Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2080

  • date_rangeDatum: 5. Mai 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955 4399 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4400 D, 4449 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4457 Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über die Bauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksache 1371) 4400 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Anleihen der Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (Drucksache 1168) 4401 A Dr. Kather (GB/BHE), Anfragender 4401 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4403 D Ohlig (SPD) 4404 C Unterbrechung der Sitzung . 4407 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . 4407 A, 4412 B Dr. Gille (GB/BHE) 4409 D Miller (CDU/CSU) 4411 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 1073, 217) 4412 B, 4458 Peters (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4458 Beschlußfassung 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Artillerie-Arsenals und des ehem. Scheibenhofs in Kiel- Friedrichsort (Drucksache 1322) . . . . 4412 C Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide, Kreis Stormarn (Holstein) (Drucksache 1341) . . . 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Leweck-Kaserne in Oldenburg- Kreyenbrück an die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG) (Drucksache 1342) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von Teilflächen der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen, Geismarlandstraße 33, an die Gothaer Lebensversicherung a. G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Druck sache 1343) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung der Halle 15 nebst einer Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamts in Wiesbaden-Kastel an die Firma Elster & Co. in Wiesbaden-Kastel (Drucksache 1350) 4413 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster (Drucksachen 1323, 1113) 4413 A Beschlußfassung 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksachen 1324, 1160) 4413 B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4413 B Beschlußfassung 4413 D Unterbrechung der Sitzung . 4413 D Verkündung eines Schreibens des Bundeskanzlers über Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden des Vertragswerks von London und Paris, über Inkrafttreten der Verträge und über die Beendigung des Besatzungsregimes: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4414 A Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4414 B Ollenhauer (SPD) 4415 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4415 A Seiboth (GB/BHE) 4415 B Dr. von Merkatz (DP) 4415 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 4416 A Unterbrechung der Sitzung . 4416 C Beratung des Entwurfs einer Einunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1334) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4146 C Beratung des Entwurfs einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1335) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4416 D Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Maxsein, Dr. Krone u. Gen. betr. Ausgelagerte Buchbestände der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek (Drucksache 1353) 4416 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 4416 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 4417 D Erste Beratung des von den Abg. Stücklen, Griem, Schmücker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 1329) 4417 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Rechtsausschuß . . 4418 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274) 4418 A Storch, Bundesminister für Arbeit 4418 A, 4431 C Sabel (CDU/CSU) 4420 C Odenthal (SPD) 4424 A Hübner (FDP) 4432 A Kutschera (GB/BHE) 4433 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4434 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 4436 D Scheppmann (CDU/CSU) 4438 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4439 B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4439 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) (Drucksache 1234) . . . . 