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ID0207609200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1955 4161 76. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen 4163 A, 4172 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . . 4222 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksachen 1254, 480 Anlage I, 960 Anlage I, 1042, 1043) 4163 A Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 4163 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4163 C Dr. Gülich (SPD) 4165 D Beschlußfassung 4166 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksachen 1255, 480 Anlage II, 960 Anlage II, 1047) 4166 C Dr. Troeger, Finanzminister des Landes Hessen, Berichterstatter . . 4166 D Dr. Stammberger (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 3) 4223 A Beschlußfassung 4169 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 1256, 1058, 1085, 1099) 4169 C Dr. Hellwig (CDU/CSU), Berichterstatter 4169 C Beschlußfassung 4170 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz) (Drucksachen 1257, 480 Anlage III, 960 Anlage III, 990, 1044) 4170 B Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 4170 B Beschlußfassung . . . 4171 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu idem Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1258, 68, zu 68, 1128, 1191) 4171 C Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 4171 C Dr. Stammberger (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 3) 4223 A Beschlußfassung 4172 C Erste Beratung des von den Abg. Rademacher, Rümmele, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Drucksache 1166) 4172 C Ausschußüberweisungen 4172 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen gemäß § 47 der Reichshaushaltsordnung betr. Verschmelzung der Deutsche Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksachen 1295, 1079) 4172 D Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 4172 D Samwer (GB/BHE) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 4) 4224 A Beschlußfassung 4174 A Beratung des Antrags der Abg. Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner, Matthes u. Gen. betr. Truppenübungsplatz Munster-Nord (Raubkammer) (Drucksache 1280) 4174 A Beschlußfassung 4174 A Beratung des Antrags der Fraktion des GB/BHE betr. Spende für den Aufbau des Reichstagsgebäudes (Drucksache 807) . . 4174 A Seiboth (GB/BHE), Antragsteller 4174 A, 4177 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 4174 C Mattick (SPD) 4175 B Hübner (FDP) 4176 D Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen . . . 4177 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1048) 4177 D Gengler (CDU/CSU), Antragsteller 4177 D, 4190 A Ritzel (SPD) 4180 A Dr. Mocker (GB/BHE) 4184 D Hoogen (CDU/CSU) 4186B Dr. Starke (FDP) 4187 D Schoettle (SPD) 4188 D, 4190 B Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß und an den Rechtsausschuß . 4190 C Unterbrechung der Sitzung . . . 4190 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Drucksachen 1162, 973, Umdruck 292) . 4190 D, 4223 A Voß (CDU/CSU), Berichterstatter . 4190 D Wagner (Deggenau) (SPD) 4191 D Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 4193 D Dr. Hammer (FDP) 4194 B Dr. Schellenberg (SPD) 4194 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4195 D Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 4196 B Arndgen (CDU/CSU) 4196 C Richter (SPD) 4197 A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4198 B Abstimmung vertagt 4198 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Tuberkulosenhilfe (Drucksache 1208) 4198 B Frau Bennemann (SPD), Antragstellerin 4198 C Dr. Hammer (FDP) (zur Abstimmung) 4199 C Beschlußfassung 4199 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht zum Kartellgesetzentwurf (Drucksache 906) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1158), der Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Stücklen, Seidl (Dorfen), Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1253) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Ruf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetze; gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1269) 4199 D Zur Geschäftsordnung: Naegel (CDU/CSU) 4199 B, 4206 C Dr. Köhler (CDU/CSU) . . 4206 A, 4219 C, D Dr. Elbrächter (DP) 4221 B Raestrup (CDU/CSU) 4221 C Illerhaus (CDU/CSU) 4221 D Schoettle (SPD) 4221 D Zur Sache: Dr. Königswarter (SPD), Antragsteller 4200 A, 4206 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4203 B, 4205 D, 4207 A Dr. Arndt (SPD) 4204 B, D, 4205 A Dr. Köhler (CDU/CSU) . . . 4204 D, 4205 A Höcherl (CDU/CSU), Antragsteller . 4211 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU), Antragsteller 4213 D Dr. Reif (FDP) 4219 D Ablehnung des Antrags Drucksache 906 4206 D Weiterberatung vertagt 4222 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) 4222 A Eickhoff (DP): als Antragsteller 4222 A Schriftliche Begründung 4224 B Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 4222 C Nächste Sitzung 4222 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4222 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Umdruck 292) 4223 A Anlage 3: Schriftliche Erklärung des Abg Dr. Stammberger zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und über das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1255 und 1258) 4223 A Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Samwer zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betr. Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1295) 4224 A Anlage 5: Schriftliche Begründung des Abg. Eickhoff zum Antrag der Fraktion der DP betr. Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) 4224 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    s) Siehe Anlage 5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Dr. Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Bad Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Bazille 2. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Fürst von Bismarck 26. März Frühwald 26. März Voß 26. März Bauereisen 26. März Srock 26. März D. Dr. Gerstenmaier 26. März Meyer (Oppertshofen) 25. März Dr. Graf Henekel 24. März Dr. Bartram 24. März Dr. Kopf 24. März Frau Dr. Schwarzhaupt 24. März Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 24. März Kortmann 24. März Hufnagel 24. März Frau Dr. Probst 24. März Lahr 24. März Lemmer 24. März Hahn 24. März Wullenhaupt 24. März Keuning 24. März Dr. Bucerius 24. März Dr. von Brentano 24. März Kunz (Schwalbach) 24. März Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 24. März Dr. Atzenroth 24. März Dr. Pohle (Düsseldorf) 24. März Holla 24. März Etzenbach 24. März Gockeln 24. März Wagner (Ludwigshafen) 24. März Dr. Leverkuehn 24. März Caspers 24. März Dr. Eckhardt 24. März Gefeller 24. März Ehren 24. März Brandt (Berlin) 24. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kemmer (Bamberg) vom 17. April bis 28. Mai Dr. Friedensburg vom 13. April bis 8. Mai Hepp 31. März Anlage 2 Umdruck 292 (Vgl. S. 4193 D, 4198 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 1162, 973) betreffend Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei den Vorarbeiten zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Personengruppen für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder aus anderen hier noch in Frage kommenden Gründen Steigerungsbeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können. Bonn, den 16. Februar 1955 Stücklen und Fraktion Anlage 3 (Vgl. S. 4169 C, 4172 C) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Stammberger zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und über das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1255 und 1258) Das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Viertes Überleitungsgesetz) und das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung habe ich abgelehnt, weil das erste durch die Bestimmung des § 3, das letztere durch die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagene Streichung des § 2, letzter Satz, und des § 47 nach meiner Ansicht eine Verschlechterung der Kriegsopferversorgung mit sich bringen und Hindernisse auf dem Wege zu einer einheitlichen Bundesverwaltung in der Kriegsopferversorgung sind. Bonn, den 24. März 1955 Dr. Stammberger Anlage 4 (Vgl. S. 4174 A) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Samwer zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betreffend Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1295) Ich habe dem Antrag des Ausschusses zugestimmt, nachdem feststeht, daß die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder der Deutschen Werke Kiel AG an den hohen Verlusten dieser Werke durch eine Treuhandgesellschaft überprüft und der Prüfungsbericht u. a. dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Unterausschuß Bundesbeteiligungen vorgelegt werden wird. Dadurch ist eine sachliche Stellungnahme zu diesem Teilproblem der Verschmelzung der Deutschen Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG zur gegebenen Zeit gesichert. Bonn, den 24. März 1955 Samwer Anlage 5 (Val. S. 4222 C) Schriftliche Begründung des Abgeordneten Eickhoff zu dem Antrag der Fraktion der DP betreffend Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) Der Antrag der Fraktion der DP, einen der Herren Bundesminister für Sonderaufgaben mit der ausdrücklichen Betreuung des Mittelstandes, und zwar des Mittelstandes im breitesten Sinne zu beauftragen, gründet sich auf den weit verbreiteten öffentlichen Wunsch mittelständischer Kreise, durch einen Minister im Kabinett vertreten zu sein. Die letzte größere und eindrucksvolle Kontroverse in dieser gesellschaftspolitisch nicht unwichtigen Frage hat im Frühjahr 1954 stattgefunden, wo der inzwischen verstorbene Präsident des Deutschen Handwerks, Uhlemeyer, in aller Öffentlichkeit den Wunsch nach einem Mittelstandsminister bekanntgegeben hat, und zwar als eine politisch zeitgemäße Erwartung, hinter der das gesamte Handwerk steht. Auch im ersten Bundestag sind von Abgeordneten und Fraktionen dieses Hohen Hauses vielfach Erörterungen über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit eines Mittelstandsministeriums oder zumindest eines Staatssekretärs für den Mittel- stand gepflogen worden. Ich erinnere an die Anträge, die nach dieser Richtung hin von der ehemaligen Zentrumsfraktion und nicht zuletzt auch von der FDP dem Hohen Hause unterbreitet worden sind. Bereits in der Weimarer Demokratie hat der deutsche Mittelstand in den verschiedenen Schichten und Berufsständen von Reichstagswahl zu Reichstagswahl und bei jeder Regierungsbildung mit steigender Intensität einen Staatssekretär gefordert. Die politische Führung zur Aufrollung und Durchsetzung dieses Problems lag wohl bei den handwerklichen Organisationen. Aber auch der Einzelhandel, die freien Berufe, der Hausbesitz und andere mittelständische gewerbliche Schichten trugen zu dieser politischen Zielsetzung in öffentlichen Erklärungen bei. Die Nichterfüllung dieses Wunsches durch die damaligen Regierungsparteien, gleich welcher Konstellation und Koalition, brachte dann die Reichspartei des Deutschen Mittelstandes (Eickhoff) auf den Plan, die Wirtschaftspartei. Erst seit Existenz der Wirtschaftspartei hat die damalige Reichsregierung eine gewisse Abschlagzahlung auf diese mittelstandspolitische Forderung geleistet, indem sie einen Reichskommissar für Handwerk und gewerblichen Mittelstand bei der Reichsregierung ernannte. Dieser Reichskommissar hatte im Rahmen der Reichsverwaltung Querschnittsaufgaben zu lösen und war nach den ihm obliegenden Geschäftsbefugnissen berechtigt, die besonderen mittelständischen Belange, Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen bei allen Ressorts zur Sprache zu bringen und sich von vornherein bei gesetzgeberischen Maßnahmen der einzelnen Ressorts einzuschalten. Diese mit besonderen Befugnissen und Vollmachten ausgestattete Dienststelle der damaligen Reichsregierung ist auch vom nationalsozialistischen Regime übernommen und erst im Jahre 1938/39 aufgelöst worden. Es darf und kann nicht bestritten werden, daß diejenigen Männer, die als Reichskommissar für Handwerk und gewerblichen Mittelstand in der damaligen Zeit gewirkt haben, manche positiven Erfolge für eine zeitgemäße, zukunftsträchtige Mittelstandspolitik verbuchen konnten, sich im Mittelstand einen guten Ruf erobert haben und das Vertrauen breitester mittelständischer Kreise zur Politik schlechthin untermauert haben. Wir haben es vor einiger Zeit begrüßt, daß Herr Bundesminister Dr. Schäfer von der Bundesregierung beauftragt wurde, sich der Sorgen und Nöte des unselbständigen Mittelstandes anzunehmen. Man spricht heute gern vom „neuen Mittelstand". Gemeint sind besonders die Beamten, die höheren Angestellten und nicht zuletzt die Facharbeiter. Wir können den sozialen Aufstiegswillen dieser Gruppen nur begrüßen. Das betrifft zumal die Angestelltenschaft, die unter den ,Großgruppen der abhängig Schaffenden über die geringste soziale Sicherheit verfügen. Aber es geht doch nicht an, über dem verständlichen und erfreulichen Interesse am sogenannten neuen Mittelstand nun ,den alten, d. h. den eigentlichen, weil selbständigen Mittelstand zu übersehen oder geringer zu achten. Denn die Kennzeichen des sogenannten neuen Mittelstandes sind doch dem Bild des alt e n Mittelstandes weithin entnommen. Im Grunde genommen handelt es sich hier doch um abgeleitete Züge vom Typ des beruflich Selbständigen. Wenn aber diese Werte — selbständiges Arbeiten, geprägtes Berufsbild, persönliches Eigentum, Mitbesitz — als so erstrebenswerte Ziele für einen gehobenen oder wirtschaftlich zu hebenden Teil ,der Arbeitnehmerschaft gelten, dann ist doch der Schluß unabweislich, daß diese Werte erst recht dort gepflegt werden müssen, wo sie ihren gesellschaftlichen Ursprung haben, nämlich im selbständigen Mittelstand. Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen und sagen: Eine möglichst breite und im vollen Sinn des Worts selbständige Mittelschicht ist ein Lebenserfordernis für unser Volk, wenn dies eine gesunde soziale Verfassung haben soll. Ja, heute weisen viele Männer der Gesellschaftslehre und auch der sozialen Erziehung — ich brauche nur das Werk Kolpings zu nennen — auf die so notwendige ausgleichende Kraft eines selbständigen Mittelstands zwischen den beiden großen Flügelgruppen der Gesellschaft hin. Hier — und nicht in der Verwaltung — könnte der echte dritte Sozialpartner zwischen Kapital und Arbeit herangebildet werden. Es ist deshalb kein Wunder, daß seit Existenz der Bundesrepublik, seit dem Jahre 1949, in vielen mittelständischen Kreisen der Wunsch nach einer ausdrücklichen Vertretung in der Bundesregierung nach wie vor lebendig ist und immer wieder in der Öffentlichkeit erwogen wird. Es läßt sich nun einmal nicht bestreiten, daß die organisierten Gesellschaftsschichten unseres Volkes einen politischen Einfluß ausüben, politische Meinungen von sich geben, Ideen und Gedanken als Zustände- oder Gesinnungsreform verkünden und je nach ihrer politischen Ansicht und ihren politischen Lebenserfahrungen bestimmte politische Maßnahmen vorschlagen, die sie für richtig halten. Im Jahre 1951 hat sich der Deutsche Mittelstandsblock in der Bundesrepublik gebildet, gewissermaßen der zahlenmäßig stärkste der drei großen Sozialpartner im politischen Raume, der aber ganz offenbar die schwächste Durchschlagskraft besitzt. Die Gründe hierfür mögen zunächst einmal unerörtert bleiben. Man sollte aber eines nicht übersehen: die Geschichte der Bauern, der Handwerker, der Kaufleute und der freien Berufe ist uralt. Ihre ständischen Lebensformen, ihr ständisches Gemeinschaftsbewußtsein, ihre fast sprichwörtliche Obrigkeitsgläubigkeit sind bekannt, und man rechnet mit dieser konservativen Einstellung und Haltung auch bei allen Parteien. Was echter Mittelstand ist, hat sich auch durch Kriege und Staatsumwälzungen nicht auslöschen lassen. Unsere zeitgemäßen parteipolitischen Gebilde sind, gemessen an den mittelständisch-berufsständischen Traditionen, noch flüchtige Erscheinungen. Gerade das sollte zu ,der Überlegung führen, ob bei den politischen Gewalten, wozu auch in erster Linie das Kabinett gehört, nicht ein profilierter Repräsentant des Mittelstandes hinzuzuziehen wäre. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß wir den Mittelstand von den einzelnen Parteien aus ansprechen, daß wir Mittelstandsgruppen innerhalb der einzelnen Parteien bilden, daß wir Arbeitsgemeinschaften der selbständig Schaffenden innerhalb der einzelnen Parteien als sachverständige Organe für wichtig und wert halten. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß wir in Parteiprogrammen und Wahlparolen um die Stimme des Mittelstandes werben. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß die einzelnen Parteien mittelständische Abgeordnete in die Parlamente entsenden, sondern der wichtigste und gewissermaßen letzte Schritt für die Echtheit, Glaubwürdigkeit und Überzeugungsfähigkeit einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik ist die konsequente Fortsetzung der bisher von den einzelnen Parteien getragenen Maßnahmen, die ihren äußeren Ausdruck in der Beauftragung eines Kabinettsministers findet: die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sonstigen Belange des gesamten Mittelstandes von hoher Warte aus im Kabinett und gegenüber allen beteiligten Ressorts zu vertreten. Meine politischen Freunde sind überzeugt, daß dieser Auffassung, diesem politischen Ziel aus manchen Kreisen heftiger Widerstand entgegengesetzt wird. Besonders der Bundeswirtschaftsminister Erhard hat sich bereits frühzeitig in der Öffentlichkeit gegen die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines Ministers für den Mittelstand geäußert. Er hat wiederholt erklärt, daß er sich selbst für den geeignetsten und besten Vertreter des Mittelstandes in der Bundesregierung betrachte. (Eickhoff) Noch auf der Oktobertagung des Handwerks im Jahre 1954 rief er dem Präsidenten Uhlemeyer, der nach wie vor bei seiner Auffassung verharrte, zu: „Was der Mittelstandsminister können muß, das kann ich auch." Mit dieser mehr oder weniger lapidaren Grundhaltung ist aber das Problem keineswegs gelöst. Meine Fraktion wünscht, daß durch die Aufrollung dieser Frage nunmehr ein Teil der innenpolitischen Hauptprobleme in den Vordergrund gerückt wird. Notgedrungen haben wir uns in den letzten Monaten, zumindest seit Sommer 1954, in diesem Hohen Hause im wesentlichen mit den außenpolitischen Problemen und mit den Fragen der sozialen Notzustände, der Rentenaufbesserungen, der zeitgemäßen Regelung der Versorgungsansprüche, der Familienausgleichskassen und anderen sozialen Fragen befassen müssen. Die Probleme unserer Gesellschaftsordnung, einer echten Gesellschaftsharmonie der Schichten, Klassen und Stände untereinander sind noch weitestgehend ungelöst. Die Wirklichkeit unserer gesellschaftlichen und politischen Verfassung hat ungeschriebene Gesetze entwickelt, Spielregeln geschaffen, die von allen überzeugten Demokraten eingehalten werden. Zu diesen Spielregeln und ungeschriebenen politischen Stilformen unserer Demokratie gehört die Tatsache, daß bestimmte Schichten unseres Volkes kontinuierlich an der Machtpolitik beteiligt sind bis zur Kabinettsvertretung. Die Schicht der Arbeiter und Angestellten ist seit der Schaffung eines Arbeitsministeriums durch eine Persönlichkeit aus ihren Reihen beteiligt worden, und ich glaube nicht, daß es jemals einen Arbeitsminister gegeben hat, der nicht aus der Arbeiter- oder Angestelltenbewegung gestammt, dort seine Lebens- und Berufserfahrungen gesammelt hat und die notwendigen politischen Kenntnisse und Auffassungen von dort her mitgebracht hat. Ich glaube, daß alle Arbeitsminister, aus ihrer Schicht stammend, auch die innere Legitimation für ihr politisches Wirken als Minister daher abgeleitet haben. Bei den Ernährungsministern sieht es kaum anders aus. Ernährungsminister, die nicht von der Schicht der Bauernschaft anerkannt und getragen werden, sind im allgemeinen unmögliche Erscheinungen. Es gehört einfach dazu, daß die Bauernschaft aus ihren Reihen heraus Männer zur Verfügung stellt, die das Amt des Ernährungsministers nicht nur aus ihrer Sach- und Fachkenntnis heraus, sondern auch aus dem Autoritätsbewußtsein gegenüber der Bauernschicht ausüben. Daß die große Schicht der Staatsbeamten und Staatsbediensteten aus der Natur der Sache heraus, als Sachkenner der Verwaltung, in jedem Kabinett durch Minister vertreten ist, ist ein ungeschriebenes Gesetz, ein politisches Faktum. Nur die gewerbliche und freiberufliche Mittelschicht, die eine besonders große Gesellschaftsschicht und Wählermasse darstellt, hat bislang die letzte Stufe der Mitwirkung an der politischen Macht nicht erreicht. Es ist deshalb vom Standpunkt meiner Fraktion aus zu prüfen, ob man dieses Problem, welches seit vielen Jahren erörtert wird, nunmehr einer Verwirklichung zuführt oder nicht. Meine Fraktion glaubt, daß der gewerbliche und freiberufliche Mittelstand dasselbe Recht in Anspruch nehmen darf und muß, das auch anderen Schichten unserer Gesellschaft längst unausgesprochen im Rahmen unseres politisch-demokratischen Stils eingeräumt worden ist: politische Positionen, an denen so leicht niemand absichtlich vorbeigehen kann. Wir gehen mit unserer Forderung, einen der Herren Bundesminister für Sonderaufgaben mit der ausdrücklichen Betreuung des Mittelstandes zu beauftragen, nicht so weit, daß nun unbedingt ein profilierter Mittelständler damit beauftragt werden soll. Wir haben zu unseren Bundesministern für besondere Aufgaben das Vertrauen, daß jeder einzelne von ihnen ein objektiver Treuhänder seiner Mittelstandsklienten sein würde. Es wäre meines Erachtens eine begrüßenswerte Einrichtung, die oft entgegengesetzten Interessenlagen im Mittelstand schon vorher auszugleichen, bevor sie sich auf der politischen Bühne begegnen und gegebenenfalls aufeinanderprallen. Könnte nicht ein Bundesminister für besondere Fragen des selbständigen Mittelstandes auf erhöhter Plattform das vornehmen, was die großen Spitzenverbände der Wirtschaft ohnehin gegenüber den oft gegensätzlichen Meinungen und Interessenstandpunkten in ihrem eigenen Lager tun müssen, nämlich eine mittlere Linie herausfinden? Ich hoffe, daß die Debatte über den Antrag meiner Fraktion dazu führen wird, die mittelstandspolitischen Notwendigkeiten, die Grundzüge einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik zu erörtern, weil sie zu einem wesentlichen Bestandteil unserer innenpolitischen Probleme überhaupt gehören. Ich nenne nur die Frage der Berufsordnungen, einer umfassenden beruflichen Ausbildung, die Forderung der selbständigen Existenzen in Handwerk, Einzelhandel, Gewerbe, freien Berufen, kleiner und mittlerer Industrie, die Frage der zukünftigen Bildung des Privateigentums nicht nur in der Arbeiterschaft, Angestelltenschaft und Beamtenschaft, sondern auch für die Kreise des Mittelstandes. Ich verweise auf die Probleme einer Wettbewerbsordnung, die den echten Leistungswettbewerb garantiert, die anständige und sittlich einwandfreie Geschäftsgesinnung und Geschäftsmoral fördert. Ich darf hinweisen auf die Regelung des öffentlichen Vergabewesens, auf die Einschränkung staatseigener Betriebe, die den Wettbewerb der Selbständigen in der sozialen Marktwirtschaft unnötig erschweren. Ich nenne die Altersversorgung der Mittelschichten, die nach zwei verlorenen Kriegen und nach den ungeheuren Vermögensverlusten entweder aus der Selbsthilfekraft der Mittelschichten gelöst werden muß oder, wo sie nicht ausreicht, vom Staat gefördert werden muß, und Sie wissen alle selbst, in welchem Ausmaß offene Fragen einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik noch unerledigt geblieben sind. Meine Fraktion hält es für ein Gebot der Zeit, diese innenpolitischen, mittelstandspolitischen Anliegen nicht untergehen zu lassen und nicht ungelöst zu lassen in dieser Legislaturperiode dieses Hohen Hauses, und deshalb hoffe ich, daß unserem Antrag diejenige Aufgeschlossenheit entgegengebracht wird, die wir dem deutschen Mittelstand alle insgesamt schuldig sind. Bonn, den 24. März 1955 Eickhoff
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Es war vereinbart worden, keine Kampfabstimmungen durchzuführen. Es ist die Frage, ob das eine Kampfabstimmung ist.

