Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2074

  • date_rangeDatum: 18. März 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1955 4053 74. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. März 1955. Änderungen der Tagesordnung . . 4054 B, 4084 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4054 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 4054 C Dr. Mommer (SPD) 4055 A Vizepräsident Dr. Jaeger 4084 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4087 A Geschäftliche Mitteilungen 4054 C, 4060 B, 4077 A Mitteilung über Beantwortung ,der Kleinen Anfragen 100 und 161 (Drucksachen 738, 1277; 1226, 1276) 4054 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 573, 614); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1252, Umdrucke 310 bis 315, 317 bis 333) . . . 4056 B, 4087 ff. Kriedemann (SPD) 4056 B Mauk (FDP) . . . . 4057 C, 4062 B, 4069 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4057 D, 4066 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 4058 A, 4061 C, 4068 D Körner (GB/BHE) . 4059 D, 4066 D, 4077 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) . 4060 B, 4077 A Schlick (CDU/CSU) 4060 D Donhauser (CDU/CSU) . . . 4061 B, 4077 C Krammig (CDU/CSU) . . . 4062 A, 4070 D Glüsing (CDU/CSU) 4062 B Heye (CDU/CSU) 4063 B Brück (CDU/CSU) 4064 A Dr. Gülich (SPD) 4064 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4065 B, 4067 A Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 4067 B zur Sache 4074 D Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung . . . 4067 B, D zur Abstimmung 4068 B, D Neuburger (CDU/CSU) . . 4070 C, 4078 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4071 A, 4075 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 4071 D, 4078 B Dr. Bleiß (SPD) 4074 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 4076 C Abstimmungen . . . 4068 A, B, 4069 A, 4070 C, 4071 B, 4078 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1251) 4079 B Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 4079 B Beschlußfassung 4080 A Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244) 4080 B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Kommunalpolitik 4080 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft gegen den Abgeordneten Schmidt-Wittmack (Drucksache 1241) 4080 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 4080 C Beschlußfassung 4080 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55, Umdruck 305) 4080 D Fassbender (FDP), Berichterstatter 4080 D Elsner (GB/BHE) 4081 C Kriedemann (SPD) 4083 B Abstimmungen 4084 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4084 A Beschlußfassung 4084 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1260) 4084 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4084 B Zweite Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1053); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 1263) 4084 B Kalbitzer (SPD) 4084 C, 4086 B Mauk (FDP) 4084 C, 4086 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4085 A, 4086 A Krammig (CDU/CSU) 4085 B Abstimmung 4086 C Dritte Beratung vertagt 4086 D Nächste Sitzung 4086 D Anlage 1: Beurlaubte Abgeordnete . . . 4087 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 327) 4087 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 332) . . . 4087 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Brück u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 333) . . . 4087 C Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Krammig zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 313) . . . 4088 A Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 315) . . . 4088 A Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 319) 4088 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Bericht des 26. Ausschusses betr. Mühlenwirtschaft (Umdruck 305) 4089 A Anlage 9: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4089 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten Dr. Eckhardt Dr. Gille Wirths Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schmücker Dr. Atzenroth Brockmann (Rinkerode). Anlage 2 Umdruck 327 (Vgl. S. 4058 A, 4068 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Seidl (Dorfen), Meyer (Oppertshofen), Unertl, Lahr, Held und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 die folgende Ziffer la eingefügt: 1a. bei der Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten sowie von Vieh in Spezialfahrzeugen, wenn sich die Beförderung nicht über 100 Kilometer vom Standort aus erstreckt, auf 1 Pfennig je Tonnenkilometer; Bonn, den 17. März 1955 Dr. Horlacher Seidl (Dorfen) Meyer (Oppertshofen) Unertl Lahr Held Hepp Frau Geisendörfer Kemmer Geiger (München) Müller (Worms) Stiller Spies (Emmenhausen) Dr. Atzenroth Holla Klausner Wieninger Dr.Gleissner (München) Lücker (München) Dannemann Kahn Stahl Schuler Kramel Josten Miller Fuchs Bauer (Wasserburg) Wittmann Eberhard Anlage 3 Umdruck 332 (Vgl. S. 4056 B, 4069 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 nach dem Worte „Mineralbrunnen" den Zusatz: „und Tageszeitungen". Bonn, den 17. März 1955 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 333 (Vgl. S. 4064 A, 4068 A, 4069 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Kemper (Trier), Richarts, Günther, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Illerhaus, Hoogen, Dr. Serres, Solke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 a) Ziffer 2 Buchstabe b wie folgt geändert: b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder in einer Entfernung von 15 km entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, b) wird