Rede von
Werner
Jacobi
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist nicht ganz klar, ob der Herr Minister durch seine soeben gehaltene Rede dem, was ihm am Herzen liegt und was das Anliegen dieses Gesetzentwurfs sein soll, wirklich einen Dienst geleistet hat. Denn zum Schluß seiner Ausführungen, als er mit bewegten Worten auf die sozial förderlichen Tendenzen dieses Gesetzentwurfs einging, und auch vorher, als er zur Frage der Mietbeihilfen sprach, hat er Formulierungen gebraucht, von denen meine Freunde und ich nicht überzeugt sind, daß sie eine rechte Betrachtung der Konsequenzen dieses Gesetzes sind.
In diesem Gesetz ist an keiner Stelle eine Garantie dafür zu finden, daß die von den Mietern
verlangten Mieterhöhungsbeträge wirklich der Instandsetzung dienen werden und dienen müssen. Die Bundesregierung hat sich in der Begründung zu diesem Gesetzentwurf darauf beschränkt, der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß dies geschieht, und hat gemeint, im Interesse des Althausbesitzes selbst liege es ja so selbstverständlich, daß derartige Mieterhöhungen diesem Zweck zugeführt würden, daß es keiner ausdrücklichen Bestimmung nach dieser Richtung hin bedürfe. Wir teilen diesen Optimismus nicht. Wir glauben nicht, daß das ohne weiteres unterstellt werden kann. Wir glauben auch nicht, meine Damen und Herren, daß man sich abfinden kann mit einer Darlegung des Problems der Mietbeihilfen, wie sie der Herr Minister vorhin vortrug. Den Gemeinden beispielsweise zu sagen, sie trügen ja irgendwie Nutzen und müßten und könnten deshalb auch die sozialen Verpflichtungen auf sich nehmen, zu erklären, es sei nicht mehr als recht und billig, daß sie auf der anderen Seite auch die Lasten der sozialen Verantwortung in erster Linie übernähmen, das scheint uns doch eine ziemliche Vereinfachung der Problematik zu sein. Mir ist bis zur Stunde noch nicht klar, worin denn der Vorteil für die Gemeinden liegen soll, wenn eine Mietenanhebung an Einzelobjekten Platz greift. Das muß mir noch begreiflich gemacht werden, wie ich auch darum bitten muß, daß in einer Reihe von Punkten eine weitergehende Aufklärung erfolgt, als uns der Herr Minister heute hier hat zuteil werden lassen. Wir werden in den Ausschußberatungen überhaupt eine ganze Reihe von Detailfragen ;aufgreifen müssen, und wir werden sehr begierig sein zu hören, welche Antworten wir zu dieser oder jener Frage erhalten.
Dabei liegt auch uns daran — und ich begrüße es deshalb, daß der Herr Minister im Anfang seiner Ausführungen der sozialdemokratischen Opposition unterstellte, daß sie sich sachlich mit den hier zu erörternden und zu entscheidenden Fragen beschäftigt —, daß ein allgemein volkswirtschaftliches Problem nicht einseitig gesehen wird, sondern daß man sich gemeinsam bemüht, zu einer Lösung zu kommen. In einer angesehenen südwestdeutschen Tageszeitung hat gestern unter der Überschrift „Das Mietenchaos" der Satz gestanden, daß die heutige Debatte um das Mietengesetz heftig zu werden verspreche. Nun, meine Damen und Herren, es gibt sicherlich, wenn man den Regierungsentwurf des Mietengesetzes sehr eingehend betrachtet, eine ganze Reihe von Punkten, in denen wir uns nicht ohne weiteres einig werden können. Aber selbst eine heftige Debatte, wenn sie kommen sollte, braucht ja keine unsachliche Debatte zu sein. Es gibt Meinungsverschiedenheiten, in denen sich nun einmal frontal Stellungnahmen gegenüberstehen, die man nicht ohne weiteres und sofort überbrücken kann. Aber, Herr Bundesminister, es gibt nicht nur die Möglichkeit, daß sich diese oder jene private Organisation in bezug auf Zahlen oder bei der Auslegung der von Ihnen hier vertretenen Bestimmungen irrt, sondern daß sich auch bei der Bundesregierung in dieser oder jener Betrachtung und bei dieser oder jener Regelung Irrtümer einstellen.
