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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2061

  • date_rangeDatum: 15. Dezember 1954

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 61. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1954 3111 61. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1954. Geschäftliche Mitteilungen 3112 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Spies (Brücken) und Wagner (Deggenau) 3112 B Mitteilung über Bestätigung des Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes durch den Vermittlungsausschuß (Drucksache 1076) . 3112 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 75 und 130 (Drucksachen 607, 1075; 989, 1071) 3112 C Mitteilung über Zurückziehung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP betr. Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 96) 3112 C Zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 3112 C, 3114 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 3112 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 3114 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Vorrang von Verhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 1017, Umdruck 280) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 997), mit der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saar (Drucksache 1007, Umdruck 281), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 1000, zu 1000), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 1060), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag (Drucksache 1061), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar (Drucksache 1062) und mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (Drucksachen 958, zu 958, 863) . . . . 3114D, 3120 B Wehner (SPD), Anfragender 3114 D, 3149 D, 3151 C, 3153 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3120 C, 3131 B Erler (SPD) . . . 3131 A, 3150 D, 3155 A Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 3169 Unterbrechung der Sitzung . 3135 D Ollenhauer (SPD) 3135D 3138 C Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3138 B Kiesinger (CDU/CSU) . . 3146 B, 3149 D, 3150 A, D, 3151 D, 3153 A, 3155 A, B, D, 3159 C Walter (DP) . 3155 A Dr. Baade (SPD) 3155 C Dr. Dehler (FDP) 3157 C, 3159 C Weiterberatung vertagt 3164 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 1058) 3164 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 3164 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Fünften Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1077, 483, 963, 993, 1045) . 3164 B Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 3164 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 3165 A Beschlußfassung . 3165 B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Drucksache 1078) . 3165 B Dr. Gülich (SPD) 3165 C Beschlußfassung . 3165 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen 716 [neu], 717, 836, 859, 887); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 1068) 3166 A Pohle (Eckernförde) (SPD): als Berichterstatter 3166 A Schriftlicher Bericht . 3170 als Abgeordneter . 3166 I) Petersen (GB/BHE) 3166 B Abstimmungen . 3166 B, 3167 B Zweite Beratung des von ,der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 1069) . 3167 B Maucher (CDU/CSU), Berichterstatter 3167 C Petersen (GB/BHE) 3167 1) Pohle (Eckernförde) (SPD) . . . 3168 A, B Rasch (SPD) . 3168 C Abstimmungen 3168 D Nächste Sitzung 3168 D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 863) betr. Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (zu Drucksache 958) 3169 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen über die Gesetzentwürfe der Fraktion der FDP (Drucksachen 716 [neu], 717), der Fraktion der SPD (Drucksache 836), der Fraktion des GB/BHE (Drucksache 859) und der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. (Drucksache 887) zur :nderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1068) 3170 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 zu Drucksache 958 (C) (vgl. S. 3120 C, 3135 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (Drucksache 863) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Furler In der 47. Sitzung des Deutschen Bundestages, deren Gegenstand die Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung zur Londoner Konferenz vom 5. Oktober 1954 war, haben die SPD den Antrag Drucksache 863 und die Koalitionsparteien den Antrag Drucksache 864 gestellt. Beide Anträge befaßten sich mit der Londoner Schlußakte. Der Koalitionsantrag wurde vom Bundestag angenommen, der Antrag der SPD jedoch mit Mehrheit dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen. Der Ausschuß hat sich in seinen Sitzungen vom 13. Oktober und 9. November 1954 mit diesem Antrag befaßt. Er schlägt — und zwar auf Grund einstimmigen Beschlusses — dem Hohen Hause vor, diesen Antrag als gegenstandslos zu bezeichnen. Die Sprecher der SPD legten in der Plenarsitzung vom 7. Oktober 1954 und in den Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses dar, ihr Antrag gehe von den Ziffern 3 und 4 des Teiles V der Londoner Schlußakte aus, in denen die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich und Frankreich erklären, es bleibe ein wesentliches Ziel ihrer Politik, eine frei vereinbare friedensvertragliche Regelung für Gesamtdeutschland herbeizuführen, und es sei weiterhin ein grundsätzliches Ziel ihrer Politik, durch friedliche Mittel ein völlig freies und vereinigtes Deutschland zu schaffen. In diesem Zusammenhang habe der Antrag drei Aufgaben: 1. festzustellen, welches Gewicht diesen Erklärungen der drei Mächte im Rahmen der Londoner Akte zukomme; 2. zu sichern, daß die in dieser Erklärung niedergelegten politischen Grundsätze lebendig gehalten und konkret gestaltet würden; 3. zur Durchsetzung dieser Politik und für ihre vertragliche Festlegung schon in der Zeit zwischen der Londoner Konferenz und den in Aussicht stehenden Pariser Verhandlungen beizutragen. Von ,den vier Ziffern des Antrags stehen die beiden ersten in einem engen, funktionellen Zusammenhang. Während die Ziffer 1 Besprechungen mit den drei westlichen Besatzungsmächten fordert, um die Grundlagen einer gemeinsamen Politik zu klären, die in den kommenden Vier-Mächte-Verhandlungen die Wiedervereinigung Deutschlands herbeiführen soll, schlägt die Ziffer 2 vor, zu diesem Zweck neben den in der Londoner Akte vorgesehenen speziellen Verhandlungskommissionen eine weitere Kommission zu bilden, deren Aufgabe es sei, gemeinsame Richtlinien festzustellen und eine einheitliche Politik für die Wiedervereinigung zu ermöglichen. Im Auswärtigen Ausschuß herrschte zwischen den Parteien und mit der Regierung im Grundsätzlichen Einverständnis über das Anliegen der Ziffer 1 des Antrags. Die Aussprache beseitigte auch Meinungsverschiedenheiten über Art und Aufgaben der angestrebten Kommission. Es wurde geklärt, daß ein solches Gremium wegen seiner hohen politischen Aufgabe nicht den zur Durchführung der Londoner Beschlüsse und zur Vorbereitung der Pariser Konferenz gebildeten Kommissionen gleichgestellt werden könne, zumal diese Expertenkommissionen zeitlich auf wenige Wochen begrenzt waren. Es ergab sich auch die allseits anerkannte Notwendigkeit, in dem gesamten Antrag nicht von den drei westlichen Besatzungsmächten zu sprechen, sondern klar herauszustellen, daß diese gemeinsame Aufgabe und alle vorbereitenden Schritte Sache der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland seien. Der Auswärtige Ausschuß konnte erst in seiner Sitzung vom 9. November 1954 damit beginnen, die Ziffern 3 und 4 des Antrags zu beraten. In diesem Zeitpunkt war die Pariser Konferenz schon abgeschlossen. Das dritte Ziel der Antragsteller war daher nicht mehr erreichbar. Der Antrag konnte nicht „die Grundlage für eine Aktivität in der Zeit zwischen der Londoner und der Pariser Konferenz" bilden. Er war unter diesem Gesichtspunkt gesehen gegenstandslos geworden, woraus der Ausschuß widerspruchslos die Folge zog und dem Hohen Haus den in Drucksache 958 formulierten Vorschlag macht. Nachdem der Antrag gegenstandslos geworden war, schied eine weitere Beratung seines Inhalts aus. Dieses formelle Schicksal des Antrags besagt allerdings nichts über die Bedeutung und die Wertung der in ihm enthaltenen politischen Fragen. Selbstverständlich behält das Anliegen einer gemeinsamen, auf die Wiedervereinigung