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ID0207704200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. März 1955 4227 77. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4228 A, 4240 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4293 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Pferdmenges 4228 B Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers der Finanzen betr. Mißstände auf dem Gebiet der Besatzungsbauten (Drucksache 1307) 4228 B Mitteilung über Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1953/54 4228 B Mitteilung über Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Drucksache 196) . . . . 4228 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Statut der Saar (Drucksache 1245) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Veröffentlichung des Schreibens von Bundeskanzler Dr. Adenauer an den französischen Außenminister Pinay (Drucksache 1293 [neu]) 4228 B Dr. Mommer (SPD), Antragsteller . 4228 C, 4236 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 4232 C, 4236 B Dr Kopf (CDU/CSU) 4233 A Dr. Arndt (SPD) 4234 D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4238 A Dr. Krone (CDU/CSU) 4238 B Abstimmungen 4237 D, 4238 B Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik im Mündlichen Bericht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Drucksachen 1162, 973; Antrag Umdruck 292) 4238 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1158) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Stücklen, Seidl (Dorfen), Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1253) und mit der Fortsetzung der ersten Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Ruf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1269) . . . 4238 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4239 A Dr. Reif (FDP) 4241 D Samwer (GB/BHE) 4244 D, 4280 B Illerhaus (CDU/CSU) 4246 A Dr. Elbrächter (DP) 4250 A Unterbrechung der Sitzung . . 4252 C Scheel (FDP) 4252 D Raestrup (CDU/CSU) 4256 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4260 B Bender (GB/BHE) 4260 D Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4264 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4266 A Dr. Schöne (SPD): zur Sache 4267 D zur Geschäftsordnung 4280 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU) 4279 D Dr. Köhler (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 4280 C Ausschußüberweisungen . . . . 4280 B, 4281 A Änderungen der Tagesordnung . . 4263 D, 4281 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (Drucksache 1316) . . . . 4263 D Beschlußfassung 4264 B Erste Beratung des von den Abg. Platner, Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1083) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksache 1233) 4281 A Platner (CDU/CSU), Antragsteller . 4281 A, 4292 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4283 B, 4292 C Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU) . . . 4284 D Dr. Hammer (FDP) 4285 D Geiger (München) (CDU/CSU) . . 4286 C Stegner (Fraktionslos) 4288 D Becker (Hamburg) (DP) 4289 B Dr. Reichstein (GB/BHE) 4290 A Lange (Essen) (SPD) 4290 D Horn (CDU/CSU) 4291 D Samwer (GB/BHE) 4292 C Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4292 D Ausschußüberweisungen 4293 A Beschlußunfähigkeit festgestellt und Weiterberatung vertagt 4293 C Nächste Sitzung 4293 C Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4293 B, C, 4294 Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Dr. Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Kirchhoff 2. April Schrader 2. April Diedrichsen 2. April Frau Welter (Aachen) 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Ladebeck 1. April Frau Dr. Schwarzhaupt 1. April Feldmann 1. April Berendsen 1. April Hepp 31. März Dr. Baade 31. März Frau Nadig 31. März Dr. Wellhausen 31. März Naegel 31. März Frau Dr. Probst 31. März Hufnagel 31. März Brockmann (Rinkerode) 31. März Dr. Leverkuehn 31. März Even 31. März Seiboth 31. März Haasler 31. März Walz 31. März Paul 31. März Schütz 31. März Schneider (Bremerhaven) 31. März Neuburger 31. März Kalbitzer 31. März Jahn (Frankfurt) 31. März Dr. Kreyssig 31. März Dr. Schmid (Frankfurt) 31. März Brandt (Berlin) 31. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Becker (Hersfeld) 30. April Dr. Graf Henckel 30. April Kalbitzer vom 12. April bis zum 16. Mai Josten vom 4. April bis zum 20. Mai
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Elbrächter.


