Rede:
ID0209418300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2094

  • date_rangeDatum: 6. Juli 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt den zweiten Bundestag, der aus einem Wahlrecht hervorgegangen ist, das nicht Mehrheitswahlrecht, sondern im Kern Verhältniswahlrecht ist. Dennoch haben wir keine Parteienzersplitterung, und wir haben keine fortschreitende Radikalisierung.

    (Zustimmung bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Wir haben keine Unstabilität des Parlaments und der Regierung, wir haben keine verwischte Verantwortung,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    und wir haben keine mangelnde Entschlußfähigkeit. Wenn es richtig wäre, was wir immer wieder von den Anhängern des Mehrheitswahlrechts hören, daß das Mehrheitswahlrecht der Bringer alles Guten ist und daß das Verhältniswahlrecht der Übeltäter für alle großen Mißstände in einem Staat, in einer Demokratie ist, dann, meine sehr geehrten
    Damen und Herren, hätte sich von diesen verheerenden Auswirkungen des Verhältniswahlrechts in den Jahren seit 1945 einiges zeigen müssen. Denn es sind jetzt immerhin zehn Jahre, daß wir neue deutsche Demokratie praktizieren. Ich darf daran erinnern, daß wir innerhalb dieser zehn Jahre in einer ganzen Anzahl von Ländern nicht etwa vom Verhältniswahlrecht zum Mehrheitswahlrecht gekommen sind, sondern daß der Weg mit Zustimmung der CDU und der CSU in zahlreichen Ländern ein umgekehrter war: von einem Wahlrecht mit einem, wie wir immer wieder hören, stark integrierenden Einschlag, also einem Wahlrecht mit Mehrheitseinschlag zum Verhältniswahlrecht, und das mit Zustimmung der CDU/CSU!

    (Abg. Lücke: Leider, Herr Euler!)

    — Ja, leider! Über das „leider" wollen wir uns nachher mal unterhalten. Bleiben wir zunächst einmal dabei, daß die Entwicklung so gelaufen ist und daß von den katastrophalen Folgen dieser Entwicklung des Wahlrechts bisher nichts eingetreten ist, und ich glaube, wohl sagen zu können: auch in den nächsten Jahren — alle Anzeichen gehen dahin — nichts eintreten wird.

    (Zuruf von der Mitte: Die Weimarer Zeit hat 15 Jahre gedauert!)

    Ihre Theorie stimmt ja nicht.

    (Abg. Baur [Augsburg]: Sehr gut!)

    Sie können aus der heutigen Zeit keine Argumente für Ihre Lieblingstheorie bringen, daß das Verhältniswahlrecht zerstörende Wirkungen habe, und müssen deshalb auf die zwanziger Jahre zurückgreifen. Aber dabei passieren Ihnen dann einige, wie ich doch meine, recht grobe Fehler. Zunächst einmal lassen Sie völlig die Erwägung außer acht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, soweit Sie Anhänger des Mehrheitswahlrechts sind, daß unter der Herrschaft des Mehrheitswahlrechts kein Parlament etwa die Sicherheit hat, von schwankenden Mehrheiten frei zu bleiben.

    (Abg. Baur [Augsburg] : Sehr richtig!)

    Es hat sich auch in England und in den Vereinigten Staaten unter der Geltung des relativen Mehrheitswahlrechts immer wieder ereignet, daß beide Parteien etwa gleich stark aus der Wahl hervorgingen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr selten! — Nicht zu oft!)

    — Na, immerhin etwas öfter, als es Ihnen vielleicht in Erinnerung ist. Sehen Sie sich daraufhin einmal die amerikanische Geschichte seit 1789 und die englische Geschichte der letzten zwei Jahrhunderte an. Da werden Sie feststellen, daß es dort in den Parlamenten doch öfter Perioden einer fast völligen Ausgeglichenheit der beiden Parteien gegeben hat und daß dies auch in England mehrfach zu vorzeitigen Wahlen geführt hat.

    (Abg. Lücke: Aber nie zu einem Hitler!)

    Andererseits werden Sie mir zugeben, daß aus der Verhältniswahl in vielen Fällen Parlamente mit keineswegs schwankenden, sondern völlig sicheren Mehrheitsverhältnissen hervorgehen. Wie eben Herr Kollege Scharnberg auch richtig festgestellt hat, waren während der ersten vier Jahre der Weimarer Demokratie die Mehrheitsverhält-


    (Euler)

    nisse im Reichstag keineswegs schwankend, sondern völlig stabil.

