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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2075

  • date_rangeDatum: 23. März 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. März 1955 4091 75. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4094 C, 4144 A Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4149 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 4094 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 157 (Drucksachen 1207, 1291) . 4094 D Nächste Fragestunde 4094 C Fragestunde (Drucksache 1279): 1. betr. Beschlagnahme von Schriften aus der sogenannten DDR an den Kontrollstellen bei Überschreitung der Zonengrenze in Richtung Ost—West: Welke (SPD) 4094 D, 4095 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4095 A, B 2. betr. Jagden auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Munster-Nord: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 4095 B, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4095 B, D 3. betr. Berufung sogenannter „anderer Bewerber" in das Beamtenverhältnis: Burgemeister (CDU/CSU) 4095 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4095 D 4. betr. Bezug von Kindergeld für Angehörige der deutschen Dienstgruppen: Frau Korspeter (SPD) 4096 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4096 A 5. betr. Verwendung von Motiven aus Mittel- und Ostdeutschland bei Drucksachen, Plakaten, Briefmarken usw.: Miller (CDU/CSU) 4096 C Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4096 C 6. betr. versicherungsmathematische BiTanz der deutschen Rentenversicherung: Dr. Schellenberg (SPD) 4097 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 4097 A, B 7. betr. Zahlungen an die Rentenversicherung in Schuldbuchverschreibungen: Dr. Schellenberg (SPD) 4097 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4097 C, D 8. betr. Bearbeitungszeit von Rentenanträgen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: Frau Rudoll (SPD) 4098 A Storch, Bundesminister für Arbeit . 4098 A 9. betr. Stellungnahme des Bundestags und seiner Ausschüsse zur Frage der Kalenderreform: Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4098 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4098 B 10. betr. Beschwerde der Oberpostdirektion Hannover bei der Rechtsanwaltskammer Celle über den Verteidiger eines Postangestellten wegen Kritisierung der Einleitung eines Strafverfahrens: Dr. Stammberger (FDP) . 4098 C, D, 4099 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4098 C, 4099 A 11. betr. Vorlage eines Abschlußgesetzes zur Wertpapierbereinigung zwecks Beseitigung von Härten wegen unverschuldeter Nichtwahrnehmung der Anmeldefristen: Lenz (Brühl) (CDU/CSU) 4099 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4099 A 12. betr. Großschiffahrtsweg von Basel bis zum Bodensee: Dr. Werber (CDU/CSU) 4099 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 4099 C 13. betr. Berufungen von Beamten des höheren Dienstes in das Bundesministerium der Justiz: Rehs (SPD) 4099 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 4100 A 14. betr. Altersfreibetrag nach § 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes: Frau Keilhack (SPD) 4100 B, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4100 C, 4101 A 15. betr. Ablehnung des Agréments für den Ministerialdirigenten von Trützschler durch die Jugoslawische Regierung: Dr. Lütkens (SPD) 4101 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 4101 B 16. betr. Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Frage der Auskunftspflicht der Behörden: Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4101 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4101 C, D 17. betr. Unzumutbare Verhältnisse bei den Rentenauszahlungen durch die Post in Lübeck: Bock (CDU/CSU) 4102 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 4102 A 18. betr. Ruhen bzw. Wiedereinrichtung des Zugverkehrs auf der Strecke WulftenDuderstadt an Sonn- und Feiertagen: Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4102 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 4102 B, C 19. betr. Durchführung von Abtauschwohnungsbauvorhaben für Besatzungsverdrängte und Rückführung dieser in ihre Wohnungen: Koenen (Lippstadt) (SPD) . 4102 C, 4103 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4102 C, 4103 D 20. bis 26. wegen Zeitablaufs der Fragestunde abgesetzt 4104 A Feststellung zu einem Schreiben des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes betr. Zwischenruf bei Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der 68. Sitzung 4104 A Dritte Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1289, Umdrucke 335 bis 345) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Müller-Hermann u. Gen. betr. Übernahme der betriebsfremden Lasten der Bundesbahn durch den Bund (Drucksache 1092) . . . 4104 B, 4137 A ff. Zur Geschäftsordnung: Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 4104 B Allgemeine Aussprache: Jahn (Frankfurt) (SPD) 4104 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 4107 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 4116 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 4122 D Körner (GB/BHE) 4125 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4127 C Dr. Wellhausen (FDP) 4132 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) 4133 B Donhauser (CDU/CSU) 4133 D Glüsing (CDU/CSU) 4136 D Einzelberatung: Stücklen (CDU/CSU) 4137 A Feldmann (CDU/CSU) 4137 B Kriedemann (SPD) 4138 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4138 D, 4141 C, 4142 B, 4142 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4139 B Müller (Worms) (SPD) 4139 C Unertl (CDU/CSU) 4140 A Krammig (CDU/CSU) 4140 C Dr. Willeke (CDU/CSU) 4141 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU) . . 4141 B Struve (CDU/CSU) 4141 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) 4142 B Friese (CDU/CSU) 4142 C Dr. Bleiß (SPD) 4143 C Held (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 4153 A Abstimmungen . 4137 B, 4140 D, 4142 D, 4143 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1294) 4144 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 4144 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4145 A Schriftliche Erklärung der Abg. Nae- gel u. Gen. zur Abstimmung . . 4153 A Abstimmungen 4145 A Dritte Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksachen 1263, 1053); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1290) . . . 4145 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . 4145 C, 4146 C Krammig (CDU/CSU) 4146 A Beschlußfassung 4146 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 531) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1267) 4146 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 4146 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 760); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) (Drucksache 1214) . . . 4146 D Odenthal (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4154 Beschlußfassung 4146 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes (Drucksache 1050) 4147 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 4147 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Leistungen zur Unterbringung von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) (Drucksache 1210) 4147 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 4147 B Erste Beratung der Entwürfe der Gesetze über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung a) auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der ) Gewerbesteuern und der Grundsteuern, b) auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern (Drucksache 1218) 4147 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 4147 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. August 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1004); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1236) 4147 B Schlick (CDU/CSU): als Berichterstatter 4147 C Schriftlicher Bericht 4155 Beschlußfassung 4147 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1228, 1104) 4147 D Frenzel (SPD, Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4158 Beschlußfassung 4148 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1229, 1105) 4148 A Wehr (SPD), Berichterstatter . . . 4148 A Beschlußfassung 4148 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1230, 1106) 4148 B Dr. Löhr, (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4158 B Beschlußfassung 4148 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 1232, 1120) . . . 4148 B Müser (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 4159 Beschlußfassung 4148 C Beratung des Entwurfs einer Dreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1250) 4148 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4148 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Heeresverpflegungsamtes Flensburg-Harrislee (Drucksache 1225) 4148 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 4148 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Abkommen vom 7. November 1952 zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial (Drucksache 1112); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1231) 4148 C Beschlußfassung 4148 D Nächste Sitzung 4148 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4149 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 341) 4149 B Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Stücklen u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 343) . . . 4149 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Kriedemann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 336) 4150 A Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Feldmann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 337) 4150 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 338) 4150 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Unertl u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 344) . . . 4150 D Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr. Willeke u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 335) 4151 A Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 340) 4151 B Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Dr Atzenroth u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 345) 4152 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 339) 4152 B Anlage 12: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 342) 4152 C Anlage 13: Schriftliche Erklärung des Abg Held zur Abstimmung zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 4153 A Anlage 14: Schriftliche Erklärung der Abg Naegel u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 4153 A Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zum Entwurf eines Gesetzes über das Zweite Abkommen mit der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1214) . . . 4154 A Anlage 16: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1236) 4155 Anlage 17: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1228) 4158 A Anlage 18: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1230) 4158 B Anlage 19: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1232) 4149 Die Sitzung wird um 14 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten al Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Bazille 2. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Voß 26. März Bauereisen 26. März Srock 26. März D. Dr. Gerstenmaier 26. März Fürst von Bismarck 26. März Frühwald 26. März Meyer (Oppertshofen) 25. März Dr. Graf Henckel 24. März Dr. Bartram 24. März Dr. Kopf 24. März Frau Dr. Schwarzhaupt 24. März Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 24. März Kortmann 24. März Hufnagel 24. März Frau Dr. Probst 2±. März Lahr 24. März Lemmer 24. März Hahn 24. März Wullenhaupt 24. März Keuning 24. März Dr. Bucerius 24. März Dr. von Brentano 24. März Kunz (Schwalbach) 24. März Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 24. März Erler 23. März Wirths 23. März Leibfried 23. März Huth 23. März Daum 23. März Höcker 23. März Dr. Gille 23. März Häussler 23. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Berendsen vom 4. April bis 20. Mai Dr. Jaeger vom 4. April bis 20. Mai Dr. Kliesing vom 4. April bis 20. Mai Erler vom 4. April bis 20. Mai Eschmann vom 4. April bis 20. Mai Paul vom 4. April bis 20. Mai von Manteuffel (Neuß) vom 4. April bis 20. Mai Anlage 2 Umdruck 341 (Vgl. S. 4137 A, B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - In Art. 1 Nr. 4 wird § 11 Abs. 1 a Ziffer 2 wie folgt gefaßt: 2. um 50 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Ziffer 4 ergibt, a) für Kraftfahrzeug-Anhänger, für die Ausnahmen von der Vorschrift des § 34 der Straßenverkehrszulassungsordnung genehmigt worden sind. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug auch zu Fahrten benutzt wird, für die es der bezeichneten Ausnahmegenehmigung nicht bedarf, und wenn die Steuer, die sich in diesem Falle ergibt, höher ist als die Steuer nach Satz 1; b) für Lastkraftwagen, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen zur Beförderung von Abraum und Baumaterial innerhalb von Baustellen geeignet und bestimmt sind; dies gilt nicht, wenn das Kraftfahrzeug widerrechtlich benutzt wird. Die Steuerermäßigung entfällt für die Gültigkeitsdauer der Steuerkarte, wenn das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße zur Beförderung der bezeichneten Güter innerhalb eines Umkreises von einem Kilometer, von der Baustelle gerechnet, oder zur Beförderung von anderen als den bezeichneten Gütern benutzt wird. Bonn, den 23. März 1955 Cillien und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Anlage 3 Umdruck 343 (Vgl. S. 4137 A, B) Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Jacobi, Unertl und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - In Art. 1 Nr. 3 wird dem § 10 folgender neuer Abs. 4 angefügt: (4) Bei Kraftfahrzeugen, die elektrisch angetrieben werden und nicht den Fahrstrom einer Fahrleitung entnehmen, ist die Steuer von dem Gewicht zu berechnen, das sich ergibt, wenn das Gesamtgewicht um das Gewicht der Batterien oder anderer Speicheraggregate vermindert wird. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann an Stelle des Gewichts der Batterien oder der anderen Speicheraggregate ein Durchschnittsgewicht vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs abgezogen werden. Als Durchschnittsgewicht sind anzusetzen: bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis zu 2 000 kg 200 kg bis zu 3 000 kg 400 kg bis zu 4 000 kg 600 kg bis zu 5 000 kg 800 kg bis zu 6 000 kg 1 200 kg bis zu 7 000 kg 1 600 kg bis zu 10 000 kg 2 200 kg über 10 000 kg 2 600 kg Bonn, den 23. März 1955 Stücklen Unertl Dr. Franz Bauer (Wasserburg) Gumrum Höcherl Wieninger Dr. Willeke Fuchs Dr. Czaja Spies (Emmenhausen) Kramel Demmelmeier Seidl (Dorfen) Jacobi Berlin Anlage 4 Umdruck 336 (Vgl. S. 4136 B, 4140 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Kriedemann und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I I— Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 folgende Ergänzung: e) Schlachtvieh, f) Nahrungsfette, Bonn, den 23. März 1955 Kriedemann Frehsee Franke Höhne Frau Keilhack Dr. Menzel Müller (Worms) Ohlig Regling Frau Renger Frau Schanzenbach Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Frau Strobel Wienand Wittrock Anlage 5 Umdruck 337 (Vgl. S. 4137 B, 4140 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Feldmann, Menke, Frau Niggemeyer, Raestrup, Dr. Weber (Koblenz) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I I — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 folgende Ergänzung: e) Baustoffen, die aus Steinen oder Erden hergestellt werden, Bonn, den 23. März 1955 Feldmann Menke Frau Niggemeyer Raestrup Dr. Weber (Koblenz) Barlage Dr. Bergmeyer von Bodelschwingh Eckstein Dr. Graf Hilbert Lemmer Lenz (Brühl) Muckermann Wieninger Anlage 6 Umdruck 338 (Vgl. S. 4138 A, 4141 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Müller (Worms) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: (1 Zu Abschnitt 11 —Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 folgende Ergänzung: e) inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten, wenn sich die Beförderung nicht über 150 Kilometer vom Standort aus erstreckt, Bonn, den 23. März 1955 Dr. Horlacher Müller (Worms) Kriedemann Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Wagner (Ludwigshafen) Miller Dr. Graf Sassnick Frau Schanzenbach Unertl Kahn Gumrum Dr.-Ing. E. h. Schuberth Dr. Gleissner (München) Anlage 7 Umdruck 344 (Vgl. S. 4137 B, 4140 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Unertl, Dr. Horlacher, Lermer und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 ?die Ziffer 1 folgende Ergänzung: e) Schlacht- und Nutzvieh in Spezialfahrzeugen, Bonn, den 23. März 1955 Unertl Dr. Horlacher Lermer Wieninger Dr.-Ing. E. h. Schuberth Koops Demmelmeier Dr. Franz Bauer (Wasserburg) Mensing Wacher (Hof) Dr. Siemer Gumrum Fuchs Kahn Seidl (Dorfen) Anlage 8 Umdruck 335 (Vgl. S. 4141 A, 4143 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Willeke, Könen (Düsseldorf), Dr. Schranz und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III— Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Nr. 5 angefügt: 5. Inhaber von Betrieben der öffentlichen Wasserversorgung für ,das Gasöl, das zum Antrieb von Maschinen zur Wasserförderung verwendet wird. Bonn, den 23. März 1955 Dr. Willeke Dr. von Buchka Dr. Czaja Krammig Dr. Leiske Lücke Lulay Müller-Hermann Rösing Spies (Emmenhausen) Stauch Dr. Storm Könen (Düsseldorf) Ladebeck Koenen (Lippstadt) Weltner (Rinteln) Dr. Schranz Anlage 9 Umdruck 340 (Vgl. S. 4141 A, 4142 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I I I -- Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Art. 4 erhält folgende neue Fassung: Artikel 4 (1) Eine Betriebsbeihilfe für versteuertes Gasöl wird gewährt an Inhaber von 1. Betrieben der Landwirtschaft, des Garten- und des Weinbaus für das Gasöl, das zum Betrieb von standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen oder von landwirtschaftlichen Schleppern verwendet wird, 2. Betrieben des Bergbaus sowie von Torf, Steine und Erden fördernden Betrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen verwendet wird, 3. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von schienengebundenen Fahrzeugen verwendet wird, 4. Betrieben aller Art für das Gasöl, das zum Antrieb von Maschinen zur Stromerzeugung verwendet wird. (2) Eine Betriebsbeihilfe nach Absatz 1 Ziff. 1 wird nicht gewährt: 1. für Transportarbeiten von landwirtschaftlichen Genossenschaften, die im Rahmen ihrer Handelstätigkeit liegen, 2. für Lohntransporte, 3. für die Milchabfuhr durch landwirtschaftliche Genossenschaften, es sei denn, daß diese durch Schleppergenossenschaften oder -gemeinschaften im Auftrage von Milcherzeugern ausgeführt wird. (3) Die Mittel für Betriebsbeihilfen werden für jedes Rechnungsjahr in den Bundeshaushaltsplan eingestellt. Die Bemessungsgrundlage für die Haushaltsmittel ist der Verbrauch der begünstigten Verbrauchergruppen an Gasöl für die begünstigten Zwecke im vorangegangenen Kalenderjahr. Dabei werden für je 100 kg des Verbrauchs 1. im Falle des Absatzes 1 Ziff. 1 18,05 DM 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 11,75 DM angesetzt. (4) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über 1. die Abgrenzung der Betriebe im Sinne des Absatzes 1 und der Ausnahmen im Sinne des Absatzes 2, 2. die Verteilung der Mittel und die Berechnung der Beihilfen sowie 3. das Verfahren. Dabei können die Festsetzung der Betriebsbeihilfen und das weitere Verfahren auch Selbstverwaltungsorganen, z. B. Berufsgenossenschaften, übertragen werden. (5) Unberührt bleibt die Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften zur Verbilligung von Dieselkraftstoff zum Betriebe von Schiffsmotoren in der Binnen-, Küsten- und Hochseefischerei und in der Binnen-, Küsten- und Hochseeschiffahrt, die der Bundesregierung oder dem Bundesminister der Finanzen durch § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiet der Mineralölwirtschaft vom 31. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 371) erteilt ist. Bonn, den 23. März 1955 Cillien und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 345 (Vgl. S. 4141 A, 4143 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Eberhard und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III —Änderung des Mineralölsteuergesetzes — In Art, 4 Abs. 1 erhält die Ziffer 4 folgende Fassung: 4. Inhaber von Betrieben aller Art für das Gasöl, das zum Antrieb von stationären Maschinen verwendet wird. Bonn, den 23. März 1955 Dr. Atzenroth Eberhard Dannemann Gaul Schwann Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Kühn (Bonn) Hübner Frau Dr. Ilk Held Margulies Frau Friese-Korn von Manteuffel (Neuß) Dr. Stammberger Fassbender Dr. Preiß Mauk Stahl Eckstein Dr. Orth Moll Anlage 11 Umdruck 339 (Vgl. S. 4143 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer A b -schnitt I V c eingefügt: Abschnitt IV c Sicherung der Finanzierung des Ausbaues der Bundesstraßen (1) Das Mehraufkommen an Steuern, das aus diesem Gesetz dem Bunde zufließt, soll, soweit darüber nicht durch Abschnitt III Artikel 4, Abschnitt IV Artikel 2, Abschnitt IV a Artikel 2 und Abschnitt IV b Artikel 3 verfügt ist, auf die Dauer von zehn Rechnungsjahren für den Ausbau von Bundesstraßen nach § 1 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 903) verwendet werden. (2) Die Verwendung der Mittel regelt der Bundeshaushaltsplan. Bonn, den 23. März 1955 Cillien und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 12 Umdruck 342 (Vgl. S. 4143 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Unter B. .Antrag des Ausschusses — Drucksache 12F, Seite 12 — wird die Entschließung unter Nr. 5 Buchstabe b wie folgt geändert: b) Die Bundesregierung wird ersucht, in Ausführung von Abschnitt IV c des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 einen Zehnjahresplan zum Ausbau der Bundesstraßen aufzustellen. Mindestens 25 vom Hundert dieser zur Verfügung gestellten Mittel sind für Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen zu verwenden. Der Bundestag erwartet, daß die Regierungen der Länder das ihnen aus dem Verkehrsfinanzgesetz zugewiesene Mehraufkommen an Kraftfahrzeugsteuer zusätzlich für den Straßenbau verwenden und dabei auch den Straßenbau der Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen. Bonn, den 23. März 1955 Cillien und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 13 (Vgl. S. 4143 C) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Held zur Abstimmung über den Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 In dem Entwurf des Verkehrsfinanzgesetzes sehe ich keine gerechte Lastenverteilung. Vor allem glaube ich, daß man der allgemeinen wirtschaftspolitischen Auffassung des Bundes, der Länder und der Gemeinden, nämlich dem Bemühen einer Dezentralisierung der Wirtschaft, nicht genügend Rechnung getragen hat. Im Gegenteil, die Hauptlast der Steuererhöhung wird von den Unternehmungen zu tragen sein, die sich auf Bemühen der einzelnen Kreise und Gemeinden bereit erklärt haben, den Arbeitern der wirtschaftsarmen Gebiete Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, wobei diese Gemeinden zur Heranziehung von Betrieben schon manche Opfer gebracht haben. Die Frage der Wanderarbeiter wird dadurch verschärft und wird für viele Gebiete unserer Bundesrepublik eine große wirtschaftspolitische Gefahr werden. Der Art. 3 des Gesetzes bietet demgegenüber keine • ausreichende Gewähr zur Beseitigung von Härtefällen. Es ist aus der Vorlage nicht ersichtlich, welche Stelle der Bundesregierung über derartige Ausnahme-Anträge entscheiden soll. Es müßte meines Erachtens schon in dem Gesetz Vorsorge getroffen werden, daß derartige Anträge nicht durch mehrere Instanzen nacheinander laufen müssen, um vielleicht nach einem Jahr oder später an der entscheidenden Stelle behandelt zu werden. Deshalb muß ich das Gesetz ablehnen. Bonn, 23. März 1955 Fritz Held Anlage 14 (Vgl. S. 4145 B) Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Naegel und Genossen zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes Die unterzeichneten Abgeordneten haben zu Punkt 4 der Tagesordnung gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes — Drucksache 1244 — gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen: Das Gesetz ist in einer Zeit entstanden, in der aus Mangel an Kohle und aus Mangel an Kapazitäten der Energiebedarf nicht voll gedeckt werden konnte. Für den Fall der eintretenden Mangellage sollte das Gesetz eine Rechtsgrundlage zur Einschränkung des Verbrauchs darstellen. Auf Grund dieses Gesetzes wurden a) für die Elektrizitätsversorgung zum letzten Male im Winter 1951/52 und b) für die Gasversorgung zum letzten Male im Winter 1953/54 kurzfristige Verbrauchsbeschränkungen angeordnet. Der heutige Stand sowohl des Ausbaues der Kapazitäten als auch der Kohlenförderung läßt eine Mangellage vermeidbar erscheinen, wenn eine genügende Kohlebevorratung der einzelnen Gaswerke erfolgt. Die Sicherstellung dieser Bevorratungen aber kann mit dem vorliegenden Gesetz nicht erreicht werden. Wenn das Gesetz seinem Titel nach auch speziell begrenzt ist auf die Verteilung der bei einer Mangellage in ungenügendem Umfang zur Verfügung stehenden Energiemengen, so ist doch zu beachten, daß die Absicht des Gesetzgebers darüber hinaus auch in der Vermeidung solcher Mangellagen liegt. Dieses Ziel wird aber mit dem Gesetz nicht erreicht. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, daß im Schutze dieses Gesetzes notwendige Maßnahmen zur Förderung der Energieversorgung unterbleiben, die geeignet wären, eine Mangellage zu vermeiden. Die unterzeichneten Abgeordneten halten deshalb auf Grund der bisherigen Erfahrungen das Gesetz für ungeeignet, um eine positive Wirkung zu erzielen. Sie glauben, daß ohne ein solches Gesetz die an der Energieversorgung beteiligten Unternehmen aus eigener Verantwortung zu Lösungen, auch vertraglicher Art, kommen werden, die die auftretenden akuten Mangellagen vermeidbar werden lassen. Aus diesen Gründen lehnen sie den Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes ab. Bonn, den 23. März 1955 Naegel Dr. Lindenberg Dr. Atzenroth Dr. Wellhausen Scheel Dr. Bergmeyer Dr. Löhr Dr. Pohle (Düsseldorf) Brand (Remscheid) Lenz (Trossingen) Samwer Dr. Hoffmann Anlage 15 Drucksache 1214 (Vgl. S. 4146 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 760) Berichterstatter: Abgeordneter Odenthal 1. Vorbemerkung Am 19. Mai 1951 wurde in Innsbruck das „Erste Abkommen" über Arbeitslosenversicherung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich abgeschlossen. In diesem Abkommen war die Einbeziehung des Landes Berlin einer Zusatzvereinbarung der beiden Vertragsstaaten im Einvernehmen mit dem Land Berlin vorbehalten worden, weil die durch die Besatzung bedingten staatsrechtlichen Verhältnisse in Österreich die sofortige Einbeziehung des Landes Berlin damals nicht zuließen. Diese Hinderungsgründe sind nunmehr entfallen. Am 31. Oktober 1953 wurde in Nürnberg das vorliegende „Zweite Abkommen" über Arbeitslosenversicherung unterzeichnet. Es beinhaltet die EinBeziehung des Landes Berlin in das Erste Abkommen und darüber hinaus die notwendig gewordenen Änderungen und Ergänzungen einiger seiner Bestimmungen. 2. Einbeziehung des Landes Berlin Art. I hat die Erstreckung des Geltungsbereichs des Ersten Abkommens sowie die Ergänzung, Abänderung und Durchführung durch das Zweite Abkommen auf das Land Berlin zum Inhalt. Der Senat des Landes Berlin und die Alliierte Kommandantur haben sich bereits damit einverstanden erklärt. Berlin wird nach Verkündung des Gesetzes ein entsprechendes Anwendungsgesetz erlassen. 3. Abänderung des Ersten Abkommens Das Erste Abkommen erfaßt nicht die Fälle, in denen Personen ohne Arbeitslosmeldung in den anderen Vertragsstaat zur Aufnahme einer Arbeit übersiedeln, dort bald arbeitslos werden und eine Anwartschaft nur unter Einbeziehung einer im ersten Vertragsstaat schon zurückgelegten anwartschaftsbegründeten Beschäftigung nachweisen können. Soweit schon ein Teil der Bezugsdauer zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen im anderen Vertragsstaat verbraucht war, konnten die Zeiten dieses Leistungsbezuges auf die Gesamtunterstützungsdauer in dem Staate nicht angerechnet werden, in dem die letzte Beschäftigung ausgeübt wurde. — Diese Lücke wurde durch das Zweite Abkommen geschlossen. Ähnlich stellt das Zweite Abkommen auch die Angehörigen beider Vertragsstaaten hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gleich. Schließlich erstreckt sich nunmehr auch die Vorschrift über die Krankenversicherung der Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (in der Fassung des Zweiten Abkommens über Sozialversicherung vom 11. Juli 1953) ausdrücklich auf die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Der Ausschuß für Arbeit beriet in seiner Sitzung vom 2. Dezember 1954 den vorliegenden Gesetzentwurf und beschloß einstimmig, dem Bundestag die Annahme zu empfehlen. Bonn, den 16. Februar 1955 Odenthal Berichterstatter Anlage 16 Drucksache 1236 (Vgl. S. 4147 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. August 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1004) Berichterstatter: Abgeordneter Schlick Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 18. August 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1004) vorgelegt. Da der Vertrag sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht, ist nach Art. 59 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 105 Abs. 3 GG die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates zu den getroffenen Vereinbarungen erforderlich. Das Abkommen ist in Großbritannien bereits vom Parlament gebilligt worden. Nachdem die britische Regierung Anfang des Jahres 1951 einen Vertragsentwurf übermittelt hatte, wurden die Verhandlungen über das Abkommen im Juli 1952 in London, im November/Dezember 1952 in Bonn und im Februar 1953 wieder in London geführt; sie wurden mit einer Einigung über alle wesentlichen Fragen des materiellen Inhaltes abgeschlossen. Sie lagen also zeitlich vor den Besprechungen über ein deutschamerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen, die im März 1953 begannen. Die Unterzeichnung des Abkommens verzögerte sich aber, weil die Vertragstaaten sich noch über einige staatsrechtliche und redaktionelle Fragen einigen mußten, so daß das Abkommen erst am 18. August 1954 — nach dem am 22. Juli 1954 geschlossenen Abkommen mit den Vereinigten Staaten (Drucksache 894) — unterzeichnet werden konnte. Mit Großbritannien hat bisher kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen bestanden. Die deutsch-englischen Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Schiffahrtsunternehmungen vom 17. Januar 1928 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 31 von 1928) und über die Befreiung der Einkünfte aus Luftverkehrsbetrieb von der Einkommensteuer vom 10. November 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 266 von 1937) sind nach dem Kriege nicht mehr angewandt worden. Auch im Verhältnis zu Großbritannien konnte wie gegenüber den Vereinigten Staaten kein Vertragsmuster in der Art der von dem früheren Deutschen Reich geschlossenen Abkommen verwendet werden, da das Steuerrecht und die Praxis der Doppelbesteuerungsabkommen in beiden Staaten verschieden sind. Der dem Abkommen zugrunde liegende Entwurf entspricht einem Vertragsmuster, das von Großbritannien ausgearbeitet und im Verhältnis zu einigen anderen Staaten bereits erprobt worden ist; es waren aber wesentliche Abänderungen und Ergänzungen notwendig, um diesen Entwurf in gewissem Umfange dem deutschen Steuerrecht und der deutschen Vertragspraxis anzupassen. Im äußeren Aufbau und in seiner sprachlichen Fassung sowie hinsichtlich des persönlichen und sachlichen Geltungsbereichs ist das Abkommen dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika ähnlich. Das Abkommen soll nach seinem Inkrafttreten in der Bundesrepublik und im Land Berlin erstmalig für die Steuern vom Einkommen gelten, die für den Veranlagungszeitraum 1953 erhoben werden (Art. XXI Abs. 3 Buchstabe b). Steuern vom Einkommen sind in der Bundesrepublik die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und das Notopfer Berlin; im Land Berlin die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und das bis zum 31. März 1953 erhobene Währungsnotopfer. In Großbritannien soll das Abkommen bei der Einkommensteuer (income tax) erstmalig für das am 6. April 1953 beginnende Steuerjahr, bei der Übersteuer (surtax) erstmalig für das am 6. April 1952 beginnende Steuerjahr gelten. Für die erstmalige Anwendung des Abkommens bei der Gewinnsteuer (profits tax) und der bis Ende 1953 erhobenen Übergewinnsteuer (excess profits levy) gibt Art. XXI noch besondere Regelungen. Das Abkommen ist auch auf andere Steuern anzuwenden, die im wesentlichen ähnlich geartet sind und nach seiner Unterzeichnung in einem der Vertragstaaten eingeführt werden. Für Steuern vom Vermögen, Realsteuern — zu denen vor allem die Gewerbesteuer gehört — sowie die indirekten Steuern vom Verkehr und Verbrauch gilt es nicht; eine Ausnahme bildet nur der Art. XVIII, der die Wirkung einer steuerlichen Meistbegünstigungsklausel hat und sich auf Steuern jeder Art bezieht. Der persönliche Anwendungsbereich des Abkommens ist gegenüber den früher vom Deutschen Reich geschlossenen Abkommen erweitert. Das Abkommen gilt nicht nur für Staatsangehörige der beiden Vertragstaaten, sondern für alle natürlichen Personen, die in der Bundesrepublik oder im Land Berlin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Vereinigten Königreich ansässig (resident) sind, sowie für juristische Personen oder steuerlich den juristischen Personen gleichgestellte Rechtsträger, die den Ort ihrer Geschäftsleitung in einem der Vertragstaaten haben. Die Staatsangehörigkeit einer Person spielt bei der (Schlick) Anwendung des Abkommens nur noch eine unbedeutende Rolle; sie ist von Bedeutung in Art. IX (Besteuerung von Bezügen aus öffentlichen Kassen) und in Art. XVIII (Verbot der steuerlichen Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit). Da die Anwendung des Abkommens im wesentlichen von örtlichen Voraussetzungen abhängt (Wohnsitz usw. in einem der Vertragstaaten), ist der örtliche Anwendungsbereich von besonderer Bedeutung. Das Abkommen gilt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin sowie in Großbritannien und Nordirland außer den Kanalinseln und der Insel Man. Das Abkommen kann nach seinem Art. XIX auf britische Gebiete ausgedehnt werden, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, also auf britische Kolonien und Protektorate. Das gilt nicht für die in der Regelung ihrer außenpolitischen Beziehungen unabhängigen Commonwealth-Staaten, mit denen erforderlichenfalls besondere Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen werden müßten. Das Abkommen bedient sich nicht, wie die früheren Abkommen des Deutschen Reiches, nur einer, sondern verschiedener Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Grundsätzlich hat das Besteuerungsrecht der Vertragstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist. Bei einigen Einkunftsarten läßt das Abkommen ausdrücklich eine Besteuerung durch den Staat, aus dem die Einkünfte stammen, neben der Wohnsitzbesteuerung zu. Nur in ganz wenigen Fällen ist das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates ausgeschlossen. Wenn beide Staaten das Besteuerungsrecht ausüben können, ist also noch eine Doppelbesteuerung möglich. In diesen Fällen wird nach Art. XVI die Doppelbesteuerung, wenn der Steuerpflichtige in Großbritannien ansässig ist, durch Anrechnung der deutschen Steuern in Großbritannien vermieden. Wenn der Steuerpflichtige in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig ist, werden dort seine Einkünfte aus Quellen in Großbritannien, soweit sie der englischen Besteuerung unterliegen, von der Steuer befreit. Die nach dem Abkommen in der Bundesrepublik steuerbefreiten Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person können aber bei der Progression des Steuersatzes berücksichtigt werden. Für den Fall, daß eine natürliche Person in beiden Staaten ansässig ist, wird die dadurch entstehende Doppelbesteuerung ebenfalls nach Art. XVI vermieden oder gemildert. Art. II bringt neben anderen Begriffsbestimmungen die bereits erwähnten Vorschriften über den persönlichen und den örtlichen Anwendungsbereich des Abkommens; insbesondere aber die Vorschriften über den Begriff „Betriebstätte". Hierbei ist, wie in dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten, die allgemeine Richtung des Rechtes der internationalen Doppelbesteuerung zu erkennen, den Begriff „Betriebstätte" einzuengen. Reine Einkaufsstellen und bloße Auslieferungslager bilden keine Betriebstätten; eine Tochtergesellschaft gilt als solche nicht als Betriebstätte der Muttergesellschaft. Es wird ferner im einzelnen geregelt, wann das Unterhalten von Geschäftsbeziehungen durch einen Vertreter in dem anderen Staat als das Unterhalten einer Betriebstätte anzusehen ist. Die wichtigen Vorschriften über die Besteuerung der gewerblichen Gewinne sind in den Art. III bis V enthalten. Nach Art. III sind gewerbliche Gewinne aus einem Unternehmen eines der Vertragstaaten oder der Anteil eines Mitunternehmers an diesen Gewinnen in dem anderen Staat nur steuerpflichtig, wenn das Unternehmen durch eine dort belegene Betriebstätte gewerblich tätig ist. Zu den gewerblichen Gewinnen gehören nach Art. II Abs. 1 Buchstabe k auch die Mieten oder Lizenzgebühren für kinematographische Filme. Im Betriebstättenstaat (Quellenstaat) können die Gewinne des Unternehmens nur in Höhe des auf die Betriebstätte entfallenden Anteils besteuert werden; diese Regelung weicht von der des Vertrags mit den Vereinigten Staaten ab; dort können im Betriebstättenstaat die gesamten, aus Quellen innerhalb dieses Staates erzielten Einkünfte des Unternehmens besteuert werden. Einer Betriebstätte sind Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit in der Höhe zuzurechnen, die sie als selbständiges Unternehmen ohne jede Abhängigkeit von dem Unternehmen, dessen Betriebstätte sie ist, hätte erzielen können. Diese Vorschrift dient gleichzeitig dazu, unzulässige Gewinnverlagerungen zwischen der Betriebstätte und dem Unternehmen in dem anderen Staat auszuschließen. Das gleiche Ziel verfolgt Art. IV im Verhältnis zwischen rechtlich selbständigen, aber wirtschaftlich voneinander oder von einer dritten Person abhängigen Unternehmen. Die Betriebstättenregelung gilt nach Art. V nicht für Gewinne, die ein Unternehmen eines der Gebiete durch den Betrieb von Schiffen oder Luftfahrzeugen erzielt; diese Unternehmen werden in dem Vertragstaat besteuert, in dem die Person ansässig ist, die das Unternehmen betreibt. Art. VI regelt die Besteuerung der Dividenden, zu denen in der Bundesrepublik auch die Erträge aus Kuxen, GmbH-Anteilen und Genossenschaftsanteilen sowie Einkünfte aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter gehören. Für Dividenden, die von einer in der Bundesrepublik ansässigen Gesellschaft an eine in Großbritannien ansässige und dort damit steuerpflichtige Person gezahlt werden, wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf 15 v. H. ermäßigt. Bei der Anrechnung der in der Bundesrepublik gezahlten Steuern in Großbritannien ist nach Art. XVI Abs. 2 neben der abgezogenen Kapitalertragsteuer der dem Anteil der Dividende am Gewinn entsprechende Teil der von der Gesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer und des Notopfers Berlin zu berücksichtigen. Dividenden, die von einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft an eine in der Bundesrepublik ansässige und damit steuerpflichtige Person gezahlt werden, sind in Großbritannien von der „surtax" befreit. Art. VII enthält den Verzicht des Quellenstaates auf die beschränkte Steuerpflicht bei Zinsen, Lizenzgebühren usw., wenn die in dem anderen Staat ansässige Person, die die Erträge bezieht, keine Betriebstätte im Quellenstaat hat, und soweit die gezahlten Zinsen oder Lizenzgebühren nicht unangemessen hoch sind. Die für Zinsen getroffene Regelung gilt nicht für durch Grundpfandrechte gesicherte Forderungen. Insoweit gilt vielmehr die Regelung für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in Art. XII. Art. VIII enthält den Verzicht des Quellenstaates auf die Besteuerung der nicht von einer Betriebstätte im Quellenstaat erzielten Gewinne aus dem Verkauf, der Übertragung oder dem Austausch von Kapitalvermögen. Er ist in der Bundesrepublik von Bedeutung für die beschränkte (Schlick) Steuerpflicht bei Einkünften aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft. Die Art. IX bis XI regeln die Besteuerung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus nichtselbständiger Arbeit. Entsprechend der Betriebstättenregelung in Art. III können Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit einer in dem anderen Staat ansässigen natürlichen Person in dem Staat der Tätigkeit (Quellenstaat) nur besteuert werden, wenn die Person dort einen festen Mittelpunkt für diese Tätigkeit hat (Art. XI Abs. 1). Eine Ausnahme gilt nur für freiberufliche Tätigkeit in Form von öffentlichen Unterhaltungsdarbietungen. Der Staat der Tätigkeit darf Gewinne auf freiberuflicher Tätigkeit jedoch immer besteuern, wenn sie nicht im Wohnsitzstaat zur Besteuerung herangezogen werden. Einkünfte einer in dem anderen Staat ansässigen Person aus nichtselbständiger Arbeit können grundsätzlich auch im Staat der Tätigkeit besteuert werden (Art. XI Abs. 2). Sowohl bei Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit als auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist es nach dem Abkommen unerheblich, wo die Tätigkeit verwertet wird. Der Staat der Tätigkeit verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die aus öffentlichen Kassen des anderen Staates gezahlt werden, und bei Einkünften aus freien Berufen oder nichtselbständiger Arbeit, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Tätigkeitsstaat erzielt werden, auf sein Besteuerungsrecht (Art. IX, Art. XI Abs. 3 und 4). Bei Ruhegehältern und Renten verzichtet der Quellenstaat ebenfalls nach Art. X auf sein Besteuerungsrecht. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen können nach Art. XII auch in dem Staat, in dem das unbewegliche Vermögen liegt, besteuert werden. Bei Hochschullehrern, Lehrern, Studenten und Lehrlingen (in der Bundesrepublik einschließlich der Volontäre und Praktikanten) sind in den Art. XIII und XIV Steuerbefreiungen für bestimmte Einkünfte vorgesehen. Art. XV bestimmt, daß in Großbritannien beschränkt Steuerpflichtige, die in der Bundesrepublik ansässig sind, die persönlichen Freibeträge in Anspruch nehmen können, die den nicht in Großbritannien ansässigen englischen Staatsangehörigen gewährt werden. Diese Regelung ist von besonderer Bedeutung bei Dividendenzahlungen einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft und (neben der Befreiung der Dividenden von der „surtax") eine Gegenleistung des englischen Fiskus für die Senkung der deutschen Kapitalertragsteuer auf 15 v. H. Auf Art. XVI, bei dem es sich um die wichtigste Vorschrift des Abkommens handelt, ist bereits eingegangen worden. Die weiteren Vorschriften des Abkommens enthalten Vereinbarungen über gegenseitige Rechtshilfe bei den Steuern vom Einkommen, über das Verbot der steuerlichen Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie über die Ausdehnung des Abkommens auf britische Kolonien und Protektorate. Das Abkommen gilt nach seinem Art. XX auch für das Land Berlin. Das Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft; es kann von jeder der Vertragsparteien —jedoch nicht vor 1957 — gekündigt werden. Art. XXII gibt für diesen Fall besondere Vorschriften über das Außerkrafttreten des Abkommens. Bonn, den 10. Februar 1955 Schlick Berichterstatter Anlage 17 Drucksache 1228 (Vgl. S. 4147 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1104) Berichterstatter: Abgeordneter Frenzel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) beschäftigte sich in seiner 19. Sitzung am Donnerstag, dem 10. Februar 1955, mit dem Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen, wie sie in der Drucksache 1104 enthalten ist. Im § 1 handelt es sich unter der Tarifnr. 7350 D -1 - b - 1 aus b - um Freiformschmiedestücke für Dampfturbinenwellen mit einem Stückgewicht von mehr als 30 t pro Stück und einem Durchmesser ohne Berücksichtigung der Scheibe von mehr als 106 cm. Hier betrug der bisherige Zollsatz 15 %, der nun auf 0% gesenkt werden soll. Auch bei den Freiformschmiedestücken für Läufer zu elektrischen Generatoren im selben Gewicht und derselben Größe soll der bisherige Zollsatz von 15 % auf 0 % herabgesetzt werden. Unter dem Buchstaben D - 2 - b - 1 - aus b - befinden sich Freiformschmiedestücke für Dampfturbinenwellen mit derselben Größe und demselben Gewicht. Auch hier wurde für beide Positionen die Herabsetzung des Zollsatzes von 15% auf 0 % beantragt. Unter der Tarifnr. 8405 sind Dampfturbinenwellen mit einem Stückgewicht von mehr als 30 t und dem größten Durchmesser von mehr als 106 cm, die bisher einen Zollsatz von 10 % des Wertes hatten, zollfrei zu stellen. Unter der Tarifnr. 8501 gilt dasselbe für Läufer ohne Wicklung für elektrische Generatoren. Auch hier ist der Zollsatz von 10 % auf 0 % zu senken. In einer Diskussion im Ausschuß wurde festgestellt, daß der Innenmarkt auch heute noch nicht in der Lage ist, den Bedarf zu decken. Deshalb ist die Einfuhr für die elektrotechnische Industrie unbedingt erforderlich. Da damit zu rechnen ist, daß im Jahre 1956 die inländische Erzeugung den Bedürfnissen gerecht werden kann, wurde der bis zum 31. Dezember 1955 befristeten Zollsatzänderung zugestimmt. Bonn, den 10. Februar 1955 Frenzel Berichterstatter Anlage 18 Drucksache 1230 (Vgl. S. 4148 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1106) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß kommt einstimmig zu dem Ergebnis, dem Regierungsentwurf zuzustimmen. Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 19 Drucksache 1232 (Vgl. S. 4148 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1120) Berichterstatter: Abgeordneter Müser Durch Gesetz vom 20. April 1953 ist die Bundesregierung ermächtigt worden, nach Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die bis dahin geltenden Zollsätze zu ändern und der neuen Lage anzupassen. Nach Eröffnung des Gemeinsamen Marktes stellte sich heraus, daß Bedarf an Elektroblechen, Schiffsblechen und Walzlägerstählen innerhalb des Gemeinsamen Marktes für den deutschen Bedarf nicht gedeckt werden konnte. Die Situation hat sich bezüglich der Versorgung mit Schiffsblechen insoweit geändert, als diese auf dem Gemeinsamen Markt im wesentlichen für die deutsche verarbeitende Industrie gedeckt werden kann. Die Mangellage für Elektrobleche und Walzlägerstähle besteht einstweilen fort. Die bis Mitte 1954 geltenden Kontingente reichten nicht aus, um den deutschen Bedarf zu decken. Infolgedessen ist durch eine deutsch-französische Vereinbarung im Einvernehmen mit den übrigen Vertragsländern eine Erhöhung der Kontingente, wie sie sich aus der Begründung zu dem Entwurf der Siebenten Verordnung ergibt, vereinbart worden. Schiffsbleche sind danach zollfrei. Die Sorgen, die die französische Regierung bezüglich eines Reexportes nach Frankreich hatte, haben sich als unbegründet herausgestellt. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen schlägt deshalb einstimmig vor, dem Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 1120 — zuzustimmen. Bonn, den 10. Februar 1955 Müser Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem mein Kollege Jahn eben zu dem mehr sozialpolitischen Aspekt des Problems gesprochen hat, glaube ich, daß die Öffentlichkeit auch ein Recht darauf hat, von uns zu hören, zu welchen verkehrs- und wirtschaftspolitischen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen wir uns hier zu einem Gesetz entschließen, das weiß Gott schwere Belastungen für die betroffenen Wirtschaftskreise mit sich bringt. Gerade nach der sehr nüchtern und karg geführten zweiten Lesung, die ja Fleisch und Farbe erst in dem Augenblick bekam, wo sie sich zur Agrardebatte verwandelte, ist es notwendig, die
    verkehrspolitischen Aspekte und Zielsetzungen, unter denen wir diesem Gesetz zuzustimmen gewillt sind, hier einmal darzulegen. Ich sage: zuzustimmen gewillt sind unter der Voraussetzung, daß nicht in der dritten Lesung noch, was weiß ich für Anträge kommen, die die Ausschußfassung wieder denaturieren.
    Ich möchte die Stellungnahme zu diesem Gesetz zunächst einmal in einem einzigen Satz zusammenfassen: Es handelt sich um ein notwendiges Übel, um ein sehr notwendiges, aber auch sehr großes Übel; darüber gibt es wohl keinen Zweifel. Es ist sicherlich nicht so, wie der Herr Bundesverkehrsminister kürzlich in der „Deutschen Verkehrszeitung" ausgeführt hat, daß die Wirtschaft aus diesem Gesetz überhaupt keine Mehrbelastung treffe. Ich glaube, das ist eine etwas beschönigende Formulierung. Es gibt gar keinen Zweifel, daß die unmittelbaren Auswirkungen für manche Kreise sehr erheblich sind, und ich hoffe, wir sind uns dessen bewußt, wenn wir dieses Gesetz beschließen. Natürlich kann sich der Bundesverkehrsminister verteidigen und kann sagen: Auf lange Sicht gesehen würde sonst eben der allgemeine Steuerzahler die Straßen zahlen müssen; insofern sei es keine Mehrbelastung. Das ist aber eine Spiegelfechterei, Herr Minister. Hier im Augenblick ist es eine schwere Belastung für den Fernverkehr, für die Industrie und letzten Endes für alle, die an diesem Verkehr beteiligt sind.
    Ohne nun die Vorgeschichte noch einmal in epischer Breite aufrollen zu wollen, glaube ich doch, daß ich es zumindest meiner Fraktion schuldig bin, hier noch einmal festzustellen, daß die Ursache und die Schuld dafür, daß dieses Hohe Haus heute in die Zwangslage versetzt worden ist, ein so schwerwiegendes Gesetz verabschieden zu müssen, überwiegend und eindeutig auf einer Seite liegt. Ich kann mir ersparen, das hier noch einmal näher auszuführen, zumal ich kürzlich in einer sehr bekannten westdeutschen Tageszeitung unter der auch Ihnen bekannten Rubrik „Bonner Köpfe" gelesen habe, daß der Herr Bundesverkehrsminister der herben Selbstironie fähig sei. Ich möchte annehmen, daß uns damit die Hoffnung gemacht wird, daß der Herr Bundesverkehrsminister sich im stillen Kämmerlein wahrscheinlich schon länger selbst sein mea culpa, mea maxima culpa aufgesagt hat..