Deutschlands gerichteten Politik mit den Vereinigten Staaten von Amerika, England und Frankreich, ja mit allen Staaten der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft, die gerade die Ziffern 3 und 4 des Teiles V der Londoner Schlußakte als auch sie bindend übernommen haben, seine große Bedeutung. Selbstverständlich spielt auch nach Abschluß und Ratifizierung der Pariser Verträge die Frage eine wichtige Rolle, auf welche Weise diese gemeinsame Politik konkret gestaltet und durchgeführt werden kann, und ob es zweckmäßig ist, hier eine spezielle Institution zu schaffen, die diese Politik der Mächte aktiviert und konkretisiert oder wenigstens Vorschläge ausarbeitet, die der Verwirklichung der Wiedervereinigung Deutschlands dienen sollen. Auch die politischen Hauptpunkte der Ziffer 3 des Antrags werden noch lange im Mittelpunkt des politischen Ringens stehen; die Fragen nämlich, in welchem Zeitpunkt Verhandlungen über die Wie- (Dr. Furler) dervereinigung auch mit Sowjetrußland zweckmäßig erscheinen, welches die möglichen Bedingungen für die Wiedervereinigung sind, was unter einem „europäischen Sicherheitssystem im Rahmen der Vereinten Nationen" zu verstehen ist, ob und unter welchen Bedingungen ein solches System realisierbar und ob es überhaupt geeignet ist, die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit herbeizuführen und diesem wiedervereinigten Deutschland die Sicherheit zu gewähren, die unerläßlich ist. Bonn, den 9. Dezember 1954 Dr. Furler Berichterstatter Anlage 2 Drucksache 1068 (vgl. S. 3166 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (29. Ausschuß) über 1. den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]), 2. den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), 3. den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), 4. den von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859), 5. den von den Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke und Genossen eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887) Berichterstatter: Abgeordneter Pohle (Eckernförde) I. Allgemeines Am 15. Oktober 1954 wurden dem Bundestagsausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen die oben aufgeführten Initiativ-Gesetzentwürfe nach der ersten Lesung im Bundestag zur weiteren Beratung überwiesen. Die Beratungen litten in der ersten Verhandlungsperiode unter der noch ausstehenden Stellungnahme der Bundesregierung. Erst am 2. Dezember 1954 wurde dem Ausschuß eine Kabinettsvorlage des Bundesministeriums für Arbeit als Material mit dem Hinweis des Herrn Bundesarbeitsministers vorgelegt, er habe vom Kabinett die Vollmacht erhalten, gemeinsam mit dem Kriegsopferausschuß ein Beratungsergebnis zu erzielen, das dem Bundestag als Beschlußvorlage zugeleitet werden könne. Gleichzeitig wurde dem Ausschuß für Kriegsopfer-. und Heimkehrerfragen ein Kompromißvorschlag der Koalitionsfraktionen überreicht, der ebenfalls als Verhandlungsgrundlage bei den weiteren Beratungen diente. Da bei allen Mitgliedern des Ausschusses das Bedürfnis bestand, dem Bundestag noch möglichst vor den Weihnachtsferien das Beratungsergebnis zur Beschlußfassung zuzuleiten, standen die Beratungen unter einem Zeitdruck, der in einigen Fällen die antragstellenden Fraktionen zwang, Teile ihrer Anträge zurückzuziehen, da die Probleme nicht ausdiskutiert werden konnten und keine der antragstellenden Fraktionen die Verantwortung dafür tragen zu können glaubte, durch ein Festhalten an den gestellten Anträgen die äußerst dringliche Verabschiedung einer Dritten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz hinauszuzögern. II. Der Gesetzentwurf im einzelnen Zu Artikel I Zu Nrn. 1 bis 4: Der Ausschuß stimmte mit Änderungen den Vorschlägen des Bundesministers für Arbeit zu den genannten Nummern bzw. den §§ 14 Abs. 7, 17 Abs. 3, 18 Abs. 1 und 2 und 21 Satz 1 zu. Zu Nr. 5: Die Änderung des § 31 Abs. 1 über die Höhe der Grundrenten hat im Ausschuß zu sehr eingehenden Erörterungen geführt. Die jetzt vorgesehenen Beträge der Grundrente sind ein Mehrheitsbeschluß des Ausschusses, die den Sätzen des Kompromißvorschlages entsprechen. Zu Nr. 6: Einstimmig bekannte sich der Ausschuß in § 32 Abs. 2 (s. Nr. 6 Buchst. a) zu der. vorgeschlagenen Erhöhung der Ausgleichsrenten. Die Ergänzung zu § 32 Abs. 4 (s. Nr. 6 Buchst. b) war durch das vom Bundestag am 8. Dezember 1954 verabschiedete Kindergeldanpassungsgesetz notwendig geworden. Lediglich mit einigen redaktionellen Änderungen wurde diese Ergänzung in die Dritte Novelle zum Bundesversorgungsgesetz übernommen. Der Beschluß hierzu wurde mit Mehrheit gefaßt. Zu Nr. 7: Die in Buchst. a durch die Erhöhung der Ausgleichsrenten notwendig gewordene Ausweitung der Einkommensgrenzen wurde einstimmig beschlossen. (Pohle [Eckernförde]) Zu Buchst. b bestand Einmütigkeit im Ausschuß in der grundsätzlichen Auffassung. Strittig waren die festzusetzenden Beträge, bis zu denen die Einkünfte aus früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnissen oder zusätzlichen Versorgungsleistungen einer berufsständischen Organisation bzw. die Einkünfte aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen Freibleiben sollten. Zu Nr. 8: Der Vorschlag, hinter § 34 einen neuen § 34 a einzufügen, entspricht ebenfalls einer bereits durch das Kindergeldanpassungsgesetz erfolgten Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes, die durch den Ausschuß lediglich eine redaktionelle Klarstellung erfahren hat. Der Beschluß wurde mit Mehrheit gefaßt. Zu Nr. 9: Einstimmig beschloß der Ausschuß, den Höchstsatz der Pflegezulage auf 200 DM festzusetzen. Zu Nr. 10: Die Änderung stellt eine Verbesserung der Regelung über die Bezüge für das Sterbevierteljahr dar. Sie wurde vom Bundesminister für Arbeit vorgeschlagen und vom Ausschuß einstimmig gebilligt. Zu Nr. 11: Die Grundrente der Witwen, die bisher in Höhe von 40 DM gewährt wurde, ist auf 48 DM angehoben worden. Für Witwen, die weder erwerbsunfähig sind noch für mindestens ein Kind im Sinne des § 41 Abs. 1 Buchst. c zu sorgen und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurde die Grundrente gleichfalls um 20 v. H. von 20 auf 24 DM erhöht. Weitergehende Erhöhungsanträge zu dieser Position wurden bei Stimmengleichheit abgelehnt. Zu Nr. 12: Die volle Ausgleichsrente der Witwen betrug bisher 60 DM. Sie wird durch die vorgeschlagene Änderung um 10 DM verbessert. Während die Ausgleichsrente bisher nur insoweit zu gewähren war, als sie zusammen mit dem sonstigen Einkommen 95 DM nicht überstieg, ist dieser Betrag nunmehr auf 100 DM erhöht worden. Wie bei den Beschädigten wurde auch hier die Nichtberücksichtigung der Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehen. Von diesen Einkünften soll künftig ein Teilbetrag in Höhe von 15 DM anrechnungsfrei bleiben. Diese Bestimmung hat zu ausgedehnten Erörterungen im Ausschuß geführt, da erhebliche Bedenken wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht wurden. Das vorliegende Ergebnis beruht auf einem Mehrheitsbeschluß. Zu §§ 42 und 44: Die zu den genannten Vorschriften vorliegenden Anträge wurden von den Antragstellern aus den schon in der Einleitung zu diesem Bericht angeführten Gründen zurückgezogen. Die Vertreter der Bundesregierung haben zugesagt, in den Fällen des § 42 weitgehend von den Möglichkeiten des Härteausgleichs Gebrauch zu machen. Die gesetzliche Verankerung soll einer späteren Novellierung vorbehalten bleiben. . Zu Nr. 13: Die Grundrenten der Waisen wurden um 20 v. H. erhöht. Zu Nr. 14: Die Ausgleichsrenten der Waisen erhielten eine Aufbesserung um je 10 Deutsche Mark. Die Einkommensgrenzen wurden bei Waisen, deren Vater oder Mutter noch lebt, von 41 auf 46 DM und bei Waisen, ,deren Vater und Mutter nicht mehr leben, von 65 auf 70 DM erhöht. Nach der Neufassung des § 33 Abs. 2 gelten als sonstiges Einkommen auch freiwillige Leistungen, die mit Rücksicht auf ein früheres Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder eine frühere selbständige Berufstätigkeit oder als zusätzliche Versorgungsleistung einer berufsständischen Organisation gewährt werden. Für § 47 finden diese Bestimmungen insoweit Anwendung, als der 10 DM monatlich übersteigende Betrag als sonstiges Einkommen angerechnet wird. Zu Nr. 15: Zu § 51 beschloß der Ausschuß, die volle Elternrente bei einem Elternpaar von 84 DM auf 100 DM und bei einem Elternteil von 60 DM