    (Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

    Aber sie wurden schwankend innerhalb der Legislaturperioden. Das muß man allerdings sehen, und dann muß man fragen: woran lag das, daß ein Parlament, das bei seinem Zusammentritt eine völlig klare Regierungsbildung ermöglichte und für diese Regierungsbildung eine saubere Mehrheitsbildung lieferte, im Laufe seiner Wirkungszeit dahin kam, daß die Regierungsmehrheit verfiel und infolgedessen die Mehrheitsverhältnisse schwankend wurden?
    Da darf ich Sie auf die grundlegenden verfassungsrechtlichen Mängel der Weimarer Demokratie aufmerksam machen, und diese Mängel hat man leider im Laufe der Jahre nicht abgestellt, obwohl Reformversuche, vernünftige Reformvorschläge in der damaligen Zeit aus allen demokratischen Parteien gemacht worden sind, auch aus der Sozialdemokratie heraus; denn auch in der Sozialdemokratie hatte man diese institutionellen Mängel sehr wohl erkannt.
    Der gröbste Mangel war natürlich, daß die Verfassung ein Mißtrauensvotum ermöglichte, bei dem sich Parteien, die keinerlei Positives gemeinsam hatten, lediglich zu der negativen Zwecksetzung zusammenfinden konnten, durch ein Mißtrauensvotum die Regierung aus den Angeln zu heben. Ungeachtet dessen, daß man hinterher nicht zusammenwirken konnte, um eine neue Regierung zu bilden, konnte man zusammen stimmen, um die gegenwärtig amtierende Regierung zu stürzen. Davon hat man öfters Gebrauch gemacht, davon haben jeweils die verschiedensten Parteien Gebrauch gemacht. Wenn sie glaubten, es sei eine gesetzgeberische oder aber eine Exekutivmaßnahme der jeweiligen Regierung zu riskant, dann hielt man es für richtig, sich aus der Koalition zurückzuziehen und die Regierung zu stürzen. Wir haben mehrfach erlebt, daß Kommunisten und Deutschnationale nicht etwa in der Lage waren, die Regierung zu stürzen, daß sie aber in die Lage gebracht wurden, dies zu tun, dadurch, daß eine Koalitionspartei — auch mitunter die SPD — absprang

    (Abg. Stücklen: 1928!)

    und dadurch der Minderheit der beiden radikalen Flügel zur Mehrheit verhalf. Wir haben diesen grundlegenden Mangel der Weimarer Verfassung im Parlamentarischen Rat abgestellt, und es waren ja maßgeblich auch Sozialdemokraten, die dafür Sorge getragen haben, daß das negative Mißtrauensvotum durch das konstruktive Mißtrauensvotum ersetzt wurde. Wir verdanken dieser tiefgreifenden institutionellen Änderung ganz außerordentlich viel für die Stabilität unserer neuen Demokratie, so daß Gott sei Dank diese neue Demokratie nicht mehr dauernd am Rande der Anarchie steht. Wir wollen in Zukunft alles tun, um zu verhindern, daß das eintritt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sperren sich gegen die richtige Erkenntnis, wenn Sie meinen, das Verhältniswahlrecht sei damals daran schuld gewesen, und wenn Sie eben nicht sehen, daß die nachteiligen Wirkungen des Verhältniswahlrechts nur eintreten konnten, weil man eine Verfassungsregelung geschaffen hatte, die die jeweiligen Regierungsparteien geradezu zur Flucht aus der Verantwortung einlud.
    Das war nicht der einzige schwerwiegende institutionelle Mangel. Es kam der zweite hinzu. So wie man durch das Mißtrauensvotum den Parteien ermöglichte, jederzeit aus der Regierung davonzulaufen, so ermöglichte man ihnen auch, aus dem Parlament davonzulaufen. Die Parlamentsauflösung war in der Weimarer Zeit außerordentlich leicht. Wir haben aus den Erfahrungen der Weimarer Zeit den zweiten verfassungsrechtlichen Schluß gezogen; ebensowenig wie wir das Mißtrauensvotum nach Art der Weimarer Verfassung wieder gebracht haben, ebensowenig haben wir die Vorschriften der Weimarer Verfassung über die Möglichkeiten der leichten Parlamentsauflösung übernommen, wie sie in jener Verfassung enthalten waren. Gott sei Dank zeigt unser Bonner Grundgesetz so gut wie keine Möglichkeit der vorzeitigen Parlamentsauflösung.
    Zum dritten. Sie wissen, wie radikalisierend und zerrüttend in der damaligen Zeit sich jene Veranstaltungen auf die Arbeit des Parlaments ausgewirkt haben, die als Volksbegehren, Volksentscheid usw. bezeichnet waren! Volksbegehren und Volksentscheid wurden von der Weimarer Verfassung ebenfalls begünstigt, und aus den schlechten Erfahrungen, die man mit diesen Institutionen gemacht hat, haben sämtliche staatstragenden Kräfte der neuen Demokratie in den Jahren 1948 und 1949 den Schluß gezogen, daß Volksbegehren und Volksentscheid aus dem Bonner Grundgesetz zu verbannen waren. Wir kennen Gott sei Dank kein Volksbegehren mehr, wir kennen keinen Volksentscheid mehr.
    Viertens. Zu den leichten Möglichkeiten der Regierungsabsetzung, der Regierungs- und das heißt vorher Koalitionssprengung, ferner der Parlamentsauflösung kam noch eine dritte Möglichkeit für die Parteien und für die Parlamentarier, aus ihrer Verantwortung zu entfliehen. Und das war der Notstandsartikel 48.

