Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schwer, nach einer mit soviel Temperament vorgetragenen und, wie ich durchaus zuerkennen will, staatsmännischen Rede unseres Vorsitzenden des Haushaltsausschusses die Zuhörerschaft zu fesseln. Ich fürchte, ich werde, obwohl ich ein Neo-Schwabe bin, eine solche Fülle und eine solche Stärke des Temperaments nicht ganz aufbringen; denn die Schlesier sind in der Beziehung etwas von östlicher Kühle und sehen die Dinge vielleicht ein wenig realer und vielleicht auch ein wenig skeptischer.
Aber lassen Sie mich einmal folgendes sagen. In sehr vielen Dingen, die hier vorgetragen worden sind, gehe ich absolut mit Herrn Schoettle konform. Er hat hier manche Dinge ausgesprochen, die eine gemeinsame Sorge aller derer sind, die sich um die öffentlichen Finanzen und um den Bundeshaushalt bis jetzt bemüht haben. Es gibt eine Fülle von Fragen, in denen wir gemeinschaftlich denken und auch bis jetzt gemeinschaftlich vorgegangen sind. Wir haben im Haushaltsausschuß und auch in den Debatten, die hier geführt worden sind, sehr viele Brücken geschlagen, um diesen gemeinsamen Sorgen Ausdruck zu verleihen und um Wege zu finden, wie wir ganz bestimmte Aufgaben auch gemeinschaftlich lösen können. Insofern — um das gleich vorwegzunehmen — berührt es mich schmerzlich, wenn Sie nach einer derartigen Rede am Schluß kühl und klar erklären, daß Sie trotzdem für Ihre Fraktion diesen Haushalt ablehnen werden. Ich hatte immer gehofft, daß Sie wenigstens Teile davon ausnehmen würden.
Nun, meine Damen und Herren, wie stehen wir zu den einzelnen Problemen, die hier schon in sehr großen Zügen ausgebreitet worden sind? Ich möchte Sie nicht mit den ewigen Klagen langweilen, Klagen, die wir, glaube ich, alle gemeinschaftlich teilen, obwohl wir so schwer geneigt sind, unserer eigenen Gewissenserforschung auch Taten folgen zu lassen. Haben wir selbst innerhalb des letzten Jahres auch danach gehandelt, den öffentlichen Haushalt in Ordnung zu halten und bei allen Anträgen dieses Hauses daraus auch die nötigen Konsequenzen zu ziehen? Ich muß Ihnen ganz offen gestehen: wenn man rückblickend — und eine solche Aussprache ist ja eine Art von Gewissenserforschung — die Tätigkeit des vergangenen Jahres überprüft, muß man feststellen, daß häufig genug das Temperament in den einzelnen Ausschüssen durchgegangen ist, daß der verständliche Wunsch, den vielen hinter der allgemeinen Vorwärtsentwicklung zurückgebliebenen Schichten zu helfen, zu Anträgen geführt hat, die nachher, am Schluß, schwer oder manchmal gar nicht in den allgemeinen Haushalt hineinzubringen sind. Der Haushaltsausschuß als die große Clearingstelle der Fachausschüsse — so möchte ich ihn einmal bezeichnen — hat dann nachher die Mühe und die undankbare Aufgabe, das Gewünschte mit dem real zu Verwirklichenden in Übereinstimmung zu bringen. Daß das keine leichte Aufgabe ist und daß es vor allen Dingen keine populäre Aufgabe ist, davon haben Ihnen die letzten Tage doch ein sehr anschauliches Bild geboten. Ich fürchte, daß gerade die größte Fraktion dieses Hauses nachher immer als die leidtragende dasteht, weil sie im Bewußtsein, ihrer Verantwortung zu sehr vielen Dingen nein sagen muß, selbst wenn sie von Herzen gern gewünscht hätte, daß bestimmte Pläne durchgeführt worden wären.
Es ist zu fragen, ob diese überaus mühevolle Arbeit, die der Haushaltsausschuß in 44 Sitzungen geleistet hat, in ihrem Endeffekt tatsächlich diese Bemühungen rechtfertigt. Man könnte sagen: Der Ausschuß hat bei dieser mühevollen Durchleuchtung von so viel Tausenden von einzelnen Titeln nur eine Gesamtsumme von 50, vielleicht 60 Millionen DM — es können auch ein paar Millionen mehr sein — bewegt, d. h. er hat sie umgegliedert, er hat gestrichen, er hat dort etwas hinzugefügt, und er hat da eingespart. Aber ich glaube nicht, daß die Hauptaufgabe des Ausschusses im Einsparen besteht, wie das einmal in den Jahren vor 1914 der Fall sein konnte, als man glaubte, daß eine Einkommensteuer über 5 % eine lebensgefährliche Angelegenheit sei. Damals war es Sache des Haushaltsausschusses, die Kernfragen der Volksanliegen
zu lösen. Heute stehen wir im Haushaltsausschuß dem mühseligen Werk gegenüber, die Summe der Beschlüsse der Fachausschüsse und damit die Summe der Beschlüsse auch gerade dieses Hauses irgendwie mit dem Beutel des Steuerzahlers in Übereinstimmung zu bringen.
