Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Bundesregierung habe ich die Große Anfrage des GB/BHE, Drucksache 1168, zu beantworten. Ich muß mich auf den Gegenstand der Großen Anfrage beschränken.
Die drei Anleihen der Lastenausgleichsbank für die Jahre 1952, 1953 und 1954 sind im Wirtschafts- und Finanzplan des Ausgleichsfonds für die Jahre 1952, 1953 und 1954 mit je 200 Millionen DM in die Einnahmen eingesetzt worden. Damit standen die Erträge zur Verplanung für Ausgleichsleistungen an Geschädigte zur Verfügung. Die entsprechenden Ausgleichsleistungen sind den Geschädigten daher auch schon seit langer Zeit zugeteilt. Irgendwelche Stockungen hinsichtlich der Auszahlung der Ausgleichsleistungen an die Geschädigten im Hinblick auf den Auflegungszeitpunkt der Anleihen haben sich nicht ergeben. Der Ausgleichsfonds konnte die Beträge durch Inanspruchnahme seiner Kassenreserven bereitstellen. In letzter Zeit hat er vom Bund hierfür eine Liquiditätshilfe von 300 Millionen DM erhalten.
Es war von Anfang an klar, daß hinsichtlich des Zeitpunktes der Auflegung dieser Anleihen die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt und auch die Kassenlage des Ausgleichsfonds zu berücksichtigen sind. Der Ausgleichsfonds war bis vor kurzer Zeit wegen der beschränkten Leistungsmöglichkeiten der Ausgleichsbehörden einerseits, aber auch wegen der unerwartet hohen Einnahmen des Ausgleichsfonds andererseits so flüssig, daß dies vielfach die Kritik der Öffentlichkeit hervorgerufen hat. Eine verfrühte Auflegung der Anleihen hätte unter diesen Umständen nur bedeutet, daß die Kritik wegen der hohen Kassenbestände des Ausgleichsfonds sich weiter verstärkt hätte,
daß der Ausgleichsfonds die Zinsdifferenz von 2 bis 3 % zwischen den Anleihezinsen und den ihm für seine Kassenbestände gewährten Habenzinsen zu tragen gehabt hätte und daß die Anleihen im Hinblick auf die fortlaufende Stabilisierung des Kapitalmarktes unter zu ungünstigen Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit, hätten aufgelegt werden müssen.
Die Interessen des Ausgleichfonds sowie auch die Interessen des Kapitalmarktes sprachen daher dafür, der Auflegung der Anleihen erst näherzutreten, wenn die Erlöse kassenmäßig benötigt werden. Für die Geschädigten konnten sich hieraus nicht Nachteile, sondern nur Vorteile ergeben.
Die Bundesregierung hat sich trotz dieser Gesichtspunkte entschlossen, die erste Tranche noch im Jahre 1953 aufzulegen, um im Hinblick auf § 3 Nr. 4 de Einkommensteuergesetzes die wegen der erforderlichen Genehmigung durch den nur bis Ende 1953 bestehenden Kapitalverkehrsausschuß mögliche Steuerbefreiung der Zinsen noch wirksam werden zu lassen. Sie hat dabei in Kauf genommen, daß der Anleiheerlös vom Ausgleichsfonds fast ein Jahr verzinst werden mußte, ehe er für die Geschädigten verwendet werden konnte.
Seit Ende des Jahres 1954 haben sich die Kassenbestände des Ausgleichsfonds rasch verringert. Eine Auflegung der Anleihe um die Jahreswende 1954/55 oder in den ersten Monaten des Jahres 1955 war aber unzweckmäßig, weil wegen des Außerkrafttretens des Kapitalmarktförderungsgesetzes in dieser Zeit die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt sehr unübersichtlich waren und auch derzeit noch sind. Der Ausgleichsfonds würde, wenn er in dieser Übergangszeit eine Anleihe auflegen würde, auch mit Sicherheit zu ungünstige Bedingungen gewähren müssen.
Unter diesen Umständen erschien es gesamtwirtschaftlich richtiger und auch für den Ausgleichsfonds günstiger, die Erträge der Anleihe in dem erforderlichen Umfang vorläufig vorwegzunehmen und dem Ausgleichsfonds anderweitig zuzuführen.
Der Bund hat deswegen mit Zustimmung des Haushaltsausschusses aus seinen Kassenmitteln dem Ausgleichsfonds eine vorläufige Liquiditätshilfe von 300 Millionen DM gewährt. Erforderlichenfalls können wegen des Restbetrags auch Mittel des Geldmarktes in Anspruch genommen werden.
Zur Frage, zu welchem Zeitpunkt die Anleihen nunmehr aufgelegt werden, wird die Bundesregierung demnächst abschließend Stellung nehmen. In
Aussicht genommen ist ein Zeitpunkt im Herbst dieses Jahres.
Zeitpunkt und Umfang der Gewährung von Ausgleichsleistungen an die Geschädigten werden durch die Frage, in welcher technischen Form der Betrag von zweimal 200 Millionen DM dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt wird, überhaupt nicht berührt.