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ID0207804400

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    2. Deutscher Bundestag — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1955 4295 78. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. April 1955. Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4330 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schuler, Böhm (Düsseldorf), Mensing 4297 A Geschäftliche Mitteilungen 4297 B, 4299 D, 4330 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 4297 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 158, 98, 160, 163, 164, 167, 168, 171 (Drucksachen 1213, 1348; 727, 1224, 1330; 1282, 1339; 1283, 1317; 1305, 1337; 1309, 1347; 1321, 1351) 4297 C Mitteilung über Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn nebst Stellenplan und Bautenverzeichnis für das Geschäftsjahr 1955, eines Zwischenberichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1344) und des Berichts der Deutschen Revisions- und Treuhand-AG über die Prüfung des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für 1950 bis 1952 (Drucksache 1345) 4297 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksache 1352) 4297 D Beschlußfassung 4298 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 1172) 4298 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4298 A, 4301 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4299 B, 4300 A Dr. Gille (GB/BHE) 4301 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 4302 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 4303 A Absetzung der Beratung des Antrags der Abg. Mensing u. Gen. betr. Durchführung von Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen durch die Finanzämter von der Tagesordnung (Drucksache 919) . . . . 4303 A Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 1192) 4303 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4303 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) 4304 B Dr. Menzel (SPD) 4304 B Überweisung an den Ausschuß für Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Beamtenrecht 4304 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung (Drucksache 1319) 4304 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß . 4304 C Erste Beratung des von den Abg. Stegner u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen (Drucksache 1188) 4304 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 4304 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-schweizerische Protokoll vom 16. November 1954 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Gießereierzeugnisse (Drucksache 1308) 4304 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4304 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1301) 4305 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 4305 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) (Drucksache 1211) 4305 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 4305 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Angleichung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 1261) 4305 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4305 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1298, 1182) 4305 B Beschlußfassung 4305 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches (Drucksachen 1300, 1171) 4305 C Gengler (CDU/CSU), Berichterstatter 4305 C Beschlußfassung 4305 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1169); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 1302) 4305 D Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 4332 Beschlußfassung 4306 A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Mauk, Struve, Frau Strobel, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Drucksache 1273; Antrag Umdruck 348) 4306 A, 4331 A Abstimmungen 4306 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Hellwig, Brand (Remscheid) u. Gen. betr. Errichtung eines Zweigbetriebes der Volkswagenwerk-GmbH (Drucksachen 1259, 1091) 4306 C Beschlußfassung 4306 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betreffend Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1299) 4306 C Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß 4306 C Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 347) . 4306 D, 4331 B Beschlußfassung 4306 D Beschlußfassung über die Überweisung des von den Abg. Platner, Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1083 und des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1233) 4306 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4307 A Ausschußüberweisungen 4307 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 241 (Kempten) gewählten Abg. Graf von Spreti (CSU) (Drucksache 1331) 4307 C Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 4307 D Beschlußfassung 4308 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 im Lande Nordrhein-Westfalen (Drucksache 1332) 4308 B Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU), Berichterstatter . 4308 B Beschlußfassung 4308 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 im Lande Hessen (Drucksache 1333) . . . 4308 D Höcker (SPD), Berichterstatter . 4308 D Beschlußfassung 4309 B Erste Beratung des Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksache 1014) 4309 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 4309 C Wagner (Ludwigshafen) (SPD) . . . 4313 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4319 B Dr. Stammberger (FDP) 4322 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 4323 B Dr. Czermak (GB/BHE) 4327 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 4328 D Überweisung an den Rechtsausschuß . 4349 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264) 4329 C Überweisung an den Rechtsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Verkehrsausschuß 4329 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts .(Drucksache 1265) . . 