    (Heiterkeit bei der SPD. — Abg. Schneider [Bremerhaven]: Sie hoffentlich auch!)

    — Herr Schneider, ich verstehe Ihren Zwischenruf nicht. Wollen Sie damit andeuten, daß sich auch meine Fraktion oder ich persönlich mich im Laufe der letzten vier Jahre solcher Inkonsequenzen in der Verkehrspolitik schuldig gemacht habe wie Ihr verehrter Herr Bundesverkehrsminister?

    (Erneuter Zuruf des Abg. Schneider [Bremerhaven].)

    — Herr Schneider, das ist so eine eigenartige Sache mit Zwischenrufen; sie müssen sitzen, sonst sitzen sie eben nicht!

    (Heiterkeit. — Abg. Schneider [Bremerhaven]: Ich sitze ja! — Erneute Heiterkeit.)

    Aber ich will das nicht näher ausführen und mich auf die Genesis dieses Gesetzes seit dem Juli 1954 beschränken. Die berühmte „Konzeption" — dieses Wort wurde ja immer wieder gebraucht von der Regierungsbank, und der Herr Rademacher von der Freien Demokratischen Partei hat es umgewandelt in „Konfusion"; ich finde das nicht sehr liebens-


    (Schmidt [Hamburg])

    würdig, aber ich kann es verstehen —, dieses Wort von der „Konzeption" bezog sich auf ein Zwillingsgesetz oder, wie man heute modernerweise in Bonn sagt, auf ein Junktim. Das Kabinett brachte gleichzeitig ein Verkehrsfinanzgesetz und ein Straßenentlastungsgesetz mit seiner Verbotsliste ein. Das eine ohne das andere gehe nicht, wurde uns gesagt. Weil diese Konzeption der überwiegenden Mehrheit des Hauses nicht gefiel, haben wir in den Ausschüssen versucht, uns eine eigene Konzeption zu machen. Das ist sicherlich nur sehr teilweise geglückt. Aber wir waren uns darüber einig, daß die Verbotsliste auf keinen Fall Gesetzeskraft erlangen sollte — und ich kann mir nicht vorstellen, daß die gestrigen Besprechungen beim Herrn Bundeskanzler das alles nun plötzlich wieder umgeworfen haben sollten, meine Damen und Herren von der Rechten dieses Hauses; Sie waren sich doch so einig in dieser Sache. Da also nach wie vor das Straßenentlastungsgesetz von diesem Hause nicht beschlossen werden wird, kam es darauf an, an Stelle des Zwillings ein vernünftiges Gesetz zu setzen. Wir sind dabei davon ausgegangen, daß insbesondere hinsichtlich der Wegekosten die berühmten gleichen Startbedingungen hergestellt werden sollten. Sie werden sich erinnern, was das für ein endloser Streit gewesen ist mit vielen Sachverständigen und mit vielen Pseudo-Sachverständigen.

    (Sehr gut! rechts.)

    Ich will Ihnen die lange Geschichte ersparen, wie es dazu kam, daß schließlich der Finanzausschuß sich darauf festlegte, eine runde Summe von über den Daumen gepeilt 500 Millionen per Jahr für das notwendige Ziel zu erklären. Ich will auch nicht darauf eingehen, daß eine große Fraktion dieses Hauses vorher Beschlüsse gefaßt hatte, welche genau auf die doppelte Summe hinausliefen. Lassen wir das alles im Schoße der Vergangenheit ruhen.
    Wehren muß ich mich allerdings gegen eins. Bei den vielen irrigen Darstellungen und fehlerhaften Berichten, die wir bekommen haben, befand sich u. a. auch aus amtlicher Quelle eine Darstellung dieser Frage, in der behauptet wird, wir von unserer Seite hätten uns und ich persönlich hätte mich eingesetzt für 1,3 Milliarden Mark mehr Steuern. Ich darf schlicht erklären: das ist eine Unwahrheit! Ich darf vermuten, daß diejenigen, die das geschrieben haben, sich darüber auch klar waren. Es tut mir leid, hinzufügen zu müssen, daß diese Information, wie viele andere, die nicht ganz den Notwendigkeiten und zum andern nicht ganz den Tatsachen entsprachen, in einem Dokument enthalten war, das bezeichnenderweise — ich befürchte beinahe, es war nicht nur ein Lapsus linguae, der hier passiert ist — die Überschrift ,, Sprachregelung" trug

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    und ausgegeben wurde im Bundesverkehrsministerium.
    Ich darf auf die einzelnen Fragen, die in diesem Gesetz strittig gewesen sind, noch zurückkommen und zunächst begründen, weshalb wir es abgelehnt haben, etwa entsprechend der Regierungsvorlage auch den gewerblichen Nahverkehr mit höheren Steuern zu belasten, und auch abgelehnt haben, den Werknahverkehr mit höheren Steuern zu belasten. Wir sind der Meinung, daß es in diesem Nahverkehrsbereich eine wirklich nicht nur legitime, sondern geradezu wirtschaftlich notwendige Sache ist, Werkverkehr zu betreiben, und können wirklich nicht einsehen, weshalb man in dem Be-
    streben, irgendwo Geld herauszuholen, nun auch l diese Art von Verkehren trifft, die wir für vernünftig, für sinnvoll und gesund halten. Es kam hinzu, daß der von der Regierung vorgeschlagene Satz von 1 Pfennig pro Tonnenkilometer sich hinterher als „Rechenfehler" — ich zitiere nur und kommentiere nicht — herausstellte und in Wirklichkeit 3 Pfennig hätte heißen sollen.
    Ich darf dann weiter darauf eingehen, daß wir, obgleich wir die Besteuerung des Werkfernverkehrs tatsächlich als den Eckpfeiler des ganzen Gesetzes ansehen, trotzdem Wert darauf gelegt haben, daß die 5 Pfennig pro Tonnenkilometer im Werkfernverkehr nicht von heute auf morgen, geradezu über Nacht Gesetzeskraft erlangen, sondern daß das mit gewissen Übergangsfristen erfolgt. Wir freuen uns darüber, daß das so beschlossen worden ist. Ich persönlich hätte mich gefreut, wenn auch an anderen Stellen dieses Gesetzes gewisse Übergangsfristen eingeräumt worden wären. Denn ich möchte nicht an der Stelle derjenigen sein, die beispielsweise im Nahverkehrsgewerbe die Folgen dieser ,außerordentlich scharfen plötzlichen Steuererhöhung bei der Kraftverkehrssteuer und bei der Mineralölsteuer demnächst zu tragen haben werden, ohne daß man ihnen — ich spreche vom Nahverkehr — tarifpolitische Ausgleiche gewähren kann.
    Wir haben, einig in den Fraktionen, in den Ausschüssen auch darauf Wert gelegt, die Gelegenheit wahrzunehmen, um den Straßenbahnverkehr, den Omnibusverkehr, den Obusverkehr, um überhaupt den gesamten öffentlichen Personennahverkehr von der Beförderungsteuerpflicht gesetzlich zu befreien, weil wir der Meinung sind, daß es wirklich notwendig ist, wenigstens ein bißchen für die Entwicklung unserer großstädtischen Nahverkehrsunternehmen zu tun.
    Eine große Rolle hat gespielt — und ich glaube, auch das müssen wir der Öffentlichkeit von dieser Stelle aus sagen — das Problem des Abbaus der Besteuerung der Personenkraftwagen. Es war ja da aus dem Kreise der CDU-Fraktion — ich glaube, es ist der Kollege Krammig gewesen — der Antrag gekommen, das schon bei dieser Gelegenheit zu tun. Wir sind uns alle darüber einig, daß wir zu gegebener Zeit die Pkw-Steuer abbauen wollen. Aber wir sind uns dann auch, gerade bei der Beratung des Antrags des Herrn Kollegen Krammig, darüber klargeworden, daß das gegenwärtig wohl noch etwas verfrüht erscheint, zumal frühestens erst zum April des nächsten Jahres die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer wird. Unsere Erwartungen haben uns da also etwas getrogen. Wir sind uns aber einig — und das möchte ich hier zum Ausdruck bringen —, daß wir diese Frage regeln wollen, und ich glaube, daß wir das dann im nächsten Jahr auch zustande bringen.
    Das Gesetz, wie es jetzt aussieht, enthält keinen Knick mehr in der Kraftfahrzeugsteuer. Auch das scheint mir ein Vorzug gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage zu sein. Sie haben es jetzt, meine Herren vom Verkehrsgewerbe, mit einem einheitlichen Steuertarifverlauf zu tun. Sie haben darüber hinaus die steuerliche Bevorzugung des Sattelschleppers und des Sattelzuges, eine Sache, die seit langer Zeit fällig war und von der ich hoffe — und, wie ich glaube, von der auch Sie, meine Herren von der Rechten, hoffen —, daß sie die zukünftige technische Entwicklung auf den deutschen Straßen erheblich beeinflussen wird.


    (Schmidt [Hamburg])

    Ich darf auf das fiskalische Ergebnis des Gesetzes hinweisen. Es ist — das muß man wirklich hervorheben — ein erstaunlicher Vorgang, daß das Parlament in seinen Ausschüssen ein Gesetz geformt hat, das mehr Steuern hereinholt, als die Regierungsvorlage zunächst vorgesehen hatte. Das kommt in diesem Hause nicht sehr häufig vor. Mir scheint, gerade dieser Tatbestand ist kennzeichnend dafür, daß in den Ausschüssen wirklich versucht worden ist, sich ein eigenes, unabhängiges Urteil zu erarbeiten, völlig losgelöst von den Einflüssen von allen Seiten, aber auch von den Beeinflussungen seitens der Regierung und ihrer Politiker. Der Herr Kollege Jahn hat schon auf die außerordentlich massiven Interventionen hingewiesen, denen die Abgeordneten im Laufe der letzten sechs, sieben Monate ausgesetzt gewesen sind. Ich kann meinerseits nur hinzufügen, daß die Vokabel „Nötigung", die der Kollege Jahn gebraucht hat, absolut zutreffend ist, nicht in einem Fall, sondern in mehreren Fällen.

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    Vielleicht darf ich hinzufügen: es war nicht nur Nötigung, es war auch Lüge und Verdrehung; es war auch harmloser: bloß unvollständige Berichterstattung. Wir hatten auch diese freundlichen Versuche, wo wohlmeinende Leute den Abgeordneten auf die Schulter klopften und ungefähr sagten: Du verstehst zwar nicht ganz soviel davon, aber mache es nur so, wie ich es hier vorschlage, dann ist alles in Ordnung. — Also, es hat die verschiedensten Formen der Beeinflussung gegeben. Ich glaube, wir haben lange Zeit in diesem Hause nicht eine so hohe Zeit des Lobbyismus gehabt, und ich möchte dem Hause wünschen, daß das für lange Zeit nicht wieder vorkommt.

    (Beifall.)

