Rede:
ID0207708000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2077

  • date_rangeDatum: 31. März 1955

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:29 Uhr

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  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. März 1955 4227 77. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4228 A, 4240 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4293 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pferdmenges 4228 B Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers der Finanzen betr. Mißstände auf dem Gebiet der Besatzungsbauten (Drucksache 1307) 4228 B Mitteilung über Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1953/54 4228 B Mitteilung über Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Drucksache 196) . . . . 4228 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Statut der Saar (Drucksache 1245) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Veröffentlichung des Schreibens von Bundeskanzler Dr. Adenauer an den französischen Außenminister Pinay (Drucksache 1293 [neu]) 4228 B Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . 4228 C, 4236 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 4232 C, 4236 B Dr Kopf (CDU/CSU) 4233 A Dr. Arndt (SPD) 4234 D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4238 A Dr. Krone (CDU/CSU) 4238 B Abstimmungen 4237 D, 4238 B Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik im Mündlichen Bericht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Drucksachen 1162, 973; Antrag Umdruck 292) 4238 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1158) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Stücklen, Seidl (Dorfen), Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1253) und mit der Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Ruf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1269) . . . 4238 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4239 A Dr. Reif (FDP) 4241 D Samwer (GB/BHE) 4244 D, 4280 B Illerhaus (CDU/CSU) 4246 A Dr. Elbrächter (DP) 4250 A Unterbrechung der Sitzung . . 4252 C Scheel (FDP) 4252 D Raestrup (CDU/CSU) 4256 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4260 B Bender (GB/BHE) 4260 D Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4264 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4266 A Dr. Schöne (SPD): zur Sache 4267 D zur Geschäftsordnung 4280 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU) 4279 D Dr. Köhler (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 4280 C Ausschußüberweisungen . . . . 4280 B, 4281 A Änderungen der Tagesordnung . . 4263 D, 4281 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (Drucksache 1316) . . . . 4263 D Beschlußfassung 4264 B Erste Beratung des von den Abg. Platner, Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1083) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1233) 4281 A Platner (CDU/CSU), Antragsteller . 4281 A, 4292 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4283 B, 4292 C Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 4284 D Dr. Hammer (FDP) 4285 D Geiger (München) (CDU/CSU) . . 4286 C Stegner (Fraktionslos) 4288 D Becker (Hamburg) (DP) 4289 B Dr. Reichstein (GB/BHE) 4290 A Lange (Essen) (SPD) 4290 D Horn (CDU/CSU) 4291 D Samwer (GB/BHE) 4292 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4292 D Ausschußüberweisungen 4293 A Beschlußunfähigkeit festgestellt und Weiterberatung vertagt 4293 C Nächste Sitzung 4293 C Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4293 B, C, 4294 Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Dr. Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Kirchhoff 2. April Schrader 2. April Diedrichsen 2. April Frau Welter (Aachen) 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Ladebeck 1. April Frau Dr. Schwarzhaupt 1. April Feldmann 1. April Berendsen 1. April Hepp 31. März Dr. Baade 31. März Frau Nadig 31. März Dr. Wellhausen 31. März Naegel 31. März Frau Dr. Probst 31. März Hufnagel 31. März Brockmann (Rinkerode) 31. März Dr. Leverkuehn 31. März Even 31. März Seiboth 31. März Haasler 31. März Walz 31. März Paul 31. März Schütz 31. März Schneider (Bremerhaven) 31. März Neuburger 31. März Kalbitzer 31. März Jahn (Frankfurt) 31. März Dr. Kreyssig 31. März Dr. Schmid (Frankfurt) 31. März Brandt (Berlin) 31. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Becker (Hersfeld) 30. April Dr. Graf Henckel 30. April Kalbitzer vom 12. April bis zum 16. Mai Josten vom 4. April bis zum 20. Mai