4329 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Verkehrsausschuß 4329 D Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 669); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 976) 4329 D Zurückverweisung an den Rechtsausschuß 4329 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Drucksache 1111) 4330 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit, an den Ausschuß für Wirtschafts- politik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 4330 A Nächste Sitzung 4330 C Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 77. Sitzung 4330 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4330 B Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Struve u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Umdruck 348) 4331 A Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 347) 4331 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1302) 4332 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 77. Sitzung Die Zeile 8 von unten der Seite 4266 C ist zu lesen: öffentlichen Bereichen zufällt oder aber nicht unter die . . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kemmer (Bamberg) 28. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 8. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Dr. Becker (Hersfeld) 30. April Altmaier 27. April Dr. Blank (Oberhausen) 27. April Brockmann (Rinkerode) 27. April Caspers 27. April Frau Ackermann 27. April Höfler 27. April Dr. Köhler 27. April Dr. Kreyssig 27. April Kroll 27. April Ladebeck 27. April Dr. Löhr 27. April Dr. Lütkens 27. April Frau Meyer (Dortmund) 27. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 27. April Raestrup 27. April Richter 27. April Dr. Schöne 27. April Stauch 27. April Dr. Pohle (Düsseldorf) 27. April Dr. Deist 27. April Dr.Gleissner (München) 27. April Etzenbach 27. April Neuburger 27. April Lenz (Brühl) 27. April Dr. Mocker 27. April Griem 27. April Donhauser 27. April Mensing 27. April Geiger (München) 27. April Dr. Schild (Düsseldorf) 27. April Euler 27. April Dr. Schmid (Frankfurt) 27. April b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Schoettle vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Vogel vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Friihwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Anlage 2 Umdruck 348 (Vgl. S. 4306 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Kriedemann, Fassbender, Elsner, Müller (Wehdel) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Mauk, Struve, Frau Strobel, Müller (Wehdel) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Drucksache 1273): Der Bundestag wolle beschließen, 1. in der Einleitung die Worte „mit Zustimmung des Bundesrates" zu streichen; 2. Art. 1 Satz 1 wie folgt zu fassen: § 3 des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei vom 17. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 970) erhält folgende Fassung: ... ; 3. dem Art. 2 folgenden Satz anzufügen: Rechtsverordnungen, ,die auf Grund ,dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. Bonn, den 26. April 1955 Struve Bauknecht Gibbert Dr. Glasmeyer Griem Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Knobloch Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Schrader Teriete Kriedemann Dr. Baade Hähne Stümer Fassbender Hepp Elsner Müller (Wehdel) Anlage 3 Umdruck 347 (Vgl. S. 4306 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion des GB/BHE betreffend Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien (Drucksache 1203) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen; 2. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Körperbehindertengesetz (Drucksache 1246) an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge (federführend), an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Sturmflutschäden an der Nordseeküste (Drucksache 1248) an den Haushaltsausschuß; 4. Antrag der Abgeordneten Lahr, Mauk, Dannemann und Genossen betreffend Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft (Drucksache 1271) an den Ausschuß für Arbeit (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 5. Antrag der Abgeordneten Kemper (Trier), Jacobs, Dr. Weber (Koblenz), Bettgenhäuser, Dr. Atzenroth und Genossen betreffend Weiterbau der Bundesautobahnstrecke Koblenz—TrierLandstuhl (Drucksache 1275) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; 6. Antrag der Abgeordneten Graf von Spreti, Spies (Emmenhausen) und Genossen betreffend Deutsche Alpenstraße (Drucksache 1281) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; 7. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Fürsorgekosten für hilfsbedürftige Besucher aus der Sowjetzone (Drucksache 1292) an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), an den Haushaltsausschuß; 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Reservierung von Abteilen in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn für Mütter mit Kleinkindern (Drucksache 1296) an den Ausschuß für Verkehrswesen; 9. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Familientarife der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 1297) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 31. März 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1302 (Vgl. S. 4306 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung .des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1169) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Der Ernährungsausschuß hat den vorliegenden Gesetzentwurf am 9. März 1955 beraten und ist zu dem einstimmigen Beschluß gekommen, den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständigen Fachminister zu ermächtigen, die Empfehlungen des „Ständigen Ausschusses" über Erweiterung oder Änderung der Konvention für die Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen. Die Ermächtigung an den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde für notwendig gehalten, um die gesetzgebenden Körperschaften nicht über Gebühr zu belasten und um eine Verzögerung bei der Durchführung der Empfehlungen zu verhindern. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Annahme des vorliegenden Ergänzungsgesetzes. Bonn, den 23. März 1955 Struve Berichterstatter
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    Rede von Dr. Fritz Czermak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner advokatorischen Praxis ist mir der Satz bekannt: Je länger ein Plädoyer, desto höher die Strafe. Es hätte daher nicht des Hinweises des Herrn Präsidenten bedurft, daß ich mich möglichst kurz fassen möge. Ich kann das schon deshalb tun, weil meine Herren Vorredner bereits die strittigen Fragen sehr eingehend behandelt haben.