Hier haben wir, glaube ich, noch nicht den Weg gefunden, der in der Zukunft unbedingt gefunden werden muß, um die Kasse des Steuerzahlers mit den Wünschen und den Anliegen des Hauses in 'Übereinstimmung zu bringen. Ich bin der Überzeugung, daß der vorliegende Haushaltsplan 1955 und vielleicht noch der bereits in der Aufstellung befindliche Haushaltsplan 1956 die letzten Haushalte dieser Art gewesen sein können; denn wir werden den großen finanziellen Anforderungen der Zukunft mit der bisher angewandten Methode nicht mehr genügen können. Wir haben — ich glaube, in ziemlicher Übereinstimmung mit der Opposition — bei der ersten Lesung des Haushaltes die Frage aufgeworfen, ob wir die Haushaltsordnung künftig nicht umgestalten müßten, ob wir nicht versuchen sollten, vielleicht auch an eine Änderung des Grundgesetzes heranzugehen — ich sage das im vollen Bewußtsein der Tragweite einer solchen Anregung —, um uns in dieser Beziehung ein wenig mehr der englischen Praxis zu nähern, die mir in den heutigen Finanzverhältnissen als die vielleicht brauchbarste Lösung erscheint. Sie wissen, daß in England nur der Finanzminister die Möglichkeit hat, einmal im Jahr Finanzvorschläge und ein Budget einzubringen. Das Unterhaus hat es zu billigen oder abzulehnen. Aber das Parlament selbst versagt es sich, während des Jahres den finanziellen Wettlauf um die Gunst der Wähler mitzumachen. Ich glaube, wir sollten uns in irgendeiner den deutschen Verhältnisse angepaßten Form diesem Ziel langsam nähern; denn sonst, fürchte ich, könnte der deutschen Demokratie von dieser Seite her eine viel größere Gefahr erwachsen als von der Seite her, die Sie, Herr Kollege Schoettle, vorhin angedeutet haben.
— Ja, ich weiß sehr wohl, daß es klein anfing. Ich komme auf diesen Punkt noch zu sprechen. Aber Sie wissen, daß nachher mit dem Steigen der Erwerbslosigkeit auch der Wettlauf um die Befriedigung der Ansprüche der Erwerbslosen anfing und damit später das Unheil begann, das zu diesem Weg ins Unglück geführt hat.
In diesem Haushalt sind sehr viele Wünsche unerfüllt geblieben. Wir haben eine Fülle von Ausgaben ablehnen müssen, die wir an sich von Herzen gern bewilligt hätten. Aber wir waren uns bewußt, daß der Deutsche Bundestag keine Ausgabe bewilligen kann, ohne daß er zugleich auch für eine entsprechende Einnahme, d. h. für Zölle, Steuern oder Abgaben, sorgt. Aus dieser Erkenntnis sind wir zu den Kürzungen geschritten.
Angesichts des Gesamtbildes von 30 Milliarden DM möchte ich zunächst einmal — ich sage das sehr gern von dieser Stelle aus — die deutsche Presse und den deutschen Rundfunk bitten, davon abzulassen, die Steigerung des Haushaltes von 27,5 Milliarden DM — ich nenne hier runde Zahlen — auf 30 Milliarden DM etwa wieder als eine Ausweitung der Ausgaben der öffentlichen Hand zu kennzeichnen. Das ist nicht der Fall. Die Steigerung um 2,4 Milliarden DM ist vielmehr einem
rein durchlaufenden Posten zuzuschreiben. Zum erstenmal läuft ein Teil der Besatzungskosten, die in diesem Haushaltsjahr ausgegeben werden, durch den Haushalt. Das ist ein Fortschritt in der Offenlegung der Besatzungsausgaben, aber es bedeutet keineswegs etwa eine Mehrbelastung des Steuerzahlers, geschweige denn eine tatsächliche Ausweitung des Haushalts selbst.
