Rede:
ID0207406800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2074

  • date_rangeDatum: 18. März 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1955 4053 74. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. März 1955. Änderungen der Tagesordnung . . 4054 B, 4084 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4054 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 4054 C Dr. Mommer (SPD) 4055 A Vizepräsident Dr. Jaeger 4084 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4087 A Geschäftliche Mitteilungen 4054 C, 4060 B, 4077 A Mitteilung über Beantwortung ,der Kleinen Anfragen 100 und 161 (Drucksachen 738, 1277; 1226, 1276) 4054 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 573, 614); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1252, Umdrucke 310 bis 315, 317 bis 333) . . . 4056 B, 4087 ff. Kriedemann (SPD) 4056 B Mauk (FDP) . . . . 4057 C, 4062 B, 4069 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4057 D, 4066 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 4058 A, 4061 C, 4068 D Körner (GB/BHE) . 4059 D, 4066 D, 4077 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) . 4060 B, 4077 A Schlick (CDU/CSU) 4060 D Donhauser (CDU/CSU) . . . 4061 B, 4077 C Krammig (CDU/CSU) . . . 4062 A, 4070 D Glüsing (CDU/CSU) 4062 B Heye (CDU/CSU) 4063 B Brück (CDU/CSU) 4064 A Dr. Gülich (SPD) 4064 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4065 B, 4067 A Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 4067 B zur Sache 4074 D Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung . . . 4067 B, D zur Abstimmung 4068 B, D Neuburger (CDU/CSU) . . 4070 C, 4078 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4071 A, 4075 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 4071 D, 4078 B Dr. Bleiß (SPD) 4074 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 4076 C Abstimmungen . . . 4068 A, B, 4069 A, 4070 C, 4071 B, 4078 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1251) 4079 B Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 4079 B Beschlußfassung 4080 A Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244) 4080 B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Kommunalpolitik 4080 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft gegen den Abgeordneten Schmidt-Wittmack (Drucksache 1241) 4080 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 4080 C Beschlußfassung 4080 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55, Umdruck 305) 4080 D Fassbender (FDP), Berichterstatter 4080 D Elsner (GB/BHE) 4081 C Kriedemann (SPD) 4083 B Abstimmungen 4084 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4084 A Beschlußfassung 4084 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1260) 4084 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4084 B Zweite Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1053); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 1263) 4084 B Kalbitzer (SPD) 4084 C, 4086 B Mauk (FDP) 4084 C, 4086 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4085 A, 4086 A Krammig (CDU/CSU) 4085 B Abstimmung 4086 C Dritte Beratung vertagt 4086 D Nächste Sitzung 4086 D Anlage 1: Beurlaubte Abgeordnete . . . 4087 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 327) 4087 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 332) . . . 4087 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Brück u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 333) . . . 4087 C Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Krammig zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 313) . . . 4088 A Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 315) . . . 