Rede:
ID0206606300

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2066

  • date_rangeDatum: 17. Februar 1955

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:07 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:59 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 7 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Friedensburg.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 3377 66. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955. Nachruf für den verstorbenen dänischen Ministerpräsidenten Hedthoft 3379 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3379 B, C, 3415 A Glückwünsche zu Geburtstagen des Bundespräsidenten Professor Dr. Heuss und der Abg. Diedrichsen, Wittmann und Dr. Böhm (Frankfurt) 3379 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 3415 A Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 (Anlage 2) 3415 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 3379 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 131, 135, 144, 147, 150, 152 (Drucksachen 999, 1190; 1029, 1180; 1133, 1186; 1167, 1209; 1176, 1193; 1181, 1194) . 3379 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) sowie der Anträge der Fraktion der DP betr. Krankenhaus-Rahmengesetz (Drucksache 14), Berufszulassung für Masseure und über Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnastinnen (Drucksache 17) und Ausbildung und soziale Sicherung des Krankenpflegepersonals (Drucksache 18) 3380 A Fragestunde, — zurückgestellte Mündliche Anfragen aus der 64. Sitzung (Drucksache 1157): 3. betr. Protokoll über die Erklärung der Außenminister der westlichen Besatzungsmächte über die Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung: Ritzel (SPD) 3381 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 4. betr. Frage der Vereinbarkeit der Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über Berliner Deklarationen in der 26. Sitzung mit der Berufung der Bundesregierung auf das Potsdamer Abkommen in der 51. Sitzung: Ritzel (SPD) 3381 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 5. betr. beschlagnahmte Vermögen der Deutschen Hilfsvereine in der Schweiz: Ritzel (SPD) 3380 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 B, C 6. betr. Einstellung von Flaggendiskriminierungen bei Handelsvertragsverhandlungen mit seefahrenden Staaten: Walter (DP) 3380 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 D 20. betr. Verbot der Zeitung „Rheinpfalz" im Saargebiet: Trittelvitz (SPD) 3380 D, 3381 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 A 30. betr. Versand von Freistücken deutscher Tageszeitungen und Wochenzeitschriften über Kurierpost an Auslandsvertretungen: Thieme (SPD) 3381 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979) 3382 A Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende 3382 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3383 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 3385 A Besprechung vertagt 3385 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021) 3385 A Eschmann (SPD), Anfragender . . 3385 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3386 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138) 3387 C Odenthal (SPD), Anfragender . . 3387 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3390 B, 3393 B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 3392 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 3394 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3395 C Neumann (SPD) . . . . . . . . 3396 A Becker (Hamburg) (DP) 3396 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 1142) 3397 B Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3397 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975) . . . 3397 C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 3397 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 3399 A Dr. Welskop (CDU/CSU) 3401 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3402 B Dr. Gille (GB/BHE) 3403 C Becker (Hamburg) (DP) 3404 B Dr. Bucher (FDP) 3405 A Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film und an den Ausschuß zum Schutz der Verfassung 3405 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184) 3405 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Auswärtigen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3405 C Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Bundeswasserrecht (Druck- sache 561) 3405 C Ruhnke (SPD), Antragsteller . . 3405 C Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben 3407 D, 3413 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3408 A Wittrock (SPD) 3409 B Elsner (GB/BHE) 3411 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 3412 C Beschlußfassung 3412 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1125) Varelmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3416 Beschlußfassung 3413 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1144) 3414 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3417 Beschlußfassung 3414 A Beratung des Entwurfs einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1182) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außen- handelsfragen 3414 B Beratung des Entwurfs einer Neunundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1183) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 1140) . . . . 3414 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksache 1160) 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe, Oberfeldstr. Nr. 1-3, an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches gegen städtisches, z. Z. beschlagnahmtes Gelände bei den Kniefinger Kasernen (Drucksache 1171) . . . . 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstr. 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH in Berlin SW 61, Mehringdamm Nr. 32/34 (Drucksachen 1127, 813) . . . 