    Ich muß leider hinzufügen, daß auch offizielle und amtliche Stellen nicht immer mit lauteren Mitteln versucht haben, die öffentliche Meinungsbildung und die Urteilsbildung der einzelnen Abgeordneten zu beeinflussen. Ich möchte das nicht näher ausführen, sofern man mir nicht widerspricht; dann würde ich mich dazu gezwungen sehen. Aber ich möchte doch wirklich fragen, ob das die richtige Art und Weise ist, hier miteinander umzugehen.
    In dem Zusammenhang möchte ich mir ein Wort erlauben über die Propaganda des Forums der Verkehrsteilnehmer. Das Forum ist ja besonders scharf angegriffen worden, und ich habe es nicht zu verteidigen. Ich bin auch keineswegs mit all dem einverstanden, was diese Leute sachlich gebracht haben. Aber ich bin der Meinung, daß das noch eine legitime, rechtmäßige Form von öffentlicher Werbung ist, jedenfalls viel rechtmäßiger, als wenn etwa ein Ministerium Druckschriften herausschickt an die Bevölkerung, an die Abgeordneten, ohne daß der Absender draufsteht und ohne daß aus dem Impressum hervorgeht, wer sie eigentlich verfaßt hat. Dieser Kampf aller gegen alle war eine unschöne Sache, und besonders unschön war es, daß der Herr Bundesverkehrsminister nicht einmal Schiedsrichter war in diesem Kampf, geschweige denn etwa Dirigent.
    Wenn wir dieses Verkehrskonzert — bildhaft — einmal als solches auffassen wollen, dann würde ich sagen: der Dirigent verließ in dem Augenblick das Dirigentenpult, als er feststellte, daß das Orchester eine ganz andere Musik spielte, als in seiner Partitur gestanden hat, und als das parlamentarische Orchester eine ganz andere Musik machte, als vorher auf dem Programm den Besuchern draußen im Auditorium versprochen worden war. Und der Dirigent, der sich in das Orchester selber mischte, um mitzumischen, der spielte nun ein Instrument, das im Laufe einer Symphonie gar nicht so oft vorkommt, sagen wir die Pauke. Es gab heftige Paukenschläge in den Ausschußberatungen.

    (Abg. Dr. Hellwig: Der Kontrabaß!)

    — Der Kontrabaß, sagt Herr Hellwig, - meinetwegen sogar der oder meinetwegen auch die Triangel, so ab und zu mal ein bißchen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr interessant!)

    — Herr Horlacher, wenn Sie im Finanzausschuß dabeigewesen wären, dann würden Sie mir bestätigen, was alle Kollegen aus allen Fraktionen mir bestätigen müssen, die es erlebt haben, daß es dort nicht einmal, sondern mehrfach und wiederholt Szenen und Auftritte gegeben hat, die eigentlich in einen Ausschuß nicht hineingehören.

    (Abg. Krammig: Die wir sonst nicht gewohnt sind!)

    — Wenn Herr Krammig mir zuruft, daß er das sonst im Finanzausschuß nicht gewohnt ist, so glaube ich, daß er recht hat. Ich war an sich überrascht, positiv überrascht von der Atmosphäre im Finanzausschuß.

    (Abg. Dr. Horlacher: Dann ist es ja gut! — Abg. Dr. Dresbach: Die schlechte Luft kam durch die Mitglieder des Verkehrsausschusses hinein! Heiterkeit.)

    — Nein, nein, Herr Dresbach. Daß die schlechte Luft mit dem Verkehr etwas zu tun hatte, das will ich Ihnen gerne zugestehen, aber daß sie aus dem Verkehrsausschuß gekommen wäre, das ist nicht fair, daß Sie das sagen. Wir haben uns ja im Ausschuß gegenseitig ökonomische Rabulistik vorgeworfen, Herr Dresbach, und Sie haben es auch auf sich sitzen lassen, daß ich damals diese Retourkutsche habe losfahren lassen. Wollen wir uns darüber nicht mehr streiten.
    Ich möchte noch ein Wort zur Ausschußarbeit sagen, und zwar ein Wort des Dankes an die vielen Mitarbeiter und Beamten in den beiden beteiligten Ministerien, die in außerordentlicher Arbeit und teilweise außergewöhnlicher Schnelligkeit über Nacht das in Formen gegossen haben, was wir häufig am Abend ziemlich roh und unbehauen uns zusammenbastelten.
    Das scheint mir eine Gelegenheit, um einmal am Rande eine Bemerkung zu machen über die technische Möglichkeit für einen Abgeordneten, in der heutigen Zeit selber noch ein Gesetz zu formulieren. Das ist eine furchtbare Angelegenheit. Meine Damen und Herren, Sie sind völlig in der Hand der Beamten der Ministerien. Wenn es sich um loyale Beamte handelt — und das war hier durchaus der Fall —, dann ist die Sache gut. Aber ich möchte doch einmal ganz klarmachen, daß man heutzutage als sogenannte Gesetzgebung, als Legislative, in so hochspezialisierten und differenzierten Materien, wie es hier der Fall ist, einfach aufgeschmissen ist ohne die Hilfe der Verwaltungen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Bravo!)

    Aber wir haben durch die Beamten aus den , Ministerien nicht nur eine große Hilfe bekommen. Wir haben auch allerlei, ich würde sagen,


    (Schmidt [Hamburg])

    lustige Zwischenfälle erlebt. Wir haben allerhand Humor und Freude daraus gezogen, daß beispielsweise die Vertreter zweier Häuser sich gegenseitig utopische Haltung vorgeworfen haben. Ich habe das wörtlich zitiert: „utopische Haltung". Es war also nicht so, daß die Einigkeit des Kabinetts in allen Fällen und immer wieder bei der Beratung des Verkehrsfinanzgesetzes demonstriert wurde. Das kann man nicht gerade sagen. Vielmehr war es ein, ich möchte sagen, eklatanter Fall von Nichtübereinstimmen. Das einzige, worin die verschiedenen Häuser bisweilen übereinstimmten, wäre die Feststellung gewesen — wenn man sie gehässigerweise hätte treffen wollen —: Wir sind uns einig, daß wir uns nicht einig sind. So weit ist es manchmal gegangen.

    (Zuruf von der Mitte: Meistens waren sie sich doch einig!)

    — Ich bin dankbar für den Zwischenruf. Er gibt mir Gelegenheit, etwas näher auszuführen, was ich meine. Es ist z. B. vorgekommen, daß ein sehr hoher Beamter aus einem nicht unwichtigen Hause in dem Ausschuß erklärt hat: Ja, wenn Sie mich so direkt fragen, meine Herren: ich bin ja auch nicht für das Verkehrsfinanzgesetz; das kann man ja alles mit der Tarifpolitik viel besser machen. Es waren mindestens zwanzig Kollegen dabei, die das anschließende kleine Zwischenspiel miterlebt haben, als ich den betreffenden Herrn fragte: Sagen Sie, Tarifpolitik, das hat doch etwas mit Preisen zu tun; Tarife sind doch Festpreise, und wenn Sie Tarife ändern, wollen Sie auf deutsch Festpreise. Wollen Sie nun die Preise bei der Eisenbahn heben, damit es nachher besser geht, oder wollen Sie sie senken, damit sie gegenüber dem Kraftverkehr konkurrenzfähiger wird? Oder wollen Sie beim Kraftverkehr die Preise heben, damit er auf diese Weise nicht so günstig wie die Bahn anbieten kann, oder wollen Sie die Preise beim Kraftverkehr senken, damit er nicht so große Gewinne macht und sich nicht so aufplustern und so viel investieren kann? — Auf diese, wie Sie mir zugeben werden, nicht gerade überkomplizierte Fragestellung erfolgte dann die Antwort: Ja, so genau kann ich das im Augenblick auch noch nicht sagen. — Das war die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien in Fragen des Verkehrsfinanzgesetzes.

    (Zuruf von der Mitte: Das sind die Ausnahmen von der Regel!)

    Wir haben uns dabei im wesentlichen an das Bundesfinanzministerium gehalten, und ich stehe nicht an, zu erklären, daß wir dabei ganz gut gefahren sind.
    Aber es war nicht nur im Ausschuß so. Auch sonst war das Kabinett sich offenbar nicht ganz einig. Es geht so weit, daß amtierende Bundesminister, die mit diesem Ressort eigentlich gar nichts zu tun haben, sich in der Presse negativ zu diesen Regierungsentwürfen geäußert haben. Ich habe einen Ausschnitt aus einer norddeutschen Tageszeitung. — Ich darf zitieren, Herr Präsident. — Bundesminister Hellwege schreibt unter der Überschrift: „Bonn schläft nicht" — ich füge hinzu, in Klammern, hoffentlich! —:
    Der Eindruck, als würde die niederelbische
    Obstwirtschaft von ihren parlamentarischen
    Vertretern im Stich gelassen, ist völlig falsch.
    Eine ganz neue Sache, daß die Obstwirtschaft hier parlamentarische Vertreter hat. Aber immerhin, „der Eindruck ist völlig falsch".
    Ich bin mit den Vertretern unserer Obstwirtschaft völlig einer Meinung darüber, daß der" Entwurf des Verkehrfinanzgesetzes, wenn der Niederelbe nicht schwerste wirtschaftliche Nachteile erwachsen sollen, in dieser Hinsicht revidiert werden muß. Nur bitte nicht unter Trompetengeschmetter!
    — So Herr Bundesminister Hellwege am 8. Februar.
    Zur gleichen Zeit erklärte der Herr Bundesverkehrsminister Seebohm — sein Fraktionskollege — im Ausschuß, daß diese Ausnahmen natürlich überhaupt nicht in Frage kämen, als wir Sozialdemokraten nämlich entsprechende Anträge gestellt hatten. Aber das hatte auch Herr Kollege Hellwege schon vorausgesehen. Er hat nämlich in seinem Zeitungsartikel geschrieben:
    Die Opposition freilich, die ja keine unmittelbare Verantwortung für die Gesetzgebung trägt, hat es in solchen Fällen leichter.
    Sehen Sie, meine Damen und Herren, das hat mich wirklich gewurmt und geärgert. Denn keiner von Ihnen, die Sie im Ausschuß dabei waren, kann sagen, daß unsere sozialdemokratischen Kollegen in dem Kommunalpolitischen Ausschuß oder in dem Verkehrsausschuß oder in dem Ausschuß für Finanzen und Steuern nicht wirklich mit aller Kraft und Sachkunde und mit allem Willen zu einem obiektiven Resultat bei diesem Gesetz mitgearbeitet haben.

    (Zuruf rechts: Das hat niemand bestritten!)

    Da kann man als amtierender Kabinettsminister nicht hingehen und schreiben, wir machten so ins Blaue hinein Anträge, wir hätten ja auch keine große Verantwortung.

    (Abg. Mellies: Das ist die moralische Aufrüstung! — Lachen bei der SPD.)

    — Ich will auf den Zwischenruf von der moralischen Aufrüstung nicht eingehen; ich möchte mir keinen Ordnungsruf zuziehen. Aber ich möchte doch einmal feststellen, wenn unsere Kollegen von der linken Seite des Hauses nicht in den vielen komplizierten Einzelfragen des Gesetzes immer wieder Vorschläge gemacht hätten, Anregungen gegeben. Sorge getragen hätten, um Maß zu halten, dann möchte ich wissen, ob Sie heute im Hohen Hause ein Gesetz vorliegen hätten. das wirklich halbwegs akzeptabel wäre, und ich wäre sehr dankbar, wenn der Herr Bundesverkehrsminister mir wenigstens diese eine Feststellung nachher bestätigen würde.

    (Abg. Mellies: Da ist der überfordert, Herr Kollege! — Heiterkeit.)

    Ich möchte aber noch eines deutlich hinzufügen: Dieses Gesetz ist ein allererster Anfang. Es ist ein Versuch, mit der Verkehrsneuordnung anzufangen. Überschätzen wir nicht die positive Wirkung dieses Gesetzes! Es ist ein allererster Anfang, und wir haben deshalb mit Absicht Wert darauf gelegt, daß das Gesetz die Überschrift „Verkehrsfinanzgesetz 1955" trägt, um damit u. a. deutlich zu machen, daß das nichts Endgültiges sein soll, daß in dem Maße, in dem wir Erfahrungen sammeln mit den finanzpolitischen, mit den verkehrspolitischen Auswirkungen des Gesetzes, vielleicht in einigen Jahren wieder etwas geändert, etwas ermäßigt wird oder woanders etwas erhöht wird. Wer weiß!


    (Schmidt [Hamburg])

    Ich möchte deutlich machen, daß wir uns auf einem außerordentlich schwankenden Boden befinden und daß wir hier tasten, alle miteinander. Ich möchte auch deutlich machen, daß die verkehrspolitischen Probleme überhaupt erst anfangen. Das Problem der Straßenüberlastung im Jahre 1955 ist ein Kinderspiel gegen das, was Sie im Jahre 1960 und 1965 zu regeln haben. Machen Sie sich darüber keine Illusionen!
    Das Verkehrsfinanzgesetz ist auch nur ein Grundstein oder ein Ausgangspunkt für eine andere wichtige Sache, nämlich für die tarifpolitische Umstellung, für den tarifpolitischen Umbau, der hier in Deutschland erfolgen muß. Von allen Seiten dieses Hohen Hauses ist dem Herrn Bundesverkehrsminister in der ersten Lesung im Juli vorigen Jahres die Frage vorgelegt worden: Wo willst du eigentlich hin mit den Eisenbahntarifen? Wo willst du hin mit den Kraftwagentarifen? Wie soll die zukünftige Relation des einen Tarifs zu dem anderen aussehen? Wir haben von allen Seiten verlangt, daß gleichzeitig mit der Verabschiedung dieses Gesetzes auch endgültig und für alle die darauf aufbauende und darauf abgestellte tarifpolitische Konzeption klar sei. Wir haben diese Forderung, wie ich zugeben muß, allesamt nicht durchgehalten. Wir sind in diesem Punkte gegenüber dem Bundesverkehrsminister weich geworden, wir haben ihn ausgelassen, wenn man so sagen darf. Er hat bis heute nicht klar erklärt, was er eigentlich tarifpolitisch will. Ich wäre sehr dankbar, wenn das wenigstens in dieser Stunde in dritter Lesung von der Regierungsbank noch geschehen würde. Es gibt doch gar keinen Zweifel, daß z. B. das Güterfernverkehrsgewerbe anschließend an diese außerordentliche Kostensteigerung, die dieses Gesetz ihm bringt, in irgendeiner Form einen tarifarischen Ausgleich braucht, und es gibt gar keinen Zweifel, daß das vorbereitet und abgesprochen sein muß. Es gibt auch gar keinen Zweifel, daß man hiermit nicht noch etwa ein halbes Jahr warten kann. Ich bin sehr skeptisch über die bisherigen Vorbereitungen der tarifpolitischen Reformen. Ich bin sehr skeptisch, wenn ich mir ansehe, was aus dem sogenannten Sachverständigenausschuß herauskommt, der sich mit dieser Frage ein dreiviertel Jahr befaßt hat und der dann einige Zeit, nachdem er ein vorläufiges Ergebnis vorgelegt hatte, erklärt: „Ja, aber es ist eigentlich nur sehr, sehr vorläufig und noch gar nicht endgültig, eigentlich wollen wir noch ein bißchen abwarten." Wir haben damals vorausgesehen, daß nichts dabei herauskommt. Aber wie, Herr Minister Seebohm, sollen im nächsten Monat die Tarife geändert werden? Sollen die Eisenbahntarife, sollen die Kraftverkehrstarife höher werden? Das müssen Sie einmal auch dem Kraftverkehrsgewerbe beispielsweise darlegen, damit es weiß, wohin die Reise gehen soll.
    Wir haben seinerzeit erwogen, ob wir nicht das ganze tarifpolitische Problem in irgendeiner Form ins Parlament ziehen sollten. Ich bin davon wieder abgekommen, weil das ein sehr schwieriges und hochkompliziertes Kunstschach ist, das nicht so viele Leute in Deutschland zu spielen vermögen. Ich persönlich zähle mich bestenfalls zu den Kiebitzen, die dabei sachverständig zuschauen können, das Spiel selbst aber auch nicht beherrschen. Ich glaube, wenn wir diese tarifpolitischen Fragen in dieses Parlament ziehen würden, so würde das nur eine große Verzögerung bedeuten und dazu führen, daß wir die Verantwortung für diese Verzögerung tragen, während sie einstweilen noch bei jemand anders liegt.

    (Sehr gut! rechts.)

    Ich möchte aber bei den tarifpolitischen Reformen darauf hinweisen, daß es sich um stufenweise Reformen handeln muß. Man kann nicht alles von heute auf morgen auf einmal umkrempeln. Ich wäre sehr dankbar, wenn der Gedanke des schrittweisen Umbaus — step by step — auch in der tarifpolitischen Auseinandersetzung Boden gewönne.
    An das Gewerbe, das heute hier zuhört bzw. das Protokoll sehr sorgfältig lesen wird, möchte ich bei dieser Gelegenheit abermals die Anregung richten, nach alledem, was es gerade wieder in den letzten drei viertel Jahren erlebt hat, sich zu überlegen, ob es vielleicht nicht doch richtiger ist, auf langere Sicht den Vorschlägen des Wirtschaftsbeirats der CSU oder den Vorschlägen zu tolgen, die wir in gleichlaufender Hinsicht gemacht haben: sich nämlich in irgendeiner Form starker als bisher organisatorisch zusammenzuschließen, beispielsweise schon deshalb, damit man überhaupt ein Verhandlungspartner, ein satisfaktionsfähiger Verhandlungspartner wird.
    Ich muß noch einmal auf die Sorgen im Nahverkehr zuruckkommen. Im gewerblichen Nahverkehr haben wir heute eine außerordentlich große Übersetzung. Es gibt Zigtausende von betrieben. Es ist wahrscheinlich, daß davon höchstens zwei Drittel notwendig sind, während ein Drittel einfach nicht benotigt wird. Es wird ohnehin, auch wenn wir dieses Verkehrsfinanzgesetz nicht machten, im Laufe einiger Jahre ein Ausleseprozeß vor sich genen mussen. Wir beschleunigen aber natürlich wiesen Prozeß durch das Verkenrsfinanzgesetz und durch die Steuererhöhungen außerordentlich, und wir übernehmen damit einen Teil der Verantwortung dafür, daß im Nahverkehrsgewerbe ganz zweifellos einige Leute ins Gras beißen werden. Ich bitte, das nicht zu übersehen.
    Ich wäre also sehr dankbar, wenn der Herr Bundesverkehrsminister uns einmal sagte, wie er denkt, mit diesem Problem fertig zu werden. Wir laden hier allesamt eine schwere Verantwortung auf uns. Das, was ich bisher an Abhilievorschlägen aus dem Gewerbe gehört habe, kann mich allerdings nicht befriedigen. Da ist von Festtarifen und Konzessionen die Rede. Ich betrachte das einstweilen noch recht skeptisch. Aber ich meine, der Herr Bundesverkehrsminister müßte ja wissen, wie er dem Problem begegnen will. Ich glaube nicht, daß er mir anschließend antworten darf, wir hätten es ja in der Hand gehabt, den Werknahverkehr zu besteuern, dann wäre das Problem nicht aufgetaucht. Diese Antwort sehe ich voraus und möchte sie von vornherein als nicht sachgemäß aus dem Wege geräumt haben. So geht das jedenfalls nicht. Ich möchte ankündigen, daß meine Fraktion demnächst, d. h. nach Ostern, eine Anfrage einbringen wird, um dem Problem des gewerblichen Nahverkehrs einmal sorgfältig auf den Grund zu gehen.
    Ich möchte meinerseits anregen, daß doch nun endlich einmal die Bundesbahn veranlaßt wird, den alten Vertrag durchzuführen, den sie vor vier oder fünf Jahren mit dem Nahverkehrsgewerbe geschlossen hat, noch unter der Ara Busch; der Mann auf der Seite des Gewerbes hieß damals Drews. Ich meine diesen Vertrag, der zur Zusammenarbeit zwischen Bahn und Nahverkehr im Verteilerver-