4088 A Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 319) 4088 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Bericht des 26. Ausschusses betr. Mühlenwirtschaft (Umdruck 305) 4089 A Anlage 9: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4089 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten Dr. Eckhardt Dr. Gille Wirths Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schmücker Dr. Atzenroth Brockmann (Rinkerode). Anlage 2 Umdruck 327 (Vgl. S. 4058 A, 4068 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Seidl (Dorfen), Meyer (Oppertshofen), Unertl, Lahr, Held und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 die folgende Ziffer la eingefügt: 1a. bei der Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten sowie von Vieh in Spezialfahrzeugen, wenn sich die Beförderung nicht über 100 Kilometer vom Standort aus erstreckt, auf 1 Pfennig je Tonnenkilometer; Bonn, den 17. März 1955 Dr. Horlacher Seidl (Dorfen) Meyer (Oppertshofen) Unertl Lahr Held Hepp Frau Geisendörfer Kemmer Geiger (München) Müller (Worms) Stiller Spies (Emmenhausen) Dr. Atzenroth Holla Klausner Wieninger Dr.Gleissner (München) Lücker (München) Dannemann Kahn Stahl Schuler Kramel Josten Miller Fuchs Bauer (Wasserburg) Wittmann Eberhard Anlage 3 Umdruck 332 (Vgl. S. 4056 B, 4069 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 nach dem Worte „Mineralbrunnen" den Zusatz: „und Tageszeitungen". Bonn, den 17. März 1955 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 333 (Vgl. S. 4064 A, 4068 A, 4069 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Kemper (Trier), Richarts, Günther, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Illerhaus, Hoogen, Dr. Serres, Solke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 a) Ziffer 2 Buchstabe b wie folgt geändert: b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder in einer Entfernung von 15 km entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, b) wird der letzte Satz wie folgt geändert: Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet, als Saarrandgebiet und innerhalb der 15-km-Zone entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) anzusehen sind. Bonn, den 18. März 1955 Brück Kemper (Trier) Richarts Günther Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Mühlenberg Frau Dr. h. c, Weber (Aachen) Illerhaus Hoogen Dr. Serres Solke Gibbert Holla Nellen Donhauser Teriete Oetzel Anlage 5 Umdruck 313 (Vgl. S. 4070 D, 4071 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Ziffer 5 neu eingefügt: 5. Inhaber von Betrieben, die Dieselmotoren herstellen, für die Menge des Gasöls, die zur Erprobung auf Prüfständen verbraucht wird. Bonn, den 17. März 1955 Krammig Anlage 6 Umdruck 315 (Vgl. S. 4069 D, 4070 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III - Änderung des Mineralölsteuergesetzes —1. Art. 1 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Das Mineralölsteuergesetz in der Fassung vom 21. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 234) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1 werden ersetzt 1. unter Nr. 1 Buchst. a die Zahl „27,—" durch „32,50", 2. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa, bb und ee jeweils die Zahl „14,85" durch „20,35", 3. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc und dd jeweils die Zahl „19,—" durch „24,50", 4. unter Nr. 1 Buchst. d die Zahl „6,30" durch „15,70", 5. unter Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst aa und bb jeweils die Zahl „0,—" durch . . „9,40", 6. unter Nr. 2 die Zahl „22,50" durch „27,—", 7. unter Nr. 6 Buchst. a die Zahl „10,—" durch „15,50", 8. unter Nr. 6 Buchst. b die Zahl „14,25" durch „19,75". 2. In Art. 3 wird Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg des Eigengewichts 1. für Leichtöle und für benzinhaltige Kraftstoffgemische 5,50 DM, 2. für Gasöle 9,40 DM, 3. für leichte Steinkohlenteeröle . 