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ID0209114500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1955 5131 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . 5134 B, D, 5146 B Ergänzung der Tagesordnung 5201 A Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 5202 A Mitteilung über Vorlage von Verordnungsentwürfen über Preise für Zucker und über die Durchführung eines Frachtausgleichs für Zucker und Zuckerrüben . . 5134 B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100, 1500 bis 1530, 1534) 5134 C Einzelplan 02: Deutscher Bundestag . 5151 D Abstimmungen 5151 D Einzelplan 03: Bundesrat (Umdruck 391) 5134 D, 5151 D, 5202 C Abstimmung 5151 D Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdrucke 434, 437, 442) 5134 D, 5202 D, 5203 A, B Dr. Menzel (SPD) . 5134 D, 5135 A, 5141 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) 5140 B, 5141 D, 5146 B Dr. Bucerius (CDU/CSU) 5141 D Dr. Arndt (SPD) . . 5142 C, 5145 B, 5149 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5144 B, 5145 D Kahn-Ackermann (SPD) 5146 D Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 5147 B, 5148 C Kühn (Bonn) (FDP) 5148 A Ritzel (SPD) 5148 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5148 D Dr. Mommer (SPD) 5149 A Bausch (CDU/CSU) 5149 B Niederalt (CDU/CSU) 5150 D Abstimmungen 5151 B Einzelplan 07 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Umdruck 443) 5152 A, 5203 C Abstimmungen 5152 A Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 444) 5152 A, 5203 D Abstimmungen 5152 B Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdrucke 435, 450) . . . 5152 B, 5204 A, B Abstimmungen 5152 B Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdrucke 447, 458) 5152 D, 5204 C, 5205 A Friese (CDU/CSU) 5152 D Abstimmungen 5153 A Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Um druck 445) 5153 B, 5205 B Abstimmungen 5153 B Einzelplan 12 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdrucke 456, 457) 5153 C, 5205 C, D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . 5153 C, 5157 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5154 A, 5156 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5154 C, 5158 A, B Dr. Bleiß (SPD) 5155 C Schoettle (SPD) 5155 D Brück (CDU/CSU) 5156 C, 5157 B Jahn (Frankfurt) (SPD) 5157 C Körner (GB/BHE) 5159 B Abstimmungen 5158 D, 5159 D Einzelplan 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrats (Umdruck 452) . . 5160 A, 5206 A Abstimmungen 5160 B Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdrucke 430, 436, 451) 5160 B, 5206 B, C, D Dr. Bergmeyer (CDU/CSU) . . . . 5160 B Margulies (FDP) 5160 D Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 5161 B Abstimmungen 5162 A Einzelplan 25 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 449) . . . . 5162 B, 5171 A, 5206 D Seidel (Fürth) (SPD) . 5162 B Dr. Vogel (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5163 A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5163 B Dr. Atzenroth (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6163 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 5163 C Abstimmungen 5171 A Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdrucke 446, 448) . . 5164 C, 5171 A, 5207 A, B Dr. Graf (CDU/CSU): zur Sache 5164 C zur Abstimmung 5171 B Seiboth (GB/BHE): zur Sache 5171 C zur Abstimmung 5171 C Dr. Nahm, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5165 D Dr. Vogel (CDU/CSU) (zur Abstimmung) 5171 B Abstimmungen 5171 A, B Einzelplan 27 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 1319) . . 5166 A, 5171 D Abstimmung 5171 D Einzelplan 29 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (Umdruck 453) . . . . 5166 A, 5171 D, 5207 C Abstimmung 5171 D Einzelplan 30: Bundesminister für besondere Aufgaben (Umdruck 454) 5166 A, 5171 D, 5207 C Dr. Czermak (GB/BHE) 5166 A Abstimmung 5171 D Einzelplan 32: Bundesschuld (Drucksache 1523) 5166 B Einzelplan 33: Versorgung (Umdruck 438) 5166 C, 5171 D, 5207 D Traub (SPD) 5166 C Abstimmungen 5171 D Einzelplan 35: Verteidigungslasten (Umdruck 455) 5166 D, 5172 A, 5207 D Eschmann (SPD) 5167 A Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 5167 B Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 5167 D, 5168 A, B, 5172 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5168 A, B Abstimmung 5172 A Einzelplan 40: Soziale Kriegsfolgeleistungen (Umdrucke 459, 460) . 5168 C, 5172 A, 5208 A, B Petersen (GB/BHE) 5168 C Merten (SPD) 5169 A, D Dr. Vogel (CDU/CSU) 5169 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5169 D Abstimmungen 5172 A, B Unterbrechung der Sitzung . . 5170 A Einzelplan 60: Allgemeine Finanzverwaltung (Umdrucke 461, 462) . . 5170 A, 5208 B, 5209 A, 5210 A Dr. Atzenroth (FDP) 5170 B Dr. Höck (CDU/CSU) 5170 C Schoettle (SPD), Berichterstatter 5172 C Abstimmungen 5172 B, D Allgemeine Aussprache: Schoettle (SPD), Berichterstatter . . 5172 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 5180 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 5185 B, 5186 A, B Dr. Menzel (SPD) 5186 A, B Lenz (Trossingen) (FDP) 5186 B Dr. Arndt (SPD) 5188 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5188 D Niederalt (CDU/CSU) 5190 B Dr. Keller (GB/BHE) 5193 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) . . . 5197 C Haushaltsgesetz (Umdrucke 381, 439, 463) 5197 D, 5209 B, C, D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5198 A Dr. Schoettle (SPD) 5198 D Brese (CDU/CSU) 5199 A Traub (SPD) 5199 D Abstimmungen 5199 C, 5200 B Zweite Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Angleichung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 1261); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksachen 1532, zu 1532) 5172 C, 5200 B Schoettle (SPD): als Berichterstatter 5174 A Schriftlicher Bericht 5210 B Abstimmung 5200 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses zum Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksachen 1531., 1260) 5200 D Beschlußfassung 5200 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sturmflutschäden an der Nordseeküste (Drucksachen 1533, 1248) 5201 A Beschlußfassung 5201 A Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) 5201 A Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß 5201 A Nächste Sitzung, — zur Geschäftsordnung: 5201 B Cillien (CDU/CSU) 5201 B Schoettle (SPD) 5201 B Abstimmung 5201 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5202 A Anlage 2: Entschließungsantrag der Abg. Brese u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 03: Bundesrat (Umdruck 391) 5202 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Dr. Kreyssig u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 434) 5202 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Dr. Arndt u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 442) 5203 A Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 437) 5203 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Arndt u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 07 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Umdruck 443) 5203 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Dr. Arndt u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Umdruck 444) 5203 D Anlage 8: Entschließungsantrag der Abg. Naegel u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 435) 5204 A Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Naegel u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 450) 5204 B Anlage 10: Änderungsantrag des Abg. Friese u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 447) 5204 C Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 458) 5205 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg. Arndt u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Umdruck 445) 5205 B Anlage 13: Änderungsantrag der Abg. Dr. Vogel u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 12 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 456) 5205 C Anlage 14: Änderungsantrag der Abg. Dr. Vogel u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 12 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Umdruck 457) 5205 D Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrats (Umdruck 452) 5206 A Anlage 16: Entschließungsantrag der Abg. Margulies u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 430) 5206 B Anlage 17: Änderungsantrag der Abg. Dr. Bergmeyer u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955. Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 436) 5206 C Anlage 18: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Umdruck 451) 5206 D Anlage 19: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 25 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Umdruck 449) 5206 D Anlage 20: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 446) 5207 A Anlage 21: Änderungsantrag der Abg Kuntscher u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Umdruck 448) 5207 D Anlage 22: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 29 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (Umdruck 453) 5207 C Anlage 23: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 30: Bundesminister für besondere Aufgaben (Umdruck 454) 5207 C Anlage 24: Änderungsantrag der Abg. Kortmann u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 33: Versorgung (Umdruck 438) 5207 D Anlage 25: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 35: Verteidigungslasten (Umdruck 455) 5207 D Anlage 26: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 40: Soziale Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 459) . . . . 5208 A Anlage 27: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 40: Soziale Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 460) . . 5208 B Anlage 28: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 60: Allgemeine Finanzverwaltung (Umdruck 461) 5208 B Anlage 29: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 60: Allgemeine Finanzverwaltung (Umdruck 462) . . . . 5209 A Anlage 30: Entschließungsantrag der Abg. Vogel u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955 (Umdruck 381) . . . . 5209 B Anlage 31: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955 (Umdruck 439) . . . . 5209 C Anlage 32: Änderungsantrag der Abg. Dr. Dresbach u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955 (Umdruck 463) . 5209 D Anlage 33: Schriftliche Erklärung der Fraktion der SPD zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP (Umdruck 461) 5210 A Anlage 34: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Gesetzentwurf und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Angleichung des Haushaltsjahres an das Kalenderjahr (zu Drucksache 1532) 5210 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch dien Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Jentzsch 23. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Schuler 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Griem 2. Juli Scheel 2. Juli Berlin 30. Juni Elsner 30. Juni Dr. Graf Henckel 30. Juni Frau Keilhack 30. Juni Mühlenberg 30. Juni Müller (Wehdel) 30. Juni Neuburger 30. Juni Schulze-Pellengahr 30. Juni Dannemann 28. Juni Dr. Horlacher 28. Juni Dr. Lenz (Godesberg) 27. Juni Frau Ackermann 25. Juni Dr. Baade 25. Juni Eberhard 25. Juni Dr. Eckhardt 25. Juni Birkelbach 25. Juni Dr. Deist 25. Juni Frehsee 25. Juni Gefeller 25. Juni Dr. Gülich 25. Juni Heiland 25. Juni Held 25. Juni Hufnagel 25. Juni Kalbitzer 25. Juni Dr. Kopf 25. Juni Dr. Kreyssig 25. Juni Lenz (Brühl) 25. Juni Dr. von Merkatz 25. Juni Dr. Oesterle 25. Juni Onnen 25. Juni Dr. Pohle (Düsseldorf) 25. Juni Richter 25. Juni Sabaß 25. Juni Dr. Schöne 25. Juni Dr.-Ing. E. h. Schuberth 25. Juni Frau Dr. Schwarzhaupt 25. Juni Strauß 25. Juni Wehner 25. Juni Zühlke 25. Juni. Bauer (Würzburg) 24. Juni Frau Beyer (Frankfurt) 24. Juni Brockmann (Rinkerode) 24. Juni Geiger (München) 24. Juni Dr. Gleissner (München) 24. Juni Illerhaus 24. Juni Jaksch 24. Juni Kühlthau 24. Juni Lemmer 24. Juni Dr. Leverkuehn 24. Juni Menke 24. Juni Dr. Orth 24. Juni Rademacher 24. Juni Rehs 24. Juni Dr. Wellhausen 24. Juni Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Will 24. Juni Berendsen 23. Juni Fassbender 23. Juni Dr. Hellwig 23. Juni Krammig 23. Juni Kühn (Bonn) 23. Juni Dr. Maier (Stuttgart) 23. Juni Dr. Mocker 23. Juni Stauch 23. Juni Frau Strobel 23. Juni Dr. Weber (Koblenz) 23. Juni Wienand 23. Juni Brandt (Berlin) 24. Juni Wehking 24. Juni Wiedeck 23. Juni Dr. Storm 23. Juni Wolf (Stuttgart) 23. Juni b) Urlaubsanträge Dr. Graf Henckel bis einschließlich 23. Juli Anlage 2 Umdruck 391 (Vgl. S. 5134 D, 5151 D) Entschließungsantrag der Abgeordneten Brese und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 03: Bundesrat (Drucksachen 1100, 1503): Der Bundestag wolle beschließen: Der Präsident des Bundesrates wird aufgefordert, von dem Umbau des Bundesratssaales abzusehen und die in Haushaltsplänen der zurückliegenden Jahre für diesen Umbau bewilligten Mittel endgültig einzusparen. Bonn, den 13. Juni 1955 Brese Barlage Dr. Bergmeyer Bock Brookmann (Kiel) Frau Dietz Eckstein Friese Dr. Glasmeyer Gumrum Heye Kortmann Kuntscher Lermer Lotze Frau Dr. Maxsein Meyer-Ronnenberg Oetzel Dr. Siemer Stingl Walz Anlage 3 Umdruck 434 (Vgl. S. 5146 D, 5151 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kreyssig, Kiesinger, Gaul, Dr. Eckhardt, Matthes und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1100, 1506): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 wird der Ansatz Tit. 630 — Zuschuß für das Kunsthistorische Institut in Florenz — um 40 000 DM von 140 000 DM auf 180 000 DM erhöht. Bonn, den 20. Juni 1955 Dr. Kreyssig Dr. Lütkens Dr. Schmid (Frankfurt) Kiesinger Höfler Massoth Rasner Gaul Dr. Eckhardt Matthes Anlage 4 Umdruck 442 (Vgl. S. 5142 C, 5151 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1100, 1506): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 03 Tit. 101 wird der Ansatz um 66 180 DM erhöht, um die Dienstaufwandsentschädigung für 1 Präsidenten um jährlich 1800 DM zu erhöhen und als Dienstaufwandsentschädigung für 4 Senatspräsidenten und 25 Bundserichter jährlich je 2220 DM zu gewähren. Bonn, den 21. Juni 1955 Dr. Arndt Arnholz Böhm (Düsseldorf) Dr. Greve Maier (Freiburg) Dr. Menzel Merten Metzger Frau Meyer-Laule Pohle (Eckernförde) Rehs Reitzner Ritzel Dr. Schmid (Frankfurt) Schröter (Wilmersdorf) Seuffert Wittrock Frau Wolff (Berlin) Anlage 5 Umdruck 437 (Vgl. S. 5147 B, 5151 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1100, 1506): Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz — die in Tit. 101 vom Haushaltsausschuß beschlossenen k.w.-Vermerke bei den Stellen des Bundespaßkontrolldienstes zu streichen und insoweit die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 21. Juni 1955 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 443 (Vgl. S. 5152 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt, Böhm (Düsseldorf), Dr. Greve und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 07 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 1100, 1507): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 07 04 Tit. 101 wird der Ansatz um 219 540 DM erhöht, um die Dienstaufwandsentschädigung für 1 Präsidenten um jährlich 1800 DM zu erhöhen und als Dienstaufwandsentschädigung zu gewähren für 1 Oberbundesanwalt jährlich 2400 DM sowie für 11 Senatspräsidenten, 79 Bundesrichter und 7 Bundesanwälte jährlich je 2220 DM. Bonn, den 21. Juni 1955 Dr. Arndt Arnholz Böhm (Düsseldorf) Dr. Greve Maier (Freiburg) Dr. Menzel Merten Metzger Frau Meyer-Laule Pohle (Eckernförde) Rehs Reitzner Ritzel Dr. Schmid (Frankfurt) Schröter (Wilmersdorf) Seuffert Wittrock Frau Wolff (Berlin) Anlage 7 Umdruck 444 (Vgl. S. 5152 A, B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt und Genossen zur dritten Beratung .des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen 1100, 1508) : Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 08 03 Tit. 101 wird der Ansatz um 72 840 DM erhöht, um die Dienstaufwandsentschädigung für 1 Präsidenten um jährlich 1800 DM zu erhöhen und als Dienstaufwandsentschädigung für 4 Senatspräsidenten und 28 Bundesfinanzrichter jährlich je 2220 DM zu gewähren. Bonn, den 21. Juni 1955 Dr. Arndt Arnholz Böhm (Düsseldorf) Dr. Greve Maier (Freiburg) Dr. Menzel Merten Metzger Frau Meyer-Laule Pohle (Eckernförde) Rehs Reitzner Ritzel Dr. Schmid (Frankfurt) Schröter (Wilmersdorf) Seuffert Wittrock Frau Wolff (Berlin) Anlage 8 Umdruck 435 (Vgl. S. 5152 C) Entschließungsantrag der Abgeordneten Naegel, Dr. Schöne, Dr. Starke, Samwer, Dr. Elbrächter und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1100, 1509): Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag wird ersucht, die in Kap. A 09 01 Tit. 530 (Darlehen für die Investitionen in der demontagegeschädigten Wirtschaft) aus dem Haushaltsplan 1953 übertragenen Mittel, die nunmehr auch auf 1955 übertragen sind, im laufenden Haushaltsjahr dem Bundesminister für Wirtschaft zum bestimmungsgemäßen Einsatz zur Verfügung zu stellen. Bonn, den 18. Juni 1955 Naegel Dr. Böhm (Frankfurt) Lenz (Brühl) Scharnberg Dr. Serres Dr. Schöne Dr. Deist Dr. Königswarter Kurlbaum Schmidt (Hamburg) Dr. Starke Dr. Wellhausen Samwer Dr. Elbrächter Anlage. 9 Umdruck 450 (Vgl. S. 5152 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Naegel, Dr. Kreyssig, Dr. Hoffmann, Samwer, Dr. Elbrächter und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1100, 1509): Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 09 02 Tit. 305 den Sperrvermerk „Davon sind 300 000 DM gesperrt." zu streichen. Bonn, den 15. Juni 1955 Naegel Dr. Kreyssig Dr. Hoffmann Samwer Dr. Elbrächter Kurlbaum Hansen (Köln) Dr. Bleiß Schmücker Kirchhoff Bock Griem Graf von Spreti Dr. Höck Meyer-Ronnenberg Berendsen Mensing Stücklen Dr. Schild (Düsseldorf) Koops Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Sabaß Friese Dr. Bürkel Holla Dr. Leverkuehn Leonhard Anlage 10 Umdruck 447 (Vgl. S. 5152 D, 5153 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Friese, Dr. Gleissner (München), Dr. Schild (Düsseldorf) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1100, 1510): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 956 werden in den Erläuterungen unter Nummer 6 hinter den Worten „einschließlich Landarbeiterwohnungsbau" die Worte eingefügt: „und Wohnungen für unselbständige Landhandwerker in Betrieben, die überwiegend für die Landwirtschaft tätig sind,". Bonn, den 20. Juni 1955 Friese Dr. Gleissner (München) Dr. Schild (Düsseldorf) Glüsing Barlage Giencke Niederalt Diedrichsen Eickhoff Dr. Hesberg Holla Illerhaus Becker (Pirmasens) Dr. Franz Dr. Keller Schneider (Hamburg) Günther von Bodelschwingh Fuchs Donhauser Wehking Heiland Kemmer (Bamberg) Unertl Dr. Dollinger Burgemeister Oetzel Blöcker Dr. von Buchka Stücklen Dr. Conring Struve Kortmann Krammig Anlage 11 Umdruck 458 (Vgl. S. 5153 A) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1100, 1510): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 956 wird die Ziffer 7 der Erläuterungen wie folgt ergänzt: sowie Umbau von Kuttern bei hilfsbedürftigen, besonders förderungswürdigen Betrieben. Bonn, den 23. Juni 1955 Giencke Brookmann (Kiel) Struve Dr. Bartram Blöcker Bock Glüsing Rasner Dr. Krone und Fraktion Anlage 12 Umdruck 445 (Vgl. S. 5153 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Drucksachen 1100, 1511): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 1105 Tit. 101 wird der Ansatz um 21 780 DM erhöht, um die Dienstaufwandsentschädigung für 1 Präsidenten um jährlich 1 800 DM zu erhöhen und als Dienstaufwandsentschädigung für 1 Senatspräsidenten und 8 Bundesrichter jährlich je 2 220 DM zu gewähren. 2. In Kap. 1107 Tit. 101 wird der Ansatz um 61 740 DM erhöht, um die Dienstaufwandsentschädigung für 1 Präsidenten um jährlich 1 800 DM zu erhöhen und als Dienstaufwandsentschädigung für 7 Senatspräsidenten und 20 Bundesrichter jährlich je 2 220 DM zu gewähren. Bonn, den 21. Juni 1955 Dr. Arndt Arnholz Böhm (Düsseldorf) Dr. Greve Maier (Freiburg) Dr. Menzel Merten Metzger Frau Meyer-Laule Pohle (Eckernförde) Rehs Reitzner Ritzel Dr. Schmid (Frankfurt) Schröter (Wilmersdorf) Seuffert Wittrock Frau Wolff (Berlin) Anlage 13 Umdruck 456 (Vgl. S. 5153 C, 5158 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Krammig, Dr. Conring, Niederalt und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 12 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1100, 1512, 1534) : Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 12 02 Tit. 531 — Liquiditätshilfe für die Deutsche Bundesbahn — in Höhe von 200 000 000 DM wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1955 Dr. Vogel Krammig Dr. Conring Niederalt Brese Friese Barlage Giencke Eckstein Wullenhaupt Dr. Willeke Gumrum Dr. Franz Varelmann Demmelmeier Scheppmann Wacker (Buchen) Gengler Lenz (Trossingen) Frühwald Anlage 14 Umdruck 457 (Vgl. S. 5157 D, 5159 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Krammig, Dr. Conring, Niederalt und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 12 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Einzelplan 60: Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 1100, 1512, 1530, 1534): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Einzelplan 12 Kap. 12 02 ist Tit. 511 ersatzlos zu streichen. 