4439 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4439 C, 4448 B Dr. Franz (CDU/CSU) 4441 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 4442 C, 4455 C Dr. Hammer (FDP) 4450 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . 4452 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4449 D, 4454 A Horn (CDU/CSU) 4454 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens . . . 4456 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucksache 1340) 4456 C Even (CDU/CSU) 4456 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4456 D Nächste Sitzung, zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4456 B, C, D Dr. Moerchel (CDU/CSU) 4456 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4457 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 1073) 4458 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 15. Mai Eberhard 15. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 10. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Diel 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Held 6. Mai Frau Dr. Jochmus 6. Mai Neuburger 6. Mai Unertl 6. Mai Dr. Welskop 6. Mai Dr. Wellhausen 6. Mai Dr. Schild (Düsseldorf) 6. Mai Mensing 6. Mai Lulay 6. Mai Bals 5. Mai Blachstein 5. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Kühlthau 5. Mai Leibfried 5. Mai Dr. Lindrath 5. Mai Frau Meyer-Laule 5. Mai Meyer-Ronnenberg 5. Mai Dr. Miessner 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Schloß 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Scheel 5. Mai Graf von Spreti 5. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Blank (Oberhausen) 18. Mai Dr. Deist 18. Mai Dr. Eckardt 18. Mai Dr. Kopf 18. Mai Dr. Kreyssig 18. Mai Lenz (Brühl) 18. Mai Dr. Oesterle 18. Mai 011enhauer 18. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. Mai Dr. Dr. h. c. Pünder 18. Mai Sabaß 18. Mai Anlage 2 Drucksache 1073 (Vgl. S. 4412) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 217) Berichterstatter: Abgeordneter Peters Der Antrag der Fraktion der FDP — Drucksache 217 — zielt auf eine Erhöhung der Freigrenze für Tabakwaren für die von Auslandsreisen zurückkehrenden Deutschen im Rahmen des Reisebedarfs von bisher 25 Zigaretten, 10 Zigarren, 50 g Feinschnitt und 50 g Pfeifentabak auf 100 Zigaretten, 25 Zigarren, 100 g Feinschnitt und 100 g Pfeifentabak. Dieser Antrag wurde in der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1954 dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Bearbeitung überwiesen. Durch eine am 9. März 1954 im Ältestenrat erzielte Übereinstimmung wurde jedoch festgelegt, daß der Antrag federführend im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, mitberatend im Ausschuß für Außenhandelsfragen zu bearbeiten sei. Demgemäß wurde verfahren. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 11. März 1954 einstimmig zu. Dabei ging man von der Tatsache aus, daß die anderen europäischen Nationen bei Grenzübertritten sich weit großzügiger bei der abgabefreien Einfuhr von Tabakwaren verhalten. Eine solche großzügigere Handhabung liege im Interesse des Fremdenverkehrs, zudem würden Außenhandelsinteressen nicht geschädigt. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen kam im Gegensatz dazu am 16. März 1954 zu einer ablehnenden Stellungnahme. Diese gegensätzliche Beschlußfassung der beiden beteiligten Ausschüsse gab Veranlassung, daß das Plenum des Deutschen Bundestages am 28. Mai 1954 den Mündlichen Bericht (Drucksache 335) ablehnte und den Antrag (Drucksache 217) erneut an die Ausschüsse verwies. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam bei der erneuten Beratung wieder zu einer Befürwortung des Antrages, während der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bei seiner Ablehnung verblieb. Diese Ablehnung fußt auf folgender Überlegung: Zur Zeit können deutschen Reisenden bei der Wiedereinreise aus dem Ausland die vorgesehenen Höchstmengen an Tabakwaren in den meisten Fällen unbedenklich als Reisebedarf freigelassen werden. Dagegen würden die beantragten größeren Mengen für aus dem Ausland zurückkehrende Deutsche kaum je als Reisebedarf anerkannt werden können. Wenn es nicht immer wieder zu unerfreulichen Auseinandersetzungen an der Grenze über den Bedarf an Tabakwaren für die weitere Reise kommen soll, müßten wohl auch die beantragten erhöhten Freimengen abgabefrei hereingelassen werden. Damit würde aber den Bevölkerungskreisen, die Auslandsreisen zu machen in der Lage sind, bei der Versorgung mit billigen Auslandstabakwaren ungerechtfertigte Vorteile gegenüber denjenigen gewährt werden, die ihre Tabakwaren versteuert im Bundesgebiet kaufen müssen. Eine solche Bevorzugung erscheint nicht gerechtfertigt. Zum Vergleich können auch nicht die höheren Freimengen herangezogen werden, die ausländischen Reisenden auf Grund eines OEEC-Beschlusses zustehen. Ihre Reisen enden in der Regel nicht wie die der deutschen Reisenden an einem bestimmten Ort im Inland. Sie sollen durch die höheren Freimengen in die Lage versetzt werden, für ihre Aufenthalte im Inland Tabakwaren abgabe frei mitzubringen, die sie geschmacklich gewöhrt sind. Von Bedeutung ist auch der Ausfall an Tabaksteuer, der durch die mit dem Antrag erstrebte Rechtsänderung eintreten würde. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im großen Reiseverkehr — außer dem kleinen Grenzverkehr — im Laufe eines Jahres über 14 Millionen deutsche Reisende von Auslandsreisen zurückgekommen. Würde ihnen statt der bisherigen Freimenge von 25 Zigaretten eine Freimenge von 100 Zigaretten gewährt werden, so würde dies theoretisch eine zusätzliche Einfuhr von 75 mal 14 Millionen über 1 Milliarde Zigaretten zur Folge haben können, die dem inländischen Zigarettenabsatz verlorengehen würde. Diese Menge würde einen Ausfall von über 51 Millionen DM Tabaksteuer nach sich ziehen. Nach Ansicht des Finanzausschusses würde ein solcher Steuerausfall die beantragte Vergünstigung der deutschen Reisenden als zur Zeit nicht tragbar erscheinen lassen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Auswirkungen auf den inländischen Absatz von Tabakwaren nicht nur fiskalischer Art sind, vielmehr würden vor allem auch die kleinen und mittleren Tabakwarenhersteller hierdurch fühlbar getroffen. Die Lage dieser Hersteller ist zur Zeit schon verzweifelt. Darüber hinaus besteht die Gefahr der handelspolitisch nicht erwünschten Zurückgewöhnung deutscher Raucher auf Virginia-sorten. Bonn, den 13. Dezember 1954 Peters Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Bundesregierung habe ich die Große Anfrage des GB/BHE, Drucksache 1168, zu beantworten. Ich muß mich auf den Gegenstand der Großen Anfrage beschränken.
    Die drei Anleihen der Lastenausgleichsbank für die Jahre 1952, 1953 und 1954 sind im Wirtschafts- und Finanzplan des Ausgleichsfonds für die Jahre 1952, 1953 und 1954 mit je 200 Millionen DM in die Einnahmen eingesetzt worden. Damit standen die Erträge zur Verplanung für Ausgleichsleistungen an Geschädigte zur Verfügung. Die entsprechenden Ausgleichsleistungen sind den Geschädigten daher auch schon seit langer Zeit zugeteilt. Irgendwelche Stockungen hinsichtlich der Auszahlung der Ausgleichsleistungen an die Geschädigten im Hinblick auf den Auflegungszeitpunkt der Anleihen haben sich nicht ergeben. Der Ausgleichsfonds konnte die Beträge durch Inanspruchnahme seiner Kassenreserven bereitstellen. In letzter Zeit hat er vom Bund hierfür eine Liquiditätshilfe von 300 Millionen DM erhalten.