auf 70 DM zu erhöhen sowie eine entsprechende Anhebung der Einkommensgrenzen vorzunehmen. Die Einfügung des neuen Absatzes 4 beabsichtigt, auch den Eltern bei der Berechnung des sonstigen Einkommens monatlich einen Freibetrag zu gewähren. Zu Nr. 16: Es handelt sich hierbei um eine notwendige Klarstellung, da es möglich ist, daß neben einem Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz ein Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe von Kriegsgefangenen besteht, die nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes bemessen wird. Zu Nr. 17: Auch diese Vorschrift dient zur Klarstellung der bisherigen Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes zu § 57 Abs. 1. Zu Nr. 18: Übereinstimmend wurde eine Verlängerung der Anmeldefrist für den Anspruch auf Elternversorgung, die mit dem 31. Dezember 1954 abläuft, um weitere zwei Jahre für notwendig erachtet. Zu Nr. 19: Diese Ergänzung hält der Bundesarbeitsminister für notwendig, denn solange der ehemalige Wehrmachtsangehörige sich in Kriegsgefangenschaft oder in ausländischem Gewahrsam befindet, haben die Angehörigen Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen. Zur Vermeidung einer Doppelversorgung kann dem beschädigten Wehrmachtsangehörigen daher Versorgung frühestens vom Monat der Entlassung ab gewährt werden. Da eine ausdrückliche gesetzliche Regelung bisher nicht bestand, erscheint die vorgeschlagene Ergänzung auch im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung der noch nicht zurückgekehrten Kriegsgefangenen und Festgehaltenen geboten, zumal die noch in der Sowjetunion befindlichen Kriegsgefangenen Versorgungsansprüche gar nicht geltend machen können. Zu Nr. 20: Die Vorschrift ist notwendig, um eine Doppelversorgung auszuschließen. Ansprüche auf Heilbehandlung und Krankenbehandlung nach § 10 (Pohle [Eckernförde]) Abs. 5 und § 28 BVG werden durch die Vorschrift nicht berührt. Zu Nr. 21: Die Ergänzung des § 71 a dient der Klarstellung. Zu Nr. 22: Der § 78 a hat sich in der bisherigen Fassung als zu eng erwiesen. Künftig soll Kapitalabfindung auch Witwen mit Anspruch auf Witwenbeihilfe in Höhe der Rente und Ehefrauen Verschollener gewährt werden können. Für die Ehefrauen Verschollener ist zur Vermeidung von Härten mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bereits die Gewährung von Darlehen zugelassen worden, die nach erfolgter gesetzlicher Regelung in Kapitalabfindungen umzuwandeln sind. Zu Nr. 23: Zur Klarstellung des § 81 Abs. 2 wird das Wort „Versorgungsbezüge" in das Wort „Leistungen" umgewandelt. Den gleichen Grund hat die Einfügung des Satzes: „Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die aus Schwangerschaft und Niederkunft erwachsen sind." Zu Nr. 24: Die vorgesehene Möglichkeit zur Übertragung der Gewährung von Härteausgleichen auf nachgeordnete Dienststellen in den näher bezeichneten Fällen entspricht nach Meinung des Bundesministers für Arbeit einem dienstlichen Bedürfnis. Der Ausschuß hat dieser Anregung zugestimmt. Zu Artikel II Die Einfügung dieses Artikels wurde vom Bundesminister für Arbeit mit folgender Begründung vorgeschlagen: In Artikel V Abs. 2 unter Buchstabe a war vorgesehen, daß die Änderung des § 20 BVG mit Wirkung vom 1. Oktober 1950 in Kraft treten soll. Die Durchführung hätte einen Verwaltungsaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zu dem erzielbaren finanziellen Ergebnis stehen würde. Die Vorschrift soll daher erst mit dem Tage nach der Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes in Kraft treten. Der Ausschuß hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Zu Artikel III Nach § 4 des Grundbetragserhöhungsgesetzes vom 17. April 1953 waren die Grundbetragserhöhungen bei der Ermittlung des für die Höhe der Ausgleichs- und Elternrenten maßgebenden sonstigen Einkommens unberücksichtigt zu lassen. Diese Vorschrift soll im Hinblick auf die in § 33 Abs. 2 und § 41 Abs. 5 vorgesehenen weiteren Freibeträge sowie auf die Erhöhung der für die Waisen- und Elternversorgung maßgebenden Einkommensgrenzen aufgehoben werden. Nach Meinung des Bundesministers für Arbeit wird mit .dieser Vorschrift erreicht, daß für alle Versorgungsberechtigten wieder einheitliche Grundsätze für die Feststellung des sonstigen Einkommens gelten. In diesem Punkt standen sich im Ausschuß gegenteilige Auffassungen gegenüber. Die Entscheidung in dem vorgeschlagenen Sinne beruht auf einem Mehrheitsbeschluß. Zu Artikel IV Mit dieser Vorschrift werden die vom Bundestag im Kindergeldanpassungsgesetz beschlossenen Ergänzungen des Bundesversorgungsgesetzes wieder aufgehoben, da eine entsprechende Regelung in Artikel I Nr. 6 Buchst. b und Nr. 8 dieses Gesetzes aufgenommen wurde. Zu Artikel V Der Artikel enthält die für den Übergang notwendigen Vorschriften. Zu Artikel VI Mit dieser Vorschrift wird der Bundesminister für Arbeit ermächtigt, den Wortlaut des Bundesversorgungsgesetzes in der aus diesem Gesetz sich ergebenden Neufassung bekanntzumachen. Zu Artikel VII In diesem Artikel ist die Anwendung des Gesetzes auf das Land Berlin bestimmt. Zu Artikel VIII Einstimmig beschloß der Ausschuß, die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen in der Kriegsopferversorgung ab 1. Januar 1955 wirksam werden zu lassen, die Ergänzung des § 65 durch einen Absatz 3 jedoch erst am 1. April 1955. III. Schlußbemerkungen Die durch diesen Gesetzentwurf bewirkten Verbesserungen verursachen im Bundeshaushalt voraussichtlich die nachstehend aufgeführten Mehraufwendungen: 1. Erhöhung der GRUNDRENTEN: Mehraufwand in Mio DM a) für Beschädigte 116,1 b) für Witwen 111,6 c) für Waisen 31,7 259,4 2. Erhöhung der AUSGLEICHSRENTEN und EINKOMMENSGRENZEN: a) für Beschädigte Mehraufwand in Mio DM Ausgleichsrenten 8,2 Einkommensgrenzen 17,3 25,5 b) für Witwen Ausgleichsrenten 46,2 Einkommensgrenzen 22,6 68,8 c) für Waisen Ausgleichsrenten 20,6 Einkommensgrenzen 43,8 64,4 3. Erhöhung des Höchstsatzes der PFLEGEZULAGE auf 200 DM: 0,5 0,5 4. Erhöhung der a) ELTERNRENTEN bei einem Elternpaar 3,0 bei einem Elternteil 7,0 10,0 b) EINKOMMENSGRENZEN bei einem Elternpaar 17,5 bei einem Elternteil 2,0 19,5 5. FREIBETRÄGE für Empfänger von SOZIALRENTEN usw. für Beschädigte 22,0 für Witwen 47,3 69,3 517,4 abzüglich Minderausgaben 108,3 bleibt ein jährlicher Mehrbedarf von 409,1 (Pohle [Eckernförde]) Der Kriegsopferausschuß hat seine Arbeiten so beschleunigt, daß der Bundestag Gelegenheit hat, den Gesetzentwurf noch am 15. Dezember 1954 zu verabschieden, und der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 17. Dezember 1954 dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben kann. In einem Schreiben des Herrn Präsidenten des Bundesrates vom 10. Dezember 1954 an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages wird jedoch mitgeteilt, daß der Bundesrat nur dann die Möglichkeit hätte, den Gesetzentwurf am 17. Dezember dieses Jahres zu beraten, wenn der Bundestag bereits zu einem früheren Termin eine Verabschiedung der Novelle hätte vornehmen können. Nach dem Schreiben des Herrn Präsidenten des Bundesrates ist es aber aus technischen und aus Gründen der Notwendigkeit von vorhergehenden Beratungen in den Länderkabinetten unmöglich, selbst wenn der Bundestag das Gesetz am 15. Dezember verabschieden würde, zwei Tage später bereits die Zustimmung des Bundesrates zu erreichen. Es ist der Wunsch des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, daß der Bundesrat trotz der für ihn entstehenden Schwierigkeiten eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf noch vor Weihnachten erwägen möge, damit eine Verkündung des Gesetzes im Monat Januar 1955 gesichert ist. Unabhängig davon, wie die gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, werden seitens des Bundesarbeitsministeriums alle Maßnahmen vorbereitet werden, die eine raschere Durchführung des Gesetzes nach seiner Verkündung sicherstellen. Einer Anregung des Ausschusses folgend, werden nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen Anweisungen des Bundesministers für Arbeit ergehen, um die Erhöhung der Grundrenten baldmöglichst zur Auszahlung gelangen zu lassen. Bonn, den 10. Dezember 1954 Pohle (Eckernförde) Berichterstatter
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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich stimme Ihnen durchaus zu, Herr Kiesinger. Ihre Worte klangen anders,

