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    1. tocInhaltsverzeichnis
      2. Deutscher Bundestag — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1955 4295 78. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. April 1955. Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4330 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schuler, Böhm (Düsseldorf), Mensing 4297 A Geschäftliche Mitteilungen 4297 B, 4299 D, 4330 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 4297 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 158, 98, 160, 163, 164, 167, 168, 171 (Drucksachen 1213, 1348; 727, 1224, 1330; 1282, 1339; 1283, 1317; 1305, 1337; 1309, 1347; 1321, 1351) 4297 C Mitteilung über Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn nebst Stellenplan und Bautenverzeichnis für das Geschäftsjahr 1955, eines Zwischenberichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1344) und des Berichts der Deutschen Revisions- und Treuhand-AG über die Prüfung des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für 1950 bis 1952 (Drucksache 1345) 4297 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksache 1352) 4297 D Beschlußfassung 4298 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 1172) 4298 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4298 A, 4301 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4299 B, 4300 A Dr. Gille (GB/BHE) 4301 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 4302 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 4303 A Absetzung der Beratung des Antrags der Abg. Mensing u. Gen. betr. Durchführung von Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen durch die Finanzämter von der Tagesordnung (Drucksache 919) . . . . 4303 A Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 1192) 4303 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4303 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) 4304 B Dr. Menzel (SPD) 4304 B Überweisung an den Ausschuß für Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Beamtenrecht 4304 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung (Drucksache 1319) 4304 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß . 4304 C Erste Beratung des von den Abg. Stegner u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen (Drucksache 1188) 4304 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 4304 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-schweizerische Protokoll vom 16. November 1954 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Gießereierzeugnisse (Drucksache 1308) 4304 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4304 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1301) 4305 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 4305 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) (Drucksache 1211) 4305 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 4305 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Angleichung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 1261) 4305 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4305 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1298, 1182) 4305 B Beschlußfassung 4305 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches (Drucksachen 1300, 1171) 4305 C Gengler (CDU/CSU), Berichterstatter 4305 C Beschlußfassung 4305 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1169); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 1302) 4305 D Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 4332 Beschlußfassung 4306 A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Mauk, Struve, Frau Strobel, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Drucksache 1273; Antrag Umdruck 348) 4306 A, 4331 A Abstimmungen 4306 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Hellwig, Brand (Remscheid) u. Gen. betr. Errichtung eines Zweigbetriebes der Volkswagenwerk-GmbH (Drucksachen 1259, 1091) 4306 C Beschlußfassung 4306 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betreffend Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1299) 4306 C Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß 4306 C Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 347) . 4306 D, 4331 B Beschlußfassung 4306 D Beschlußfassung über die Überweisung des von den Abg. Platner, Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1083 und des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1233) 4306 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4307 A Ausschußüberweisungen 4307 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 241 (Kempten) gewählten Abg. Graf von Spreti (CSU) (Drucksache 1331) 4307 C Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 4307 D Beschlußfassung 4308 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 im Lande Nordrhein-Westfalen (Drucksache 1332) 4308 B Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU), Berichterstatter . 4308 B Beschlußfassung 4308 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 im Lande Hessen (Drucksache 1333) . . . 4308 D Höcker (SPD), Berichterstatter . 