4,50 DM, 4. für Flüssiggas 5,50 DM. 3. In Art. 4 wird Abs. 3 wie folgt geändert: (3) Die Betriebsbeihilfe beträgt für je 100 kg des nachweislich für den begünstigten Zweck verwendeten Gasöls, jedoch mit der Einschränkung nach Absatz 4, 1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 . . 16,45 DM, 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 9,40 DM Bonn, den 17. März 1955 Mauk Frau Friese-Korn Lahr Dr. Preiß Stahl Dr. Siemer Anlage 7 Umdruck 319 (Vgl. S. 4069 C, 4071 B, 4078 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Stücklen, Rümmele, Dr. Willeke, Schlick, Körner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer Abschnitt IV c eingefügt: ABSCHNITT IV c Finanzierung des allgemeinen Straßenbaus Über den Haushaltsvoranschlag des Jahres 1955 hinaus ist das Mehraufkommen an Bundessteuern aus diesem Gesetz einschließlich des Zuwachses der folgenden Jahre für die Dauer von 14 Jahren dem allgemeinen Straßenbau zuzuführen, soweit es nicht für die in den Abschnitten IV, IV a und IV b festgelegten Aufgaben verwandt wird. Die Finanzierung eines langfristigen Straßenbauprogramms ist in einem besonderen Verkehrswegegesetz zu regeln. Dabei ist der Schwerpunkt auf solche Baumaßnahmen zu legen, von denen eine wirksame Verminderung der Unfälle im Straßenverkehr zu erwarten ist. Bonn, den 17. März 1955 Müller-Hermann Stücklen Rümmele Dr. Willeke Schlick Bauer (Wasserburg) Dr. von Buchka Dr. Dittrich Dr. Dollinger Fuchs Funk Geiger (München) Dr. Gleissner (München) Höcherl Kahn Kemmer (Bamberg) Klausner Lang (München) Lücker (München) Majonica Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Unertl Wieninger Körner Anlage 8 Umdruck 305 (Vgl. S. 4084 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55): Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Einleitung der Gesundung der Mühlenwirtschaft einen Gesetzentwurf zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität beschleunigt vorzulegen. Von der Beschränkung ausgenommen bleiben die Verfahren zur Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die angemessen zu berücksichtigen sind. Bonn, den 16. März 1955 Elsner Dr Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 291 (berichtigt) (Vgl. S. 4084 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: Antrag der Abgeordneten Dr. Adenauer, Sabaß, Dr. Kleindinst, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Zuschuß für die Erhaltung und Verbesserung des Städtischen Theaters und Orchesters der Stadt Bonn (Drucksache 1141) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Kulturpolitik. Bonn, den 15. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Müller-Hermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag auf Umdruck 319*) kommen wir an einen Kernpunkt des gesamten Verkehrsfinanzgesetzes, nämlich zu der Frage: Was soll mit den Mitteln geschehen, die durch dieses Gesetz aufgebracht werden? Mir scheint es wichtig zu sein, daß wir angesichts dieser nicht unerheblichen Belastung der Wirtschaft denjenigen, die diese Mittel aufzubringen haben, eine Gewähr dafür geben, daß sie auch für den Zweck verwandt werden, für den wir eine Begründung zum Gesetz geliefert haben. Ich bin der Meinung, daß die bisherigen Abschnitte IV, IVa und IVb diesen Anforderungen nicht genügen.
    Darf ich noch einmal die grundsätzliche Frage stellen: Was wollten wir mit dem Verkehrsfinanzgesetz erreichen? Zweierlei: einmal eine Annährung der Startbedingungen von Schiene und Straße und zum anderen die Möglichkeit, vermehrte Investitionsmittel in der Hand ides Staates zu konzentrieren, um unseren Verkehrsapparat zu modernisieren, der Bundesbahn zu helfen, aber auch für den Ausbau des Straßennetzes die Voraussetzungen zu schaffen.
    Was die Annäherung der Startbedingungen betrifft, so möchte ich sagen, daß das Verkehrsfinanzgesetz, wie es jetzt zustande gekommen ist, trotz der von allen Seiten vorgetragenen sicherlich be-
    *) Siehe Anlage 7.