    (Abg. Kiesinger: Beides!)

    und darum führe ich dieses Gespräch. Sie sagen z. B., Schicksal der deutschen Politik der letzten 50 Jahre war es, daß leichtsinnige „nationale" Politik gemacht wurde. Eine nationale Politik ist noch nicht — ich will Sie nicht mißverstehen, um Gottes willen, aber es könnte mißverstanden werden — leichtsinnig, aber sie muß richtig sein. Aber auch wir müssen uns damit abfinden — und das ist das Substrat der Pariser Verträge —, daß die Politik zunächst von nationalen Staaten gemacht wird, daß die Akteure, die Protagonisten auf der Bühne der Politik die nationalen Staaten sind, die sich in freier Entscheidung zusammenfügen. Wir werden uns auch damit abfinden müssen, daß die europäische Wirtschaft und darüber hinaus die Wirtschaft in der freien Welt nicht durch supranationale Institutionen geordnet wird, nicht dadurch, daß man auf die Montan-Union noch eine Industrie-Union und eine Agrar-Union stülpt, sondern durch ein ganz anderes Gesetz, durch das liberale Gesetz, lieber Herr Kiesinger,

    (Lachen bei der SPD und in der Mitte — Beifall bei der FDP)

    dadurch, daß man die nationalen Schranken nicht erhöht, sondern sie niederlegt, dadurch, daß man den freien Fluß der Menschen, der Güter, des Kapitals erreicht, nicht dadurch, daß eine internationale Bürokratie die Wirtschaft zu lenken versucht, nein, sondern dadurch, daß Menschen miteinander wirtschaften, daß jeder in dem größeren Raum dort kauft und dort verkauft, wo es am günstigsten ist. Ich hoffe, mein Freund Erhard stimmt mir lebhaft zu, wenn ich sage, daß die Devisenzwangswirtschaft, dieses stärkste Instrument in der Hand autarker Staaten, möglichst bald fallen muß, daß die Zollschranken nicht


    (Dr. Dehler)

    höher werden dürfen, sondern niedriger werden müssen.
    Ich bin ein bißchen empfindlich in einer Frage: dem Vorwurf, als ob im deutschen Volk Nationalismus hochkommen könnte. Es fielen Worte, aus denen man das heraushören konnte, als ob, wenn nicht diese vorgestellte Form der Europa-Armee zustande käme, ein wüster Nationalismus in Deutschland aufbrechen würde

    (Zuruf des Abg. Kiesinger)

    ich habe Sie ja auch nicht angesehen; ich schaue aber auch nicht nach rechts, aus Delikatesse —, so ungefähr: après moi les déluges. Nun, so ist es doch nicht. Auch der Herr Bundeskanzler sagte, die europäischen Völker hätten eine bedeutungsvolle Konsequenz aus der Katastrophe des zweiten Weltkriegs gezogen; sie wollten den Nationalismus überwinden und die lockere Kooperation der Staaten in früheren Zeiten durch eine echte Gemeinschaft ersetzen. Ich weiß nicht, wie er es deutet. Ich glaube nicht, daß der Satz den Kern der Dinge trifft. Wir werden es nach wie vor mit Frankreich, mit Großbritannien, mit den einzelnen skandinavischen Staaten, den Beneluxstaaten als souveränen, selbständigen Staaten zu tun haben. Es wird sich um die Frage handeln, sie in eine freiwillige Gemeinschaft einzufügen, in ein echtes Bündnis, und nicht um die Frage, ob die Zeit reif sei dafür, daß diese einzelnen Staaten supranationale Institutionen über sich anerkennen.
    Wird sie jemals reif sein? Ich weiß es nicht, ich bezweifle es. Ich glaube, es ist aber auch nicht nötig, dieses Ziel zu verfolgen. Deswegen spreche ich darüber. Nötig ist vielmehr, dort nüchtern politisch zu wirken, wo es möglich ist. Das Hemd des nationalen Staates liegt uns näher als der Rock einer supranationalen Vorstellung.

    (Beifall rechts.)

    Hier unsere Pflicht zu erfüllen, das halte ich für unsere geschichtliche Aufgabe. Das ist alles, nur kein Chauvinismus. Was heißt „natio"? Natio ist das Gewachsene, ist das Ursprüngliche, ist wahrlich nichts, was zu verwerfen ist, sondern etwas, was nur in der Übersteigerung, in der Entstellung abzulehnen ist.
    Vielleicht doch auch ein Wort zu der Betrachtung, die der Herr Bundeskanzler angestellt hat: Verhältnis der Weimarer Republik, der Zustände nach 1918 zu unserer heutigen Lage. Der Herr Kollege Ollenhauer hat an dem Bilde Kritik geübt. Mich bewegt dieser Kontrast sehr. Ich habe meine ersten politischen Eindrücke nach 1918 gesammelt, als ich als junger Soldat nach Hause kam, und ich habe diese Zeit bewußt erlebt. Ich meine, der Herr Bundeskanzler hat recht. Mir sind die Schuppen von den Augen gefallen, als mir kürzlich ein kluger Deutscher, der jetzt im Ausland lebt, die Zeit nach 1918 so zu deuten versuchte: damals war das deutsche Volk krank, geistig und seelisch krank. Es hat den Zusammenbruch, diesen Sturz aus dem Glanz des kaiserlichen Reiches nicht verwunden. Die Alliierten, die Sieger haben alles getan, um diese seelische Zerrüttung zu erhöhen. Der Vorwurf der Kriegsschuld, die gegenseitigen Anschuldigungen, die „Dolchstoß-Legende" und dann die völlige Expropriierung der bürgerlichen Schichten durch die Währungszerrüttung, alles das hat zusammengeholfen, um die Entwicklungsreihe herzustellen, die der Herr Bundeskanzler uns heute vor Augen gestellt hat: Morde, Unruhen, — und die symbolische Darstellung dieser Zeit war am Ende Hitler. — Nach 1945 ein ganz anderes Bild. Wir sind immunisiert, wir haben uns durch das böse Erlebnis des Nationalsozialismus, durch manches, was nach 1945 geschah, immunisiert. Das wollen wir doch einmal feststellen. Wir sind in der Bundesrepublik selbstverständlich — aber ich glaube, wenn man die Menschen drüben in der Sowjetzone befragen könnte, würde man dort das gleiche feststellen — jeder Übersteigerung abhold. Bei uns — alle Wahlen beweisen es — hat der Radikale keinen Boden. Ist das nicht wunderbar? In Wirklichkeit besteht doch zwischen den Parteien des Bundestages in der Grundhaltung eine viel größere Gemeinschaft, als es in der Weimarer Zeit möglich war. Wir reden uns häufig nur viel zu sehr auseinander. — Warum schauen Sie weg, Herr Kollege Arndt?