2. In Einzelplan 60 Kap. 60 01 ist in Tit. St 24 der Betrag von 1 146 000 000 DM durch den Betrag 1 142 000 000 DM zu ersetzen und der Vermerk in der Zweckbestimmung „Kapitel 12 02 Titel 511" zu streichen. Bonn, den 23. Juni 1955 Dr. Vogel Krammig Dr. Conring Niederalt Brese Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Lenz (Trossingen) Frühwald Brookmann (Kiel) Gengler Giencke Wacker (Buchen) Demmelmeier Scheppmann Friese Barlage Varelmann Gumrum Dr. Franz Eckstein Anlage 15 Umdruck 452 (Vgl. S. 5160 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 28 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Drucksachen 1100, 1520): Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 28 wird gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 430 (Vgl. S. 5162 A) Entschließungsantrag der Abgeordneten Margulies und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955. Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 1100, 1516): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit der Europäischen Zahlungsunion in Verhandlungen einzutreten dahingehend, daß die EZU die Möglichkeit schafft, Reiseschecks über Verrechnungseinheiten auszustellen, die in allen Mitgliedstaaten der OEEC zum festgesetzten Kurs gegen Landeswährung eingelöst werden können. Bonn, den 15. Juni 1955 Margulies Dr. Drechsel Frau Friese-Korn Gaul Dr. Hoffmann Hübner von Manteuffel (Neuß) Dr. Mende Dr. Preiß Dr. Reif Schloß Schwann Stahl Dr. Starke Dr. Will Anlage 17 Umdruck 436 (Vgl. S. 5160 B, 5162 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Bergmeyer und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 1100, 1516): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 24 03 werden die Ansätze in den Tit. 103, 104, 200 bis 204, 206, 208, 215, 217, 240 und 299 um die Beträge gekürzt, die für die Vertretung bei der FOA in Washington vorgesehen sind. Bonn, den 18. Juni 1955 Dr. Bergmeyer Bauknecht Brese Dr. Conring Etzenbach Gibbert Friese Glüsing Krammig Niederalt Richarts Schwarz Struve Dr. Vogel Dr. Willeke Anlage 18 Umdruck 451 (Vgl. 5162 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 24 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 1100, 1516): Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 24 wird gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 449 (Vgl. 5162 B, 5171 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 25 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 1100, 1517): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 25 01 wird folgender neuer Titel eingefügt: Tit. 533 Darlehen für Wohnungsbau für die innere Umsiedlung (Innere Evakuiertenrückführung) 50 000 000 DM. Bonn, den 22. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 446 (Vgl. S. 5164 C, 5171 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 1100, 1518) : Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 26 01 wird in Tit. 301 Buchstabe a in Zweckbestimmung, Ansatz und Erläuterungen die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. In Kap. 26 01 Tit. 310 wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 21. Juni 1955 Seiboth und Fraktion Anlage 21 Umdruck 448 (Vgl. S. 5165 D, 5171 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher, Dr. Vogel, Dr. Götz und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 26 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 1100, 1518): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 01 wird Tit. 310 — Betreuung der heimatlosen Ausländer — in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 22. Juni 1955 Kuntscher Dr. Vogel Dr. Götz Brookmann (Kiel) Schneider (Hamburg) Dr. Rinke Heye Ehren Varelmann Dr. Baron Manteuffel-Szoege Stingl Schütz Miller Wacher (Hof) Walz Mensing Cillien Anlage 22 Umdruck 453 (Vgl. S. 5166 A, 5171 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 29 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Familienfragen (Drucksachen 1100, 1521): Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 29 wird gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 23 Umdruck 454 (Vgl. S. 5166 A, 5171 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 30: Bundesminister für besondere Aufgaben (Drucksachen 1100, 1522) : Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 30 wird gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 24 Umdruck 438 (Vgl. 5166 C, 5171 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Kortmann, Burgemeister, Dr. Vogel und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 33: Versorgung (Drucksachen 1100, 1524): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 33 08 wird in Tit. 162 — Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen des Ersten Weltkrieges — der Betrag von 1 000 000 DM wiedereingesetzt. Bonn, den 20. Juni 1955 Kortmann Burgemeister Dr. Vogel Berendsen Dr. von Buchka Dr. Conring Gerns Engelbrecht-Greve Heye Lotze Majonica Rasner Schrader von Manteuffel (Neuß) Schneider (Bremer- haven) Anlage 25 Umdruck 455 (Vgl. S. 5166 D, 5172 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgeset- zes 1955, Einzelplan 35: Verteidigungslasten (Drucksachen 1100, 1525): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 35 01 wird a) der Ansatz in Tit. 300 — Verteidigungsaufwand der Bundesrepublik — auf 4 008 096 700 DM gekürzt, b) ein neuer Tit. 301 geschaffen mit folgender Zweckbestimmung: Tit. 301 für Maßnahmen auf dem Gebiet des zivilen Luftschutzes 1 200 000 000 DM. Die Mittel werden vom Bundesminister des Innern bewirtschaftet. Bonn, den 22. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 26 Umdruck 459 (Vgl. 5169 A, 5172 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 40: Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 1100, 1526): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 4010 Tit. 300 wird der Zweckbestimmungsvermerk gestrichen und durch folgende Fassung ersetzt: Aus diesen Mitteln sind 25 Millionen DM für Darlehen zur Wohnraumbeschaffung und zum Existenzaufbau sowie für Beihilfen zur Beschaffung von Hausrat bestimmt. Bonn, den 22. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 27 Umdruck 460 (Vgl. S. 5172 B) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 40: Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 1100, 1526): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 40 10 wird der Ansatz für Tit. 530 — Darlehen zur Wohnraumbeschaffung und zum Existenzaufbau — auf 70 000 000 DM erhöht. Bonn, den 23. Juni 1955 Seiboth und Fraktion Anlage 28 Umdruck 461 (Vgl. S. 5171 A, 5172 B) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 60: Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 1100, 1530): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Interesse einer Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Gesamtheit der Beteiligungen des Bundes, zum Zweckeiner Verstärkung des Einflusses Ides Parlaments ,auf die Verwaltung 'dieser Beteiligungen, zur Beseitigung von Zweifelsfragen bei der Verwaltung und zur Förderung einer volkswirtschaftlich zweckmäßigen und vertretbaren Privatisierung bundeseigener Beteiligungen folgende Maßnahmen unverzüglich in ,die Wege zu leiten: 1. Die Rechnungslegung soll durch Vorlage eines besonderen Wirtschaftsplanes erfolgen, der eine Anlage des Haushaltsplanes ist. Der Wirtschaftsplan soll Angaben über die Nennwerte und die Rechnungswerte der Beteiligungen enthalten sowie durch eine Ertrags- und Aufwandsrechnung ergänzt werden. Dem besonderen Wirtschaftsplan sollen die ,Bilanzen der wesentlichsten Beteiligungen sowie konsolidierte Bilanzen der Bundeskonzerne beigefügt werden. Zur besseren Verwirklichung dieses Zieles ist eine Vereinheitlichung der Bilanzstichtage aller bedeutenderen Bundesbeteiligungen anzustreben. Ein Verzeichnis ,aller Mitglieder der Aufsichtsräte, Beiräte oder gleichwertiger Organisationen ist beizufügen, aus dem die aktiven und ehemaligen Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit ihren dienstlichen Funktionen ersichtlich sind; außerdem sind die Produktionsziffern derartiger Betriebe und ihr Anteil an der Gesamtproduktion in der Bundesrepublik anzugeben; Kreditverflechtungen zwischen bundeseigenen Betrieben sind tunlichst offenzulegen. 2. Bei einer Beteiligung ides Bundes an der Gründung von Wirtschaftsunternehmen oder an bereits bestehenden Unternehmungen ist durch Änderungen der Vorschriften der Reichshaushaltordnung die Mitwirkung des Parlaments sicherzustellen. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist alsbald vorzulegen. Für die Veräußerung von Bundesbeteiligungen ist die parlamentarische Mitwirkung auch für den Fall der Veräußerung mittelbarer Beteiligungen gesetzlich zu gewährleisten. Im übrigen wird im Interesse der Förderung der Privatisierung zwar ,die Anwendung des Grundsatzes einer Substanzerhaltung anerkannt, nicht aber der Grundsatz des Bestandschutzes zur Anwendung gebracht. Im Falle der Notwendigkeit des Erwerbes neuen Bundesvermögens, insbesondere im Zuge der Wiederaufrüstung, ist anzustreben, nach Möglichkeit entsprechende Vermögensveräußerungen vorzunehmen. Soweit nach wirtschaftlichen Erwägungen die Überführung bundeseigener Beteiligungen in die Hände der Privatwirtschaft zweckdienlich erscheint, soll ein solcher Vorgang dringlich gefördert werden. 3. Die Eigentumsfrage soll nach den Vorschriften des Grundgesetzes zur Verminderung von Zweifelsfragen durch Vorlage eines Entwurfes eines im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgesetzes unverzüglich rechtlich klargestellt werden, soweit dies noch nicht geschehen ist. Dies gilt auch für die Volkswagenwerk GmbH. 4. Die Beteiligungen bei den Sondervermögen, insbesondere bei der Bundesbahn, sollen in den Jahresberichten im einzelnen bekannt gegeben werden. 5. Eine Reform des Haushaltsrechts, die den Erfordernissen einer modernen öffentlichen Finanzwirtschaft einschließlich der öffentlichen Kapital- und Vermögenswirtschaft entspricht, ist alsbald durchzuführen. Bonn, den 23. Juni 1955 Dr. Krone und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Eickhoff und Fraktion Anlage 29 Umdruck 462 (Vgl. 5170 B, 5172 B) Änderungsantrag der Fraktion der FPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 60: Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 1100, 1530) : Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 60 03 wird die Ausgabe Tit. 890 gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1955 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 30 Umdruck 381 (Vgl. 5199 D, 5200 B) Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller, Dr. Schild (Düsseldorf) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955 (Drucksachen 1100, 1500 bis 1530): Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag mißbilligt, daß trotz der von dem Haushaltsausschuß gegebenen Anregungen die Neuregelung der Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung bei Bundesbehörden zu einer gegenteiligen Entwicklung und zu erheblichen Kostensteigerungen geführt hat. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken und eine Begrenzung dieser Zuschüsse zu erreichen, wird die Bundesregierung ersucht, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Gemeinschaftsverpflegung bei Bundesbehörden nach folgenden Gesichtspunkten zu ändern: 1. Gemeinschaftsverpflegungsbeihilfen dürfen nur für Orte gewährt werden, an denen die örtlichen Verhältnisse und die Verkehrslage die Einnahme einer Mittagsmahlzeit zu Hause allgemein nicht zulassen. 2. Die Zuschüsse dürfen nur in Sachleistungen und nur in der Form der Bezuschussung einer warmen Mittagsmahlzeit bestehen. 3. Zuschüsse dürfen nicht gezahlt werden, wenn an den betreffenden Orten von den dortigen kommunalen und Länderbehörden bisher keine Zuwendungen gewährt wurden. Sie dürfen nicht höher sein als die der kommunalen und Länderbehörden am gleichen Ort. 4. Die Gemeinschaftsküchen dürfen nur dort eingerichtet werden, wo die Zahl der Teilnehmer dieses rechtfertigt. 5. Die Zuschüsse begründen keinen Rechtsanspruch. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der neuen Besoldungsreform Mittel und Wege zu finden, um auf einen Abbau der direkten Zuschüsse hinzuwirken. Bonn, den 8. Juni 1955 Dr. Vogel Dr. Conring Gengler Giencke Dr. Gleissner (München) Niederalt Frau Rösch Dr. Willeke Ritzel Dr. Gülich Ohlig Traub Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Keller Dr. Schild (Düsseldorf) Anlage 31 Umdruck 439 (Vgl. S. 5200 B) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955 (Drucksachen 1100, 1500): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, so rasch wie möglich die in dem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 19. November 1954 geforderte Untersuchung durchzuführen, ob und in welcher Weise eine Änderung des gegenwärtig geltenden Umsatzsteuerrechts erforderlich ist. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll dem Bundestag vorgelegt werden. Bonn, den 21. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 32 Umdruck 463 (Vgl. S. 5197 D, 5199 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dresbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955 (Drucksachen 1100, 1500, 1534 Nr. 10): Der Bundestag wolle beschließen: § 4 a wird gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1955 Dr. Dresbach Brück Spies (Emmenhausen) Dr. Miessner Kramel Seiboth Gemein Dr. Rinke Dr. von Buchka Dr. Klötzer Dr. Moerchel von Manteuffel (Neuß) Kühn (Bonn) Frau Friese-Korn Karpf Lang (München) Dr. Kleindinst Dr. Sornik Anlage 33 (Vgl. 5172 B) Schriftliche Erklärung der Fraktion des SPD zum Entschließungsantrag der CDU/CSU, FDP und DP (Umdruck 461) Die sozialdemokratische Fraktion hält es für dringend geboten, in wesentlich größerem Umfange als bisher die Öffentlichkeit über die Gesamtheit der Beteiligungen des Bundes zu unterrichten und den Einfluß des Parlamentes auf die Verwaltung der Beteiligungen zu verstärken. Wir Sozialdemokraten befürworten eine verbesserte Rechnungslegung durch Vorlage eines besonderen Wirtschaftsplanes mit detaillierten Bilanzen der größeren Gesellschaften, mit konsolidierten Bilanzen der Bundeskonzerne und mit einer Darstellung der Kreditverflechtungen zwischen bundeseigenen Betrieben. Insoweit erklären wir uns mit dem Inhalt der Entschließung einverstanden. Wir haben vor dem Hohen Hause auch wiederholt dargelegt, daß wir eine beschleunigte Abwicklung der in Liquidation befindlichen Unternehmen wünschen und die Veräußerung solcher Beteiligungen befürworten, die für die Verfolgung gesamtwirtschaftlicher Ziele unwesentlich sind. Dagegen können wir uns weder zudem in der Präambel festgelegten Grundsatz einer generellen Privatisierung der Bundesbeteiligungen noch zu einer Veränderung des Bundesvermögens im Zusammenhang mit der Wiederaufrüstung bekennen. Diese in der Entschließung enthaltenen Formulierungen sind uns zu weitgehend. Sie entsprechen nicht den Grundsätzen einer aktiven Wirtschaftspolitik, die das Vorhandensein öffentlicher Betriebe erforderlich macht. Die sozialdemokratische Fraktion ist bereit, den Gesamtkomplex der Bundesbeteiligungen - einschließlich der Besetzung der Aufsichtsräte — in den zuständigen Ausschüssen eingeh11nd zu prüfen und dabei die Besonderheiten der einzelnen Beteiligungen und deren gesamtwirtschaftliche Bedeutung weitgehend zu berücksichtigen. Aus den dargelegten Gründen lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Bonn, den 23. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 34 zu Drucksache 1532 (Vgl. 5174 A, 5200 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 1261) und über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Angleichung des Haushaltsjahrs an das Kalenderjahr (Drucksache 940) Berichterstatter: Abgeordneter Schoettle Der Grundgedanke der vorliegenden Anträge ist die Vorverlegung des Rechnungsjahrs vom 1. April auf den 1. Januar. Die Bedeutung dieser Vorverlegung ist in breiter Öffentlichkeit lebhaft diskutiert worden. Es wird auf die Denkschrift des Bundesministeriums der Finanzen, betreffend Vorverlegung des Rechnungsjahres der öffentlichen Hand, abgedruckt in den Allgemeinen Vorbemerkungen zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1955, Seite 207 ff., verwiesen. Die Beratung der Anträge im Haushaltsausschuß hat ergeben, daß die Vorverlegung grundsätzlich begrüßt wird. Aber dieser Gedanke läßt sich nur im Einverständnis mit allen Ländern verwirklichen. Der Bundeshaushalt ist nur ein Teil des öffentlichen Haushalts. Der öffentliche Haushalt umfaßt auch noch die Haushalte der Länder, der Gemeinden und der Sozialversicherungsträger. Der öffentliche Haushalt muß als Ganzes gesehen und auch als Ganzes geordnet werden. Es ist nicht zu vertreten, daß das Rechnungsjahr des Bundes einen anderen Zeitraum umfaßt als das Rechnungsjahr der übrigen öffentlichen Körperschaften. Die Frage der Vorverlegung des Rechnungsjahrs ist zwischen den Leitern der Haushaltsabteilungen des Bundesministeriums der Finanzen (Schoettle) und der Länderfinanzministerien bereits im Mai 1954 eingehend besprochen, leider aber von allen Ländern abgelehnt worden. Die bisherigen Verhandlungen zwischen dem Bundesminister der Finanzen und den Finanzministern der Länder haben gezeigt, daß sich bei den Ländern erst dann eine andere Beurteilung der Sachlage ergeben würde, wenn durch Änderung des deutschen Haushaltsrechts sichergestellt wäre, daß durch die Terminverlegung auf den 1. Januar eine pünktliche Verabschiedung der Länderhaushaltspläne gewährleistet ist. Es ist dabei insbesondere daran gedacht, die Vielzahl der Verwaltungsausgaben aus dem jährlichen Turnus der Haushaltsberatungen in geeigneter Weise herauszulösen und sie einer mehrjährigen Beratung zuzuführen. Das Verfahren zur Feststellung der Haushaltspläne soll dadurch, ohne an echter Intensität zu verlieren, zeitlich verkürzt werden. Im Bundesministerium der Finanzen wird zur Zeit an einer Reform des Haushaltsrechts gearbeitet. Ein frühzeitiges Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuß des Bundestages ist sichergestellt. Der mit der Reform beauftragte Arbeitsstab wird das Problem der Vorverlegung des Rechnungsjahrs auf den 1. Januar unter dem neuen Gesichtspunkt nochmals mit den Ländern zu gegebener Zeit beraten. Der Haushaltsausschuß ist zu dem Ergebnis gekommen, daß im Augenblick die in den Anträgen vorgesehene gesetzliche Regelung deshalb noch nicht möglich ist, weil zunächst das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern abgewartet werden sollte. Der Ausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, den Antrag des Haushaltsausschusses im Mündlichen Bericht — Drucksache 1532 — anzunehmen. Bonn, den 26. Mai 1955 Schoettle Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über Einzelplan 60.
    Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 60. Wer diesen Einzelplan in der nunmehr vorliegenden Fassung annehmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan ist angenommen.
    Die Einzelpläne sind nunmehr in dritter Lesung durchberaten.
    Bevor ich das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 aufrufe, eröffne ich die allgemeine Aussprache dritter Beratung.
    Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist Ende Juni, also schon wieder beinahe drei Monate über das Ende des alten Haushaltsjahres hinaus. Die Frage, wann der Haushalt 1955 in Kraft gesetzt werden kann, ist noch durchaus offen. Der Bundesrat, der nun dran ist, hat drei Wochen Zeit, und man kann mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß er nach dem Beschluß dieses Hauses zum Inanspruchnahmegesetz den Vermittlungsausschuß anrufen wird, um eine Änderung des Prozentsatzes herbeizuführen, den der Bund aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhält. Man geht wohl nicht zu weit, wenn man den 1. August als Termin der Verkündung des neuen


