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ID0206100500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 61. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1954 3111 61. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1954. Geschäftliche Mitteilungen 3112 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Spies (Brücken) und Wagner (Deggenau) 3112 B Mitteilung über Bestätigung des Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes durch den Vermittlungsausschuß (Drucksache 1076) . 3112 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 75 und 130 (Drucksachen 607, 1075; 989, 1071) 3112 C Mitteilung über Zurückziehung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP betr. Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 96) 3112 C Zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 3112 C, 3114 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 3112 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 3114 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Vorrang von Verhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 1017, Umdruck 280) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 997), mit der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Saar (Drucksache 1007, Umdruck 281), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 1000, zu 1000), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 1060), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag (Drucksache 1061), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar (Drucksache 1062) und mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (Drucksachen 958, zu 958, 863) . . . . 3114D, 3120 B Wehner (SPD), Anfragender 3114 D, 3149 D, 3151 C, 3153 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3120 C, 3131 B Erler (SPD) . . . 3131 A, 3150 D, 3155 A Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 3169 Unterbrechung der Sitzung . 3135 D Ollenhauer (SPD) 3135D 3138 C Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3138 B Kiesinger (CDU/CSU) . . 3146 B, 3149 D, 3150 A, D, 3151 D, 3153 A, 3155 A, B, D, 3159 C Walter (DP) . 3155 A Dr. Baade (SPD) 3155 C Dr. Dehler (FDP) 3157 C, 3159 C Weiterberatung vertagt 3164 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 1058) 3164 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 3164 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Fünften Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1077, 483, 963, 993, 1045) . 3164 B Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 3164 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 3165 A Beschlußfassung . 3165 B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Drucksache 1078) . 3165 B Dr. Gülich (SPD) 3165 C Beschlußfassung . 3165 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen 716 [neu], 717, 836, 859, 887); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 1068) 3166 A Pohle (Eckernförde) (SPD): als Berichterstatter 3166 A Schriftlicher Bericht . 3170 als Abgeordneter . 3166 I) Petersen (GB/BHE) 3166 B Abstimmungen . 3166 B, 3167 B Zweite Beratung des von ,der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache 1069) . 3167 B Maucher (CDU/CSU), Berichterstatter 3167 C Petersen (GB/BHE) 3167 1) Pohle (Eckernförde) (SPD) . . . 3168 A, B Rasch (SPD) . 3168 C Abstimmungen 3168 D Nächste Sitzung 3168 D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 863) betr. Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (zu Drucksache 958) 3169 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen über die Gesetzentwürfe der Fraktion der FDP (Drucksachen 716 [neu], 717), der Fraktion der SPD (Drucksache 836), der Fraktion des GB/BHE (Drucksache 859) und der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. (Drucksache 887) zur :nderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1068) 3170 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 zu Drucksache 958 (C) (vgl. S. 3120 C, 3135 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (Drucksache 863) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Furler In der 47. Sitzung des Deutschen Bundestages, deren Gegenstand die Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung zur Londoner Konferenz vom 5. Oktober 1954 war, haben die SPD den Antrag Drucksache 863 und die Koalitionsparteien den Antrag Drucksache 864 gestellt. Beide Anträge befaßten sich mit der Londoner Schlußakte. Der Koalitionsantrag wurde vom Bundestag angenommen, der Antrag der SPD jedoch mit Mehrheit dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen. Der Ausschuß hat sich in seinen Sitzungen vom 13. Oktober und 9. November 1954 mit diesem Antrag befaßt. Er schlägt — und zwar auf Grund einstimmigen Beschlusses — dem Hohen Hause vor, diesen Antrag als gegenstandslos zu bezeichnen. Die Sprecher der SPD legten in der Plenarsitzung vom 7. Oktober 1954 und in den Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses dar, ihr Antrag gehe von den Ziffern 3 und 4 des Teiles V der Londoner Schlußakte aus, in denen die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich und Frankreich erklären, es bleibe ein wesentliches Ziel ihrer Politik, eine frei vereinbare friedensvertragliche Regelung für Gesamtdeutschland herbeizuführen, und es sei weiterhin ein grundsätzliches Ziel ihrer Politik, durch friedliche Mittel ein völlig freies und vereinigtes Deutschland zu schaffen. In diesem Zusammenhang habe der Antrag drei Aufgaben: 1. festzustellen, welches Gewicht diesen Erklärungen der drei Mächte im Rahmen der Londoner Akte zukomme; 2. zu sichern, daß die in dieser Erklärung niedergelegten politischen Grundsätze lebendig gehalten und konkret gestaltet würden; 3. zur Durchsetzung dieser Politik und für ihre vertragliche Festlegung schon in der Zeit zwischen der Londoner Konferenz und den in Aussicht stehenden Pariser Verhandlungen beizutragen. Von ,den vier Ziffern des Antrags stehen die beiden ersten in einem engen, funktionellen Zusammenhang. Während die Ziffer 1 Besprechungen mit den drei westlichen Besatzungsmächten fordert, um die Grundlagen einer gemeinsamen Politik zu klären, die in den kommenden Vier-Mächte-Verhandlungen die Wiedervereinigung Deutschlands herbeiführen soll, schlägt die Ziffer 2 vor, zu diesem Zweck neben den in der Londoner Akte vorgesehenen speziellen Verhandlungskommissionen eine weitere Kommission zu bilden, deren Aufgabe es sei, gemeinsame Richtlinien festzustellen und eine einheitliche Politik für die Wiedervereinigung zu ermöglichen. Im Auswärtigen Ausschuß herrschte zwischen den Parteien und mit der Regierung im Grundsätzlichen Einverständnis über das Anliegen der Ziffer 1 des Antrags. Die Aussprache beseitigte auch Meinungsverschiedenheiten über Art und Aufgaben der angestrebten Kommission. Es wurde geklärt, daß ein solches Gremium wegen seiner hohen politischen Aufgabe nicht den zur Durchführung der Londoner Beschlüsse und zur Vorbereitung der Pariser Konferenz gebildeten Kommissionen gleichgestellt werden könne, zumal diese Expertenkommissionen zeitlich auf wenige Wochen begrenzt waren. Es ergab sich auch die allseits anerkannte Notwendigkeit, in dem gesamten Antrag nicht von den drei westlichen Besatzungsmächten zu sprechen, sondern klar herauszustellen, daß diese gemeinsame Aufgabe und alle vorbereitenden Schritte Sache der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland seien. Der Auswärtige Ausschuß konnte erst in seiner Sitzung vom 9. November 1954 damit beginnen, die Ziffern 3 und 4 des Antrags zu beraten. In diesem Zeitpunkt war die Pariser Konferenz schon abgeschlossen. Das dritte Ziel der Antragsteller war daher nicht mehr erreichbar. Der Antrag konnte nicht „die Grundlage für eine Aktivität in der Zeit zwischen der Londoner und der Pariser Konferenz" bilden. Er war unter diesem Gesichtspunkt gesehen gegenstandslos geworden, woraus der Ausschuß widerspruchslos die Folge zog und dem Hohen Haus den in Drucksache 958 formulierten Vorschlag macht. Nachdem der Antrag gegenstandslos geworden war, schied eine weitere Beratung seines Inhalts aus. Dieses formelle Schicksal des Antrags besagt allerdings nichts über die Bedeutung und die Wertung der in ihm enthaltenen politischen Fragen. Selbstverständlich behält das Anliegen einer gemeinsamen, auf die Wiedervereinigung Deutschlands gerichteten Politik mit den Vereinigten Staaten von Amerika, England und Frankreich, ja mit allen Staaten der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft, die gerade die Ziffern 3 und 4 des Teiles V der Londoner Schlußakte als auch sie bindend übernommen haben, seine große Bedeutung. Selbstverständlich spielt auch nach Abschluß und Ratifizierung der Pariser Verträge die Frage eine wichtige Rolle, auf welche Weise diese gemeinsame Politik konkret gestaltet und durchgeführt werden kann, und ob es zweckmäßig ist, hier eine spezielle Institution zu schaffen, die diese Politik der Mächte aktiviert und konkretisiert oder wenigstens