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    2. Deutscher Bundestag — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1955 4295 78. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. April 1955. Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4330 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schuler, Böhm (Düsseldorf), Mensing 4297 A Geschäftliche Mitteilungen 4297 B, 4299 D, 4330 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 4297 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 158, 98, 160, 163, 164, 167, 168, 171 (Drucksachen 1213, 1348; 727, 1224, 1330; 1282, 1339; 1283, 1317; 1305, 1337; 1309, 1347; 1321, 1351) 4297 C Mitteilung über Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn nebst Stellenplan und Bautenverzeichnis für das Geschäftsjahr 1955, eines Zwischenberichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1344) und des Berichts der Deutschen Revisions- und Treuhand-AG über die Prüfung des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für 1950 bis 1952 (Drucksache 1345) 4297 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksache 1352) 4297 D Beschlußfassung 4298 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 1172) 4298 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4298 A, 4301 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4299 B, 4300 A Dr. Gille (GB/BHE) 4301 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 4302 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 4303 A Absetzung der Beratung des Antrags der Abg. Mensing u. Gen. betr. Durchführung von Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen durch die Finanzämter von der Tagesordnung (Drucksache 919) . . . . 4303 A Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 1192) 4303 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4303 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) 4304 B Dr. Menzel (SPD) 4304 B Überweisung an den Ausschuß für Wiedergutmachung und an den Ausschuß für Beamtenrecht 4304 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung (Drucksache 1319) 4304 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Rechtsausschuß . 4304 C Erste Beratung des von den Abg. Stegner u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung von Wirtschaftswerbung an Autobahnüberführungen (Drucksache 1188) 4304 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 4304 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-schweizerische Protokoll vom 16. November 1954 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Gießereierzeugnisse (Drucksache 1308) 4304 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4304 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1301) 4305 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 4305 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) (Drucksache 1211) 4305 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 4305 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Angleichung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 1261) 4305 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4305 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1298, 1182) 4305 B Beschlußfassung 4305 B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches (Drucksachen 1300, 1171) 4305 C Gengler (CDU/CSU), Berichterstatter 4305 C Beschlußfassung 4305 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1169); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 1302) 4305 D Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 4332 Beschlußfassung 4306 A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Mauk, Struve, Frau Strobel, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Drucksache 1273; Antrag Umdruck 348) 4306 A, 4331 A Abstimmungen 4306 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Hellwig, Brand (Remscheid) u. Gen. betr. Errichtung eines Zweigbetriebes der Volkswagenwerk-GmbH (Drucksachen 1259, 1091) 4306 C Beschlußfassung 4306 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betreffend Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1299) 4306 C Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß 4306 C Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 347) . 4306 D, 4331 B Beschlußfassung 4306 D Beschlußfassung über die Überweisung des von den Abg. Platner, Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1083 und des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1233) 4306 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4307 A Ausschußüberweisungen 4307 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 des im Wahlkreis 241 (Kempten) gewählten Abg. Graf von Spreti (CSU) (Drucksache 1331) 4307 C Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 4307 D Beschlußfassung 4308 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 im Lande Nordrhein-Westfalen (Drucksache 1332) 4308 B Freiherr Riederer von Paar (CDU/CSU), Berichterstatter . 4308 B Beschlußfassung 4308 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Anfechtung der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 im Lande Hessen (Drucksache 1333) . . . 4308 D Höcker (SPD), Berichterstatter . 