    Ich möchte vom GB/BHE aus erklären, daß wir die Bundesrechtsanwaltsordnung begrüßen, weil sie schon längst fällig ist, und daß wir dem Bundesjustizministerium dafür dankbar sind; denn der jetzige Zustand, daß in verschiedenen Zonen und verschiedenen Ländern verschiedene Rechtsanwaltsordnungen gelten, ist einfach unhaltbar. Daher ist eine bundeseinheitliche Regelung dringend notwendig. Die alte Rechtsanwaltsordnung aus dem Jahre 1878, auf die sich die derzeit geltenden Rechtsanwaltsordnungen im wesentlichen stützen, ist zumindest leicht ergraut und 'deshalb dringend reformbedürftig. Es muß eine bundeseinheitliche Rechtsanwaltordnung geschaffen werden, welche dem Geist und den Verhältnissen unserer heutigen Zeit entspricht, dabei besonders überlebte Begriffe abschafft und alte Zöpfe abschneidet, was ebenfalls bereits gesagt wurde.
    Die Kompetenz des Bundes ergibt sich klar und deutlich aus Art. 74 Ziffer 1 des Grundgesetzes, in dem die Rechtsanwaltschaft ausdrücklich genannt ist.
    Die wichtigsten Grundsätze und Grundgedanken der alten Rechtsanwaltsordnung gelten auch noch in diesem Jahrhundert. Das ist vor allem eine freie, unabhängige, freizügige, standesbewußte, fachlich und persönlich qualifizierte Advokatur, die neben dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ein Fundament unserer Justiz darstellt. Auch der Grundsatz der Selbstverwaltung muß heute mehr denn je gelten, und vor allem anderen muß nach all den Wirrungen und Irrungen der letzten Jahrzehnte eine wohldurchdachte Ehrengerichtsbarkeit geschaffen werden. Der Advokatenstand hat leider in den letzten Jahren an seinem Ansehen und an seiner Würde, an seinem, sagen wir, noblen Charakter
    etwas gelitten. Ich denke da nicht nur an den alten Vers von Heinrich Heine:
    Siebenundsiebzig Advokaten —
    Vaterland, du bist verraten!
    Siebenundsiebzig Professoren —
    Vaterland, du bist verloren!,

    (Heiterkeit)

    sondern mir fallen da auch Namen neueren Datums ein wie z. B. Kemritz oder Klibansky. Es ist höchste Zeit, daß wir Rechtsanwälte nicht nur immer fremde Rechte vertreten, sondern auch unsere eigenen Rechte endlich festlegen und damit dem ganzen Stand die Bedeutung geben, die ihm gebührt.
    Ich anerkenne alle Verbesserungen und alles Positive des vorliegenden Regierungsentwurfs, muß aber auch schon heute in der ersten Lesung gegen einzelne Bestimmungen ernstliche Bedenken vorbringen, die im Rechtsausschuß noch gründlich behandelt werden müssen. Das gilt vor allem hinsichtlich der hier heute schon oft betonten sogenannten Simultanzulassung zum Oberlandesgericht — §§ 37, 64, 253. Im alten Österreich und in seinen Nachfolgestaaten konnte jeder Advokat bei jedem Gericht bei allen Instanzen über alle Länder,
    Nationen und Sprachen hinweg vertreten — von Innsbruck bis nach Czernowitz, von Triest bis nach Reichenberg und auch in der Tschechoslowakei von Eger bis hinter Kaschau. Das hat sich jahrzehntelang bewährt, das gilt in diesen Staaten auch heute noch; ebenso ist es in der Schweiz und auch drüben in der Sowjetzone.
    Ich muß Ihnen offen sagen: Ich bin jetzt schon acht Jahre in Deutschland, aber ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum ein Rechtsanwalt seinen Prozeß aus erster Instanz, in dem er die Partei, den Tatbestand, die Rechtsfragen und alles andere ganz genau von Anfang an kennt, nicht auch in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht vertreten könnte; das kann ich absolut nicht einsehen.