Vorschläge ausarbeitet, die der Verwirklichung der Wiedervereinigung Deutschlands dienen sollen. Auch die politischen Hauptpunkte der Ziffer 3 des Antrags werden noch lange im Mittelpunkt des politischen Ringens stehen; die Fragen nämlich, in welchem Zeitpunkt Verhandlungen über die Wie- (Dr. Furler) dervereinigung auch mit Sowjetrußland zweckmäßig erscheinen, welches die möglichen Bedingungen für die Wiedervereinigung sind, was unter einem „europäischen Sicherheitssystem im Rahmen der Vereinten Nationen" zu verstehen ist, ob und unter welchen Bedingungen ein solches System realisierbar und ob es überhaupt geeignet ist, die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit herbeizuführen und diesem wiedervereinigten Deutschland die Sicherheit zu gewähren, die unerläßlich ist. Bonn, den 9. Dezember 1954 Dr. Furler Berichterstatter Anlage 2 Drucksache 1068 (vgl. S. 3166 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (29. Ausschuß) über 1. den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]), 2. den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), 3. den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), 4. den von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859), 5. den von den Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke und Genossen eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887) Berichterstatter: Abgeordneter Pohle (Eckernförde) I. Allgemeines Am 15. Oktober 1954 wurden dem Bundestagsausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen die oben aufgeführten Initiativ-Gesetzentwürfe nach der ersten Lesung im Bundestag zur weiteren Beratung überwiesen. Die Beratungen litten in der ersten Verhandlungsperiode unter der noch ausstehenden Stellungnahme der Bundesregierung. Erst am 2. Dezember 1954 wurde dem Ausschuß eine Kabinettsvorlage des Bundesministeriums für Arbeit als Material mit dem Hinweis des Herrn Bundesarbeitsministers vorgelegt, er habe vom Kabinett die Vollmacht erhalten, gemeinsam mit dem Kriegsopferausschuß ein Beratungsergebnis zu erzielen, das dem Bundestag als Beschlußvorlage zugeleitet werden könne. Gleichzeitig wurde dem Ausschuß für Kriegsopfer-. und Heimkehrerfragen ein Kompromißvorschlag der Koalitionsfraktionen überreicht, der ebenfalls als Verhandlungsgrundlage bei den weiteren Beratungen diente. Da bei allen Mitgliedern des Ausschusses das Bedürfnis bestand, dem Bundestag noch möglichst vor den Weihnachtsferien das Beratungsergebnis zur Beschlußfassung zuzuleiten, standen die Beratungen unter einem Zeitdruck, der in einigen Fällen die antragstellenden Fraktionen zwang, Teile ihrer Anträge zurückzuziehen, da die Probleme nicht ausdiskutiert werden konnten und keine der antragstellenden Fraktionen die Verantwortung dafür tragen zu können glaubte, durch ein Festhalten an den gestellten Anträgen die äußerst dringliche Verabschiedung einer Dritten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz hinauszuzögern. II. Der Gesetzentwurf im einzelnen Zu Artikel I Zu Nrn. 1 bis 4: Der Ausschuß stimmte mit Änderungen den Vorschlägen des Bundesministers für Arbeit zu den genannten Nummern bzw. den §§ 14 Abs. 7, 17 Abs. 3, 18 Abs. 1 und 2 und 21 Satz 1 zu. Zu Nr. 5: Die Änderung des § 31 Abs. 1 über die Höhe der Grundrenten hat im Ausschuß zu sehr eingehenden Erörterungen geführt. Die jetzt vorgesehenen Beträge der Grundrente sind ein Mehrheitsbeschluß des Ausschusses, die den Sätzen des Kompromißvorschlages entsprechen. Zu Nr. 6: Einstimmig bekannte sich der Ausschuß in § 32 Abs. 2 (s. Nr. 6 Buchst. a) zu der. vorgeschlagenen Erhöhung der Ausgleichsrenten. Die Ergänzung zu § 32 Abs. 4 (s. Nr. 6 Buchst. b) war durch das vom Bundestag am 8. Dezember 1954 verabschiedete Kindergeldanpassungsgesetz notwendig geworden. Lediglich mit einigen redaktionellen Änderungen wurde diese Ergänzung in die Dritte Novelle zum Bundesversorgungsgesetz übernommen. Der Beschluß hierzu wurde mit Mehrheit gefaßt. Zu Nr. 7: Die in Buchst. a durch die Erhöhung der Ausgleichsrenten notwendig gewordene Ausweitung der Einkommensgrenzen wurde einstimmig beschlossen. (Pohle [Eckernförde]) Zu Buchst. b bestand Einmütigkeit im Ausschuß in der grundsätzlichen Auffassung. Strittig waren die festzusetzenden Beträge, bis zu denen die Einkünfte aus früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnissen oder zusätzlichen Versorgungsleistungen einer berufsständischen Organisation bzw. die Einkünfte aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen Freibleiben sollten. Zu Nr. 8: Der Vorschlag, hinter § 34 einen neuen § 34 a einzufügen, entspricht ebenfalls einer bereits durch das Kindergeldanpassungsgesetz erfolgten Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes, die durch den Ausschuß lediglich eine redaktionelle Klarstellung erfahren hat. Der Beschluß wurde mit Mehrheit gefaßt. Zu Nr. 9: Einstimmig beschloß der Ausschuß, den Höchstsatz der Pflegezulage auf 200 DM festzusetzen. Zu Nr. 10: Die Änderung stellt eine Verbesserung der Regelung über die Bezüge für das Sterbevierteljahr dar. Sie wurde vom Bundesminister für Arbeit vorgeschlagen und vom Ausschuß einstimmig gebilligt. Zu Nr. 11: Die Grundrente der Witwen, die bisher in Höhe von 40 DM gewährt wurde, ist auf 48 DM angehoben worden. Für Witwen, die weder erwerbsunfähig sind noch für mindestens ein Kind im Sinne des § 41 Abs. 1 Buchst. c zu sorgen und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurde die Grundrente gleichfalls um 20 v. H. von 20 auf 24 DM erhöht. Weitergehende Erhöhungsanträge zu dieser Position wurden bei Stimmengleichheit abgelehnt. Zu Nr. 12: Die volle Ausgleichsrente der Witwen betrug bisher 60 DM. Sie wird durch die vorgeschlagene Änderung um 10 DM verbessert. Während die Ausgleichsrente bisher nur insoweit zu gewähren war, als sie zusammen mit dem sonstigen Einkommen 95 DM nicht überstieg, ist dieser Betrag nunmehr auf 100 DM erhöht worden. Wie bei den Beschädigten wurde auch hier die Nichtberücksichtigung der Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehen. Von diesen Einkünften soll künftig ein Teilbetrag in Höhe von 15 DM anrechnungsfrei bleiben. Diese Bestimmung hat zu ausgedehnten Erörterungen im Ausschuß geführt, da erhebliche Bedenken wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht wurden. Das vorliegende Ergebnis beruht auf einem Mehrheitsbeschluß. Zu §§ 42 und 44: Die zu den genannten Vorschriften vorliegenden Anträge wurden von den Antragstellern aus den schon in der Einleitung zu diesem Bericht angeführten Gründen zurückgezogen. Die Vertreter der Bundesregierung haben zugesagt, in den Fällen des § 42 weitgehend von den Möglichkeiten des Härteausgleichs Gebrauch zu machen. Die gesetzliche Verankerung soll einer späteren Novellierung vorbehalten bleiben. . Zu Nr. 13: Die Grundrenten der Waisen wurden um 20 v. H. erhöht. Zu Nr. 14: Die Ausgleichsrenten der Waisen erhielten eine Aufbesserung um je 10 Deutsche Mark. Die Einkommensgrenzen wurden bei Waisen, deren Vater oder Mutter noch lebt, von 41 auf 46 DM und bei Waisen, ,deren Vater und Mutter nicht mehr leben, von 65 auf 70 DM erhöht. Nach der Neufassung des § 33 Abs. 2 gelten als sonstiges Einkommen auch freiwillige Leistungen, die mit Rücksicht auf ein früheres Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder eine frühere selbständige Berufstätigkeit oder als zusätzliche Versorgungsleistung einer berufsständischen Organisation gewährt werden. Für § 47 finden diese Bestimmungen insoweit Anwendung, als der 10 DM monatlich übersteigende Betrag als sonstiges Einkommen angerechnet wird. Zu Nr. 15: Zu § 51 beschloß der Ausschuß, die volle Elternrente bei einem Elternpaar von 84 DM auf 100 DM und bei einem Elternteil von 60 DM auf 70 DM zu erhöhen sowie eine entsprechende Anhebung der Einkommensgrenzen vorzunehmen. Die Einfügung des neuen Absatzes 4 beabsichtigt, auch den Eltern bei der Berechnung des sonstigen Einkommens monatlich einen Freibetrag zu gewähren. Zu Nr. 16: Es handelt sich hierbei um eine notwendige Klarstellung, da es möglich ist, daß neben einem Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz ein Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe von Kriegsgefangenen besteht, die nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes bemessen wird. Zu Nr. 17: Auch diese Vorschrift dient zur Klarstellung der bisherigen Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes zu § 57 Abs. 1. Zu Nr. 18: Übereinstimmend wurde eine Verlängerung der Anmeldefrist für den Anspruch auf Elternversorgung, die mit dem 31. Dezember 1954 abläuft, um weitere zwei Jahre für notwendig erachtet. Zu Nr. 19: Diese Ergänzung hält der Bundesarbeitsminister für notwendig, denn solange der ehemalige Wehrmachtsangehörige sich in Kriegsgefangenschaft oder in ausländischem Gewahrsam befindet, haben die Angehörigen Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach dem Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen. Zur