Rede von Dr. Alexander Elbrächter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich habe nicht die Absicht, schon jetzt an dieser Stelle Detailfragen so ausführlich zu erörtern, wie dies verdienstvollerweise mein Kollege Illerhaus soeben getan hat. Ich möchte nur in wenigen Bemerkungen die grundsätzliche Haltung meiner politischen Freunde von der Deutschen Partei zu diesem uns alle interessierenden Problem bekanntgeben.
Zunächst darf ich feststellen, daß bislang erfreulicherweise insofern Übereinstimmung herrscht, als jede Seite den Wettbewerb als solchen begrüßt. Auch wir tun das. Wir bejahen auch die Preisfunktion. Nur glaube ich, daß zu einer Marktwirtschaft nicht nur der Mechanismus des Preises und des Wettbewerbs gehört, sondern daß die Aufrechterhaltung einer sozialen Marktwirtschaft auch davon abhängig ist, daß eine gewisse soziologische Struktur erhalten bleibt. Es ist wichtig — und nur dann hat die soziale Marktwirtschaft ihren Sinn —, daß eine möglichst große Zahl von selbständigen Unternehmern existieren kann. Da bin ich der Auffassung, daß Kartellabsprachen, sofern sie nicht offenbare Mißbräuche darstellen — auch darin sind wir uns ja einig, daß kein Mensch Mißbräuche will —, dazu dienen können, &ne möglichst große Zahl von mittleren und kleineren Unternehmen gegenüber den großen Unternehmen selbständig zu lassen. Selbst Herr Erhard gibt ja in seiner Begründung ganz eindeutig zu, daß ein striktes Verbot von Kartellen unweigerlich zu einer größeren Machtkonzentration, zu Monopolgebilden führen kann. Aus dem Grunde sieht sich auch Herr Erhard veranlaßt, Ausnahmen — und zwar Ausnahmen in einer recht großen Zahl — zuzulassen.
Daher ist es vernünftiger, wenn wir den anderen Weg gehen. Ich darf gleich hier zu Anfang mitteilen, daß wir den Weg gehen wollen, den der Kollege Höcherl zu gehen versucht, nämlich Kartelle grundsätzlich zuzulassen und nur den Mißbrauch zu ahnden.
Herr Kollege Böhm wendet nun gegen diese Mißbrauchsgesetzgebung ein, daß alle praktische Erfahrung der früheren Jahrzehnte in Deutschland dagegen spricht, daß man Mißbräuche erfassen kann. Ich will jetzt nicht darüber debattieren, ob das zutrifft oder nicht. Es wird von anderer Seite bestritten. Aber ich darf eine andere Erfahrung dagegenhalten, die Erfahrung nämlich, die in den USA gemacht worden ist — das ging ja auch aus den Ausführungen des Kollegen Illerhaus hervor —, in den USA, die ja bekanntlich eine sehr starre Verbotsgesetzgebung haben und in denen die ganze Wirtschaftskonzeption darauf abgestellt ist, Monopole