3414 D Beschlußfassung 3414 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3414 D Beschlußfassung 3414 D Nächste Sitzung 3415 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3415 A Anlage 2: Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 3415 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3415 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Drucksache 1125) . . . 3416 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des. Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 1144) 3417 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für 2 Tage den Abgeordneten Feldmann Reitzner Becker (Pirmasens) Frau Dr. Probst Günther Frau Finselberger Frau Welter (Aachen) Dr. Jentzsch Schüttler Raestrup Kalbitzer Dr. Atzenroth Dr. Kreyssig Wagner (Ludwigshafen) Dr. Leiske. Dr. Maier (Stuttgart). Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten D. Dr. Gerstenmaier Hansen (Köln) Brockmann (Rinkerode) Jahn (Frankfurt) Richter Frau Kipp-Kaule Stücklen Frau Schanzenbach Dr. Pohle (Düsseldorf) Pöhler Wehking Lenze (Attendorn). Wirths Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Wahl für drei Monate Peters für zehn Wochen Kühlthau für acht Wochen Bazille für sieben Wochen Gockeln für vier Wochen Frau Dr. Ilk für drei Wochen Frau Vietje für zwei Wochen Höhne für zwei Wochen Kühn (Bonn) für zwei Wochen Dr. Hesberg für zwei Wochen. Anlage 2 Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 Der Bundestag hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Frau Kettig für sieben Wochen Schuler für sechs Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für sechs Wochen Frau Welter (Aachen) für vier Wochen Rademacher für vier Wochen Dr. Leverkuehn für vier Wochen Held für vier Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für vier Wochen Onnen für vier Wochen Frau Friese-Korn für zwei Wochen Dr. Bucerius für zwei Wochen. Anlage 3 Umdruck 290 (Vgl. S. 3414 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1164) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Godesberg), Kemper (Trier), Dr. Weber (Koblenz), Dr. Orth, Schlick und Genossen betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1177) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170) an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1125 (Vgl. S. 3413 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorga nisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 2. Dezember 1954 den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) — Drucksache 938 — beraten. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten sich in diesem Überein- kommen, den Arbeitnehmern, die durch eine der in dem Katalog aufgeführten Berufskrankheiten erwerbsunfähig geworden sind, bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung zu sichern, wie sie bei Betriebsunfällen gewährt wird. In der Bundesrepublik ist nach § 545 der Reichsversicherungsordnung und nach den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 42 Genüge getan. Das hier gültige Verzeichnis der Berufskrankheiten in der Fassung der Fünften Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 26. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 395) umfaßt außer den in dem Katalog zum Abkommen Nr. 42 aufgeführten Berufskrankheiten eine große Zahl weiterer Berufskrankheiten. Die Vorschriften des Übereinkommens werden durch die in der Bundesrepublik geltende Gesetzgebung in vollem Umfang erfüllt. Das Übereinkommen Nr. 42 behandelt dieselben Fragen wie das bereits früher vom Deutschen Reich ratifizierte Abkommen Nr. 18. Lediglich der Katalog der Berufskrankheiten hat eine Erweiterung erfahren. Eine weitere Änderung könnte nur durch ein neues Übereinkommen und somit nur mit Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden. Der Ausschuß für Arbeit hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Übereinkommens Nr. 42 zu empfehlen. Bonn, den 11. Januar 1955 Varelmann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1144 (Vgl. S. 3414 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950) Berichterstatter: Abgeordneter Schulze-Pellengahr Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über die gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten wurde in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Januar 1955 eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn unverändert in der Fassung der Drucksache 950 anzunehmen. Im allgemeinen darf auf die schriftliche Begründung zum Gesetzentwurf — Drucksache 950 — Bezug genommen werden. Die am 28. Mai 1954 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung erleichtert die An- und Abmusterung von Seeleuten in Häfen, in denen keine Konsulate als Seemannsämter im Ausland ansässig sind. Die Vereinbarung trägt damit im Interesse beider vertragschließenden Staaten dazu bei, die Abfertigung der Schiffe und die An- und Abmusterung von Seeleuten zu beschleunigen und sicherzustellen, daß auch an kleinen Hafenplätzen die Musterrolle des Schiffes mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Besatzung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zugleich wird den Seeleuten durch Eintragung der Abmusterung in das Seefahrtbuch der Nachweis erleichtert, der Besatzung eines Schiffes angehört zu haben, das in einem Hafen des anderen Staates liegt. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anerkennung des Seefahrtbuchs als Paßersatz bei Reisen vom und zum Schiff über die Landgrenzen oder auf dem Luftweg. Da die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 weder Amtshandlungen ausländischer Behörden bei der An- und Abmusterung auf Schiffen unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland kennt noch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis gibt, für Besatzungen von Schiffen unter fremder Flagge tätig zu sein, kann die Vereinbarung nicht als Verwaltungsabkommen angesehen werden. Es bedarf daher eines Gesetzes, um die Zustimmung herbeizuführen und die Vereinbarung zu deutschem Recht zu erheben. Bonn, den 14. Januar 1955 Schulze-Pellengahr Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Welskop