Vermeidung einer Doppelversorgung kann dem beschädigten Wehrmachtsangehörigen daher Versorgung frühestens vom Monat der Entlassung ab gewährt werden. Da eine ausdrückliche gesetzliche Regelung bisher nicht bestand, erscheint die vorgeschlagene Ergänzung auch im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung der noch nicht zurückgekehrten Kriegsgefangenen und Festgehaltenen geboten, zumal die noch in der Sowjetunion befindlichen Kriegsgefangenen Versorgungsansprüche gar nicht geltend machen können. Zu Nr. 20: Die Vorschrift ist notwendig, um eine Doppelversorgung auszuschließen. Ansprüche auf Heilbehandlung und Krankenbehandlung nach § 10 (Pohle [Eckernförde]) Abs. 5 und § 28 BVG werden durch die Vorschrift nicht berührt. Zu Nr. 21: Die Ergänzung des § 71 a dient der Klarstellung. Zu Nr. 22: Der § 78 a hat sich in der bisherigen Fassung als zu eng erwiesen. Künftig soll Kapitalabfindung auch Witwen mit Anspruch auf Witwenbeihilfe in Höhe der Rente und Ehefrauen Verschollener gewährt werden können. Für die Ehefrauen Verschollener ist zur Vermeidung von Härten mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bereits die Gewährung von Darlehen zugelassen worden, die nach erfolgter gesetzlicher Regelung in Kapitalabfindungen umzuwandeln sind. Zu Nr. 23: Zur Klarstellung des § 81 Abs. 2 wird das Wort „Versorgungsbezüge" in das Wort „Leistungen" umgewandelt. Den gleichen Grund hat die Einfügung des Satzes: „Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die aus Schwangerschaft und Niederkunft erwachsen sind." Zu Nr. 24: Die vorgesehene Möglichkeit zur Übertragung der Gewährung von Härteausgleichen auf nachgeordnete Dienststellen in den näher bezeichneten Fällen entspricht nach Meinung des Bundesministers für Arbeit einem dienstlichen Bedürfnis. Der Ausschuß hat dieser Anregung zugestimmt. Zu Artikel II Die Einfügung dieses Artikels wurde vom Bundesminister für Arbeit mit folgender Begründung vorgeschlagen: In Artikel V Abs. 2 unter Buchstabe a war vorgesehen, daß die Änderung des § 20 BVG mit Wirkung vom 1. Oktober 1950 in Kraft treten soll. Die Durchführung hätte einen Verwaltungsaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zu dem erzielbaren finanziellen Ergebnis stehen würde. Die Vorschrift soll daher erst mit dem Tage nach der Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes in Kraft treten. Der Ausschuß hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Zu Artikel III Nach § 4 des Grundbetragserhöhungsgesetzes vom 17. April 1953 waren die Grundbetragserhöhungen bei der Ermittlung des für die Höhe der Ausgleichs- und Elternrenten maßgebenden sonstigen Einkommens unberücksichtigt zu lassen. Diese Vorschrift soll im Hinblick auf die in § 33 Abs. 2 und § 41 Abs. 5 vorgesehenen weiteren Freibeträge sowie auf die Erhöhung der für die Waisen- und Elternversorgung maßgebenden Einkommensgrenzen aufgehoben werden. Nach Meinung des Bundesministers für Arbeit wird mit .dieser Vorschrift erreicht, daß für alle Versorgungsberechtigten wieder einheitliche Grundsätze für die Feststellung des sonstigen Einkommens gelten. In diesem Punkt standen sich im Ausschuß gegenteilige Auffassungen gegenüber. Die Entscheidung in dem vorgeschlagenen Sinne beruht auf einem Mehrheitsbeschluß. Zu Artikel IV Mit dieser Vorschrift werden die vom Bundestag im Kindergeldanpassungsgesetz beschlossenen Ergänzungen des Bundesversorgungsgesetzes wieder aufgehoben, da eine entsprechende Regelung in Artikel I Nr. 6 Buchst. b und Nr. 8 dieses Gesetzes aufgenommen wurde. Zu Artikel V Der Artikel enthält die für den Übergang notwendigen Vorschriften. Zu Artikel VI Mit dieser Vorschrift wird der Bundesminister für Arbeit ermächtigt, den Wortlaut des Bundesversorgungsgesetzes in der aus diesem Gesetz sich ergebenden Neufassung bekanntzumachen. Zu Artikel VII In diesem Artikel ist die Anwendung des Gesetzes auf das Land Berlin bestimmt. Zu Artikel VIII Einstimmig beschloß der Ausschuß, die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen in der Kriegsopferversorgung ab 1. Januar 1955 wirksam werden zu lassen, die Ergänzung des § 65 durch einen Absatz 3 jedoch erst am 1. April 1955. III. Schlußbemerkungen Die durch diesen Gesetzentwurf bewirkten Verbesserungen verursachen im Bundeshaushalt voraussichtlich die nachstehend aufgeführten Mehraufwendungen: 1. Erhöhung der GRUNDRENTEN: Mehraufwand in Mio DM a) für Beschädigte 116,1 b) für Witwen 111,6 c) für Waisen 31,7 259,4 2. Erhöhung der AUSGLEICHSRENTEN und EINKOMMENSGRENZEN: a) für Beschädigte Mehraufwand in Mio DM Ausgleichsrenten 8,2 Einkommensgrenzen 17,3 25,5 b) für Witwen Ausgleichsrenten 46,2 Einkommensgrenzen 22,6 68,8 c) für Waisen Ausgleichsrenten 20,6 Einkommensgrenzen 43,8 64,4 3. Erhöhung des Höchstsatzes der PFLEGEZULAGE auf 200 DM: 0,5 0,5 4. Erhöhung der a) ELTERNRENTEN bei einem Elternpaar 3,0 bei einem Elternteil 7,0 10,0 b) EINKOMMENSGRENZEN bei einem Elternpaar 17,5 bei einem Elternteil 2,0 19,5 5. FREIBETRÄGE für Empfänger von SOZIALRENTEN usw. für Beschädigte 22,0 für Witwen 47,3 69,3 517,4 abzüglich Minderausgaben 108,3 bleibt ein jährlicher Mehrbedarf von 409,1 (Pohle [Eckernförde]) Der Kriegsopferausschuß hat seine Arbeiten so beschleunigt, daß der Bundestag Gelegenheit hat, den Gesetzentwurf noch am 15. Dezember 1954 zu verabschieden, und der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 17. Dezember 1954 dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben kann. In einem Schreiben des Herrn Präsidenten des Bundesrates vom 10. Dezember 1954 an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages wird jedoch mitgeteilt, daß der Bundesrat nur dann die Möglichkeit hätte, den Gesetzentwurf am 17. Dezember dieses Jahres zu beraten, wenn der Bundestag bereits zu einem früheren Termin eine Verabschiedung der Novelle hätte vornehmen können. Nach dem Schreiben des Herrn Präsidenten des Bundesrates ist es aber aus technischen und aus Gründen der Notwendigkeit von vorhergehenden Beratungen in den Länderkabinetten unmöglich, selbst wenn der Bundestag das Gesetz am 15. Dezember verabschieden würde, zwei Tage später bereits die Zustimmung des Bundesrates zu erreichen. Es ist der Wunsch des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, daß der Bundesrat trotz der für ihn entstehenden Schwierigkeiten eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf noch vor Weihnachten erwägen möge, damit eine Verkündung des Gesetzes im Monat Januar 1955 gesichert ist. Unabhängig davon, wie die gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, werden seitens des Bundesarbeitsministeriums alle Maßnahmen vorbereitet werden, die eine raschere Durchführung des Gesetzes nach seiner Verkündung sicherstellen. Einer Anregung des Ausschusses folgend, werden nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen Anweisungen des Bundesministers für Arbeit ergehen, um die Erhöhung der Grundrenten baldmöglichst zur Auszahlung gelangen zu lassen. Bonn, den 10. Dezember 1954 Pohle (Eckernförde) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ich bitte Sie, dem Antrag nicht stattzugeben. Ich bestreite gar nicht, daß Meinungsverschiedenheiten vorliegen,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und ich werde im Laufe meiner Ausführungen auf diese Meinungsverschiedenheiten eingehen. Ich sehe aber keine Veranlassung, einer Debatte heute aus dem Wege zu gehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Mehrere Abgeordnete melden sich zum Wort.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, der Präsident hat das Recht, nach eigenem Ermessen das Wort zur Geschäftsordnung zu erteilen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD, den Punkt 6 der Tagesordnung abzusetzen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung:
1. a) Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Vorrang von Verhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 1017, Umdruck 280),
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands (Drucksache 997);
2. Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Saar (Drucksache 1007, Umdruck 281).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.
Wehner (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anträge und Anfragen der sozialdemokratischen Fraktion, die ich heute hier zu begründen habe, sind im Laufe der letzten Wochen eingereicht worden. Sie beziehen sich nicht unmittelbar auf die Vertragstexte oder auf die Ratifikationsgesetze, die heute in erster Lesung behandelt werden, aber diese Anträge und Anfragen gehören sachlich zur heutigen Debatte. Sie entstanden aus der durch die Pariser Verträge beeinflußten Lage. Sie enthalten Vorschläge und Anregungen der Sozialdemokraten zur Behandlung der Grund- und Existenzfragen unseres Volkes und Landes, Fragen, die durch die Auseinandersetzung um die Londoner und Pariser Abmachungen in den Mittelpunkt des Interesses gerückt worden sind. Sie können, meine Damen und