und ähnliche Machtkonzentrationen zu verhindern. Die Erfahrung zeigt doch, daß sich gerade in der amerikanischen Wirtschaft Monopole gebildet haben und daß dort Absprachen getroffen worden sind. Ob sie nun öffentlich oder nicht öffentlich sind, das wollen wir nicht untersuchen; es kann nicht bestritten werden, daß sie da sind. Gerade diese amerikanischen Erfahrungen haben doch gezeigt, daß man mit einer starren Verbotsgesetzgebung das Ziel eben nicht erreichen kann.
Wir sollten uns doch einmal überlegen, welche Argumente die Befürworter der Verbotsgesetzgebung anführen. Sie behaupten erstens, daß der Wettbewerb als solcher verhindert wird. Nun, ich glaube sagen zu können, daß das in dieser allgemeinen Form sicherlich nicht zutrifft. Denn der Wettbewerb wird ja nicht nur durch den Preis zum Ausdruck gebracht, sondern dort spricht doch auch die Qualität mit. Aber das will ich einmal nicht so in den Vordergrund schieben. Ich möchte vor allen Dingen bemerken, daß wir heute den Wettbewerb gar nicht so sehr nur innerhalb einer Warengattung haben, sondern daß der Konsument, um den es ja letztlich bei allem geht, die Möglichkeit hat, auf andere Erzeugnisse auszuweichen. Er ist ja keineswegs gezwungen, immer gerade nur das bestimmte Erzeugnis zu kaufen, das angeboten wird. Selbst wenn innerhalb einer solchen Erzeugergruppe ein vollständiges Kartell existierte — was ja niemals existiert hat und auch nie kommen wird —, wäre der Konsument letzten Endes immer noch in der Lage, ein anderes Erzeugnis zu verwenden. Ich könnte das mit vielen Beispielen gerade aus dem Gebiet, das mir nahesteht, der Ernährungsindustrie, belegen.
Nehmen wir ein Beispiel. Angenommen, die Schokoladenindustrie hätte sich vollkommen kartellisiert, so daß es nur einen einzigen Erzeuger von Schokolade gäbe. Dann würde zweifellos der Konsument, wenn er mit dem Preis nicht einverstanden wäre, auf andere Erzeugnisse der Süßwarenindustrie ausweichen. Ich wollte dies nur einmal als ein kleines Beispiel geben. Es trifft also sicherlich nicht zu, daß immer nur über den Preis ein Konkurrenzkampf stattfindet, vielmehr gibt es, wie der technische Ausdruck lautet, auch so etwas wie eine Objektskonkurrenz. In der Schwerindustrie, in den weiterverarbeitenden Industrien gilt das gerade auch im Zeitalter der Kunststoffe, die ja den früher vielfach gebräuchlichen Stahl verdrängt haben — oder der Stahl hat das Holz verdrängt —; da gibt es immer Möglichkeiten des Ausweichens auf andere Konstruktionselemente, auf andere Konstruktionsmaterialien. Also ich glaube,