Das allgemeine Unbefriedigtsein über die bisherige Methode des Zusammenwirkens von Exekutive und Legislative hat uns bereits Herr Kollege Schoettle dargelegt. Ich will hier nicht an die Selbstdisziplin der Parteien appellieren, so gut das auch wäre und so gut das der Öffentlichkeit gegenüber aussehen würde. Wir sind alle mitschuldig, wir haben uns alle an die eigene Brust zu schlagen, und wir alle sollten für die Zukunft daraus bestimmte Konsequenzen ziehen. Ich persönlich glaube, daß das Grundgesetz eine Fülle von ausreichenden Möglichkeiten vorsieht, um die Probleme zu lösen. Ein sehr bekannter kluger Mann, der sich in diesen finanziellen Dingen sehr genau auskennt und mit dem ich vor einigen Tagen einmal darüber diskutierte, sagte: Es hat gar keinen Zweck, ein ausgezeichnetes Grundgesetz zu schaffen, es hat ebensowenig Zweck, eine wunderbare Haushaltsordnung zu schaffen, wenn der Geist, in dem beide durchgeführt werden, nicht der ist, der im Grunde genommen die Voraussetzung für die Schaffung von Grundgesetz und Haushaltsordnung war. Es ist heute leider so — der Herr Bundesfinanzminister wird mir verzeihen, wenn ich es offen ausspreche —, daß weder der Bundesfinanzminister gern den Art. 113 in Anspruch nimmt — er hat es bis jetzt auch noch nicht getan —, noch dieses Hohe Haus immer die Disziplin gezeigt hat, die es Ausgaben gegenüber hätte zeigen müssen. Beides waren im Grunde genommen die Voraussetzungen bei Schaffung des Grundgesetzes und bei der Haushaltsordnung.
Aber wir werden ja noch im Laufe dieses Jahres eine neue Haushaltsordnung vorgelegt bekommen. Ich nehme an, daß wir gemeinschaftlich gerade diesem Kernstück der öffentlichen Finanzgebarung die Aufmerksamkeit und die Zeit widmen werden, die ihm zukommen wird. Ich möchte vorschlagen, vielleicht doch noch neben den Gremien, die der Bundesfinanzminister bis jetzt zu Rate gezogen hat, rechtzeitig eine unabhängige Kommission von besonderen Sachverständigen einzuberufen, weil es hier wirklich um eines der fundamentalen Probleme der Zukunft geht. Wir sollten neben dem Bundesfinanzminister, der doch in etwa Partei ist, und auch neben den anderen Ressorts, die ebenso Partei sind, weil die natürliche und, ich möchte einmal sagen, gottgegebene Spannung zwischen Bundesfinanzminister und den anderen Ressorts mit hineinspielt, eine dritte, für das Parlament und seine Beschlußfassung wichtige unabhängige Kontrollinstanz schaffen sollte. Ich könnte mir denken, daß ein solches kleines Gremium von anerkannten Fachleuten in der Beratung des Parlaments außerordentlich nützliche Dienste leisten könnte.
Herr Kollege Schoettle hat vorhin einen zweiten Punkt angesprochen, der uns in den letzten Jahren gleichfalls große Sorge bereitet hat: die Stellung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit und die Stellung des Bundesrechnungshofs, — beides Institutionen, die im Dienste des Hohen Hauses stehen und die ihm bei der Lösung der einzelnen
Probleme zur Hand gehen sollen. Wir hatten in den letzten Jahren eine Fülle von Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit vor uns liegen. Ich muß leider gestehen, daß diese Gutachten nicht immer gleichwertig waren. Es waren einige ganz hervorragende darunter; ich denke z. B. an das Gutachten über das Auswärtige Amt, auch an das über den Bundeswetterdienst und an einige andere. Es gab aber auch andere, die unsere Wünsche nicht so erfüllt haben, wie wir es gewünscht hätten. Ganz abgesehen davon spielt hier die Frage hinein, ob wir überhaupt bei der jetzigen Besetzung des Bundesrechnungshofs in der Lage sind, diejenigen Fachleute heranzuziehen — ich denke dabei an die Besoldungsordnung —, die wir dort gern sehen möchten. Ich möchte diese Frage nur andeutungsweise berühren: ob man hier nicht vielleicht zu einer ganz anderen Lösung kommen sollte; ob wir nicht unter Umständen sogar sehr tief in die Tasche greifen sollten, um für solche Gutachten die teuersten und besten Leute zu bekommen. Diese Frage werden wir im Laufe der nächsten eineinhalb Jahre noch zu lösen haben.