(Wehner)

Herren — wenn ich mir diesen Hinweis erlauben darf —, an den Texten dieser Anträge und auch an den Daten ihrer Einreichung erkennen, daß es der sozialdemokratischen Fraktion nicht einfach darauf ankommt, sich kritisch mit den Ergebnissen der amtlichen Außenpolitik zu befassen und auseinanderzusetzen, sondern darauf, zur rechten Zeit auf Mittel und Wege aufmerksam zu machen, von denen wir meinen, daß sie ungeachtet aller tiefgehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Opposition und Regierung geeignet sein könnten, durch gemeinsame Bemühungen schwierige Situationen zum Wohle unseres Landes zu meistern.
Es ist unvermeidbar, daß in dem einen oder in dem anderen Punkt unsere Vorschläge durch Ereignisse überholt zu sein scheinen, auf die einzuwirken wir dem Bundestag und der Bundesregierung gerade durch diese Vorschläge Gelegenheit geben wollten. Sie werden es mir hoffentlich nachsehen, wenn ich auch solchen Punkten einige Sätze widme. Sie dürfen versichert sein, daß ich es nicht deshalb tue, um Sie nachträglich zu belehren, sondern daß ich es tue, um Ihnen unser Wollen so darzulegen, daß Sie es, soweit es die leider häufig sehr tiefgehenden Vorurteile zulassen, im Licht dieser inzwischen eingetretenen Ereignisse verstehen können.
So wende ich mich zunächst dem Antrag zu, der die Drucksachennummer 997 trägt. Er betrifft Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands. Als die sozialdemokratische Fraktion diesen Antrag einbrachte, stand die Beantwortung zweier Noten der Sowjetregierung durch die Regierungen der drei westlichen Besatzungsmächte bevor. Sie erinnern sich vielleicht des 18. November, an dem ich durch einen Geschäftsordnungsantrag versuchte, die Mehrheit des Deutschen Bundestages dafür zu gewinnen, diesen Antrag seiner Dringlichkeit wegen auf die Tagesordnung des folgenden Tages, also des 19. November, zu setzen und an diesem Tage zu beraten. Nun steht dieser Antrag also einen Monat später auf der Tagesordnung.
Inzwischen haben die drei Westmächte am 29. November die beiden Sowjetnoten vom 23. Oktober und 13. November beantwortet. Inzwischen hat auch umgekehrt die Sowjetregierung in ihrer Antwortnote vom 9. Dezember zu den Noten der Westmächte Stellung genommen. Dieser Notenwechsel hat es leider offenbar gemacht, daß die Befürchtungen, die wir Sozialdemokraten am 18. November hier aussprachen, voll und ganz begründet gewesen sind. Der Notenwechsel ist in ein Stadium gegenseitiger Ultimaten getreten. Das Klima zur Behandlung des uns am Herzen liegenden Problems der friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit ist sehr viel frostiger geworden, als es in den letzten Jahren jemals der Fall gewesen ist. Die deutsche Wiedervereinigung droht nicht nur auf Eis gelegt zu werden, sondern wir laufen Gefahr, daß unser Haupt- und Grundanliegen, eben diese Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit, eingeeist wird, weil Ost und West der militärischen Blockbildung den Vorrang vor Viermächteverhandlungen zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu geben im Begriffe sind.
Man muß weit zurückgehen, wenn man in annähernd entsprechender Zahl öffentliche Äußerungen von der Art finden will, wie sie in den letzten Wochen sehr häufig im Ausland publiziert worden sind, Äußerungen, die es als mehr oder weniger selbstverständlich und unvermeidlich hinstellen wollen, daß Deutschland geteilt bleiben werde.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das Anliegen, das die sozialdemokratische Fraktion mit ihrem Antrag vom 18. November zum Ausdruck bringen wollte, war: der Deutsche Bundestag möge durch eine unmißverständliche Bekundung seines Willens zur unverzüglichen Vorbereitung und Aufnahme von Viermächteverhandlungen für die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands den Anstoß dazu zu geben suchen, daß die drei westlichen Besatzungsmächte die von ihnen damals noch nicht beantwortete sowjetische Note vom 23. Oktober mit ihrem Vorschlag zum Eintritt in Viermächteverhandlungen positiv beantworten würden. Dadurch hätte unserer Auffassung nach wahrscheinlich verhindert werden können, daß die Sowjetregierung den in ihrer späteren Note vom 13. November angekündigten Weg ultimativer Drohungen tatsächlich beschritt. Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen: die Sowjetnote vom 23. Oktober enthielt die Sätze:
Die Sowjetregierung ist der Ansicht, daß es Möglichkeiten gibt, ein Übereinkommen zwischen den Staaten in dieser Frage zu erzielen, wenn man von der Anerkennung der unumstrittenen Tatsache ausgeht, daß die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage die Hauptaufgabe ist. Die Sowjetregierung erklärt sich bereit, den auf der Berliner Konferenz von Großbritannien eingebrachten und von Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika unterstützten Vorschlag über die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen erneut zu erörtern. Dabei geht die Sowjetregierung davon aus, daß auch die entsprechenden Vorschläge der Sowjetunion erörtert werden.
So in der Note vom 23. Oktober.
Die Sowjetnote vom 13. November aber enthielt die Erklärung, die Verwirklichung der Londoner und Pariser Abkommen würde — nach Ansicht der Sowjetregierung — bedeuten, daß die Wiedervereinigung Deutschlands durch freie gesamtdeutsche Wahlen eben diesen Londoner und Pariser Abkommen „zum Opfer gebracht" würde, wie es dort heißt. In dieser Note kündigte die Sowjetregierung für den 29. November eine gesamteuropäische Sicherheitskonferenz an, die sie dann auch ungeachtet der Absagen aller Staaten, die nicht im sowjetischen Machtbereich gelegen sind, als eine Rumpfkonferenz der Regierungen ihres unmittelbaren Machtbereichs, einschließlich der Sowjetzonenregierung, durchführte.
Unser am 18. November eingereichter Antrag forderte:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Einheit Deutschlands als Staat zu wahren und mit friedlichen Mitteln zu vollenden, bleibt — unbeschadet der Meinungsverschiedenheiten über den politischen Weg — die vordringlichste Aufgabe der deutschen Politik.
2. Der Bundestag fordert Viermächteverhandlungen, deren Ziel es sein muß, freie Wahlen in Deutschland zu ermöglichen, um eine deutsche Regierung zu bilden.