der letzte Satz wie folgt geändert: Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet, als Saarrandgebiet und innerhalb der 15-km-Zone entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) anzusehen sind. Bonn, den 18. März 1955 Brück Kemper (Trier) Richarts Günther Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Mühlenberg Frau Dr. h. c, Weber (Aachen) Illerhaus Hoogen Dr. Serres Solke Gibbert Holla Nellen Donhauser Teriete Oetzel Anlage 5 Umdruck 313 (Vgl. S. 4070 D, 4071 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Ziffer 5 neu eingefügt: 5. Inhaber von Betrieben, die Dieselmotoren herstellen, für die Menge des Gasöls, die zur Erprobung auf Prüfständen verbraucht wird. Bonn, den 17. März 1955 Krammig Anlage 6 Umdruck 315 (Vgl. S. 4069 D, 4070 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III - Änderung des Mineralölsteuergesetzes —1. Art. 1 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Das Mineralölsteuergesetz in der Fassung vom 21. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 234) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1 werden ersetzt 1. unter Nr. 1 Buchst. a die Zahl „27,—" durch „32,50", 2. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa, bb und ee jeweils die Zahl „14,85" durch „20,35", 3. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc und dd jeweils die Zahl „19,—" durch „24,50", 4. unter Nr. 1 Buchst. d die Zahl „6,30" durch „15,70", 5. unter Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst aa und bb jeweils die Zahl „0,—" durch . . „9,40", 6. unter Nr. 2 die Zahl „22,50" durch „27,—", 7. unter Nr. 6 Buchst. a die Zahl „10,—" durch „15,50", 8. unter Nr. 6 Buchst. b die Zahl „14,25" durch „19,75". 2. In Art. 3 wird Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg des Eigengewichts 1. für Leichtöle und für benzinhaltige Kraftstoffgemische 5,50 DM, 2. für Gasöle 9,40 DM, 3. für leichte Steinkohlenteeröle . 4,50 DM, 4. für Flüssiggas 5,50 DM. 3. In Art. 4 wird Abs. 3 wie folgt geändert: (3) Die Betriebsbeihilfe beträgt für je 100 kg des nachweislich für den begünstigten Zweck verwendeten Gasöls, jedoch mit der Einschränkung nach Absatz 4, 1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 . . 16,45 DM, 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 9,40 DM Bonn, den 17. März 1955 Mauk Frau Friese-Korn Lahr Dr. Preiß Stahl Dr. Siemer Anlage 7 Umdruck 319 (Vgl. S. 4069 C, 4071 B, 4078 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Stücklen, Rümmele, Dr. Willeke, Schlick, Körner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer Abschnitt IV c eingefügt: ABSCHNITT IV c Finanzierung des allgemeinen Straßenbaus Über den Haushaltsvoranschlag des Jahres 1955 hinaus ist das Mehraufkommen an Bundessteuern aus diesem Gesetz einschließlich des Zuwachses der folgenden Jahre für die Dauer von 14 Jahren dem allgemeinen Straßenbau zuzuführen, soweit es nicht für die in den Abschnitten IV, IV a und IV b festgelegten Aufgaben verwandt wird. Die Finanzierung eines langfristigen Straßenbauprogramms ist in einem besonderen Verkehrswegegesetz zu regeln. Dabei ist der Schwerpunkt auf solche Baumaßnahmen zu legen, von denen eine wirksame Verminderung der Unfälle im Straßenverkehr zu erwarten ist. Bonn, den 17. März 1955 Müller-Hermann Stücklen Rümmele Dr. Willeke Schlick Bauer (Wasserburg) Dr. von Buchka Dr. Dittrich Dr. Dollinger Fuchs Funk Geiger (München) Dr. Gleissner (München) Höcherl Kahn Kemmer (Bamberg) Klausner Lang (München) Lücker (München) Majonica Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Unertl Wieninger Körner Anlage 8 Umdruck 305 (Vgl. S. 4084 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55): Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Einleitung der Gesundung der Mühlenwirtschaft einen Gesetzentwurf zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität beschleunigt vorzulegen. Von der Beschränkung ausgenommen bleiben die Verfahren zur Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die angemessen zu berücksichtigen sind. Bonn, den 16. März 1955 Elsner Dr Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 291 (berichtigt) (Vgl. S. 4084 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: Antrag der Abgeordneten Dr. Adenauer, Sabaß, Dr. Kleindinst, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Zuschuß für die Erhaltung und Verbesserung des Städtischen Theaters und Orchesters der Stadt Bonn (Drucksache 1141) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Kulturpolitik. Bonn, den 15. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Ausführungen des von mir sehr verehrten Kollegen Dr. Kopf darauf hinauslaufen sollen, daß alles klar sei und kein Grund sei, sich weiter mit dem Saarabkommen zu beschäftigen, dann muß ich doch sagen, daß es mich erstaunt, daß gerade Herr Dr. Kopf das sagt, der bei der Debatte über dieses Abkommen die ganze Sache immerhin so unklar fand, daß er sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es ist richtig, daß wir lange und gründlich über dieses Abkommen diskutiert haben. Aber bei der Abstimmung ist die Mehrheit, die dem Abkommen zugestimmt hat, von der Interpretation ausgegangen, die der Herr Bundeskanzler hier gegeben hat. Sie hat angenommen, daß diese Interpretation gültig sei und daß sie auch im wesentlichen vom Vertragspartner Frankreich anerkannt werde.
    Aber schon während der Debatte und noch mehr nachher, insbesondere durch das Kommuniqué der französischen Regierung vom 4. März, ist bewiesen worden, daß die Interpretation und die Behauptungen des Herrn Bundeskanzlers in entscheidenden Punkten unrichtig sind.