(Schoettle)

) Haushalts annimmt. Angesichts dieses Umstandes muß man die Frage stellen, ob es denn ein unerreichbares Ziel ist, daß dieses Haus nach dem Grundgesetz der Bundesverwaltung einen rechtskräftigen Haushalt zu Beginn eines Haushaltsjahres beschert. Ich komme auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre zu der Überzeugung, daß das wahrscheinlich nicht möglich sein wird, nie erreichbar.
Halten wir uns einmal an die Beratungsdaten des vorliegenden Etats: Nachdem er das Kabinett, den Bundesrat im ersten Durchgang und wieder das Kabinett passiert hatte, fand die erste Beratung am 8. Dezember 1954 statt. Der Haushaltsausschuß begann noch vor den Weihnachtsferien mit seiner Arbeit. Er hat sich in 44 zum Teil ganztägigen Sitzungen, wie ich Ihnen als Berichterstatter mitzuteilen die Ehre hatte, mit dem Haushaltsplan beschäftigt. Am 26. Mai konnten die Beratungen im Haushaltsausschuß abgeschlossen werden. Am 26. Mai! Heute schließen wir, wie ich hoffe, die dritte Beratung ab, also fast einen Monat nach dem Abschluß der Beratungen im Haushaltsausschuß. Dabei — das darf man, ohne irgend jemandem Vorschußlorbeeren zu spenden, feststellen — haben alle Beteiligten ihr Äußerstes getan, um die frühzeitige Beratung zu ermöglichen. Man kann das von den Ressorts sagen, die bereits um die Mitte des Vorjahres ihre Voranschläge an das federführende Finanzministerium eingereicht hatten, von dem Finanzministerium, das mit der endgültigen Fertigstellung des kabinettsreifen Entwurfs beschäftigt war, vom Kabinett, schließlich vom Bundesrat und von diesem Haus; vom Haushaltsausschuß will ich in diesem Zusammenhang nicht reden. Es ist also offenbar nicht zu schaffen. Die Frage erhebt sich: Warum kommen wir mit unseren Haushaltsberatungen eigentlich nie rechtzeitig zu Rande? Ich glaube, es ist ein wichtiges Thema, weil von der rechtzeitigen Verabschiedung des Haushalts abhängt, ob die Verwaltung während des Haushaltsjahres wirklich oder wenigstens. theoretisch unter einer geordneten Haushaltsgesetzgebung arbeitet.
Ich glaube, die Gründe für das Versagen in diesem Punkt — das Wort gebrauche ich ohne jedes Werturteil, lediglich als eine Feststellung — liegen wahrscheinlich in der verfassungsrechtlichen Konstruktion der Bundesrepublik.

