Herr Prasident! Merne sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst sagen, daß Sie völlig unbesorgt sein können. Ich habe in keiner Weise die Absicht, Sie heute abend noch mit einer längeren oder gar grundsätzlichen Rede aufzuhalten, sondern ich möchte nur einige Bemerkungen, die hier gemacht wurden, nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen.
Verehrte Frau Kollegin D r. Ilk , ich habe den Eindruck gewonnen, daß 'es mir immer noch nicht vergönnt gewesen ist, Ihre volle Sympathie in meiner Eigenschaft als Familienminister zu erringen.
Sie folgen zwar nicht im landläufigen Sinne meinen Spuren, aber Sie sind mir immer auf der Spur, wenn ich mal irgendwo etwas gesagt habe. Erfreulicherweise — ich glaube, daß ich auch Sie sehr zufriedenstellen kann mit dem, was ich hier berichtigend zu sagen habe — sind eigentlich alle die Zitate, die Sie gebracht haben, nicht in meinen Reden vorgekommen.
Darf ich es ganz kurz nacheinander klären. Sehen Sie mal, Herr Kollege, ich habe mir in den letzten Monaten angewöhnt, meine Reden schriftlich so vorzubereiten, daß ich der Presse das Manuskript anläßlich der Rede in die Hand geben kann. Das ist mir leider in München nicht gelungen, weil mir dort die Presse nicht sichtbar oder greifbar gewesen ist. Dadurch ist es dann gekommen, daß ein dort anwesender Berichterstatter wieder einmal etwas Falsches gebracht hat.
Darf ich also kurz sagen, Frau Kollegin Ilk, was ich gesagt habe.
Erstens. Ich habe nicht gesprochen von einer die Frau verunstaltenden Gleichberechtigung — das war der Ausgangspunkt Ihrer Formulierung —, sondern ich habe gesprochen von einer Gleichberechtigung, die durch manche für die Frau nachteilige Tendenzen verunstaltet wird,
also nicht von einer verunstalteten Frau, sondern von einer verunstalteten Gleichberechtigung.
Ich glaube, wir brauchen uns zur Sache nicht des näheren zu unterhalten, weil wir uns sicher, Frau Kollegin, darüber einig sind, daß es in diesen Gleichberechtigungstendenzen — das sehen wir auch an der Rechtsprechung in den letzten zwei Jahren — einige Dinge gibt, die wir alle mit großer Sorge sehen. Ich habe gerade gestern ein Urteil des Landgerichts Berlin in die Hand bekommen. Da war in erster Instanz ein Kindesvater nach der Scheidung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kinde ganz nachhaltig und systematisch verletzt hatte. Die höhere Instanz hat dann mit Bezugnahme auf den Grundsatz der Gleichberechtigung, weil nämlich die Mutter nicht mehr in zweiter Linie, sondern gleichberechtigt das Kind zu unterhalten habe, den Kindesvater freigesprochen.
Ich glaube — die Beispiele ließen sich vermehren—, hier sind wir alle miteinander darin einig, daß das gefährliche und bedenkliche Tendenzen sind. — Das zum ersten Punkt.
Zweitens, verehrte Frau Kollegin Ilk: Ich muß ja eigentlich in den letzten anderthalb Jahren nicht viel Falsches gesagt haben, daß Sie jetzt auf Reden zurückgreifen, die ich vor anderthalb Jahren gehalten habe.
Ich darf Ihnen, nachdem heute morgen die Bemerkung gefallen ist, ich sei in der letzten Zeit wesentlich schweigsamer geworden, die beruhigende Mitteilung machen, daß ich, wie ich heute vorsorglich festgestellt habe, vom 20. Juni 1954 bis zum 20. Juni 1955 genau 100 öffentliche Kundgebungen im Lande draußen gehalten habe, so daß also wohl von Schweigsamkeit keine Rede sein kann.
Aber nun haben Sie mich zitiert, ich hätte damals in Frankfurt gesagt, man solle eine Statistik darüber machen, welcher Konfession die Richter sind, die Ehen scheiden.