    (Schmidt [Hamburg])

    kehr führen sollte. Die Bundesbahn sollte endlich einmal prüfen, ob nicht auf diese Weise ein wenig Zusammenarbeit zwischen diesen Verkehrsträgern herbeigeführt werden kann.
    Der Herr Bundesverkehrsminister hat mir neulieh auf eine diesbezügliche Anfrage geschrieben, es sei ihm nicht möglich, die Bahn dazu anzuhalten. Ich kann das nicht ganz verstehen. Ich glaube, es ist ihm in bezug auf die Bahn einiges möglich. Jedenfalls denke ich, daß es sinnvoll wäre, die Bahn dazu anzuhalten, Herr Minister.
    Ich darf mir eine zweite Anregung gestatten, welche im Zusammenhang mit dem Nahverkehr, andererseits aber auch im Zusammenhang mit der Reorganisation der Deutschen Bundesbahn steht, die ja nun auch einmal als Thema hier auf die Tagesordnung kommen muß, bei allem Wohlwollen. Diese zweite Anregung bezieht sich auf folgendes. Ich glaube, es wäre gut, in der Nahverkehrszone, sagen wir, auf Entfernungen von 1 bis 50 km, die Deutsche Bundesbahn von ihrer Beförderungspflicht sowie vom Tarifzwang zu entbinden. Sie hat es dann eben nicht mehr nötig, leere Kisten von einem Verschiebebahnhof zum anderen zu fahren, sie lehnt sowas dann in Zukunft ab, und der gewerbliche Nahverkehr kann damit sehr viel vernünftiger und volkswirtschaftlich kostengerecht fertig werden und im übrigen sein Auskommen dabei finden. Ich meine, man sollte das überlegen. Das Prinzip der Gemeinschaftlichkeit — das sage ich den Herren von der Deutschen Bundesbahn — kann man nämlich auch zu Tod(: reiten.
    Das Bundesbahnproblem meine Damen und Herren, ist durch die Debatten der letzten drei Vierteljahre und durch das Verkehrsfinanzgesetz kaum angeritzt worden. Die Bundesbahn für sich ist ein Bündel von Problemen. Ich will gar nicht von dem finanziellen Problem sprechen. Das wird sicher bei Gelegenheit der Haushaltsberatung von unserer Fraktion einmal ausführlich dargelegt werden. Auch von den finanziellen Sanierungsnotwendigkeiten der Bahn will ich gar nicht sprechen; aber ich rede z. B. über ihre Publizität in finanziellen Fragen.
    In den letzten Jahren hat die Bundesbahn in, wie man sagen muß, erstaunlicher Weise mit der traditionellen Zurückhaltung gebrochen und hat eine ganze Menge veröffentlicht. Es sind auch eine Reihe von Vorträgen gehalten worden und viele Zahlen in die Öffentlichkeit gekommen. Ich muß bekennen, daß man einigen Abgeordneten gegenüber, die besonders neugierig gewesen sind, sogar darüber hinaus eine ganze Menge Zahlen gegeben hat. Aber ich bekenne ebenso freimütig, daß es mir jedenfalls bis zur Stunde nicht möglich gewesen ist, mir ein abschließendes Bild über den gegenwärtigen Finanzstatus der Bundesbahn zu machen. Sie unterscheidet sich in diesem Ergebnis also letzten Endes gar nicht von der Bundespost. Bei der ist es ebenfalls keinem Staatsbürger in Deutschland möglich, einen Eindruck davon. zu gewinnen: Wie liegt sie denn eigentlich? Im Gewinn oder Verlust? Oder wie hoch liegt sie im Verlust?
    Ich meine, daß die Deutsche Bundesbahn der Öffentlichkeit nun einmal einen hieb- und stichfesten Bericht in kaufmännisch aufgemachten Bilanzen vorlegen muß, nicht in dieser kameralistischen Buchführung, durch die sich kein Mensch durchfindet. Ich finde mich bei bestem Willen nicht hindurch, und ich habe mir wirklich Mühe gegeben.
    Es muß einmal so dargelegt werden, daß der normale Wirtschaftsredakteur einer normalen Tageszeitung einen anständigen Kommentar dazu geben, eine anständige Kritik daran üben kann, womit man sich auseinandersetzen kann. Einstweilen ist das Ganze Geheimwissenschaft.
    Ich möchte hier ein anderes Wort anknüpfen. Nicht nur die Finanzgebarung eines Unternehmens von dieser Bedeutung muß nach draußen transparent gemacht werden. Die Buchführung selber braucht vielleicht nicht geändert zu werden. Aber man muß sich etwas angewöhnen, was in der deutschen Industrie längst Usus ist: wenn man aus seinen betriebsinternen Kostenabrechnungen erkennt, daß irgendwo was nicht stimmt oder daß etwas zu teuer ist, muß man daraus auch Konsequenzen ziehen. Ich wünsche der Deutschen Bundesbahn etwas mehr dieses moderne, auf Betriebskostenrechnung und -analyse abgestellte Denken der deutschen Industrie. Das wäre eine gute Sache. Ich wünsche der Deutschen Bundesbahn, ein paar, sagen wir, Betriebswirte, ein paar Ökonomen, die dieses Metier beherrschen. Ich will niemandem zu nahe treten; aber es gibt außer dem Herrn Dr. Hilpert, der ein vorzüglicher Ökonom ist, meines Wissens in der Bundesbahn in gehobenen Chargen überhaupt keine Betriebswirte oder Ökonomen oder dergleichen; die hat noch nicht einmal eine volkswirtschaftliche Abteilung. Sie macht zwar in großem Maße Volkswirtschaftspolitik und Verkehrspolitik, aber ob das alles so fundiert ist, wie wir es gerne möchten, wage ich zu bezweifeln.
    Es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich nicht auslassen möchte, wenn von der Bahn die Rede ist. Man muß Entschlüsse nicht nur fassen, man muß sie auch durchsetzen, man muß sie im eigenen Hause durchsetzen, man muß auch nach außen seinen Standpunkt vertreten können. Was das Durchsetzen im eigenen Hause angeht, da liegt es bei der Bahn im argen. Ich will hier nicht zu dem Problem Generaldirektorprinzip oder kollegiales Prinzip im Bundesbahnvorstand sprechen. Meine politischen Freunde sind überwiegend der Auffassung, daß das kollegiale Prinzip hier am Platze ist. Ich will mich dazu nicht äußern. Aber ich will sagen: das Kollegialprinzip erwartet jedenfalls, verlangt und setzt voraus kollegiale Zusammenarbeit. Ich nehme an, daß mehr Herren als nur mir bekannt ist, welche Verhältnisse zur Zeit in der Deutschen Bundesbahn herrschen. Es tut mir leid, daß ich das hier in der Öffentlichkeit ausbreiten muß. Aber wo sonst soll man es denn ausbreiten, wenn es sich um ein so großes, wichtiges und entscheidendes Bundesunternehmen handelt?
    Was das Durchsetzen nach außen angeht, möchte ich Sie, meine Damen und Herren, einmal auf dieses Buch in meiner Hand hinweisen. Es erschien, nein, es erschien nicht, es wurde gedruckt und gebunden im Jahre 1949 und heißt „Warum Bundesbahnkrise", vom damaligen Bundesbahnvorstand nach dem damaligen Stand der Erkenntnis zusammengestellt; außerordentlich interessant, in manchen Punkten schon außerordentlich weitsichtig. Dann kam ein Ukas des Bundesverkehrsministeriums, das Buch wurde verboten, es durfte nicht publiziert werden. Es liegt heute noch zu Tausenden in den Kellern der Bundesbahndirektionen herum. Das war der Augenblick, in dem der Deutschen Bundesbahn ihr moralisches Rückgrat gebrochen wurde, damals 1949/1950. Seither schwimmt sie eigentlich ein bißchen im Fahrwasser des Herrn


    (Schmidt [Hamburg])

    Bundesverkehrsministers. Man kann vielleicht sagen: Neuerdings schwimmt er in ihrem Fahrwasser. Es ist nicht so ganz klar, wer in wessen Fahrwasser schwimmt.

    (Heiterkeit.)

    Aber es ist festzustellen, daß die Deutsche Bundesbahn ihrerseits nach außen leider keine klare verkehrspolitische Konzeption .entwickelt hat, wie sie das negativ den anderen Verkehrsträgern immer wieder vorwirft, die ich hier gar nicht in Schutz nehmen will.
    Ich möchte also der Deutschen Bundesbahn, insbesondere ihrem Verwaltungsrat — wir haben ja einige Mitglieder dieses Hohen Hauses, die diesem Verwaltungsrat angehören —, wirklich wünschen, daß sie Selbständigkeit und Zuständigkeitsbereich dieses Organs etwas mehr herausarbeiten und etwas mehr betonen und daß der Bundesbahnverwaltungsrat vielleicht hier und da auch etwas mehr Mannesmut vor Fürstenthronen zeigt.
    Auch zur Straßensicherheit muß noch ein Wort gesagt werden. Es ist Ihnen bekannt —das bildet einen Quell der Beunruhigung für gewisse Teile des Verkehrs —, daß der Herr Bundesverkehrsminister die Absicht hat, demnächst die zulässigen Achsdrücke, die zulässaigen Gesamtgewichte und die Längen der Fahrzeuge und der Lastzüge zu verringern. Hier bin ich — das wissen Sie, meine Damen und Herren —der Meinung, daß diese Tendenz richtig ist. Es kommt dabei natürlich auch auf das Maß und natürlich auch darauf an, daß die vorhandenen Fahrzeuge eine gewisse, wirtschaftlich vertretbare Übergangs- und Auslauffrist bekommen. Ich wäre sehr dankbar, wenn der Herr Bundesverkehrsminister diese Sache nicht einfach
    schlechtweg auf dem Weg der Rechtsverordnung regelte, wie ,das 'bisweilen anklingt. Ich möchte den Herrn Bundesverkehrsminister daran erinnern, daß dem zuständigen Ausschuß dieses Hauses ein Gesetzentwurf vorliegt, der sich mit diesen Fragen beschäftigt. Ich benutze die Gelegenheit, dem Kollegen Müller-Hermann ein durchaus freundliches Wort zu sagen. Ich bin der Meinung: es war ganz gut, daß wir in manchen Punkten seine alternativen Vorlagen hatten und daß idem Hause ein Gesetzentwurf vorliegt, der sich mit der Frage der Maße und Gewichte beschäftigt. Und, Herr Minister, man sollte dem Hause zunächst Zeit lassen, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, ehe man, wie bisher von Ihnen angekündigt, auf dein Wege der Rechtsverordnung die Sache hintenherum alleine regelt.
    Zum Straßenbauproblem möchte ich nichts mehr hinzufügen. Ich kann nur wiederholen: Das Straßenbauproblem wächst und wächst und wächst und wird von Jahr zu Jahr immer gewaltiger. Die verkehrspolitischen Aufgaben auf diesem Gebiet, gerade auch der Gemeinden und Städte, sind im Gesetz etwas schlecht weggekommen. Besonders in den Großstädten ist es eine furchtbare Sache, die auf uns zukommt. Sie können etwa davon ausgehen, daß wir in Deutschland dieselben Motorisierungs- und Straßenbauprobleme haben wie die USA, bloß immer 15 Jahre später. Bei uns treten heute die Verhältnisse ein, die in den USA vor 15 Jahren 'akut waren. Das ist ungefähr der zeitliche Verzug, mit dem wir da rechnen müssen. Mit dem Verkehrsfinanzgesetz allein ist hier nicht geholfen, darüber mache ich mir gar 'keine Illusionen. Ich frage mich bisweilen, was man eigentlich tun kann, um die Dinge besser aufeinander abzustimmen. Denn daß für das Bedürfnis des Verkehrs, für die Notwendigkeit ides Straßenbaus die gegenwärtige Aufsplitterung in Zuständigkeiten des Bundes und Zuständigkeiten der Länder und derjenigen der Gemeinden, auch die finanzielle Aufsplitterung, nicht gerade das beste ist, daran habe ich keinen Zweifel.

    (Abg. Körner: Sehr richtig!)

    Auf der ,anderen Seite bin ich überzeugt, daß man aus verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen diese Sache nicht ändern kann. Ich bitte also zu überlegen, ob man nicht vielleicht nach dem Beispiel des Ruhrsiedlungsverbandes eines Tages zu einer Art „Zweckverband Straßenbau" zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommen muß. Das sind, wie ich gern zugebe, Dinge, 'die noch etwas weit in der Zukunft liegen. Aber wir werden rechtzeitig an sie 'herangehen müssen; sonst finden wir uns eines Tages da wieder, daß nicht nur die Stadt Hamburg, wie ich es zu Hause erlebt habe, sondern auch die Stadt Frankfurt, die Stadt Dortmund und auch die kleinen 100 000-Einwohner-Städte ihre Citys einfach für den Lkw-Verkehr sperren und sagen: Ihr kommt bei uns nicht mehr rein, bloß noch nachts! Dahin wird es sehr bald kommen, wenn wir diese ganzen Geschichten nicht anpacken.
    Ich möchte zum Schluß in dem Zusammenhang — wobei ich betone, daß die Motorisierung unaufhaltsam fortschreiten wird, trotz Verkehrsfinanzgesetz — noch ein Wort sagen über die deutsche Automobilindustrie,

    (Abg. Körner: Ist auch meine Meinung!)

    die uns so die Ohren vollgeweint hat, daß dieses Verkehrsfinanzgesetz ihren Absatz ruiniere, daß der Export nicht mehr gehen werde und was dieser Dinge mehr sind. Ausgerechnet die Vorstandsmitglieder der Automobilindustrie halten nun Reden und sagen: Das wird alles ganz furchtbar werden, wir können nichts mehr •absetzen! Ausgerechnet die halten Reden und sagen: Die Mineralölpreise sind zu hoch, die müssen runter, die Pkw-Steuer ist zu hoch, die muß runter! Sehen Sie sich doch einmal die Bilanzen der deutschen Automobilaktiengesellschaften an, meine Damen und Herren!

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich habe das getan. Ich habe die letzten vier, fünf Jahre Geschäftsberichte und Bilanzen all dieser großen Firmen verfolgt. Ich möchte die Namen nicht nennen. Aber Sie können auch aus dem Handelsblatt und aus der sonstigen Wirtschaftspresse verfolgen, daß es diesen Leuten recht gut geht und daß sie auf Grund der Marktanalysen, die sie angestellt haben, zweifellos insgeheim genau wissen und überzeugt sind, daß die Motorisierung ungeachtet dieses Gesetzes nicht aufzuhalten ist, daß sie fortschreitet. Infolgedessen haben sie enorme Investitionen angekündigt. Ein großes Werk hat in 'seiner Generalversammlung angekündigt: im Laufe der nächsten drei Jahre 180 bis 200 Millionen Investitionen zwecks Kapazitätserweiterung. Ein zweites Werk hat angekündigt: im Laufe der nächsten zwei Jahre 200 Millionen Investitionen zwecks Kapazitätserweiterung. Ein anderes Werk hat angekündigt: 100 Millionen zwecks Kapazitätserweiterung. Das Volkswagenwerk, das ja besonders publizitätsfreudig ist, hat nichts angekündigt. Aber es erweitert seine Kapazität außerordentlich. Sie können also im Schnitt 'davon ausgehen, daß die deutsche Automobilindustrie pro Jahr 300 Millio-


    (Schmidt [Hamburg])

    nen netto investiert. Vergleichen Sie das einmal mit den bescheidenen Tröpfchen, die wir heute in den Straßenbau stecken können, meine Damen und Herren! Dann werden Sie sich darüber klar, wie falsch und wie schief hier die Relation liegt und wie falsch die Schwergewichte bei der Invesstition in dem ganzen Verkehrssektor liegen. Die Kraftfahrzeugindustrie investiert im Laufe von drei Jahren genau so viel, wie die ganze Investitionshilfe bedeutet hat. Diese Größenordnungen muß man sich einmal vor Augen führen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Die Straßen werden auch nicht in der Luft produziert!)

    — Wir reden ja jetzt nicht von Straßen, wir reden von den Autos. Ich sage Ihnen, es werden viel zuviel Autos im Verhältnis zu dem bißchen Straße produziert, das ist das Problem! Und ich sage, die Automobilindustrie hat kein Recht, ein großes Geschrei anzustellen. Es gibt wohl in der ganzen deutschen Industrie nur wenige Industriezweige, die in ihrer Rendite so hoch über dem allgemeinen Durchschnitt der Industrie des Bundesgebiets liegen wie ausgerechnet die Automobilindustrie.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich möchte auch eine Bitte richten an den Herrn Bundesfinanzminister oder den Bundeswirtschaftsminister, falls er da ist. Ich glaube, daß es einmal Angelegenheit des Kabinetts oder des zuständigen Ressorts wäre, sich der Preispolitik zumindest des Volkswagenwerks anzunehmen. Nach meiner Überzeugung verdient das Volkswagenwerk an einem einzigen Wagen rund 30 % netto, wahrscheinlich etwas mehr. Ich kann das nicht beweisen, weil 'das Volkswagenwerk — und das ist eine Schande für ein Bundesunternehmen — seit Jahr und Tag keine Geschäftsberichte und keine Bilanzen veröffentlicht hat. Aber ich möchte bitten, daß endlich einmal darauf gedrungen wird, daß das nun an die Öffentlichkeit kommt und daß das Werk genau wie jedes andere seine Bilanzen vorlegt. Eine solche Politik gehört sich einfach nicht!

    (Sehr gut! rechts.)

    Man soll hier nicht einwenden, daß die Eigentumsfrage des Volkswagenwerks noch ungeklärt sei und daß man nicht darüber reden könne. Es gibt über eines keinen Zweifel: daß der Bund jedenfalls für das Volkswagenwerk die Verantwortung trägt und insofern auch für seine Transparenz und Publizität . und für seine Preispolitik.

    (Sehr gut! rechts.)

    Ich habe also nicht verstanden, daß ausgerechnet aus der Automobilwirtschaft heraus geklagt wurde, die Mineralölpreise in Deutschland seien zu hoch. Natürlich sind sie zu hoch. Aber wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, und normalerweise hackt ja auch wohl eine Krähe der anderen nicht die Augen aus.
    Ich glaube aber, das ist die Gelegenheit, auch über die Mineralölpreise in Deutschland zu sprechen. Meine Damen und Herren, sehen Sie sich einmal das UNO-Dokument an, das die ECE im Februar 1955 herausgebracht hat! Oder lesen Sie, was der Herr Bundesfinanzminister im Bulletin in den „Finanzpolitischen Mitteilungen" vom 16. März veröffentlicht hat, und zwar abdruckweise einen Aufsatz aus der Feder eines der besten Nationalökonomen, die die Regierung einmal in den Reihen ihrer Ministerien gehabt hat! Oder lesen Sie meinetwegen auch die bekannte verkehrspolitische Fachzeitschrift „Der Spiegel"!

    (Heiterkeit.)

    Das genügt, um sich darüber klarzuwerden, daß auf dem Gebiet der Mineralölpreise manches nicht so ist, wie es eigentlich sein sollte.
    Ich will hier nicht etwa Experimenten à la Mossadeg das Wort reden; das könnte ins Auge gehen. Ich halte diese Konzerne für übermächtig. Ich möchte auch nicht einmal einem Experiment à la Duttweiler, wie es in der Schweiz versucht worden ist, das Wort reden. Der Herr Duttweiler, der das ja ein halbes Jahr vorexerziert hat, soll gesagt haben: Dös wenn ich gewußt hätt'! — Wenn er das gewußt hätte, was er jetzt weiß, hätte er es nicht angefangen. Es ist eine haarige Sache, sich mit diesen großen Konzernen auseinanderzusetzen.
    Ich glaube aber — und das an die Adresse der Bundesregierung gesagt —, daß man die Sache jedenfalls einmal untersuchen muß. Nur so kann ich ja auch, Herr Bundesfinanzminister, den Abdruck dieses Aufsatzes in den „Finanzpolitischen Mitteilungen" verstehen — nicht daß Sie sich mit jeder Zeile identifizieren, die darin steht, aber dadurch, daß Sie es in Ihrem Organ abdrucken, geben Sie doch wohl zur Kenntnis, daß Sie der Meinung sind, an dem, was dieser Mann über die deutschen Mineralölpreise geschrieben hat, sei einiges dran.
    Nun bitte ich Sie, gehen Sie der Sache nach und bringen Sie doch einiges mehr ans Tageslicht!
    Ich möchte einmal auch der deutschen Presse und überhaupt der deutschen Öffentlichkeit sagen: Bringen wir doch mal die deutsche Mineralölwirtschaft und ebenso die Automobilwirtschaft in den Zustand der Anklage durch die öffentliche Meinung! Dann sollen sich diese außerordentlich publizitätsempfindlichen Konzerne einmal große Anzeigenseiten in der deutschen Presse kaufen und in ganzseitigen Anzeigen darlegen, weshalb ihre Preise eigentlich so hoch sein müssen.