    (Abg. Menzel: Sehr richtig!)

    Er führte in der Handhabung, die man damals einreißen ließ, zur Selbstausschaltung der Demokratie,
    soweit die Demokratie im Parlament verkörpert ist.
    Nun nehmen Sie das zusammen, all das, was wir aus dem Bonner Grundgesetz herausgehalten haben, was aber in der Weimarer Verfassung enthalten war: das leichte Mißtrauensvotum, die Parlamentsauflösung, Volksbegehren und Volksentscheid und den Notstandsartikel 48, — ja, da haben Sie die Ursachen, die dem Verhältniswahlrecht, nicht, weil dieses Wahlrecht als solches negative Auswirkungen haben muß, sondern erst durch Hinzutreten dieser Umstände eine negative Wirkung gaben. Heute ist das alles anders, und infolgedessen ist es kein Wunder, daß nunmehr Ihre schöne Milchmädchenrechnung: die Demokratie wird durch die Verhältniswahl kaputtgemacht, nicht mehr stimmt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Weil diese Ursachen einer verhängnisvollen Entwicklung in der neuen Demokratie abgeschafft sind, können Sie die letzten Jahre seit 1945 nicht mehr als Belegstück für Ihre Theorie heranziehen. Deshalb müssen Sie zurückgehen auf die Jahre vor 1933.
    Wir haben aber nicht nur verfassungsrechtliche Mängel beseitigt, die leider der Weimarer Demokratie durch all die Jahre hindurch anhafteten,


    (Euler)