(Dr. Elbrächter)

daß der Wettbewerb als solcher durch ein Kartell niemals ausgeschaltet werden kann.
Hinzu kommt natürlich noch die Rolle, die der Außenseiter nun einmal spielt. Solange es keine Zwangskartelle gibt — und das wollen wir alle nicht —, wird es immer Außenseiter geben. Dagegen wird d man sagen: Na schön, dann brauchen wir überhaupt kein Kartell, wenn Sie Außenseiter zulassen. — Nach der Erfahrung ist es aber doch etwas anderes, wenn eine gewisse Gruppe von Herstellern sich zusammenschließen und Absprachen über gewisse Preise oder Bedingungen usw. gegenüber Außenseitern treffen kann. Sicherlich gibt es so etwas wie eine ruinöse Konkurrenz; darüber kann niemand hinwegdebattieren. Ich möchte die Ausführungen, die Kollege Reif hier heute gemacht hat, sehr bezweifeln, daß gerade die kapitalgebundenen Betriebe in ihrem Preis viel elastischer seien. Mir scheint dort ein Denkfehler vorzuliegen. Selbstverständlich kann ein Betrieb, der im wesentlichen kapitalkostenorientiert ist, gegenüber den lohnkostenorientierten Betrieben für eine gewisse Zeit sehr viel elastischer sein. Aber das geht dann auf Kosten der Abschreibungen. Das heißt auf deutsch gesagt, daß dann nicht mehr reinvestiert werden kann und daß vor allen Dingen auch keine Neuinvestierungen gemacht werden können. Das Endergebnis ist dann, daß das betreffende Unternehmen einfach nicht mehr konkurrenzfähig ist, weil es sich eben nicht auf der Höhe des technischen Fortschritts halten kann. Diese Argumentation, sehr verehrter Herr Kollege Reif, geht also sicherlich ins Leere. Sie kann nur für ganz kurze Zeit zutreffen; aber im Endergebnis — vom Volkswirtschaftlichen her betrachtet — ist sie sicherlich falsch.
Zur Wettbewerbseinschränkung durch Kartelle möchte ich weiterhin darauf hinweisen, daß nationale Kartelle nach meiner Meinung im Zeitalter der Liberalisierung überhaupt nicht in der Lage sind, den Wettbewerb auszuschalten. Ich darf gerade auf die Argumentation von Carlo Mötteli im letzten Band des Ordo-Jahrbuches — Band 7 ist es wohl—verweisen. Er sagt dort, daß die Schweiz, die ja — bislang — ein typischer Anhänger der Mißbrauchsgesetzgebung war, in der Liberalisierung und in der Zolltarifpolitik ein ausgezeichnetes Instrument habe, den Wettbewerb zu erzwingen. — Ich meine also, daß die Kartelle nur dann eine wirkliche Gefahr bilden, wenn sie international gebildet werden, weil dann effektiv die Möglichkeit besteht, eine Konkurrenz auszuschalten. Ich glaube nicht, daß nationale Kartelle in der Lage sein werden, die Konkurrenz voll auszuschalten.
Der weitere Vorwurf, der gegen die Kartelle erhoben wird, besteht doch darin, daß gesagt wird, es bilde sich wirtschaftliche Macht. Nun, es wäre sehr reizvoll, hier über die Frage der wirtschaftlichen Macht zu sprechen, und es wäre sicherlich auch sehr nützlich. Ich will diese Frage aber heute nicht abschließend behandeln, sondern nur kurz darauf hinweisen, daß das, was die Verbotsgesetzgebung will, nämlich die wirtschaftliche Macht zu verhindern, sicherlich nicht erreicht werden kann. Ich darf nur darauf hinweisen, daß gerade in der amerikanischen Wirtschaft diese wirtschaftliche Macht doch eine Form angenommen hat, die uns allen sehr unsymphatisch ist.
Ich glaube aber, daß das gar nicht von der Art eines Kartellgesetzes abhängt — ob wir uns nun zum Mißbrauchsprinzip oder Verbotsprinzip bekennen —, sondern daß das doch durch ganz andere Ursachen bedingt ist. Das hängt nämlich mit der Rolle zusammen, die die Technik heute spielt. Wir haben nun mal in unserem Zeitalter der Massenherstellung die Tatsache zu verzeichnen, daß der Produktionsapparat immer größer wird und daß er daher immer kostspieliger wird. In der Folge dessen — ob wir das bedauern, wie Herr Kollege Reif es getan hat, oder nicht — werden die Kapitalkosten für den technischen Prozeß immer größer. Dadurch ist wahrscheinlich der Konzentrationsprozeß im wesentlichen bedingt. Damit hat, glaube ich, eine Verbotsgesetzgebung oder eine Mißbrauchsgesetzgebung verhältnismäßig wenig zu tun. Die Gründe liegen eben woanders, und es wäre gut, wenn wir uns darüber Klarheit verschafften und darüber klar wären. Ich glaube also sagen zu können, daß gerade die amerikanischen Erfahrungen ein starres Verbotsprinzip, um die wirtschaftliche Macht zu verhindern, nicht rechtfertigen.
Ich darf darüber hinaus eine Bemerkung über die wirtschaftliche Macht machen. Sie wird ia immer als so etwas wie ein Schreckgespenst hingestellt. Wirtschaftliche Macht — ich habe das betont — ist natürlich unerfreulich. Ich darf aber doch darauf hinweisen, daß in einem parlamentarisch-demokratischen System, das wirklich politisch führt, die wirtschaftliche Macht niemals zu Mißbräuchen führen kann. Das hängt doch ganz einfach davon ab, ob wir Abgeordnete entschlossen sind, jedem Mißbrauch der wirtschaftlichen Macht notfalls auch mit einem Gesetz entgegenzutreten. Ich glaube also, daß wir uns von diesem Schlagwort nicht so sehr beeindrucken lassen sollten.