(Wehner)

Es darf keine Möglichkeit versäumt werden, zu diesen Verhandlungen zu kommen, denn die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit ist eine Gegenwartsaufgabe der Politik,

(Beifall bei der SPD)

weil sie zugleich eine Voraussetzung zur Kriegsverhütung und der Sicherheit für die freie Welt ist.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

3. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung — angesichts der Gefahr, daß nach einer Verwirklichung der Beschlüsse der Pariser Konferenz erfolgversprechende Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands für absehbare Zeit unmöglich sein
könnten —,
a) diese Willenskundgebung des Bundestages den vier Besatzungsmächten in aller Form zur Kenntnis zu bringen;
b) in Besprechungen mit den drei westlichen Besatzungsmächten darauf hinzuwirken, daß diese den in der sowjetischen Note vom 23. Oktober 1954 enthaltenen Vorschlag zu Viermächteverhandlungen über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands positiv beantworten und unverzüglich in Verhandlungen über die Vorbereitung dieser Konferenz eintreten;
c) in den Besprechungen mit den drei westlichen Besatzungsmächten weiter darauf hinzuwirken, daß diese der sowjetischen Besatzungsmacht ausdrücklich ihre Bereitschaft erklären, in den Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands zugleich und im Zusammenhang damit über die Eingliederung Deutschlands in ein europäisches Sicherheitssystem im Rahmen der Vereinten Nationen zu verhandeln;
d) den drei westlichen Besatzungsmächten vorzuschlagen, der Sowjetregierung in Beantwortung der sowjetischen Note vom 13. November den Vorschlag zu unterbreiten, die Forderung nach einer „gesamteuropäischen Konferenz über ein System der kollektiven Sicherheit" auszusetzen, damit zunächst in Viermächteverhandlungen eine Lösung der mit der Wiedervereinigung Deutschlands zusammenhängenden Probleme gefunden und die Gefahr einer Aufrechterhaltung der Spaltung Deutschlands vermieden werden könnte.
Selbst wenn, meine Damen und Herren, die unter Ziffer 3 b, c und d vorgeschlagenen Maßnahmen infolge der inzwischen von den Besatzungsmächten unternommenen Schritte als gegenstandslos bezeichnet werden sollten oder könnten, wäre es unseres Erachtens von Bedeutung, wenn sich die Mehrheit des Bundestages zu der in den Ziffern 1 und 2 unseres Antrags geforderten Willenskundgebung entschlösse und angesichts der unbestreitbaren Richtigkeit der in dem einleitenden Satz der Ziffer 3 ausgedrückten Befürchtung sich auch die Ziffer 3 a unseres Antrags zu eigen machte, d. h., die Bundesregierung ersuchte, diese Willenskundgebung des Bundestages den vier Besatzungsmächten in aller Form zur Kenntnis zu bringen. Ich glaube, daß das, besonders nachdem inzwischen der Text einer neuen sowjetischen Note, die eine Antwort auf eine Note der westlichen Besatzungsmächte darstellt, bekanntgeworden ist, von großer Bedeutung wäre.
Ich bitte Sie um so dringender um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, als ich schon mit Bedauern habe feststellen müssen, daß der Bundestag am 18. November durch die Ablehnung unseres Vorschlages, den gesamten Antrag als dringlich schon am 19. November zu beraten, die Gelegenheit vorübergehen ließ, rechtzeitig durch eine unüberhörbare deutsche Stellungnahme auf den inzwischen unglücklich verlaufenen Gang der Ereignisse einzuwirken.
Am 22. November hat sich .der französische Ministerpräsident in einer Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Frage von Viermächteverhandlungen befaßt und dabei zum Ausdruck gebracht, er habe nichts dagegen einzuwenden, wenn sich Osteuropa nach dem Muster Westeuropas organisieren würde. Und weiter sagte er:
Ich versichere, daß ich es gern sehe, wenn nach dem Muster der Westeuropäischen Union eine osteuropäische Verteidigungsgemeinschaft entsteht
— der Ministerpräsident der Republik Frankreich hat zwar betont hinzugefügt:
vorausgesetzt, daß diese osteuropäische Verteidigungsgemeinschaft die für den Westen vorgesehenen Modalitäten in bezug auf die Öffentlichkeit, die Beschränkung und die Kontrolle der Rüstungen übernimmt.
Aber ich fürchte, solche Einschränkungen bleiben wirkungslos, wenn erst einmal die eigentümliche Dynamik militärischer Blockbildungen zur Entfaltung gebracht worden ist.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Der Herr Ministerpräsident von Frankreich hat in dieser Rede den Gedanken zurückgewiesen, unverzüglich zu einer Viermächtekonferenz seine Einwilligung zu geben. Erst müßten, so meinte er, die Pariser Verträge ratifiziert sein. Nach seiner Ansicht hieße es sich auf ein Abenteuer einlassen, wollte man unter anderen Voraussetzungen handeln.
In der von mir schon erwähnten letzten sowjetischen Note vom 9. Dezember aber heißt es in aller brutalen Schroffheit, daß nach der Ratifikation der Pariser Verträge Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands gegenstandslos sein würden. Mir ist keine Stellungnahme der deutschen Bundesregierung zur Kenntnis ,gekommen — ebensowenig eine offiziöse Verlautbarung der doch sonst nicht eben schweigsamen Pressestelle unserer Regierung —, in 'der in geziemender Form darauf aufmerksam gemacht worden wäre, auf welches Abenteuer sich einzulassen man dem deutschen Volke zumuten würde, wenn man ernstlich darauf ausginge, jeden der beiden Teile Deutschlands in einem anderen Verteidigungsblock aufgehen zu lassen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)