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Willy Reichstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir halten eine bundeseinheitliche Ordnung im Apothekenwesen für erforderlich. Die Kompetenz des Bundes ist nach un- serer Auffassung gegeben. Da es sich, wie Sie aus der Debatte schon ersehen haben werden, um eine außerordentlich schwierige Materie handelt, darf es nicht wundern, wenn die vorgelegten Gesetzentwürfe nicht von vornherein ungeteilte Zustimmung finden. Auch der Entwurf der Bundesregierung in seiner derzeitigen Form vermag unser e Zustimmung nicht zu finden. Wir haben dafür insbesondere rechtliche und sozialpolitische Gründe. Nach unserer Auffassung verstößt die Beibehaltung verschiedener Betriebsformen, das Mischsystem, wie es der Regierungsentwurf selbst nennt, gegen den Art. 3 des Grundgesetzes, die Pflicht des Gesetzgebers, Gleiches gleich zu behandeln. Auch die Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers können uns von dieser Auffassung nicht abbringen.
    Aus denselben Gründen, die insbesondere Herr Kollege Geiger schon erörtert hat, sehen auch wir keine erstrebenswerte Lösung in der besonderen Betonung des Personalkonzessionssystems als der einzigen Betriebsform für neu zu errichtende Apotheken.
    Der Begründung der Bundesregierung vollends, die von ihr vorgeschlagene Lösung werde den soziologischen Forderungen unserer Zeit gerecht, können wir gar nicht folgen. Das Nebeneinander verschiedener Betriebsformen von verkäuflichen und unverkäuflichen Apotheken wird nach unserer Auffassung zweifellos zu einer Erhöhung der Kaufsumme führen. Die Personalkonzession, die vielleicht — vielleicht! — eine Ergänzung zu diesem System. eine Abschwächung dieser Übelstände darstellen könnte, ist es schon deshalb nicht, weil, wie die Erfahrung lehrt, das Konzessionsalter bei uns jedenfalls im Durchschnitt bei 60 Jahren liegt. Man kann hier nicht sagen, daran seien die Vertriebenen-Apotheker schuld, sondern es ist eine Tatsache, daß auch in den Ländern, die keine VertriebenenApotheker zu berücksichtigen haben, wie etwa Schweden, das Konzessionsalter von Jahr zu Jahr steigt, weil eben die Zahl derer, die sich um eine Apotheke bemühen, ebenfalls steigt.
    Wir haben weiter die Befürchtung, daß der Regierungsentwurf, wenn er in der vorgelegten Form Gesetz würde, nicht dazu beitragen würde, die sehr verschiedene Häufung der Apotheken im Bundesgebiet, wie sie insbesondere durch die in der amerikanischen Zone in früheren Jahren geltende Gewerbefreiheit eingetreten ist, aufzulockern und dadurch die Situation zu verbessern.
    Demgegenüber scheint uns der Initiativgesetzentwurf, der von Herrn Kollegen Platner und anderen vorgelegt wird, in Gestalt der einheitlichen Rechtsform, die er schafft, Vorteile zu haben. Er dehnt Rechte, die bisher einem kleinen Teil vorbehalten waren, auf alle aus und verstößt damit nach unserer Auffassung in keiner Weise gegen das im Grundgesetz geschützte Recht auf Eigentum. Wertminderungen, die zweifellos dadurch auftreten, müssen aus Gründen der Billigkeit selbstverständlich durch steuerliche Maßnahmen erfaßt werden. Trotzdem wird auch nach unserer Auffassung der Initiativentwurf von Herrn Platner und anderen noch zu schweren Auseinandersetzungen führen. Auch bei diesem Entwurf werden bei der Beratung große und schwerwiegende Probleme auftreten. Insbesondere werden bei der Frage, nach welchen Gesichtspunkten die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke zu erteilen ist, sehr schwierige Probleme auftauchen: Sollen nur fachliche Gesichtspunkte maßgebend sein? Kann man etwa völlig freie Niederlassung durchführen? Muß man vor einer Erlaubnis die Sicherung der Existenz des einzelnen prüfen? Soll man das Bedürfnis zuvor prüfen? Soll man eine Verhältniszahl — eine Apotheke auf soundso viel tausend der Bevölkerung — einsetzen? Alle diese Fragen werden auch bei der Beratung des Entwurfs Platner eingehend zu untersuchen sein. Insbesondere aber werden die Ausschüsse, die sich mit dieser Materie zu befassen haben, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen haben, ob und welche Grenzen einem Gesetz über das Apothekenwesen durch die Pflicht des Staates zur Erhaltung der Gesundheit gezogen sind.