(Abg. Kurlbaum: Wann wollen Sie das machen, wenn nicht durch dieses Gesetz?)

— Das werden wir im Ausschuß beraten, mein lieber Kollege Kurlbaum. Das hängt wohl .davon ab, welche Begriffsbestimmungen wir für den Mißbrauch finden werden. Ich bin durchaus der Auffassung, daß wir solche Bestimmungen dort einarbeiten sollten. Dabei ist ganz wesentlich, auf welche Definition wir uns einigen.
Zu dem Thema „wirtschaftliche Macht" darf ich noch etwas anderes sagen. Was uns alle so unsympathisch berührt, ist, daß jemand, der Inhaber von wirtschaftlicher Macht oder, sagen wir, der Inhaber eines Großbetriebes ist, natürlich in einem gewissen Umfang über das Schicksal seiner Mitmenschen, der von ihm abhängig Tätigen — seien es Arbeiter, seien es Angestellte — mitbestimmen kann. In dem Maße aber, wie wir es zur Aufgabe unserer Sozialpolitik machen, den Freiheitsraum des Individiums gegen solche Übergriffe zu schützen, verliert doch dieses Argument eigentlich an Gewicht. Ich glaube feststellen zu können, .daß wir gerade hier in Deutschland eine Sozialpolitik getrieben haben, durch die dieses Ziel, Schutz des Freiheitsraums des einzelnen Menschen, wirklich erreicht wird. Ich darf nur an das Betriebsverfassungsgesetz erinnern. Ich glaube also abschließend sagen zu können, daß wir uns bei der Behandlung dieses Themas nicht von diesem Schlagwort beeindrucken lassen sollten.
Nun zum dritten, dem Hauptvorwurf, eine Kartellierung könne den technischen Fortschritt behindern. Das stimmt in gewissem Umfange, ist aber meines Erachtens nicht sosehr durch die Kartellie-


(Dr. Elbrächter)

rung als solche, sondern auch wieder durch den Umstand bedingt, daß unser heutiger technischer Produktionsapparat einen solch großen Einsatz von Kapitalien erfordert, daß einfach das natürliche Bestreben da ist, diese Kapitalien in einem gewissen Umfang zu schützen, sie wenigstens in einem angemessenen Zeitraum abschreiben zu können. Infolgedessen liegt es nach meiner Meinung daran, daß die großen Werke — ganz gleich, ob es eine Vielzahl von kleinen Werken ist, die sich zu Kartellen zusammengeschlossen haben, oder ob es etwa Monopole sind —das Bestreben haben, die Fortentwicklung der Technik zu neuen Maschinen usw. sich nicht überstürzen zu lassen. Ich könnte ein sehr eindruckvolles Beispiel geben, das in der Auseinandersetzung zwischen der englischen und der amerikanischen Luftfahrtindustrie eine große Rolle gespielt hat. Gerade weil die amerikanische Luftfahrtindustrie sich auf Massenherstellung, auf Fließbandfertigung eingestellt hat, hat sie enorme Maschinenwerte investiert. Sie ist natürlich daran interessiert, die in den Maschinen investierten Kapitalien sich erst wieder verdienen zu lassen. Die englische Luftfahrtindustrie ist viel beweglicher, sie hat diese großen Investitionen nicht vorgenommen. Infolgedessen kann sie sehr viel schneller die technische Entwicklung im Flugzeugbau berücksichtigen. Sie sehen also, unabhängig von Kartellen liegt eine gewisse Hemmung gegenüber dem allzu schnellen technischen Fortschritt einfach in der Tatsache, daß heute im Zeitalter der Massenherstellung zu große Kapitalien gebunden sind. Auch das sollten wir nicht übersehen. Das hat mit den Kartellen meiner Meinung nach gar nichts zu tun. Ich glaube also, sagen zu können, daß das Verbot der Kartellierung mit dieser Begründung nicht aufrechterhalten werden kann.
Ich möchte jetzt zum Schluß kommen. Ich hätte eigentlich noch auf die Rechtsfragen einzugehen. Da ich kein Jurist bin, möchte ich diese Fragen hier nicht erwähnen. Ich möchte nur die Auffassung meiner Freunde hier mitteilen, daß wir nicht klug tun, wenn wir bei jeder Gelegenheit das Bundesverfassungsgericht strapazieren. Es gibt in der Rechtslehre über die Frage der Zulässigkeit des Kartellverbots die verschiedensten Auffassungen. Wir sollten die einzig mögliche Konsequenz daraus ziehen und, wie das bereits beantragt worden ist, den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht beauftragen, sich mit den Rechtsfragen ganz eingehend zu befassen. Ich glaube, es wäre nicht klug, wenn wir vom Plenum des Parlaments aus immer wieder auf diese Argumente eingingen.