    (Beifall bei der SPD und rechts.)

    Ich meine, daß die Leute gerade auf diesem Gebiet sehr empfindlich sind und daß man sie vielleicht etwas aus ihrer Reserve herauslocken kann.
    Ich möchte mich an diesem Verfahren heute ein wenig beteiligen. Ich zitiere nicht aus dem ECE-Bericht und auch nicht aus dem Aufsatz von Günther Keiser im Regierungsbulletin, sondern beschränke mich auf ein paar Zahlen, die mir freundlicherweise einige Herren aus der mittleren Etage der Big Five, der fünf großen Mineralölkonzerne, verschafft haben — übrigens keine geheimen Zahlen; man kann sie in jedem fachlichen Dienst nachlesen.
    Ich vergleiche einmal die Benzinpreise in Deutschland und in den umliegenden westeuropäischen Staaten. Nachdem ich überall sämtliche Steuerbelastungen abgezogen habe — Importzölle, Umsatzausgleichsteuer, Mineralölsteuer und was überhaupt darauf lastet —, bleibt der reine kommerzielle Preis übrig einschließlich aller Spannen, die er beinhaltet. Dann kommt man zu dem Ergebnis, daß beispielsweise Benzin, umgerechnet auf Liter und DPfennig, im September vorigen Jahres in Belgien 19 Pfennig kostete, in Dänemark 20,5, in England 19,8, in Frankreich 20,1, in Holland 20,0 — und in Deutschland 31,8 Pfennig.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)



    (Schmidt [Hamburg])

    Das kann man eigentlich nicht verstehen, denn die Weltmarktpreise für Nahostöl dürften ja für Deutschland und für Holland- dieselben sein; die Tankerfrachten dürften ebenfalls dieselben sein und die Lohnkosten in Deutschland sogar noch niedriger als in Holland. Zu verstehen ist das also eigentlich nicht.
    Ich halbe mich natürlich sehr sorgfältig mit einer Reihe von Herren aus der deutschen Mineralölbranche unterhalten, und da wurden mir tausend Gründe dargelegt, warum das doch so sein müßte. Ich wäre sehr dankbar, wenn man diese Herren dazu bringen könnte, uns die Gründe einmal öffentlich darzulegen, damit wir sie auch öffentlich unter die Lupe nehmen können. Ich bin der Überzeugung, daß beim deutschen Benzinpreis Luft drin ist, die man herausdrücken kann. Der deutsche Benzinpreis braucht lange nicht so hoch zu sein, wie er ist.
    Daß diese Preise absolut Manipulationspreise sind und nichts mit Markt oder mit Kosten zu tun haben, das sehen Sie aus dieser willkürlichen Änderung vor einigen Wochen, wo man den Dieseltreibstoff um zwei Pfennig teurer und das Benzin um zwei Pfennig billiger gemacht hat, um der Debatte hier den Wind aus den Segeln zu nehmen.
    Ich glaube auch — und das wieder an die Adresse des Bundeswirtschaftsministers gesagt —, daß die Mineralölpreise und die Marktform der deutschen Mineralölversorgung, dieses Oligopol, das wir da haben, ein Paradefall — ein höchst komplizierter, aber höchst interessanter Paradefall — ,dafür werden kann, ob das Kartellgesetz, auf ,das wir alle so sehnlich warten, hinterher wirklich ein Gesetz ist oder nur eine Farce.
    Ich darf zum Schluß kommen. Ich habe einige der verkehrspolitischen Probleme der unmittelbaren Zukunft gestreift, und ich darf sagen, unser Vertrauen darin, daß der Herr Bundesverkehrsminister diese Probleme wird meistern können, ist nicht sehr groß. Wir sehen seine bisherige Politik und ihre Folgen, ihre Ergebnisse vor 'unseren Augen. Wir sehen auch seine gegenwärtige Politik. Wir sehen seine Versuche, die Verantwortung auf eine Reihe von Ausschüssen zu verlagern. Da gibt es einen Rationalisierungsausschuß für die Bundesbahn unter einem Herrn Ottmann, einen WetzlerAusschuß, einen Beyer-Ausschuß, einen Selbstkostenausschuß; übrigens ist der zur Zeit eingeschlafen, weil der Finanzminister ihn nicht mehr finanziert.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Lauter Gremien gibt es da in der Welt, die machen alle Verkehrspolitik; aber bei dem, der sie machen sollte, haben wir das Gefühl, daß es nicht so funktioniert, wie wir uns das vorstellen.
    Wir sind also sehr skeptisch. Ich möchte einmal in aller Ruhe — und ich hoffe, daß es mir gelingt, dabei alle ironischen und sonstigen Untertöne unterdrücken —

    (Heiterkeit bei der SPD)

    ausführen, daß es für die außerordentlich schwierigen Aufgaben, die in der gegenwärtigen Verkehrssituation in Deutschland ein Bundesverkehrsminister hat, nicht ausreicht, wenn man diese brillante Detailkenntnis mitbringt, wie sie unser gegenwärtiger Herr Bundesverkehrsminister hat, sondern daß es darauf ankommt, Zielklarheit zu haben, Stetigkeit zu beweisen in der Linie der Anstrengungen, Energie aufzubringen und vor allem und immer wieder Verhandlungskunst und Verhandlungsgeschick aufzubringen. In dieser
    Vielfalt von widerstreitenden Interessen zu Kompromissen zu kommen, ist mindestens so sehr eine diplomatische Aufgabe, wie eine wirtschaftspolitische — mindestens so sehr eine diplomatische Aufgabe, die dem Bundesverkehrsminister hier obliegt. Das fängt schon im Kabinett an, meine Damen und Herren, wo man eine Verkehrspolitik plausibel machen muß, um die Kollegen davon zu überzeugen, was ja einstweilen immer noch nicht gelungen ist, wie die Spatzen von den Dächern pfeifen. Schon da fängt es an, daß man Kompromisse machen, daß man das Verständnis des Partners herbeiführen muß und nicht einfach nur versuchen darf, sich, gestützt auf die Autorität des Kanzlers, nun mit irgendwelchen Vorstellungen durchzusetzen, die andere Leute nicht teilen. Ich warne den Herrn Bundesverkehrsminister davor, diese Art der Behandlung weiter zu treiben; das führt zu keinen guten Ergebnissen.
    Mit diesen schweren Bedenken sind wir bereit, dem Gesetz zuzustimmen, meine Damen und Herren, wenn Sie — das wiederhole ich — es nicht jetzt anschließend in dritter Lesung noch verschlechtern. Denn es ist gerade wegen der großen Opfer und trotz der großen Opfer, die es fordert, wahrscheinlich ein brauchbarer Anfang. Wir glauben, daß wir — alle miteinander, die wir an dem Gesetz gearbeitet haben — alle Interessen gegeneinander abgewogen und das übergeordnete Interesse des öffentlichen Wohls vorangestellt haben. Ich glaube, wir haben mit dem Gesetz, so wie es jetzt hier vorliegt, wirklich versucht, das zu tun, was die Engländer nennen „to make the best of it". Und ich glaube, wir haben diese unverschämten Anzapfungen von gewissen Gruppen nicht zu scheuen, die uns Telegramme schicken etwa des Inhalts: „Erbitten bis dann und dann schriftlichen Bericht, wie Sie unsere Interessen vertreten haben. Unterschrift: XY-Verband". Wir brauchen uns gegenüber diesen Gruppen nicht zu schämen. Wir haben uns wirklich ehrliche Mühe in der Sache gegeben. Vielleicht ist manches noch nicht ganz in Ordnung, vielleicht muß manches noch im Laufe der nächsten zwei, drei Jahre abgeschliffen werden. Aber ehe wir darangehen, etwas abzuschleifen, ehe wir darangehen, vielleicht nach zwei, drei Jahren der Praxis aus den inzwischen gewonnenen Erfahrungen heraus etwas zu ändern, möchte ich, daß in der Zwischenzeit hier zwei Ergebnisse auf dem Tisch des Hauses liegen, die uns der Herr Bundesverkehsminister bringen muß, und zwar erstens eine fertige, hieb- und stichfeste, aufeinander abgestimmte, sorgfältige Straßenaufwandsstatistik von Bund, Ländern und Gemeinden, damit es endlich einmal aufhört, daß auf diesem Gebiet jeder das beweisen kann, was er gern beweisen möchte, und zweitens die abgeschlossene Selbstkostenuntersuchung für die Verkehrsträger. Das beides brauchen wir, ehe wir uns ein anderes Mal mit diesem ganzen Problem beschäftigen; denn wir geben doch zu, meine Damen und Herren — auch der Bundesverkehrsminister muß das zugeben —: wir tappen ein bißchen im Dustern und vertrauen eigentlich mehr dem angelsächsischen Prinzip des trial and error, d. h. wir wollen einmal versuchen, was dabei herauskommt, und können es nachher immer noch ändern; das ist eine freie deutsche Übersetzung. Wir vertrauen ja doch ein wenig diesem Prinzip des trial and error. Wir befinden uns bei diesen Zahlen keineswegs auf festem Boden.


    (Schmidt [Hamburg])

    Ich möchte zum Schluß die Anregung wiederholen, die von verschiedenen Seiten dieses Hauses zu der Verkehrspolitik immer wieder gekommen ist. Ich würde die vielen Ausschüsse, die es auf verkehrspolitischem Felde gibt, beseitigen. Nehmen Sie sich, Herr Bundesverkehrsminister, die große Strafrechtskommission zum Vorbild, die der Herr Bundesjustizminister gebildet hat. Wäre es nicht möglich, in einer solchen Form der Zusammenarbeit von Fachleuten, d. h. Praktikern und Wissenschaftlern und Parlamentariern in Ruhe und nicht unter Zeitdruck im Laufe von zwei, drei Jahren etwas zu erarbeiten? Das setzt natürlich voraus, daß man die Taktik aufgibt, den einen Ausschuß gegen den anderen und die eine Gruppe gegen die andere ausspielen zu wollen.
    Nun, meine Damen und Herren, ich möchte im letzten Satz diesem keineswegs rosigen Gesamtbild, das ich für die zukünftige Entwicklung des Verkehrs und der Verkehrspolitik gezeichnet habe, doch wenigstens einen kleinen hoffnungsvollen Tupfer aufsetzen und, Herr Präsident, wenn Sie gestatten, in folgender Form hoffnungsfreudig schließen:
    Wem Herrgott gab ein Amt,
    dem gibt er --- schließlich und schlußendlich — auch Verstand,
    so hoffen wir zum Himmelszelte,
    daß dieses auch für Seebohm gelte.

    (Große Heiterkeit. — Beifall bei der SPD und vereinzelt rechts.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Müller-Hermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Müller-Hermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich Herrn Kollegen Schmidt richtig verstanden habe, wird seine Fraktion dem Verkehrsfinanzgesetz in seiner Gesamtheit zustimmen. Ich begrüße das außerordentlich, weil auch in meiner Fraktion von vornherein der Wunsch bestanden hat, ein Gesetz zu verabschieden, das die Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses erhält.
    Wir sind uns darüber im klaren, daß das Gesetz nicht in jeder Beziehung ideal ist. Das wird uns nicht nur von den verschiedensten Kreisen, die an den Verkehrsdingen interessiert sind, vorgehalten, sondern das haben wir auch bei den Diskussionen in den eigenen Reihen immer wieder feststellen können. Es gibt verschiedene Auffassungen zu Einzelprojekten, und aus diesem Grunde haben wir uns — wie mir scheint, mit Erfolg — bemüht, einen Kompromiß zustande zu bringen, der zwar erhebliche, zum Teil schwerste Belastungen auf einzelne Teile der Wirtschaft legen wird, aber doch an der Grenze des Vertretbaren und Tragbaren liegt, wobei die Belastungen im Interesse der Ziele, die wir mit diesem Gesetz verfolgen, notwendig sind.

    (Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Das Verkehrsfinanzgesetz ebenso wie der Antrag auf Abnahme der betriebsfremden politischen Lasten der Bundesbahn, den wir gleichzeitig behandeln, ist ein Teilstück des Verkehrsneuordnungs-Programms, dessen Bewältigung wir im Bundestag — ich betone das ausdrücklich: wir im Bundestag — uns zur Aufgabe gesetzt haben. Wir werden im Laufe der nächsten Monate noch verschiedentlich Diskussionen über Einzelfragen des Verkehrs haben, einfach deshalb, weil das Problem
    in verschiedenster Gestalt immer wieder auf uns zukommt. Es besteht in diesem Hause Übereinstimmung, daß gerade eine arbeitsteilige Wirtschaft einen funktionsfähigen und qualifizierten Verkehrsapparat braucht. Wir sind uns auch darüber einig, daß dieser Verkehrsapparat heute zwar funktioniert, aber doch zum Teil mit Mängeln behaftet ist, die wir abstellen müssen. Gerade auf dem Gebiet des Verkehrs gilt es, die technische Entwicklung, neue technische Möglichkeiten zu nutzen. Aber es gilt desgleichen, dafür zu sorgen, daß die Menschen nicht zu einem Opfer einer solchen technischen Entwicklung werden. Es gibt keinen Zweifel darüber, daß die Entwicklung der Schienenwege in allen Ländern der Welt wesentlich zu einer Förderung des Wohlstandes und zu der Entwicklung unserer großen Wirtschaftszentren und Industrien beigetragen hat, aber es gibt ebensowenig einen Zweifel darüber, daß auch die Entwicklung des Kraftwagens wesentliche Vorteile für die Weiterentwicklung dieser Industrien gebracht hat.
    Die Vorteile des Kraftwagens liegen insbesondere darin, daß er in der Lage ist, die Gebiete zu erschließen, die nicht günstig an Schienenwegen gelegen sind. Das gilt auch für unser verhältnismäßig dicht mit Schienenwegen überzogenes Land, wenn wir hören, daß 70 % aller Gemeinden in der Bundesrepublik heute ausschließlich auf den Straßenverkehr, auf die Straßenverkehrsverbindung angewiesen sind. Der. Kraftwagen hat zweifellos gerade in den Nachkriegsjahren wesentlich dazu beigetragen, verkehrsschwache Gebiete zu erschließen, er hat zu einer Entballung unserer Wirtschaftszentren, zu einer Entmassung unserer Städte beigetragen und nicht zuletzt auch dazu gedient, einer großen Zahl von mittelständischen Existenzen die Möglichkeit des Aufbaus zu geben.
    Die Aufgabe der Verkehrspolitik liegt darin, die verschiedenen Verkehrsträger, die jeder für sich ihre wichtigen Funktionen zu erfüllen haben, sowohl die Schienenverkehrsmittel als auch die Kraftwagen, die Schiffahrt und die Luftfahrt oder noch neue auf uns zukommende Verkehrsmittel, zu einer Zusammenarbeit und zu einer Ergänzung zu bringen, dabei neuen Fakten Rechnung tragend und mit dem Blick auf die Gesamtheit und in die Zukunft gerichtet. Wir brauchen einen Leistungswettbewerb, einen echten Leistungswettbewerb der verschiedenen Verkehrsträger, der sich in gewissen geordneten Bahnen vollzieht. Es gibt keinen Zweifel, daß sich auf dem Gebiete des Verkehrs vielseitige Einzelinteressen gegenüberstehen. Um so mehr ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, mit kühlem, abwägendem Verstand, ohne politische Leidenschaften und ohne Einseitigkeiten eine Regelung zu finden, die jedem dieser Verkehrsträger seine Aufgabe zuweist und die Zusammenarbeit und Ergänzung im Interesse der Gesamtheit ermöglicht.
    Die offizielle Verkehrspolitik der Bundesregierung ist, darüber kann man ganz offen sprechen, von den verschiedensten Seiten einer heftigen Kritik ausgesetzt, und ich stehe nicht an zu erklären, zumindest für meine eigene Person, daß die offizielle Verkehrspolitik in der Zusammenführung und Ergänzung der Verkehrsträger und in der Zuführung auf gemeinsame Aufgaben nicht immer eine sehr glückliche Hand gezeigt hat.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

    Wir haben uns immer wieder dagegen wenden
    müssen, daß Übertreibungen der verschiedensten


    (Müller-Hermann)

    Art und in den verschiedensten Formen durchgesetzt werden sollten. Ich denke dabei zunächst einmal an die Tatsache, daß in den ersten Jahren des Bestehens der Bundesrepublik die Schienenwege und insbesondere die Bundesbahn sehr benachteiligt und vernachlässigt wurden. Daß wir erst heute — nach wiederholten Vorstößen aus den Reihen des Parlaments diesen Antrag, der Bundesbahn ihre betriebsfremden politischen Belastungen abzunehmen, behandeln müssen, ist ein Symptom unter anderen. Zu der gleichen Zeit, als die Bundesbahn, die Schienenverkehrsträger keine sehr starke Förderung durch den Bund erhielten, wurde der Kraftverkehr systematisch begünstigt. Ich denke nur daran, daß der Knick nach unten in der Kraftverkehrssteuer Geltung behielt, eine steuergesetzliche Maßnahme, die in der Aufrüstungsperiode des „Dritten Reiches" beschlossen wurde, um die schwerlastigen Fahrzeuge zu fördern. Ich denke an die vielfältigen Abschreibungsmöglichkeiten, die gerade in der Kraftverkehrswirtschaft die Anschaffung schwerer und schwerster Fahrzeugtypen ermöglichten. Ich denke daran, daß wir uns heute genötigt sehen, über das Thema zu diskutieren, inwieweit überhaupt der Kraftverkehr seine anteiligen Straßenkosten bezahlt; es gibt keinen Zweifel darüber, daß er sie in bestimmten Beziehungen nicht in vollem Umfang aufbringt. Ich denke nicht zuletzt daran, daß mit wärmster Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums wir in diesem Hause den Beschluß gefaßt haben, die Fahrzeuglängen auf 20 m und die Gesamtgewichte für Lastzüge auf 40 t festzusetzen, d. h. zu einem Zeitpunkt, wo wir in Anbetracht anderer vordringlicher Investitionsaufgaben nicht in der Lage waren, wesentliche Mittel im Straßenbau zu investieren, daß wir darangegangen sind, gerade den schwerlastigen Straßenverkehr über Gebühr zu fördern. Ich möchte dem Herrn Kollegen Schmidt allerdings sagen, wenn er meint, diesen Vorwurf nur auf den Herrn Bundesverkehrsminister beziehen zu müssen, daß wir alle hier im Bundestag, quer durch alle Reihen und einschließlich Ihrer eigenen Partei, Herr Kollege Schmidt, eine Schuld auf uns geladen haben, als wir erstens den Verkehrsproblemen in den vergangenen Jahren nicht die genügende Beachtung geschenkt haben und zum anderen Gesetze unterstützt haben, die gerade diese Situation auf den Straßen mit verursacht haben.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Die Mehrheit des 1. Bundestags hat eine Reihe von sozialdemokratischen Anträgen nicht behandelt, Herr Müller-Hermann!)