(Abg. Dr. Bucerius: Sehr richtig!)

Wir brauchen uns nur einen Augenblick zu vergegenwärtigen, daß jedes Jahr das Tauziehen um den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer viele Wochen in Anspruch nimmt und meistens die Deckungsfrage in ein undurchdringliches Dunkel hüllt, bis der Haushalt dann endgültig im Bundesgesetzblatt erschienen ist.

(Zuruf rechts: Sehr wahr!)

Praktisch ist es ja so, daß der Haushaltsausgleich bei dieser Konstruktion letztlich von der Zustimmung der Länder abhängt.
Wir kommen auf einen anderen Grund, den Umstand, daß nach der Einbringung des Haushalts in der Regel im günstigsten Fall, wenn er so eingebracht ist, wie im vergangenen Jahr, vielleicht noch eine Woche vor den Weihnachtsferien für die Beratungen im Ausschuß zur Verfügung steht und daß man dann erst in der zweiten oder dritten Januarwoche wieder anfangen kann, wenn man die Mitglieder des Ausschusses nicht unnötigerweise und lebensgefährlich strapazieren will. All das bringt Terminverluste. In die Beratungen fällt dann die Osterpause, und wir mußten in diesem Jahr sogar noch die Pfingstpause mit in unsere Planungen einbeziehen. Man verliert also auch dadurch Zeit, daß das Haushaltsjahr im April beginnt und daß in die Phase, in der wirklich beraten werden soll, eine Reihe von Ferientagen fallen, die unwiederbringliche Zeit kosten. Die Nichtübereinstimmung von Kalenderjahr und Haushaltsjahr ist mit einer der Gründe dafür, daß wir uns in der Regel mit der Verabschiedung ,des Haushalts verspäten. Und nicht zuletzt unser ganzes Haushaltsrecht mit seiner kameralistisch-fiskalischen Grundtendenz; die — hier muß ich etwas aussprechen, was mir seit langem Anlaß zu Überlegungen war — dieses Haus zwingt, sich mit einer Unsumme von Details zu befassen, wie sie in dieser Art wahrscheinlich kaum ein anderes Parlament bemühen, unsere Landtage ausgenommen, die unter dem gleichen Haushaltsrecht stehen.
Schließlich kann man durchaus zu dem Schluß kommen: Je detaillierter die Haushaltspläne sind, die ein Parlament zu beraten hat, um so fragwürdiger wird die tatsächliche Kontrolle der Verwaltung durch das Parlament.

(Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

Man muß die Frage stellen, ob man nicht einen anderen Weg suchen müßte, um das Parlament zu einer effektiven Kontrolle der Verwaltung instand zu setzen, ohne es mit Einzelheiten zu belasten, in deren Gestrüpp die Übersicht über die tatsächlichen Vorgänge in der Verwaltung leicht verlorengeht. Ich kann im Augenblick die Möglichkeiten nicht genau überschlagen. Vielleicht haben einige Herren aus diesem Hause in der nächsten Zeit Gelegenheit, sich in den Vereinigten Staaten anzusehen, wie man das dort macht. Ich habe den Eindruck, daß sich manches auch einfacher und effektiver machen läßt, als wir es hier machen.
Daß ich das ausspreche, ist einfach der Ausdruck einer Sorge, die ich gerade als Mitglied der Opposition habe, der an der Kontrolle der Verwaltung in einem noch viel höheren Maße gelegen sein muß als den Angehörigen der Regierungskoalition. Ich kann mir auch denken, daß eine wirksamere Kontrolle der Verwaltung nicht durch das Sich-Versenken in die Einzelheiten des Haushaltsplanes geschieht, der ja doch zu einem erheblichen Teil aus Schätzungen — Schätzungen, die zum Teil auch aus politischen Erwägungen so oder so ausgefallen sind — besteht, sondern durch das Heranrücken der Rechnung an den Abschluß eines Haushaltsjahres und die gründlichere Beratung der Ergebnisse des Vollzugs des Haushalts, als wir es bisher konnten, weil wir ja immer jahrelang hinter den Tatsachen herhinken, wenn wir die Rechnung beraten.
Allerdings müßte man dann auch dazu kommen, daß weit mehr als bisher aus den Beanstandungen beim Vollzug des Haushalts, wie sie der Rechnungshof dem Hause vorlegt, echte, fühlbare Konsequenzen gezogen werden, so daß auch ein Stück Erziehungsarbeit für die Verwaltung in der Prüfung der Rechnungsergebnisse liegt, was heute weitgehend nicht der Fall ist. Dazu kämen eine Stärkung der Kompetenz des Rechnungshofs und ein noch viel engerer Kontakt des Parlaments mit dem Rechnungshof als einem Instrument der parlamentarischen Kontrolle der öffentlichen Verwaltung.


(Schoettle)

Schließlich, meine Damen und Herren — auch das muß hinzugesetzt werden —, wäre eine Stärkung der Position des Parlaments gegenüber der Verwaltung gerade auch in finanziellen Fragen notwendig. Ich weiß, daß das ein sehr kompliziertes und dorniges Problem ist, das sich nicht nur in Formulierungen staatsrechtlicher Natur ausdrücken läßt. Es handelt sich hier auch um politisch-psychologische Faktoren, ja — ich will ganz offen sein — auch darum, ob das Parlament genügend Selbstbewußtsein gegenüber der Verwaltung und der an ihrer Spitze stehenden Regierung aufbringt.

(Beifall bei der SPD.)

Das Parlament ist nicht nur ein Instrument der Regierungspolitik, sondern eine selbständige verfassungsrechtliche Figur; es sollte sich aus seinem Selbstbewußtsein heraus bestimmte Dinge einfach nicht gefallen lassen.

(Erneute Zustimmung bei der SPD.)

Hier — und das wissen Sie haben gerade wir
von der sozialdemokratischen Opposition eine Fülle von Beschwerden gegen die Mehrheit dieses Hauses. Ich will sie hier nicht im einzelnen aufführen. Wir haben bei so vielen Gelegenheiten darüber gesprochen unid werden wieder darüber sprechen.
Eine wichtige Frage — vielleicht wichtiger, als es die Behandlung der einschlägigen Anträge bei dieser Haushaltsberatung verrät — betrifft die Überschneidung von Kalenderjahr und Haushaltsjahr. Die Wirkung auf die Wirtschaft, insbesondere auf die Bauwirtschaft, in der die öffentliche Hand in weitem Umfang als Auftraggeber auftritt, kann nicht übersehen werden. Wir müssen auch bei dieser Gelegenheit noch einmal den drin) genden Wunsch aussprechen, die Bundesregierung möge alles tun, was in ihrer Kraft liegt, um so schnell wie möglich eine Verständigung zwischen Bund, Ländern und allen sonst noch dafür notwendigen Instanzen herbeizuführen, damit wir endlich zu einer Übereinstimmung von Haushaltsjahr und Kalenderjahr kommen. Daß das geht, haben wir vorgestern hier bei einem sonst unbeobachteten Gegenstand erfahren müssen — ganz nebenbei —, beim Postetat, als der Herr Staatssekretär dem Hause mitteilte, daß die Post bereits ihr Haushaltsjahr mit dem Kalenderjahr gleichgezogen habe. Meine Damen und Herren, könnte nicht z. B. auch die Bundesbahn als der größte öffentliche Betrieb diesem Beispiel folgen? Wenn das geschähe, hätten wir schon einen recht beträchtlichen Sektor der öffentlichen Finanzwirtschaft umgestellt, und es wäre dann gar nicht mehr allzu schwer, auch einige andere Widerstände zu überwinden, die da und dort noch vorhanden sein mögen.

(Abg. Körner: Wie lange wird das dauern?)

— Ja, das, mein lieber Herr Kollege, vermag ich nicht zu sagen, denn auch ich bin kein Prophet, Gott sei Dank nicht. — Daß eine Übereinstimmung der Länder und Gemeinden erreicht werden muß, ist klar; aber sie sollte im allseitigen Interesse so schnell wie möglich erzielt werden.
Meine Damen und Herren, die dritte Beratung und insbesondere diese Generalaussprache ist nicht der Ort für Einzelkritik am Haushalt. Das ist während der zweiten Beratung und während der Einzelberatung heute morgen in reichem Maße geschehen. Wir können uns deshalb darauf beschränken, jetzt von den Generalien der Haushaltspolitik, ja von der Politik im allgemeinen zu sprechen. Auf das letzte allerdings muß ich weitgehend verzichten, weil dieses Haus die bewegenden Themen unserer Tage ja immer wieder erörtert hat und auch jetzt offenbar vor einer großen politischen, vor einer wehrpolitischen Debatte steht. Ich möchte mich deshalb an die Haushaltsprobleme im weitesten Sinne halten.
Lassen Sie mich diesen Teil meiner Ausführungen mit einem Zitat beginnen. Es entstammt einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Entwurf des Haushalts 1955, aber es trifft, wie ich glaube, nicht nur auf den Entwurf zu, sondern auch auf den jetzt zu verabschiedenden, fertig beratenen Haushalt selbst. Ich nehme das Zitat aus dem Heft 15, Band 4 der Veröffentlichungen des Instituts für Finanzen und Steuern, das in Bonn seinen Sitz hat und das eine Broschüre „Der Bundeshaushalt" herausgebracht hat. Da wird unter der Überschrift „Der große Wandel gegenüber den Vorjahren" folgendes gesagt:
In den vergangenen Jahren ist das Ergebnis für den Bund immer günstiger gewesen als die Prognose. Das heißt, der Abschluß der Rechnungen war immer günstiger als die Schätzungen im Haushaltsvoranschlag. Das Risiko. das in der Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts durch Anleihen lag, wurde nicht akut. Die Problematik der Deckung durch Globalabstriche oder Zuschüsse des außerordentlichen Haushalts zum ordentlichen Haushalt trat praktisch nicht in Erscheinung. Der Fehler, daß für die Abdeckung der Fehlbeträge aus den Vorjahren kein Deckungsposten eingesetzt wurde, ließ sich im Laufe des Rechnungsjahres gutmachen. Daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer regelmäßig niedriger festgesetzt wurde, als die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, führte zu keiner Gefährdung des Bundeshaushalts. Aber diese ganze Entwicklung hatte ihren Grund ausschließlich in den Einsparungen bei den Verteidigungslasten. Nur durch die Einsparung von je 1,8 Milliarden DM bei den Verteidigungsausgaben konnte es gelingen, in den Jahren 1953 und 1954 zu verhältnismäßig günstigen Resultaten zu kommen.
Ich will das Zitat nicht fortsetzen. Ich will nur feststellen, daß das Institut zu dem Ergebnis kommt, daß diese Periode nun vorbei sei; der große Wandel liege darin, daß sich dieses „etatpolitische Wunder" nicht wiederholen werde.
Dieser Darstellung, meine Damen und Herren, kann man weitgehend zustimmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings eine Beschwerde anbringen: daß im Haushaltsgesetz auch dieses Jahr wieder der § 75 der Reichshaushaltsordnung außer Kraft gesetzt wird. Gegen diese Praxis erhebt meine Fraktion nach wie vor die stärksten Bedenken; sie hat den dringenden Wunsch, daß man in künftigen Jahren wieder zu einer regulären Einsetzung der Fehlbeträge früherer Haushaltsjahre in den Haushaltsplan kommen möge.
Jetzt, meine Damen und Herren, komme ich zu einem sehr 'wesentlichen Punkt, nämlich zu der Frage nach dem Wert oder Unwert unserer Haushaltsberatungen überhaupt. Ich glaube, ein Parlament wie dieses muß sich auch die Aufgabe stellen, sich einmal selber ins Gesicht zu schauen und sich zu fragen, ob das, was es tut, denn in vollem


(Schoettle)