Noch mehr Sorge macht uns aber eine zweite Frage. Ich glaube, die bisherige Art und Weise, in der der Bundesrechnungshof in Form seiner „Bemerkungen" seine Mißbilligung gegenüber Aktionen und Handlungen der Verwaltung zum Ausdruck bringt, ist nicht ganz ausreichend. Die bisherige Praxis hat doch erwiesen, daß sich die Durchführung eines Disziplinarverfahrens — und das geschieht ja nun sehr, sehr selten — im allgemeinen Jahre hinzieht, ehe es zu einem Spruch kommt. Wir alle miteinander haben doch den Eindruck, daß alle diese Maßnahmen heute nicht mehr richtig ankommen und daß sie heute leider auch keinen Eindruck mehr machen. Ich trete der Beamtenschaft nicht zu nahe — ihrem Arbeitseifer möchte ich durchaus Anerkennung zollen —, wenn ich allgemein feststelle, daß um mich einmal vorsichtig auszudrücken — in den Gemütern der Bundesbediensteten heute eine Bemerkung des Bundesrechnungshofs nicht mehr das gleiche beschämende Gefühl auslöst, wie das früher einmal der Fall war. Infolgedessen muß man sich Gedanken darüber machen, ob man nicht zu schärferen, massiveren Maßnahmen greifen muß, um dem Bundesrechnungshof und seinen Mißfallensbekundungen zu einer nachdrücklicheren Geltung in der öffentlichen Verwaltung zu verhelfen.
Wir haben in der Vergangenheit einige sehr eindrucksvolle Beispiele von der Wirksamkeit derartiger Beauftragter für Wirtschaftlichkeit. Das Vorbild des Herrn Präsidenten Sämisch ist den Älteren unter uns durchaus noch in Erinnerung. Aber wenn man sich einmal überlegt, welche tatsächlichen Effekte selbst die Tätigkeit eines so hervorragenden Mannes hatte, dann könnte man auch heute bei der Beurteilung künftiger Möglichkeiten eines Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit skeptisch werden. Aber wir sind uns auch auf dieser Seite des Hauses, glaube ich, völlig im klaren, meine Damen und Herren, daß angesichts der auf uns zukommenden neuen großen Ausgaben für die Verteidigung der Kontrolle dieser Ausgaben eine ganz andere Aufmerksamkeit geschenkt werden muß als bisher.
Hier, meine Damen und Herren, stimme ich mit der
Opposition vollkommen überein, und ich glaube,
in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich der Überzeugung Ausdruck verleihe, daß bis dahin Bundesfinanzminister und Bundeskanzler über Mittel und Wege nachgedacht haben müssen, wie wir zu einer wirksamen und durchgreifenden Kontrolle dieser gewaltigen Ausgaben gelangen können.
Dabei wird das Problem der Vertraulichkeit eine Rolle spielen. Herr Kollege Schoettle, Sie haben den Punkt angeschnitten. Sie erwarten, daß sämtliche Ausgaben restlos durchleuchtet werden. Ich stimme mit Ihnen völlig überein, daß in der Kontrolle die Opposition genau so ihren Platz haben muß wie die Regierungskoalition. Aber Sie werden mir zugeben, daß bestimmte Dinge zwar von uns gemeinsam kontrolliert werden müssen, daß sie aber nicht öffentlich kontrolliert werden können. Ich glaube, Sie in dieser Beziehung richtig verstanden zu haben.
- Das wird noch nachgeprüft werden müssen; wir werden uns in bestimmten Dingen darüber einigen und uns auch darüber verständigen können, wie eine solche Kontrolle in der Zukunft beschaffen sein muß. Ich persönlich verspreche mir auf Grund der bisherigen sechsjährigen oder noch längeren Erfahrung auch im Wirtschaftsrat nicht allzuviel von bestimmten Vorschlägen, die auch in diesem Hohen Hause bis jetzt in der Form von Vorschlägen auf Einsetzung neuer Ausschüsse vorgetragen worden sind. Gestatten Sie mir, daß ich da meine Skepsis offen zum Ausdruck bringe. Es steckt viel guter Wille dahinter; aber ich glaube, wer sich die Dinge richtig überlegt, wird wohl zu anderen Vorschlägen kommen.
Wir haben uns bereits vor einem dreiviertel Jahr, als wir an diese Dinge herangingen, bemüht, Ihnen bestimmte Vorschläge zu unterbreiten. Darunter war ein Vorschlag, den ich nach wie vor noch für den vielleicht zweckmäßigsten halte — aber darüber lasse ich durchaus mit mir sprechen —, nämlich der Vorschlag, von seiten des Bundes, am besten durch den Bundeskanzler oder den Bundespräsidenten selbst, eine Kommission erstklassiger Sachverständiger einzusetzen, die sich nun nicht etwa, meine Damen und Herren — nun komme ich zu dem entscheidenden Punkt —, die Aufgabe stellt, die einzelnen Personalkörper der Verwaltungen durchzuprüfen — denn an dieser Aufgabe würde sie sehr schnell scheitern —, sondern die es sich einmal zur Aufgabe macht, diejenigen Gesetze, Vorschriften und Erlasse zu prüfen, auf denen der Aufwand der Verwaltung heute beruht.