    ohne daß sie beseitigt wurden, sondern wir haben noch etwas anderes beseitigt. Wir haben beseitigt, daß das Verhältnisprinzip so rein angewandt wird, daß auch dem Wahlrecht dann ein anarchisierender Charakter zuteil werden kann. Wenn man das Verhältnisprinzip bis zur letzten Konsequenz durchführt, d. h. wenn man ihm keine Sperrklausel gibt und wenn man ihm eine Ausgestaltung gibt, die die absolute Anonymität, die absolute Unpersönlichkeit bedeutet, dann werden negative Auswirkungen unvermeidlich. Das ist aber keineswegs notwendigerweise so. Man kann, wie die letzten Jahre bewiesen haben und wie wir das 1949 und 1953 zuwege gebracht haben, erstens ein Verhältniswahlrecht so ausgestalten, daß die Zersplitterung bis hinein zu kleinsten Splittergruppen nicht durch das Wahlrecht gefördert oder ermöglicht wird. Man kann zum zweiten dem Verhältniswahlrecht einen Persönlichkeitscharakter geben, so daß man jedenfalls nicht mehr von Anonymität in dem Sinne sprechen kann, wie das bei dem Verhältniswahlrecht der zwanziger Jahre der Fall war. Wir haben auch da Korrekturen vollzogen. Nachdem nun diese Korrekturen vollzogen worden sind — einmal im Grundgesetz gegenüber dem Verfassungszustand der zwanziger Jahre und zweitens in der Ausgestaltung des Wahlrechts gegenüber der Art des Verhältniswahlsystems, wie wir es in den zwanziger Jahren hatten —, stimmt Ihre Theorie einfach nicht mehr.
    Wir können uns heute zur Rechtfertigung unseres Wahlrechtsvorschlags darauf berufen: ein Wahlrecht dieser Art hat funktioniert, es hat staatspolitisch einwandfreie Resultate geliefert, wir haben heute einen Zustand, der frei ist von den Bedenken, Krisen und Gefahren staatspolitischer Entwicklung, wie sie in den zwanziger Jahren vorhanden waren. Deswegen können wir sagen: halten wir an dieser Art bewährten Wahlrechts fest, dies um so mehr, als das Verhältniswahlrecht, Herr Minister Schröder, wenn man seine Gefahren durch Sperrklausel und Persönlichkeitscharakter zu nehmen weiß, immerhin den außerordentlich großen Vorteil der Gerechtigkeit hat. Infolgedessen wird eine Mehrheit, die über Verhältniswahlrecht im Parlament in Erscheinung tritt, auch wirklich von einer Mehrheit des Volkes getragen. Ihr berühmtes Mehrheitswahlrecht ist doch in aller Regel ein Minderheitswahlrecht,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    d. h. die Regierung stützt sich in vielen Fällen gar nicht auf die Mehrheit des Volkes, sondern auf eine Minderheit, die durch die Auswirkungen des Wahlrechts dann im Parlament künstlich zu einer Mehrheit gemacht wird.
    Nun lassen Sie mich :das entscheidende Wort sagen: Wenn die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hätte, daß man, um staatspolitische Stabilität, um klare Verantwortungsverhältnisse zu erreichen, um Radikalisierung, um Partenzersplitterung zu vermeiden, das Mehrheitswahlrecht bräuchte, welches Stabilität im Parlament um den hohen Preis herstellen soll, daß eine Minderheit des Volkes eventuell zu Trägern der Mehrheit im Parlament wird, dann müßte man es in Erwägung ziehen. Aber es hat sich gezeigt, daß das gar nicht nötig ist, nachdem wir die verfassungrechtlichen Mängel der Weimarer Demokratie behoben und andererseits auch das Wahlrecht auf Verhältniswahlbasis so ausgestaltet haben, daß es frei ist
    von den Mängeln, die ihm in den zwanziger Jahren allerdings anhafteten. Nachdem das geschehen ist, müssen wir sagen, hat das Wahlrecht, wie wir es 1949 gemacht haben und das dann nach der Meinung meiner politischen Freunde 1953 um einiges verbessert worden ist, den großen Vorzug für sich, daß es wünschenswerte staatspolitische Resultate mit der Gerechtigkeit verbindet. Erinnern wir uns doch auch beim Wahlsystem daran, daß Gerechtigkeit zur Fundierung einer Demokratie auch in der Ausprägung des Wahlrechts nicht ein schlechtes, sondern ein gutes Prinzip ist. Wir wollen dieses Prinzip der Gerechtigkeit auch in dieser Frage nicht unnötigerweise preisgegeben wissen.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Elbrächer.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich muß unserem Kollegen Schneider, dem derzeit amtierenden Präsidenten, etwas gram sein, daß er mich um eine Illusion gebracht hat, nämlich die Illusion, daß alle Kollegen hier im Hause den Bericht der Wahlrechtskommission gelesen haben.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich bedaure das insofern, als :es sich dann sehr viel leichter diskutieren ließe. Ich bin der Auffassung, daß diese Kommission eine ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.

    (Abg. Petersen: Aber nicht für die Mehrheitswahlsysteme!)

    Ich erkläre das nicht nur, weil es für die Diskussion zweckmäßig ist, sondern ich fühle mich zu dieser Erklärung auch verpflichtet, weil ich selber in der Öffentlichkeit einmal Bedenken gegen die Tätigkeit dieser Kommission angemeldet habe. Ich muß sagen, die Argumente für die verschiedenen Systeme sind mit einem Höchstmaß an Objektivität einander gegenübergestellt worden, vor allen Dingen bringt der dritte Teil eine Aufstellung — ohne Rangordnung — der Bewertungsfaktoren der verschiedenen Systeme. Ich glaube also, die kommende Diskussion über das Wahlrecht wird sehr viel sachlicher sein als die bisherige, weil den Mitgliedern der Wahlrechtsausschüsse eine Unterlage gegeben ist, die die Arbeit wesentlich erleichtern wird. Selbstverständlich — ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hause einig — ist die Entscheidung über das Wahlsystem eine echte politische Entscheidung. Dieser Entscheidung ist nicht vorgegriffen worden, nur erleichtert uns die Gegenüberstellung des sachlichen Materials die Entscheidung.
    Nun bin ich in der angenehmen Lage, nicht einen vierten Entwurf für meine politischen Freunde begründen zu müssen. Meine Freunde von der Deutschen Partei haben darauf verzichtet, einen neuen Entwurf einzubringen, obwohl wir — das muß ich im Namen meiner Freunde erklären — im Grunde genommen mit keinem der Entwürfe übereinstimmen. Wir von der Deutschen Partei sind von jeher Anhänger zwar auch eines Mehrheitswahlrechts gewesen, aber Anhänger des absoluten Mehrheitswahlrechts. Das sind wir nicht nur, weil es nun einmal der geschichtlichen Überlieferung im Kaiserreich entspricht. Dieses Argument als sachliches Argument zu akzeptieren, sind viele von Ihnen im Hause nicht bereit, wogegen es für uns konservative Menschen schon einen Wert hat, wenn die Wirklichkeit, die Geschichte hier