    (Abg, Arnholz: Sehr wahr!)

    Der Herr Bundeskanzler hat gesagt, er habe mit Mendès-France die Freiheit an der Saar für die Dauer vereinbart, nicht nur für drei Monate. Herr Mendès-France kann sich nach Pressemeldungen an diese Vereinbarung nicht erinnern.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Schwarz auf weiß, Herr Bundeskanzler, haben Sie es leider nicht mit nach Hause gebracht, und die französische Regierung sagt nunmehr in ihrem Kommuniqué vom 4. März das genaue Gegenteil von dem, was Sie uns hier versichert haben.
    Ich darf mir erlauben, zwei Sätze aus diesem Kommuniqué vorzulesen. Es heißt dort:
    Art. VI, der ein Infragestellen des europäischen
    Statuts des Saarlandes nach der Annahme
    durch eine Volksabstimmung ausschließt, enthält keine Zweideutigkeit. Jede politische Tätigkeit oder Propaganda, die auf eine gegenwärtige oder künftige Änderung des Statuts hinzielen würde, solange dieses Thema noch nicht in den Friedensverhandlungen angeschnitten wurde, wäre ungesetzlich.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Sie würde mit dem Zweck des Vertrags in Widerspruch stehen, der, wie aus der Präambel und den Artikeln I, VI, VIII und IX hervorgeht, darin liegt, dem Saarland eine für seinen Wohlstand unerläßliche politische Stabilität zu sichern, die deutsch-französische Verständigung zu erhalten und die friedlichen Beziehungen zwischen den europäischen Nationen zu festigen.
    In dem Kommuniqué, das die französische Regierung noch während der Debatte hier im Bundestag herausgegeben hat, wurde das noch deutlicher gesagt. Es wurde gesagt: Es wird keine freien Landtagswahlen geben.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Zu diesen „freien Landtagswahlen" darf man nicht mit der Propaganda auftreten, die darauf abzielt, später einmal, im Friedensvertrag zumindest, das Saargebiet auch faktisch wieder in das deutsche Gebiet einzugliedern. Der Vertragspartner sagt also: Es gibt keine freien Wahlen an der Saar.
    Und noch etwas anderes, was inzwischen eingetreten ist und was auch die Position der Bundesregierung schwer erschüttert hat: Nach Artikel XII des Abkommens über das Statut der Saar sollen die Grundsätze der saarländisch-französischen Wirtschaftsbeziehungen, die jetzt in Konventionen festgelegt sind, durch einen französisch-saarländischen Vertrag neu geregelt werden mit der Maßgabe, daß gleichartige Beziehungen zur Bundesrepublik geschaffen werden. Die Bundesregierung hat daraus, ich glaube, mit Recht, gefolgert — aber leider hat sie es auch nicht schriftlich vereinbart —, daß diese Verhandlungen über die französisch - saarländischen Wirtschaftsbeziehungen wegen der gleichartigen Beziehungen zur Bundesrepublik zu dritt geführt werden müssen, daß die Bundesregierung dabei beteiligt sein muß. Unsere Auffassung, die wir vertreten haben, ist es, daß diese Verhandlungen überhaupt erst nach Inkrafttreten des Abkommens, und zwar dann erst mit einer frei gewählten Saarregierung stattfinden dürfen. Inzwischen aber haben wir es erlebt, daß die französische Regierung Faure mit Johannes Hoffmann verhandelt und daß sie sich zum Ziel gesetzt haben, noch vor der Debatte im Rat der Republik vollendete Tatsachen zu schaffen und die französischsaarländischen Wirtschaftsbeziehungen neu zu regeln. Dabei ist die Bundesregierung völlig ausgeschaltet worden, trotz der Demütigung, der sie sich selbst ausgesetzt hat, als sie mit Johannes Hoffmann persönlich Kontakt aufnahm.