Die Reichshaushaltsordnung, von der ich bereits sprach, die Reichskassenordnung, die Abgabenordnung — um nur einige der wichtigsten einmal herauszunehmen —, die Reisekostenordnung, die Beihilfen, die Zuschüsse, die gezahlt werden, alle diese Dinge müssen einmal auf ihre heutige Brauchbarkeit und Zweckmäßigkeit kontrolliert werden.
Meine Damen und Herren, ich kann nicht umhin, Ihnen nur einmal an Hand eines Einzelbeispiels, das ich selber früher mal erlebte, klarzumachen, wie solche Dinge heute noch gehandhabt werden. Ich erinnere mich, daß ich im Jahre 1946 als Arbeitsamtsleiter eine Verfügung meines Prä-
sidenten bekam, in der ich aufgefordert wurde, zu prüfen, warum 2,40 RM von einer jungen Angestellten noch nicht beigetrieben seien, die im Jahre 1942 einen Transport von dem Ort X nach dem Ort Y begleitet hatte. So geschehen 1946. Ich wagte einzuwenden, daß eine derartige Suche wohl überflüssig sei. Darauf zweiter Erlaß: Sie haben diese Anweisung durchzuführen. Daraufhin wurden 60 Arbeitsämter angeschrieben, um die betreffende Person ausfindig zu machen. Das gelang nach drei Monaten. Es wurde festgestellt: Die Betreffende liegt siech daheim; der Bürgermeister zahlt für sie Unterstützung. — Daraufhin wurde der Bürgermeister angeschrieben, um sicherzustellen, daß im Falle ihrer Arbeitsfähigkeit die 2,40 RM wieder beigetrieben würden, und dabei blieb es dann, glaube ich, bis zum heutigen Tage. Der Gesamtaufwand für diese Aktion belief sich auf ungefähr 120 Mark, damals RM!
Solche Dinge geschehen heute noch jeden Tag in Deutschland. Sie auszuräumen und mit ihnen einmal fertigzuwerden, wäre tatsächlich die Aufgabe einer solchen Kommission. Ich habe geschätzt, daß, wenn auch nur 2 % unseres öffentlichen Verwaltungsaufwands bei Bund, Ländern und Gemeinden — und diese Aufgabe läßt sich nur gemeinsam mit diesen drei Gebietskörperschaften lösen — eingespart würden, Hunderte von Millionen eingespart werden könnten, und eine noch so teure Kommission würde hier sehr billig werden.
Nun haben wir bis jetzt keine für solche Maßnahmen heute noch gültigen Beispiele in der Weimarer Republik gesehen. Auch dort haben wir dann schließlich nach den Jahren einer stürmischen Aufwärtsentwicklung von 1925 bis 1929 eines Tages die Brüningschen Notverordnungen erlebt. Wir sollten heute gemeinsam rechtzeitig dafür sorgen, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen, so daß uns später einmal derartige Maßnahmen erspart bleiben. Ich glaube, dafür sollten gerade die Beamtenschaft und die Angestelltenschaft bei den Gebietskörperschaften vollstes Verständnis haben.
Nun möchte ich auf ein Kapitel kommen, das für uns alle von äußerster Tragweite ist. Dieser Bundeshaushalt, der vor uns liegt, baut ja auf einer Schätzung der Konjunkturentwicklung dieses Jahres durch den Bundesfinanzminister auf. Er hat sie, wenn ich ihn recht verstehe, mit ungefähr 7,5 % in der weiteren Steigerung beziffert. Nun wird es sehr viele Statistiker geben, die mit Gewicht und Nachdruck darauf hinweisen können, daß der bisherige Verlauf der Konjunkturentwicklung in diesem Jahr bereits bei 12 bis 15 % liegt. Herr Staatssekretär Westrick hat das hier auch im Verlauf der zweiten Lesung seines Einzelplans ausgeführt. Nun dürfte allerdings eine derartige Steigerung des Sozialprodukts nicht unbedingt dazu verführen, zu glauben, daß Steigerung des Sozialprodukts mit Steigerung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und Steigerung der Umsatzsteuer gleichzusetzen sei.
Wir haben in der Vergangenheit erlebt, daß das nicht übereinstimmt; aber wir glauben, daß trotzdem ein Mehr herauskommen wird.
Aber - und hier bitte ich zum zweitenmal die Öffentlichkeit, sich doch eines vor Augen zu halten, und die deutsche Presse, sich doch eines dabei zu überlegen — wir wissen heute schon, daß in
diesem Jahr ein Nachtragshaushalt unvermeidlich ist, ein Nachtragshaushalt, der — beim Luftschutz kennen wir schon ungefähr die Summen — vermutlich auch noch eine ganze Reihe anderer, auch sozialer Mehrausgaben bringen wird. Ein solcher Nachtragshaushalt muß auf der anderen Seite auch gedeckt werden. D e r Bundesfinanzminister täte mir leid, ja er wäre unfähig, der nicht schon rechtzeitig sich darüber Gedanken machte, wie er einen solchen Nachtragshaushalt später auch einmal abdecken könnte. Aus diesem Grunde, glaube ich, sollten wir ihm ruhig noch bestimmte Reserven lassen. Wir sollten nicht fordern, daß er jetzt das Äußerste tut und anspannt, wenn er weiß: Ich muß später noch mit einem Nachtragshaushalt oder vielleicht mit mehreren Nachtragshaushalten vor das Hohe Haus treten.