Leider hat es sogar Stimmen gegeben, die eine gewisse Übereinstimmung zwischen Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers — in den Vereinigten Staaten gemacht — und den eben zitierten Ausführungen des französischen Ministerpräsidenten hervorzuheben suchten.

(Hört! Hört! bei der SPD.)



(Wehner)

Der Herr Bundeskanzler hat übrigens am 16. November in der Belgrader Zeitung „Politika" in einem Interview erklärt:
Diese Pariser Vereinbarungen sind die essentielle Vorbedingung für den Aufbau eines Systems allgemeiner Sicherheit und Abrüstung. Es geht nicht darum, sie noch einmal zu erörtern, sondern herauszufinden, ob die Sowjetunion wirklich normale Beziehungen wünscht und was sie in dieser Beziehung zu tun bereit ist.
Zu der Zeit, als der Herr Bundeskanzler das veröffentlichen ließ, hatte die eine der vier Besatzungsmächte, die sowjetische, schon wiederholt ausdrücklich behauptet, daß nach einer Ratifikation und Verwirklichung der Pariser Beschlüsse keinerlei Grundlage für Vier-Mächte-Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands mehr bestehe. Wäre es im deutschen Interesse — das in diesem Falle doch wohl auch ein wohlverstandenes europäisches Interesse genannt werden darf—nicht erforderlich gewesen, herauszufinden — um das Wort zu verwenden, das der Herr Bundeskanzler in anderem Zusammenhang gebraucht hat —, ob es nicht Möglichkeiten gibt, diese Erstarrung zu vermeiden oder abzuwenden?

(Sehr gut! bei der SPD.)

Seit der von mir zitierten Rede des Herrn französischen Ministerpräsidenten haben sich im Ausland die Stimmen vermehrt, die es für sozusagen ausgemacht halten, daß man zunächst die beiden Blöcke zur Entwicklung bringen oder kommen lassen müsse, um dann zu allmählichen Abrüstungsmaßnahmen zu gelangen. Diese Vorstellung hat ja kürzlich auch in der Beratenden Versammlung des Europarates in Straßburg ihren Niederschlag gefunden.
Die sozialdemokratische Fraktion erachtet diese Entwicklung als alarmierend. Deshalb fragt sie in ihrer am 26. November eingereichten Großen Anfrage die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung bereit und willens, als deutschen Standpunkt gegenüber den Besatzungsmächten nachdrücklich geltend zu machen, daß diese bei allen Verhandlungen über Sicherheitsabkommen die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch ein Viermächte-Abkommen und die Eingliederung des vereinigten Deutschland in ein europäisches kollektives Sicherheitssystem im Rahmen der Vereinten Nationen mit Vorrang betreiben sollen?
2. Ist die Bundesregierung bereit und willens, bei den drei westlichen Besatzungsmächten zu fordern, daß diese nicht sogenannte Sicherheitsabkommen mit der Sowjetunion oder mit Ländern des Ostblockes bei ausdrücklicher oder stillschweigender Hinnahme der Fortdauer der Spaltung Deutschlands schließen?
Zu dem zweiten Abschnitt dieser Anfrage darf ich noch einen erläuternden Satz sagen. Ich möchte darauf hinweisen, daß sowohl im Notenwechsel zwischen den Besatzungsmächten als auch in anderen Verlautbarungen immer wieder von der Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit z. B. des französisch-sowjetischen Vertrags vom Jahre 1944 mit den Londoner und Pariser Abmachungen die Rede ist, eine Frage, an deren Klärung wir begreiflicherweise sehr interessiert sein müssen.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Manche der hier bezeichneten Sorgen brauchten uns nicht zu bedrücken, wenn die Mehrheit des Bundestages am 7. Oktober unserem Antrag gefolgt wäre, durch den wir Sozialdemokraten damals versucht haben, anknüpfend an gewisse Punkte der Londoner Schlußakte, die Bundesregierung zu verpflichten, mit den Partnern der Londoner Abkommen Richtlinien für eine gemeinsame aktive Wiedervereinigungspolitik zu erarbeiten und abzuschließen. Der Bundestag überwies damals diesen Antrag dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, der aber eine Erledigung dieses Antrags vor dem Stattfinden der Pariser Konferenz nicht ermöglichte. Unsere Vorschläge von damals waren konkrete Vorschläge für eine im Sinne aktiver Wiedervereinigungspolitik wirksame Kooperation der Bundesrepublik mit den Kräften der freien Welt.
Nachdem dieser Antrag, dem wir solche grundlegende Bedeutung beimaßen, durch das Beharrungsvermögen der Mehrheit dieses Hauses in seinen Forderungen terminlicher Art gegenstandslos geworden ist, obwohl er in der Sache seine Bedeutung behalten hat, müssen wir das Grundanliegen dieses Antrags erneut aufnehmen. Es ist enthalten in dem Ihnen heute vorgelegten Antrag zur Großen Anfrage betreffend Vorrang von Verhandlungen zur Wiedervereinigung Deutschlands*). Er lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht,
a) durch die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit den Regierungen der Republik Frankreich. des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika darauf zu dringen, daß eine gemeinsame Politik der Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit vereinbart und insbesondere ein gemeinsamer Vorschlag ausgearbeitet wird zu dem Ziel, die Freiheit und Sicherheit Deutschlands dadurch zu verwirklichen, daß das ganze Deutschland einem europäischen Sicherheitssystem im Rahmen der Vereinten Nationen eingegliedert werden soll,
b) in gleicher Weise auf die drei genannten Regierungen einzuwirken, daß ohne Aufschub Verhandlungen mit der Sowjetunion auf dieser Grundlage aufgenommen werden,
c) den drei westlichen Besatzungsmächten durch eine Note mitzuteilen,
daß das deutsche Volk ein Fortbestehen der Spaltung nicht hinnehmen kann,
daß für das deutsche Volk die Wiedervereinigung in Freiheit das erste und vordringlichste Ziel seiner Politik ist und bleibt sowie
daß jeder Versuch, die Koexistenz des Westens und des Ostens auf die Spaltung Deutschlands zu gründen, zu verhängnisvollen Gefahren führen muß;
2. die Beschlußfassung über die Vertragsgesetze bis zum Abschluß solcher Verhandlungen auszusetzen.
*) Umdruck 280.