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Es war von Anfang an klar, daß hinsichtlich des Zeitpunktes der Auflegung dieser Anleihen die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt und auch die Kassenlage des Ausgleichsfonds zu berücksichtigen sind. Der Ausgleichsfonds war bis vor kurzer Zeit wegen der beschränkten Leistungsmöglichkeiten der Ausgleichsbehörden einerseits, aber auch wegen der unerwartet hohen Einnahmen des Ausgleichsfonds andererseits so flüssig, daß dies vielfach die Kritik der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. Eine verfrühte Auflegung der Anleihen hätte unter diesen Umständen nur bedeutet, daß die Kritik wegen der hohen Kassenbestände des Ausgleichsfonds sich weiter verstärkt hätte,

    (Sehr richtig! bei der CDU)

    daß der Ausgleichsfonds die Zinsdifferenz von 2 bis 3 % zwischen den Anleihezinsen und den ihm für seine Kassenbestände gewährten Habenzinsen zu tragen gehabt hätte und daß die Anleihen im Hinblick auf die fortlaufende Stabilisierung des Kapitalmarktes unter zu ungünstigen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit, hätten aufgelegt werden müssen.
    Die Interessen des Ausgleichfonds sowie auch die Interessen des Kapitalmarktes sprachen daher dafür, der Auflegung der Anleihen erst näherzutreten, wenn die Erlöse kassenmäßig benötigt werden. Für die Geschädigten konnten sich hieraus nicht Nachteile, sondern nur Vorteile ergeben.
    Die Bundesregierung hat sich trotz dieser Gesichtspunkte entschlossen, die erste Tranche noch im Jahre 1953 aufzulegen, um im Hinblick auf § 3 Nr. 4 de Einkommensteuergesetzes die wegen der erforderlichen Genehmigung durch den nur bis Ende 1953 bestehenden Kapitalverkehrsausschuß mögliche Steuerbefreiung der Zinsen noch wirksam werden zu lassen. Sie hat dabei in Kauf genommen, daß der Anleiheerlös vom Ausgleichsfonds fast ein Jahr verzinst werden mußte, ehe er für die Geschädigten verwendet werden konnte.
    Seit Ende des Jahres 1954 haben sich die Kassenbestände des Ausgleichsfonds rasch verringert. Eine Auflegung der Anleihe um die Jahreswende 1954/55 oder in den ersten Monaten des Jahres 1955 war aber unzweckmäßig, weil wegen des Außerkrafttretens des Kapitalmarktförderungsgesetzes in dieser Zeit die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt sehr unübersichtlich waren und auch derzeit noch sind. Der Ausgleichsfonds würde, wenn er in dieser Übergangszeit eine Anleihe auflegen würde, auch mit Sicherheit zu ungünstige Bedingungen gewähren müssen.
    Unter diesen Umständen erschien es gesamtwirtschaftlich richtiger und auch für den Ausgleichsfonds günstiger, die Erträge der Anleihe in dem erforderlichen Umfang vorläufig vorwegzunehmen und dem Ausgleichsfonds anderweitig zuzuführen.
    Der Bund hat deswegen mit Zustimmung des Haushaltsausschusses aus seinen Kassenmitteln dem Ausgleichsfonds eine vorläufige Liquiditätshilfe von 300 Millionen DM gewährt. Erforderlichenfalls können wegen des Restbetrags auch Mittel des Geldmarktes in Anspruch genommen werden.
    Zur Frage, zu welchem Zeitpunkt die Anleihen nunmehr aufgelegt werden, wird die Bundesregierung demnächst abschließend Stellung nehmen. In
    Aussicht genommen ist ein Zeitpunkt im Herbst dieses Jahres.
    Zeitpunkt und Umfang der Gewährung von Ausgleichsleistungen an die Geschädigten werden durch die Frage, in welcher technischen Form der Betrag von zweimal 200 Millionen DM dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt wird, überhaupt nicht berührt.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage auf Drucksache 1168 durch den Herrn Bundesfinanzminister gehört. Ich frage das Haus: Wird eine Debatte gewünscht?

(Zurufe: Ja!)

— 30 Anwesende müssen diese Debatte wünschen. Stimmt die SPD-Fraktion zu? — Gut. Ich eröffne die Aussprache. Ich bitte um Wortmeldungen. — Das Wort hat der Abgeordnete Ohlig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Ohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Kather hat bei der Begründung dieser Großen Anfrage der BHE-Fraktion richtig auf den Entschließungsantrag Drucksache 3373 hingewiesen, der bei der dritten Lesung im Jahre 1952 von den Koalitionsparteien eingebracht wurde. In diesem Antrag wurde die Frage der Vorfinanzierung angesprochen. Wir haben damals durch den Sprecher unserer Fraktion, den Kollegen Seuffert, schon unsere Besorgnis geäußert, daß die dort gemachten Versprechungen höchstwahrscheinlich schwer zu realisieren sein würden. Ich will die Ausführungen des Kollegen Seuffert von damals nicht wiederholen. Wer sich aber dafür interessiert, den würde ich bitten, die Protokolle der Sitzungen im Mai 1952 nachzulesen. Neben anderen Vorfinanzierungsmitteln wurde damals versprochen, in den drei Jahren je 200 Millionen DM Anleihen aufzulegen, insgesamt also 600 Millionen DM. Die Bundesregierung hat sich durch den Herrn Vizekanzler Blücher hinter diese Entschließung gestellt und das offizielle Versprechen abgegeben, die dort angedeuteten Zusagen auch durchzuführen. Leider hat die Bundesregierung bis jetzt von diesem damals feierlich abgegebenen Versprechen nur einen Teil erfüllt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Unsere Fraktion will die Frage des Lastenausgleiches und seiner Finanzierung unter völlig sachlichen Gesichtspunkten hier erörtern. Es mag richtig sein, daß in den ersten zwei Jahren besondere Gründe vorlagen, eine solche Anleihe nicht in der vorgesehenen Höhe von 600 Millionen DM sofort aufzulegen, weil in den ersten beiden Jahren die Kassenmittel des Ausgleichsfonds so hoch waren, daß eine solche Anleihe finanzpolitisch vielleicht nicht gut gewesen wäre.

