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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1955 3663 70. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Februar 1955. Zur Geschäftsordnung — betr. Absetzung der Beratung der Verträge: Wehner (SPD) 3663 C Kiesinger (CDU/CSU) . . . 3664 B, 3665 A Erler (SPD) 3664 D Absetzung abgelehnt 3665 B Fortsetzung der zweiten Beratung der Gesetzentwürfe betr. das Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 1000, zu 1000), den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 1060), den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag (Drucksache 1061, Umdruck 293), das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar (Drucksache 1062, Umdruck 294); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 1200) Wiedervereinigung Deutschlands (Fortsetzung): Dr. Kather (GB/BHE) 3665 C Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/ CSU) 3668 A Saarabkommen: Dr. Lenz (Godesberg) (CDU/CSU) . 3669 B, 3670 B Dr. Mommer (SPD). . . . 3670 B, 3673 C, 3677 B, D, 3681 C, 3.68.4 C, 3704 A, 3716 B, 3720 D, 3722 A Dr. von Merkatz (DP) . 3677 B, C, 3681 B, 3689 B, 3696 B, C, 3700 C, 3704 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . 3683 C, 3684 D, 3690 B, 3692 C, 3719 A, 3721 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 3684 D, 3698 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3692 C Behrisch (SPD) (Persönliche Erklärung) 3692 D Unterbrechung der Sitzung . 3693 C Walz (CDU/CSU) 3693 C Feller (GB/BHE) . . . 3695 C, 3696 B, C Dr. Arndt (SPD) 3705 D, 3708 D, 3709 A, B Haasler (GB/BHE) . . . 3708 D, 3709 A, B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 3709 C Trittelvitz (SPD) 3710 C Schütz (CDU/CSU) . . . . 3712 A, 3713 D Dr. Kather (GB/BHE) 3713 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3714 D Ladebeck (SPD) 3716 A Sicherheit und Verteidigung: Erler (SPD) . . . . 3722 D, 3726 C, 3727 B, 3730 A, B, C, 3731 C, 3737 B, C, 3742 A, C Dr. von Merkatz (DP) . . 3726 B, 3731 C Euler (FDP) 3727 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . 3730 B, 3737 D, 3740 A, 3742 B, C Kiesinger (CDU/CSU) 3730 A, C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3735 C, 3737 C, D Dr. Arndt (SPD) 3739 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3743 A, 3745 C, D Ritzel (SPD) 3745 C Weiterberatung vertagt . 3746 A Persönliche Erklärungen: Strauß (CDU/CSU) 3746 A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 3746 D Nächste Sitzung 3746 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir bitte eine Frage. - Ich habe es absolut nicht verstehen können, daß Sie ausgeführt haben, eine gesamtdeutsche Regierung könne durch die französische Regierung im Laufe von Friedensvertragsverhandlungen zu einem Verzicht auf Volk
    und Gebiet an der Saar gezwungen werden. Eine gesamtdeutsche Regierung gibt es doch erst, wenn Deutschland als Ganzes wiederhergestellt ist. Ich wüßte nicht, mit welchem Mittel die Freiheit der Entschließung der gesamtdeutschen Regierung und die Freiheit der Entschließung eines gesamtdeutschen Parlaments, das ja auch erst dem Friedensvertrag zugestimmt haben muß, — welches besondere Druckmittel hier von der französischen Regierung ausgeübt werden könnte. Ich bitte uni Aufklärung.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr von Merkatz, es ist richtig, daß die gesamtdeutsche Regierung erst dasein muß, ehe der Friedensvertrag abgeschlossen werden kann. Aber ob er abgeschlossen werden kann, hängt ja dann auch von der französischen Regierung ab.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Ich habe hier referiert, Herr von Merkatz! Ich habe nicht etwa meiner Meinung Ausdruck gegeben, sondern in der Essenz das wiedergegeben, was in der Nationalversammlung in Paris zu diesem Thema gesagt worden ist. Ich werde Ihnen jetzt gleich in Beantwortung Ihrer Frage auch das vorlesen, was Herr Mendès-France gesagt hat, nachdem er das gesagt hat, was Herr Lenz hier soeben zitiert hat. Er hat da nämlich gesagt, daß es natürlich keinen absoluten Zwang gegenüber der Bevölkerung im Saargebiet geben könne und daß man ihr nicht etwas aufzwingen könne, was sie absolut nicht wolle. Aber er hat dann gesagt — und das ist eine wörtliche Übersetzung —:
Es erscheint mir wahrscheinlich, anzunehmen, daß, wenn eine Lösung die Zustimmung der Kriegführenden, insbesondere der Deutschen und Franzosen, fände, die Saarbevölkerung ihrerseits nicht die Zustimmung verweigern würde.

(Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

Das ist die Strategie, mit Druckmitteln von der gesamtdeutschen Regierung — übrigens auch unter Hilfsstellung der englischen und der amerikanischen Regierung — die Fortführung dieses Statuts zu erreichen und dann das so Vereinbarte der Saarbevölkerung zur Abstimmung vorzulegen.

(Abg. Dr. Lenz [Godesberg] : Das hat Mendès-France aber nicht gesagt!)

Und nachdem die gesamtdeutsche Regierung hat unter Druck gesetzt werden können, glaubt Herr Mendès-France, wird man auch von der Saarbevölkerung nichts anderes erwarten können, als daß sie dem zustimmt, was alle Mächte dort einschließlich einer gesamtdeutschen Regierung beim Abschluß des Friedensvertrages vereinbart haben.
Im Rechtsausschuß ist diese Sache völlig falsch dargestellt worden.

(Abg. Pelster: Ach nee!)

Dort heißt es in dem Text, der dem Auswärtigen Ausschuß zugeleitet wurde, daß, wenn die Saarbevölkerung bei der in Art. VII vorgesehenen Volksabstimmung sich einfach für die Rückgliederung der Saar in Deutschland ausspreche, dann die Volksabstimmung sich gegenüber dem Friedensvertrag durchsetze. Davon ist in diesem Art. IX in keiner Weise die Rede!

(Hört! Hört! bei der SPD.)



(Dr. Mommer)