    (Abg. Raestrup: Nein, nein! — Weitere Zurufe.)

    Auf die Vereinbarung im Ältestenrat wird nicht Bezug genommen?

    (Zurufe: Nein!)

    Dann kann ich über den Antrag abstimmen lassen, den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 906 dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß — federführend — und dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Mitberatung zu überweisen. Wer dieser Ausschußüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich muß die Abstimmung wiederholen, es ist nicht klar ersichtlich. Wer für die Ausschußüberweisung ist, den bitte ich nochmals um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren, nach der übereinstimmenden Meinung des Vorstandes kann hier nur durch Auszählen geklärt werden. Ich bitte Sie also, den Saal zu verlassen. Wer für die Ausschußüberweisung ist, den bitte ich, durch die Ja-Tür zu gehen, wer gegen die Ausschußüberweisung ist, durch die Nein-Tür, die übrigen durch die Enthalte -mich-Tür.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.)



    (Vizepräsident Dr. Jaeger)

    Ich bitte, den Saal beschleunigt zu verlassen. — Ich bitte, die Türen zu schließen. —
    Ich eröffne die Abstimmung.

    (Wiedereintritt und Zählung.)

    Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Abstimmung ist geschlossen.
    Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung durch Auszählung bekannt. Mit Ja, also für die Ausschußüberweisung, haben 126 Mitglieder des Hauses gestimmt, mit Nein 138. Enthalten haben sich 2 Abgeordnete Die Ausschußüberweisung ist abgelehnt.
    Darauf müßten wir jetzt über den Antrag der SPD selbst abstimmen, es sei denn, es wird von einer Seite des Hauses der Einwand gebracht, es handle sich um eine Kampfabstimmung, die nicht stattfinden sollte. Wird dieser Einwand gemacht? — Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag der SPD Drucksache 906 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Wir kommen nunmehr zu den Punkten b, c und d des Tagesordnungspunktes 13. Zunächst werden alle drei Punkte begründet. Das Wort zur Begründung des Punktes b hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.