(Zustimmung rechts und in der Mitte.)

Wir sollten hier wirklich von der Praxis her entscheiden.
Wenn ich das eben gesagt habe, so möchte ich doch klarstellen, daß ich deswegen nicht auf den mir zu billig erscheinenden Gegensatz hie Praktiker — hie Theoretiker abheben will. Ich darf z. B. erwähnen — und das zum Trost der hier als Theoretiker verschrienen Kollegen —: ohne gewisse Vorstellung, Meinung genannt, arbeitet auch der Praktiker nicht. Der Theoretiker hat nur den Vorzug, daß er seine Meinung wissenschaftlich durchdacht hat und daher nach einem Leitbild arbeitet, das fundiert ist. Der Nur-Praktiker ergibt sich einer bloßen Meinung und wird durch diese unter Umständen irregeführt, an der Wirklichkeit vorbeigeführt. Ich meine aber, daß es klug ist,
auch die beste theoretische Vorstellung immer wieder an der Wirklichkeit zu orientieren. Unser sehr kluger Herr Wirtschaftsminister Erhard hat in seiner Begründung versprochen, das auch zu tun. Ich meine daher, daß wir eine solche Haltung — in der Philosophie nennt man das Pragmatismus — gerade an diesem Gesetz durchführen und exerzieren können. Wenn wir das täten, könnten wir meiner Meinung nach die etwas unerquickliche Rechtsfrage weitgehend in den Hintergrund drängen und sollten das Bundesverfassungsgericht nicht bemühen.
Ich darf abschließend folgendes sagen. Sie haben aus meinen Darlegungen gehört, daß sich meine Freunde von der Deutschen Partei im wesentlichen für den Höcherl-Entwurf aussprechen werden. Ich glaube, daß es im Endergebnis belanglos ist, ob man von dem Regierungsentwurf ausgeht, dann soundsoviel Ausnahmen festlegt, wie sie Herr Minister Erhard bereits zugelassen hat oder noch zulassen will, und so das Gesetz zu einem bestimmten Kompromiß hin umgestaltet oder ob man vom Höcherl-Entwurf ausgeht und dann durch genaue Festlegung von Definitionen, was Mißbrauch usw. ist, zu dem gleichen Resultat kommt. Mir scheint es nur logischer und zweckmäßiger zu sein, von einem Entwurf auszugehen, der in der Formulierung eleganter und kürzer ist und daher die größere Elastizität für die Praxis verspricht. Wir würden es begrüßen, wenn der Ausschuß den Höcherl-Entwurf zu seiner Verhandlungsgrundlage wählen würde; aber das wird ja im einzelnen im Ausschuß selber entschieden werden.

(Beifall rechts und in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich unterstelle das Haus ist mit mir einig, daß es unzweckmäßig wäre, jetzt noch einem weiteren Redner das Wort zu geben. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung: 12 Uhr 58 Minuten.)

    Die Sitzung wird 'um 15 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger wieder eröffnet.