    (Abg. Dr. Arndt: Nein, nein, da haben Sie ganz recht! Aber das ist nicht das Thema! — Heiterkeit bei der SPD. — Abg. Dr. Arndt: Der Herr Bundeskanzler hat von was ganz anderem gesprochen! — Weiterer Zuruf von der SPD: Kommen Sie zum Thema!)

    — Aber mir ist es wichtig zum Thema, nämlich zum Thema des Nationalen, des in der Nation Gebundenen. Hier sind wir uns doch einig. Auch die Sozialdemokratie hat viele Empfindlichkeiten abgestreift, unter denen sie nach meiner Meinung in der Weimarer Zeit litt. Sie ist dem Staate viel nähergerückt. Das, was die Nation, was das Vaterland ist, ist doch selbstverständlicher Besitz für uns alle geworden.
    Das hat auch seine Bedeutung — ich will noch ein Wort darüber sagen — für den Wehrwillen des deutschen Menschen. Wir alle empfinden — und darüber sollte auch kein Ehrgeiz bestehen — die Aufteilung Deutschlands als schwerstes nationales Schicksal. Es hat mich tief berührt, was gerade über diese Frage der frühere Präsident der Vereinigten Staaten, Herbert Hoover, bei seiner Rede hier in Bonn über sein Verhalten vor 12 Jahren, als die Aufteilung Deutschlands, als der nationale Bruch der deutschen Geschichte propagiert wurde, sagte. Hoover führte aus:
    Wie alle kraftvollen Völker haben die Deutschen ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Geschichte der Kriege in Deutschland könnte man als die Geschichte der Aufteilung Deutschlands und der aus seinen Einigungsbestrebungen folgenden Erschütterungen bezeichnen. Es kann keinen dauernden Frieden geben, wenn Deutschland aufgeteilt ist. Man kann kein Volk in Ketten halten. Man kann ein Volk nicht strafen und gleichzeitig auf einen dauernden Frieden hoffen. Ein Sieg, in dem der Sieger seine Rache stillt, käme in unserer heutigen Welt einer endgültigen Niederlage gleich. Wir können zwischen Friede und Rache wählen; aber wir können nicht beides haben.
    Ich glaube, das sind goldene Worte, die wir unterschreiben können. Ich habe darüber gesprochen, um Ihnen zu sagen, aus welcher Haltung heraus wir die Pariser Verträge bejahen. Wir sehen in ihnen eine positive Lösung der uns auferlegten Aufgabe, der Bundesrepublik Deutschland Sicherheit zu schaffen.


    (Dr. Dehler)

    An sich ist es ja verblüffend, wie die Umstellung von der supranationalen Vorstellung zum Londoner Pakt geschah. Weltpolitik wird doch immer noch von wenigen Männern gemacht. Wenn man sich überlegt, daß diese ganz andere Gestaltung der Dinge in den Reisen weniger Wochen und dann in den Beratungen in London konzipiert wurde — nun, ohne das Anhören der Mitglieder der Regierung und ohne die Zustimmung der Mitglieder der Parlamente durchgeführt wurde —, dann weiß man, wo die politischen Kräfte liegen. Aber wir können die Akteure bei diesem Vorgang nur rühmen.
    Man hat — das müssen wir feststellen — auf die Supranationalität bei diesen Regelungen verzichtet und hat durch diesen Verzicht den Beitritt Großbritanniens gewonnen. Ich glaube, wir haben schon in diesem Hause darüber gesprochen, um wie vieles lebenskräftiger die Formen sind, die in der Westeuropäischen Union, in dem Anschluß der Bundesrepublik neben Italien an die NATO liegen.
    Um nicht mißverstanden zu werden, meine Damen und Herren: ich sehe in der jetzigen Regelung sehr konkrete Ansätze zu einer gemeinsamen europäischen Politik. Die Aufrüstung im Rahmen der Westeuropäischen Union und unsere Eingliederung in die NATO führt aus militärtechnischen Gründen zu gegenseitigen Abhängigkeiten und zu Zusammenhängen, die nicht lösbar sind, mit einer sehr wichtigen außenpolitischen Konsequenz: Kein Staat, der zu dieser Organisation gehört, ist in der Lage, Außenpolitik mit einem Nichtmitglied dieser Organisation gegen ein Mitglied dieser Organisation zu machen. Das ist doch in Wirklichkeit das Kriterium gemeinsamen politischen Wirkens, die gemeinsame Außenpolitik. Wenn diese Verträge stehen, wird Frankreich niemals mehr in die Lage kommen, die Politik der verflossenen Zeit zu wiederholen, nämlich ein Bündnis mit unserem Nachbarn — mit dem Nachbarn seines Nachbarn — zu suchen, um Hilfe gegen uns zu finden.
    Vielleicht doch noch ein Wort auch zur Frage des Wehrwillens. Herr Kiesinger hat Richtiges gesagt, mein Freund Mende wird aus eigenem zu diesem Thema etwas zu sagen haben. Aber hier liegt ein ernstes innerpolitisches Problem. Ich kann nicht glauben, daß die Sozialdemokratie wirklich diese Art der Behandlung — gestatten Sie mir das Wort — dieser nationalen Frage fortzusetzen gewillt ist. Es ist doch nicht möglich anzunehmen, daß mit dem Mai 1945 für Deutschland die Gesetze der Geschichte aufgehört haben.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Es ist ein Gesetz der Geschichte, daß jedes Volk untergeht, das nicht wehrwillig ist, das sich nicht behaupten will. Wir wissen das aus der Geschichte von Tausenden von Jahren. Darum kann es doch keine Frage sein, wann wir einen Verteidigungsbeitrag leisten. Ich kann dem Herrn Kollegen Professor Baade wirklich nicht zustimmen, wenn er es auf eine Entscheidung unserer jungen Menschen ankommen lassen will. Das ist die Entscheidung der verantwortlichen Politiker, der sich unsere Jugend fügen wird, wenn sie durch das Vorbild geleitet ist. Ich denke mit Sorge an die Art, wie diese Frage zum Gegenstand der parteipolitischen Auseinandersetzungen gemacht worden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Hier entsteht eine echte Gefahr für unseren Staat.
    Sie gewinnen doch nichts für sich, meine Herren
    von der Sozialdemokratie, aber Sie drohen schwerste Gefahr auf unseren gemeinschaftlichen Staat zu häufen. Ich bedauere überaus, daß das Gespräch zwischen Ihnen und uns über diese Lebensfrage unseres Volkes nicht im Gange ist. An mir liegt es nicht.
    Ein Wort zum Deutschland-Vertrag! Er ist nicht reine Freude. Insbesondere — nach meiner Meinung — ist es rein technisch bedauerlich, daß in diesem Vertrage Bestimmungen enthalten sind, die einseitige Souveränitätsbeschränkungen der Bundesrepublik zugunsten der Siegermächte enthalten. Ich hätte es viel lieber gesehen, wenn solche einseitig bindende Übergangsbestimmungen der Bundesrepublik in besonderen Vorbehaltsnoten auferlegt worden wären.
    Ich möchte auch etwas Grundsätzliches über Verträge überhaupt — nicht ohne Blick auch auf das europäische Statut für die Saar — sagen. Verträge, die mehr oder minder mit der Gedankenspekulation auf baldige Abschwächung der eben beschlossenen und unterschriebenen Bestimmungen abgeschlossen sind, haben nie zu etwas Gutem geführt. Im Gegenteil, sie haben dem deutschen Volke im 20. Jahrhundert erheblich geschadet. Sie haben ihm den Vorwurf mangelnder Vertragstreue, mangelnder Zuverlässigkeit eingebracht. Verträge sollen so geschlossen werden, daß sie nach menschlichem Ermessen bestehen können.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir alle empfinden tief das Problem, inwieweit die Pariser Verträge dem Ziel der Wiedervereinigung entgegenstehen. Ich decke mich in diesen Fragen weitgehend mit meinem Freunde Kiesinger. Ich kann nicht anerkennen, daß Herr Ollenhauer zur Lösung dieser Frage auch nur etwas beigetragen hat, wenn er der Bundesregierung den Vorwurf macht, sie habe keine Vorstellung über die Lösung dieses Problems. Ja, glaubt er wirklich, es gibt hier eine Patentlösung? Sieht er nicht, daß es nur Gegenstand des dauernden Bemühens, der Hoffnung auf die gute Stunde sein kann?

