Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Diekmann hat hier verschiedene Probleme angesprochen, wie er sich richtig ausgedrückt hat, die tatsächlich die Öffentlichkeit weitgehend bewegt und auch uns stark beschäftigt haben. Er hat sich darauf beschränkt, diese Probleme anzusprechen. Dieser Sachverhalt beinhaltet, daß er von einer kritischen Stellungnahme abgesehen hat. Das halte ich immerhin für eine bemerkenswerte Tatsache. Ich kann mich in weitem Umfang seinen Ausführungen anschließen. In erster Linie hat es mich wirklich gefreut, auch von ihm zu hören, daß er keinesfalls wünscht, daß weitere Investitionen etwa über den Preis, also in diesem Fall über Gebühren, vorgenommen werden. Es ist sehr erfreulich, daß wir hier zu einer einmütigen Stellungnahme kommen können.
Nun, Herr Kollege Diekmann, Sie haben außerdem schon letzthin, am Donnerstag, gesagt, daß das Wort „Rationalisierung" eine magische Kraft besitze. Ich glaube, daß die Rationalisierung nicht eine magische Kraft, sondern ein sehr realer Faktor ist. Von diesem Standpunkt aus haben wir vor einigen Monaten die ebenfalls von Ihnen in Ihrer Rede angeführte Kleine Anfrage an das Bundespostministerium gestellt, in der wir um Aufklärung baten, welche Maßnahmen in Aussicht gestellt werden, um möglichst die vorgenommene Gebührenerhöhung in einem gewissen Umfang rückgängig zu machen. Nun, diese Anfrage hat ihre Beantwortung gefunden, und Sie, Herr Kollege Diekmann, haben uns in Aussicht gestellt, daß Sie auf die zehn Punkte, die die Antwort auf diese Anfrage füllten, noch einmal zurückkommen werden. Ich möchte es mir deshalb versagen, auf diesen Fragenkomplex hier einzugehen, obwohl ich es für sehr wichtig halte, darauf zurückzukommen. Auch insofern befinde ich mich mit Ihnen absolut in Übereinstimmung.
Ich möchte aber bemerken, daß wir zu der Frage der Rationalisierung von dieser Stelle aus bereits anläßlich der vorjährigen Etatsdebatte sehr konkrete Vorschläge gemacht haben. Diese Vorschläge waren nicht als Feuilleton zum Haushalt gedacht, das man an sich vorbeigehen lassen kann oder aufnehmen soll, sondern sie waren tatsächlich als verwendbare Vorschläge gedacht, die um Ihre Aufmerksamkeit gebeten haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist sehr wichtig, daß sich das Bundespostministerium sehr bald mit Rationalisierungsmaßnahmen beschäftigt, die nicht nur, wie in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage, die mein Kollege Atzenroth seinerzeit initiiert hatte, zum Ausdruck gekommen war, technische Rationalisierungen vorsehen, sondern auch eine Verwaltungsvereinfachung in Betracht ziehen. Wir halten eine solche Verwaltungsvereinfachung erstens einmal für möglich, und dafür haben wir Vorschläge gebracht. Wir halten sie aber auch für nötig; denn wir sehen den Zeitpunkt kommen, in dem es für die Postverwaltung außerordentlich schwierig sein wird, noch das Personal zu bekommen, das sie für den ständig wachsenden Betriebsumfang nötig hat. Deshalb haben wir einige Vorschläge gemacht. Ich möchte hier nur stichwortartig darauf zurückkommen.
Ich bitte, sich doch wirklich einmal zu überlegen, ob die bisherige Verwaltungsstruktur nicht einer Änderung unterzogen werden kann. Ich meine damit, daß man darangehen sollte, Kompetenzentflechtungen vorzunehmen. Es ist doch heutzutage so, daß die Dreistufengliederung Ministerium, Mittelbehörden und Verkehrsämter gar nicht mehr in der Form wirksam ist, sondern daß daneben die beiden technischen Zentralämter, das Posttechnische und in erster Linie das Fernmeldetechnische Zentralamt, die Verwaltungsleitung ausschlaggebend bestimmen. Daraus ergibt sich aber, daß die Mittelbehörden ihre bisherigen Kompetenzen natürlich nicht ohne weiteres aufzugeben bereit sind. Dieser Ehrgeiz bringt, wie ich schon vor einem Jahr gesagt habe, zum Teil Laufwerke mit in Gang, die an sich keine Funktion ausüben. Wir können keine Prestigekompetenzen gebrauchen, sondern wir müssen uns zu einer sinnvollen Aufgabenteilung in dem Verwaltungsbetrieb aufraffen. Das ist auch möglich, wenn Sie zunächst einmal die Oberpostdirektionen von den Aufgaben entlasten, die sie im Laufe der Zeit übernommen haben, und wenn sie sich auf ihre ureigenen Aufgaben beschränken, als da sind: Herausgabe von Richtlinien, Aufsichtsfunktionen und dann auch allenfalls noch Bearbeitung von Personalangelegenheiten; sie sollten aber von Einzelentscheidungen entlastet werden. Diese Notwendigkeit bedingt natürlich, daß Sie den Verkehrsämtern eine größere Eigenverantwortlichkeit zumessen. Das sollte auch aus anderen Gründen geschehen, denn auch dadurch kommen wir zu einer Kompetenzentflechtung. Es ist nötig, den beiden Zentralämtern eine Stellung einzuräumen, die sie etwa in die Funktion einer Betriebsleitung versetzt. Ich bitte sehr darum, sich doch einmal darüber Gedanken zu machen.