In diesem Zusammenhang muß auch ein Wort zu den Versprechungen gesagt werden, die von den Regierungen der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs in den Jahren 1947 bis 1950 in bezug auf das Saargebiet Frankreich gemacht worden sind. Diese Regierungen haben versprochen, bei Friedensvertragsverhandlungen den französischen Standpunkt in, der Saarfrage zu unterstützen. Im Bericht des Auswärtigen Ausschusses heißt es, daß diese Versprechungen für überholt gehalten werden. Ich wünschte, daß das nicht reines Wunschdenken wäre. Mir wäre es jedenfalls lieber gewesen, wenn die Bundesregierung in Verhandlungen mit diesen beiden Mächten hätte erreichen können, daß diese Versprechungen ausdrücklich widerrufen werden. Das wäre klarer als der Ausdruck des Wunsches, daß diese Versprechungen überholt seien. Wir wissen, daß diese Mächte solche Versprechungen auf Kosten des deutschen Gebietes im Osten und im Westen gemacht haben, und ich meine, daß bei diesen ganzen Vertragsverhandlungen, nicht nur beim Saarvertrag, es eine Pflicht der Bundesregierung gewesen wäre, über diese Versprechungen zu reden und Klarheit darüber zu schaffen, daß die Westmächte insbesondere auch nicht dem Osten gegenüber — ich nenne nur Königsberg — ihre Versprechungen weiter aufrechterhalten.
Ich darf dann einige kurze Bemerkungen zu der Verfassungsmäßigkeit des Saarabkommens machen. Im Gegensatz zu den anderen Pariser Verträgen handelt es sich hier um ein Regierungsabkommen. Man hat diese Form gewählt, weil die Bundesregierung ursprünglich glaubte, durch diese Wahl an der Notwendigkeit der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrats vorbeizukommen. Es ist keine Frage, daß dieses Abkommen die politischen Beziehungen des Bundes regelt, daß deswegen der Art. 59 des Grundgesetzes hier zur Anwendung kommen muß und daß es sich um eine reine Zuständigkeit des Bundespräsidenten handelt. Hier ist ein schwerer Formfehler gemacht worden, und das Abkommen bleibt auch dann im Rechtssinne nichtig, wenn der Bundestag ihm zustimmt. Das kann seine praktischen Konsequenzen haben.
Nach unserer Überzeugung und nicht allein nach der sozialdemokratischen Überzeugung verstößt dieses Abkommen auch gegen den Art. 23 des Grundgesetzes. Das Grundgesetz wurde auch für die Deutschen geschaffen, denen durch Besatzungsgewalt verwehrt wurde, dabei mitzuwirken. Das Grundgesetz hat den nicht mitwirkenden Deutschen ausdrücklich das Recht des Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeräumt. Wir sind der Überzeugung, daß dieses Recht auch nicht vorübergehend durch einen freiwilligen Vertrag verweigert werden kann.
Deshalb haben wir als Zusatzantrag zum Ratifizierungsgesetz auf Umdruck 294 Ziffer 3 einen Antrag gestellt, mit dem wir fordern, daß durch zusätzliche Verhandlungen klargestellt wird, daß das Recht eines frei gewählten Saarlandtages, von den Möglichkeiten des Art. 23 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen, durch dieses Abkommen nicht geschmälert wird.. Man kann sagen, das laufe nun gerade dem Ziel des Abkommens zuwider. Das ist aber dann kein Argument; wenn der Vertrag auch in diesem Punkte verfassungswidrig ist, dann darf man ihn nicht abschließen.
Meine Damen und Herren! Alle diejenigen, die wie wir der Überzeugung sind, daß dieses Abkommen in mehreren Punkten verfassungswidrig ist, werden für den Fall seiner Annahme in der dritten Lesung prüfen müssen, welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen haben.
Seit der ersten Lesung hat die Frage der Stellung des Saarvertrags in dem Gesamtvertragswerk eine besondere Rolle gespielt. In der ersten Lesung ist der Versuch des Bundeskanzlers auf dramatische Art gescheitert, dieses Abkommen aus sich selbst zu erklären und es so darzustellen, als sei es ein aus sich selbst zu begreifender Abschluß im Interesse der deutsch-französischen Verständigung. Im Auswärtigen Ausschuß hat uns der Zusammenhang sehr beschäftigt. Es ist klargestellt worden, daß Frankreich regierungsoffiziell seit Januar 1953 diese Koppelung des Saarproblems mit den übrigen Verträgen vorgenommen hat. Wir haben auch klargestellt, daß die Bundesregierung, als sie das Saarabkommen unterzeichnete, unter dem Druck eines Kabinettsbeschlusses der französischen Regierung stand,

(Hört! Hört! bei der SPD)

aus dem hervorging, daß der Kanzler nur die Wahl hatte, entweder mit gänzlich leeren Händen wieder nach Hause zu fahren — ohne Verträge — oder aber ein Saarabkommen mit zu unterschreiben.

(Sehr wahr! bei der SPD.)


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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    es ist keine Lüge, diese Behauptung aufzustellen! Nach Zeitungsmeldungen haben Sie auf einer CDU-Versammlung gesagt, es sei eine gemeine Lüge,

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Wie immer!)

    zu sagen, dieses Saarabkommen sei ein Preis für die anderen Verträge. Die sachliche Untersuchung über die Entstehung dieses Abkommens zwingt zu der sachlichen Feststellung: Dieses Saarabkommen ist ein Preis für die französische Zustimmung zur Wiederaufrüstung der Bundesrepublik.
    Ich kann verstehen, daß die CDU versucht, das abzuleugnen. Denn diese Entstehungsgeschichte wirft ja ein bezeichnendes Licht auf die optimistische Interpretation, die Sie von diesem Saarabkommen geben. Es ist für jeden vernünftigen Menschen schwer verständlich, warum Frankreich jahrelang einen hartnäckigen Druck auf die Bundesregierung hätte ausüben sollen, nur um uns an der Saar eine Basis für die Rückgliederung zu liefern. Herr Kollege Dehler hat in der ersten Lesung richtig festgestellt: dieser Druck war ja nur deshalb eingesetzt worden, um ein Plus für Frankreich zu erreichen, nicht aber ein Plus für uns. Ihre ganze optimistische Interpretation dieses Abkommens bricht zusammen, wenn man sich seine Entstehungsgeschichte genau ansieht.
    Ich kann aus einem zweiten Grunde verstehen, weshalb Sie diese Hintergründe verwischen möchten. Das Junktim der französischen Politik ist nämlich durch sträfliches Mitverschulden der Bundesregierung zustande gekommen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)



