Rede von
Eduard
Platner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der Formulierung des § 3 unseres Entwurfs ist hier einige Kritik laut geworden. Diese hat sich auch in zahlreichen mir zugegangenen Schriften schon geäußert. Ich möchte dazu grundsätzlich folgendes sagen. Ein Initiativgesetzentwurf ist nicht der Weisheit letzter Schluß, und wir können uns bei den Beratungen in den Ausschüssen durchaus über die Modifizierung des § 3 im einzelnen unterhalten, um eine Fassung zu schaffen, die nicht die Gefahr eröffnet, daß, wie man kritisch gesagt hat, die Realisierung unseres Entwurfs letztlich zu einer unbeschränkten Niederlassungsfreiheit führen könnte. So einsichtig sind auch wir. Daß auch im übrigen noch an dieser oder jener anderen Bestimmung Änderungen vorgenommen werden können, ist eine Selbstverständlichkeit; dazu sind auch wir einsichtsvoll genug.
Aber nun lassen Sie mich noch ein Wort bezüglich der Verweisung an die Ausschüsse sagen. Die Rangordnung der für die Ausgestaltung des Apothekengesetzes maßgeblichen Gesichtspunkte geht dahin, daß in der ersten Rangstufe der beherrschende gesundheitspolitische Gesichtspunkt der Sicherung der Arzneiversorgung der Bevölkerung steht. Darüber besteht zwischen beiden Lagern volles Einverständnis. Es kann also über diesen grundlegenden Gesichtspunkt gar keine Debatte mehr geben. Im zweiten Rang folgen dann jedoch die verfassungsrechtlichen und die Rechtsfragen Über diese bestehen ganz erhebliche Divergenzen bei der Behandlung beider Entwürfe, so daß darüber sehr ernsthafte Debatten zu führen sein werden. Gerade weil diese Rechtsfragen aber so beherrschend im Vordergrund stehen, halte ich es für unbedingt geboten, für beide Entwürfe den Rechtsausschuß federführend sein zu lassen. Soweit bei Einzelbestimmungen des Gesetzes berufsinterne Gesichtspunkte eine Rolle spielen sollten, sind diese doch untergeordnet und drittrangig und können dann vom mitberatenden Gesundheitsausschuß ergänzend behandelt werden.
Ich wiederhole deshalb meinen Antrag, die beiden Entwürfe an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Gesundheitswesen und den Wirtschaftspolitischen Ausschuß zur Mitberatung zu überweisen.