    — Herr Kollege Schmidt, Sie werden nicht abstreiten können, daß z. B. gerade Herr Kollege Rechenberg bei seinem Kampf bezüglich der Ladegefäße auf den Straßen auf den heftigsten Widerstand aus Ihren Reihen gestoßen ist.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Doch, das streiten wir ab!)

    Aber wir wollen uns hier nicht darüber streiten, in welchen Proportionen die Schuld auf uns alle zu verteilen ist. Ich möchte mich nur dagegen verwahren, daß die Schuld an der heutigen Situation einseitig und völlig auf die Schultern des Herrn Bundesverkehrsministers abgewälzt wird.
    Um so wichtiger scheint es mir aber zu sein, daß in Anbetracht der tatsächlich heute vorhandenen Situation von seiten des Herrn Bundesverkehrsministers immer wieder der ernsthafte Versuch gemacht wird, die Verkehrsträger und die Wirtschaft zusammenzubringen und Verhandlungen in einer Atmosphäre zu führen, die Erfolg verspricht. Hier sind zweifellos Versäumnisse zu verzeichnen, und die Form ,der Auseinandersetzung, die wir mitunter auch im Finanz- und Steuerausschuß kennengelernt haben, läßt manche Schlüsse darauf zu, aus welchem Grunde eine Verständigung zwischen den Verkehrsträgern und der Wirtschaft über das Verkehrsneuordnungsprogramm nicht zustande gekommen ist. Es ist bedauerlich, wenn heute gegen die offizielle Verkehrspolitik der Vorwurf erhoben werden kann, daß sie eine einseitige Eisenbahnpolitik betreibt und ihre Abteilung für den Straßenverkehr praktisch eine Abteilung gegen den Straßenverkehr ist.
    Ich würde dem Bundesverkehrsministerium wirklich dankbar sein, wenn es sich in jeder seiner Aktionen und Verlautbarungen vor idem Vorwurf schützen würde, daß es eine einseitige Verkehrspolitik betreibe, nicht eine übergeordnete Verkehrspolitik. Wenn wir die hier schon zitierte sogenannte „Sprachregelung" innerhalb des Ver kehrsministeriums lesen und dann davon Kenntnis erhalten, daß die Planung in diesem Ministerium darauf hingeht, unabhängig von der Ablösung der Kraftfahrzeugsteuer, 'also unter Beibehaltung der heutigen Kraftfahrzeugsteuersätze zur angemessenen Belastung des Straßenverkehrs den Dieselpreis bis auf 30 Pfennig heraufzusetzen, möglichst noch in einem Gesetz, das in diesem Jahre zusätzlich zu diesem verabschiedet 'werden soll, dann muß man sagen, daß der Vorwurf einer einseitigen Politik zumindest gegen einen der Verkehrsträger natürlich nicht ganz zu Unrecht besteht. Hier würde ich also nachdrücklich warnen.
    Ich möchte — und hier glaube ich im Namen der gesamten CDU-Fraktion zu sprechen — meine und unser aller Bereitschaft gegenüber dem Herrn Bundesverkehrsminister betonen, mit ihm zusammenzuarbeiten, damit wir zu einer vernünftigen Lösung der anstehenden Verkehrsprobleme kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Allerdings hat die Zusammenarbeit zur Voraussetzung, daß auf allein Seiten, sowohl von der Regierung als auch vom Parlament und, wie wir hoffen, worauf wir jedoch nicht immer einen Einfluß haben, von den interessierten Teilen der Wirtschaft, mit ehrlichen und sauberen Argumenten gearbeitet wird.
    Ich muß 'in diesem Zusammenhang den Versuch anführen, die außerordentlich bedrohliche und bedauerliche Unfallsituation heute zum Anlaß zu nehmen, eine bestimmte Verkehrspolitik mit wirtschaftspolitischen Ausrichtungen zu betreiben. Wir wissen alle in diesem Haus, daß Entscheidendes geschehen muß, um eine erhöhte Sicherheit auf den Straßen zu erreichen. Aber wir müssen uns mit aller Entschiedenheit dagegen verwahren, daß die Unfalltoten zum Anlaß für eine irgendwie geartete Geschäftemacherei benutzt werden.
    Zum Zweiten scheint mir wichtig zu sein, wenn wir zu einer vernünftigen Arbeit auf dem Gebiete des Verkehrs kommen wollen, daß wir einwandfreie Arbeitsunterlagen haben. Auch hier müssen Sie mir schon gestatten, gewisse Zweifel anzumelden, ob mit der Fülle von Theorien, Gutachten, Doktrinen und Veröffentlichungen, die wir von offizieller Seite auf den Tisch bekommen haben, immer sehr viel mehr ,anzufangen ist als mit manchen tendenziösen Veröffentlichungen aus den


    (Müller-Hermann)

    Bereichen der Wirtschaft. Wenn wir zu einer vernünftigen Ordnung der Verkehrssituation kommen wollen, dann müssen wir uns hüten sowohl vor Schlagworten als auch vor der Verzerrung von Tatbeständen. Es ist nicht abzustreiten, daß wir, was sich auch bei den Beratungen im Finanz- und Steuerausschuß immer wieder gezeigt hat, in entscheidenden Fragen auf Vermutungen, auf nicht bis zuletzt durchgearbeitete Stellungnahmen und Ausarbeitungen angewiesen waren, zumindest soweit sie vom Verkehrsministerium kommen, während wir vom Bundesfinanzministerium stets mit sehr detaillierten und sehr genauen Angaben informiert worden sind, auch wenn man über Einzelfragen dieser Angaben mitunter in Streit geriet. Denn wir wissen ja, wie vorsichtig das Bundesfinanzministerium in seinen ,Schätzungen vorzugehen pflegt. Aber ich muß Ihnen noch einmal wiederholen, daß bisher einwandfreies Unterlagenmaterial für wesentliche Entscheidungen, die wir auf dem Gebiete des Verkehrs zu treffen haben, von seiten des Bundesverkehrsministeriums leider nicht hat vorgelegt werden können. Ich denke hierbei sowohl —

    (Abg. Schneider [Bremerhaven] : Zentnerweise!)

    — Ja, zentnerweise, aber, wie gesagt, das ist alles nicht bis ins letzte durchgearbeitetes Material. Denken Sie z. B. daran, Herr Kollege Schneider, daß wir ein Wetzler Gutachten über die Situation der Bahn haben, das die Frage der betriebsfremden und gemeinwirtschaftlichen Lasten behandelt. Dieses Gutachten muß jetzt erneut überprüft und im einzelnen durchgearbeitet werden, eben weil das Resultat nicht genau ist und nicht zu einer Grundlage einer angemessenen Bewertung der gemeinwirtschaftlichen Belastung der Bahn gemacht werden kann. Denken Sie ebenso an das Gutachten des Wissenschaftlichen .Beirates des Bundesverkehrsministeriums über die Straßenkostenanlastung, über diese ganzen Zinstheorien. Sie müssen mir recht geben — man mag zu den Dingen stehen, wie man will —: Das Ganze ist noch nicht so ausgegoren, daß wir es zur Grundlage einer gesetzgeberischen Arbeit haben machen können. Der Finanz-und Steuerausschuß hat daher, nachdem wir im Verkehrsausschuß drei Monate darüber diskutiert haben, das ganze Gutachtenmaterial sehr folgerichtig zur Seite gelegt und gesagt: Wir wollen an die praktische Arbeit gehen; das andere Material ist noch nicht ausgereift.

    (Abg. Körner: Das war die einzige Rettung!)

    Die dritte Voraussetzung für das gedeihliche Zusammenarbeiten mit dem Bundesverkehrministerium ist Klarheit darüber, welche Absichten in der Bundesregierung und im Bundesverkehrsministerium auf den verschiedenen Gebieten der Verkehrsneuordnung bestehen. Es trifft nicht zu, daß wir ein Gesamtprogramm zur Verkehrsneuordnung vorliegen haben. Bisher liegen uns nur das Verkehrsfinanzgesetz, das sogenannte Straßenentlastungsgesetz und ein Personenbeförderungsgesetz vor. Alles andere bewegt sich in allgemein gehaltenen Deklamationen. Es ist für uns, den Bundestag, zweifellos nicht ganz einfach, jetzt finanzpolitische, steuerpolitische Entscheidungen zu treffen, ohne zu wissen, welche Absichten auf den anderen Gebieten bestehen. Ich denke z. B. an die Frage der Investitionen sowohl bei der Straße als auch bei der Bahn. Ich denke an das Problem der Organisation der Bahn, ich denke an die Tarifmaßnahmen und auch an die Frage, welche Lastzug-längen und Lastzuggewichte in Zukunft zugelassen sein sollen. Für uns als Parlament gehören alle diese Teile einer Verkehrsneuordnung zusammen. Wir können eine sinnvolle Neuordnung nur dann zustande bringen, wenn alle Maßnahmen wie Zahnräder ineinandergreifen. Wir vermissen aber ein klares Ineinandergreifen des Gesamtprogramms des Bundesverkehrsministeriums.
    Ich habe das Straßenentlastungsgesetz erwähnt und möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, daß ein maßgeblicher Arbeitskreis meiner Fraktion einen sehr eindeutigen Beschluß gefaßt hat, daß die Beförderungsverbote des Straßenentlastungsgesetzes auf eine Unterstützung meiner Fraktion nicht rechnen können. Ich möchte von mir aus nur versichern, daß Beförderungsverbote zwar ein bequemer Weg sind, zu einer Verkehrsordnung zu kommen, aber dieser Weg ist der unorganischste und muß deshalb unvermeidlich mit besonderen Gefahren verbunden sein.
    Aber noch ein anderes zu dem Thema: Welche Ladegefäße sollen in unserem Straßenverkehr in Zukunft zugelassen werden? Wir sind uns völlig darüber einig, daß wir zu einer Beschränkung kommen müssen, und die heutigen Auswüchse und Übertreibungen müssen so schnell wie möglich beseitigt werden. Aber auch dieses Thema „Neuregelung der Ladegefäße" ist ein wesentlicher Bestandteil eines Gesamtprogramms zur Neuordnung unseres Verkehrswesens. Schon aus diesem Grunde wäre es meines Erachtens nicht vertretbar — nachdem der Bundestag so eindeutig seinen Willen zu erkennen gegeben hat, ein Gesamtneuordnungsprogramm durchzuziehen —, wenn jetzt der Bundesverkehrsminister diesen Teil des Gesamtprogramms auf dem Verordnungswege unter Ausschaltung des Bundestages allein lösen würde.
    Es kommt dazu, daß in dem Gesetz zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr bereits ein konkreter Vorschlag zu dieser Spezialfrage gemacht und dem Bundestagsausschuß für Verkehrswesen überwiesen worden ist. Ferner kommt hinzu, daß die Bundesregierung am 25. Februar 1954 dem Bundestag ein Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu einem internationalen Abkommen über den Straßenverkehr zugeleitet hat, in dem auch die Frage der Zulassung der Ladegefäße ausdrücklich geregelt worden ist.
    Mit aus diesen Gründen möchte ich, nachdem das bereits einmal im Verkehrsausschuß und auch im Finanz- und Steuerausschuß von den Vertretern aller Fraktionen zum Ausdruck gebracht worden ist, nochmals betonen, daß eine Ausschaltung des Parlaments bei der Regelung dieser Frage einer — na, ich möchte es einmal sehr brutal ausdrücken und bitte das Wort mit dem nötigen Vorbehalt aufzunehmen — Brüskierung des Parlaments gleichkommen müßte.
    Nun werden Sie mir gestatten, zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Verkehrsfinanzgesetzes doch einmal ganz offen die Frage aufzuwerfen, ob die parlamentarische Initiative aus den Reihen der CDU/CSU auf dem Gebiet der Verkehrsneuordnung ihre Berechtigung gehabt hat oder nicht. Ich persönlich würde heute genau so handeln wie vor einem Jahr. Wir haben nun einmal als Parlament das Recht zur gesetzgeberischen Initiative, und von diesem Recht sollen wir dann Gebrauch


    (Müller-Hermann)

    machen, wann es uns notwendig erscheint. Wir haben schließlich die einzige Möglichkeit, der Macht, die durch die Bürokratie der Exekutive verkörpert ist, ein wirkungsvolles Gegengewicht entgegenzusetzen, indem wir eben von diesem Recht der parlamentarischen gesetzgeberischen Initiativen im gegebenen Fall Gebrauch machen.
    Ich möchte meinen, daß auch eine Verpflichtung zu dieser parlamentarischen Initiative bestanden hat, eben weil ausreichende und umfassende Regierungsvorlagen fehlten. Wir sind uns mit dem Herrn Bundesverkehrsminister und bestimmt mit der gesamten Bundesregierung völlig einig in der Zielsetzung. Wir wollen eine Gesundung der Bahn erreichen, wir wollen vernünftige Verhältnisse auf der Straße schaffen, und wir wollen eine gedeihliche Zusammenarbeit der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserweg.
    Der wesentliche Unterschied zwischen den Auffassungen und den Konzeptionen des Bundesverkehrsministeriums und der Alternativvorlagen ist der, daß in den Alternativvorlagen der Versuch gemacht wird, die notwendigen Maßnahmen elastisch und biegsam zu gestalten, während auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums mehr die Neigung besteht, mit unmittelbaren und daher unorganischen staatlichen Eingriffen einen Zustand zu schaffen, den man nach der vorausgegangenen Entwicklung eben nicht von heute auf morgen, sondern nur auf dem Wege einer zielbewußten, aber elastischen und biegsamen Verkehrspolitik herstellen kann. Ich bin nach wie vor der Auffassung, daß wir zwar darangehen sollten, sofort offensichtliche Mißstände abzustellen, daß wir aber, statt mit einer Art Holzhammermethode vorzugehen, doch den elastischen Weg einer kontinuierlichen Entwicklung beschreiten sollten, um das Ziel zu erreichen, das uns allen vorschwebt. Die Alternativvorlagen sind nichts anderes als eine Diskussionsgrundlage. Mir liegt völlig fern, hier irgendwelche Privilegien für mich in Anspruch zu nehmen oder rechthaberisch auf den Vorlagen zu bestehen. Es wird heute so viel von den Interessenten gesprochen. Es schiene mir gerade in Anbetracht der Situation im Bereich des Verkehrs das Allerverkehrteste und das „Interesse" das Gefährlichste zu sein, unbedingt recht haben zu wollen.
    Nun zu der Frage: Ist das von uns verabschiedete Verkehrsfinanzgesetz mit den Ergänzungswünschen, die heute interfraktionell noch an uns herangetragen werden, ein schlechtes Gesetz, ein verwässertes Gesetz, wie das mitunter in der Presse anklingt? Ich glaube, es ist ein im Grunde richtiges Gesetz. Ich möchte den Dank wiederholen, den der Kollege Schmidt hier bereits an die Vertreter der Ministerien und insbesondere an die Vertreter des Bundesfinanzministeriums für die verschiedenen Formen der technischen Hilfe ausgesprochen hat, die sie uns gewährt haben, um ein solches Gesetz zustande zu bringen. Das Gesetz bringt zweifellos schwere Härten mit sich. Man spricht heute davon, diese 450 Millionen DM könnten doch unter keinen Umständen zu preislichen Auswirkungen führen. Ich möchte mich einer derartigen Argumentation nicht so ohne weiteres anschließen. Ich bin fest davon überzeugt, daß eine Belastung der Wirtschaft oder bestimmter Teile der Wirtschaft mit 450 Millionen DM nicht nur durch bisher erzielte Überschüsse aufgefangen werden kann, sondern daß sich ganz natürlicherweise gewisse preisliche
    Auswirkungen ergeben werden. Wir haben daher die Verpflichtung, die Lage sehr sorgfältig zu prüfen und zu überwachen und durch weitere Maßnahmen zu versuchen, einer solchen Entwicklung vorzubeugen und sie aufzufangen. Wir dürfen immerhin nicht vergessen, daß das Verkehrsfinanzgesetz seit langen, langen Jahren das erste Gesetz ist, das wir verabschieden, das wesentliche zusätzliche Belastungen der Wirtschaft bringt. Diese Tatsache zwingt uns, wie ich meine, alle dazu, behutsam und vorsichtig zu Werke zu gehen und nicht mit überstürzten und vielleicht allzu leichtfertigen Beschlüssen eine Belastung vorzusehen, die eben nicht, oder nur sehr schwer, ohne Schwierigkeiten verkraftet werden kann. Wir werden daher die weitere Entwicklung, die durch dieses Gesetz ausgelöst wird, beobachten und nach einiger Zeit überprüfen müssen, inwieweit das Gesetz eventuell in bezug auf eine verstärkte oder eine verminderte Belastung reformbedürftig ist.
    Nun darf ich mir erlauben, einmal elf Punkte kurz aufzuführen, die meines Erachtens mit Hilfe dieses Verkehrfinanzgesetzes erreicht werden: Einmal eine Annäherung der Startbedingungen zwischen Schiene und Straße. Zum zweiten eine gerechte Besteuerung der schwerlastigen Fahrzeuge, die bisher zweifellos zu gut weggekommen sind, und die Vermeidung eines Knicks in der Kraftfahrzeugsteuer. Zum dritten die Unterstreichung der Tendenz, vom Anhänger ab- und nach Möglichkeit zu einer Beschränkung oder Einengung des Anhängerverkehrs zu kommen und dafür mehr den Sattelschlepper zu fördern. Wir kommen viertens zu einer angemessenen steuerlichen Sonderbelastung des Werkfernverkehrs. Wir kommen fünftens zu einer Angleichung der Steuerbelastungen beim Vergaser und beim Dieselkraftstoff.
    Wir gehen sechstens zu auf eine Ablösung der Kraftfahrzeugsteuer für die Personenkraftwagen, und wir werden gerade diesem Projekt einer völligen Beseitigung der Kraftfahrzeugsteuer für die Personenkraftwagen wieder nähertreten, sobald die Finanzreform durchgezogen und die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer geworden ist.
    Siebtens kommen wir nicht zu einer Begünstigung, aber mindestens zu einer Nichtschlechterstellung der öffentlichen Verkehrsbetriebe. Mir scheint gerade diese Tatsache von einer nicht zu unterschätzenden verkehrspolitischen Bedeutung. Denn wenn wir heute über die Erhöhung der Dieselölpreise und über die Kraftfahrzeugsteuererhöhung hinausgehende Belastungen gerade der öffentlichen Betriebe vornehmen, wird sich das bei der Situation dieser Unternehmen in einer Anhebung der Tarife auswirken müssen, die wiederum die Förderung des Übergangs zu individuellen Verkehrsmitteln zur Folge haben wird, und wir wissen, daß die weitere Förderung der Benutzung von Rädern, Krädern, Mopeds, Pkws usw. gerade in den geschlossenen Ortschaften die verkehrspolitische Situation weiter erschwert.
    Mit Hilfe dieses Gesetzes kommen wir achtens zu einer Art von Aufgabenteilung, indem wir den Nahverkehr auf der Straße von weiteren steuerlichen Belastungen ausnehmen, dafür auf der anderen Seite den Kohlenverkehr auf ,der Straße einer besonderen steuerlichen Belastung unterziehen. Wir kommen damit in der verkehrspolitischen Tendenz einem sehr vernünftigen Ziel nahe, nämlich den Kraftverkehr nach Möglichkeit in den Nahbereich, in den Flächenverkehr einfließen zu