    (Beifall beim GB/BHE und rechts.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Lange.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte noch um ein paar Minuten Gehör. Ich werde mich bemühen, dem Wunsch des Präsidenten entsprechend mich kurz zu fassen.

    (Bravo !-Rufe.)

    Der Gesetzentwurf, der von der Regierung vorgelegt worden ist, geht in seiner Begründung davon aus, daß er die Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung sicherstellen will. Wenn dem so wäre, dann müßte man nach meiner Überzeugung ein Arzneimittelgesetz vorlegen, das darüber Verbindliches aussagt. Das ist aber im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf nicht geschehen. Man wird sich also möglicherweise noch einmal darüber unterhalten müssen, wie dieses Problem zu lösen ist.


    (Lange [Essen])

    Obwohl der Gesetzentwurf von dieser Begründung ausgeht — die Begründung wäre in Ordnung, wenn ein Arzneimittelgesetz da wäre, das den heutigen Voraussetzungen entspräche —, werden in ihm eine Reihe von Rechtsfragen behandelt, ausgehend von den Fragen der Betriebsrechtsform, in der die Apotheken betrieben werden. Ich will mich dazu im Augenblick nicht weiter äußern.
    Darüber hinaus wird aber auch, da ja das Apothekenstoppgesetz abläuft, der Versuch unternommen, das ganze Apothekenwesen jetzt bundeseinheitlich neu zu regeln. Damit wirkt der Regierungsentwurf, der sich in seiner Begründung auf die Heilberufe bezieht, auch für alle anderen Heilberufe präjudizierend. Er wirkt ferner im gewerberechtlichen Sinne präjudizierend, so daß wir auch einen ganz wesentlichen Anteil wirtschaftspolitischer Fragen in diesem Gesetzentwurf enthalten sehen.
    Die Frage dabei ist, ob es hier, wie der Gesetzentwurf vorsieht, dabei bleiben soll, daß Stadt und Land rechtlich unterschiedlich behandelt werden, daß man möglicherweise den Versuch macht, doppelten Schutz zu schaffen. Bitte, hier wird das Problem der Altersversorgung mit berührt; im Regierungsentwurf nicht in So ausgedehnter Form wie im Platnerschen Entwurf. Wir müssen uns dann fragen: Welche Möglichkeiten sind im Zusammenhang mit einer Alterssicherung für das Selbständigwerden von Nachwuchskräften gegeben? Diese Fragen tauchen auf.
    Aus all diesen Erwägungen heraus, die sich aus den Fragen der Betriebsrechtsform, den gewerberechtlichen Fragen, dann im Hinblick auf die wirtschaftspolitischen Zusammenhänge und auf den Zusammenhang mit der Alterssicherung ergeben, glauben wir — ich betone das noch einmal —, ein starkes Interesse auch wirtschaftspolitischer Art an diesem Gesetz haben zu sollen. Es ist in seiner gegenwärtigen Form kein ausschließlich gesundheitspolitisches Gesetz. Das Gesundheitspolitische soll und muß natürlich aber auch im Zusammenhang mit dem noch nicht vorhandenen Arzneimittelgesetz im Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens geprüft werden; das ist gar keine Frage. Und dann stellt sich für uns die Frage: Will man die Arzneimittelversorgung — ich will nicht fragen, ob sie heute ausreichend oder unzulänglich ist; ich will das nicht untersuchen, wenn ich an das Angebot denke— staatlich lenken, oder wie will man die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen? Und dann sind wir wieder in der Problematik, die ich eben angedeutet habe.
    Mehr möchte ich heute zu diesem ganzen Problem nicht sagen. Es wird die Aufgabe der Ausschüsse sein, es eingehend zu erörtern. Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die heute geführte Kartelldebatte verweisen, weil darin einige Gesichtspunkte stecken, die uns auch hier berühren. Wir müssen uns in den Ausschüssen — gleichgültig, weiche Ausschüsse federführend oder mitberatend beteiligt werden — diese Probleme mit allem Ernst vornehmen und sie mit allem Nachdruck und aller Entschiedenheit zu einer Lösung führen, durch ,die wir uns nicht irgendwelche Hindernisse der künftigen Gestaltung des Gewerberechts, des Berufsausübungsrechts aufbauen — das Berufswahlrecht wird ja nicht betroffen; Grundgesetz Art. 12 Abs. 1: Berufswahl frei, nur Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden —, die wir dann nicht übersteigen können. Wir müssen also zu einer Lösung gelangen, durch die nicht gewisse Schwierigkeiten entstehen, weil man sagen könnte: „Bitte, ihr habt ja damals schon solche Lösungen herbeigeführt; jetzt müßt ihr auch uns ähnliche Lösungen zugestehen." Diese Fragen, die von d e r Seite her an uns herankommen, sollten wir mit aller Sorgfalt prüfen.
    Deshalb komme ich jetzt noch einmal mit einer anderen Bitte, als sie hier schon vorgetragen worden ist, und ich frage diejenigen, die vorher beantragt haben, den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuß als federführendem Ausschuß zu überweisen, ob sie einer solchen Bitte entsprechen können. Meiner Meinung nach ist es wegen der gewerbepolitischen Konsequenzen, die sich aus diesem Gesetz für andere Dinge ergeben können, notwendig, den Gesetzentwurf dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß als federführendem Ausschuß und zur Mitberatung dem Gesundheitsausschuß und dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Das ist doch kein Gewerbe!)

    — Verzeihung! — Nun, winken Sie doch bitte nicht so ab! Der Herr Bundesminister des Innern, Herr Kollege Weber, hat selber hier mit außerordentlichem Nachdruck vorgetragen, die Apotheke sei ein Gewerbebetrieb, aber besonderer Art, wenn ich richtig gehört habe.

    (Abg. Frau Dr. Steinbiß: Natürlich, das ist es! Das ist aber das Entscheidende! — Zuruf des Bundesministers Dr. Schröder.)

    — Über die Volksgesundheit wollen wir uns ja auch unterhalten; und wenn wir das als den tragenden Gesichtspunkt ansehen, dann sage ich: Bitte, Arzneimittelgesetz! Und dann wollen wir weiter sehen, wie der Vertrieb nach dem Arzneimittelgesetz erforderlich ist. Das ist ja das Problem, das dann für uns ansteht. Deshalb noch einmal meine Bitte: federführend ,der Wirtschaftspolitische Ausschuß, mitberatend der Gesundheitspolitische Ausschuß und der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht.

    (Beifall bei der SPD.)