Wir haben bei dieser Vorlage in vielen Punkten nicht nur das Gefühl, sondern die Gewißheit, daß der Ansatzpunkt falsch ist und daß man einen Weg geht, dessen Konsequenzen noch niemand übersehen kann, der aber möglicherweise recht unerfreulich ist und nicht dem Ausgleich der Interessen,sondern einer weiteren Verschärfung von Gegensätzen dient, so daß Mietstreitigkeiten förmlich ausgelöst werden und Händel in die Häuser getragen werden, weil dieses Gesetzeine ganze Reihe von Bestimmungen enthält, Herr Minister, bei deinen von einer absolut formalen Überlegung ausgegangen wird, von der Überlegung nämlich, daß es sich bei Mietverhältnissen um eine Partnerschaft Gleichberechtigter handle. Wenn und solange Wohnungsmangel besteht, wenn und solange uns die Wohnungsnot drückt, gibt es keine wirklich gleichberechtigten Partner; da steht der Mieter am unteren Ende, er muß als der Schwächere unter Umständen sogar um Gnade bitten.
Das ist eine Alltagstatsache.
Das kann doch gar nichtgeleugnet werden.. Darin
liegt gar kein Vorwurf gegen Hausbesitzer, sondern
— verzeihen Sie; das muß man doch ganz leidenschaftslos sehen können — idas ist die Feststellung einer Realität. Wenn hier die Möglichkeit geboten wird, eine freie Mietvereinbarung zu schaffen, wie § 3 des Gesetzentwurfs es vorsieht, dann ist es eben nicht richtig, zu glauben, daß hier nicht unter Umständen aus der Situation heraus ein gewisser Druck auf dem Mieter liegt, der um des lieben Friedens willen Bedingungen akzeptiert, die er sonst nicht akzeptieren würde.
Es ist und bleibt ein Unterschied, ob ich in einer Marktwirtschaft mir Ware suchen kann, unter Umständen einem höheren Preis durch andere geeignete Ware ausweichen kann oder ob ich an eine Wohnung festgekettet bin, aus der ich lieber heute als morgen herausgehen möchte, schon um Streit zu vermeiden. So gut es unwillige Mieter gibt, so gut es Mieter gibt, denen dieser oder jener Vorwurf zu machen ist, so gut gibt es Vermieter, denen gegenüber auch manche Kritik notwendig ist. Wir sollten doch hier nicht harmonisieren, wir sollten nicht generalisieren, aber wir sollten auch effektive Tatsachen nicht übersehen, die Tatsache z. B., daß es leine echte, wenn Sie so wollen, Gleichberechtigung, eine gleiche Partnerschaft von Vermietern und Mietern so lange nicht gibt, wie für den Mieter nicht die Möglichkeit ,besteht, sich nach seinem Gutdünken und nach seiner freien Entscheidung eine andere Wohnung zu suchen.
Das hat die Bundesregierung nicht erkannt, und deshalb ist der Ausgangspunkt mancher der von ihr vorgesehenen Regelungen absolut schief.
— Lieber Herr Kollege Lücke, wenn es so einfach wäre, das Problem mit einer solchen Formel zu lösen, dann wäre es sehr schön. Selbstverständlich haben Sie völlig recht. Es ist niemals ein Idealzustand gewesen, daß die Wohnung als Mietsache von jemandem gebraucht werden mußte, der einen Hausbesitzer darum bitten mußte, als Vertragspartner anerkannt zu werden. Es wäre wundervoll
in dieser Welt, wenn kein Mensch mehr Mieter zu sein brauchte, sondern wenn er Eigentümer seiner Wohnung wäre. Wenn es noch stärkere Möglichkeiten gibt, zu diesem Ziel zu kommen, als wir sie hier bisher schon versucht haben, werden Sie unserer Unterstützung stets sicher sein.