    (Müller-Hermann)

    stehenden Mängel ein gutes Gesetz ist, ein Anfang, ein Teilstück, das sich einordnen muß in ein Gesamtneuordnungsprogramm für unser Verkehrswesen. Über die weiteren Maßnahmen, die nach dem Verkehrsfinanzgesetz getroffen werden müssen, werden wir uns noch sehr eingehend unterhalten.
    Nun die zweite Aufgabe dieses Gesetzes: Mittel bereitzustellen für den Ausbau unseres Verkehrswesens! Wir haben uns gestern hier in diesem Hause mit dem Herrn Bundesfinanzminister etwas darüber unterhalten, wieviel an Mehraufkommen aus diesem Gesetz zu erwarten ist. Auf Grund der effektiv ermittelten Zahlenunterlagen möchte ich davon ausgehen — wie ich annehme, auch in Übereinstimmung mit den Ministerien —, daß wir ein Mehraufkommen von etwa 460 bis 470 Millionen DM erwarten dürfen, wovon 30 bis 35 Millionen durch die Beschlüsse bezüglich einer Sonderübergangsregelung für die Anhänger abzusetzen wären.
    Meine Damen und Herren, wir legen in den zuletzt aufgerufenen Abschnitten dieses Gesetzes fest, daß für die Dauer von 10 Jahren der Deutschen Bundesbahn eine jährliche Spritze von 145 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden soll, für den gleichen Zeitraum ein Betrag von 10 Millionen DM für die nichtbundeseigenen Bahnen und für die Dauer von 14 Jahren ein Betrag von 115 Millionen DM für den Ausbau des Bundesbahnnetzes. Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht eine Anmerkung gegenüber Vorwürfen aus der Öffentlichkeit machen. Es wird uns vorgeworfen, wir finanzierten mit Hilfe dieses Gesetzes durch die Straße die Konkurrenz, die Bahn. Wenn wir der Bundesbahn auf diesem Gebiet eine Kreditspritze von rund 1,5 Milliarden DM zur Verfügung stellen, so tun wir das schon aus sehr vernünftigenÜberlegungen. Es geschieht einmal, um die Bahn modernisieren und konkurrenzfähig machen zu können. Ich halte es auch für durchaus berechtigt, daß diese Übertragung von Mitteln aus einem Gesetz erfolgt, das eine Belastung des Straßenverkehrs bedeutet, einfach aus der Überlegung, daß die Bundesbahn gewisse gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen hat und behalten soll, die der Straßenverkehr nicht hat und für die, wenn wir eine Angleichung der Startbedingungen erreichen wollen, ein Ausgleich, ein Äquivalent geschaffen werden muß. Ich sehe gerade in dieser Mittelübertragung an die Bahn eine Form, diesen Ausgleich zu vollziehen.
    Theoretisch bleibt, auch wenn wir die Beträge an die Bundesbahn und an die nichtbundeseigenen Eisenbahnen absetzen, bereits im ersten Jahr des Inkrafttretens des Gesetzes ein Betrag von rund 300 Millionen DM für den Straßenbau übrig. Das hat, wie gesagt, insofern eine theoretische Bedeutung, als einzelne Abschnitte des Gesetzes erst einen bzw. zwei Monate später in Kraft treten und damit sich das Gesamtaufkommen im ersten Jahr entsprechend verringert.
    Es kommt hinzu, daß ein Betrag von 90 Millionen DM über die Kraftfahrzeugsteuer den Ländern zufließt, zumindest solange die Kraftfahrzeugsteuer eine Ländersteuer bleibt. Wir haben leider von dieser Stelle aus keine Möglichkeit, Einfluß darauf zu nehmen, daß die Länder diese Mittel effektiv dem Straßenbau zuführen. Wir haben nur die Möglichkeit, in Form einer Entschließung die Länder aufzufordern, dementsprechend zu verfahren. Wir werden das auch tun, und mein Appell geht insbesondere an die Haushaltsberater in den Landtagen, sich des Mehraufkommens, das ihnen aus diesem Gesetz zufließt, anzunehmen.
    Das Thema Unfallbekämpfung steht heute mit vollem Recht häufig im Vordergrund der berlegungen der Öffentlichkeit und auch im Vordergrund unserer eigenen Bemühungen. Die Zahl von 13 000 Toten durch den Verkehr ist eine ernste Mahnung an dieses Haus, etwas Entscheidendes zu tun, um mit wirksamen Mitteln Unfallbekämpfung zu betreiben. Wenn wir gerade aus neuen Statistiken erfahren, daß ein Viertel aller Sterbefälle in der Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren seine Ursache in Verkehrsunfällen hat, dann beweist das ganz besonders unsere Verpflichtung, die wir hier zu sehen haben. Sie ergibt sich aus der Zahl von 2283 Verkehrstoten in der Altersgruppe von 15 bis 25 Jahren im Jahre 1953. Es ist sehr interessant, die Statistiken weiter zu verfolgen und festzustellen, daß über 80 % der Unfalltoten in dieser Altersgruppe Radfahrer und Motorradfahrer gewesen sind. Angesichts dieser Zahlen scheint es mir wirklich wichtig zu sein, daß wir bei unseren Unfallbekämpfungsmethoden und den Wegen, die wir beschreiten wollen, mit aller nur möglichen Energie gegen die bei uns allzu stark grassierende Disziplinlosigkeit und Rücksichtslosigkeit vorgehen