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Entwurf des Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des
    Gerichtsverfassungsgesetzes, der von der SPD eingebracht worden ist, handelt es sich um drei Tatbestände, die für die Struktur dieser beiden Gesetze von Bedeutung sind. Es handelt sich zunächst darum, daß das Beschlagnahmerecht für periodisch erscheinende Drucksachen abgeändert werden soll. Durch verschärfte Bedingungen soll die Beschlagnahme nicht mehr in dem Umfange wie bisher möglich sein. Zweitens soll allein das Landgericht des Verlagsortes für die Beschlagnahmeverfügung zuständig sein. Schließlich sieht der Entwurf vor, daß eine besondere Beschlußkammer, eine Pressekammer, bei den Landgerichten für die Entscheidung dieser Fragen zuständig sein soll.
    Wie bereits der Herr Justizminister ausgeführt hat, erhebt sich zunächst die Frage, ob dieser Gesetzentwurf als ein Flickgesetz überhaupt beschlossen werden soll. Der Kollege Dr. Arndt ist ja selber ebenfalls der Ansicht und hat verschiedentlich geäußert, daß man bei den Reichsjustizgesetzen möglichst keine Änderungen vornehmen soll, weil diese Gesetze aus einem Guß sind. Wir haben anläßlich des 75jährigen Jubiläums der Gesetze im vergangenen Jahr besonders darauf hingewiesen, daß die Reichsjustizgesetze insofern einmalige Gesetze sind, als sie aus einem Guß entstanden sind. Das hat zur Folge, daß jede Änderung dieser Gesetze Schwierigkeiten mit sich bringt, weil der ganze Aufbau des Gesetzes dadurch in Frage gestellt werden kann.
    Auf der andern Seite sind wir aber auch der Ansicht, daß an den Bestimmungen über die Beschlagnahme etwas zu ändern ist. Nach Auffassung der CDU/CSU muß aber — das ist für uns ausschlaggebend — mit einer Änderung der Bestimmungen unbedingt der Ehrenschutz in Verbindung gebracht werden.

    (Abg. Pelster: Sehr richtig!)

    Eine Demokratie kann nicht ohne Pressefreiheit leben; davon sind wir alle überzeugt. Aber die Pressefreiheit hat ihre Grenzen,

    (Abg. Pelster: Sehr richtig!)

    wie es ausdrücklich in Art. 5 des Grundgesetzes festgelegt ist, in den Schranken der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre. Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, daß der Ehrenschutz bei uns nicht derartig ausgebaut ist, wie es in einer Demokratie notwendig wäre, und daß deshalb der Ehrenschutz unbedingt in Verbindung mit dieser Gesetzesänderung gesetzlich geregelt werden muß. Ich glaube, wir alle in diesem Hause sind darüber einig, daß der Ehrenschutz verstärkt werden muß. Diese Frage wird in den Beratungen über den Gesetzentwurf ganz in den Vordergrund gestellt werden müssen. Sobald der Ehrenschutz sichergestellt ist, wird auch darüber zu reden sein, daß das Beschlagnahmerecht eingeschränkt wird. Man kann daran denken, daß nicht ein Tatverdacht, sondern nur ein unbedingt dringender Tatverdacht genügt, wie das auch in anderen Bestimmungen, bei der Verhaftung durch den Amtsrichter, vorgeschrieben ist.
    Nun zu den einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen.
    Zu Art. 1 Ziffer 1 des Entwurfs wird in den Ausschußsitzungen unbedingt darüber zu beraten sein, wie der Relativitätsgedanke durchgeführt werden kann. Es wird nicht einfach sein, und wir werden sehr darüber zu beraten haben, wie wir ganz klare Bestimmungen für den Richter ausarbeiten können.