    (Dr. Elbrächter)

    schon eine Erfahrung liefert. In erster Linie aber sind meine Freunde und ich aus sachlicher Überzeugung dazu gekommen, das absolute Mehrheitswahlrecht für ein gutes Wahlrecht zu halten, „gut" sowohl im Sinne der Technik, wie es der Herr Bundesinnenminister ausgeführt hat, als auch unter dem Gesichtspunkt der Staatspolitik.
    Die Vorzüge dieses Wahlrechts lassen sich sehr schnell aufzählen und im wesentlichen in fünf Punkte fassen. Zunächst hat es den Vorzug — den es mit dem relativen Mehrheitswahlrecht teilt —, daß es für den Wähler und durch ihn eine einfache, klare und durchsichtige Entscheidung bringt. Ich glaube, wir sollten gerade in dem heutigen Zeitalter, in dem das Zusammenleben so kompliziert geworden ist, darauf achten, daß alle Institutionen, alle Vorgänge in unserem Leben so einfach und klar wie möglich gestaltet werden. Ich glaube, insofern gebührt dem Mehrheitswahlrecht, ganz gleich welcher Art, ob absolut oder relativ, gegenüber dem Verhältniswahlrecht der Vorzug.
    Darüber hinaus hat das Mehrheitswahlrecht einen für mich insofern unschätzbaren Vorzug, als es klarstellt, wer sich dem Volke zur Wahl stellt. Es werden nicht irgendwelche anonymen Listen gewählt, auf die der Wähler selbst nicht unmittelbar Einfluß nehmen kann. Auch bei dem System, wie es von der FDP und auch der SPD vorgeschlagen wird, stellen sich wenigstens zum Teil Männer, die nicht von den Parteien im wesentlichen herausgestellt werden. Aber der große Vorzug ist bei beiden Mehrheitswahlsystemen nach meiner Auffassung, daß der Wähler unmittelbar Einfluß nehmen kann. Ich glaube, das entspricht auch der wirklichen Vorstellung des Wählers, und diesen Wunsch sollten wir eigentlich erfüllen. Ich weiß, das ist auch bei dem jetzigen Wahlsystem und Wahlrecht möglich; aber doch nur in Ausnahmefällen.
    Ein weiterer Vorteil dieses Mehrheitswahlsystems — Herr Kollege Stücklen hat es schon angedeutet, ich darf es noch einmal unterstreichen — ist darin zu erblicken, daß zwischen dem Kandidaten und der Wählerschaft ein Vertrauensverhältnis entstehen kann, namentlich dann, wenn der Abgeordnete eines Wahlkreises seine Tätigkeit mehrere Wahlperioden hindurch ausübt. Das ist der Vorzug, den man nicht unterschätzen sollte und der uns sehr wichtig erscheint.
    Darüber hinaus darf ich darauf aufmerksam machen, ,daß der Wähler, der heutige Mensch, im Grunde genommen Parteiprogramme nicht liest. Er wird derart überschüttet mit Forderungen, mit Propaganda usw., daß das an ihm herunterrieselt und er kaum Notiz davon nimmt. Dagegen besteht bei der Mehrheitswahl ein echtes menschliches Verhältnis, eine Bindung von Mensch zu Mensch, und ich glaube, daß es sehr wertvoll ist, wenn wir in unserer heutigen Zeit, wo solche Bindungen in großem Umfang zerstört und verlorengegangen sind, gerade bei dieser wichtigsten politischen Entscheidung, die der Wähler zu treffen hat, Rücksicht auf diese Bindung ,des Abgeordneten zum Wähler nehmen. Diese Bindung entsteht jedenfalls in einem unverhältnismäßig größeren Maß, als wenn wir nun dem Wähler eine Liste zur Entscheidung vorlegen, auf deren Zusammenstellung er praktisch keinen Einfluß hat.
    Die Vorzüge, die ich eben genannt habe, sind beiden Systemen des Mehrheitswahlrechts eigen,