4308 D Beschlußfassung 4309 B Erste Beratung des Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksache 1014) 4309 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 4309 C Wagner (Ludwigshafen) (SPD) . . . 4313 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4319 B Dr. Stammberger (FDP) 4322 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 4323 B Dr. Czermak (GB/BHE) 4327 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 4328 D Überweisung an den Rechtsausschuß . 4349 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264) 4329 C Überweisung an den Rechtsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Verkehrsausschuß 4329 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts .(Drucksache 1265) . . 4329 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Verkehrsausschuß 4329 D Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 669); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 976) 4329 D Zurückverweisung an den Rechtsausschuß 4329 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Drucksache 1111) 4330 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit, an den Ausschuß für Wirtschafts- politik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 4330 A Nächste Sitzung 4330 C Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 77. Sitzung 4330 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4330 B Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Struve u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Umdruck 348) 4331 A Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 347) 4331 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1302) 4332 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
    2. folderAnlagen
      Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 77. Sitzung Die Zeile 8 von unten der Seite 4266 C ist zu lesen: öffentlichen Bereichen zufällt oder aber nicht unter die . . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kemmer (Bamberg) 28. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 8. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Dr. Becker (Hersfeld) 30. April Altmaier 27. April Dr. Blank (Oberhausen) 27. April Brockmann (Rinkerode) 27. April Caspers 27. April Frau Ackermann 27. April Höfler 27. April Dr. Köhler 27. April Dr. Kreyssig 27. April Kroll 27. April Ladebeck 27. April Dr. Löhr 27. April Dr. Lütkens 27. April Frau Meyer (Dortmund) 27. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 27. April Raestrup 27. April Richter 27. April Dr. Schöne 27. April Stauch 27. April Dr. Pohle (Düsseldorf) 27. April Dr. Deist 27. April Dr.Gleissner (München) 27. April Etzenbach 27. April Neuburger 27. April Lenz (Brühl) 27. April Dr. Mocker 27. April Griem 27. April Donhauser 27. April Mensing 27. April Geiger (München) 27. April Dr. Schild (Düsseldorf) 27. April Euler 27. April Dr. Schmid (Frankfurt) 27. April b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Schoettle vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Vogel vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Friihwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Anlage 2 Umdruck 348 (Vgl. S. 4306 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Kriedemann, Fassbender, Elsner, Müller (Wehdel) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Mauk, Struve, Frau Strobel, Müller (Wehdel) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Drucksache 1273): Der Bundestag wolle beschließen, 1. in der Einleitung die Worte „mit Zustimmung des Bundesrates" zu streichen; 2. Art. 1 Satz 1 wie folgt zu fassen: § 3 des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei vom 17. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 970) erhält folgende Fassung: ... ; 3. dem Art. 2 folgenden Satz anzufügen: Rechtsverordnungen, ,die auf Grund ,dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. Bonn, den 26. April 1955 Struve Bauknecht Gibbert Dr. Glasmeyer Griem Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Knobloch Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Schrader Teriete Kriedemann Dr. Baade Hähne Stümer Fassbender Hepp Elsner Müller (Wehdel) Anlage 3 Umdruck 347 (Vgl. S. 4306 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion des GB/BHE betreffend Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien (Drucksache 1203) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen; 2. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Körperbehindertengesetz (Drucksache 1246) an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge (federführend), an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Sturmflutschäden an der Nordseeküste (Drucksache 1248) an den Haushaltsausschuß; 4. Antrag der Abgeordneten Lahr, Mauk, Dannemann und Genossen betreffend Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft (Drucksache 1271) an den Ausschuß für Arbeit (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 5. Antrag der Abgeordneten Kemper (Trier), Jacobs, Dr. Weber (Koblenz), Bettgenhäuser, Dr. Atzenroth und Genossen betreffend Weiterbau der Bundesautobahnstrecke Koblenz—TrierLandstuhl (Drucksache 1275) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; 6. Antrag der Abgeordneten Graf von Spreti, Spies (Emmenhausen) und Genossen betreffend Deutsche Alpenstraße (Drucksache 1281) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; 7. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Fürsorgekosten für hilfsbedürftige Besucher aus der Sowjetzone (Drucksache 1292) an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), an den Haushaltsausschuß; 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Reservierung von Abteilen in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn für Mütter mit Kleinkindern (Drucksache 1296) an den Ausschuß für Verkehrswesen; 9. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Familientarife der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 1297) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 31. März 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1302 (Vgl. S. 4306 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung .des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1169) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Der Ernährungsausschuß hat den vorliegenden Gesetzentwurf am 9. März 1955 beraten und ist zu dem einstimmigen Beschluß gekommen, den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständigen Fachminister zu ermächtigen, die Empfehlungen des „Ständigen Ausschusses" über Erweiterung oder Änderung der Konvention für die Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen. Die Ermächtigung an den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde für notwendig gehalten, um die gesetzgebenden Körperschaften nicht über Gebühr zu belasten und um eine Verzögerung bei der Durchführung der Empfehlungen zu verhindern. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Annahme des vorliegenden Ergänzungsgesetzes. Bonn, den 23. März 1955 Struve Berichterstatter
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Hermann Schmitt


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Danke schön, Herr Präsident! — Meine Damen und Herren, das entscheidende Problem ist: Wann darf überhaupt geschossen werden? Hier muß ich sagen, Herr Minister: Der Entwurf könnte auch noch aus dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 stammen. Damals wäre er mit seiner Regelung des Schußwaffengebrauchs sicher ein Fortschritt gewesen, aber in unserer Zeit sichert er der Bevölkerung nicht das grundgesetzlich verbriefte Recht auf die Unversehrtheit des Lebens und der Person. Die dehnbaren Bestimmungen, die Sie hier gebracht haben, überfordern doch auch den einzelnen Beamten; sie setzen juristische Kenntnisse voraus, die Sie von dem 'einfachen Polizeibeamten gar nicht verlangen können. Ich darf Ihnen idas an einigen Beispielen darlegen. In § 7 Abs. 1 Ziffer 1 heißt es: „. . . ., die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt, zu verhindern". Ja, Herr Minister, es gibt eine ganze Reihe von Paragraphen im Strafgesetzbuch, wo die Frage, ob ein Verbrechen oder ein Vergehen vorliegt, erst im Strafmaß zum Ausdruck kommt. Wie soll der einzelne Beamte nun erkennen, ob es sich hier bereits um ein Verbrechen oder nur um ein Vergehen handelt? Ich denke an Einbruchsdiebstahl, an Körperverletzung.
      Denken Sie auch an § 7 Abs. 2 Buchstabe c: „eines Verbrechens dringend verdächtig ist"! Das ist korrespondierend zu dem, was ich eben gesagt habe. Daß Sie das Wildern sofort mit dem Schießen ahnden wollen, sollte man auch noch einmal gesondert untersuchen.
      Besondere Bedenken habe ich aber gegen § 7 Abs. 3. Hier soll „zur Vereitelung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich zum Vollzug der gerichtlich angeordneten Sicherungsverwahrung in amtlichem Gewahrsam befindet", sofort geschossen werden. Herr Minister, Anwälte aus diesem Hause werden Ihnen sicher bestätigen können, daß Fälle vorkommen — ich kenne einen solchen Fall aus der Praxis der letzten Tage —, wo eine alleinstehende Frau, die bei Verwandten gewohnt hat und von diesen Verwandten — hier aus der Umgebung des Hauses — entfernt werden sollte, plötzlich morgens um 8 Uhr aus dem Bett geholt und zum Gericht geschleppt wird, ohne daß sie irgend etwas von der Vorführung weiß. Wenn sie sich nun plötzlich wehrt und versucht wegzulaufen, obwohl die Vorführung gerichtlich angeordnet ist, so scheint mir das doch ganz verständlich zu sein. Sie soll ja erst vorgeführt werden. Soll dann sofort geschossen werden? Dann wollen Sie auf jeden, der sich ,,wegen eines Verbrechens oder Vergehens oder des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder Vergehens im 'amtlichen Gewahrsam befindet oder befand", schießen lassen!? Eine Einschließungsstrafe, Herr Minister, ist auch Jugendarrest. Soll, wenn der Junge 'entspringt, nun sofort geschossen werden? Soll bei jedem, der zwei Monate Gefängnis hat und versucht zu fliehen, soll in jedem Fall, wenn einer, wie es hier heißt, „eines Verbrechens dringend verdächtig ist und sich der Feststellung seiner Person zu entziehen versucht", sofort geschossen werden?