    (Dr. Welskop)

    Zu Ziffer 2 ist darauf hinzuweisen, daß es nicht möglich erscheint, nur das Landgericht des Verlagsortes bzw. des Erscheinungsortes — ich könnte mir denken, daß Herr Kollege Dr. Arndt auch daran gedacht hat, nicht den Verlagsort, sondern den Erscheinungsort zu nehmen, weil der einfacher festzustellen ist — zuständig zu machen. Der Herr Justizminister hat mit Recht schon darauf hingewiesen, daß es nicht möglich erscheint, z. B. den Bundesgerichtshof auszuschließen. Meines Erachtens ist es aber auch nicht zweckmäßig, das Amtsgericht in kleineren Sachen auszuschließen, in denen das Amtsgericht in letzter Instanz bzw. als erkennendes Gericht zu entscheiden hat. Auch darüber wird also sehr zu debattieren sein.
    Was die Schaffung von Pressekammern anlangt, so bin ich — auch da in Übereinstimmung mit dem Herrn Justizminister — der Ansicht, daß das nicht möglich erscheint. Ihre Schaffung würde unbedingt an dem Aufbau unserer Strafprozeßordnung rütteln. Die Strafprozeßordnung kennt keine Strafgerichte, in denen Angehörige des Berufs darüber zu entscheiden haben, ob ein Berufsangehöriger gefehlt hat oder nicht. Wir haben außer den Berufsrichtern Schöffen und Geschworene, die aber vom Volke selbst in dieses Amt berufen werden. Es wäre meines Erachtens ein Rückfall in vergangene Jahrhunderte, wenn man ein derartiges Ständegericht aufbauen würde. Die Hinzuziehung von Berufsgenossen ist gerechtfertigt bei Ehrengerichten. In Ehrengerichten ist sie auch allgemein üblich; da entscheidet der Berufsgenosse darüber, ob der Berufsgenosse gefehlt hat oder nicht. Hier handelt es sich aber um Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch, und darüber können nur der ordentliche Richter und auch die ordentlichen Laienrichter entscheiden.
    Wie Sie sehen — ich will mich mit Rücksicht auf die Zeit kurz fassen —, enthält dieser Entwurf alle möglichen Probleme, die in der Ausschußberatung möglichst geläutert werden sollen.
    Ich beantrage daher namens der CDU/CSU Verweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films und auch an den Ausschuß zum Schutze der Verfassung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Friedensburg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ferdinand Friedensburg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn hier noch jemand von der Christlich-Demokratischen Union das Wort ergreift, der nicht beruflich mit der Rechtspflege zu tun hat, so bitte ich, darin ein besonderes Anerkenntnis meiner Freunde zu sehen, wie sehr uns das Anliegen interessiert und bewegt, das von den sozialdemokratischen Kollegen hier vorgetragen worden ist.
    Grundsätzlich sind wir mit dem Herrn Justizminister und mit Ihnen, Herr Kollege Arndt, über die Dringlichkeit und die Notwendigkeit einer Regelung dieser Materie wohl völlig einig, und es bedarf hierzu keiner weiteren Ausführungen. Man kann sogar fragen — und ich würde diese Frage noch nicht unbedingt verneinen wollen —, ob nicht die Dringlichkeit so groß ist, daß wir schon vor der Inangriffnahme der allgemeinen Straßprozeßreform zu einer Neuregelung kommen sollten. Die