    dem relativen und dem absoluten System. Ich meine aber, daß das absolute insofern den Vorzug gegenüber dem relativen Mehrheitswahlrecht verdient, weil dort noch zwei weitere Vorzüge hinzukommen, die auch der Kollege Euler am Schluß seiner Ausführungen angeführt hat. Das absolute Mehrheitswahlrecht hat nämlich den Vorzug,, gerechter als das relative zu sein. Es zwingt dazu, daß immer mindestens 50 % der Wähler eine klare Entscheidung treffen müssen. Nur derjenige Abgeordnete ist gewählt, der wirklich die absolute Mehrheit der Wähler für sich hat. Ich glaube, das ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Gerade auch der Grundsatz der Gerechtigkeit, von der hier gesprochen worden ist, sollte nicht unberücksichtigt bleiben.
    Zum zweiten glaube ich, daß das System des absoluten Mehrheitswahlrechts den Vorzug hat, daß es der wirklichen politischen Struktur unseres Volkes gerechter wird als das relative Mehrheitswahlrecht. Lieber Kollege Stücklen, nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich glaube feststellen zu müssen, daß die deutsche Wählerschaft durchaus noch nicht bereit ist, einem Zweiparteiensystem zuzustimmen. Ich glaube vielmehr, die politische Willens- und Meinungsbildung im deutschen Volk ist heute noch so stark differenziert, daß wir es noch nicht wagen können, den Wähler zu majorisieren, ihn zu zwingen, ja und amen zu einem Zweiparteiensystem zu sagen. Ich glaube, das sollten wir nicht außer acht lassen.
    Nachgewiesenermaßen konnten in den Zeiten des alten kaiserlichen Reichstags — auch der Zwischenruf des Kollegen Menzel weist darauf hin — kleinere Gruppen durchaus zu Wort kommen, ob es nun Gruppen regionaler oder sonstiger Art waren. Aber das ist der große Vorzug des absoluten Wahlrechts gegenüber dem Verhältniswahlrecht — auch wenn Sperrklauseln irgendwelcher Art eingebaut sind —, daß ein absolutes Wahlrecht unter allen Umständen die Bildung radikaler Gruppen verhindert. Das ist ein sehr wichtiges Element, und ich brauche das nicht zu wiederholen, nachdem sowohl Herr Kollege Euler als auch Herr Kollege Scharnberg auf die Verhältnisse in der Weimarer Zeit so eingehend hingewiesen haben. Aber sicherlich besteht auch im gesamten deutschen Volk der Wunsch, daß die Bildung solcher radikaler Gruppen verhindert wird, und das würde mit einem solchen absoluten Mehrheitswahlsystem zweifellos geschehen.
    Als einen weiteren Vorteil darf ich noch herausstellen, daß zumindest — ganz gleich, von welchen Parteien die Kandidaten im Wahlkreis nominiert werden — der Zwang vorliegt, vor der Wahl, vor der Regierungsbildung sich schon Gedanken zu machen, zu welcher Regierung der Kandidat neigen wird, so daß dem Wähler die Möglichkeit gegeben ist, vor der Regierungsbildung sein Votum abzugeben, aus welcher Richtung die Regierung kommen soll. Es ist ein grundsätzlicher Nachteil des Verhältniswahlrechts — namentlich wenn mehrere Parteien da sind —, daß nach der Wahl eine Regierung auf einmal ganz anders aussieht, als sie sich der Wähler eigentlich vorgestellt hat. Ich will darauf verzichten, Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zu erwähnen. Ich könnte solche aus dem Norden und Süden unseres Vaterlandes reichlich anführen; aber ich bin höflich und verzichte darauf.
    Ich habe eine ganze Reihe von Vorzügen dieses absoluten Mehrheitswahlrechts aufgezeigt. Nun