Umfang den Sinn hat, den es eigentlich haben sollte.
Was entscheiden denn unsere Haushaltsberatungen genau genommen? Etwa den Umfang der öffentlichen Einnahmen, d. h. die Belastung des Staatsbürgers idurch die Finanzansprüche der öffentlichen Hand? Das scheint mir nun ganz und gar nicht der Inhalt unserer Haushaltsberatungen zu sein. Denn die öffentlichen Einnahmen werden durch die Steuergesetze bestimmt, und deren Ergebnis hat der Finanzminister sicher in der Hand, soweit nicht Konjunkturschwankungen die Steuerquellen beeinflussen oder er durch vielseitigen Druck zu irgendeiner Art von Steuerreform gezwungen wird, die dann je nach Geschmack und Propagandabedürfnis als Große, Kleine oder gar keine Steuerreform bezeichnet wird.
Entscheiden wir in unseren Beratungen etwa über die Ausgaben der öffentlichen Hand? Ich glaube, auch da muß man hinzusetzen: doch nur zu einem sehr bescheidenen Teil. Das gilt sogar für die Ausgaben, die hier im Bundeshaushalt veranschlagt sind, sofern man unter „Entscheidung" nicht nur Billigung eines Vorschlages versteht, sondern Beeinflußbarkeit, Veränderungsmöglichkeit. Gerade im Bundeshaushalt ist der größere Teil der Aufwendungen in weitem Umfang durch andere Gesetze, die dieses Haus beschlossen hat, durch Rechtsverpflichtungen — oder was man aus politischen Gründen dafür ausgibt — fixiert. Das bewegbare, d. h. das durch den Bundestag nach Art und Umfang bestimmbare Element im Haushalt ist außerordentlich bescheiden, wie wir, die wir uns jahraus, jahrein mit diesen Fragen beschäftigen, zu unserem Leidwesen immer wieder erfahren mußten.
Der Bundeshaushalt wird aber in der Gesamtschau — und das ist schließlich der Standpunkt, von dem der Staatsbürger, der Steuerzahler auszugehen hat — noch problematischer, weil er nur einen Teil des gesamten Finanzbedarfs der öffentlichen Hand darstellt. Die 30 Milliarden dieses Haushalts sind etwas mehr als die Hälfte der Summe, die in der Bundesrepublik aus der Tasche der Staatsbürger in die Kassen der öffentlichen Hand fließt. Die Statistiken darüber sagen, daß im Lauf der Jahre eine zunehmende Umschichtung in den Ansprüchen, in den Finanzbedürfnissen der öffentlichen Hand eingetreten ist. Ich will das im einzelnen hier nicht analysieren; ich will nur feststellen, daß im Verhältnis zum Jahre 1951/52, wo der Finanzbedarf des Bundes und des Lastenausgleichsfonds zusammen 57,4 % des gesamten Finanzbedarfs der öffentlichen Hand ausmachte, im Jahre 1955/56 dieser Prozentsatz zwar um ein kleines gefallen ist, daß auch der Anspruch der Länder — einschließlich der Hansestädte — etwas gesunken ist, daß aber der Anteil der Gemeinden zwischen 1951/52 und 1955/56 von 18,7 auf 20,2 % gestiegen ist. Absolut aber ist der Finanzanspruch der öffentlichen Hand außerordentlich gewachsen.
Man kann das aus dem Wachstum des Sozialprodukts erklären und rechtfertigen, gewiß. Aber nichtsdestoweniger bleibt die Tatsache bestehen, daß der Teil des Sozialprodukts, den die öffentliche Hand für sich und ihre Aufgaben in Anspruch nimmt, eben einem dauernden Wachstumsprozeß unterworfen ist.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Es hat keinen Sinn, darüber zu orakeln, ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist. Wenn man den Versuch macht, eine Änderung herbeizuführen, dann muß man — und das ist ja die Frage, die bei dem Thema Verwaltungsreform immer wieder im Hintergrund aufleuchtet — sich wirklich einmal überlegen, ob die gewordene Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und zwischen öffentlichem und privatem Sektor in unserer Gemeinschaft in Ordnung ist oder ob da andere Maßnahmen ergriffen werden müssen, die eine andere Verteilung auch der Finanzmasse ermöglichen.
Die Tendenz zum Wachstum des öffentlichen Finanzbedarfs ist unbestreitbar, und man kann auch nicht bestreiten, was z. B. in den Vorbemerkungen zum Haushalt 1955 — einer im ganzen sehr dankenswerten Leistung des Bundesfinanzministeriums — auf Seite 17 gesagt wird, daß nämlich „mit der wachsenden Größe der über die öffentlichen Haushalte laufenden Einkommensströme die direkte und indirekte Wirkung der Steuer- und Finanzpolitik auf die Wirtschaft steigt". Und richtig ist auch die Feststellung am gleichen Ort, daß das Bemühen, „die Beziehungen zwischen dem Staat als der Gesamtheit der dem öffentlichen Bereich angehörenden Körperschaften einerseits und der Volkswirtschaft andererseits aufzuhellen, auch finanzpolitische Bedeutung hat".
Ich zitiere nicht etwa um des Zitierens willens, sondern weil ich auf einen ganz bestimmten Punkt hinaus will. Wenn nämlich all diese Feststellungen richtig sind, dann müßten sich daraus doch bestimmte Konsequenzen für die rückschauende und vorausdenkende Darstellung der öffentlichen Haushalte in Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt der Nation ergeben. Wir stehen ja in mehr als einer Hinsicht an einer Wende unserer Finanzpolitik, gerade, wenn man, wie die Bundesregierung, entschlossen ist, den öffentlichen Ausgaben noch ein beträchtliches Stück für die Rüstung hinzuzufügen. Wir werden immer wieder auf die Versprechungen zurückkommen, daß man in den nächsten Jahren die Rüstung ohne zusätzliche Belastung des Steuerzahlers und ohne sonstige Einschränkungen finanzieren und verkraften könne. Wenn die Bundesregierung und ihre Mehrheit ent. schlossen sind, dem öffentlichen Finanzbedarf noch dieses zusätzliche und, wie man heute allgemein anerkennt, unproduktive Stück hinzuzufügen, das heißt, eine neue Kostenmenge auf die Schultern des Bürgers zu legen — von anderen Folgen ganz abgesehen —, dann wird die organische, die bewußte Eingliederung aller Teile des öffentlichen Finanzbedarfs in den Gesamthaushalt der Nation unausweichlich, und unentbehrlich wird auch die öffentliche Vorlage einer Gesamtschau, die man heute allgemein unter dem Begriff „volkswirtschaftliche Gesamtrechnung" als ein Instrument der Balancierung öffentlicher und privater Finanzwirtschaft anerkennt.

(Zustimmung bei der SPD.)

Konkret also fragen wir: wo bleibt die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die Bundesrepublik? Wir stehen mit dieser Frage gar nicht allein. Ich will nicht Pressestimmen heranziehen, obwohl sich da sehr häufig die Beunruhigung der öffentlichen Meinung über gewisse Ungereimtheiten und Unausgeglichenheiten unserer Finanzwirtschaft ausdrückt. Wichtiger erscheint mir, daß zum Beispiel auch der Wissenschaftliche Beirat beim


(Schoettle)

Bundeswirtschaftsministerium in einem um die Jahreswende veröffentlichten Gutachten die gleiche Forderung erhebt. Ich darf aus einem Bericht darüber zitieren. Es heißt da:
Es ist unerläßlich, die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der einzelnen Ministerien stärker aufeinander abzustimmen. Das Wirtschaftskabinett hat dafür bereits vielversprechende Vorarbeit geleistet. Eine gute Zusammenarbeit der Ressorts wird aber nur möglich sein, wenn entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen. Es geht nicht an, daß jedes Ministerium mit seinen eigenen Zahlen arbeitet. Was wir brauchen, ist ein einheitliches Nationalbudget oder eine einheitliche Gesamtrechnung. Qualifizierte Fachleute müssen eine Gewähr dafür bieten, daß die erarbeiteten Zahlen in jeder Hinsicht richtig sind.
Der frühere niedersächsische Finanzminister Professor Dr. Georg Strickrodt, ein Mann, der der CDU angehört und der heute als Finanzwissenschaftler einen gewissen Ruf genießt, hat ebenfalls in Vorträgen und Publikationen nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung als ein Element der Finanzverfassung eine Notwendigkeit unseres komplexen modernen Staatswesens geworden ist, bei dem der öffentliche Finanzbedarf in immer größerem Umfange alle Zweige der ökonomischen und sozialen Aktivität der Gemeinschaft beeinflußt und bestimmt. Und schließlich: sogar der Herr Bundesfinanzminister deutete in einem Brief an meinen Freund Helmut Schmidt an, daß auch er und sein Ministerium sich schüchtern gewisser Ansätze einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bedienen. Auch die „Allgemeinen Vorbemerkungen" zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 enthalten einen kleinen Anlauf in dieser Richtung.
Nach unserer Meinung ist das aber längst nicht genug, vor allem deshalb nicht, weil an die öffentliche Finanzwirtschaft ganz andere Probleme herantreten und weil vor allem auch die öffentliche Kontrolle der Ausgabenwirtschaft in einem Augenblick, in dem man sich anschickt, die Rüstungsaufgaben hinzuzufügen, ein eminentes Problem der parlamentarischen Demokratie wird, das nur dann bewältigt werden kann, wenn alle Unterlagen in weitestem Umfang öffentlich zur Verfügung stehen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)

Meine Damen und Herren! Ich darf hier die sozialdemokratische Auffassung zu dieser wichtigen Frage in Umrissen darstellen. Um keine Legenden aufkommen zu lassen, möchte ich gleich vorweg sagen: Was wir fordern. hat nichts zu tun mit irgendeiner Form der Planwirtschaft in dem Sinne etwa, daß man als Grundlage für einen vom Parlament zu beschließenden starren Wirtschaftsplan solch ein Instrument fordere. Wir fordern nicht ein Nationalbudget als ein in die Zukunft weisendes Tableau mit Vollzugsverbindlichkeit, so wie es der Haushaltsplan ist. Was wir fordern, ist eine jährlich nachträglich vorzulegende volkswirtschaftliche Bilanz, eben das, was man volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nennt. Solche nachträglichen Bilanzen mit Kommentaren, Analysen und daraus abgeleiteten Prognosen für die weitere Entwicklung werden ja im Schoße der Bundesregierung schon seit langem gemacht für bestimmte Zwecke, nämlich für die OEEC. Im Kabinett existiert ein interministerieller Arbeitskreis „volkswirtschaftliche Bilanzen", beim Ministerium Blücher. Hauptakteur ist das Statistische Bundesamt, das selbstverständlich die Unterlagen liefern muß, und sein Präsident. Die Ergebnisse, insbesondere auch die Globalprognosen, werden seit Jahr und Tag für die Finanzaußenpolitik gegenüber der NATO und der OEEC verwendet. Für die Innenpolitik auf dem Gebiet der Finanzen bemüht sich das Bundesfinanzministerium nach dem vorhin schon erwähnten Brief des Herrn Bundesfinanzministers an den Abgeordneten Helmut Schmidt um „überzeugende Aussagen" — das muß ich nun in Gänsefüßchen setzen — „über die Auswirkung der jeweils zur Erörterung stehenden Maßnahmen der Finanzwirtschaft oder Sozialpolitik".
Diese Arbeiten, von denen ich sprach, sind bisher quasi geheim. Sie werden in trockener, wissenschaftlich-akademischer Manier vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht in einer Weise, die kaum der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist. Aber die Regierung stellt offenbar keine gedankliche Verbindung zwischen ihrer Wirtschafts-, Finanz- und übrigen Politik und den Daten dieser Bilanz her. Nicht ohne Grund spricht Herr Professor Strickrodt deshalb in der „Deutschen Zeitung und Wirtschaftszeitung" von einer apokryphen Praxis, d. h. von einer — man kann es auch gut deutsch sagen, ohne den Ausdruck wörtlich zu übersetzen — etwas undurchsichtigen, ja zweifelhaften Praxis.
Bisher — und das ist das Ergebnis dieser im Verborgenen erarbeiteten Bilanzen — haben verschiedene Minister die Ergebnisse dieser Bilanzen zu sehr zweckgefärbten Prognosen verwendet. Der Herr Bundesfinanzminister — und dafür ist er ja Finanzminister — operiert auf der Basis der Ergebnisse solcher Untersuchungen in der Regel mit einer geringen Zunahme des Sozialprodukts und mit geringen Steuerzuwächsen. Der Grund ist sehr naheliegend. Der Herr Bundeswirtschaftsminister, der übrigens, wie ich hörte, hier im Hause war mit einer großen Rede in der Tasche und, ohne die Rede zu halten, das Haus wieder verlassen hat — den Grund kenne ich nicht —, verfolgt genau die gegenteilige Praxis. Bei ihm ist immer alles groß, auch auf Grund solcher mehr oder weniger geheimen Untersuchungsergebnisse.

(Abg. Dr. Conring: Und seiner Leistung!)