    (Abg. Kiesinger: Sehr gut!)

    Wir wissen, wie diese Frage in die globalen Spannungen verstrickt ist, die sich über uns breiten. Aber mit ihm empfinden wir die Wiedervereinigung als das Kernproblem der deutschen Geschichte, und das habe ich auch aus den Worten des Kollegen Kiesinger herausgehört. Wir wollen, daß das deutsche Volk diese Frage als die brennende fühlt, und wir fühlen auch die Verpflichtung, wirklich keine Möglichkeit außer acht zu lassen, sofern sie — ich habe das schon einmal gesagt — nicht den Bestand und die Freiheit der Bundesrepublik gefährdet.
    Wir müssen feststellen, daß die neuen Verträge formal den Weg zur Wiedervereinigung weiter öffnen, als es bisher geschehen ist, daß die Streichung der Bindungsklausel des Art. 7 Abs. 3, die auf Einwirken meiner Freunde schon zugunsten des deutschen Standpunktes variiert worden war, und die Lockerung der Revisionsmöglichkeit nach Art. 10 auf jeden Fall formale Schwierigkeiten aus dem Wege räumen. Ich glaube nicht, daß die Besorgnis des Herrn Kollegen Ollenhauer im Hinblick auf den Abs. 2 des Art. 7 begründet ist. Er ist doch nur ein Postulat, daß sich auch ein wiedervereinigtes Deutschland mit dem Westen verbunden fühlt, aber ist in keiner Weise eine rechtliche Bedingung oder


    (Dr. Dehler)

    eine Verpflichtung. Seit der Berliner Konferenz ist es doch unbestritten, daß das gesamte Deutschland im Falle der Wiedervereinigung seine volle Handlungsfreiheit hat.
    Aber ich möchte eines sagen: daß die unmittelbaren politischen Folgen der Verträge für die Frage der Wiedervereinigung von uns selbstverständlich mit großer Aufmerksamkeit bedacht und verfolgt werden müssen. Es ist durchaus denkbar, so wie es bei der Errichtung der Bundesrepublik geschah, daß Maßnahmen, Gegenmaßnahmen, Parallelmaßnahmen von der Sowjetunion geschaffen werden. Wir müssen dieses Risiko erwägen. Unsere Meinung: wir müssen uns bewußt sein, daß wir solche Maßnahmen in Kauf nehmen, weil wir der Sicherheit der Bundesrepublik durch den Verband mit dem Westen im Augenblick den Vorzug geben müssen.
    Die Frage, wie wir die Wiedervereinigung konkret fördern können, die Frage des Zeitpunktes eines Gespräches mit der Sowjetunion, das sind taktische Fragen. Ich halte sie nicht für grundsätzliche Fragen. Es sind Fragen, die am Ende die verantwortliche Regierung entscheiden muß. Ich glaube, der Bundeskanzler hat recht, wenn er sagt, daß nur Tatsachen zu einem Faktor in den politischen Überlegungen der Sowjets werden. Ich möchte aber darauf verweisen, daß schon eine Reihe von Tatsachen geschaffen worden ist. Die Weltgeschichte geht weiter. Sie sieht heute anders aus als im Jahre 1952, als wir die EVG-Debatten durchführten, obwohl die Argumente der Sozialdemokratie die gleichen geblieben sind.

    (Sehr richtig! rechts. — Zurufe von der SPD.)

    Es hat sich doch ein wesentlicher Wandel vollzogen. Ich meine, die westliche Welt hat auch ihre Grundhaltung geändert. Man ist mehr von der Politik des containment; von der Politik des roll-back abgekommen. Man will Befriedung, man will Abrüstung. Man hat oft das Gefühl: das Kräfteverhältnis in der Welt hat sich eingespielt: die Atomwaffe, die Wasserstoffbombe, konventionelle Waffen, die wirtschaftlichen Kapazitäten, selbst die innerstaatlichen Verhältnisse. Als ob ein Gleichgewicht entstanden wäre! Wir haben oft die bange Sorge, daß die Entwicklung über uns hinweggeht und die Frage der Wiedervereinigung die deutsche Sorge bleibt und die anderen nicht genügend berührt.
    Ich möchte meinen, auch die Dinge in Rußland sind nicht konstant, meine Damen und Herren. Seit dem Tode Stalins haben sich zweifellos Änderungen vollzogen, Änderungen im Ton, ich glaube, auch Änderungen in der Sache: Beilegung der Konflikte in Korea und Indochina, die Hinnahme der Lösung in Triest, der Wandel der Beziehungen zu Jugoslawien. — Herr Kiesinger hat schon davon gesprochen. — Niemand wird annehmen, daß die Männer, die jetzt im Kreml herrschen, ihre Pläne und Absichten, ihre sowjetisch-bolschewistischen Ziele, ihren russisch-nationalistischen Imperialismus aufgegeben haben. Aber ich glaube, daß Anlaß zu der Annahme besteht: die Sowjets können, wenn sie nicht von allen guten Geistern verlassen sind, keinen dritten Weltkrieg riskieren. Sie müssen wissen, daß in einem dritten Weltkrieg auch der Sieger zu den Besiegten gehören wird. Das ist keine Garantie für uns; wir wissen: verantwortliche Politiker müssen auch für unerwartete Ereignisse gewappnet sein. Wir sind überzeugt, die
    Sowjets werden versuchen, ihre aggressiven Ziele mit friedlichen Mitteln, auch mit lokal beschränkten Einsätzen zu erreichen. Die handelnden Personen sind anders geworden. Malenkow ist kein Stalin, ist nicht der Sieger im Innern und der Sieger des zweiten Weltkrieges. Wir wissen: in Rußland hat sich die Macht der Bürokratie entwickelt, eine neue herrschende Schicht ist heraufgewachsen. Aber auch die Beziehungen Rußlands zu seiner Umwelt, zu den Satellitenstaaten, haben sich geändert. Mao Tse-tung ist zweifellos eine eigengewichtige Persönlichkeit, noch nicht einmal ein Tito, auf Grund der besonderen Verhältnisse in China. Darum kann vielleicht unterstellt werden, daß die Sowjetunion ein Interesse daran hat, die vorhandenen Konflikte mit dem Westen zu bereinigen. Das kann Sinn eines Gespräches sein, eines Gespräches, das am Ende zu jeder Zeit nur Gewinn und kein Verlust sein wird.
    Ich habe ebenso wie der Herr Kollege Ollenhauer mit großem Bedenken die Erklärung des französischen Ministerpräsidenten vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 22. November gehört, als er sagte, das System der Beschränkung und der Kontrolle der Rüstungen, wie es die Pariser Verträge vorsähen, stelle ein nützliches Beispiel für ein allgemeines System dar, als er versicherte, daß er es gerne sähe, wenn nach dem Muster der Westeuropäischen Union eine Osteuropäische Verteidigungsgemeinschaft entstünde, vorausgesetzt, daß diese die für den Westen vorgesehenen Modalitäten in bezug auf die Öffentlichkeit, die Beschränkung und die Kontrolle der Rüstungen übernähme. Er hat nicht angedeutet, daß seine Vorstellung auf der Teilung Deutschlands beruhe. Aber ein Artikel, der am gleichen Tage in der „Times" erschien, hat dieses Thema aufgegriffen und weiter ausgesponnen und hat eindeutig erklärt: Ist es unvorstellbar, daß man ein Übereinkommen träfe, das die Bewaffnung der beiden Deutschland, des westlichen und östlichen, regelte? Wir sehen hier eine Gefahr, der wir wahrlich begegnen müssen: Koexistenz auf unsere Kosten, Koexistenz auf der Grundlage eines geteilten Deutschlands. Ich brauche Ihnen nicht zu versichern, daß wir das nicht hinnehmen können.
    Der Herr Bundeskanzler hat, als er in den USA vor dem Nationalen Presseclub sprach und sein Herz ausschüttete, die Frage des Verhaltens nach der Ratifizierung des Pariser Vertragswerkes angerührt. Ich denke besonders an seine zwar nicht überall gebilligten, aber nach meiner Auffassung ausgezeichneten Ausführungen über den Brüsseler Pakt als Ansatzpunkt für ein gesamteuropäisches Sicherheitsabkommen. Gerade gegenüber dem sowjetischen Vorwurf, daß wir hier in Bonn Aggressoren und Militaristen seien, scheint es mir erforderlich, zu unterstreichen, daß wir die Rüstungskontrolle und Rüstungsbeschränkung des Brüsseler Paktes aus freien Stücken und nicht als aufgezwungene Auflage übernommen haben, nicht zuletzt mit Rücksicht auf die Voraussetzungen der Wiedervereinigung.
    Der Gedanke, ohne das psychologische Moment, wie es die Wehrpflicht und wie es eine maßvoll gezügelte Verteidigungskraft auslösen, könne man mit der Sowjetunion an den Verhandlungstisch treten, ist, so möchte ich dem Herrn Kollegen Ollenhauer sagen, eine Utopie. Ich las kürzlich, daß General de Gaulle seinem russischen Besucher, der ihn nach Moskau einlud, vorwurfsvoll erwidert