Wir wollen auch ein zweites nicht außer acht lassen. Die stürmische Aufwärtsentwicklung und die von uns allen heute nicht mehr bestrittene Vermehrung des Sozialproduktes sollte uns über eines nicht hinwegtäuschen: Das, was durch die gemeinschaftliche Arbeit aller in Deutschland in den letzten sechs Jahren zum Erstaunen des Auslandes geleistet worden ist, hat doch erst zu einem Teil und noch nicht ganz das an Volksvermögen wiederhergestellt, was vorher einmal da war. Wir sind doch trotz der Vermehrung des Sozialproduktes noch nicht über den Stand von früher hinweggekommen, d. h. wir sind, gemessen an dem Vermögen anderer Völker, noch weit im Rückstand geblieben. In einer Zeit wirtschaftlichen Niederganges würden sich diese Dinge — Gott verhüte es — in vollstem Maße zeigen müssen. Wir gleichen heute Menschen, die in weiten Teilen über ein relativ hohes und angemessenes Einkommen verfügen, aber auf der anderen Seite im Grunde genommen noch nicht das Vermögen besitzen, das es ihnen erlauben würde, solche Ausgaben zu machen. Das wollen wir dabei nicht ganz außer acht lassen. Weil wir das wissen, sollten wir, glaube ich, rechtzeitig und vorausschauend auch für die nächsten Jahre Pläne machen für das, was wir uns an Ausgaben gemeinschaftlich noch leisten können.
Die Verteidigungsbeiträge — ich spreche wohl für alle meine Freunde—werden von uns als eine unabdingbare Hypothek der deutschen Sicherheit angesehen und werden auch in der Zukunft als solche angesehen werden. Es handelt sich hier um etwas, was 'wir nicht umgehen können. Wir glauben, daß die soziale Sicherheit ohne militärische und außenpolitische Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Beides muß Hand in Hand gehen.
Weil wir das wissen, sollten wir rechtzeitig versuchen, hier auch diese beiden Erfordernisse — militärische Sicherheit auf der einen, außenpolitische und soziale Sicherheit auf der anderen Seite — miteinander in Übereinstimmung zu bringen, eine unerhört schwierige Aufgabe, aber, ich will hoffen, keine unlösbare Aufgabe.
Das bedingt allerdings, daß uns die Vorschläge zur Sozialreform so zeitig wie möglich vorgelegt werden, und das bedingt auf der anderen Seite auch, daß wir uns im Laufe eines Jahres, gleichzeitig mit den Ergebnissen der Sozialreform, in etwa darüber im klaren sein sollten, was uns beide Ziele kosten werden. Denn dann erst werden wir gemeinschaftlich darüber sprechen können, wie wir das miteinander in Übereinstimmung zu bringen haben. Wir wissen heute weder das eine noch
das andere ganz genau und können infolgedessen einen solchen Plan, wie er hier gewünscht worden ist, noch nicht diskutieren. Lassen Sie mich dazu noch ein zweites Wort sagen. Herr Kollege Schoettle, Sie haben von der Notwendigkeit einer volkswirtschaftlichen Gesamtbilanz gesprochen. Waren Sie sich darüber auch im klaren, daß eine solche Gesamtbilanz im Grunde genommen einen unitären und keinesfalls einen föderativen Aufbau des Staatswesens voraussetzt? Was nutzt uns die Aufstellung einer solchen Gesamtbilanz, wenn wir auf der anderen Seite nicht die Vollmacht haben, auch danach zu verfahren? Denn die bisherigen Ergebnisse des Ringens zwischen Bundesfinanzminister und den Länderfinanzministern berechtigen uns doch keineswegs zu der Erwartung, daß hier in Zukunft bei der Lösung solcher Aufgaben ein gemeinschaftliches Streben vorauszusetzen ist.