    (Abg. Dr. Klötzer: Feststellungsvorschriften!)

    Aber die Ursachen lagen in der Verzögerung des Erlasses bestimmter Rechtsverordnungen,

    (Sehr richtig! beim GB/BHE)

    die die Bundesregierung beschleunigt hätte herausgeben müssen. Die Kassenmittel des Ausgleichsfonds erreichten teilweise eine Höhe, die das Mißfallen aller Geschädigten erweckt hat. Diese warteten auf Ausgleichsleistungen, die aber wegen des zu späten Erlasses von Rechtsverordnungen nicht schnell genug abfließen konnten.

    (Abg. Dr. Klötzer: Die fehlen bis heute!)



    (Ohlig)

    Um nun wenigstens die Dinge, die schnell erledigt werden konnten, abzuwickeln, sind, wie wir hier gerechterweise zugeben müssen, in diesen Jahren einige Ausgleichsleistungen weit höher dotiert worden, als ursprünglich vorgesehen war. Ich erinnere an die Ausgleichsleistungen des sogenannten Ostsparergesetzes, des Währungsgesetzes. Zur Erfüllung der Leistungen aus diesem Gesetz wurden in den zurückliegenden Jahren rund 770 Millionen ausgegeben, weil die Auszahlung dieser Entschädigungsleistungen verhältnismäßig schnell und einfach vonstatten gehen konnte.
    Auch für die Hausratshilfe hat man, wie gesagt werden muß, in den letzten Jahren auf dem Wege einer stark vorangetriebenen Vorfinanzierung weit höhere Mittel zur Verfügung gestellt ,als es an und für sich im ursprünglichen Verteilungsplan vorgesehen war. Die Hausrathilfemittel erreichten eine Höhe von 'insgesamt 2190 Millionen D-Mark. Diese beiden Maßnahmen führten dazu, daß der angestaute Kassenbestand des Ausgleichsfonds in den letzten Monaten schnell ;abfloß.
    Wir stellten außerdem fest, daß erfreulicherweise ein sehr starkes Interesse an den sogenannten Aufbaudarlehen zur wirtschaftlichen Eingliederung vorhanden war. Für diese Maßnahme wurden bis jetzt insgesamt 3987 Millionen ausgegeben.
    Meine Damen und Herren, diese absolut erfreulichen Leistungen des Ausgleichsfonds sind aber nicht durch echte, von der Bundesregierung zugesagte Vorfinanzierungsmittel ermöglicht worden, sondern im Grunde genommen durch sogenannte Vorgriffe und Vorverplanungen des Lastenausgleichsfonds; sie sollten im Laufe der nächsten Jahre irgendwie durch Vorfinanzierungsmittel abgedeckt werden. Die Reste aus den Vorverplanungen, mit denen sich der Ausgleichsfonds über ,die Zeit hinweggeholfen hat, erreichten am 31. März 1955 eine Höhe von 1055 Millionen D-Mark. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Beträge, die bewilligt sind, also aller Wahrscheinlichkeit nach im kommenden Wirtschafts- und Finanzjahr ausgegeben werden müssen. Bis jetzt konnten wir einen solchen Betrag sozusagen vor uns herschieben. Die Schwierigkeit für den Ausgleichsfonds besteht heute darin, daß der größte Teil dieser Vorverplanungsmittel im kommenden Etatsjahr wirklich gezahlt werden muß. Deshalb ist das Problem der Vorfinanzierung jetzt von besonderer Bedeutung.