4308 D Beschlußfassung 4309 B Erste Beratung des Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung (Drucksache 1014) 4309 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 4309 C Wagner (Ludwigshafen) (SPD) . . . 4313 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4319 B Dr. Stammberger (FDP) 4322 A Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 4323 B Dr. Czermak (GB/BHE) 4327 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 4328 D Überweisung an den Rechtsausschuß . 4349 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs (Drucksache 1264) 4329 C Überweisung an den Rechtsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Verkehrsausschuß 4329 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts .(Drucksache 1265) . . 4329 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Verkehrsausschuß 4329 D Zweite Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 669); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 976) 4329 D Zurückverweisung an den Rechtsausschuß 4329 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Drucksache 1111) 4330 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit, an den Ausschuß für Wirtschafts- politik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 4330 A Nächste Sitzung 4330 C Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 77. Sitzung 4330 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4330 B Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Struve u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Umdruck 348) 4331 A Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 347) 4331 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1302) 4332 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 77. Sitzung Die Zeile 8 von unten der Seite 4266 C ist zu lesen: öffentlichen Bereichen zufällt oder aber nicht unter die . . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kemmer (Bamberg) 28. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 8. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Dr. Becker (Hersfeld) 30. April Altmaier 27. April Dr. Blank (Oberhausen) 27. April Brockmann (Rinkerode) 27. April Caspers 27. April Frau Ackermann 27. April Höfler 27. April Dr. Köhler 27. April Dr. Kreyssig 27. April Kroll 27. April Ladebeck 27. April Dr. Löhr 27. April Dr. Lütkens 27. April Frau Meyer (Dortmund) 27. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 27. April Raestrup 27. April Richter 27. April Dr. Schöne 27. April Stauch 27. April Dr. Pohle (Düsseldorf) 27. April Dr. Deist 27. April Dr.Gleissner (München) 27. April Etzenbach 27. April Neuburger 27. April Lenz (Brühl) 27. April Dr. Mocker 27. April Griem 27. April Donhauser 27. April Mensing 27. April Geiger (München) 27. April Dr. Schild (Düsseldorf) 27. April Euler 27. April Dr. Schmid (Frankfurt) 27. April b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Schoettle vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Vogel vom 17. Juni bis 30. Juli Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Friihwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Anlage 2 Umdruck 348 (Vgl. S. 4306 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Kriedemann, Fassbender, Elsner, Müller (Wehdel) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Mauk, Struve, Frau Strobel, Müller (Wehdel) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Drucksache 1273): Der Bundestag wolle beschließen, 1. in der Einleitung die Worte „mit Zustimmung des Bundesrates" zu streichen; 2. Art. 1 Satz 1 wie folgt zu fassen: § 3 des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei vom 17. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 970) erhält folgende Fassung: ... ; 3. dem Art. 2 folgenden Satz anzufügen: Rechtsverordnungen, ,die auf Grund ,dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. Bonn, den 26. April 1955 Struve Bauknecht Gibbert Dr. Glasmeyer Griem Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Knobloch Mühlenberg Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Schrader Teriete Kriedemann Dr. Baade Hähne Stümer Fassbender Hepp Elsner Müller (Wehdel) Anlage 3 Umdruck 347 (Vgl. S. 4306 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion des GB/BHE betreffend Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien (Drucksache 1203) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen; 2. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Körperbehindertengesetz (Drucksache 1246) an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge (federführend), an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Sturmflutschäden an der Nordseeküste (Drucksache 1248) an den Haushaltsausschuß; 4. Antrag der Abgeordneten Lahr, Mauk, Dannemann und Genossen betreffend Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft (Drucksache 1271) an den Ausschuß für Arbeit (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 5. Antrag der Abgeordneten Kemper (Trier), Jacobs, Dr. Weber (Koblenz), Bettgenhäuser, Dr. Atzenroth und Genossen betreffend Weiterbau der Bundesautobahnstrecke Koblenz—TrierLandstuhl (Drucksache 1275) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; 6. Antrag der Abgeordneten Graf von Spreti, Spies (Emmenhausen) und Genossen betreffend Deutsche Alpenstraße (Drucksache 1281) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen; 7. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Fürsorgekosten für hilfsbedürftige Besucher aus der Sowjetzone (Drucksache 1292) an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (federführend), an den Haushaltsausschuß; 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Reservierung von Abteilen in den Reisezügen der Deutschen Bundesbahn für Mütter mit Kleinkindern (Drucksache 1296) an den Ausschuß für Verkehrswesen; 9. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Familientarife der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 1297) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 31. März 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1302 (Vgl. S. 4306 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung .des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1169) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Der Ernährungsausschuß hat den vorliegenden Gesetzentwurf am 9. März 1955 beraten und ist zu dem einstimmigen Beschluß gekommen, den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als zuständigen Fachminister zu ermächtigen, die Empfehlungen des „Ständigen Ausschusses" über Erweiterung oder Änderung der Konvention für die Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen. Die Ermächtigung an den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde für notwendig gehalten, um die gesetzgebenden Körperschaften nicht über Gebühr zu belasten und um eine Verzögerung bei der Durchführung der Empfehlungen zu verhindern. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Annahme des vorliegenden Ergänzungsgesetzes. Bonn, den 23. März 1955 Struve Berichterstatter
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    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das 1953 verabschiedete Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz enthält in seinem Zweiten Abschnitt Vorschriften über die Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen. Danach ist der Verwaltungszwang zur Herstellung eines gesetzmäßigen Zustandes zulässig unid als schärfstes Zwangsmittel der unmittelbare Zwang. Das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz stellt bereits einige allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Zwangsmitteln auf; es regelt jedoch nicht die näheren Modalitäten in der Anwendung des unmittelbaren Zwanges. Es klärt insbesondere nicht, wie und mit welchen Hilfsmitteln der unmittelbare Zwang angewendet werden kann, wann eine Person gefesselt und unter welchen Voraussetzungen die Schußwaffe gebraucht werden darf

    (Fortgesetzte Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Bundesminister, einen Augenblick! — Meine Damen und Herren, ich bitte, etwas Ruhe zu bewahren und vor allem hinten die Türen zu schließen.
Fahren Sie bitte fort!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Schröder


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Durch die Anwendung des unmittelbaren Zwanges muß nicht nur in die Freiheit der Person, sondern unter Umständen in die körperliche Unversehrtheit, äußerstenfalls sogar in das Leben eingegriffen werden. Die Bundesregierung hielt es daher mit Rücksicht auf Art. 19 des Grundgesetzes für notwendig, Ihnen den Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt vorzulegen. Seine Verabschiedung ist dringlich, weil gegenwärtig außer dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und dem noch geltenden Gesetz über den Waffengebrauch der Reichsfinanzverwaltung vom 2. Juli 1921 keinerlei gesetzliche Vorschriften vorhanden sind. Es bestehen lediglich in der Form von Erlassen der zuständigen Minister ergangene Dienstanweisungen z. B. für den Bundesgrenzschutz und für das Grenzaufsichtspersonal der Bundesfinanzverwaltung.
    Die Behandlung des vorgelegten Entwurfs bietet dem Hohen Hause zugleich Gelegenheit, zu den von Zeit zu Zeit immer wieder aufkommenden Diskussionen über die Berechtigung unid den Umfang des Waffengebrauchsrechts Stellung zu nehmen und die teilweise erhobenen Forderungen nach einer Lockerung bestehender Vorschriften mit den Staatsnotwendigkeiten in Einklang zu bringen.
    Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang wird lediglich im Rahmen der Bundesverwaltung Geltung haben. Da der Bund nach dem Grundgesetz nicht die Kompetenz hat, die Materie auch für die Länderverwaltungen, also besonders für die Polizei der Länder zu regeln, werden bei Verabschiedung des Gesetzes unterschiedliche landesrechtliche Regelungen leider nicht vereinheitlicht. Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes auch für Länderpolizei besteht aber nach Auffassung der Bundesregierung unter den Voraussetzungen des Art. 91 Abs. 2 des Grundgesetzes, d. h. für den Fall, daß sich die Bundesregierung zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes die Polizeikräfte der Länder unterstellen sollte. Die Bundesregierung hält es für notwendig, in § 10 ides Gesetzentwurfs auch diese Gesetzgebungskompetenz des Bundes auszuschöpfen, weil es im Ernstfall zu den größten Schwierigkeiten führen würde, wenn sich die Polizeikontingente der Länder bei überörtlichem Einsatz mit neun verschiedenen Waffengebrauchsvorschriften vertraut machen müßten.