    (Dr. Dehler)

    habe, er warte noch immer auf die Einladung Rußlands nach Yalta. Nun, damals, zur Zeit Yaltas und Potsdams, war Frankreich für die Sowjetunion noch kein ernsthafter Partner. Befinden wir uns nicht im Augenblick in einer ähnlichen Lage wie Frankreich vor Yalta? Diese Überlegung ist für uns der entscheidende Grund, den Weg des Pariser Vertragswerks zu Ende zu gehen und keine sowjetische Drohung ernst zu nehmen.
    Aber auf der andern Seite müssen wir alles tun, um nicht unsererseits den Eindruck entstehen zu lassen, die Tür nach Osten sei zugeknallt, den Eindruck des waffenstarrenden Militärblocks ohne Neigung und Möglichkeit, das Gespräch zu beginnen. Deshalb begrüße ich die Zusicherung des Herrn Bundeskanzlers, die sowjetische Verhandlungsbereitschaft auf ihren echten Gehalt hin zu prüfen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß ihr auf an-serer Seite eine ebensolche Verhandlungsbereitschaft entspricht, was ich nicht im Sinne der Initiative eines einzelnen Staates, sondern im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens der europäischen Mächte, darunter der unmittelbar betroffenen Bundesrepublik und insbesondere Großbritanniens und Frankreichs, zu verstehen bitte.
    Also, meine Damen und Herren, unser klarer Standpunkt — die Motive werden verschieden sein —: Wir halten das, was in Paris beschlossen worden ist, für eine geeignete Grundlage, unsere Politik, die wir jetzt seit über fünf Jahren ohne Krönung geführt haben, zu einem positiven Ende zu bringen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich will — die Zeit eilt — darauf verzichten, noch Einzelheiten dieser Verträge zu erörtern. Aber mit Recht gemahnen Sie mich an die Frage der Saar. Ich brauche Ihnen nicht viel zu sagen — unser Standpunkt ist in der Welt —: wir sind anderer Meinung, als sie von dem Herrn Bundeskanzler, als sie von Herrn Kollegen Kiesinger vertreten worden ist. Wir halten das Saarabkommen in der vorliegenden Form nicht für annehmbar. Ich wundere mich nicht über die widerstreitenden Auslegungen des Saarabkommens, wie sie uns heute Herr Kollege Carlo Schmid dargelegt hat, wie sie sich aus den beiderseitigen Demarchen ergeben. Herr Bundeskanzler, ich habe es Ihnen in Paris vorausgesagt. Ich habe Ihnen einmal gesagt: Wie können Sie annehmen, daß man zu einer Verständigung kommen kann, angesichts der Tatsache, daß die Franzosen bei den Verhandlungen doch etwas ganz anderes wollen als wir! Frankreich will den faktischen Zustand in irgendeiner Form legalisiert haben; ich will auf die Gründe nicht eingehen. Mendès-France will, wenn er vor die Nationalversammlung tritt, sagen können: Ich habe gegenüber dem bisherigen Zustand ein Plus! Wir wollen das Gegenteil. Wir wollen in voller Erkenntnis dessen, daß eine sofortige Lösung in unserem Sinne nicht möglich ist, auf jeden Fall den Weg öffnen für eine Rückgliederung der Saar nach Deutschland. Man ist an die Vereinbarung mit verschiedenem Willen herangetreten, und so ist der berühmte „weiße Neger" entstanden: Vereinbarungen, die der eine so, der andere anders auslegt.
    Es ist nicht so, Herr Bundeskanzler, daß dieses europäische Statut an der Saar dem Willen und den Beschlüssen des Bundestages entspricht, auf jeden Fall nicht unserem Willen, wie wir ihn immer und immer wieder festgelegt haben. Bei der
    Koalitionsbildung, bei der Bildung Ihres zweiten Kabinetts haben wir Ihnen als Bedingung ausdrücklich vorgelegt, daß wir einer Anerkennung der faktischen Abtrennung der Saar nicht zustimmen können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist ja auch gar nicht der Fall!)

    daß wir vor allem auch einem Volksreferendum nicht zustimmen können. Ich will diese Frage gar nicht vertiefen, daß es weder völkerrechtlich noch staatsrechtlich ein Volksreferendum geben kann, daß es ein jus separationis eines Teiles eines Volkes nicht gibt, daß nur das Gesamtvolk, also in einem Friedensvertrag das vereinigte Deutschland, mit den Alliierten eine Regelung des Gebietsbestandes der Bundesrepublik treffen kann.
    Wir haben eine andere Vorstellung über die mögliche Lösung gehabt und haben sie Ihnen gesagt, Herr Bundeskanzler. Wir waren ja kurz vor Ihrer Abreise nach Paris am 8. Oktober abends noch bei Ihnen. W i r haben uns Gedanken gemacht. Die Frage hat uns gequält: Es ist doch eine teuflische Gabe, die uns das Schicksal beschert hat, daß diese großen, für uns bedeutsamen politischen Entscheidungen am Ende von diesem Problem abhängen sollen. Wir haben Ihnen gesagt, daß wir der Meinung sind: Frankreich hat 1947, nachdem auf der Moskauer Konferenz ,die Sowjetunion die französischen Vorschläge abgelehnt hatte, mit der Zustimmung Großbritanniens und der Vereinigten Staaten die Saar als Reparation bekommen. Deutschland, die Bundesrepublik, lag damals am Boden, blutete aus tausend Wunden, war zu wirtschaftlichen Leistungen nicht in der Lage. Deshalb diese Reparationsleistung. Es ist möglich, daß noch andere Argumente und Motive mit am Werk waren, aber das war doch das Entscheidende.
    Unsere Meinung: Die Saar ist mit einer Reparationshypothek belastet; lösen wir diese Reparationshypothek durch andere wirtschaftliche Konzessionen ab! Wir haben Ihnen, als Sie nach Paris fuhren, auf Ihren Wunsch — Preusker, Blücher haben es ausgearbeitet, und ,der Fraktionsvorstand hat es gebilligt — ein Exposé mitgegeben. Als wir auf Ihren Wunsch nach Paris kamen, war eine meiner ersten Fragen: Was ist mit unserm Vorschlag? — Sie waren der Meinung, es komme dem deutschen Volk, dem besiegten deutschen Volk nicht zu, dem siegreichen Frankreich, das immer noch ein reiches Land sei, wirtschaftliche Hilfe anzubieten. Ich habe mit Franzosen darüber gesprochen und habe Verständnis dafür gefunden. Manche meinten, das wäre die Lösung gewesen, die auch in der Nationalversammlung Erfolg gehabt hätte. Man kann schwer sagen, wie die Dinge richtig zu behandeln waren. Ich habe nicht das Gefühl, daß wir gut taktiert haben, besonders daß wir in diese Zeitnot kamen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ist der Standpunkt Frankreichs berechtigt? Müssen wir ihn hinnehmen, wenn es sagt, daß es das andere Vertragswerk scheitern lassen will, wenn wir nicht diese Saarlösung akzeptieren? Die Saar hat sachlich mit der Frage der europäischen Sicherheit und der gemeinsamen Verteidigung nichts zu tun. Wer also die Lösung der Saarfrage zur Vorbedingung der gemeinsamen Verteidigung macht und droht, andernfalls nicht beizutreten, der kommt doch in die Gefahr, die Notwendigkeit einer gemeinsamen Verteidigung zu leugnen.