    Der jetzt veröffentlichte Finanz- und Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds hat in den Geschädigtenkreisen eine gewisse Beunruhigung hervorgerufen, weil darin erhebliche Kürzungen der Aufbaudarlehen und der Hausrathilfe vorgesehen sind. Ich möchte hier im Namen meiner Fraktion erklären, daß wir mit der Durchführung der für dieses Jahr angedeuteten Kürzungen keineswegs einverstanden sind. Es müssen nun Mittel und Wege für die Vorfinanzierung gefunden werden, um nachzuholen, was in den zurückliegenden Jahren nicht in Angriff genommen worden ist; ,dabei will ich nicht untersuchen, aus welchen Gründen es nicht geschehen ist. Deshalb müssen gerade die Mittel für Aufbaudarlehen zur wirtschaftlichen Eingliederung und für die Hausrathilfe unter allen Umständen eine erträgliche Höhe erreichen. Die vorgesehenen Beträge erscheinen uns untragbar.
    Ich will Sie nicht mit Zahlen langweilen. Nur auf einen Umstand möchte ich hinweisen, 'der in der Öffentlichkeit oft mißverstanden wird und zu einer ungerechten Betrachtungsweise führt. Man hört oft, daß die Hausrathilfe im Grunde genommen, ich will nicht sagen, eine überflüssige oder gar Luxusangelegenheit sei, aber daß man hier doch etwas vorsichtiger sein solle. Ich möchte daran erinnern, daß sich von 8 Millionen Feststellungsanträgen allein 6 Millionen auf Hausratsverluste beziehen. Daraus ist ersichtlich, daß die Hausrathilfe und die Hausratentschädigung für 'den größten Teil der Geschädigten überhaupt die einzige Entschädigungsleistung aus dem Ausgleichsfonds ist. Von einer übermäßigen Luxusdotierung kann man überhaupt nicht reden; denn die Unterlagen des Ausgleichsfonds lassen ganz deutlich erkennen, daß der Durchschnittsbetrag bei denjenigen, die bis jetzt die erste Rate bekommen haben, bei 410 DM liegt. Bei denjenigen, die die zweite Rate bekommen haben, liegt der Durchschnittsbetrag sogar nur bei 397 DM. Sie sehen also, es ist wichtig, hier im Parlament einmal 'darauf hinzuweisen, daß die Vorstellungen von einer luxuriösen Ausstattung der Hausrathilfe absolut unberechtigt sind. Man muß die große Zahl der Empfangsberechtigten mit einplanen, um zu einem 'einigermaßen gerechten Bild zu kommen.
    Ich möchte hier gleich erwähnen, daß uns die Vorfinanzierung für die Auszahlung der Hausrathilfe auch deshalb so dringend erscheint, weil wir heute auf diesem Gebiet noch einen Bedarf von rund 3 700 Millionen DM haben. Wenn es bei den vorgesehenen 370 Millionen DM in dem .diesjährigen Finanz- und Wirtschaftsplan bleibt, brauchten wir allein für die Ableistung der Hausrathilfe noch ungefähr 10 Jahre. Ich kann mir nicht vorstellen — das sage ich als Angehöriger der Oppositionspartei —, daß das Hohe Haus und auch eine Bundesregierung einen so langen Zeitraum für erträglich halten können.

    (Abg. Kunze [Bethel] : Sehr richtig!)

    Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um gerade diese Hilfe in einem viel kürzeren Zeitraum abzuwickeln.
    Aber etwas ist bedenklich, und deshalb möchten wir ein sehr ernstes und auch sehr kritisches Wort an den Herrn Bundesfinanzminister richten und ihn bitten, zumindest hier in diesem Hause eine Erklärung abzugeben — ich weiß nicht, ob er das heute tun kann —, daß er bereit und willens ist, ,alle Wege der Vorfinanzierung auszuschöpfen. Ich möchte unsere Bedenken hier vortragen. Vor mir liegt ein Schreiben der Bank deutscher Länder vom 18. April, in dem folgendes mitgeteilt wird:
    Mit ernster Sorge beobachten wir die anhaltende expansive Ausgabenentwicklung des Ausgleichsfonds mit der Tendenz, seine Ausgaben weit über die zu erwartenden Einnahmen hinaus zu steigern, obwohl die Einnahmeentwicklung des Fonds in den letzten Jahren erheblich günstiger verlaufen ist, als es bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 1952 vorgesehen war.
    Warum lese ich diesen Satz vor? Weil mir die erste Feststellung einfach nicht richtig erscheint! Die sogenannte Ausgabensteigerung ides Lastenausgleichsfonds ist doch in Grunde genommen nur dadurch entstanden, daß die vorgesehene Vorfinanzierung nicht erfolgt ist. Man kann dem Ausgleichsfonds jetzt doch nicht einen Vorwurf daraus machen, daß er sich sozusagen selber durch die Mittel der Vorfinanzierungen und der Vorverplanun-


    (Ohlig)

    gen geholfen hat. Alle diese Vorverplanungen und alle diese Vorgriffe auf die kommenden Jahre sind auch vom Herrn Bundesfinanzminister gebilligt worden; denn jeder Finanz- und Wirtschaftsplan der zurückliegenden Jahre ist im Einvernehmen mit der Bundesregierung aufgestellt worden.
    Es war also bekannt, daß das Bundesausgleichsamt auf diesem Wege die Lücke, die durch den Mangel an Vorfinanzierungen entstanden ist, überbrücken wollte. Weil es aus einer solchen Notlage heraus diesen Weg beschritten hat, nun dem Ausgleichsamt hier den Vorwurf zu machen, es habe weit über seine Verhältnisse hinaus eine Ausgabenwirtschaft betrieben, halte ich zumindest für unfair. Einen solchen Vorwurf kann man nicht machen.

    (Abg. Kunze [Bethel] : Das stammt aber doch von der Bank deutscher Länder!)

    — Ja, das kommt noch.
    Meine Damen und Herren, aber noch ein zweites, viel bedenklicheres Argument möchte ich hier in aller Öffentlichkeit anprangern. Im § 7 des Lastenausgleichsgesetzes steht, daß die Bundesregierung ermächtigt werden soll, bis zu 5 Milliarden DM Geld- und Kreditmittel zur Vorfinanzierung des Lastenausgleichs zu besorgen. Wir alle haben damals diesem Paragraphen zugestimmt, weil wir wußten, daß in 'den ersten Jahren der Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes weit höhere Mittel notwendig sein würden, als durch die Einnahmen hereinkommen würden. Es war also der Wille des ganzen Hauses, auf dem Wege des Kredits zumindest in den ersten Jahren die dringendsten Bedürfnisse der Geschädigten zu befriedigen. Das war nicht umstritten, das war allgemeine Auffassung dieses Hauses, weil wir in den ersten Jahren die wirtschaftliche Eingliederung der Geschädigten vorantreiben wollten.
    Außerordentlich bedenklich ist es aber — ich möchte im Namen meiner Fraktion diese Haltung zurückweisen —, wenn die Bank deutscher Länder jetzt folgendes schreibt:
    Die deutsche Volkswirtschaft bedarf zur Zeit weder in der Verbrauchersphäre, noch im Bereich der Investitionen zusätzlicher Antriebskräfte

    (Lachen und Zuruf vom GB/BHE: Unerhört!)

    unter Zuhilfenahme kurzfristiger Geldmarktverschuldung. Weit eher ist es an der Zeit, Dämpfungsmaßnahmen ins Auge zu fassen, so z. B. in 'der Beschränkung der öffentlichen Investitionsausgaben. Die defizitäre Ausgabenpolitik des Ausgleichsfonds steht im Widerspruch zu dieser Notwendigkeit und bedarf unter anderem deshalb einer sofortigen Revision.

    (Abg. Feller: Saboteure der Eingliederung sind das!)

