allen Umständen die Bildung radikaler Gruppen verhindert. Das ist ein sehr wichtiges Element, und ich brauche das nicht zu wiederholen, nachdem sowohl Herr Kollege Euler als auch Herr Kollege Scharnberg auf die Verhältnisse in der Weimarer Zeit so eingehend hingewiesen haben. Aber sicherlich besteht auch im gesamten deutschen Volk der Wunsch, daß die Bildung solcher radikaler Gruppen verhindert wird, und das würde mit einem solchen absoluten Mehrheitswahlsystem zweifellos geschehen.
Als einen weiteren Vorteil darf ich noch herausstellen, daß zumindest — ganz gleich, von welchen Parteien die Kandidaten im Wahlkreis nominiert werden — der Zwang vorliegt, vor der Wahl, vor der Regierungsbildung sich schon Gedanken zu machen, zu welcher Regierung der Kandidat neigen wird, so daß dem Wähler die Möglichkeit gegeben ist, vor der Regierungsbildung sein Votum abzugeben, aus welcher Richtung die Regierung kommen soll. Es ist ein grundsätzlicher Nachteil des Verhältniswahlrechts — namentlich wenn mehrere Parteien da sind —, daß nach der Wahl eine Regierung auf einmal ganz anders aussieht, als sie sich der Wähler eigentlich vorgestellt hat. Ich will darauf verzichten, Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zu erwähnen. Ich könnte solche aus dem Norden und Süden unseres Vaterlandes reichlich anführen; aber ich bin höflich und verzichte darauf.
Ich habe eine ganze Reihe von Vorzügen dieses absoluten Mehrheitswahlrechts aufgezeigt. Nun
hat es selbstverständlich auch Nachteile; darüber will ich gar nicht hinweggehen. Aber die Behauptung, es habe die beiden Nachteile, die ihm immer nachgewiesen und vorgeworfen werden, namentlich von unseren Kollegen von der SPD, stimmt meiner Meinung nach heute nicht mehr.
Der erste Nachteil ist doch der, daß, wie Sie immer behaupten, im kaiserlichen Wahlrecht das nicht funktioniert habe, weil man einfach die Wahlkreise manipuliert habe. Zugegeben; man hat sie zwar nicht manipuliert, man hat sie einfach so gelassen, wie sie 1871 waren, und hat der Bevölkerungsentwicklung nicht Rechnung getragen, so daß die Wähler in ländlichen Wahlkreisen mit einer sehr viel geringeren Bevölkerungs- und Wählerzahl die gleiche Chance hatten, einen Abgeordneten zu wählen, wie die in volkreichen Städten im Industriegebiet. Das hat übrigens Sozialisten wie Liberale gleichermaßen betroffen, und beide waren daher gegen dieses Wahlsystem. Das ist ein Nachteil, der heute meiner Meinung nach nicht mehr gegeben ist, weil die Wahlkreiseinteilung doch korrigiert ist und weiter korrigiert werden wird. Ich halte es für ausgezeichnet, daß, wie Herr Bundesminister Schröder auch schon ausgeführt hat, im Entwurf der FDP der Gedanke der Wahlrechtskommission aufgenommen worden ist, eine ständige Kommission einzurichten, welche die Wahlkreise so neugestaltet und neuordnet, wie es der Bevölkerungsbewegung entspricht. Ich glaube also, daß dieser Einwand gegenüber dem Wahlsystem, das mir so am Herzen liegt, nicht gebracht werden kann.
Ein zweiter wunder Punkt ist wohl der sogenannte Kuhhandel bei der Stichwahl. Selbstverständlich kommt Kuhhandel in der Politik vor; ich habe es mir jedenfalls sagen lassen.
Aber ich habe mir sagen lassen,
— wir sind uns da einig — daß ein Kuhhandel auch vorkommen soll bei der Aufstellung von Listen, sei es wegen der Personen, die aufgestellt werden sollen, sei es wegen der Reihenfolge. Ich glaube, daß dieser Nachteil nun einmal grundsätzlich der Politik — die eine Frage des Willens ist und eine Frage des Ehrgeizes sein soll — und damit jedem Wahlsystem anhaftet. Er kann also nicht gegen das von mir verteidigte absolute Mehrheitswahlsystem vorgebracht werden.
Ich könnte noch vieles dazu sargen. Ich bin auch sehr stolz darauf, daß, wie ich neulich erfahren habe, ein so alter, erfahrener Politiker wie der Altreichskanzler Luther sich für dieses Wahlsystem ausspricht. Aber wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo wir Autoritäten gelten lassen. Immerhin ist es erfreulich, daß wir von der Deutschen Partei mit der Hinneigung zu diesem Wahlsystem keineswegs allein im politischen Raum stehen.
Warum haben wir nun keinen eigenen Entwurf eingebracht? — Es war aus allen Verhandlungen zu ersehen, daß in diesem Hohen Hause keine Neigung bestand, einem solchen absoluten Mehrheitswahlrecht zuzustimmen. Es wäre also politisch irreal gewesen, wenn wir auch nur den Versuch gemacht hätten, so etwas zu tun.
Meine politischen Freunde von der Fraktion der Deutschen Partei stehen also nun vor der Aufgabe, zu entscheiden, welchem dieser Wahlgesetzentwürfe sie zustimmen sollen. Ich kann hier sagen:
Unter keinen Umständen wenden sie dem Wahlgesetzentwurf der SPD zustimmen.