— Das ist gesagt worden, und ich muß dem in aller Freundlichkeit widersprechen. Ich habe nicht davon gesprochen, daß irgenwelche Konfessionsnachprüfungen erfolgen sollen, und habe in dem Zusammenhang die Frage der Konfession der Richter überhaupt nicht angerührt. Das war der zweite Punkt.
Der dritte Punkt ist der folgende. Im Fernsehfunk war neulich eine Sendung, zu der ich gebeten worden war: „Sind Ehen heute besonders gefährdet?" Da wurde auch über die Ehescheidungsfrage gesprochen. Da habe ich lediglich nachrichtlich, Frau Kollegin Ilk, erwähnt, daß mir neulich in einer Versammlung in der Diskussion ein Rechtsanwalt erklärt habe, von zehn von ihm bearbeiteten Ehescheidungsfällen sei in acht Fällen die Ehescheidung im letzten darauf zurückzuführen, daß die Ehefrau berufstätig gewesen sei.
Ich habe mich bisher bemüht, mich nach dem
Namen des betreffenden Herrn zu erkundigen. Ich
habe die Antwort auf mein Schreiben noch nicht
bekommen; ich verpflichte mich aber gern, Ihnen Auskunft zu geben, sobald mir die Antwort zugegangen ist.
Im übrigen dazu, verehrte Frau Kollegin Ilk, vielleicht doch noch eine rein sachliche Bemerkung, von der ich glaube, daß wir auch hier miteinander übereinstimmen. Ich glaube sogar, daß das ganze Haus mit mir darüber einig ist, daß die Berufstätigkeit der Frau und Mutter, die eine Familie hat, nicht gerade als eine familienfördernde Angelegenheit angesehen werden kann.
Damit ist, meine Damen und Herren, mit keinem Wort irgendein Werturteil über gerade die vielen Frauen gefällt, die leider Gottes heute aus wirtschaftlicher Notlage sich gezwungen sehen, Heim und Kinder zu verlassen und in fremde Arbeit zu gehen. Was mir unsere gemeinsame Aufgabe in diesem Zusammenhang zu sein scheint, ist das, eine Familienpolitik auf allen nur denkbaren Gebieten gemeinsam zu betreiben, die die Frau und Mutter, die noch Kinder zu betreuen hat, soweit es irgend geht, von dem moralischen und wirtschaftlichen Zwang zur Berufstätigkeit bei fremden Arbeitgebern befreit.
Ich glaube, das ist eine Tendenz, in der wir völlig einig sind, und ich glaube auch, daß wir, wenn es hier einmal an konkrete Fragen gehen sollte, auch weiter einig bleiben werden.
Das vierte und letzte ist folgendes. Ich bin gestern schon von einer Journalistin angerufen worden, ob es zutreffe, daß ich ein Konsumförderungsprogramm irgendwo und irgendwann abgelehnt hätte. Verehrte Frau Kollegin, ich kann dazu erklären: mir ist diese Nachricht gestern morgen völlig neu gewesen. Ich stelle fest, daß man Dinge von mir nicht nur falsch zitiert, sondern daß man Dinge zitiert, über die ich überhaupt nicht gesprochen habe. In der Sache kann ich Ihnen also erklären, daß gerade die Anliegen, die Sie erwähnt haben — Waschmaschinen nicht nur, Kühlschränke stehen etwas im Hintergrund, also die Dinge, die die Arbeit der Frau im Haushalt erleichtern —, Anliegen sind, in denen wir schon länger mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium verhandeln und in denen gerade in den nächsten Tagen eine weitere Besprechung bevorsteht.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich darauf beschränken,, diese wenigen rein berichtigenden Bemerkungen zu machen. Frau Kollegin Ilk, ich darf annehmen, daß Sie durch diese sachliche Aufklärung über das, was ich wirklich gesagt habe, befriedigt sind.
Was im übrigen die sachlichen Anliegen der Familienpolitik angeht, die hier behandelt worden sind — Frau Kollegin Dr. Rehling ist darauf im einzelnen eingegangen—so hoffe ich, später einmal hier dazu zusammenhängend Stellung nehmen zu können.