    Überdies soll nach der vorliegenden Regelung die Simultanzulassung in einzelnen Ländern und Bezirken, in denen sie bereits ist, weiterbestehen, in anderen aber nicht. Wo bleibt hier die bundeseinheitliche Regelung? Dadurch entstehen nur weitere Kosten und weitere Komplikationen, die dem rechtsuchenden Publikum in keiner Weise dienen. Und dann wissen wir doch auch sehr gut, wie das in 'der Praxis ausgeübt wird; z. B. die nach § 64 Abs. 2 vorgesehene Regelung, wonach beim Oberlandesgericht nur unter Beistand des dort zugelassenen Vertreters plädiert werden kann, ist doch eine auf der Hand liegende Verlegenheitslösung. § 37 wäre also nach meiner Ansicht dahin zu ändern, daß es dort heißt — diesen Änderungsantrag melde ich heute schon an —:
    Ein bei einem Landgericht zugelassener Rechtsanwalt ist auf seinen Antrag zugleich beim Oberlandesgericht zuzulassen, in dessen Bezirk das Landgericht seinen Sitz hat.
    Eine zweite Frage ist die Doppelgleisigkeit in der Ehrengerichtsbarkeit, die auch bereits besprochen wurde. Das Ehrengericht bei der Rechtsanwaltskammer soll nur über Warnung, Verweis und Geldbußen erkennen, nicht aber über Ausschluß und Berufs- und Vertretungsverbot, wofür nur der Ehrengerichtshof beim Oberlandesgericht zuständig sein soll. Meiner Ansicht nach soll dieser Ehrengerichtshof beim Oberlandesgericht nur zweite Instanz, nur Rechtsmittelinstanz sein; denn


    (Dr. Czermak)

    ich glaube, daß normalerweise im Falle eines Ausschlusses und eines Vertretungs- und Berufsverbotes der Betroffene sowieso in die Berufungsinstanz, in die weitere Instanz gehen wird; und schließlich kann ja noch eine dritte und letzte Instanz — das ist der Senat beim Bundesgerichtshof — hier eingeschaltet werden.
    Ein weiteres, gerade uns sehr am Herzen liegendes, sehr wichtiges soziales, kollegiales und vor allem auch menschliches Problem ist die Frage der Alters- und Hinterbliebenenversicherung der Rechtsanwälte. Das muß allerdings durch ein besonderes Gesetz geregelt werden, das bereits, wie ich weiß, im Bundesjustizministerium in Vorbereitung ist, das aber auch schon hier bei der Bundesrechtsanwaltsordnung erscheinen muß, damit Kompetenzen geschaffen werden können. In den §§ 103 und 203 wird nur festgestellt, daß die Kammerversammlung und die Bundesrechtsanwaltskammer Fürsorgeeinrichtungen für Rechtsanwälte und deren Hinterbliebene zu schaffen haben. Mit einer bloßen Fürsorge ist heute sehr vielen Rechtsanwälten und deren Hinterbliebenen wirklich nicht gedient. Sie brauchen eine obligatorische, gesicherte Altersversorgung für sich und ihre Erben. Darf ich nur, meine Damen und Herren, darauf hinweisen, daß sehr viele ältere Kollegen, ,die heimatvertrieben sind, ihr ganzes Vermögen, ihren ganzen Kundenkreis verloren haben, jetzt hier bei irgendeinem kleinen Amtsgericht draußen kümmerlich leben und für den Fall ihres Alters und für den Fall der Todes in keiner Weise gesichert sind. Sollen sie betteln gehen, wenn sie hungrig sind? Auch andere Berufsstände, wie Ärzte, Apotheker und auch die Steuerbevollmächtigten und Wirtschaftsprüfer, haben schon oder wollen in den vorliegenden Gesetzentwürfen, die im Rechtsausschuß schon anhängig sind, diese Altersversorgung. Es wird daher Aufgabe unseres Gesetzeswerkes sein, diese Altersversicherung auch hier schon, in der Bundesrechtsanwaltsordnung, kompetent festzulegen. Daß dafür von anderen Kollegen Opfer gebracht werden müssen, ist klar. Aber es handelt sich dabei, wie ich bereits sagte, nicht nur um eine Standesfrage, sondern auch um ein sehr wichtiges soziales und menschliches Problem, das eben Opfer erfordert. Ich verweise hier auf einen bereits ausgearbeiteten Entwurf eines gesonderten Ausschusses über eine eigene Versorgungsstelle für Rechtsanwälte, der in den Kammerversammlungen schon lebhaft diskutiert wurde. Ich weiß, daß es sich dabei um ein sehr umstrittenes Problem handelt — auch verfassungsrechtlich —; aber gerade in dieser Frage wird sich zeigen, ob ein echtes Standesbewußtsein, eine echte Kollegialität besteht oder nicht. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß Österreich, ein gewiß weit ärmeres Land als wir, bereits eine gesetzliche Altersversorgung für Rechtsanwälte hat.