    Gründe, die Kollege Welskop dagegen angeführt hat, sind ja sehr wichtig und ernst zu nehmen. Aber wenn sich das Verfahren, das wir in den letzten Jahren kennengelernt haben, mit diesen rasch ergehenden gerichtlichen Beschlagnahmeverfügungen, mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, erst einmal herumspricht und verbreitet, so kann das unter Umständen Konsequenzen haben, die wir nicht mehr verantworten können. Es wird deshalb sehr ernst zu fragen sein, ob nicht eine gewisse Reform vorweggenommen werden sollte. Vielleicht kann uns der Herr Justizminister sagen, wie bis zum Inkrafttreten der Reform sonst etwa für Abhilfe gesorgt werden könnte. Nach einer Auskunft, die wir im Arbeitskreis bekommen haben, soll ja nur die Hoffnung bestehen, daß die neue Strafprozeßreform noch im Rahmen der jetzigen Wahlperiode erledigt werden wird. Diese Hoffnung erscheint mir reichlich vage. Es würde also jedenfalls noch eine Reihe von Jahren dauern, und ich muß den sozialdemokratischen Antragstellern zugeben, daß es ein wenig gefährlich erscheint, so lange Zeit mit einer von uns für dringlich und notwendig gehaltenen Reform zu warten.
    In der Bejahung des Grundsatzes der Pressefreiheit sind wir wohl alle einig. Dazu muß aber noch etwas gesagt werden. Man hört das Wort Pressefreiheit allmählich so oft, daß dieser Begriff anfängt, etwas inhaltlos zu werden. Es geht so wie mit der Demokratie oder dem öffentlichen Interesse und mit allen möglichen schön klingenden Grundsätzen: sie werden allmählich so abgegriffen, daß der verpflichtende Charakter nicht mehr richtig erkannt wird. Soviel die Pressefreiheit zitiert wird und soviel sie auch grundsätzlich bejaht wird, so erleben wird doch immer wieder, daß der Betreffende, der das eben noch ausgesprochen hat, sehr rasch von den Grenzen der Pressefreiheit zu sprechen anfängt, wenn die Presse irgend etwas tut, was ihm nicht behagt. Freiheit und insbesondere die Pressefreiheit fängt überhaupt erst da an, wo ich der Presse gestatte, Dinge zu sagen, die mir nicht gefallen. Jede andere Berufung auf die Pressefreiheit ist leeres Gerede.
    Gerade in dem Komplex, der durch den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion angesprochen wird, liegt für die nicht zu eng aufgefaßte Pressefreiheit ein großer praktischer Wert. In den Fällen, um die es sich hier handelt, haben wir es doch erlebt, daß die Presse — und nicht einmal die besonders seriöse Presse — die letzte Zuflucht des beunruhigten Staatsbürgers gewesen ist, wenn sich infolge besonderer Verfilzung behördlicher und politischer Interessen jeder gescheut hat, Mißstände, die in der ganzen Stadt bekannt waren, beim Namen zu nennen, und wenn nur in der Presse noch die Notwendigkeit einer Reinigung ausgesprochen worden ist. Das ist ein so dringendes und wichtiges Anliegen, daß wir uns hüten sollten, allzu engherzig vorzugehen. Es ist wirklich auch in unser aller Interesse sehr mißlich, wenn deshalb, weil die Presse, wie das bei solchen Gelegenheiten fast unvermeidlich ist, irgendeine tatsächliche Einzelheit in einem Riesenkomplex nicht mit der letzten Beweisbarkeit ausgesprochen hat oder weil irgendein Wort, irgendeine Silbe nicht sorgfältig genug formuliert worden ist, eine Handhabe entsteht, um die ganze Aktion abzuwürgen und damit eine notwendige Reinigung zu unterbinden. Also wir sind uns über die Schwierigkeit und die Empfindlichkeit dieses Problems mit den sozialdemokratischen Kollegen, glaube ich, ganz einig,