Aber so weit sind wir noch nicht. Sie haben ja die Zahlen gehört. Millionen von Wohnungen werden von diesem Gesetz betroffen, und da sollten wir nüchtern und sachlich untersuchen, was für Regelungen denn dieses Gesetz eigentlich bringt. Ich will es mir versagen, an dieser Stelle auf Einzelbestimmungen einzugehen. Im Laufe der Diskussion werden einige meiner Freunde zu dieser oder jener speziellen Frage Stellung nehmen. Aber ich darf darauf hinweisen — das ist übrigens auch schon durch die Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsministers geschehen —, daß es doch eine ganze Reihe von Punkten gibt, die der sorgfältigen Prüfung bedürfen und die nicht nur uns e r e Kritik finden, sondern die auch vom Bundesrat kritisiert worden sind, die beispielsweise im bayerischen Aufbaurat Kritik fanden und die bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Zeit sehr sorgfältig daraufhin geprüft werden, ob sie nicht in dieser oder jener Beziehung unter allen Umständen der Änderung bedürfen.
Es gibt eine vielfältige Problematik. Ganz so einfach und harmonisch, wie der Herr Bundeswohnungsminister diesen Gesetzentwurf auch in seinen Konsequenzen hier dargelegt hat, sind die Dinge nun leider nicht. Wir haben bei der ersten Prüfung des Gesetzentwurfs uns Sorge darüber gemacht, ob hier nicht die Wohnraumbewirtschaftung als ein sozial zunächst noch unerläßliches Regulativ praktisch auf kaltem Wege illusorisch gemacht wird. Wir haben die Sorge, daß z. B. in weitgehendem Umfang die Frage der Mietbeihilfen im Wege des Abschiebens auf die Landes- und Kreisfürsorgeverbände gelöst wird; dazu sagte ich schon einiges. Wir haben die Sorge, daß große Schichten, z. B. die Untermieter, möglicherweise recht- und schutzlos werden. Herr Bundeswohnungsminister, wir haben das Gefühl, daß eine ganze Reihe von Zahlen in Ihrer Statistik ebenfalls einer sehr sorgfältigen Nachprüfung bedürfen, daß sie, um es vorsichtig auszudrücken, schöngefärbt sind. Ich will hier auf Einzelheiten nicht eingehen. Ich habe umfangreiches Material zur Hand, das bei den Ausschußberatungen zur Verfügung steht.
Was ich aber an diesem Entwurf besonders bedaure, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die absolute Verquickung von öffentlichem und privatem Recht, die sich hier findet, ohne daß das notwendig gewesen wäre. Es werden Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes, des BGB, des Geschäftsraummietengesetzes und des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes geändert. Dabei befindet sich heute schon kein Hausbesitzer und kein Mieter mehr in der Lage, die zulässige Miete zu berechnen. Wir haben ein derartiges Durcheinander, einen derartigen Wirrwarr, ein derartiges Chaos der verschiedenen Mietenbestimmungen, daß kaum noch ein Spezialjurist in der Lage ist, auszurechnen, was die preisrechtlich zulässige Miete ist. Das wird leider auch durch dieses Gesetz nicht verbessert, sondern es schafft nach dieser Richtung hin weitere Erschwerungen.
Auf Seite 18 der Begründung wird davon gesprochen, daß dieses Gesetz der Bereinigung und
Vereinfachung des Mietpreisrechts diene. Ich werde Ihnen zum Schluß einmal bildhaft zeigen, wo diese Bereinigung endet und wieviel Bestimmungen noch weiterhin anzuwenden sind, über die man sich informieren muß, was dem Laien, ja selbst dem normalen Juristen nicht mehr möglich ist.