    (Dr. Dehler)

    Nun, ich will die Sache nicht vertiefen. Mein Freund Becker, der mit seiner ganzen Liebe zu Frankreich, möchte ich sagen, diese Frage behandelt, wird dazu noch sprechen. Wir nehmen die Sache wirklich nicht leicht; wir fühlen die schwere Verantwortung, die in dieser Entscheidung liegt. Aber wir haben die große Sorge, daß die Saarfrage zum bösen Geschwür nicht nur für Deutschland, sondern für das Verhältnis zu Frankreich wird. Schon Jakob Burckhardt hat gesagt, daß immer und immer wieder kleine, schwache Staaten — in der Lombardei, im Westen Europas — Anlaß zu kriegerischen Auseinandersetzungen gaben; und wir denken daran, daß zum mindestens die Danziger Frage Hitler den Vorwand zum zweiten Weltkrieg geschaffen hat. Soll man in solch unklarer Form eine Lösung suchen?
    Man sagt uns: „Wir haben den Krieg verloren, wir müssen Opfer bringen." Ich bin der Meinung. Wenn es wirklich Frankreich, wenn es die Vereinigten Staaten, wenn es England für richtig halten, auf diese Weise den Schaden zu reparieren, ja, dann müssen wir uns fügen. Aber die schwere Frage: Können wir dazu eine Unterschrift geben?
    Wir haben, trotz railer Skepsis, die sich uns langsam aufdrängt, immer noch die Hoffnung, daß bis zur zweiten Lesung, zur dritten Lesung Klärungen eintreten, die unsere Bedenken, die unsere Hemmungen überwinden.
    Im Vordergrund steht für uns — das darf ich noch einmal unterstreichen — das Pariser Vertragswerk als solches. Ihm messen wir für unser Volk einen bedeutenden geschichtlichen Wert bei. Deswegen werden wir diese Verträge mit allen Kräften unterstützen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat unterbreche ich jetzt die außenpolitische Debatte bis morgen und fahre in der Tagesordnung fort. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 1058).
Auf Begründung und Aussprache soll in der ersten Beratung vereinbarungsgemäß verzichtet werden. Ich schließe die erste Beratung und schlage Ihnen Überweisung des Antrages an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall; der Antrag ist überwiesen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Fünften Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1077, 483, 963, 993, 1045).
Berichterstatter ist Abgeordneter Dr. Arndt. Ich darf ihm das Wort erteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat gegen das vom Bundestage am 19. November 1954 in seiner 57. Sitzung verabschiedete Fünfte Gesetz. zur
    Änderung des Umsatzsteuergesetzes den Vermittlungsausschuß angerufen.
    Der Bundestag hatte beschlossen, durch Artikel 1 Ziffer 2 dem § 4 Ziffer 17 des Umsatzsteuergesetzes eine Neufassung zu geben, nach welcher für die Umsätze aus der Tätigkeit als Schriftsteller, Journalist oder Bildberichterstatter sowie als Privatgelehrter, Künstler, Handelsvertreter oder Makler ein Steuerfreibetrag bis zu 12 000 DM gewährt werden sollte.
    Hiergegen erhob der Bundesrat Bedenken aus der Systematik des Umsatzsteuergesetzes, weil es überhaupt keine Freibeträge kenne.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich insoweit auf einen Vermittlungsvorschlag geeinigt. Hiernach soll an die Stelle des Frei betrages wieder nur eine Freigrenze treten. Aber die Freigrenze wird auf 18 000 DM erhöht, so daß ziffernmäßig wieder der Zustand aus der letzten Zeit der Weimarer Republik hergestellt wird, wenngleich nicht verkannt werden darf, daß die Währung damals eine wesentlich stärkere Kaufkraft besaß.
    Namens des Vermittlungsausschusses habe ich deshalb zu beantragen, dem folgenden Vermittlungsvorschlag zuzustimmen:
    In Artikel 1 Nr. 2 wird § 4 Ziffer 17 wie folgt gefaßt:
    17. die Umsätze aus der Tätigkeit als Schriftsteller, Journalist oder Bildberichterstatter, auch soweit sie für den Rundfunk oder Fernsehfunk ausgeübt wird, und die Umsätze aus der Tätigkeit als Privatgelehrter, Künstler, Handelsvertreter oder Makler. Die Steuerfreiheit tritt nur ein, wenn der Gesamtumsatz nach § 1 Ziff. 1 und 2 im Kalenderjahr 18 000 Deutsche Mark nicht übersteigt. Beträgt er im Kalenderjahr mehr als 18 000 Deutsche Mark, so wird die Steuer für die genannten Umsätze nur insoweit erhoben, als sie aus zehn vom Hundert des 18 000 Deutsche Mark übersteigenden Betrages gedeckt werden kann;

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Erläuternd bemerke ich noch, daß die Gleitklausel den Sinn hat, unbillige Härten zu vermeiden und zu sichern, daß sich bei einer Überschreitung der Freigrenze das Einkommen nicht durch eine Vermehrung der Steuerlast vermindert. Schließlich ist auch hervorzuheben, daß diese Regelung nur eine Übergangslösung darstellen kann.
    Die im Vermittlungsausschuß mitwirkenden Bundestagsabgeordneten haben ausdrücklich auf die vom Bundestag bei Verabschiedung dieses Gesetzes einhellig gefaßte Entschließung hingewiesen, worin es — um das nochmals zu betonen — insbesondere heißt:
    Der Bundestag hält eine Prüfung der Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts für unerläßlich. Dies gilt namentlich für die Stellung der freien und ihnen verwandten Berufe, für die Behandlung sozialer oder der Jugendpflege gewidmeter Einrichtungen und für die Fragen der Zusatzbesteuerung.
    Der Bundesrat hatte zweitens geltend gemacht, daß Art. 2 des Gesetzes auf einem Versehen beruhe, weil nicht 'beachtet war, daß der Bundestag die alte Fassung des Umsatzsteuergesetzes in § 4 Ziffer 2


    (Dr. Arndt)

    im wesentlichen wiederhergestellt hatte. Hierzu wird der Vermittlungsvorschlag gemacht, Art. 2 zu streichen.
    Eine gemeinsame Abstimmung über beide Vermittlungsvorschläge ist nicht erforderlich. Ich darf Sie namens des Ausschusses bitten, den beiden Vorschlägen zuzustimmen.
    ,Vizepräsident Dr. Jaeger: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zur Abgabe von Erklärungen gewünscht? — Der Abgeordnete Prinz zu Löwenstein!