    (Sehr richtig! und Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es ist also festzustellen, daß die Mehrheit des Bundestages diesem Abkommen unter falschen Voraussetzungen zugestimmt hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Vertragspartner hat Ihnen schwarz auf weiß
    mehrfach bestätigt, daß diese Voraussetzungen
    falsch sind. Deshalb ist es unser Anliegen, die


    (Dr. Mommer)

    Gegensätzlichkeiten, die doch so offensichtlich sind, die seit dem Entstehen des Abkommens schon offensichtlich waren und jetzt noch deutlicher geworden sind, auszuräumen. Es ist eine eigenartige Methode, sich bei solchen Gegensätzlichkeiten zwischen Vertragspartnern ,auf Gerichte und Kommissare zu verlassen, während das Abkommen noch nicht rechtsgültig geworden ist. In einem solchen Fall gibt es nur einen anständigen Weg, und diesen Weg muß man im Interesse der deutschfranzösischen Beziehungen gehen. Dieser Weg heißt: Vor Inkrafttreten des Abkommens die Gegensätze aus dem Wege räumen.(Sehr gut! bei der SPD.)

    Deshalb verlangen wir neue Verhandlungen über dieses Abkommen. Wenn das nicht geschieht, dann befürchten wir — und das beweist sich doch schon in der kurzen Geschichte, die dieses Abkommen hat —, daß dies kein Vertrag ist, um die deutsch-französischen Beziehungen zu verbessern, sondern ein Vertrag, der sie fortlaufend vergiften wird. Deshalb bitten wir, unseren Antrag nicht von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Wir müssen ihn hier behandeln, wir müssen die Dinge klären, ehe nachher der ganze üble Streit über die Bedeutung dessen, was da niedergelegt wurde, losgeht. Wir beantragen, unseren Antrag heute zu behandeln.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich schließe die Aussprache zur Geschäftsordnung und komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Absetzung des Punktes 1 der heutigen Tagesordnung zuzustimmen wünscht, bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; Punkt 1 der heutigen Tagesordnung ist abgesetzt.

(Abg. Arnholz: Die ,,aufrechten" Demokraten!)

Meine Damen und Herren, wir fahren jetzt fort in der
Zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 573, 614);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 1252, Umdrucke 310 bis 315, 317 bis 333)