Rede von Dr. Ludwig Erhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in der zweiten Legislaturperiode das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der alten Fassung vom Juni 1952 vorgelegt, mit der sich der 1. Bundestag in seinen Ausschüssen bereits befaßt hat. In der Ihnen vorliegenden Fassung vom 22. Januar 1955 wurden Änderungswünsche des Bundesrates, die sich materiell wesentlich mit den Aussetzungen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der ersten Legislaturperiode decken, zum Teil berücksichtigt.
Ich habe nun nicht die Absicht, bereits in der ersten Lesung zu der Gliederung oder gar zu einzelnen Paragraphen des Gesetzes Stellung zu nehmen. Viel wichtiger erscheint mir, noch einmal die Grundkonzeption dieses Gesetzes herauszustellen und seine gesellschafts-wirtschaftlichen Wurzeln aufzuzeigen.
Ich erkenne in dem Ordnungssystem der sozialen Markwirtschaft die ökonomische Grundlage eines demokratischen Staatswesens, das als unantastbaren Wert die menschliche Freiheit setzt. Es ist darum auch eine fast banale Selbstverständlichkeit, daß eine marktwirtschaftliche Ordnung auf dem Prinzip der Freiheit und Freizügigkeit beruht; und es ist darum die Aufgabe des Staates, darüber zu wachen, daß dieses Grundrecht der wirtschaftenden Menschen nicht durch private kollektive Bindungen und Vereinbarungen außer Kraft gesetzt wird.
Die Harmonie einer Marktwirtschaft beruht auf der freien Funktion der tendenziell zum Ausgleich und zum Gleichgewicht hindrängenden Kräfte. Auf diese Weise wird die quantitative und qualitative Übereinstimmung von Bedarf und Deckung herbeigeführt. Während in anderen Systemen dieses Ziel durch kollektive Lenkungsmaßnahmen zu erreichen versucht wird, erzielt die Marktwirtschaft diesen Effekt über die Funktion des freien Marktes.
Von einem solchen kann allerdings nur dann und so lange gesprochen werden, als ein freier Leistungswettbewerb und eine freie Preisbildung Motor und Steuerungsmittel der Wirtschaft sind. Der Wettbewerb ist damit unlöslich Bestandteil, ja innerstes Element einer marktwirtschaftlichen Ordnung, so daß seine Eliminierung, Beeinträchtigung oder Behinderung schlechthin zu einer Sprengung des Systems überhaupt führen müßte.
Ein Gleiches gilt hinsichtlich der Funktion des freien Preises. Er allein macht Leistungen meßbar und vergleichbar, und nur über das Barometer der Preisentwicklung wird die Richtigkeit oder werden die Fehler unternehmerischer Dispositionen aufgezeigt. Nur an den Preisen ist abzulesen, ob im einzelnen zuviel oder zuwenig, ob Richtiges oder Falsches produziert worden ist. Aus diesem Grunde ist die fortdauernde Anpassung der Produktion an die Wandlungen des Verbrauchs eben nur über den freien Preis möglich. Darum müssen auch alle Maßnahmen, die zu einer Bindung oder Erstarrung der Preise führen, als mit dem Wesen der Marktwirtschaft unvereinbar konsequent abgelehnt werden.
Fernab von jenen grundsätzlichen Erwägungen aber meine ich, daß wir nach sieben Jahren marktwirtschaftlicher Politik und den damit erzielten Erfolgen im wirtschaftlichen Wiederaufbau wahrlich keinen Grund haben, die Grundlagen dieser ökonomischen Ordnung zu verleugnen und den scheinbar bequemeren Kurs einer wieder gebundenen Wirtschaft zu steuern. Das deutsche Volk steht heute in seiner überwiegenden Mehrheit zweifellos auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft und würde kein Verständnis dafür haben, wenn der Deutsche Bundestag andersgeartete Interessen als die von 50 Millionen Verbrauchern über Gebühr berücksichtigen wollte. Das aber wäre der Fall, wenn dieses sogenannte Kartellgesetz in einer Fassung Rechtskraft erlangen sollte, die dem Aufkommen von Kartellen Tür und Tor öffnete und eine grundsätzliche Abkehr von der seitherigen Wirtschaftspolitik bedeuten müßte.
Kartelle sind in einer Marktwirtschaft nach der inneren Logik dieses Systems artwidrige Fremdkörper. Wer den staatlichen Dirigismus als Lenkungsinstrument im wirtschaftlichen Leben ablehnt, kann nicht zugleich die kollektive Steuerung der Wirtschaft durch Kartelle gutheißen oder gar als nützlich und notwendig erachten.

(Abg. Dr. Böhm [Frankfurt] : Sehr gut!)

Wer im Kollektivismus politische, soziale und gesellschaftswirtschaftliche Gefahren erblickt, kann nicht gleichzeitig Kartelle als eine besondere Spielart kollektivistischen Geistes verteidigen wollen. Es liegt mir ferne, mit dieser Charakterisierung die Anhänger und Freunde von Kartellen subjektiv einer solchen Schuld zu zeihen. Ich behaupte vielmehr, daß sie das Kartellproblem aus einer falschen Schau heraus beurteilen und darum in seiner vollen und entscheidenden gesellschaftwirtschaftlichen Bedeutung nicht begreifen.
Historisch gesehen, wurde das Phänomen Kartell entweder vom rein juristischen Standpunkt aus oder vornehmlich auch unter branchen- und privatwirtschaftlichen Aspekten gewürdigt, während demgegenüber die volks- und gesellschaftswirtschaftliche Problematik völlig in den Hintergrund trat. Gerade aber und nur aus dieser Schau heraus läßt sich das innerste Wesen der Kartelle voll erfassen.
Die unterschiedliche Auffassung bezüglich der Kartelle und ihrer Wirkungen gipfelt in dem Du-


(Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard) alismus: Verbots- oder Mißbrauchsgesetzgebung. Eine seichte Propaganda hat es in zum Teil dummdreisten Blättchen dahin gebracht, daß die Anhänger einer Verbotsgesetzgebung sich den Vorwurf des Dogmatismus gefallen lassen müssen, während die Vertreter einer Mißbrauchsgesetzgebung von einem solchen Verdacht erstaunlicherweise frei sein sollen.


(Abg. Dr. Böhm [Frankfurt]: Sehr gut!)

Wenn das allerdings Dogmatismus ist, ein Problem bis zum Ende durchzudenken und nicht nur auf der sogenannten gemeinen Erfahrung zu verharren, will ich mich gern schuldig bekennen.

(Beifall in der Mitte, links und rechts.)

Aber abgesehen davon, daß der vorliegende Gesetzentwurf gar nicht dem in diesem Zusammenhang so viel kritisierten Denkmodell der vollständigen Konkurrenz entspricht, sondern die Möglichkeit von Konditionen-, Export- und Rationalisierungskartellen durchaus einräumt, ja ich sogar meinen möchte, daß in dieser Vorlage sozusagen schon zu viele Köche den Brei etwas verdorben haben,

(Zustimmung in der Mitte)

stehe ich grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß eine sinnvolle Wirtschaftspolitik in jedem Falle einer klaren theoretischen Grundlegung bedarf und sich nicht an verschwommenen und wechselnden Vorstellungen des Augenblicks orientieren darf. Das heißt mit anderen Worten: wer den Wettbewerb als Ordnungselement der Wirtschaft anerkennt, kann dieses Prinzip nicht da und dort aus Opportunismus und Zweckmäßigkeit willkürlich ablehnen, heute bejahen und morgen verwerfen und dabei noch stolz wähnen, daß solche Richtungslosigkeit Wirklichkeitsnähe verrate. Die Tatsache, daß die Menschen im allgemeinen nicht reine Engel, aber auch nicht gerade reine Teufel sind, kann uns ja auch nicht dazu veranlassen, auf ethische Normen zu verzichten und die Charakterlosigkeit zum moralischen Imperativ zu erheben.

(Heiterkeit und Beifall in der Mitte, links und rechts.)

Viel wichtiger aber ist, daß eine Mißbrauchsgesetzgebung am Kern des Problems völlig vorbeigeht und gegen das Überhandnehmen von Kartellen überhaupt keine Handhabe bietet. Wenn wir von kriminellen und moralischen Vergehen absehen, die auf andere Weise geahndet werden müssen, möchte ich fragen, wo nach Meinung der Anhänger dieses Prinzips der Mißbrauch beginnen und enden soll und welches überhaupt die Kriterien des Mißbrauchs sind.

(Sehr richtig! rechts.)

Ich kann nur immer wiederholen, daß ich keinem Unternehmer, der in den Schutz von Kartellen flüchten möchte, damit die Absicht eines Mißbrauchs unterschieben will. Ja, selbst wenn ich unterstelle, daß Kartelle in bezug auf Preisbindungen größte Korrektheit und stärkstes Verantwortungsbewußtsein bezeugen und demzufolge eine Mißbrauchsgesetzgebung überhaupt niemals wirksam werden könnte, müßte ich aus volkswirtschaftlichen Überlegungen Kartelle dennoch als schädlich ablehnen. Der Mißbrauch liegt bei dieser Betrachtung nicht in dem Handeln und Verhalten der Kartelle, sondern er liegt bereits in ihrer Existenz und beruht darauf, daß mit der Einrichtung des
Kartells der Wettbewerb eingeschränkt oder unterbunden, daß mit der Preisbindung aber die volkswirtschaftliche Funktion des Preises außer Kraft gesetzt und die Volkswirtschaft ihres unentbehrlichen Steuerungsmittels beraubt wird.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Unternehmer, die so gern von ruinösem Wettbewerb, Vernichtungswettbewerb und ähnlichem sprechen, schädigen damit nur das eigene Ansehen und unterminieren den Boden, auf dem sie stehen. Es geht nicht an, das unter allen Umständen segensreiche und für eine Marktwirtschaft unentbehrliche Prinzip des Wettbewerbs mit dem amoralischen Verhalten einzelner Unternehmer im Wettbewerb zu verwechseln und daraus die Notwendigkeit von Kartellen abzuleiten.
Interessant und völlig abwegig ist auch der Versuch, Kartelle als zum Schutz der mittelständischen Wirtschaft notwendig ausdeuten zu wollen.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Es ist erwiesen, daß die durchweg größeren Unternehmungen der Schwerindustrie, der Investitionsgüter- und Produktionsmittelindustrie gemäß der Eigenart ihrer Erzeugung in relativ hohem Maße kartellierungsreif, kartellierungsfähig und wohl auch kartellierungswillig sind, während diese Voraussetzungen in der verarbeitenden Industrie mit zunehmender Veredelung immer mehr entfallen. Gerade in diesem Sektor aber, wie auch im Einzelhandel oder im Handwerk, ist der gewerbliche Mittelstand auf breitester Grundlage vertreten. Da Kartelle aber gewiß nicht zu einer Vermehrung des Volkseinkommens und der volkswirtschaftlichen Kaufkraft führen, würde ein Überhandnehmen der Kartelle zur Konsequenz haben, daß die kartellierungsfähigen Industrien ein Zuviel an Kaufkraft auf sich vereinen, während die weniger und nicht kartellierungsfähigen Zweige des mittelständischen Gewerbes den Kaufkraftausfall hinzunehmen hätten.
Sollten diese dann aber ihr Heil ebenfalls in Kartellen zu finden suchen, dann würde sich zuerst einmal zeigen, daß hier die divergierenden Elemente meist gar nicht zu bändigen sind und die technischen Schwierigkeiten nur sehr problematische Lösungen ermöglichen. Zum anderen aber wird man dann geradezu naturnotwendig die Erfahrung machen müssen, daß man vielleicht den Kartellpreis retten, niemals aber den Absatz mengenmäßig aufrechterhalten kann. Es ist praktisch undenkbar, daß es in einer kartelldurchsetzten Wirtschaft nicht viele dieser Institutionen gibt, die durch eine kollektive Preispolitik mehr Kaufkraft abschöpfen, als ihnen im freien Wettbewerb bei freien Preisen zufließen würde. Dieses Mehr aber fehlt an einer anderen Stelle und bewirkt in den freien Bereichen entweder einen Preisabfall oder aber einen verringerten Absatz. Aus diesem Grunde sind Kartelle auch unter beschäftigungs- und konjunkturpolitischen Gesichtspunkten abzulehnen. Vor allem aber muß der Mittelstand ein geradezu vitales Interesse daran haben, die Volkswirtschaft in ihrer Gesamtheit von Kartellbindungen freizuhalten.