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und eine Erziehung der Verkehrsteilnehmer auf breiter Basis betreiben.
    Ich bedauere außerordentlich, daß wir nicht dazu gekommen sind, den Entwurf eines Verkehrsunfallbekämpfungsgesetzes, den wir seit Juni des vergangenen Jahres im Bundestag vorliegen haben — aus Gründen, die ich hier nicht erörtern will —, weiter zu behandeln. Andererseits bin ich sehr froh, daß der Herr Bundesverkehrsminister und die Verkehrssicherheitskonferenzen sich bereits einen großen Teil der Vorschläge, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind, zu eigen gemacht haben; denn es sind nun einmal die vernünftigen Vorschläge, die gemacht werden müssen und über die man sich wahrscheinlich sehr leicht auch in diesem Hause wird verständigen können.
    Es gibt aber keinen Zweifel, meine Damen und Herren: die beste Art der Unfallbekämpfung ist eine Verbesserung unseres Straßennetzes.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Die beste Art der Unfallbekämpfung ist die Beseitigung der Hauptunfallgefahrenpunkte in unserem Straßennetz.

    (Abg. Körner: Sehr richtig!)

    Wenn wir wissen, daß sich 80 % aller Unfälle innerhalb geschlossener Ortschaften ereignen, wo sich der Verkehr besonders massiert,

    (Abg. Dr. Willeke: Sehr richtig!)

    so ergibt sich bereits daraus logischerweise, daß wir den Schwerpunkt des ersten Straßenbauprogramms unbedingt darauf legen müssen, verbesserte Ortsdurchfahrten sowie Ortsumgehungen zur Entlastung der Stadt- und Gemeindekerne zu schaffen, die schienengleichen Bahnübergänge zu beseitigen und dort, wo es der Verkehr erfordert, auch Radfahrwege anzulegen.
    Meine Damen und Herren! Wir werden dieses Programm einer systematischen Unfallbekämp-


    (Müller-Hermann)