(Erste Beratung: 39. Sitzung),

die wir gestern schon begonnen hatten.
Ich rufe auf § 12 Abs. 2 Ziffer 1 und dazu die Umdrucke 312, 314, 325, 330*) und 332**).
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um notwendige und höchst erwünschte Rationalisierungen im Verkehr auch im Bereich der Versorgung mit Lebensmitteln nicht zu erschweren, und vor allen Dingen, um Kostensteigerung in den Bereichen der Lebenshaltung, die am empfindlichsten sind, bei Nahrungsmitteln nämlich, zu vermeiden, haben meine Freunde bereits im Ausschuß vorgeschlagen, eine Reihe besonders wichtiger Lebensmittel von der beabsichtigten Erhöhung der Beförderungsteuer auszu-
    *) Siehe 73. Sitzung, Anlagen 17, 18, 21, 24. **) Siehe Anlage 3.
    nehmen. Dabei ist ihnen die Mehrheit des Ausschusses leider nur in einigen Fällen gefolgt. Wir halten es deshalb für notwendig, Sie zu bitten, diese Ausnahmeliste um einige Punkte zu erweitern. Ich darf Ihnen versichern, daß wir uns bei der Auswahl der Vorschläge, die wir Ihnen hier machen, auf das Äußerste beschränkt haben, um nicht Einnahmeausfälle heraufzubeschwören, die vermieden werden könnten.
    Wir bitten Sie mit Umdruck 312*), die Liste zu erweitern um inländische Gemüse, Nahrungsfette, Schlachtvieh, Fleisch und Fleischwaren sowie um Inlandsgetreide. Lassen Sie mich bitte zu den einzelnen Positionen hier einige Begründungen vortragen.
    Wenn unsere gemüseerzeugende Landwirtschaft mit ihren ausländischen Konkurrenten wirklich in Wettbewerb treten können soll, müssen wir ihr dabei helfen. Im wesentlichen muß das geschehen im Bereich des Angebots, bei der Vermarktung, und es ist nicht richtig, wenn wir die großen Anstrengungen, die die beteiligten Menschen persönlich mit ihrer Arbeitskraft und ihrer Intelligenz machen, durch steuerliche Belastungen aufhalten. Mehr und mehr konzentriert sich das Angebot auf große Märkte, und das ist für die Anbieter wichtig, da sie nur auf diese Weise einen ordentlichen Preis erzielen können, und es ist wichtig für den Verbrauch. Um aber ein zügiges Angebot auf den großen Märkten zu ermöglichen — übrigens an den gleichen Stellen, an denen sich auch die Auseinandersetzung über die Preise im Vergleich zum Auslandsgemüse abspielt — , müssen es die Absatzgenossenschaften z. B. bewerkstelligen können, das Gemüse aus den Gebieten, die ja nicht immer gerade an den Zentren des Verzehrs, sondern eher am Rande liegen, dort hinzufahren, und da ist der Lastwagen natürlich allen anderen Einrichtungen überlegen. Wir möchten Sie deshalb bitten, hierfür dieselben Ausnahmen zuzugestehen, die für Frischfische, für inländisches Obst usw. im Ausschuß schon akzeptiert worden sind.
    Was die Nahrungsfette angeht, so ist die Butter aus der Sonderbelastung herausgenommen. Es erscheint mir daher unverständlich, die Margarine, die ja in der Volksernährung, insbesondere bei den kaufkraftschwächeren Schichten, eine wesentlich größere Rolle als die Butter spielt, der höheren Besteuerung zu unterwerfen. Dazu kommt noch eins. Gerade die Versorgung mit Margarine muß zügig erfolgen. Margarine verträgt keine lange Lagerung, und jeder weiß, daß der Werkfernverkehr hier eine Rolle spielt, die ihm niemand anders abnehmen kann. Wir bitten Sie deshalb, hier ebenfalls den niedrigeren Tarifsatz zuzugestehen.
    Zum Schlachtvieh eine Bemerkung. Wer mit den Dingen vertraut ist, weiß, daß das, was wir als Marktnotierung lesen, keineswegs der Betrag ist, der dem Erzeuger auch tatsächlich ausgezahlt wird. Von diesem Marktpreis gehen eine ganze Reihe von Unkosten zu Lasten des Erzeugers ab. Zu diesen Unkosten gehören auch die Frachten, aber auch die Gewichtsverluste, die auf dem Wege vom Hof des Erzeugers bis zum Markt auftreten. Auch hier ist es Ziel aller vernünftigen Bemühungen, die der Landwirtschaft von der anderen Seite, von der Seite der Vermarktung her helfen wollen, die Wege so kurz wie möglich zu machen, die Verkehrsmittel so modern wie nur möglich zu gestal-
    *) Siehe 73. Sitzung, Anlage 17.