    Sehr mit Recht bestritten wurde auch heute die vom Bundesrat gewünschte und von der Bundesregierung dann auch angenommene Ergänzung des § 19, die sogenannte politische Klausel. Danach ist die Zulassung zu versagen, wenn die Besorgnis begründet ist, daß er als Rechtsanwalt die verfassungsmäßige Ordnung gefährden werde. Wer soll das feststellen, ob tatsächlich die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet wurde, wo bei uns — wir hören das doch jeden Tag — nichts umstrittener ist als gerade die Bestimmungen des Grundgesetzes? Ein Rechtsanwalt, der in Ausübung seines Mandats über verfassungsrechtliche Fragen anderer Meinung ist
    als ,die gerade herrschende Regierung, soll hiernach eventuell seine Existenz verlieren. Meine Damen und Herren, ich erinnere mich dabei an ein Lied, das wir als junge Studenten seinerzeit im alten Österreich gesungen haben:
    Der Staat, der Staat ist in Gefahr,
    der Staat, der niemals sicher war.
    Um dem Appell des Herrn Präsidenten zu folgen, will ich damit abschließen und nur nochmals auf die bereits erwähnte Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins und auf die Denkschrift des Präsidiums der Arbeitsgemeinschaft verweisen, worin alle diese Einwendungen näher ausgeführt sind.
    Zum Schluß möchte ich noch einmal feststellen: wir bejahen die Notwendigkeit dieser Gesetzesregelung und bejahen auch die Grundgedanken der neuen Bundesrechtsanwaltsordnung, haben aber in einzelnen Fragen ernstliche Bedenken. Wir wollen vor allem ein Gesetzeswerk schaffen, das ebenso wie die alte Rechtsanwaltsordnung womöglich auch über 70 Jahre alt wird und nicht nur dem Ansehen des ganzen Standes, sondern in erster Linie dem Recht dient; denn wir Rechtsanwälte sind geradezu fanatische Anhänger des Rechts unid müssen es sein.
    Auch ich beantrage Überweisung an den Rechtsausschuß.

    (Beifall beim GB/BHE.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Buchka.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl von Buchka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es hat doch etwas für sich und ist sehr schön, daß in unseren Plenarsitzungen ein sauberes stenographisches Protokoll geführt wird; denn je länger, je mehr könnte man bei dieser Besetzung des Hauses sonst zu dem Argwohn kommen, wir verhandelten hier unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Aber sei dem, wie ihm wolle.
    Es sei mir als einem, der nicht Rechtsanwalt ist, gestattet, zu diesem Gesetzentwurf zu sprechen. Es ist selbstverständlich nicht möglich und auch nicht der Sinn einer ersten Lesung, daß in jedem Diskussionsbeitrag auf jede Einzelheit eingegangen wird. Ich werde das auch meinerseits sorgsamst vermeiden und beabsichtige, nur auf einen einzigen Punkt zurückzukommen. Das ist der § 236 des Entwurfs, der sich mit der Übernahme der Verwaltungsrechtsräte in die Rechtsanwaltschaft befaßt. Die Verwaltungsrechtsräte verdanken ihre Existenz einem preußischen Gesetz vom 25. Mai 1926. Wieso kam es überhaupt zu der Schaffung solcher Verwaltungsrechtsräte? Ich darf als bekannt voraussetzen, daß schon in der damaligen Zeit das gesamte Verwaltungsrecht im weitesten Sinne einen derartigen Umfang angenommen hatte, daß es ein ausgesprochenes Spezialgebiet geworden war. Das ist es heute noch. Es kommt hinzu, daß — zumindest damals bei Erlaß dieses preußischen Gesetzes — das Verwaltungsrecht in einer normalen Anwaltspraxis mehr ein Randgebiet darstellte. So haben sich denn die Verwaltungsrechtsräte in ihrer nunmehr jahrzehntelangen Praxis tatsächlich auch sehr um die Rechtspflege verdient gemacht, und es ist mir ein Bedürfnis, gerade auch an dieser Stelle den Verwaltungsrechtsräten Dank und Anerkennung für ihre Leistungen auszusprechen.