(Sehr richtig! rechts.)

Aus solcher Sicht wird es deutlich, daß gerade die sogenannten guten Kartelle, solche nämlich, die halten, es sind, welche die schädlichsten Wirkungen zeitigen. Die nachteiligen Folgen eines Kartells treten nämlich nicht immer im Bereich des gebun-


(Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard)

denen Sektors selbst auf, sondern meist an einer anderen Stelle der Wirtschaft.

(Vizepräsident D r. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Nun erfordert zweifellos jede Kartellgesetzgebung in ihrer praktischen Handhabung einen gewissen Verwaltungsapparat, und angeblich soll eine Verbotsgesetzgebung ein Mammutgebilde dieser Art notwendig machen. Die Logik dieser Aussage ist zwar schwer verständlich, denn es ist unbestreitbar leichter, mit geringen Kräften das Überhandnehmen von Kartellen zu verhindern, als nicht greifbaren Kartellmißbräuchen nachzujagen. Vielleicht aber beleuchtet jene Sorge vor einer solchen Mammutbürokratie am besten, wie mannigfach und zahlreich wohl das Verlangen nach Kartellen sein mag, wenn ein so großer Apparat erforderlich sein soll, um die Aufgabe zu bewältigen. Es ist sicher, daß die Kartellbehörde in ihrem Umfang wesentlich von dem Ausmaß der Kartellfreudigkeit der deutschen Wirtschaft abhängig sein wird.
Was nun den gefürchteten staatlichen Dirigismus anlangt, so ist der Widerspruch der Argumentation vollkommen. Die bei einer Mißbrauchsgesetzgebung massenhaft entstehenden privaten Kartellbürokratien werden in der Kritik an der Verbotsgesetzgebung mit keinem Wort erwähnt, obwohl dieser privatwirtschaftlich organisierte Dirigismus zwangsläufig unendlich weitreichender sein muß als der einer Kartellbehörde, die nur die eine Aufgabe hat, das ungerechtfertigte Überhandnehmen von Kartellen zu verhindern, den Leistungswettbewerb aufrechtzuerhalten und den Markt nicht erstarren zu lassen. Man kann beim besten Willen auch nicht von einem Staatsinterventionismus sprechen, wenn der Staat darüber wacht, daß die Grundsätze einer freien demokratischen Gesellschaftsordnung gewahrt bleiben.
Es ist in diesem Zusammenhang überhaupt notwendig, etwas Grundsätzliches über die Verantwortung des Staates und die Verantwortung des Unternehmers zu sagen. Wenn z. B. in den mannigfachen Verlautbarungen unter anderem auch zu hören war, daß der Genehmigungszwang für Kartelle zu einer Alleinverantwortung des Staates im wirtschaftlichen Leben führe, so ist diese These mindestens sehr unklar. Denn es darf wohl als selbstverständlich gelten, daß es vornehmlich die Aufgabe des Staates ist — und nur die Aufgabe des Staates sein darf —, die Grundlagen der wirtschaftlichen Verfassung und der volkswirtschaftlichen Ordnung zu schaffen und zu überwachen. Der Staat ist insbesondere auch verantwortlich für die sozialen Auswirkungen der Wirtschaftspolitik, für die Sicherung der Konjunktur und für die Stetigkeit des wirtschaftlichen Aufschwungs. Er ist verantwortlich für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Wirtschaft und ihre organische Einordnung in die Weltwirtschaft. Gerade die Soziale Marktwirtschaft hat dem Unternehmer wieder zu voller Freiheit und Freizügigkeit der .wirtschaftlichen Betätigung verholfen. Es ist schon aus diesem Grunde unglaubhaft, daß die gleiche Regierung, die diese Politik so entschlossen einleitete, es an Verständnis für die wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Privatwirtschaft fehlen lasse, den Unternehmer in seiner Freiheit behindern oder gar einen neuen staatlichen Dirigismus einführen wolle.
Die ungehinderte Entfaltung der unternehmerischen Initiative hat allerdings dort eine Grenze, wo die Rechts- und Lebenssphären anderer Bevölkerungsschichten berührt werden und wo eine wirtschaftliche Position oder gar eine Machtstellung nicht mehr durchindividuelle unternehmerische Leistung im Wettbewerb, sondern durch kollektive Absprachen und künstlich gesetzte Machtpositionen errungen werden will. Der freie Wettbewerb ist, um es noch einmal zu sagen, ein Grundelement unserer demokratischen und ökonomischen Ordnung und darf deshalb durch private Organisationen nicht ausgeschaltet werden. Nur wenn das gewährleistet ist, kann der Staat die Verantwortung für die Volkswirtschaft übernehmen, während er dazu nicht in der Lage wäre, wenn er der Kartellbildung freien Raum ließe und damit anstatt der Funktion eines freien Marktes und freier Preise das Marktschicksal privaten Kartellorganisationen überließe. Der Staat, der Preisbindung durch Kartelle zuläßt, entäußert sich damit der Möglichkeit einer aktiven Wirtschaftspolitik.
Man möge auch nicht vergessen, wie sehr sich in den letzten 30 Jahren die Auffassungen über Verantwortung und Zuständigkeiten gewandelt haben. Wenn heute an irgendeiner Stelle der Wirtschaft Störungen in Erscheinung treten, dann werden im Blickpunkt der Öffentlichkeit nicht Unternehmer oder Verbände, sondern es wird der Staat verantwortlich gemacht, und an ihn ergeht die Forderung, wirksame Maßnahmen der Heilung zu ergreifen. Die Fähigkeit aber, mit Mitteln der Wirtschaftspolitik das wirtschaftliche Leben zu bestimmen, ist davon abhängig, daß die Funktion eines freien Marktes überhaupt obwaltet, weil ohne diese Voraussetzungen jede wirtschaftspolitische Maßnahme durch Kollektiventscheidungen auf Verbandsebene inhibiert werden kann.

(Zustimmung in der Mitte. — Zurufe von der SPD: Sehr richtig!)

Was endlich die soziale Seite des Problems anlangt, hat die Bundesregierung durch ihr Handeln und Verhalten wohl hinlänglich deutlich gemacht, daß ihr die Kennzeichnung unserer Wirtschaftspolitik als „Soziale Marktwirtschaft" eine ernste Verpflichtung 'bedeutet. „Sozial" kann sich aber eine Wirtschaftspolitik nur dann nennen, wenn sie den wirtschaftlichen Fortschritt, die höhere Leistungsergiebigkeit und die steigende Produktivität wesentlich dem Verbraucher zugute kommen läßt. Dieses Ziel wird vornehmlich durch den freien Leistungswettbewerb erreicht, der die Gewinnung erhöhter Erträge oder sogar Renten verhindert und die Dynamik der Wirtschaft in Gang hält.
Dank dieser Politik ist der Unternehmer im Blickfeld der breiten Massen heute nicht mehr ein Mann, der ein bequemes, sorgenfreies und gutes Leben führt, sondern er ist der erste Mann des Betriebs, der die ganze Schwere der Verantwortung trägt. Gerade im Zeichen der Mengenkonjunktur und des Käufermarkts ist auch jeder Arbeiter anzuerkennen bereit, daß für den Unternehmer ein Höchstmaß an Tüchtigkeit und Bewährung vonnöten ist, um sich und das Werk im Wettbewerb zu behaupten. Wenn die Unternehmerschaft aus freiem Entschluß diese ihre Freizügigkeit aufgeben möchte, unterhöhlt sie das politische, soziale, gesellschaftliche und moralische Ansehen ihres Standes, ja, sie öffnet dem Kollektivismus Tür und Tor.
Es ist auch nicht richtig, Kartelle sozialpolitisch damit rechtfertigen zu wollen, daß sie den Schutz des Unternehmens und die Sicherung des Arbeitsplatzes bezweckten. Was durch Kartelle künstlich geschützt und gesichert werden kann, das


(Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard)

sind vor allem unergiebige, unproduktive Arbeitsplätze. Daraus resultiert oft die Gefahr, daß die ganze Volkswirtschaft in einem Leistungsrückstand verharrt, der insbesondere im internationalen Wettbewerb verhängnisvoll werden kann. Eine Politik kann aber nicht sozial genannt werden, die den Fortschritt hemmt und die Errichtung neuer produktiver und sicherer Arbeitsplätze künstlich verhindert. Wer fortdauernd mehr und immer bessere Arbeitsplätze schaffen will, wer die Konjunktursicherung durch dynamische Expansion erreichen möchte, muß Kartelle verneinen. Wer auf Bewahrung bedacht ist, mag sie gutheißen. Wir aber können uns angesichts eines aufkommenden Arbeitskräftemangels den Luxus von Kartellen einfach nicht leisten.
Wer das Wesen und das Wirken der Kartelle in seiner ganzen Tragweite begreift, wird es auch verständlich finden, daß die breiteste Öffentlichkeit an dieser Entscheidung lebhaftesten Anteil nimmt.
Der bei der Beratung im Bundesrat geäußerten Ansicht, daß die Kartellbehörde selbst im Falle einer Mißbrauchsgesetzgebung nur dann in Tätigkeit treten sollte, wenn ein echtes öffentliches Interesse für ein Eingreifen vorliegt, kann unter gar keinen Umständen zugestimmt werden. Denn die durch Kartellmaßnahmen in ihrer wirtschaftlichen Entfaltung oder in ihren Lebensmöglichkeiten Behinderten erlangen von dem Mißbrauch meist gar keine Kenntnis und vermögen die Auswirkungen einer Kartellpolitik für ihr Schicksal gar nicht zu ermessen. Sie finden Marktbedingungen vor, deren Komponenten sich ihrem Beurteilungsvermögen entziehen.
Das gilt für die Industrie hinsichtlich des Bezugs ihrer Vorprodukte; es gilt für den Handel, und es gilt in noch viel umfassenderer Weise für den Verbraucher. Gerade dieser kann unmöglich wissen, auf welche Weise ein Preis zustande kam und ob er mit ihm übervorteilt wird. Er kann bestenfalls Vergleiche anstellen. Aber diese werden nutzlos, wenn eine Branche im Kartell eine gleiche Preispolitik verfolgt. Es kann dann gar nicht ausbleiben, daß der Verbraucher den Eindruck gewinnt, er sei im Markte anonymen Kräften und Institutionen ausgeliefert. Wenn sich die- ses Gefühl erst auf breiterer Grundlage durchsetzt und sich zu politischem Widerstand verdichtet, wird es mit dem wirtschaftlichen und sozialen Frieden vorbei sein. Die breite Masse hat heute, wie schon erwähnt, das Vertrauen zum Unternehmer zurückgewonnen, aber nie wird sie ihr Vertrauen Kartellen schenken wollen.
Es entspricht dem Zeitgeist, wenn heute die Durchsetzung von Gruppeninteressen und Sonderwünschen oder das Verlangen nach stärkerem Wettbewerbsschutz immer mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer Ordnung vertreten wird, obwohl Teilregelungen dieser Art das Gefüge der umfassenden Ordnung sprengen und in die Atomisierung und Isolierung treiben müssen. Demgegenüber erkläre ich, daß es in einem geordneten Staat nur eine Ordnung geben kann; das ist die gesellschaftliche Ordnung als Ganzheit. Die Zerklüftung und Zerrissenheit einer Gesellschaft wird sich um so stärker ausprägen, je mehr diese in sogenannte Teilordnungen aufgegliedert ist. Der staatliche Dirigismus und Kollektivismus werden um so üppiger gedeihen, je mehr aus diesem Grunde ein Zwang vorliegt, das Getrennte mit künstlichen Mitteln wieder zu einem Ganzen zusammenzufügen. Wo Marktordnungen und Berufsordnungen überhandnehmen, da wuchert der Egoismus,

( Abg. Albers: Sehr richtig!)

Wo alle Gruppen einen besonderen Schutz und mehr Sicherheit haben wollen, werden die Menschen immer unfreier werden und immer mehr an echter Sicherheit verlieren. Es kann auch kein Zweifel bestehen, daß dann die jeweils erstrebten Vorteile nur zu Lasten anderer zu erringen sind.
Es muß auch als in höchstem Maße widerspruchsvoll bezeichnet werden, wenn ein Land wie die Bundesrepublik einerseits alle Anstrengungen unternimmt, sich möglichst organisch und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen in die freie Welt einzugliedern, auf der anderen Seite aber im nationalen Raum, um einzelne Branchen und Gruppen Schutzwälle errichten und die Volkswirtschaft in Teile zerlegen möchte. So wie die Weltwirtschaft durch den Protektionismus, Egoismus und Nationalismus der Staaten zerstört wurde, so muß auch eine Volkswirtschaft in sich schwersten Schaden leiden, wenn dort gleiche Prinzipien obwalten. So wie der Wiederaufbau einer funktionsfähigen Weltwirtschaft in den letzten Jahren nur mit Mitteln einer freiheitlichen Politik möglich geworden ist, so können auch die einzelnen nationalen Volkswirtschaften nur gedeihen, wenn sie in sich diesen Grundsätzen treu bleiben.
Es zeugt wirklich nicht von Einsicht und Weisheit, wenn man demgegenüber immer noch in den Kategorien von gestern denkt und ein versunkenes Modell der Wirtschaftsverfassung nachbauen möchte. In einer Zeit, in der wir um neue und höhere Formen einer europäischen und weltweiten Integration ringen, erhält die Vorstellung einer Kartellpolitik von gestern fast mittelalterliche, zünftlerische Züge. Aus diesem Grunde wäre es auch ein Verrat an der fortschrittlichen Idee der Integration, wenn man etwa internationale Kartellabsprachen als geeignete Instrumente zur Schaffung umfassender Gemeinschaften ansehen wollte. Ich gehe sogar so weit, zu sagen, daß im Begrifflichen und Grundsätzlichen Integration und Kartelle nicht nur einen Kontrast aufzeigen, sondern sich gegenseitig ausschließen.

(Beifall in der Mitte.)

In Wirklichkeit aber ist der Sieg der modernen Wirtschaftsauffassung gar nicht mehr aufzuhalten. Nich nur in Deutschland, sondern auch in allen anderen europäischen Ländern ist die geistige Wandlung deutlich zu spüren, und immer vernehmlicher wird von allen Seiten der Ruf und das Verlangen nach einer Bändigung der Kartellauswüchse, nach einer Abstellung von Mißbräuchen bis zur Forderung nach Verboten laut.
Erst in diesen letzten Tagen haben das Nachrichten aus England, Frankreich und Holland erhärtet. Ich möchte die Anhänger einer Mißbrauchsgesetzgebung einmal fragen dürfen, wann und wo jemals ein Land mit diesem Instrument seine Ziele erreicht hätte. Professor Welter hat wirklich recht, wenn er in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schreibt, daß ihm dieser Versuch so vorkomme, als ob jemand im weiten Meer eine besondere Abart von Fischen suchen und mit der bloßen Hand f an-gen sollte.
Es fällt darum — ohne irgend jemand zu nahe treten zu wollen — wirklich schwer, an die innere Wahrhaftigkeit dieser Konzeption zu glauben.


(Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard)

Jedenfalls würde es einer Tragikomödie gleichkommen, wenn man ausgerechnet in Deutschland, in der Bundesrepublik in der Verfolgung der seitherigen Wirtschaftspolitik anhalten und den Weg nach rückwärts antreten wollte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Mißbrauchsgesetzgebung erscheint in meiner Sicht als ein Gesetzesmißbrauch; denn sie erweckt wider besseres Wissen und gegen alle historische Erfahrung den Schein, als ob ein solches Gesetz die Nachteile und Schäden verhindern könnte, die angeblich verhindert werden sollen.

(Abg. Dr. Köhler: Nicht so scharf!)

Als Wirtschaftsminister aber habe ich nicht die Interessen gewerblicher Gruppen, sondern das Lebensrecht von 50 Millionen Verbrauchern zu verteidigen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

D a s , meine Damen und Herren, steht hier auf dem Spiel. Diese Probleme sind mit dem vorliegenden Gesetz angesprochen und harren einer guten Lösung. Man muß — das möchte ich deutlich sagen — nicht unversöhnlich sein, wenn man eine klare Konzeption im Kopf hat.

(Sehr gut! in der Mitte.)