(Wehner)

Damit, meine Damen und Herren, kann ich diesen Teil meiner Ausführungen zur Begründung der Anträge und Anfragen der sozialdemokratischen Fraktion zum Abschluß bringen.
Dazu erlaube ich mir noch einige zusammenfassende Sätze. Wir Sozialdemokraten möchten der Tendenz entgegenwirken, daß man im Westen, auf dessen Hilfe unser Volk in seinem Bemühen um die friedliche Wiedervereinigung und den Abschluß des Friedensvertrages angewiesen ist, sich der Auffassung hingibt, die Entspannung der internationalen Gegensätze, auf die wir sehnlich hoffen, lasse sich unter Umgehung der deutschen Frage erreichen.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Ein friedliches Nebeneinanderleben der Staaten mit verschiedenen Regimen und Gesellschaftsordnungssystemen kann nicht auf dem zerschnittenen Volks- und Staatskörper eines Volkes be- gründet werden.

(Beifall bei der SPD.)

Die Bundesregierung, deren Chef kürzlich von einer der bedeutendsten amerikanischen Zeitungen dafür besonders gerühmt worden ist, daß er, wie sie schrieb, der Integration Europas bereitwillig den Vorrang vor der Vereinigung seines eigenen Landes gegeben habe,

(Hört! Hört! bei der SPD)

und der Herr Bundeskanzler selbst sollten unsere Anträge als Gelegenheit begrüßen und ergreifen, um den Eindruck zu korrigieren, als ließen sie einer Entwicklung ihren Lauf, die der Beibehaltung des Status quo, des geteilten Deutschlands, den Vorrang gibt.

(Beifall bei der SPD.)

Erfreulicherweise haben sich in letzter Zeit auch manche Persönlichkeiten von Rang und Gewicht in anderen Ländern zur deutschen Frage geäußert, deren Worte von uns in Deutschland als willkommene Hilfe begrüßt und begriffen werden sollten. Solcher Art, meine ich, waren die Erklärungen von George Kennan, dessen Name in diesem Hause keiner besonderen Erläuterung bedarf. Er riet dringend und mahnend, bei militärischen Lösungsversuchen nur Lösungen solcher Art zu wählen, die sowohl die Bundesrepublik als auch die westlichen Verhandlungspartner in die Lage versetzten, bei zukünftigen Verhandlungen in der, wie er hervorhob, lebenswichtigen Frage der deutschen Wiedervereinigung mit der nötigen Beweglichkeit operieren zu können. Es hat sich schon jetzt herausgestellt, daß Kennan zweifellos recht hatte, wenn er davor warnte, eine Mitgliedschaft der Bundesrepublik im Nordatlantikpakt ins Auge zu fassen, weil das mit schweren Rückschlägen verbunden wäre, mit schweren Rückschlägen besonders für die für erforderlich gehaltene Beweglichkeit im Operieren, um den Prozeß der Wiedervereinigung Deutschlands erfolgreich zu führen und zu Ende zu führen. Es geht ja dabei vor allem um die Frage des Status Gesamtdeutschlands, eine Frage, zu der die westlichen Besatzungsmächte im September vergangenen Jahres ihre Bereitschaft für Verhandlungen in aller Deutlichkeit erklärt haben. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom Oktober vergangenen Jahres ausdrücklich und unter Unterstreichung dieser Bereitschaft sich diese Forderung zu eigen gemacht. Inzwischen sind die Mächte von diesem notwendigen Ausgangspunkt für Vier-Mächte-Verhandlungen wieder heruntergegangen. Und das steht wohl in einem Zusammenhang mit der von mir gekennzeichneten Entwicklung.
Aber ich wollte noch eine andere, für uns erfreuliche Stimme in diesem Zusammenhang erwähnen. Der Ministerpräsident von Indien, Pandit Nehru, hat kürzlich Gelegenheit genommen, sich zur deutschen Frage zu äußern. Er fand Worte, für die wir dankbar sein dürfen, indem er sagte: „Was Deutschland angeht, so glauben wir, daß eine endgültige Teilung dieses Landes nicht zu einer Lösung, sondern zu neuer Zwietracht führen wird. Alles, was zu einer Teilung beiträgt, wird daher nicht zum Frieden beitragen. Wir sind der Auffassung, daß der Friede nicht mehr mit militärischen Abmachungen gesichert werden kann, sondern daß man neue Methoden suchen muß, die Angst und Verdacht nicht stützen, wie dies bei der Aufrüstung gewöhnlich der Fall ist."

(Beifall bei der SPD.)

Und so fuhr Nehru fort: „Ich hoffe jedoch, daß sich eine Verständigung über Deutschland nicht notwendigerweise auf militärische Prinzipien gründen muß, obgleich, das muß ich sagen, die jetzigen Diskussionen gerade diese Seite der Verständigung in den Vordergrund stellen."

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, ich wollte diese Zeugnisse der Anteilnahme an unserer Existenzfrage erwähnen, um uns allen vor Augen zu führen, wie sehr auch außerhalb unserer unmittelbaren Nachbarschaft unsere Probleme Anlaß zu Erwägungen und zu mitfühlenden Sorgen geben. Ein Grund mehr für uns Deutsche, nicht müde zu werden, in dem so schwierigen Prozeß der Entwicklung zu Freiheit und Einheit auch für unser Volk in der Gemeinschaft der Völker immer wieder darauf zu drängen, daß unser Grundanliegen, die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit, nicht anderen Interessen geopfert werde.

(Beifall bei der SPD.)

Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, nun noch einige wenige begründende Bemerkungen zu der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion betreffend die Saar zu machen. Auch die Saarfrage betrifft im Grunde genommen die Wiedervereinigung Deutschlands.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Wer hätte denn während der ganzen zurückliegenden Jahre beim Erklingen und Aussprechen des Wortes Wiedervereinigung nicht immer auch an die Saar gedacht!

(Beifall bei der SPD.)

Bei dem Abkommen über die Saar haben wir es mit dem Versuch einer Regelung zu tun, die nicht zuletzt deshalb so sorgfältig geprüft zu werden verdient, weil eine solche Regelung wesentliche Auswirkungen auf die endgültige Regelung unserer Grenz- und Gebietsfragen im Friedensvertrag überhaupt haben könnte.

(Beifall bei der SPD.)

Mein Freund Professor Schmid hat heute morgen unter präziser Berufung auf die, ich möchte sagen, erschreckende Gegensätzlichkeit

(Sehr wahr! bei der SPD)