      Dann wollen Sie nach Ziffer 4 schießen lassen auf „eine Person, die 'einen Festgenommenen oder Gefangenen mit Gewalt aus amtlichem Gewahrsam zu befreien versucht". Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß nach dem Strafgesetzbuch Familienangehörige bei solchen Versuchen straffrei bleiben. Aber in jedem Fall wollen Sie also nun schießen lassen. Dias geht doch wirklich zu weit. Beispielsweise auch der Abs. 5. Wann besteht nun eine solche Gefahr, daß Gewalttaten unmittelbar bevorstehen?
      Wir sollten uns den Katalog, Herr Minister, sehr genau ansehen. Ich glaube, die ganze Aufzählung ist unter dem Gesichtspunkt gemacht worden — vor allem der § 7 Abs. 3 —: hier ist der Staat, und wenn du dich in dessen Händen befindest und wenn du nicht alles befolgst, dann mußt du eben damit rechnen, daß du totgeschossen wirst. — Aber das verträgt sich nicht mit den Grundgedanken unseres Grundgesetzes. Ich meine, wenn auch einmal ein Dieb entflieht und er wird erst drei oder acht Tage später verhaftet und er wird nicht auf der Flucht erschossen, dann ist das auch nicht schlimm. Deshalb brauchen wir — Sie haben das mit Recht gesagt — im Interesse der Beamten ganz klare und einfache Bestimmungen, die dier Beamte handhaben kann. Wir wünschen daher, daß diese Bestimmungen so gefaßt werden, daß — außer den Fällen der Nötigung und des Notstandes, über die wohl bei allen Fraktionen Übereinstimmung besteht — nur in den Fällen geschossen werden soll, wenn eine Person, die sich der Festnahme durch
      Flucht zu entziehen versucht, bei einem Verbrechen wider das Leben — außer § 218 — betroffen oder wenn sie unmittelbar nach einer solchen Tat verfolgt wird. Vielleicht könnten wir uns auf dieser Grundlage einigen, daß nur in dem entscheidenden Fall, wenn das Leben eines Beamten oder wenn das Leben anderer Menschen bedroht ist, geschossen wird. Das ist die Grundlage, von der aus wir den Katalog des § 7 bei den Beratungen behandelt wissen möchten.
      Ich will davon absehen, Ihnen, Herr Minister, eine Sammlung von Fällen vorzulegen, in denen auf Grund dieser sehr dehnbaren Bestimmungen tatsächlich Schwierigkeiten aufgetreten sind. 99,99 % der fast 200 000 Vollzugsbeamten handeln verantwortungsbewußt nach den bestehenden Bestimmungen, das wissen wir. Gerade im Interesse dieser Beamten müssen die Bestimmungen, wie ich schon sagte, klar und eng begrenzt sein. Sie dürfen nur ein Minimum an Risiko haben. In einer Zeit, in der idas Grundgesetz die Todesstrafe abschafft, soll die Schußwaffe nur gebraucht werden, wenn gar keine andere Möglichkeit besteht, eine Gefahr für das Leben des Beamten oder anderer Personen abzuwenden. Ich meine, in unserem technischen Zeitalter muß es auch einmal möglich sein, einen Mann nach einigen Tagen noch zu verhaften oder sonst irgendwie zu kriegen, selbst wenn er 50 Pfund Kaffee unter dem Arm hat.