    (Dr. Elbrächter)

    hat es selbstverständlich auch Nachteile; darüber will ich gar nicht hinweggehen. Aber die Behauptung, es habe die beiden Nachteile, die ihm immer nachgewiesen und vorgeworfen werden, namentlich von unseren Kollegen von der SPD, stimmt meiner Meinung nach heute nicht mehr.
    Der erste Nachteil ist doch der, daß, wie Sie immer behaupten, im kaiserlichen Wahlrecht das nicht funktioniert habe, weil man einfach die Wahlkreise manipuliert habe. Zugegeben; man hat sie zwar nicht manipuliert, man hat sie einfach so gelassen, wie sie 1871 waren, und hat der Bevölkerungsentwicklung nicht Rechnung getragen, so daß die Wähler in ländlichen Wahlkreisen mit einer sehr viel geringeren Bevölkerungs- und Wählerzahl die gleiche Chance hatten, einen Abgeordneten zu wählen, wie die in volkreichen Städten im Industriegebiet. Das hat übrigens Sozialisten wie Liberale gleichermaßen betroffen, und beide waren daher gegen dieses Wahlsystem. Das ist ein Nachteil, der heute meiner Meinung nach nicht mehr gegeben ist, weil die Wahlkreiseinteilung doch korrigiert ist und weiter korrigiert werden wird. Ich halte es für ausgezeichnet, daß, wie Herr Bundesminister Schröder auch schon ausgeführt hat, im Entwurf der FDP der Gedanke der Wahlrechtskommission aufgenommen worden ist, eine ständige Kommission einzurichten, welche die Wahlkreise so neugestaltet und neuordnet, wie es der Bevölkerungsbewegung entspricht. Ich glaube also, daß dieser Einwand gegenüber dem Wahlsystem, das mir so am Herzen liegt, nicht gebracht werden kann.
    Ein zweiter wunder Punkt ist wohl der sogenannte Kuhhandel bei der Stichwahl. Selbstverständlich kommt Kuhhandel in der Politik vor; ich habe es mir jedenfalls sagen lassen.

    (Lachen bei der SPD.) Aber ich habe mir sagen lassen,


    (Zuruf von der SPD)

    — wir sind uns da einig — daß ein Kuhhandel auch vorkommen soll bei der Aufstellung von Listen, sei es wegen der Personen, die aufgestellt werden sollen, sei es wegen der Reihenfolge. Ich glaube, daß dieser Nachteil nun einmal grundsätzlich der Politik — die eine Frage des Willens ist und eine Frage des Ehrgeizes sein soll — und damit jedem Wahlsystem anhaftet. Er kann also nicht gegen das von mir verteidigte absolute Mehrheitswahlsystem vorgebracht werden.
    Ich könnte noch vieles dazu sargen. Ich bin auch sehr stolz darauf, daß, wie ich neulich erfahren habe, ein so alter, erfahrener Politiker wie der Altreichskanzler Luther sich für dieses Wahlsystem ausspricht. Aber wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo wir Autoritäten gelten lassen. Immerhin ist es erfreulich, daß wir von der Deutschen Partei mit der Hinneigung zu diesem Wahlsystem keineswegs allein im politischen Raum stehen.
    Warum haben wir nun keinen eigenen Entwurf eingebracht? — Es war aus allen Verhandlungen zu ersehen, daß in diesem Hohen Hause keine Neigung bestand, einem solchen absoluten Mehrheitswahlrecht zuzustimmen. Es wäre also politisch irreal gewesen, wenn wir auch nur den Versuch gemacht hätten, so etwas zu tun.
    Meine politischen Freunde von der Fraktion der Deutschen Partei stehen also nun vor der Aufgabe, zu entscheiden, welchem dieser Wahlgesetzentwürfe sie zustimmen sollen. Ich kann hier sagen:
    Unter keinen Umständen wenden sie dem Wahlgesetzentwurf der SPD zustimmen.

    (Zuruf von der SPD: Das haben wir auch nicht erwartet!)