    (Dr. Mommer)

    Ehe der erste Knopf an der Saarpolitik falsch geknöpft wurde und ehe die Bundesregierung es annahm, zusammen mit der Saar in den Europarat einzutreten, wäre es noch möglich gewesen, ein umgekehrtes Junktim aufzustellen, da wäre es möglich gewesen, vom Westen die Beachtung seiner eigenen Grundsätze zu verlangen, ehe man es annahm, in westliche Organisationen und Gemeinschaften einzutreten.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Aber, Herr Bundeskanzler, Sie haben es für richtiger gehalten, diese Forderung nicht zu stellen, und Sie sind in diese westlichen Gemeinschaften eingetreten, ohne das schlimme Saarproblem vorher zu bereinigen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Und bei den Verträgen von Bonn und Paris von 1952 haben Sie dann eine solche Eile und eine solche Begierde an den Tag gelegt, diese Verträge verwirklicht zu sehen und zu den zwölf deutschen Divisionen zu kommen, daß die Franzosen einen zusätzlichen Preis von Ihnen verlangen konnten. Durch diese Politik der Eile mit den Verträgen ist das französische Junktim möglich geworden.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Dadurch haben Sie sich an der Situation mitschuldig gemacht, der Sie am 23. Oktober in Paris dann zum Opfer gefallen sind.
    Darin, meine Damen und Herren, liegt doch etwas sehr Schlimmes. Die Bundesregierung hat es durch diese Politik möglich gemacht, daß im Westen Abmachungen getroffen werden, die im Gegensatz zu den Grundsätzen stehen, die wir vertreten, wenn wir uns an den Osten wenden. Wenn wir in Zukunft, wenn dieses Statut Wirklichkeit werden sollte, vor den Osten treten und freie Wahlen und Wiedervereinigung fordern, dann müssen wir — und ich meine den gesamten Westen — vor den Osten treten und sagen: Tut, was wir euch sagen, und tut nicht, was wir im Westen tun! Durch Mitschuld der Bundesregierung wird bei Annahme dieses Abkommens nicht nur für 'die deutsche Sache, sondern für die Sache der westlichen Freiheit überhaupt eine große Schlacht verloren.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Die Bundesregierung hat anscheinend doch den Krieg verloren!)

    Dr. Kurt Schumacher hat im Bundestag in einer Saardebatte einmal folgenden Satz gesagt:
    Die stärkste Bedrohung des Friedens sowie der Freiheit und der Demokratie in Europa ist der mangelnde innere Ernst, mit dem man den eigenen Grundsätzen gegenübersteht.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Kurt Schumacher hat gefordert, daß man mit größtem innerem Ernst da zu den eigenen Grundsätzen steht, wo man zu Hause ist, im Westen, und das ist das Schlimmste an diesem Statut, daß hier nicht dieser innere Ernst gegenüber den eigenen Grundsätzen zu spüren ist. Da, Herr Bundeskanzler, liegt ein großer Unterschied zwischen dem verstorbenen Kurt Schumacher und Ihnen. Sie haben ihn in politischen Grundkonzeptionen in letzter Zeit für sich in Anspruch genommen. Ich muß sagen: Kurt Schumacher war — und das kommt auch in diesem Ausspruch zum Vorschein — das Gegenteil eines Opportunisten; und dieser Vertrag hier ist ein
    Musterbeispiel des westlichen Opportunismus und des Verzichts auf bessere europäische Grundsätze. Wer hier zustimmt, macht sich des mangelnden Ernstes schuldig,

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    und er kann in Zukunft dem Osten nicht mit erhobenem Haupt gegenübertreten

    (lebhafter Beifall bei der SPD — lebhafter Widerspruch bei der CDU/CSU)

    und dort freie Wahlen und Wiedervereinigung fordern, wenn er hier im Westen, wo man damit Ernst machen kann, darauf verzichtet, freie Wahlen durchzusetzen und die Wiedervereinigung eines im Westen von Deutschland abgetrennten Gebietes sicherzustellen.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)