    (Dr. von Buchka)

    Je länger, je mehr haben sich — das erkenne ich durchaus an — gewisse Schwierigkeiten herausgestellt. Es ist ja kein Geheimnis, daß die Grenzen zwischen dem Verwaltungsrecht und dem übrigen Recht vielfach flüssig sind. Daher sind Überschneidungen und Mißhelligkeiten nicht allzu selten zu verzeichnen gewesen. Ich erinnere im übrigen auch daran, daß gerade neuerdings im Zusammenhang mit dem Bundesentschädigungsgesetz Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten aufgetaucht sind, indem eine große Anzahl von Gerichten ein Auftreten der Verwaltungsrechtsräte in diesen Sachen abgelehnt hat.
    Ich begrüße es außerordentlich, daß sich die Bundesregierung bei dem Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung dazu entschlossen hat, die Übernahme der Verwaltungsrechtsräte in die Rechtsanwaltschaft — auf Antrag, wohlgemerkt — vorzuschlagen. Ich kann dies um so ehrlicher und aufrichtiger tun, als ich weiß, daß es auch den Wünschen der Verwaltungsrechtsräte selbst entspricht.
    Eine Bemerkung noch am Rande. Sollten sich hiernach etwa in dem Entwurf des Gesetzes über die Verwaltungsgerichte Änderungen als notwendig erweisen, so würde das in den kommenden Beratungen über den betreffenden Gesetzentwurf noch zu berücksichtigen sein.
    Wenn nunmehr die Verwaltungsrechtsräte in der allgemeinen Anwaltschaft aufgehen, so habe ich allerdings einen dringenden Wunsch, ja, eine Forderung anzumelden. Hierzu muß ich im voraus etwas bemerken. Ich bin früher Regierungsreferendar und Regierungsassessor gewesen, gehöre also — horribile dictu — der Laufbahn an, die hier vorhin von meinem alten Freund Dresbach als die vornehmere bezeichnet worden ist. Auch das will ich nicht weiter vertiefen. Lassen Sie mich nur eines sagen — es mag sein, daß ich das als alter Spezialist ein bißchen mit begrenztem Horizont ansehe; das will ich gern auf mich nehmen —: wenn wir künftig eine einheitliche Anwaltschaft haben werden, halte ich es für unbedingt notwendig — und ich möchte fast glauben, daß Sie mir alle darin zustimmen werden —, daß unser juristischer Nachwuchs, gerade auch der Nachwuchs für die Anwaltschaft so universell juristisch ausgebildet wird wie nur irgend möglich und daß er auch das Verwaltungsrecht wirklich funditus, ganz genau beherrscht. Diese meine dringende Bitte deckt sich durchaus mit den Erfahrungen, die bei den Verwaltungsgerichten in der Praxis der letzten Jahre gemacht worden sind.
    Sie ersehen aus der Drucksache, daß auch der Bundesrat mit der Vorschrift des § 236 durchaus einverstanden ist. Er hat aber noch einige Verbesserungsvorschläge dazu gemacht, indem er etwas günstigere Termine festgelegt sehen will. Ich kann das im Interesse der Betroffenen und im allgemeinen Interesse auch meinerseits nur wärmstens befürworten.
    Ich beschränke mich, wie gesagt, auf diesen einen Paragraphen von den insgesamt 264 Paragraphen. Ich halte ihn im allgemeinen Interesse für dringend notwendig und erwünscht. Selbstverständlich muß im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht noch eingehend über die Einzelheiten beraten werden. Es ist mein lebhafter Wunsch — ich glaube bestimmt, daß er in Erfüllung gehen wird —, daß auch in diesem Punkte der Gesetzentwurf zum Gesetz werden wird.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)