Lassen Sie mich zum Abschluß dieser ersten allgemeinen Bemerkungen dem Herrn Bundeswohnungsminister jedoch auch ein Wort des Dankes sagen. Es bezieht sich auf seine vorhin schon erwähnten Darlegungen, die der Opposition unterstellen, daß sie bereit ist, an der Beratung dieser Fragen sachlich mitzuwirken. Das klingt ein wenig besser als manche Sentenz, die uns gewisse Kreise des organisierten Haus- und Grundbesitzes seit Jahren immer wieder servieren. Ich habe gerade vor wenigen Tagen ein Zeitschrift des Grund- und Hausbesitzes, und zwar die „Nürnberg-Fürther Hausbesitzerzeitung" in die Hände bekommen. Da ist nicht davon die Rede, daß sich die Opposition seit Jahren bemüht, die Mietenreform als eine Notwendigkeit zu erklären, und ihre Bereitschaft zu erkennen gibt, leidenschaftslos an die Erörterung und Lösung der Mietpreisfragen heranzugehen. Da heißt es hinsichtlich der Regierungsvorlage, daß sie nun endlich verabschiedet werden müsse, und wörtlich — ich darf es mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren — liest man:
Dies setzt natürlich voraus, daß nicht im Ausschuß von Gegnern des Mietengesetzes und der privaten Hausbesitzer überhaupt, also von den Sozialdemokraten oder den Arbeitnehmervertretern der CDU,
neue Berge von Schwierigkeiten aufgetürmt werden.
Das ist doch eine törichte Art, in diesem Parlament so oder so Stimmung zu machen. Es ist doch völlig unsinnig, die Gleichung aufzustellen, daß ein Gegner dieser oder jener Bestimmung des Mietengesetzes zugleich Gegner des privaten Hausbesitzes sein müsse. Es ist völlig unsinnig, davon auszugehen, daß es nun ausgerechnet ein Sozialdemokrat oder ein Arbeitnehmervertreter der CDU sein muß, der bei Prüfung dieses Gesetzes in diesem oder jenem Punkte ein Haar in der Suppe, der Bedenken, der Fehler findet. Wir sollten uns doch hüten, so schwierige Fragen in dieser Weise zu behandeln.
Aber diese Art der Betrachtung liegt auf der Linie jenes Briefes, den der Herr Präsident des Zentralverbandes der deutschen Haus- und Grundbesitzer e. V., Herr Dr. Handschumacher, am 20. November 1954 an den Herrn Bundeskanzler gerichtet hat. Darin hat er klar und deutlich zu verstehen gegeben, daß es ihm weniger darauf ankommt, eine sachlich notwendige Lösung zu betreiben, sondern daß er ein Wahlversprechen eingelöst sehen will. Und er droht damit, wenn dem nicht entsprochen wird — er weist auf Herrn Drewitz und auf Bemühungen hin, neue Wirtschaftsparteien oder ähnliche Gruppen zu gründen —, mit seiner Organisation gewisse politische Konsequenzen zu ziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man sollte nicht nur gelegentlich nach einer Seite schielen, wenn man vom Druck auf Parlamente und auf bestimmte Parteien spricht,
sondern man sollte sorgfältig darauf achten, daß das im Grunde genommen nirgendwo als ein zulässiges Mittel der Einwirkung angesehen werden sollte, wenn es um schwierige, von uns allen zu lösende Fragen geht. Wir möchten jedenfalls nicht in dieselbe Kerbe hauen. Wir möchten nicht die Schlußfolgerung ziehen, daß uns die Hausbesitzer nichts angehen. Wir wissen, daß es Althausbesitz gibt, der sich in einer Notlage befindet, und wir wissen, daß uns niemand die Verpflichtung abnimmt, auch an diese Notlage zu denken und nach Maßnahmen zu suchen, die geeignet sind, diese Notlage zu beheben. Hier gilt keine Schwarz-weiß-Malerei. Es handelt sich um einen vielschichtigen sozial- und wirtschaftspolitisch eng miteinander verzahnten Gesamtkomplex, den wir so oder so zu lösen haben.
Ich fürchte jedoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß der Entwurf, mit dem wir es zu tun haben, in mancherlei Hinsicht wesentlicher Korrekturen bedarf, um ihn überhaupt brauchbar zu machen. Lassen Sie mich zum Schluß nur eine Bemerkung anfügen, die Ihnen deutlich macht, daß eigentlich niemand berechtigt ist, diesen Entwurf als eine besonders glückliche Lösung anzusehen. Ich habe mich außerordentlich gewundert, in der Begründung — ich glaube, es steht auf Seite 18 — einen Satz zu finden, der besagt, daß der Gesetzentwurf unter anderem darauf abzielt, „eine Bereinigung und Vereinfachung des Mietpreisrechts herbeizuführen".