    fung durch den Straßenbau allerdings nur dann wirkungsvoll realisieren können, wenn wir eine langfristige Planung des Straßenbaues vorbereiten und eine langfristige Finanzierung eines solchen Straßenbauprogramms sicherstellen, und zwar in einer ähnlichen Form, wie wir es durch hervorragende Leistungen der Bundesregierung insbesondere auf dem Gebiete des Wohnungsbaues haben erreichen können. Wir werden daher meines Erachtens so schnell wie möglich dazu kommen müssen, ein Verkehrswegegesetz zu schaffen, das mit Hilfe möglichst auch des Kapitalmarktes eine langfristige Finanzierung des Straßenbauprogramms ermöglicht.
    Nun ergibt sich in diesem Zusammenhang ein zweites Problem, das bereits im Finanz- und Steuerausschuß sehr eingehend diskutiert worden ist, wo man aber nicht zu einer abschließenden Meinung gekommen ist. Das ist die Tatsache, daß ein großer Teil der Straßenbauaufgaben heute bei den Gemeinden und den Landkreisen liegt, d. h. bei schwachen Baulastträgern, die aus der Kraftverkehrswirtschaft keine spezifischen Einnahmen bekommen, während sich insbesondere im Zuge der Finanzreform die Einnahmen aus der Kraftverkehrswirtschaft mehr und mehr beim Bund konzentrieren. Wir können feststellen, daß z. B. im Jahre 1952 — dem letzten Jahr, für das eine ganz klare Statistik vorliegt — bei Gesamtstraßenbauausgaben von 1,5 Milliarden DM die Gemeinden und Landkreise etwa 760 Millionen DM allein aufgebracht haben. Für das Jahr 1954 schätzen wir die Gesamtstraßenbauausgaben in einer Größenordnung von 1,8 Milliarden DM; von diesem Betrag ist 1 Milliarde DM von den Gemeinden und den Landkreisen aufgebracht worden.
    Ich glaube, diese Feststellung allein müßte Anlaß sein, uns zu überlegen, wie wir bei einem systematischen Ausbau des Straßennetzes und der Beseitigung der Unfallgefahrenpunkte insbesondere den schwächeren Baulastträgern eine Hilfestellung geben können, und es bliebe die Frage zu klären, ob man eventuell mit Hilfe eines Zweckverbandes die Möglichkeit schafft, hier Mittel vom Bund auf die anderen Baulastträger zu übertragen. Dieses Problem wird um so mehr akut werden, wenn die Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr eine Ländersteuer ist, sondern zu einer Bundessteuer gemacht worden ist.
    Ich weiß, daß vor allem von seiten des Bundesfinanzministeriums hier staatsrechtliche grundgesetzliche Einwände erhoben werden. Wir müssen uns mit diesen Dingen auseinandersetzen; aber wir können nicht an dem Gestrüpp von Paragraphen — auch des Grundgesetzes, meine Damen und Herren — die Aufgabe scheitern lassen, durch den Straßenbau etwas Entscheidendes zur Bekämpfung der Unfälle zu tun.
    Meine Damen und Herren! Heute, bei diesem Antrag, der Ihnen in Umdruck 319 vorliegt, geht es zunächst einmal nicht um die Frage des Grundgesetzes, wie Mittel übertragen werden können. Das Problem ist ausgeklammert dadurch, daß in der Überschrift und im Text vom allgemeinen Straßenbau geredet ist, wobei der Gesetzgeber je nachdem, wie seine rechtlichen Überlegungen ausfallen, die Möglichkeit einer Übertragung von Mitteln an die schwächeren Baulastträger beurteilt. Aber ich halte es — sowohl aus sachlichen als auch, das sage ich ganz offen, aus gewissen optischen Gründen - für nötig, sicherzustellen, daß die Mittel, die mit diesem Gesetz aufgebracht werden, effektiv den Verkehrswegen, d. h. der Bundesbahn, den nichtbundeseigenen Bahnen und dem Straßenbau wiederum zugute kommen.
    Wenn ich das hier so besonders betone, so nicht zuletzt aus folgender Überlegung. Allein aus der Mineralölsteuer — der Mineralölzoll ist hier schon gar nicht berücksichtigt — hat der Bund im Jahre 1952 Einnahmen von 498 Millionen DM gehabt. Der Bund hat aber für den Straßenbau nur 237 Millionen DM, das sind etwa 46,5 % verausgabt. Die entsprechenden Ansätze für das Haushaltsjahr 1955 lauten: Einnahmen aus der Mineralölsteuer ohne die Erhöhungen, die wir hier in dem Verkehrsfinanzgesetz beschließen, 755 Millionen DM und Ausgaben für den Straßenbau 310 Millionen DM, d. h. ein Prozentsatz von 41 v. H. der Einnahmen allein aus der Mineralölsteuer. Wir haben da also offensichtlich eine sinkende Tendenz zu verzeichnen. Um so mehr scheint es mir notwendig zu sein, daß wir die Mittel, die aus diesem Gesetz aufkommen, unbedingt für den Straßenbau und die anderen im Gesetz bereits vorgesehenen Zwecke verankern. Wenn wir schon daran gehen, eine Verankerung der Einnahmen festzulegen, indem wir bestimmte Beträge für die Bundesbahn, für die nichtbundeseigenen Bahnen und die Bundesautobahnen binden, dann scheint es mir nur folgerichtig und berechtigt zu sein, daß wir Entsprechendes auch für den Straßenbau tun.
    Meine Damen und Herren, ich weiß, daß der Herr Bundesfinanzminister sich an jeder Art der Zweckbindung stößt und wir wahrscheinlich von seiner Seite auch bei diesem Antrag mit einem entsprechenden Einwand zu rechnen haben. Nun, es liegt nicht sehr lange zurück — es war der 9. Dezember 1954 —, als wir uns in der ersten Lesung über den Bundeshaushaltsplan 1955 unterhielten. Damals hat Herr Staatssekretär Hartmann in der Debatte des Bundestages folgenden sehr richtigen Grundgedanken ausgesprochen — ich verlese mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
    Sollte es also möglich sein, daß sich eine breite Mehrheit in diesem Hause für einen Ausbau des Verkehrsfinanzgesetzes findet, so wären wir, wie ich jetzt schon erklären kann, entgegen allen geheiligten Etatprinzipien mit einer Zweckbindung für Straße, Autobahn, Bundesbahn einverstanden.