Die politische Absicht dieser verschiedenartigen Praxis ist klar. Aber diese Praxis schafft keine Klarheit, sondern das Gegenteil. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium, von dessen Gutachten ich bereits sprach, hat die wichtigsten Vorteile einer echten volkswirtschaftlichen Gesamtbilanz in fünf Punkten formuliert. Man kann dieser wissenschaftlichen Autorität wohl zutrauen, daß sie nicht aus einem politischen Vorurteil, oder um der Bundesregierung Unannehmlichkeiten zu bereiten, zu solchen Ergebnissen kommt, sondern daß es sehr wohl überlegt ist. Dieser Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium sagt, die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung sei 1. ein unerläßliches Hilfsmittel zur Koordinierung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates, 2. ein bedeutsames Instrument für die autonome Lohnpolitik der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, 3. eine Vervollständigung der Marktanalysen der einzelnen Unternehmungen, 4. eine Möglichkeit zur Erarbeitung von Aussagen über die zukünftigen Auswirkungen wirtschafts-


(Schoettle)

politischer Maßnahmen — eine eminent wichtige Sache, 5. eine zuverlässige Methode der wirtschaftlichen Analyse auf lange Sicht, der besonders im Rahmen von Entwicklungsprogrammen große Bedeutung zukomme.
Wir Sozialdemokraten können diesen Formulierungen in vollem Umfange zustimmen. Aus ihnen ergibt sich zugleich, daß es keineswegs so ist, wie manche Leute, die gegen die Verwendung volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auftreten, meinen, daß nämlich diese volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Hebel zu planerischen Exzessen seien. Im Gegenteil, sie sind gegenüber jeder Form der Wirtschaftspolitik neutral, und keine moderne Gesamtpolitik kann auf sie verzichten.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren! Besonders erforderlich ist es — ich betone es nochmals —, die Notwendigkeit der Koordinierung hervorzuheben, nachdem man doch immerhin auf eine gewisse Art von Rüstungswirtschaft zusteuert. Ich will die Frage nicht erörtern, wer diese Rüstungswirtschaft kontrollieren und lenken soll; das ist eine Sache für sich.
Wie stellen wir uns praktisch eine solche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung vor? Ich will auch dazu einige Bemerkungen machen. Wir glauben, daß dafür Beispiele vorhanden sind. Es gibt die Empfehlungen der Vereinten Nationen, und es gibt die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Statistiken der OEEC, an denen ja die Bundesrepublik bereits durch einen eigenen Beitrag mitarbeitet. Es ist nicht einzusehen, warum man nur für die finanzielle Außenpolitik mit solchen Dingen arbeitet und nicht auch im Innern davon vollen Gebrauch macht.

(Beifall bei der SPD.)

Zu diesen die Gliederung, den Aufbau und die Methode bestimmenden Empfehlungen, von denen ich sprach, wäre eine einfache Form der Darstellung zu setzen, die zumindest etwas über die Einkommensbildung und -verwendung, über die Kapitalsbildung und -verwendung aussagen muß, ja, eine Investitionsbilanz enthalten muß, eine Zahlungs- und Handelsbilanz, eine Sozialleistungsbilanz, die konsolidierten Kosten der öffentlichen Haushalte und den Versuch einer konsolidierten Kostendarstellung der privaten Haushalte. Zu diesen Unterlagen wäre ein Kommentar notwendig, der verantwortlich vom Kabinett verabschiedet wird und der auch Schlußfolgerungen für die künftige Politik enthält. Über den Termin läßt sich reden, je nachdem das Haushaltsjahr mit dem Kalenderjahr beginnt oder bleibt, wie es gegenwärtig ist. Jedenfalls müßten die Unterlagen rechtzeitig zur Verabschiedung des Haushalts vorliegen, damit das Parlament neben den reinen Haushaltsziffern auch eine volle Übersicht darüber hat, wie sich diese Zahlen in die Gesamtbilanz eingliedern.

(Beifall.)

Wir würden, wenn wir das tun — ich habe die Sorge, daß wir dabei einigen erheblichen Bedenken begegnen werden —, keineswegs als Pioniere erscheinen. Im Gegenteil. In den Vereinigten Staaten wird diese Praxis seit langem geübt. Jedes Jahr wird dem Kongreß zu Jahresbeginn der „Economic report of the president" erstattet, eine volkswirtschaftliche Gesamtbilanz für die Vereinigten Staaten. In England wird jedes Jahr kurz vor der
Etateinbringung der „Economic survey" veröffentlicht, und das ist nicht etwa eine Erfindung der Labour-Regierung von 1945; im Programm der konservativen Regierung von 1947 wird ebenfalls ein „national budget of our economy" — ein Nationalbudget unserer Wirtschaft — gefordert. Man braucht außerdem nur darauf hinzuweisen, daß eine Reihe von Staaten in Europa, Holland, Norwegen, Schweden, eine ausgedehnte und erprobte Praxis auf dem Gebiete der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Unterlage für die gesamte Regierungspolitik haben.
Wir sind überzeugt, daß auch die Bundesrepublik diesen Weg beschreiten muß, denn nur so wird die Lösung bestimmter vordringlicher Probleme unseres sozialen und ökonomischen Lebens unter den jetzt sich herausbildenden Bedingungen möglich sein.
Ein gutes Beispiel zur Illustration liefert die Sozialpolitik. Niemand in diesem Hause wird bestreiten, daß eine spürbare Verbesserung der Altersrenten unserer arbeitenden Bevölkerung nicht länger auf sich warten lassen kann. Der Bundesarbeitsminister hat nach langen Jahren der Vorbereitung, nachdem er es von Zeit zu Zeit als unmittelbar bevorstehend angekündigt hatte, endlich vor einigen Wochen die versicherungstechnischen Bilanzen für die Rentenversicherung der Arbeiter und die Rentenversicherung der Angestellten vorgelegt. Der darin aufgezeigte versicherungstechnische Fehlbetrag ist zwar weit geringer, als man zeitweise angenommen hatte. Er ist aber immer noch so groß, daß — offenbar als Sicherungsmaßnahme — bereits heute eine Erhöhung des gegenwärtigen Beitragssatzes oder eine Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse oder eine Verbindung beider Maßnahmen in Angriff zu nehmen wäre. Wie sieht es in Wirklichkeit aus, jenseits dieser versicherungstechnischen Bilanz? Darüber gibt eine Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Auskunft, die unter der Überschrift „Die Rentenversicherung 1953 bis 1998 im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung" — das ist der ganze Titel dieser Veröffentlichung — erschienen ist. Ich darf daraus zitieren:
Volkswirtschaftlich ist allerdings die den Vorausberechnungen zugrunde gelegte Voraussetzung konstanter Löhne und Gehälter und damit konstanter Beiträge zur Sozialversicherung durchaus unrealistisch. Schon vom Jahre 1953 bis zum Jahre 1954 haben das Nettosozialprodukt um über 8 %, die Bruttolohn- und Gehaltssumme sowie das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung um fast 9 % zugenommen. Wenn auch mit einem derartigen Zuwachs künftig auf die Dauer nicht zu rechnen ist, so wird doch über sehr lange Zeit eine durchschnittliche Wachstumsrate des Sozialprodukts von 2 bis 3 % schwerlich unterschritten werden. Dies würde aber bereits eine Verdreifachung des Sozialprodukts innerhalb von 45 Jahren bedeuten.
Man muß j a bei einer Reform über solche Zeiträume hin denken. Man kann nicht für den Tag oder für das nächste Jahr Berechnungen anstellen.
Es ist anzunehmen, daß die Löhne und Gehälter ihren Anteil am Sozialprodukt wahren und entsprechend im gleichen Ausmaß steigen werden. Dagegen wird die Entwicklung des Beitragsaufkommens hinter diesem Satz zu-


(Schoettle)

rückbleiben, da ein steigender Anteil der Löhne und Gehälter die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten wird.
Soweit das Zitat.
Um zu zeigen, in wie hohem Maße die Ergebnisse der Vorausberechnungen von einer realistischen Annahme über das volkswirtschaftliche Wachstum abhängen, wurde vom Institut für Konjunkturforschung in Berlin eine leichte Steigerung für das Aufkommen der Rentenversicherungen, und zwar eine Wachstumsrate von jährlich 2 % für die Invalidenversicherung und von 1,5 % für die Angestelltenversicherung unterstellt. Die übrigen Voraussetzungen für die Vorausberechnung wurden beibehalten. Das überraschende Ergebnis einer derartigen Abwandlung der amtlichen Vorausberechnungen kann so zusammengefaßt werden — auch ein Zitat —:
Bei der Invalidenversicherung würden unter den neuen Voraussetzungen die Einnahmen innerhalb von 45 Jahren statt auf jährlich 5,6 Milliarden DM auf 10,5 Milliarden DM ansteigen. Das würde nicht nur ausreichen, um bei gleichbleibenden Versicherungsleistungen auf die Dauer Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen, sondern darüber hinaus wäre es möglich, die Renten und sonstigen Versicherungsleistungen um zunächst 20 %, später sogar um einen weit höheren Satz aufzubessern. Auch die Angestelltenversicherung wäre unter der neuen Voraussetzung in der Lage, eine Verbesserung ihrer Leistungen im durchschnittlichen Ausmaß vorzunehmen.
Ich habe diese Zitate nicht gebracht, um mich oder meine Fraktion mit den Ziffern zu identifizieren, sondern um zu zeigen, wie man die Möglichkeiten einer volkswirtschaftlichen Gesamtbilanz benutzen kann, um lange, lange Prozesse einigermaßen vorauszuberechnen und dadurch bei entscheidenden wirtschafts- oder sozialpolitischen Maßnahmen einen sicheren Boden unter den Beinen zu haben.

(Beifall bei der SPD.)

Nun möchte ich mich für einen Augenblick noch einigen anderen Fragen zuwenden, die im Zusammenhang mit dem Haushalt nicht ohne Interesse sind. Wir sprechen viel vom Wachstum der öffentlichen Verwaltung. Es gibt darüber amtliche Zahlen. Sie sind allerdings nicht bis in die letzte Zeit fortgeführt. Das ist bei der Überschneidung der Haushaltsjahre mit den Kalenderjahren auch nicht ohne weiteres möglich. Wenn man sich diese Zahlen ansieht, dann ist unverkennbar, daß die Bundesrepublik und die in ihr tätigen Gebietskörperschaften etwa im Jahre 1953 schon auf einem räumlich viel kleineren Gebiet beinahe einen so hohen Personalbedarf hatten wie das Deutsche Reich etwa im Jahre 1930.

(Abg. Brese: Hört! Hört!)

Ich will hier nicht darüber sprechen, was diese Zahlen über Fehlentwicklungen aussagen. Aber ich meine, wir sollten sie uns einmal gründlicher ansehen, vor allem dann, wenn es darum geht, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zu überprüfen und aus dem vielbesprochenen Schlagwort von der Verwaltungsreform eine Realität zu machen, mit der wir uns dann auch sehen lassen können.
Meine Damen und Herren, eine deutlich spürbare Tendenz zur Ausweitung der Verwaltung — und
das trotz des allgemeinen Rufes nach Verwaltungsvereinfachung — läßt sich auf vielen anderen Gebieten und in vielen anderen Zahlen wiederfinden. Die finanzielle Seite der Aufblähung der Verwaltung ergibt sich aus dem Personalaufwand, nicht nur nach der Zahl der Beschäftigten, sondern auch nach dem Volumen an Geld, das dafür in Anspruch genommen wird. Im Jahre 1954, also im vergangenen Haushaltsjahr, betrug der Personalaufwand — wobei ich nichts gegen die beschäftigten Personen sage, sondern nur das Faktum feststelle — der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik, also Bund, Länder, Gemeinden und die verschiedenen Wirtschaftsunternehmungen in öffentlicher Hand wie Bundespost und Bundesbahn, insgesamt 17,3 Milliarden DM, d. h. ein gutes Drittel des gesamten öffentlichen Finanzvolumens. Im einzelnen sind daran beteiligt die Bundesverwaltung mit 2,1 Milliarden DM, die Länderverwaltungen mit 5,2 Milliarden DM, die Gemeindeverwaltungen einschließlich der Gemeindeverbände mit 3,4 Milliarden DM, die Bundesbahn mit 3,4 Milliarden DM, die Bundespost mit 2,0 Milliarden DM und die sonstigen öffentlichen Unternehmungen mit 1,2 Milliarden DM.
Der reine Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte hat ebenfalls von Jahr zu Jahr zugenommen. Wir sehen es an den Abschlußzahlen unserer Bundeshaushalte. Aber für die Gesamtheit der öffentlichen Haushalte ist doch bezeichnend, daß — ich will ein Jahr nehmen, das einigermaßen vergleichbar ist, nämlich das Jahr 1950 — der öffentliche Finanzbedarf von 27,3 Milliarden DM im Jahre 1950 auf 43,4 Milliarden DM im Jahre 1953 angewachsen ist. Darin spiegelt sich eine gewaltige Steigerung der öffentlichen Aufgaben und Ausgaben wider, und immer wieder erhebt sich die Frage, ob das in allen Fällen so sein muß.
Dabei können wir feststellen — und das ist nun ein Punkt, an dem wir auch bei den Haushaltsberatungen immer wieder hängengeblieben sind —, daß sich in allen Zweigen der Verwaltung eine Tendenz zur Umwertung früherer Werte bemerkbar macht, die eigentlich bisher nicht genügend gerechtfertigt werden konnte. Wo früher ein Regierungsrat saß, da sitzt jetzt schon nicht mehr diese Inkarnation des früheren höheren Beamten, da sitzt ein Regierungsdirektor oder gar ein Ministerialrat.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Die Zahl der höheren Beamten ist in einer Weise gewachsen, die man sich nur dadurch erklären kann, daß entweder das Streben nach einer höheren Besoldung nicht auf dem Wege über eine ordentliche Besoldungsreform zu befriedigen war, sondern auf dem Wege über eine höhere Einstufung befriedigt werden mußte — aber das ist auf die Dauer ein unerträglicher Zustand! —