Lassen Sie mich auch da einmal ein Wort in aller Offenheit sagen, und ich hoffe, daß dieses Wort auch bei den Finanzministern und bei den Ministerpräsidenten der Länder nicht mißverstanden wird, daß es richtig ankommt. Hat man sich eigentlich in, den Länderkabinetten schon einmal darüber Gedanken gemacht, wie in der Zukunft, im Fall der von uns allen leidenschaftlich gewünschten Wiedervereinigung die Finanzverfassung aussehen soll? Hat man sich einmal überlegt, wit welchen Gedanken dann die 18 Millionen der Sowjetzone im Falle einer Wahl zur Deutschen Nationalversammlung an die Regelung des Finanzverhältnisses von Bund und Ländern herangehen werden? Ist man sich darüber im klaren, daß diese 18 Millionen sicherlich denken, daß ihr finanzielles Heil — und wir wissen alle, was sie von uns erwarten werden — doch nur in einer starken finanziellen Zentralgewalt des Bundes liegen kann? Infolgedessen muß doch das selbstverständliche, naturgegebene Interesse dieser Brüder und Schwestern in der Sowjetzone darauf drängen, beim Bund so viel Finanzkraft vereinigt zu wissen, damit er in die Lage versetzt wird, die immensen finanzpolitischen Forderungen der Zukunft im Falle einer Wiedervereinigung lösen zu können.
Sie wissen doch, um wieviel Milliarden es da selbst nach vorsichtigen Schätzungen gehen soll, wenn wir nur die Eingleisigkeit der Bahnen in der Sowjetzone in eine Zweigleisigkeit verwandeln wollten, um nur ein Beispiel neben tausend anderen hervorzuheben. Diese Überlegung sollte auch höhere Ministerialbeamte in bestimmten Länderfinanzministerien einmal dazu veranlassen, sich zu überlegen, ob das bisherige Verfahren auf weite Sicht klug und nützlich war. Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, daß es den Bemühungen und der unerhörten und dankenswerten Zähigkeit des Herrn Bundesfinanzministers gelingen wird, aus dieser Periode der Notlösungen endlich herauszufinden in eine Periode dauernder Lösungen und einer dauernden Übereinstimmung, so wie das Grundgesetz das eigentlich auch gewollt hat.
Lassen Sie mich außer diesem Ausblick in die Zukunft auf einige andere Dinge hinweisen, die vor uns liegen. Sozialreform und Rentensteigerung habe ich bereits angesprochen. Das Kriegsfolgenschlußgesetz steht unmittelbar vor uns. Wir wissen nicht, wie das Hohe Haus dieses Gesetz behandeln wird, ob der Endeffekt der Beschlüsse des Hohen Hauses mit den Planungen des Bundesfinanzministers übereinstimmen wird. Wir alle kennen die sehr gewichtigen und zum Teil sehr drastischen Forderungen, die in der Beziehung angemeldet worden sind. Wir kennen auch die sehr gewichtigen Ansprüche, die die Beamtenverbände in ihrem Ringen um die Beamtenbesoldungsreform angemeldet haben.
Von den Verteidigungsausgaben ist bereits gesprochen worden, ebenso von den finanziellen Forderungen, die im Falle einer Wiedervereinigung an uns herangetragen werden. Ich erwähne die weitergehenden Forderungen, die die Anpassung der Straßen und Kanäle an die gesteigerten Verkehrsbelastungen mit sich bringen wird, sowie die jetzt schon auf 4 Milliarden geschätzten Kosten, die eine Bereinigung des Wasserwirtschaftshaushalts einmal erfordern wird. Ich nenne hier nur das Wichtigste, das auf uns zukommt. Ich möchte daraus den Appell ableiten, in der Zukunft zu einer konzentrierten Überlegung zu gelangen, wie diese vor uns liegenden neuen Aufgaben mit dem Volkseinkommen in Übereinstimmung zu bringen sind.
Nun möchte ich auf einen Wunsch meiner Freunde an den Bundesfinanzminister hinweisen, der bereits in der Entschließung zum Ausdruck gelangt ist, die wir zum Einzelplan 60 mit großer Mehrheit angenommen haben. Wir wissen, daß im Zuge der deutschen Verteidigungsbeiträge der Bund unvermeidlich neuen Grundbesitz erwerben und neue Beteiligungen eingehen muß und daß er sich vielleicht auch selbst an Werken beteiligen wird. Das alles wird einen Vermögenszuwachs des Bundes mit sich bringen. Meine Freunde stehen auf dem Standpunkt, Herr Bundesfinanzminister, daß dieser Vermögenszuwachs auf der anderen Seite durch Abstoßung von Bundesvermögen, soweit das nur irgendwie möglich ist, ausgeglichen werden sollte.
Wir haben eine größere Reihe von Objekten — ich denke auch an das Volkswagenwerk und will das hier ruhig aussprechen —, mit deren Hilfe und Privatisierung wir in der Lage wären, derartigen zwangsläufigen Vermögenszuwachs in etwa auszugleichen, und man sollte von diesen Möglichkeiten in einer, ich sage ausdrücklich: konzentrierteren Form Gebrauch machen, als das bis jetzt der Fall gewesen ist.