    (Zuruf von der Mitte: Nein!)

    Ich habe dem nichts hinzuzufügen, meine Damen und Herren; ich bitte Sie nur, nachdem wir meines Erachtens mit vollem Recht eine Verankerung der Mittel für drei bestimmte Zwecke in diesem Gesetz beschlossen und damit praktisch eine Zweckbindung vorgeschrieben haben, nun auch konsequenterweise etwas für den allgemeinen Straßenbau hier zu verankern. Wir können dieses Gesetz unter keinen Umständen vor der Öffentlichkeit vertreten, wenn wir denen, die diese Mittel aufbringen, sagen müssen: Wir verankern zwar die Ausgaben für die Bahnen, aber für den Straßenbau belassen wir es bei einer allgemeinen Empfehlung an die Bundesregierung, auch für ihn bei passender Gelegenheit etwas zu tun.

    (Beifall in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, wir müssen, wenn wir es mit der Bekämpfung der Unfälle und mit dem Ausbau unseres Straßennetzes ernst meinen,


    (Müller-Hermann)

    auch einmal bereit sein, gewisse Prinzipien zu überspringen. Ich bin der Meinung, daß wir quer durch die Reihen dieses Hauses unabhängig von allen Einzelmeinungen in politischer Beziehung gemeinsam Hand anlegen sollten, um dem Unfalltod durch den Straßenbau einen energischen Kampf anzusagen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bleiß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion ist im Prinzip mit dem Inhalt des Umdrucks 319 einverstanden. Trotzdem haben wir gewisse Bedenken, weil der Antrag nach unserer Auffassung mit der Haushaltsberatung in Zusammenhang steht. In Kap. 1202 Tit. 511 des Haushalts für 1955 ist Vorsorge getroffen, daß ein Mehraufkommen aus dem Verkehrsfinanzgesetz, das über 250 Millionen DM hinausgeht, für den Straßenbau verwendet wird. Nun kann man doch, Herr Kollege Müller-Hermann, Ihren Antrag nur so verstehen, daß die Antragsteller ein Mißtrauen gegen den Bundesfinanzminister hegen, er werde die Titel im Haushaltsgesetz nicht bedienen und das Mehraufkommen nicht für die angekündigten Zwecke verwenden.

    (Abg. Donhauser: Wir wissen doch nicht, was in fünf Jahren ist!)