    (Kriedemann)

    ten. Es wäre uns allen sicher sehr erwünscht, wenn die Fahrzeuge der landwirtschaftlichen Absatzgenossenschaften z. B. — die Viehverwertungsgenossenschaften spielen ja hier eine besonders große Rolle — in der Lage wären, das Vieh jeweils in der denkbar kürzesten Zeit auf den Markt zu transportieren, auf dem es wahrscheinlich den besten Preis erzielt, und das ist dann Werkfernverkehr. Ob es sich nun um den Viehhandel oder um die Genossenschaften handelt, es ist unserer Meinung nach nicht einzusehen, warum diese mögliche Rationalisierung durch den höheren Gebührensatz aufgehalten werden soll.
    Was Fleisch und Fleischwaren angeht, so sind wir im Augenblick gerade wieder einmal in einer Debatte um die Spannen und die Kosten, hervorgerufen durch die Schweinepreise, die, wie Sie wissen, in der letzten Zeit sehr erheblich abgesunken sind. Wir halten es für absolut falsch, daß in diesem Augenblick sozusagen der Kostenrechnung ein neues Moment hinzugefügt wird. Wir möchten hier auch keinen Vorwand schaffen, der die Auseinandersetzung um die Relation zwischen Viehpreisen und Fleischpreisen beeinträchtigen könnte. Wir möchten deshalb auch für Fleisch und Fleischwaren den niedrigeren Satz haben.
    Zum Schluß ein Wort zum Inlandsgetreide. Wir haben uns in unserer Getreidepolitik von jenem sehr unsympathischen System, in dem das Auslandsgetreide frachtfrei an die Mühlen geliefert wurde, zu dem viel besseren System durchgerungen, daß, abgesehen von einer verhältnismäßig kleinen Getreidemenge, die große Masse des Auslandsgetreides auf Kosten desjenigen, der es verarbeiten will, und nicht mehr zu Lasten des Steuerzahlers herangeführt werden muß. Das haben wir getan, um den Absatz des inländischen Getreides zu erleichtern, um die sogenannten toten Winkel auszuräumen und die Kosten zu vermeiden, die mit der Ausräumung dieser toten Winkel über die Einfuhr- und Vorratsstellen usw. früher verbunden waren. Die Mühlen, vor allen Dingen die mittleren Mühlen, die nicht an den Wasserstraßen liegen, sind darauf angewiesen, Inlandsgetreide zu verarbeiten, und sie führen dieses Inlandsgetreide nach jahrzehntelanger Übung vom Erzeuger oder von dem Lager der dörflichen Genossenschaften mit ihren Lkws in ihre Mühlen. Wir möchten deshalb auch hier weder einen neuen Vorwand für Kostensteigerung noch ein neues Handikap für die Mühlen haben, nachdem wir ihnen nun das von ihnen gewünschte Verfahren nicht gewähren konnten. Aus diesem Grunde bitten wir Sie auch für das Inlandsgetreide um den Satz von 1 Pfennig je Tonnenkilometer.
    Es liegen hier noch eine Reihe von anderen Anträgen vor, die sich mit der gleichen Angelegenheit befassen, so z. B. der Antrag auf Umdruck 330, der eine Ausnahmegenehmigung für einen viel kleineren Kreis von Waren, eigentlich überhaupt nur für das, was im Ausschuß schon beschlossen worden ist, also unter Ausschluß dessen, um das wir Sie diese Liste zu erweitern bitten, nur dann gewähren will, wenn jeweils bei einer Fahrt nur die hier aufgeführten Güter befördert werden. Wir glauben, daß das Verfahren dadurch außerordentlich erschwert wird und daß es außerdem auch die Möglichkeiten einengt, die hier dem Werkfernverkehr belassen werden müssen, wenn er seine Aufgabe erfüllen soll. Das gleiche gilt für die Anträge. die sich mit einem bescheideneren Katalog begnügen wollen.
    Wir sind der Meinung, daß wir Ihnen nichts für eine Ausnahmeregelung vorschlagen, was nicht durch die Natur der Sache absolut gerechtfertigt ist, und bitten Sie deshalb, unseren Antrag auf Umdruck 312 anzunehmen.

    (Beifall bei der SPD.)