    — Nein, Sie haben es nicht erwartet und konnten es nicht erwarten. Aber ich will Ihnen wenigstens sagen — gestatten Sie mir das —, warum und weshalb. Sie haben nämlich — und Herr Kollege Rehs hat das gerade als einen Vorzug betrachtet — eine Bestimmung in Ihrem Wahlgesetzentwurf, die die Blockbildung verbietet. Es ist der harte Ausdruck gefallen, Blockbildung sei sozusagen Betrug am Wähler. Nun, ich empfinde gerade das Entgegengesetzte als Betrug, daß man nämlich über Listen Abgeordnete ins Parlament schickt, die dann nachher in dem Koalitionsstreit unter Umständen zu einer ganz anderen Regierungsbildung kommen — ich habe das vorhin ausgeführt —, als die Wählerschaft sich das ursprünglich vorgestellt hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich meine also, daß der Ausdruck „Betrug" keineswegs zutrifft. Im Gegenteil, es ist ein legitimes Anliegen der Wählerschaft, zu erfahren, wie denn nun eigentlich ihr Abgeordneter, ihre Partei zu regieren gedenkt, mit wem sie zu regieren gedenkt. Ich weise das also nachdrücklich zurück.
    Auch Ihre Sperrklausel gefällt mir nicht. Das werden Sie mir nicht übelnehmen. Ich darf es als eine politische Pikanterie bezeichnen, daß ausgerechnet die SPD in ihrem Wahlgesetzentwurf einer föderativen Neigung nachgegangen ist, wie sie sonst in diesem Hause eigentlich nirgends mehr zu finden ist. Ich muß also den SPD-Entwurf für meine politischen Freunde ablehnen.
    Dem Mehrheitswahlrechtsentwurf der Freunde von der CDU/CSU kann ich aber auch nicht zustimmen. Herr Euler hat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß wir noch nicht in der Lage sind, einem solchen Entwurf zuzustimmen. Ich bin nicht ganz der Auffassung von Herrn Euler, daß das alte Wahlrecht so ausgezeichnet funktioniert hat. Es hat noch andere Gründe, warum es in diesem Hause funktioniert hat. Nicht das Wahlrecht, sondern der Entscheid des Wählers zu einer sehr starken — ich darf es mal aussprechen — Gruppenbildung am 6. September 1953 ist doch das Ausschlaggebende gewesen, warum hier stabil regiert warden ist. Das wollen wir uns gar nicht verschweigen, obwohl wir nicht zu dieser starken Gruppe innerhalb der Koalition gehören. Das ist ein stabilisierender Faktor gewesen. Darüber ist, glaube ich, kein Deuteln möglich.
    Ich meine, daß der Wähler für eine Mehrheitswahl psychologisch noch nicht bereit ist. Ich sehe auch eine gewisse Gefahr darin, daß wir in allen deutschen Ländern im Grunde genommen das Verhältniswahlrecht haben, daß wir also in allen deutschen Ländern die Möglichkeit haben, ein Parlament aus mehr als zwei Parteien zu bilden, während wir auf Bundesebene ein prinzipiell anderes Wahlrecht haben, so daß dadurch die nicht gerade sehr glückliche Lage entsteht, daß wir 'auf Bundesebene nur ein Zwei-Parteien-Parlament haben, während wir in den Ländern Parlamente mit verschiedenen Parteien haben können. Ich glaube also, daß es nicht gut ist, jetzt schon diesen Schritt zum Mehrheitswahlrecht zu machen. Ich erblicke in dem Vorschlag der FDP eine gewisse Arbeitsgrundlage. Ich würde jede Bewegung, jeden Trend zu einem Mehrheitswahlrecht, den wir in diesen Entwurf einarbeiten könnten, begrüßen. Wir werden im


    (Dr. Elbrächter)

    Ausschuß Gelegenheit haben, die Frage zu prüfen, wie weit dort ein Kompromiß nach der Richtung möglich ist.
    Zum Schluß noch eine Bemerkung. Kollege Rehs hat ebenso wie andere Kollegen, die vor mir gesprochen haben, darauf hingewiesen, die Öffentlichkeit empfinde es als beunruhigend, daß wir jetzt noch kein dauerhaftes Wahlrecht hätten. Meine Damen und. Herren, ich hoffe, daß Sie mit mir einig sind: Ein dauerhaftes, endgültiges Wahlrecht sollten wir in diesem Hause nicht beschließen. Damit ich nicht mißverstanden werde: Wir haben natürlich ein Interesse an einem vernünftigen, dauerhaften Wahlrecht für die Bundesrepublik. Aber ein endgültiges Wahlrecht in unserem Vaterland können wir erst schaffen, wenn das Problem der Wiedervereinigung gelöst ist; denn ses wäre ungerecht und unfair, wenn wir den Menschen jenseits des Eisernen Vorhangs nicht die echte Chance gäben, bei der ,endgültigen politischen Gestaltung — und die erfolgt doch auf dem Wege über das Wahlrecht — ihr Wort mit in die Waagschale zu legen. Ich glaube, daß wir uns da einig sind und daß dieser Vorwurf in der Öffentlichkeit nur insofern erhoben werden darf, als es bislang noch nicht möglich gewesen ist, in diesem 2. Bundestag ein Wahlgesetz zu verabschieden. Ich sehe — lassen Sie mich das aussprechen — darin noch kein Unglück; denn wir werden sicherlich im Laufe des nächsten halben Jahres zu einer Lösung kommen, so daß der Wählerschaft rechtzeitig klargemacht werden kann, nach welchem Gesetz sie bei der nächsten Wahl antreten wind. Ich hoffe, daß dann der deutsche Wähler selber die Entscheidung treffen kann, die dieses Hausvoraussichtlich nicht treffen wird: welches Wahlsystem besser oder, sagen wir, vernünftiger ist. Die Entscheidung darüber, welches Wahlsystem das richtige ist, bleibt idem Wähler vorbehalten.

    (Beifall bei der DP.)