    — Herr Kollege Donhauser, ich bin der Meinung, eine solche Zweckbindung braucht man, wenn sie im Haushaltsgesetz schon vorgesehen ist, nicht noch einmal in das Sondergesetz hineinzuschreiben.
    Das Mißtrauen, das Sie gegen Ihren eigenen Finanzminister haben, ist immerhin recht bemerkenswert und auf Grund gewisser Erfahrungen in der Vergangenheit vielleicht auch berechtigt; aber es ist I h r Mißtrauen, das Sie gegen Ihr en Minister zum Ausdruck bringen. Wir können das nur zur Kenntnis nehmen. Wir werden Ihnen aber dabei helfen, Herr Kollege Donhauser, dafür zu sorgen, daß der Herr Bundesfinanzminister das Mehraufkommen wirklich so verwendet, wie es das Verkehrsfinanzgesetz im Prinzip bestimmt.

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Zum Antrag noch ein weiteres Wort. Herr Kollege Müller-Hermann, wir haben uns schon verschiedentlich über die Verkehrsunfälle unterhalten. Wir beklagen beide die Verkehrsunfälle, aber mit den 70 Millionen DM, die bei diesem Verkehrsfinanzgesetz zusätzlich herauskommen, kann man die Verkehrsunfälle wirklich eindrucksvoll nicht bekämpfen; dazu sind wesentlich größere Beträge erforderlich. Ich darf Sie daran erinnern, daß in den Haushaltsberatungen des Verkehrsausschusses von unserer Fraktion ein wesentlich größerer Betrag beantragt worden ist. Damals haben Sie den größeren Betrag abgelehnt. Sie glaubten, das sei haushaltsmäßig nicht tragbar. Liegt nun nicht in Ihrer Beweisführung eine gewisse Bruchlinie? Sie behaupten hier die Notwendigkeit einer Bekämpfung der Straßenunfälle. Wenn es aber daran geht, Mittel zu bewilligen, dann glauben Sie unsere Anträge ablehnen zu müssen.

    (Abg. Müller-Hermann: Sie haben nur nicht nachgewiesen, woher wir sie nehmen sollen!)

    — Darüber werden wir uns unterhalten, wenn wir über den Haushalt sprechen.
    Ich möchte Ihnen sogar zugeben, Herr Kollege Müller-Hermann, daß Ihr Umdruck 319 vielleicht darauf schließen läßt, daß Sie Ihre damals ablehnende Haltung inzwischen teilweise revidiert haben. Vielleicht fahren Sie in dieser Linie fort. Wir haben sogar die Hoffnung, daß Sie unsere weitergehenden Anträge später bei der Haushaltsberatung unterstützen werden.
    Ein weiteres Wort zum Umdruck 319. Ganz unhaltbar scheint uns der Satz 2 Ihres Antrages zu sein. Hier wird gesagt: „Die Finanzierung eines langfristigen Straßenbauprogramms ist in einem besonderen Verkehrswegegesetz zu regeln." Warum — frage ich Sie — brauchen wir noch ein besonderes Verkehrswegegesetz? Wir wissen aus unseren Ausschußberatungen, daß die Straßenbauprobleme vorliegen, daß sie auch mit einer entsprechenden Prioritätsskala versehen sind. Warum muß man diese Pläne noch einmal kodifizieren? Es liegt nicht an den Plänen, es liegt nicht an einem solchen Spezialgesetz, es liegt nur daran, daß eben die Mittel nicht vorhanden sind.
    Wir sind der Meinung, daß der Antrag, so wie er von den Antragstellern eingebracht ist, im Prinzip absolut berechtigt ist. Wir glauben aber, daß er im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte erledigt werden sollte. Wir glauben, daß die Materie als solche in der Entschließung des Finanzausschusses vorläufig geregelt ist. Deshalb werden wir als Fraktion der Entschließung zustimmen. Herr Kollege Müller-Hermann, zum Schluß noch einmal: über die Notwendigkeiten des Straßenbaues und über die bittere Notwendigkeit, die Straßenunfälle zu bekämpfen, werden wir uns bei der Haushaltsberatung sehr ausführlich unterhalten. Hoffentlich haben wir dann auch Ihre Unterstützung.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)