(Beifall)

oder daß sonst irgendwelche tiefgreifenden psychologischen Veränderungen in den Menschen vorgegangen sind, so daß heute ein Ministerialrat eben nur noch das wert ist, was früher ein Regierungsrat wert war.

(Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

Ich weiß es nicht, ich kann es nicht beurteilen. Es
wird uns immer wieder gesagt: Ja, wenn wir
irgendwo verhandeln, dann kann doch ein bloßer


(Schoettle)

Oberregierungsrat nicht mit einem Ministerialrat verhandeln; der wird ja gar nicht gleichgewertet. — Meine Damen und Herren, dieser Aberglaube an Rang und Titel ist einfach ein deutscher Unfug, den wir nicht akzeptieren sollten!

(Lebhafter Beifall im ganzen Hause.)

Schließlich, meine Damen und Herren, möchte ich auf einen Punkt zu sprechen kommen, der in diesem Zusammenhang gerade für das Parlament nicht ohne Bedeutung ist. Wir haben durch einen Beschluß des 1. Deutschen Bundestages die Institution des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung geschaffen, in Personalunion mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Man kann sagen, daß sich diese Institution etwas eingelebt hat und daß sie in vielfacher Hinsicht zur Prüfung einzelner Verwaltungen herangezogen wird. Was dann aus dem Ergebnis dieser Prüfungen wird, ist eine ganz andere Sache. Nichtimmer finden sie den Weg in die Wirklichkeit. Häufig bleibt so ein Gutachten irgendwo stecken im Gestrüpp der Interessen, im Kampf der Ressorts miteinander. Gegengutachten, die gar nicht verlangt worden sind und die meistens den Standpunkt der Interessenten repräsentieren, werden ins Feld geführt, um die sachlichen und gründlich erarbeiteten Ergebnisse des Bundesbeauftragten und seiner Behörde wertlos zu machen, zu entkräften und aus dem Sattel zu heben. Mir scheint, meine Damen und Herren, daß das Parlament insbesondere die Aufgabe hätte, wenn schon Aufträge an eine solche Institution erteilt werden, die Ergebnisse ihrer Arbeit so ernst zu nehmen, daß man nicht eines Tages sagen müßte: Wir haben da eine völlig überflüssige Sache geschaffen, deren Ertrag im umgekehrten Verhältnis steht zu dem Aufwand, den man damit getrieben hat, oder zu den Erwartungen, die man darauf gesetzt hat. Ich sage das nicht, weil ich im Einzelfall Kritik üben will, sondern weil ich uns alle daran mahnen wollte, daß eine solche Institution wie der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit vom Standpunkt des Parlaments und der parlamentarischen Kontrolle jede Förderung und jeden Respekt verdient.

(Beifall im ganzen Hause.)

Wir können uns einer solchen Institution als eines ausgezeichneten Mittels zur Kontrolle der Verwaltung, ja dartiber hinaus, und das ist der wunde Punkt, auf den ich zu sprechen komme, auch zur Vereinfachung der Verwaltung bedienen. Denn da scheint mir eben bei uns in der Bundesrepublik noch manches nicht ganz begriffen zu sein. Die Aufgaben des Herrn Bundesbeauftragten sind doch nicht nur so zu verstehen, daß er die Stellen- und Organisationspläne nachprüft und ausrechnet, ob eine Aufgabe, mit dem oder jenem Rang bedient werden und in diesen oder jenen Zusammenhang hineingestellt werden muß. Er sollte auch nachprüfen, ob in der Gesamtverwaltung nicht zu viele Überschneidungen vorhanden sind, ob nicht zu viele Instanzenzüge da sind, die den Gang der Geschäfte aufhalten zum Schaden der Staatsbürger, die von dieser Verwaltung etwas wollen.

(Beifall.)

Es gibt nicht nur die Überschneidung von Aufgaben, es gibt auch die Überschneidung, die Häufung von Kompetenzen, so daß das ganze Gewirr
der Verwaltung für viele Menschen, die sich ihrer
bedienen müssen, völlig undurchsichtig wird. Wir
haben immer wieder feststellen müssen, daß an
vielen Stellen im Bereich der Bundesressorts Doppel- und Mehrfacharbeit gemacht wird. Auch das müßte einmal einer gründlichen Prüfung unterworfen werden. Außerdem - das ist vielleicht ein kleinerer Punkt, aber ein Punkt, der möglicherweise finanziell nicht ohne Bedeutung ist — sollten wir, solange wir noch diese Form der Haushaltsgestaltung haben, einmal die vielen, vielen kleinen Titelchen unter die Lupe nehmen und feststellen, ob nicht manches Töpfchen nur deshalb existiert, damit sich ein Referent daran wärmen kann, ich meine nicht im finanziellen Sinne, sondern in dem Sinne, daß er sich dabei eben seine Position, seine Planstelle halten kann. Manches ist da einfach eingefroren, und weil es einmal da ist, deshalb soll es auch so bleiben? Wir glauben. nicht, daß das so sein muß.
Schließlich, meine Damen und Herren, komme ich zu einem zentralen Anliegen der sozialdemokratischen Fraktion, ich möchte sagen, geradezu zur Gretchenfrage der parlamentarischen Demokratie. Wir sind im Begriffe, auf ein Gewässer hinauszusegeln, das zwar manchem unserer Landsleute bekannt ist, aber denen, denen es bekannt sein müßte, den Trägern der politischen Verantwortung, vermutlich nicht genug bekannt ist, nämlich auf das weite und gefährliche Meer von Militärausgaben. Wir sind schon skeptisch geworden gegenüber den Möglichkeiten, eine echte parlamentarische Kontrolle der zivilen Verwaltung durchzuführen. Noch skeptischer müßte man 'eigentlich sein, wenn es sich darum handelt, die schlechten Traditionen der deutschen Vergangenheit auf diesem Gebiete zu vermeiden, und zwar deshalb, weil die Anfänge, die wir hier erlebt haben und bei denen es noch nicht um den Kern der von mir erwähnten Frage geht, für den Fortgang nicht gerade ermutigend sind. Wenn wir nicht dazu kommen, in vollem Umfang eine strikte parlamentarische Kontrolle über alle militärischen Ausgaben zu etablieren — eine Kontrolle, die von den politischen Vorurteilen gegen die Opposition frei ist, die das als eine Gesamtaufgabe des Parlaments betrachtet —, dann, glaube ich, werden wir früher oder später an dem Punkt landen, wo wieder einmal das Militär dem Parlament ein X für ein U vormachen und im Schatten des Geheimnisses tun kann, was es will, zum Schaden der Demokratie!

(Beifall bei der SPD.)

Das Parlament sollte sich heute schon, wie immer man politisch zu diesen Entwicklungen steht — und die Haltung meiner Fraktion ist ja kein Geheimnis —, auf den Standpunkt stellen: In Fragen der Militärausgaben gibt es vor dem Parlament kein Geheimnis.

(Beifall bei der SPD.)

Damit, meine Damen und Herren, komme ich zu dem letzten Punkt. Ich berühre die große Sorge, die die sozialdemokratische Bundestagsfraktion für die innere Entwicklung der deutschen Demokratie hat. Mein Freund Walter Menzel hat dieses Thema heute vormittag hier behandelt, und ich habe es daher nicht nötig, auf Einzelheiten einzugehen. Ich muß allerdings sagen: die Resonanz, die seine Ausführungen gefunden haben, hat mich und viele meiner Freunde einigermaßen bestürzt gemacht. Ich bin der Überzeugung, daß die deutsche Demokratie keineswegs über den Berg ist und daß wir vor einer Entwicklung stehen, die alles an Gefahren, an Drohungen für eine freie Entfaltung des


(Schoettle)

staatsbürgerlichen Selbstbewußtseins in einer freien demokratischen Ordnung in sich hält.

(Zustimmung bei der SPD.)

Nicht als ob wir meinen, daß das Stahlhelm-Treffen da und dort oder das Treffen der Nazi-Internierten aus der Zeit nach 1945 oder sonstige größenwahnsinnige Unternehmen der ewig Gestrigen bereits heute die demokratische Ordnung bedrohten. Aber wir sollten uns doch darüber klar sein, daß sich in diesen Ansätzen eines offenbart, was ich leider als ein Resultat der politischen Entwicklung in der Bundesrepublik in den letzten Jahren bezeichnen muß: der Glaube mancher Leute von vorgestern, daß die Entwicklung sie eigentlich bestätigt habe und daß man ohne sie nicht auskomme.

(Beifall bei der SPD.)

Ist es notwendig, daß wir immer wieder den Aberglauben dieses Typs von Zeitgenossen bestätigen? Sollten wir nicht vielmehr uns alle die Frage vorlegen — und ich bin überzeugt, daß es in diesem Hause in fast allen Fraktionen Männer und Frauen gibt, die dieselbe Sorge erfüllt —, sollten wir nicht einen Weg suchen, um gerade diese Gefahren einer Entwicklung, die Sie wollen, die wir bekämpft haben und noch bekämpfen, rechtzeitig ins Auge zu fassen und aufzufangen, ehe sie uns allen über den Kopf wachsen?

(Beifall bei der SPD und vereinzelt in der Mitte.)

Ich möchte mit einem Satz schließen, der in einer Broschüre enthalten ist, die in diesen Tagen vom Amt Blank herausgegeben worden ist, eine Broschüre, die die Rolle des künftigen deutschen Soldaten behandelt, mit einem einzigen Satz, der am Schluß meiner Ausführungen stehen soll: „Entscheidend ist das Gesetz des Anfangs". Ich wollte, Herr Blank und die Regierung, der er angehört, hätten begriffen, wieviel Wahrheit in diesem Satz ist.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Daß wir Sozialdemokraten einen Bundeshaushalt ablehnen, dessen politische Grundlage wir ablehnen und bekämpfen, bedarf in diesem Zusammenhang nur der Erwähnung.

(Anhaltender Beifall bei der SPD.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz!

    (Zuruf von der Mitte: Ist nicht mehr da!) — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Vogel.