    Meine Damen und Herren! Das mag vom rein kredit- und finanzpolitischen Standpunkt aus vielleicht irgendwie zu vertreten sein. Aber hier haben wir die Interessen der Geschädigten zu vertreten. Es ist doch eine Binsenwahrheit, daß das sogenannte deutsche Wirtschaftswunder an Zehntausenden von Geschädigten noch spurlos vorübergegangen ist.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.) Das kann doch nicht geleugnet werden. Diese Stellungnahme der Bank deutscher Länder läßt zumindest den bedenklichen Schluß zu, daß man sich von der Verpflichtung, die in § 7 des LAG enthalten ist, heute lossprechen möchte. Wir wissen selbstverständlich — ich will das hier nur andeuten und keine Polemik in bezug auf die politische Gesamtkonzeption der Bundesregierung hier entfachen —, daß in der nächsten Zeit andere Anforderungen an den Geld- und Kapitalmarkt herantreten werden. Das muß durch die Gesamtpolitik der Bundesregierung vertreten werden. Was wir nicht möchten — und das spreche ich in aller Deutlichkeit aus —, ist, daß diese anderen Verpflichtungen, die aus einer anderen politischen Grundkonzeption heraus notwendig werden, allein und ausschließlich auf Kosten des Lastenausgleichs gehen.


    (Sehr richtig! beim GB/BHE.)

    Der Lastenausgleich kann nicht dauernd diesen anderen Notwendigkeiten untergeordnet werden. Was wir zumindest wünschten, wäre, daß diese Forderungen und Bedürfnisse gleichwertig neben den anderen Dingen stehen. Deshalb erscheint uns diese Stellungnahme der Bank deutscher Länder im Interesse des Lastenausgleichs einfach untragbar. Unter gar keinen Umständen ist meine Fraktion bereit, diese Einstellung zu billigen.
    Wir wissen selbstverständlich, daß die Frage der Vorfinanzierung, daß Anleihen in die sogenannte Organisationsgewalt der Bundesregierung gehören. Wir möchten hier nur ganz deutlich aussprechen, daß unter allen Umständen weitere Möglichkeiten gesucht werden müssen, um Vorfinanzierungsmittel für den Lastenausgleich bereitzustellen.
    Lassn Sie mich noch ein Argument widerlegen. Es wird gesagt, die Vorfinanzierungsmittel dürften nur produktiven Zwecken dienen. Von den reichlich 9 Milliarden DM, die der Lastenausgleich in den letzten Jahren ausgegeben hat, sind zwei Drittel in den Sektor der sogenannten produktiven Leistungen geflossen, wobei ich ganz deutlich aussprechen möchte, daß man die Unterhaltshilfe nicht als rein konsumtive Ausgabe ansehen darf. Denn unsere moderne Wirtschaft beruht nun einmal auf den Säulen der Erzeugung und des Verbrauchs. Große Wirtschaftskeise, vor allen Dingen die in den Mittelschichten, würden eine erhebliche Einbuße in ihrer Wirtschaftskraft erlitten haben, wenn nicht die lbescheidene Unterhaltshilfe einen Teil der Geschädigten überhaupt erst in die Lage versetzt hätte, eine gewisse Kaufkraft zu besitzen.

    (Abg. Dr. Strosche: Sehr richtig!)

    Deshalb ist die Anspielung auf die konsumtive Leistung immer eine sehr zweischneidige Sache. Man sollte sie im richtigen Zusammenhang sehen.
    Zum Schluß darf ich mir folgende Bemerkung erlauben: Sie wissen genau, meine Damen und Herren, daß es in diesem Hohen Hause sehr große Meinungsverschiedenheiten in der Beurteilung der produktiven Leistungen gibt. Es gibt sicher sehr ernstzunehmende Kreise, die der Meinung sind, daß die vorgesehenen Rüstungsausgaben nicht gerade zu den produktiven Ausgaben gehören.

    (Abg. Arnholz: Keineswegs!)

    Was wir möchten, ist, daß der Lastenausgleich als ein dringendes soziales Problem von allen Seiten so gewürdigt wird, wie er es im Interesse der sozialen Befriedung unseres Volkes verdient.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)