— Nein, Sie haben es nicht erwartet und konnten es nicht erwarten. Aber ich will Ihnen wenigstens sagen — gestatten Sie mir das —, warum und weshalb. Sie haben nämlich — und Herr Kollege Rehs hat das gerade als einen Vorzug betrachtet — eine Bestimmung in Ihrem Wahlgesetzentwurf, die die Blockbildung verbietet. Es ist der harte Ausdruck gefallen, Blockbildung sei sozusagen Betrug am Wähler. Nun, ich empfinde gerade das Entgegengesetzte als Betrug, daß man nämlich über Listen Abgeordnete ins Parlament schickt, die dann nachher in dem Koalitionsstreit unter Umständen zu einer ganz anderen Regierungsbildung kommen — ich habe das vorhin ausgeführt —, als die Wählerschaft sich das ursprünglich vorgestellt hat.
Ich meine also, daß der Ausdruck „Betrug" keineswegs zutrifft. Im Gegenteil, es ist ein legitimes Anliegen der Wählerschaft, zu erfahren, wie denn nun eigentlich ihr Abgeordneter, ihre Partei zu regieren gedenkt, mit wem sie zu regieren gedenkt. Ich weise das also nachdrücklich zurück.
Auch Ihre Sperrklausel gefällt mir nicht. Das werden Sie mir nicht übelnehmen. Ich darf es als eine politische Pikanterie bezeichnen, daß ausgerechnet die SPD in ihrem Wahlgesetzentwurf einer föderativen Neigung nachgegangen ist, wie sie sonst in diesem Hause eigentlich nirgends mehr zu finden ist. Ich muß also den SPD-Entwurf für meine politischen Freunde ablehnen.
Dem Mehrheitswahlrechtsentwurf der Freunde von der CDU/CSU kann ich aber auch nicht zustimmen. Herr Euler hat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß wir noch nicht in der Lage sind, einem solchen Entwurf zuzustimmen. Ich bin nicht ganz der Auffassung von Herrn Euler, daß das alte Wahlrecht so ausgezeichnet funktioniert hat. Es hat noch andere Gründe, warum es in diesem Hause funktioniert hat. Nicht das Wahlrecht, sondern der Entscheid des Wählers zu einer sehr starken — ich darf es mal aussprechen — Gruppenbildung am 6. September 1953 ist doch das Ausschlaggebende gewesen, warum hier stabil regiert warden ist. Das wollen wir uns gar nicht verschweigen, obwohl wir nicht zu dieser starken Gruppe innerhalb der Koalition gehören. Das ist ein stabilisierender Faktor gewesen. Darüber ist, glaube ich, kein Deuteln möglich.
Ich meine, daß der Wähler für eine Mehrheitswahl psychologisch noch nicht bereit ist. Ich sehe auch eine gewisse Gefahr darin, daß wir in allen deutschen Ländern im Grunde genommen das Verhältniswahlrecht haben, daß wir also in allen deutschen Ländern die Möglichkeit haben, ein Parlament aus mehr als zwei Parteien zu bilden, während wir auf Bundesebene ein prinzipiell anderes Wahlrecht haben, so daß dadurch die nicht gerade sehr glückliche Lage entsteht, daß wir 'auf Bundesebene nur ein Zwei-Parteien-Parlament haben, während wir in den Ländern Parlamente mit verschiedenen Parteien haben können. Ich glaube also, daß es nicht gut ist, jetzt schon diesen Schritt zum Mehrheitswahlrecht zu machen. Ich erblicke in dem Vorschlag der FDP eine gewisse Arbeitsgrundlage. Ich würde jede Bewegung, jeden Trend zu einem Mehrheitswahlrecht, den wir in diesen Entwurf einarbeiten könnten, begrüßen. Wir werden im
Ausschuß Gelegenheit haben, die Frage zu prüfen, wie weit dort ein Kompromiß nach der Richtung möglich ist.
Zum Schluß noch eine Bemerkung. Kollege Rehs hat ebenso wie andere Kollegen, die vor mir gesprochen haben, darauf hingewiesen, die Öffentlichkeit empfinde es als beunruhigend, daß wir jetzt noch kein dauerhaftes Wahlrecht hätten. Meine Damen und. Herren, ich hoffe, daß Sie mit mir einig sind: Ein dauerhaftes, endgültiges Wahlrecht sollten wir in diesem Hause nicht beschließen. Damit ich nicht mißverstanden werde: Wir haben natürlich ein Interesse an einem vernünftigen, dauerhaften Wahlrecht für die Bundesrepublik. Aber ein endgültiges Wahlrecht in unserem Vaterland können wir erst schaffen, wenn das Problem der Wiedervereinigung gelöst ist; denn ses wäre ungerecht und unfair, wenn wir den Menschen jenseits des Eisernen Vorhangs nicht die echte Chance gäben, bei der ,endgültigen politischen Gestaltung — und die erfolgt doch auf dem Wege über das Wahlrecht — ihr Wort mit in die Waagschale zu legen. Ich glaube, daß wir uns da einig sind und daß dieser Vorwurf in der Öffentlichkeit nur insofern erhoben werden darf, als es bislang noch nicht möglich gewesen ist, in diesem 2. Bundestag ein Wahlgesetz zu verabschieden. Ich sehe — lassen Sie mich das aussprechen — darin noch kein Unglück; denn wir werden sicherlich im Laufe des nächsten halben Jahres zu einer Lösung kommen, so daß der Wählerschaft rechtzeitig klargemacht werden kann, nach welchem Gesetz sie bei der nächsten Wahl antreten wind. Ich hoffe, daß dann der deutsche Wähler selber die Entscheidung treffen kann, die dieses Hausvoraussichtlich nicht treffen wird: welches Wahlsystem besser oder, sagen wir, vernünftiger ist. Die Entscheidung darüber, welches Wahlsystem das richtige ist, bleibt idem Wähler vorbehalten.