So bringe ich denn dieses Gesetz ein in der Erwartung, daß sich der Deutsche Bundestag der Tragweite dieses auf innerpolitischem Gebiet wahrscheinlich wichtigsten deutschen Gesetzes bewußt sein und eine gute, glückliche Lösung für unser Volk und für unsere Wirtschaft finden möge.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zur Begründung des Entwurfs unter Lit. c hat der Abgeordnete Höcherl.
    Höcherl (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem maliziösen Vorgeplänkel und nach den sehr temperamentvollen Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers — ich habe nicht die Absicht, den so laut und temperamentvoll hingeworfenen Fehdehandschuh in der gleichen Weise aufzunehmen, sondern ich werde so sachlich bleiben, wie es der Gegenstand verlangt — kann nun in die letzte Phase dieses sehr langwierigen und langjährigen und unheiligen Kartellkriegs eingetreten werden.
    Man hatte ja oft den Eindruck, wenn man die Publizistik auf diesem Sektor beobachtete, als ob es überhaupt keine andere Frage in unserer Wirtschaftspolitik gäbe als eben diese leidige Kartellfrage. In Wirklichkeit sind die Dinge doch so, daß von diesem Kartellgesetz — mag es nun aussehen, wie es will — nur 25 % der ganzen wirtschaftlichen Vorgänge überhaupt erfaßt werden können.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    75 % sind nämlich schon längst — sei es durch gesetzliche oder gesetzlich geduldete Regeln — eingepackt in Vorschriften und feste Bestimmungen, Tarife und Preise. So ist die Situation.

    (Abg. Raestrup: Sehr richtig!)

    Einem großen Teil der Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers muß ich mit allem Nachdruck entgegentreten.

    (Zurufe: Oho! — Heiterkeit.)

    — Jawohl, jawohl, und zwar deswegen, weil dieser Kartellkrieg und diese Kartellschlacht wie eh und je alles in Deutschland, möchte ich sagen, weltanschaulich geführt wird. Es gibt keine sachliche pragmatische Auseinandersetzung, sondern man geht zurück bis in die letzten weltanschaulichen Wurzeln. Man reißt zwei Fronten auf und erklärt: Ich habe den Stein der Weisen, und der andere ist intellektuell, inferior oder er ist sogar vielleicht charakterlich defekt. So, in dieser Form, kann man solche Fragen, die rein praktische Fragen sind, nicht austragen.

    (Abg. Lücke: Das ist doch in keiner Weise geschehen!)

    Ich möchte auf diese Ebene nicht hinabsteigen.
    Auch uns, den Unterzeichnern dieses Antrags, liegt das Interesse an der angemessenen Versorgung der Verbraucherschaft durchaus am Herzen. Da gibt es keine Vorrechte: der eine mehr oder der andere weniger. Aber daraus abzuleiten „intellektuell" oder charakterliche Zensuren zu erteilen, das halte ich für vollständig unmöglich. Ich erkläre hier ausdrücklich im Namen aller Unterzeichner dieses Entwurfs: Wir standen und stehen hinter der mutigen und erfolgreichen Wirtschaftspolitik des Bundeswirtschaftsministers, und ich bin sogar der Meinung, daß wir auch in der Wettbewerbsfrage denselben Standpunkt vertreten, wenn wir den Dingen auf den Grund gehen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir wollen auch nichts anderes als einen Leistungswettbewerb und einen anständigen, einen lauteren Wettbewerb. Wir wollen aber die Augen vor der Wirklichkeit nicht verschließen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir wissen, daß in dem großen Teich des Wettbewerbs nicht nur der ehrbare und friedliche Karpfen, sondern auch Hechte und ganz gefährliche große Haie schwimmen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Da bin ich der Meinung, daß unsere Sympathie und unsere Hilfe diesen friedlichen Karpfen gehört, die Schutz brauchen.
    Es ist ja doch nicht so, daß diese Dinge noch nicht ausprobiert worden wären. Wir haben doch ein klassisches Land mit Kartellverboten. Gehen Sie nach USA und sehen Sie sich bloß die letzten Zahlen an, wie mittelständische Unternehmen erdrückt werden! Nehmen Sie die Autoindustrie, nehmen Sie die Brotversorgung usw.; einwandfreies Zahlenmaterial!
    Herr Professor Böhm, nun möchte ich Sie ansprechen. In einem wohl von Ihrer Seite inspirierten Artikel wurde erklärt: Das Kartellverbot — das klassische — begünstigt die ganz Großen, und es kann nur durch einen Kontrahierungszwang bekämpft werden. Sie geben also das eine zu, was uns ein echtes Anliegen ist.
    Wir haben aber auch in anderen, benachbarten europäischen Ländern Kartellgesetze, ohne daß ich mich auf den dogmatischen Gegensatz Mißbrauch und Verbot festlegen möchte. In Wirklichkeit handelt es sich, wenn man diesen Dingen auf den Grund geht, um rein rechtstechnische Vorgänge und sonst gar nichts anderes, um eine andere Methode, um eine bessere Methode, die wir hier vertreten wollen. Wir haben in den umliegenden Ländern Europas Mißbrauchsgesetzgebungen, wenn ich ein-


    (Höcherl)

    mal diese Formulierung gebrauchen darf. Nehmen Sie die Schweiz, nehmen Sie Belgien, nehmen Sie Österreich und nehmen Sie andere Länder; diese Länder haben ausgezeichnete Erfahrungen damit gemacht.

    (Abg. Raestrup: Sehr richtig!)

    Wir sind durchaus berechtigt zu lernen und dürfen nicht mit dogmatischen Sätzen anfangen, es besser wissen zu wollen, wenn die anderen uns bereits das Positive und das Negative vorgemacht haben.
    Ich habe erklärt, daß wir grundsätzlich und zu allen Zeiten hinter der Wirtschaftspolitik stehen und auch in dieser Wettbewerbsfrage zu einer gemeinsamen Linie kommen werden, wenn wir diese Dinge gründlich durchdenken. Das, was wir hier vorgelegt haben, ist kein Verbots- und kein Mißbrauchsgesetzentwurf, sondern es ist gar nichts anderes als eine bessere juristische Lösung dieses gemeinsamen Problems.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich will Ihnen zunächst sagen, warum uns der Regierungsentwurf nicht paßt: weil er viel zu kompliziert ist und weil er nicht gehandhabt werden kann. Er hat allein in seiner ursprünglichen Fassung 80 Paragraphen, wunderbar ziseliert, ausgefeilt, mit schwierigsten Tatbeständen. Diese Tatbestände werden dann einem Gericht vorgelegt, und daraus sind ganz schwierige und eingreifende Folgerungen abzuleiten, z. B. Nichtigkeit von Verträgen und Ordnungsstrafen bis zu einer Million DM. Die etwas wohlhabenderen Amerikaner, die ja eine Gesetzgebung haben, machen es etwas billiger. Sie geben sich mit 50 000 Dollar zufrieden. Wir sind großzügig bis zu einer Million gegangen, und solche Sanktionen werden aufgestellt für Gerichte, die über Tatbestände wie Krisenkartell usw. entscheiden sollen. Das ist der erste Grund.
    Damit ist aber das Material für die Regierungsvorlage noch nicht erledigt. Wir haben an der Spitze der Regierungsvorlage ein stolzes Verbot und dann eine Serie von Ausnahmen in der Form von Erlaubnisvorbehalten, Verbotsvorbehalten usw. Außerdem hat der Bundesrat allein über 70 Änderungsvorschläge gebracht. Einem großen Teil davon hat die Regierung zugestimmt. Weitere Änderungsvorschläge liegen in der Luft. Es war bereits eine Debatte darüber. Jetzt stellen Sie sich vor: zu diesen 80 Paragraphen kommen nun all diese anderen Dinge noch hinzu und werden im Ausschuß ausgehandelt. Was haben Sie dann? Ein Gesetz, ein juristisches Monstrum, das niemand, vor allem niemals eine Kartellbehörde und erst recht kein Gericht anwenden kann.
    So ist die Situation, und das wollen wir verhindern. Es ist doch nichts anderes als der ewige Perfektionismus. Wir bilden uns in unserer Gesetzgebung immer ein, es wären immer all diese schwierigen und komplizierten und in dauerndem Fluß befindlichen wirtschaftlichen Tatbestände gesetzlich einzufangen. Das ist doch von je und eh der Grundfehler unserer Gesetzgebungstechnik gewesen. Weil man das nicht kann, muß man daraus die Konsequenzen ziehen und sich unter Beibehaltung des Grundsatzes des Leistungswettbewerbs für eine juristische Methode entschließen, die praktikabel durchführbar ist, die im Endergebnis durchaus denselben Zweck erreicht, wie hier angestrebt wird.
    Wenn Sie daran denken, daß diesem Kartellamt Aufgaben zugemutet werden, nicht nur diese vielen Erlaubnisverfahren durchzuführen mit diesen ungeheuren Nachweisen und Schwierigkeiten, sondern eine ganz generelle Aufsicht nicht nur über Kartelle, sondern auch marktbeherrschende Unternehmungen und viele andere Dinge wie Zusammenschlüsse und Bindungen der zweiten Hand und Handelsspannen, dann kann doch bei der Tendenz unserer Behörden, sich sogar über den gegebenen Aufgabenkreis hinaus zu entwickeln, nichts anderes als eine Mammutbehörde herauskommen, die wir verhindern wollen. Wir denken weiter. Wir denken etwas in die Zukunft. Es könnte einmal sein, daß eine solche Behörde in falsche Hände geriete. Dann wäre das sofort das adäquate Instrument, um die alte Schnüffelei in der Wirtschaft wieder durchzuführen.
    Wir vermissen auch etwas anderes. Wir vermissen vor allen Dingen das Prinzip, was bei uns mit den Grenzen der Staatsmacht zusammenhängt, daß jeder zunächst jeden Tort und jedes Unrecht, das ihm geschieht, mit eigenen Kräften abwehren muß. Erst dort, wo seine Kraft nicht mehr ausreicht, darf der Staat eintreten. Das ist ein für alle Zeiten gültiger Grundsatz. Auch der ist hier verlassen. Der Staat wird mit all diesen Dingen ex officio befaßt. Es kann sich sogar jeder beim geringsten Anlaß den starken Polizeiarm des Kartellamts zur Leihe nehmen und weiß Gott welchen Mißbrauch damit treiben.
    Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, waren es verfassungsrechtliche Bedenken, die uns veranlaßten, eine andere Formulierung zu finden. Einmal wird durch diesen Entwurf das Recht der Koalitionsfreiheit beeinträchtigt. Denken Sie bitte daran, welche Erscheinungen und Komplexe wir auf diesem Gebiete der Koalitionsfreiheit haben, Dinge, die oft schon über die Grenzen der Staatsmacht hinausgehen. Hier auf einmal soll es nicht möglich sein, daß man sich z. B. verbindet, unter Aufsicht bleibt. Auf dem anderen Sektor wird Großes und Größtes geduldet und muß geduldet werden.
    Ein weiterer verfassungsrechtlicher Grundsatz spielt hier eine Rolle. Es wird die Beweispflicht vollständig verlagert, und zwar wird demjenigen, der sich zunächst gar nicht etwas hat zuschulden kommen lassen, nachdem es ja nach der Regierungsvorlage eine ganze Serie von Ausnahmen und sogenannten erlaubnisfähigen, nach den Vorschlägen des Bundesrates unter Umständen sogar erlaubten Absprachen geben soll, die Beweispflicht auferlegt; er wird in diese ungünstige Situation geschoben.
    Meine Damen und Herren, das ist nicht verfassungsmäßig, genausowenig wie es verfassungsmäßig ist, daß man so schwere Sanktionen, wie ich bereits vorgetragen habe, an unentwickelte, schwierige, kaum faßbare Tatbestandsformulierungen knüpft.
    Vom Herrn Bundeswirtschaftsminister ist behauptet worden, es sei nicht möglich, durch Kartelle oder Absprachen, durch solche Vereinbarungen, dem Mittelstand einen geeigneten Schutz zu geben. Gehen Sie doch bitte nach Amerika. Dort sehen wir ja, wie die Entwicklungen sind.