    (Müller-Hermann)

    lassen und den Massentransport auf weite Entfernungen nach Möglichkeit der Bahn zuzuführen.
    Das Neunte, was wir mit diesem Gesetz erreichen, ist, daß der Bundesbahn für ihre Modernisierung und Rationalisierung auf dem Wege der Vorfinanzierung ein Betrag von 1,5 Milliarden DM, und das Zehnte, daß für die nichtbundeseigenen Bahnen ein Betrag von 100 Millionen DM zur Verfügung gestellt wird.
    Wir kommen elftens mit Hilfe dieses Gesetzes und, wie ich hoffe, des interfraktionellen Zusatzantrags dazu, daß in einem möglichst hohen Umfang auch für den Ausbau unseres Straßennetzes Mittel zur Verfügung gestellt werden. Meine Damen und Herren, wenn der Versuch gemacht wird, so zu tun, als ob nach den Beschlüssen der zweiten Lesung oder auch nach den Beschlüssen des Finanz-und Steuerausschusses für den allgemeinen Straßenausbau nichts mehr übrigbliebe, so muß man dem doch sehr energisch entgegentreten. Wir werden mit Hilfe dieses Gesetzes einen Betrag von etwa 450 Millionen DM zusammenbringen, und zwar im 'ersten Jahr des Bestehens dieses Gesetzes, wenn man in den bisherigen Zahlenaufstellungen vor allem noch folgende Tatsache berücksichtigt. Nicht berücksichtigt 'worden ist bisher, daß dem Bund auch Mehreinnahmen aus der Anhebung des Diesel- und Benzinkraftstoffpreises von Bereichen der Wirtschaft außerhalb der Kraftverkehrswirtschaft zufließen. Wir werden mit Hilfe einer gewissen Form von Zweckbindung — ich möchte diesen Ausdruck nach Möglichkeit vermeiden — die Gewähr dafür erhalten, daß der Zweck dieses Gesetzes erreicht wird, nicht nur der Bahn, sondern tatsächlich auch dem Straßenbau in einem erheblichen Umfang Mittel zuzuführen.
    Der Herr Kollege Schmidt hat sich auch über die Situation der Bundesbahn verbreitet, der wir natürlich mit diesem Gesetz mittelbar auch helfen wollen.' Ich darf, wenn Herr Präsident gestatten, hier mal einige Zeilen aus der neuesten Ausgabe des Internationalen Archivs für das Verkehrswesen zur Verlesung bringen. In dieser Ausgabe wird die Situation der Bundesbahn meines Erachtens in einer sehr klaren und eindeutigen Weise gekennzeichnet. Es wird vorausgeschickt, daß es selbst in einem Konjunkturjahre nicht gelingen würde, die Bundesbahn allein mit Hilfe dieses Gesetzes aus ihrer jetzigen Finanzmisere herauszubringen. Es heißt dann aber weiter:
    . . . dann zeigt es sich auch, daß eine finanzielle Gesundung der Eisenbahn auf der Einnahmenseite nicht mehr zu erwarten ist. Auch die Verkehrsgesetze werden nicht mehr so viel Verkehr bringen, daß ein solches Defizit noch ausgeglichen werden kann.
    Der Rückblick der Bundesbahn läßt so auch erkennen, daß im Jahre 1954 die Kostenseite stärker expandiert hat wie die Einnahmenseite. Vor allem gilt dies von der mehrfachen Erhöhung der Personalkosten, die im Jahre 1954 erst mit ihrer vollen Last die Bundesbahn trafen. Die Entlastung aus der planmäßig fortschreitenden Personalverminderung — es wurde der Personalbestand immerhin um 16 000 Köpfe verringert — war zwar spürbar, konnte aber auch nicht annähernd einen Ausgleich für das Ansteigen der Ausgaben je Kopf bringen. Auch bei den Sachkosten des laufenden Betriebes wurden die Rationalisierungserfolge durch Kostensteigerungen, vor allem bei Kohle
    und Eisen, überdeckt. Das alles sind Momente, die auf die Bundesbahn von außen zukommen und gegen die sie sich deshalb nicht wehren kann. Ihr Trachten muß deshalb darauf gerichtet sein, an anderer Stelle Einsparungen vorzunehmen.
    Im Grunde bedarf die Bahn . . . einer durchgreifenden Rationalisierung und Modernisierung. Voraussetzungen hierfür aber sind Investitionen. Die Rationalisierungsreserven, die im Organisatorischen liegen, sind bereits ausgeschöpft. Die Bundesbahn muß deshalb auf einen Stand gebracht werden, der ihr zumindest erlaubt, die vollen Abschreibungen zu verdienen. Das aber ist nicht möglich, solange sie über politische Lasten ständig finanziell ausgehöhlt wird. Es hat in Deutschland kaum ein Wirtschaftsunternehmen gegeben, das seinen Wiederaufbau betreiben und gleichzeitig hohe Dividenden bezahlen konnte. Man sollte deshalb ein solches Wunder auch nicht von der Bundesbahn erwarten. Der Bund muß einige Jahre diese Last von der Schulter der Bundesbahn nehmen, damit diese ihren technischen und organisatorischen Apparat auf einen modernen Stand bringen kann. Solange der Eigentümer der Bundesbahn, d. h. der Bund, eine entsprechende Einsicht nicht nach außen hin zu erkennen gibt, kann er auch nicht erwarten, daß von dritter Seite aus in Form von Anleihen und Krediten seiner Bundesbahn geholfen wird. Ohne die Aufnahme von Anleihen aber ist eine finanzielle und technische Gesundung der Bundesbahn nicht zu erreichen. Es liegen immerhin zwanzig Jahre Verschleißwirtschaft hinter ihr. Wie sollen unter solchen Umständen die normalen Abschreibungen ausreichen, um die dadurch entstandenen Verluste wieder auszugleichen? Das läßt sich nur durch die Zuführung zusätzlichen Kapitals erreichen. Der Kapitalmarkt bietet hierfür jetzt wieder Chancen. Es ist deshalb an der Zeit, die Kreditfähigkeit der Bundesbahn wiederherzustellen, wozu in erster Linie gehört, daß sich der Bund selbst als ein pflichtbewußter Eigentümer erweist.
    Meine Damen 'und Herren, diesen Ausführungen des Archivs für Verkehrswesen ist tatsächlich nur sehr wenig hinzuzufügen. Mein Antrag, 'der Bundesbahn die 'betriebsfremden Lasten im Haushalt abzunehmen, ist nur die Konsequenz aus einer richtigen Beurteilung der Bahn.
    Wir wissen aber — abgesehen davon, daß eine Modernisierung der Anlagen der Bahn notwendig ist, um Verkehr von dem Kraftverkehr zurückzugewinnen —, daß sich auch die Bundesbahn selbst in ihrer Aufgabenstellung konzentrieren muß. Die Bundesbahn muß sich auf die Aufgaben konzentrieren, die auch im Zuge der weiteren technischen Entwicklung bahneigen sind bzw. bei denen eine Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Straße auch in Zukunft bestehen wird. Die Bundesbahn muß sich deshalb selbst von bestimmten Aufgaben entlasten, die vom Kraftwagen besser und rationeller bewältigt werden können als von ihr. Ich will mich hier bei dieser Debatte nicht auf Einzelheiten einlassen.
    Wir werden deshalb — Herr Kollege Jahn hat dieses Thema bereits angeschnitten — auch dazu kommen müssen, die Gemeinwirtschaftlichkeit der Bundesbahn in bestimmten Relationen zu über-


    (Müller-Hermann)

    prüfen und uns zu fragen, ob nicht der Bahn gewisse gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen abgenommen werden müssen.
    Aber, meine Damen und Herren, was mir noch wesentlicher erscheint, um eine Gesundung der Bahn herbeizuführen, ist eine Umstellung auch im Denken der Bahn selbst. Herr Kollege Schmidt hat bereits darauf hingewiesen, daß die Bahn Kaufleute und kaufmännisches Denken braucht. Die Bahn verfügt über ausgezeichnete Juristen, über ausgezeichnete Techniker und Verwaltungsfachleute. Aber sie verfügt über zuwenig Kaufleute, die in der Lage sind, sie auf die heutige Konkurrenzsituation umzustellen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    In diesem Zusammenhang werden wir uns — wie ich hoffe, recht bald — auch über ,die Frage der Organisation der Bahn unterhalten müssen. Nach meinem Dafürhalten gehört an die Spitze der Bahn ein verantwortlicher Generaldirektor, es gehört an die Seite dieses Generaldirektors ein möglichst unabhängiger, von erstklassigen Experten besetzter Verwaltungsrat, und es gehört, damit die Bahn ein kaufmännisches Denken praktizieren kann, dazu auch eine gewisse Unabhängigkeit von den politischen Instanzen, d. h. insbesondere vom Bundesverkehrsministerium.
    Vielleicht gestatten Sie mir, da mir ja mitunter der Vorwurf gemacht wird, ich sei so besonders bahnfeindlich eingestellt, darauf hinzuweisen, daß ich in engster Zusammenarbeit mit einer ganzen Reihe von Bahnexperten stehe und daß bei den verschiedenen Diskussionen, die ich im Laufe der letzten Monate geführt habe, mir keine oder kaum eine soviel Freude bereitet hat wie eine in Frankfurt geführte Diskussion mit dem Gesamtvorstand der Eisenbahnergewerkschaft.
    Ich darf hier vielleicht einmal ein Schreiben an mich zitieren, das ein Mann mir hat zukommen lassen, der über 30 Jahre in einer der wichtigsten Stellen der ehemaligen Reichsbahn gestanden hat. Er schreibt mir — wenn ich das mit Zustimmung des Herrn Präsidenten verlesen darf —:
    Die Eisenbahn ist ein Körper eigener Art, der sich nicht gern in die Karten sehen läßt. Aber je länger, desto mehr bildet sich bei den Außenstehenden das Gefühl, daß etwas Grundlegendes nicht mehr stimmt und daß die Leitung nicht die Kraft aufbringt, das entscheidend Neue anzusetzen, das der Bahn eine fernere Zukunft sichert. Es fehlt nicht an sehr bedenklichen Anzeichen dafür, daß die Überzeugung von dem, was nottut, ja, die Bereitwilligkeit zu Opfern
    — jetzt bitte ich mal aufzumerken —
    in den mittleren und unteren Kreisen der Eisenbahnerschaft stärker ist als oben. Zu sehr herrscht in der Führung der Bundesbahn ein Traditionalismus, der die goldene Vergangenheit in eine Zukunft hinüberzuretten versucht, für die sie nicht mehr paßt. Die möglichst innige technische Verschmelzung mit der Straße blieb jahrzehntelang unentwickelt. Für die Elektrifizierung aus dem Landesnetz, wie sie sich auf der ganzen Welt vollzieht, fehlen ernste Ansätze. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, wie sie das Gesetz ,auferlegt, werden über Gebühr ausgespielt und bilden einen Wandschirm. hinter dem man sich ebensogut bergen wie verstecken kann. Die Überzeugung, daß viele kleine Bahnhöfe ihre Existenzberechtigung verloren haben, ist auch in Kreisen der Eisenbahn weit verbreitet. Die Bahn muß in Zukunft Betätigungsformen finden, die ihrem Personal eine sichere Existenz gewähren, ohne dessen Kräfte über Gebühr zu beanspruchen. Wir wissen, 'daß es ein langer und dornenvoller Weg ist, aber es muß endlich damit ein Anfang gemacht werden.
    Die Eisenbahn fühlt sich noch immer als eine Gemeinschaft durchaus eigenen Rechts, eigener Verantwortung und eigener Vollmacht mit dem Anspruch, das ganze Verkehrswesen zu Lande führend zu beeinflussen. Sie hat aber heute im Verkehrswesen die Stellung nicht mehr, die ihr früher diesen Rang sicherte. Es wird die unabdingbare Aufgabe jetzt des Gesetzgebers sein, im weiteren Verlauf darüber zu wachen, daß der Durchbruch zu neuen Formen nicht steckenbleibt.
    Herr Kollege Jahn, Sie sehen mich prüfend an. Ich hoffe, daß dieser Brief eines alten Eisenbahners auch von Ihnen gebilligt und unterstützt wird und daß wir mit Hilfe dieses Parlaments und gemeinsam mit der Bundesbahn neue Formen finden, die der Bundesbahn und den Bediensteten der Bundesbahn ihre Zukunft sichern.
    Wenn Herr Kollege Jahn hier heute über die Überlastung des Personals auf Lastkraftwagen und Omnibussen gesprochen hat, so ist ihm sicherlich in vielen Fällen recht zu geben, obwohl — wie ich hier wenigstens am Rande einflechten muß — die Statistiken Übermüdung als Unfallursache nur zu einem minimalen Prozentsatz angeben. Vielleicht setzt sich aber Herr Kollege Jahn auch einmal mit der ÖTV in Verbindung; denn was er hier zum Ausdruck gebracht hat, war immerhin ein ziemlich deutlicher Vorwurf gegenüber seiner Konkurrenz zur Eisenbahnergewerkschaft, nämlich der Gewerkschaft ÖTV.
    Aber, Herr Kollege Jahn, wir werden uns ja, wie ich hoffe, auch einmal über die Arbeitszeitbedingungen bei der Bundesbahn unterhalten können und müssen. Ich weiß aus vielen persönlichen Gesprächen, 'daß auch hier heute noch Härten und Unzumutbarkeiten bestehen, die wir so schnell wie möglich abstellen müssen. Meine persönliche Meinung geht dahin, daß wir erst im Zuge der Modernisierung und der Rationalisierung die Voraussetzungen schaffen, auch bei der Bundesbahn selber Arbeitszeitbedingungen einzuführen, wie sie dem heutigen Stand unserer Sozialpolitik entsprechen.
    Nun darf ich noch einige Worte zu dem Thema Tarifpolitik sagen. Wir werden nach der Verabschiedung des Verkehrsfinanzgesetzes der Frage der Gesundung der Bundesbahn unsere Aufmerksamkeit widmen müssen und insbesondere auch der Frage der Tarifpolitik; denn nur über die Tarifpolitik ist eine vernünftige Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsträgern möglich. Zum andern machen die Belastungen, die wir mit diesem Verkehrsfinanzgesetz beschließen, im Straßenverkehr eine Anpassung der Tarife unbedingt notwendig. Ohne mich hier jetzt auf Einzelheiten einzulassen, möchte ich auf die konkreten Vorschläge hinweisen, die in der Drucksache 615 zum Thema Tarifpolitik bereits von mir gemacht worden sind. Diese Vorschläge gehen letzten Endes darauf hinaus, in


    (Müller-Hermann)

    Anlehnung an die effektiven Selbstkosten der Verkehrsträger selbständige Eisenbahn- und Kraftwagentarife zu schaffen.
    Ich möchte auch noch ein paar Worte zu dem Thema Unfallbekämpfung anfügen, ohne aber dieses Thema hier zu vertiefen. Wie Sie wissen, ist im Rahmen der Alternativvorlagen dem Bundestag eine Vorlage über die Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr zugeleitet worden. Ich bedauere immer wieder, daß der Verkehrsausschuß des Bundestages wegen Überlastung mit anderen Aufgaben bisher nicht dazu gekommen ist, gerade dieses Gesetz zur Unfallbekämpfung zu behandeln und zu verabschieden.

    (Abg. Rümmele: Nach Ostern!)

    Immerhin darf ich ohne eine Überheblichkeit feststellen, daß der Herr Bundesverkehrsminister in seinen eigenen Vorarbeiten und Vorschlägen einen großen Teil dieser Vorschläge — ich sage ausdrücklich nicht: übernommen, denn wahrscheinlich haben ähnliche Vorstellungen auch bei ihm bereits vorher bestanden — verankert hat. Es scheint mir, als ob wir verhältnismäßig schnell zu einer Übereinstimmung über wirksame Maßnahmen zur Unfallbekämpfung kommen könnten. Nur soll man endlich auch auf diesem Gebiet aufhören mit der ständigen Abhaltung von Konferenzen, mit der Herausgabe von Broschüren und Denkschriften, sondern endlich einmal zu konkreten Maßnahmen kommen.
    Meine Damen und Herren! Eine wirksame Unfallbekämpfung scheitert zu einem großen Teil leider - ich bitte meine bayerischen Freunde, mir diese Ausführungen zu verzeihen — auch etwas an den Zuständigkeitsfragen, wie sie durch das
    Grundgesetz geschaffen sind. Zum Beispiel die Fragen der Verkehrspolizei und verschiedene andere Ordnungsmaßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Länder, und es ist nicht ganz einfach, hier eine Koordinierung zu erreichen.
    In Anbetracht der außerordentlich ernsten Situation, der wir gegenüberstehen, bei einer Zahl von 12 000 bis 13 000 Verkehrsunfalltoten im Jahr scheint es mir wichtig zu sein, daß der Herr Bundeskanzler selbst seine persönliche Autorität mit einschaltet, um gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder zu Entscheidungen zu kommen, die wirksame Abhilfe dort schaffen, wo eine wirksame Abhilfe möglich ist. Wir wissen, daß die Hauptursachen für die Unfälle in der Disziplinlosigkeit, in der Rücksichtslosigkeit, in der Umgehung und Übertretung von bestehenden Vorschriften liegen; deshalb sollten wir tatsächlich einmal den Versuch machen, einen vielleicht in dieser Frage überspitzten Föderalismus zu überwinden, indem die verantwortlichen Führer des Bundes und der Länder sich zusammensetzen und ihre Autorität gemeinsam für schnelle und durchgreifende Maßnahmen einsetzen.
    Aber, meine Damen und Herren — und damit komme ich zum Schluß meiner Ausführungen —: die wirksamste Form der Unfallbekämpfung ist und bleibt der Ausbau unseres Straßennetzes. Sie wissen, daß ich bereits bei der zweiten Lesung einen Appell an das Hohe Haus gerichtet habe, uns doch einmal unter Überwindung formaler Bestimmungen und herkömmlicher Prinzipien zusammenzufinden in dem gemeinsamen Bemühen, das Äußerste dazu beizutragen, daß für den Straßenbau etwas geschieht; und es scheint mir wichtig zu sein, wenn wir heute der Kraftverkehrswirtschaft eine Belastung von 450 Millionen DM zumuten, daß wir diesem Teil der Wirtschaft zugleich eine Gewähr dafür bieten, daß die Mittel auch für den Zweck verwandt werden, mit dem wir für die Belastung argumentieren. Aus diesem Grunde freue ich mich, daß es gelungen ist, zum mindesten in den Reihen der Koalition und nicht zuletzt durch das Zureden auch des Herrn Bundeskanzlers, einen Antrag zustande zu bringen, der praktisch die Bindung der Mittel für Verkehrszwecke im Gesetz sicherstellt.
    Ich weiß, daß damit allein das Problem nicht gelöst ist, daß wir auf dem Gebiete des Straßenbaues auch zu einer Vorfinanzierung mit Hilfe des Kapitalmarktes kommen müssen, daß wir das Problem lösen müssen, wie wir den schwächeren Baulastträgern Hilfestellung geben, den Baulastträgern wie den Gemeinden und den Landkreisen, die bereits heute den größten Teil der Straßenbauausgaben tragen, ohne irgendwelche spezifischen Einnahmen von den Straßennutzern zu haben, während sich gerade durch dieses Verkehrsfinanzgesetz, verstärkt durch die Finanzreform, die Mittel mehr und mehr in der Hand des Bundes konzentrieren. Wir werden also, Herr Bundesfinanzminister, ob es Ihnen gefällt oder nicht, im Laufe der nächsten Zeit an die Prüfung der Frage herangehen müssen, inwieweit von seiten des Bundes den schwächeren Baulastträgern Hilfestellung bei der Lösung ihrer Straßenbauprobleme gegeben werden kann. Aber wir sollten heute, meine Damen und Herren — und damit möchte ich meine Ausführungen zu diesem Verkehrsfinanzgesetz schließen —, einmütig sein in dem Bemühen, zur Beseitigung der Hauptunfallgefahrenpunkte und zu einer wirksamen Unfallbekämpfung die Mittel, die wir aus diesem Verkehrsfinanzgesetz gewinnen, soweit sie nicht für die Sanierung der Bundesbahn eingesetzt werden m ü s s en, effektiv dem Straßenbau zugute kommen zu lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)