    (Dr. Friedensburg)

    und sie dürfen da unserer Unterstützung in der weiteren Bearbeitung gewiß sein.
    Bezüglich der formellen Erledigung allerdings kann ich dem Entwurf nicht recht folgen. Zunächst einmal hat sich ein gut Teil der praktischen Beschwerden aus der letzten Zeit gar nicht auf die strafprozessuale, sondern auf die zivilprozessuale Regelung bezogen, nämlich indem jemand einstweilige Verfügungen des Amtsgerichts zur Beschlagnahme erwirkt und damit sehr weitreichende Wirkungen ausgeübt hat. Ich glaube also, wir sollten uns für die Behandlung im Ausschuß, die ja wohl gesichert ist, vornehmen, auch die zivilprozessuale Seite von vornherein einzubeziehen; denn es ist jetzt ja jederzeit möglich, auf die einstweilige Verfügung auszuweichen, um das durchzuführen, was wir verhindern wollen.
    Ich bin mit dem Herrn Minister und meinem Kollegen Welskop völlig einig in der Ablehnung der Sonderkammern. Ich glaube, es sollte unser aller Anliegen sein, daß die Gerichtsbarkeit nicht etwa dem Volke dadurch entfremdet wird, daß man überall besondere Sachverständige, besondere Fachleute einsetzt. Wenn wir den Schöffen und den Geschworenen zumuten, komplizierte Verkehrsunfälle oder schwierige ärztliche Kunstfehler zu beurteilen, dann müssen sie imstande sein, auch in solchen Pressefragen zu urteilen. Es ist, glaube ich, dringend notwendig im Interesse einer demokratischen Rechtspflege, daß wir nicht den Eindruck erwecken, als ob bestimmte Dinge nur von Standesgenossen erledigt werden könnten.
    Wir wünschen allerdings — und das möchte ich durchaus auch im Einvernehmen mit meinem Kollegen Welskop betonen —, daß die Frage nun nicht lediglich unter dem Gesichtspunkt der Pressefreiheit behandelt wird. Ich habe meine Auffassung von der Pressefreiheit deshalb so klar und scharf vorangestellt, um nun diese zusätzliche Forderung um so nachdrücklicher begründen und verantworten zu können. Der Schutz der persönlichen Ehre ist holdem jetzigen Verfahren tatsächlich nicht ausreichend gewährleistet. Ich will in dieser vorgerückten Stunde nicht lange eigene Erfahrungen hier vortragen. Der jetzige Zustand geht einfach nicht so weiter. Man ist tatsächlich vogelfrei, besonders wenn man im öffentlichen Leben steht. Es handelt sich nicht so sehr um strafrechtliche Bestimmungen als um die strafprozessualen Bestimmungen. Wenn nämlich wegen irgendeiner öffentlichen Beleidigung in der Presse oder in einem Flugblatt bestenfalls nach einem halben Jahr ein richterliches Verfahren erwirkt werden kann, dann ist längst alles vergessen. Die ungünstigen Wirkungen sind eingetreten, und es ist wertlos, unter diesen Umständen ein Strafverfahren überhaupt noch weiterführen zu wollen. Wir halben den Wunsch — ich spreche das ausdrücklich auch im Namen meiner politischen Freunde aus —, daß bei der Behandlung dieses Entwurfs auch die Verbesserung der Strafverfahren zum Schutz der persönlichen Ehre Gegenstand der Beratung wird.
    Mit dem Herrn Minister sind wir ferner einig, daß auch die freiheitliche Rechtsordung, unsere demokratische Verfassung geschützt werden muß. Ich meine allerdings, daß das nicht so sehr die Aufgabe des Strafrechts und des Strafprozesses ist. Ich lege immer Wert darauf, auf den Art. 18 unseres Grundgesetzes hinzuweisen, von dem wir bisher leider noch nicht praktischen Gebrauch gemacht haben. Das ist der Artikel, wonach demjenigen, der die freiheitliche Rechtsordnung mißbraucht, um die freiheitliche Rechtsordnung des Staates zu untergraben, durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Berufung auf die freiheitliche Rechtsordnung untersagt werden kann. Ich glaube, das ist ein viel wirksamerer und viel gründlicherer Schutz als die Möglichkeit irgendeines strafrechtlichen Einschreitens.
    Ich möchte zur Ergänzung dessen, was schon gesagt ist, nicht unerwähnt lassen, daß wir auch den Schutz des natürlichen Schamgefühls auf diesen Gebieten wünschen. Auch das wird sorgfältig in der Beratung zum Ausdruck kommen müssen.
    Ich lasse es dahingestellt, ob wir mit der Neuregelung bis zur allgemeinen Strafrechtsreform warten können. Ich habe den Eindruck, daß das nicht gut geht und daß die Dinge jedenfalls mit großer Gründlichkeit und mit großem Ernst beraten werden müssen. Wir wünschen, daß die Pressefreiheit, deren Wert von uns allen anerkannt wird, nicht durch voreilige und einseitige Ausnutzung des jetzigen Rechts ernstlich beeinträchtigt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)