Nun noch kurz folgendes. Es ist ja bekannt, daß ein großer Teil der Investitionsmittel für die technische Rationalisierung, und zwar sind es rund 75 %, dem Fernmeldewesen zufließen. Das ist durchaus verständlich und entspricht dem bisherigen Entwicklungsgang. Ich glaube allerdings, daß wir jetzt an die Aufgabe herangehen müssen, die Technik weit mehr als bisher auch dem Postbetrieb zugute kommen zu lassen. Wir arbeiten da z. B. doch noch mit Einrichtungen, mit denen man wirklich schon vor hundert Jahren gearbeitet hat. Ich nenne hier nur das Verteilspind, das jedem Fachmann ein Begriff ist. Eine solche Intensivierung beim Einbau der Technik in den Postbetrieb würde, glaube ich, auch unserer Industrie außerordentliche Möglichkeiten eröffnen. Ich glaube das deshalb, weil ich selber vor rund dreißig Jahren erlebt habe, welchen Impuls unsere Fernmeldeindustrie durch die damals vorgenommene technische Intensivierung des Fernmeldebetriebs erhalten hat.
Nun zum Schluß, Herr Kollege Diekmann, bin ich noch an eine Überlegung herangeführt worden, die mir neulich schon gekommen ist, als hier über die Postgebühren im Verkehr mit dem Saargebiet gesprochen wurde. Alle die Probleme, die Sie angeschnitten haben, die wirklich eine Beachtung verdient haben, hätten doch zweifellos im Verwaltungsrat schon irgendwie gelöst werden können. Man muß sich fragen, weshalb das nicht geschehen ist. Die Frage habe ich bereits gestellt, als ich eben das Gebührenproblem im Verkehr mit dem Saargebiet behandelt habe. Es scheint mir doch so, als habe sich die Schlüsselung, also die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, die durch das Postverwaltungsgesetz gekommen ist, für die Erledigung der Aufgaben, die diesem Gremium gestellt sind, nicht als förderlich erwiesen. Ich darf darauf hinweisen, daß der Verwaltungsrat, der nach dem Reichspostfinanzgesetz in der Weimarer Zeit tätig war, in seiner Mehrheit Mitglieder der beiden Parlamente, also des Reichstags und des Reichsrats, hatte. Dieses Prinzip ist hier aufgegeben worden, und diese beiden parlamentarischen Gremien befinden sich nun in einer Minderheit, die zum größten Teil zugunsten der Vertreter der Gewerkschaft bzw. des Personals entstanden ist. Ich sage das deshalb, weil der Herr Minister vor längerer Zeit schon einmal auf die Frage einer Novelle eingegangen ist und sich wohl selber mit dem Gedanken trägt, hier — nicht in dieser speziellen Frage, aber allgemein — Änderungen zu schaffen. Man sollte dann diese spezielle Frage auch nicht vergessen! Ich glaube, es ist ganz verkehrt, bei der Entsendung der Mitglieder des Bundestages in den Verwaltungsrat nun auch noch nach dem d'Hondtschen System zu verfahren, was dazu führt und geführt hat, daß im Verwaltungsrat nur die beiden großen Parteien dieses Hauses vertreten sind, während es doch zweifelsfrei Sinn der Entsendung von Vertretern des Bundestages sein sollte, einen Querschnitt der Grundauffassungen des gesamten Hauses zu bekommen. Danach sollten wirklich sämtliche Parteien in diesen Verwaltungsrat Vertreter entsenden.
Das ist nun nicht geschehen. Es geht hier nicht um Mehrheiten, Herr Kollege Sabel.
— So, ich dachte nur; entschuldigen Sie.
— Schauen Sie, darum geht es eben nicht. Sie müssen auch einer kleinen Fraktion schon einmal zugestehen, daß sie einen ordentlichen Gedanken hat, sonst könnte sie auf die Mitarbeit verzichten. Deshalb meine ich nur, es sollte hier doch wirklich mal überlegt werden, ob nicht auch in dieser Frage eine andere Regelung der Erledigung der Aufgaben zweckmäßiger wäre.