(Wehner)

in der Motivierung dieses Abkommens durch die beiden beteiligten Seiten beantragt, die Beratung dieses Teiles für heute auszusetzen und der Regierung Gelegenheit zu geben, mit ihrem französischen Verhandlungspartner um eine authentische Interpretation bemüht zu sein. Er hat dabei angeboten, daß wir, wenn der Bundestag diesem unserem Ansinnen folgen sollte, auf diese Anfrage und ihre Behandlung heute und auf den Antrag, den wir dazu eingereicht haben, verzichten würden; denn uns geht es dabei um die sachliche Klärung. Sie haben diesem Antrag nicht stattgegeben.
Ich kann deshalb nicht anders, als Ihnen vorzuschlagen, sich mit unserer Anfrage zu befassen und unserem Antrag, der damit im Zusammenhang steht, Ihre Zustimmung zu geben. Wir gehen bei unserer Anfrage davon aus, daß der Bundestag wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, was in der bekannten Entschließung vom 2. Juli 1953 zusammengefaßt worden ist:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der weiteren Behandlung der Saarfrage von folgenden Grundsätzen auszugehen:
1. daß das Saargebiet nach deutschem und internationalem Recht ein Teil Deutschlands innerhalb der Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist;
2. daß die zur Zeit im Saargebiet bestehende Ordnung Bestandteil der inneren Organisation Deutschlands ist, welche die Besatzungsmächte. in Ausübung der von ihnen vorübergehend übernommenen höchsten Gewalt eingerichtet haben;
3. daß bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen durch die Bundesrepublik im Hinblick auf das Saargebiet das Recht in dem Sinne wiederherzustellen ist, daß
a) innerhalb des Saargebietes freiheitliche demokratische Zustände geschaffen werden;
b) der De-facto-Abtrennung des Saargebietes von Deutschland ein Ende gemacht und seine Zugehörigkeit zu Deutschland beachtet wird.
Meine Damen und Herren, in unserer Anfrage fragen wir die Bundesregierung:
1. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die in Paris unterzeichneten Abreden über die Saar durch eine vorläufige Vereinbarung über einen einstweiligen Zustand zu ersetzen, der
a) nichts daran ändert, daß das Saargebiet ein Teil des deutschen Staatsgebietes ist, das von Frankreich innerhalb seiner Besatzungszone besetzt ist,
b) den Deutschen an der Saar die Bürger-und Menschenrechte ohne Einschränkung sichert?
2. Wie gedenkt die Bundesregierung als eine Regierung in Deutschland, die als einzige aus freien Wahlen hervorging, ihrer Pflicht zu genügen, für alle Deutschen, auch die Deutschen an der Saar, zu sprechen, um das Recht für die Deutschen, auch die Deutschen an der Saar, frei in einem geeinten Deutschland zu leben, gegenwärtig und zukünftig zu verteidigen?
Ich glaube, daß diesen Fragen kein kommentierender Satz hinzugefügt werden muß, vielleicht außer dem einen, daß diese Umschreibung der Freiheit und ,der Wahrung der Menschenrechte auch für die Deutschen an ,der Saar in den betreffenden Artikeln des Pariser Saarabkommens nicht nur zwischen den beiden vertragschließenden Partnern, sondern auch in der übrigen Welt schon für die ersten Monate nach dem Inkrafttreten des Statuts zu sehr verschiedenartigen Auslegungen geführt hat.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Nun noch einige Worte zu unserem Antrag*), der Ihnen heute vorgelegt worden ist und der mit dieser Anfrage im Zusammenhang steht. Wir beantragen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in Verhandlungen mit der französischen Regierung klarzustellen, daß auch die französische Regierung die Bestimmungen der Ziffer VI des Saarabkommens über die politischen Freiheiten im Saargebiet so versteht, daß die politischen Parteien, die Vereine und die Presse keiner Genehmigung mehr unterworfen sein werden und weder vor noch nach dem in Ziffer I vorgesehenen Referendum aus politischen Gründen verboten oder suspendiert werden können, es sei denn, daß sie darauf ausgehen, die politischen Freiheiten zu zerstören oder das Statut durch undemokratische Mittel zu ändern;
3. der französischen Regierung mitzuteilen, der Deutsche Bundestag sei der Auffassung, daß jede andere Auslegung der Ziffer VI dem Statut des Europarates und der Konvention zur Wahrung der Menschenrechte widerspräche und daß der Saarvertrag dann schon aus diesem Grunde vom Deutschen Bundestag verworfen werden müßte.
Meine Damen und Herren, heute ist, abgesehen von der von Herrn Professor Schmid erwähnten ersten Nachricht über die Begründung, die die französische Regierung dem Saarabkommen bei der Einbringung in der Kammer gegeben hat, auch eine andere, wenn auch kleine Mitteilung in der Presse zu finden, daß der aus dem Saargebiet stammende Kollege unseres Hauses Trittelvitz daran gehindert wurde, an der Saar zu jungen Menschen frei zu sprechen.

(Lebhafte Pfui-Rufe von der SPD.)

Ich halte es für eine Ehrenpflicht — ich hoffe, das Haus schließt sich dem an —, daß gerade angesichts eines solchen Ereignisses die Wünsche der deutschgesinnten Parteien an der Saar, jener Parteien also, die bisher unterdrückt worden sind, die nicht die Erlaubnis zu einer freien demokratischen Wirkungsmöglichkeit erhalten haben, in bezug auf dieses Abkommen uns jedenfalls sehr gewichtig erscheinen, und ich bin der Auffassung, daß wir uns mit ihnen ernsthaft befassen und auseinandersetzen müssen.

(Beifall bei der SPD.)

Da es diesen Parteien bis heute noch verwehrt ist, wie das Beispiel des Kollegen Trittelvitz zeigt, zur Saarbevölkerung frei zu sprechen, obwohl der *) Umdruck 281.


(Wehner)

Herr Bundeskanzler in seiner ersten Erklärung nach der Unterzeichnung der Hoffnung Ausdruck gegeben hat, nun werde auch für die Bevölkerung an der Saar die Zeit dasein, sich frei entscheiden und einrichten zu können, halte ich es für meine Pflicht, hier zu sagen, daß die Vertreter der deutschgesinnten Parteien an der Saar darauf aufmerksam machen möchten, erstens, daß die Bestimmungen im Abkommen über die Saar so ausgelegt werden müssen, daß auch nach Inkrafttreten des Statuts gemäß Ziffer IX die Bevölkerung an der Saar ihren Standpunkt im Hinblick auf die endgültige Regelung im Friedensvertrag jederzeit frei und auf demokratische Weise zum Ausdruck bringen kann, insbesondere auch jederzeit die Forderung vertreten darf, daß das Verbleiben des Saargebiets bei Deutschland Bestandteil des Friedensvertrags sein muß; zweitens, daß die in Ziffer IX vorgesehene zweite Abstimmung die echte Alternative, d. h. auch die Frage des Verbleibs der Saar bei Deutschland enthalten muß; drittens, daß nach Inkrafttreten des vorläufigen Statuts die Änderung einzelner sich später für die Interessen der Saarbevölkerung als unhaltbar erweisender Bestimmungen jederzeit frei und auf demokratische Weise gefordert werden kann, ohne jedoch dadurch die Beseitigung des Statuts in seiner Gesamtheit zu verlangen, und viertens, daß auch nach Inkrafttreten des Statuts die demokratischen Freiheiten und die Menschenrechte uneingeschränkt gewährleistet werden.
Ich bin froh, daß diese von den deutschgesinnten Parteien an der Saar als so wesentlich betrachteten Forderungen völlig im Einklang mit den Punkten stehen, die in unserer Anfrage und in unserem Antrag Gegenstand unserer Vorschläge und Forderungen sind.
Damit kann ich das, was ich zur Begründung der Ihnen heute vorgelegten Anfrage und Anträge zu sagen hatte, abschließen. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der Großen Anfragen und der eingebrachten Anträge unter Punkt 1 und 2 der Tagesordnung gehört. Die Beantwortung wird, wie mitgeteilt, mit der Behandlung der Tagesordnungspunkte 3 bis 7 verbunden.
    Daher rufe ich nunmehr die Punkte 3, 4, 5, 6 und 7 der Tagesordnung auf:
    3. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 1000, zu 1000);
    4. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 1060);
    5. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag (Drucksache 1061);
    6. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar (Drucksache 1062);
    7. Beratung des Schriftlichen Berichts*) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Londoner Abkommen und Außenpolitik der Bundesrepublik (Drucksachen 958, zu 958, 863).
    Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.