    Vorschriften über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt müssen zwei Hauptgesichtspunkten Rechnung tragen. Sie müssen den Staatsbürger schützen, indem sie idem Vollzugsbeamten klar und eindeutig sagen, unter welchen Voraussetzungen der unmittelbare Zwang angewendet werden darf, und damit gewährleisten, daß die Schußwaffe nur in unvermeidbaren Fällen gebraucht wird. Der Staatsbürger darf nicht das Opfer unzweckmäßiger oder willkürlicher Vollzugsmaßnahmen werden. Sie müssen aber auch den Beamten schützen, indem sie gegenüber ungerechtfertigten Angriffen in der Öffentlichkeit oder gegenüber strafrechtlichen Untersuchungen sein Recht zum Waffengebrauch klar umreißen.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der dem Hohen Haus vorgelegte Entwurf diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Entwurf stellt in den allgemeinen Vorschriften zunächst deklaratorisch fest, daß die vom Gesetz erfaßten Vollzugsbeamten bei Ausübung öffentlicher Gewalt unmittelbaren Zwang anwenden dürfen, unid zählt dann die wichtigsten Gruppen von Beamten auf, die als Vollzugsbeamte im Sinne dieses Gesetzes anzusehen sind. Eine abschließende Aufzählung dieser Beamtengruppen war weder möglich noch notwendig, da weder das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz noch dieser Entwurf Zwangsbefugnisse verleihen, sondern lediglich das Verfahren bei Ausübung dieser Befugnisse regeln.
    Der Entwurf definiert sodann den Begriff des unmittelbaren Zwanges und erläutert den Begriff der körperlichen Gewalt und ihrer Hilfsmittel einschließlich der Waffen. In dien besonderen Vorschriften wird klargestellt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, wenn eine Freiheitsbeschränkung durch Fesselung vorgenommen werden soll. Als Kernstück des Entwurfs sind dann
    biss ins einzelne gehenden Bestimmungen über den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln anzusehen.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Schußwaffengebrauch im wesentlichen nur zulässig sein sollte zur Verhinderung von Verbrechen, zum Anhalten von Personen, die ein Verbrechen begangen haben, gegen Personen, die zur Strafverbüßung oder wegen dringenden Tatverdachts einsitzen und sich ihrer Aburteilung oder der Strafverfolgung durch die Flucht zu entziehen ver-


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    suchen, bei versuchter gewaltsamer Gefangenenbefreiung, unter gewissen Voraussetzungen auch gegen eine gewalttätige Menschenmenge, darüber hinaus schließlich im Grenzdienst, wenn sich Personen einem Anhaltegebot oder der Überprüfung durch die Flucht entziehen.
    Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, noch einige Worte darüber, warum die Bundesregierung es für notwendig hält, in § 4 des Entwurfs auch die Gehorsamspflicht der Beamten im Vollzugsdienst abweichend von der allgemeinen Vorschrift Ides § 56 des Bundesbeamtengesetzes zu regeln. Zunächst gilt diese allgemeine Regelung für die im Vollzugsdienst eingesetzten Bundesbediensteten im Angestellten- und Lohnempfängerverhältnis überhaupt nicht. Sie ist für den Vollzugsdienst aber auch nicht brauchbar, weil nach § 56 des Beamtengesetzes der Beamte alle Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei seinem Vorgesetzten geltend zumachen hat. Wird die Anordnung aufrechterhalten, bestehen aber seine Bedenken fort, so braucht er sie erst auszuführen, wenn sie von dem nächsthöheren Vorgesetzten bestätigt wird, der auf Verlangen hierüber eine schriftliche Bescheinigung zu erteilen hat. Diese Regelung, die für den allgemeinen Verwaltungsdienst annehmbar sein mag, ist für den Vallzugsdienst, bei dem es auf rasches Handeln ankommt, selbstverständlich unbrauchbar. Die Bundesregierung war daher bestrebt, eine für die Bedürfnisse des Vollzuges geeignete Regelung zu schaffen. Der hier maßgebende § 4 des Entwurfs ist im übrigen auf die Beratungen der Kornmission für die große Strafrechtsreform abgestimmt.
    Ich glaube, meine Damen und Herren, zusammenfassend feststellen zu können, daß dieser Entwurf modernen rechtsstaatlichen Grundsätzen Rechnung trägt und daß er den praktischen Notwendigkeiten der Verwaltung entspricht. Ich darf mit der Hoffnung schließen, daß es dem Hohen Hause gelingen möge, ihn bald zu verabschieden.

    (Bravo! in der Mitte.)