Lassen Sie mich schließen, meine Damen und Herren, indem ich auf einige Besorgnisse eingehe, die hier von seiten der Opposition vorgetragen worden sind und denen Herr Kollege Schoettle beredten Ausdruck verliehen hat, nämlich auf die Sorge um die junge Demokratie und ob auch in diesem jungen Staatswesen alles so verlaufen sei, wie wir es gewünscht hätten. In sehr vielen Dingen, sehr verehrter Herr Kollege Schoettle, teilen wir durchaus Ihre Besorgnisse, wenn Sie die Hand ausgestreckt und Wunden angerührt haben, die wir genau so beklagen wie Sie. Aber sollten wir auf der anderen Seite nicht unser Hauptaugenmerk auch noch auf andere Probleme lenken? Es hat mich persönlich tief berührt, als ich neulich eine Schrift von einem Soziologen las, der keineswegs zu uns gehört, von dem jungen Bednarik — „Der junge Arbeiter" heißt sie, glaube ich — und darin einen Satz fand, der mich sehr nachdenklich gemacht hat. Er glaubt, wenn ich mich recht erinnere, daß die einzige Maßnahme, die heute weite Teile der deutschen Jugend auf die Barrikaden bringen könnte, die Schließung der Kinos wäre. Damit wird ein unglaublicher Pessimismus ausge-
sprochen, aber ich nehme an, daß heute bei einem weiten Teil tatsächlich diese Erkenntnis zutrifft. Ich glaube, daß wir alle gemeinschaftlich ein sehr großes Interesse haben, die Arbeit zu verstärken, die heute für die Heranführung der jungen Generation an unseren jungen Staat geleistet werden muß, um diesen Pessimismus zu überwinden und eine andere Staatsgesinnung Platz greifen zu lassen. Derartige Dinge kann man, glaube ich, so nützlich das auch ist, nicht ganz allein von der Bundeszentrale für Heimatdienst leisten lassen. Wir haben den Etat dieser von uns allen sehr geschätzten Einrichtung in diesem Haushalt um 1,5 Millionen erhöht, aber ich meine, das beste wäre wohl, wenn wir alle in diesem Hohen Hause uns bemühten, der jungen Generation das beste Beispiel durch unser eigenes Verhalten zu geben.
Diese Hohe Haus hat eine in sehr vielen Dingen erstaunliche Arbeitsleistung vollbracht. Manchmal will es mir allerdings scheinen, als ob sehr viel von der Arbeit nicht immer gerade dazu angetan wäre, die junge Generation an diesen Staat heranzuführen. Wir haben zu viel von unserer Arbeit auf Dinge verwandt, die vielleicht für einzelne Gruppen sehr nützlich gewesen sein mögen, die aber vielleicht auch die Arbeitskraft dieses Hohen Hauses verzettelt haben. Ich habe vor wenigen Tagen gehört, daß nicht weniger als 60 Gesetzentwürfe zur Sicherung bestimmter Berufsstände allein beim Bundeswirtschaftsministerium eingegangen sind. Meine Damen und Herren, wenn ich die Flut derartiger Wünsche an uns heranbranden sehe, dann wünsche ich doch, das Hohe Haus möchte in der Zukunft die Kraft aufbringen, sich von diesen kleinen Wünschen frei zu halten, um seine Kraft voll und ganz auf die wirklichen Ziele konzentrieren zu können.
Ich hoffe, daß es in Zukunft auch mehr Kraft und Entschlossenheit als bisher aufbringt, um dieses große Ziel Übereinstimmung der Notwendigkeiten von Sozialgesetzgebung und Verteidigungsbeiträgen zu erreichen, und daß wir in diesem Bemühen in den nächsten zwei Jahren den Erfolg haben, der uns nach Abschluß der zweiten Legislaturperiode erneut in dem Bewußtsein vor das Volk treten läßt: Wir haben das Menschenmögliche versucht, alles das, was in unserer Kraft lag, daranzusetzen, dem Eid treu zu sein, den jeder Minister hier zu leisten hat, wenn er sein Amt antritt: der Wohlfahrt des Volkes zu dienen. Wir alle, glaube ich, fühlen uns wie die Minister gemeinschaftlich diesem Eid verpflichtet. Ich hoffe, daß wir am Schluß dieser Debatte nach Verabschiedung des Haushaltsplans sagen können: Wir haben nicht alles erreichen können, wir haben vieles zurückstecken müssen, aber wir sind uns einig in dem Bewußtsein, das in diesem Jahr Menschenmögliche getan zu haben, um das uns gesteckte Ziel zu erreichen, ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu verwirklichen und gleichzeitig unserem Volke ein Höchstmaß an außenpolitischer Sicherheit zu bieten.