Wir finden in dem Entwurf leider nicht eine Mietreform, wie wir sie schon vor Jahren verlangt haben. Wir sehen in ihm kein Gesetz, das für Mieter und Vermieter verständlich ist und für die Gerichte und Behörden ohne wesentliche Mehrbelastung anwendbar erscheint. Wir vermissen eine ganze Reihe von Regelungen. Vor allen Dingen fehlt eine Regelung, die das Zuschlagssystem weitgehend in eine neue Grundmiete einbezieht. Denn neben den Mieten, die in Zukunft möglich sein sollen, bleiben die zahlreichen Zuschläge bestehen, so daß nach wie vor kein Mensch weiß, wie er sich nun eigentlich über die Zulässigkeit der von ihm geforderten Miete orientieren kann. Das Mietpreisrecht mit seiner Verstreutheit bleibt aufrechterhalten. Wir finden auch keine Regelung hinsichtlich der Mietbeihilfen, die uns objektiv und subjektiv ausreichend erscheint. Wir glauben nicht, daß der Bund es sich so billig machen kann, wie er es mit dem Gesetzentwurf tut.
Wenn dieser Entwurf eine echte Hilfe für den Hausbesitz darstellen soll, dann hätte die Bundesregierung den Mut aufbringen müssen, um den weiteren Verfall des Hausbesitzes aufzuhalten, den Vorschlag zu machen, auf die Dauer von mehreren Jahren einen entsprechenden Betrag von vielleicht 50 Millionen DM jährlich im Haushalt zur Gewährung von zinsverbilligten Instandsetzungsdarlehen bereitzustellen. Das wäre ein wirklich konstruktiver Weg, der garantieren würde, daß etwas Entscheidendes gegen den Verfall des Hausbesitzes geschieht. In dieser Vorlage findet sich nur eine vage Hoffnung, daß die Mieterhöhungen, die dazu noch schematisch, die pauschal vorgeschlagen werden, für die Erhaltung des Althausbesitzes verwendet werden.
Das Allerletzte, was ich hinsichtlich der Unübersichtbarkeit zu sagen habe, soll Ihnen an Hand einer Aufzeichnung gezeigt werden, die Ihnen begreiflich zu machen versucht, wieviel Bestimmungen für den Fall des Inkrafttretens dieses Bundesmietengesetzes noch aufrechterhalten bleiben. Wenn Sie einen Blick auf die Rolle hier werfen, in der Sie die Aufzeichnungen finden, dann werden Sie mir zugeben müssen: weniger wäre mehr gewesen. Es wäre nach Jahren der Vorarbeit fraglos möglich gewesen, ein Bundesmietengesetz vorzuschlagen, das für den normalen Sterblichen verständlich ist und das nicht auf eine solche Fülle von Einzelbestimmungen verweist, die noch daneben zu berücksichtigen sind. — Ich darf zwei Kollegen meiner Fraktion bitten, mir beim Entfalten der Rolle behilflich zu sein; sie hat 6 Meter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist kein Wort textiert, das nicht notwendig wäre; das sind lediglich Vorschriften, Erlasse, Verordnungen und Gesetzesbestimmungen, die neben dem Bundesmietengesetz weiterhin in Kraft bleiben. Machen Sie mir klar, wie es möglich sein soll — —
— Vielen Dank, Herr Dr. Hellwig! Wenn ich so hübsch wäre wie Sie, hätte ich Wert auf eine Fernsehübertragung gelegt.
Lassen Sie mich mit der Bemerkung schließen, daß wir bei der ersten Prüfung dieses Entwurfs unsere tiefe Enttäuschung zum Ausdruck bringen müssen, daß wir uns aber bei der bevorstehenden Ausschußarbeit bemühen werden, sachlich zur Klärung der Fragen beizutragen.