      Im übrigen, Herr Minister, fehlen ,eine ganze Reihe 'entscheidende Anweisungen und Bestimmungen. Sie haben den Schußwaffengebrauch und die Fesselung sehr 'eingehend geregelt. Aber wie ist das mit den Hieb- und Stoßwaffen? Die Frage, wann geschlagen werden soll und wann Stoßwaffen angewandt werden sollen, ist derart wichtig,


      (Schmitt daß wir auf die Regelung auch dieser Frage nicht verzichten können. Und wenn Sie, Herr Minister, schon den Wasserwerfer anführen, möchten wir, daß auch hier ganz Mare und eindeutige Bestimmungen in das Gesetz gebracht werden. Dasselbe gilt für die Dienstpferde und Dienstwagen. Es würde mich auch interessieren, wie die Dienstwagen als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt von Ihnen eingesetzt werden sollen. Unannehmbar war für uns, Herr Minister, die von Ihnen vorgesehene Sonderregelung in § 4, die § 56 des Bundesbeamtengesetzes uneingeschränkt aufheben sollte bis auf den Fall, daß der Vollzugsbeamte in der Durchführung einer Anordnung zweifelsfrei die Begehung eines Verbrechens oder Vergehens erkannt hätte. Ich bin mit Ihnen darüber einig, daß § 56 den besonderen Umständen des gemeinschaftlichen Einsatzes angepaßt werden muß. Aber die Fassung, die Sie vorgelegt hatten, entsprach wirklich nicht dem Grundgedanken unseres Beamtengesetzes, daß der einzelne Beamte auch mitdenken und verantwortlich sein soll, wenn er Anordnungen seiner Vorgesetzten durchführt. Die Fassung ist bereits im Bundesratsdurchgang erheblich verbessert worden. Wir behalten uns vor, im Ausschuß einen 'eigenen Vorschlag zu machen, der dahin geht, die Verantwortung des einzelnen Beamten im Sinne des § 56 Abs. 3 mit der Einschränkung aufrechtzuerhalten, daß eine schriftliche Bestätigung nicht zu erfolgen hat. Im übrigen soll § 56 keine Anwendung finden. Ich glaube, dann kommen wir auch zurecht. Wir behalten die Verantwortlichkeit des einzelnen Beamten bei, wenn auch die Hauptverantwortung immer bei dem einen anordnenden Vorgesetzten liegen muß, der persönlich an der Stelle des Einsatzes sein soll, damit keine ferngelenkten Befehle von irgendwelchen Leuten zustande kommen, die die Situation gar nicht überblicken können. Lassen Sie mich noch ein Wort sagen zu dem Vorschlag einer Regelung für den gemeinsamen Einsatz nach Art. 91 Abs. 2 des Grundgesetzes, den der Bundesrat abgelehnt hat. Ich glaube, wir brauchen die Frage nach der verfassungsrechtlichen Seite hin hier nicht näher zu untersuchen. Aber es ist doch ungemein schwierig, wenn, wieder Bundesrat es wünscht, bei einem gemeinschaftlichen Einsatz die einen Beamten einen Warnschuß abgeben müssen, die anderen nicht, die einen nur bei Verbrechen schießen dürfen, die anderen auch bei Vergehen. Es kann wohl niemand, auch in den Ländern, ernsthaft bestreiten, daß hier eine gemeinschaftliche Regelung notwendig ist. Eine einheitliche Regelung ist vernünftig und notwendig. Wir wollen hoffen, daß es uns möglich ist, in diesem Fall zu einer Lösung zu kommen, zumal auf freiwilliger Grundlage in Polizeifragen mit den Ländern auch schon eine Reihe von Vereinbarungen abgeschlossen worden sind. Herr Minister, um zum Schluß zu kommen und den Gesamteindruck noch einmal wiederzugeben, den wir von diesem Gesetz und auch von den vorliegenden Ländergesetzen haben: Alle diese Gesetze lehnen sich allzu stark an die Vorschriften früherer Zeiten an. In jenen Zeiten mögen sie gut gewesen sein. Wir brauchen ja nur an die Zeit der Weimarer Republik zu denken, wo sich starke bewaffnete Gruppen einander und der Polizei gegenüberstanden. Aber wir leben, auch im Verhältnis des Staatsbürgers zum Polizeibeamten und zur Polizei, heute Gott sei Dank friedlicher, wie die Polizeistatistiken der letzten Jahre deutlich zeigen. Warum dann ein solches Gesetz, das sich der gesunden Entwicklung in unserem Volke verschließt? Wir hoffen, daß das Hohe Haus diese Entwicklung erkennt und eine fortschrittliche Regelung beschließt, die den verankerten Grundrechten des Grundgesetzgebers entspricht. In diesem Sinne werden wir versuchen, einen Beitrag zur Umgestaltung der Vorlage der Bundesregierung zu leisten. Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Herrn Kollegen Schmitt Mit seinen übrigen Ausführungen kann ich mich weniger befreunden. Er hat, wie mir scheint, übersehen, daß die Regelung, die hier vorgelegt wird, nichts sensationell Neues enthält, sondern den Versuch macht — und das muß man bei der Gesetzgebung in Deutschland derzeit machen —, den geltenden Stand, der in der Masse der polizeilichen Anwendung eben ländergesetzlicher Bestand ist, in einer Weise zusammenzufassen und mit den Bundesaufgaben zu koordinieren, wie das dem Gesamtinteresse entspricht. Wir sind dabei ja nicht auf Wegen, die von dem abweichen, was etwa der internationale Standard sein könnte, sondern wir bringen hier eine sehr vorsichtige Regelung, die in jeder Beziehung den grundgesetzlichen Erfordernissen Rechnung trägt. Herr Kollege Schmitt Aber, meine Damen und Herren, das Problem, die Freiheit des einzelnen und die Sicherheit aller in eine dauerhafte Relation zu bringen, bleibt uns genau so gestellt wie allen Rechtsstaaten gleichzeitig und vorher. Wenn man auf die letzten Jahre zurücksieht, in denen ja ganz ähnliche Bestimmungen wie diese gegolten haben, kann man glücklicherweise sagen, daß wir insgesamt gesehen einen Stand sowohl der Praxis wie der Rechtsprechung haben, der allen Erfordernissen gerecht wird. Es dürfte bei den derzeitigen Zuständen nicht gerechtfertigt sein, den Schatten einer schlimmen Vergangenheit zu beschwören. Es sollte deshalb dem Hohen Hause recht bald gelingen, auf der Basis des Entwurfs ein kleines Stück zur Rechtsvereinheitlichung in unserem Vaterlande beizutragen. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gille. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regelung des Schußwaffengebrauchs hat einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des einzelnen und den Notwendigkeiten der Allgemeinheit zu finden. Wenn der Staat die Aufgabe erfüllen soll, im Interesse der friedlichen Staatsbürger für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Sorge zu tragen, dann muß man ihm auch ein Instrument in die Hand geben, mit Hilfe dessen er in der Lage ist, diese Ordnung aufrechtzuerhalten. Daß die Verhältnisse heute nicht ganz so friedlich liegen, haben wir in den letzten Monaten doch zur Genüge erleben dürfen. Hier in der engsten Umgebung unserer Bundeshauptstadt waren doch Straßenüberfälle in Gangstermanier monatelang im Schwange, ohne daß es letzten Endes gelungen ist, die Täter zu fassen. Es ist also doch nicht etwa so, daß wir heute in völlig normalen Verhältnissen leben, die es uns gestatten würden, das Instrument, das der Staat braucht, weniger scharf zu machen. Der Staat muß beim Vorkommen solcher Fälle in der Lage sein, etwas zu tun. Man wird also durch Abwägung der beiderseitigen Interessen die richtige Mitte finden müssen. Es ist doch nicht so aufzufassen, Herr Kollege Schmitt, daß der Herr Bundesinnenminister etwa in jedem Fall, in dem gesetzlich eine Möglichkeit zum Eingreifen besteht, schon schießen lassen will. So ist es doch nicht. Sie haben hier einige Beispiele aufgeführt. Sie haben gesagt, wenn die Frau Soundso etwas überrascht und überstürzt vorgeführt werden solle und in Unkenntnis dessen, was ihr da alles drohe, weglaufe, dann wolle der Herr Innenminister schießen lassen. So ist es doch beileibe nicht. Im Rahmen solcher generellen Bestimmungen gibt es natürlich immer einen ziemlich breiten Spielraum der eigenen Entscheidung. (Abg. Albers: Schröder läßt nicht auf Frauen schießen!)


      (Beifall bei der SPD.)


    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)