    (Zuruf rechts: Genau das Gegenteil!)

    Was uns auch nicht gefällt, ist folgendes: daß bei den Kartellverfahren nach diesem Entwurf ein außerordentlich großer Kreis von Beiladungspflichtigen mit erfaßt werden kann, so 'daß diese Ver-


    (Höcherl)

    fahren einen umständlichen Charakter annehmen. Wir haben allen Grund zu Befürchtungen. Ich darf ein Zitat des Herrn Dr. Dresbach erwähnen, der ja bereits in einem anderen Zusammenhang angesprochen worden ist. Er hat kürzlich ein neues Schimpfwort Komplikateure eingeführt. Komplikateure wären wir, wenn wir diesen Gesetzentwurf der Regierung mit den noch zu erwartenden Änderungen und Sonderausnahmen einführen, die Gerichte damit belasten und uns hernach vielleicht beschweren wollten: Ja, das klappt nicht so; das ist nicht so, wie wir es erwartet haben.
    Wenn Sie unseren Entwurf, den wir in Drucksache 1253 vorgelegt haben, gründlich und aufmerksam prüfen, merken Sie schon daraus, daß wir selbst die gefährlichste Sorte von Kartellen unter Verbot stellen bzw. ihnen den Rechtsschutz verweigern, daß es uns ein ernstes Anliegen ist, nicht theoretisch nach einer Formel zu verfahren, sondern eine praktische Lösung zu finden, dessen eingedenk, daß es tatsächlich gefährlichste Arten gibt, bei denen eine Sonderbehandlung und eine Verschiebung der Beweislast angebracht ist; das sind die Quotenkartelle, Gebietskartelle und die Syndikate. Das steht bereits in unserem § 3. Nicht eine Mißbrauchsgesetzgebung haben wir Ihnen vorgelegt, sondern einen praktischen Vorschlag mit Verbots- und Mißbrauchstatbeständen.
    Unser Entwurf — Sie brauchen ihn bloß nach der Anzahl der Paragraphen zu beurteilen — hat 34 Paragraphen. 80 hat der andere jetzt schon, und wenn das alles noch dazukommt, was zu erwarten ist, werden wir weit über die Hundertzahl hinauskommen. Das allein wäre schon ein Anlaß, unseren kürzeren Entwurf zu nehmen.

    (Heiterkeit. — Zuruf von links: Das war billig! — Weiterer Zuruf: Der von Böhm hat nur 31!)

    -- Wie gesagt, der Regierungsentwurf ist noch nicht fertig, es sind noch nicht alle Änderungsanträge da, es kommen noch einige dazu.
    Wir haben außerdem ganz entschieden Wert darauf gelegt, daß die Kartellbindungen, die wir grundsätzlich auch nicht haben wollen, sondern nur dort zulassen, wo sie wirtschaftlich notwendig sind, hinsichtlich des inneren und äußeren Organisationszwangs auf das äußerste beschränkt werden. Wir haben uns in unseren Ausarbeitungen den Sachverstand und die Erfahrungen des Professors Isay zunutze gemacht, eines Mannes, der jahrzehntelang im Kartellrecht steht und der in den zwanziger Jahren bereits auf Grund der alten Kartellverordnung eine ganze Reihe von Verfahren, von Schiedsverfahren erlebt hat, der auch als Anwalt gearbeitet hat, der vielleicht heute mit die größte Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Wir haben deshalb auch eine Vorschrift eingebaut, daß bei Kartellverfahren, soweit sie notwendig sind, grundsätzlich zunächst einmal Einigungsstellen einzuschalten sind. Das hat sich bei uns bereits nach der alten Kartellverordnung bewährt, und es hat sich auch in anderen Ländern bewährt. Das wären die wesentlichsten materiellen Bestandteile.
    Im Verfahren sind wir einen neuen Weg gegangen, und zwar haben wir nicht den Bundesgerichtshof, sondern den Verwaltungsgerichtshof, das oberste Verwaltungsgericht, eingeschaltet, weil wir der Meinung sind — wir befinden uns in Übereinstimmung mit maßgebenden Verwaltungsrechtswissenschaftlern und Rechtsgelehrten —, daß diese Entscheidungen nicht in der Kompetenz des Bundesgerichtshofs, sondern in der Kompetenz des für öffentlich-rechtliche Überlegungen bestimmten Verwaltungsgerichtshofes stehen sollten. Die private Abwehr sollen die Landgerichte und die ordentlichen Gerichte haben, aber die ordnungspolitischen gerichtlichen Entscheidungen, die hier notwendig sind, sollen in die Hände des Bundesverwaltungsgerichts gelegt werden.
    Mit diesen wenigen Ausführungen möchte ich Sie mit dem Inhalt unseres Entwurfs bekanntgemacht haben. Ich darf hier noch einmal versichern: uns liegt genau so am Leistungswettbewerb, an der angemessenen Versorgung des Verbrauchers, die ein ständiger Bestandteil unseres Maßstabs für die Mißbrauchsbeobachtung und Mißbrauchskontrolle ist.
    Außerdem noch eines. Vertrauen wir nicht allzu-stark bloß auf die Vorschriften, Herr Bundeswirtschaftsminister! Viel wichtiger als die Fassung, die herauskommt, wird vielleicht die Entscheidung sein, die Sie treffen, wenn Sie den ersten Präsidenten des Kartellamtes bestimmen. Wir haben doch heute das rigoroseste Kartellverbot, das zwar nicht inländischer, sondern besatzungsrechtlicher Herkunft ist. Bitte, meine Damen und Herren, machen Sie die Augen auf! Wo sind denn die energischen Eingriffe gegen die Großunternehmungen usw., gegen mißbräuchliches Vorgehen? Ich habe sie nicht erlebt. Man hat einige an den Marterpfahl gebunden, vielleicht sogar die Falschen. Aber ich vermisse diese Energie, die hier in Worten vorgetragen worden ist, in der Praxis.

    (Beifall bei der CDU/CSU und beim GB/BHE.)

    Durch den ersten Kartellamtspräsidenten, wenn er, richtig ausgewählt ist, wenn er fachkundig ist und die entsprechende Energie hat, werden Sie vielleicht Ihrem Gedanken und unserem gemeinsamen Gedanken des Leistungswettbewerbs den größten Dienst erweisen, und damit möchte ich schließen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und beim GB/BHE.)