Rede:
ID0206004800

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2060

  • date_rangeDatum: 10. Dezember 1954

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:03 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:05 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 4

  • subjectLänge: 1011 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 527
    1. der: 43
    2. die: 35
    3. zu: 19
    4. den: 16
    5. des: 15
    6. und: 14
    7. daß: 14
    8. in: 11
    9. dem: 11
    10. werden: 10
    11. das: 9
    12. sich: 8
    13. Ich: 8
    14. ich: 8
    15. auf: 7
    16. für: 7
    17. an: 7
    18. dann: 7
    19. darf: 7
    20. ist: 7
    21. —: 7
    22. so: 7
    23. nicht: 6
    24. 1955: 6
    25. Länder: 6
    26. Millionen: 6
    27. ein: 6
    28. eine: 6
    29. bei: 6
    30. noch: 6
    31. hat: 6
    32. wie: 6
    33. im: 5
    34. über: 5
    35. Bund: 5
    36. mit: 5
    37. hier: 5
    38. zum: 4
    39. Betrag: 4
    40. §: 4
    41. wird: 4
    42. Die: 4
    43. einen: 4
    44. Wir: 4
    45. aber: 4
    46. sie: 4
    47. 160: 4
    48. es: 4
    49. Herr: 4
    50. oder: 4
    51. sind: 4
    52. Entschädigung: 3
    53. bis: 3
    54. von: 3
    55. nach: 3
    56. um: 3
    57. finanziellen: 3
    58. weiteren: 3
    59. nächsten: 3
    60. habe: 3
    61. worden: 3
    62. Bundes: 3
    63. ist.: 3
    64. wenn: 3
    65. er: 3
    66. zur: 3
    67. nur: 3
    68. auch: 3
    69. nun: 3
    70. Arbeitskreis: 3
    71. sagen,: 3
    72. Woche: 3
    73. sein: 3
    74. Bundesrat: 3
    75. Dr.: 3
    76. hat,: 3
    77. Wiedergutmachung: 3
    78. ganz: 3
    79. Aber: 3
    80. Finanzanpassungsgesetz: 3
    81. Schaden: 2
    82. bereits: 2
    83. 78: 2
    84. Abs.: 2
    85. also: 2
    86. Auswirkungen: 2
    87. Aufruf: 2
    88. 1.: 2
    89. Oktober: 2
    90. vor: 2
    91. schon: 2
    92. gesagt,: 2
    93. DM: 2
    94. Teil: 2
    95. wollen: 2
    96. notwendig: 2
    97. höherer: 2
    98. aus: 2
    99. überplanmäßig: 2
    100. Verfügung: 2
    101. gestellt: 2
    102. hinaus: 2
    103. glaube,: 2
    104. würde: 2
    105. kann.Ich: 2
    106. können.: 2
    107. Verfolgtenverbände: 2
    108. Fragen: 2
    109. Auch: 2
    110. seinen: 2
    111. März: 2
    112. Da: 2
    113. möchte: 2
    114. annehmen,: 2
    115. Novelle: 2
    116. vielleicht: 2
    117. Arndt: 2
    118. Bundeskanzler: 2
    119. Sache: 2
    120. vorläufig: 2
    121. dieses: 2
    122. Gesetzes: 2
    123. betrifft,: 2
    124. Hohe: 2
    125. Haus: 2
    126. Gesetz: 2
    127. da: 2
    128. Abgeordnete: 2
    129. Das: 2
    130. —,: 2
    131. man: 2
    132. völlig: 2
    133. Bilanz: 2
    134. Einkommen-: 2
    135. allerdings: 2
    136. hat.: 2
    137. beim: 2
    138. Konsequenzen: 2
    139. Überschrift: 2
    140. \n: 1
    141. b): 1
    142. Restbetrag: 1
    143. Freiheitsentziehung,c): 1
    144. Eigentum: 1
    145. Vermögen: 1
    146. 5000: 1
    147. Deutsche: 1
    148. Mark,: 1
    149. sofern: 1
    150. Berechtigten: 1
    151. Entschädigungsleistungen: 1
    152. 2: 1
    153. Nummer: 1
    154. 4: 1
    155. Buchstabe: 1
    156. b: 1
    157. erhalten: 1
    158. haben,d): 1
    159. Leben,: 1
    160. Körper: 1
    161. Gesundheit.Es: 1
    162. handelt: 1
    163. gesamten: 1
    164. Gruppen,: 1
    165. 3: 1
    166. Ziffer: 1
    167. 1: 1
    168. aufgezählt: 1
    169. sind.Es: 1
    170. Großen: 1
    171. Anfrage: 1
    172. gefragt,: 1
    173. welche: 1
    174. Entschädigungsansprüche: 1
    175. Bundesregierung: 1
    176. weiter: 1
    177. aufzurufen: 1
    178. gedenkt.: 1
    179. dazu: 1
    180. folgendes: 1
    181. sagen:: 1
    182. Rechnungsjahr: 1
    183. endgültig: 1
    184. erst: 1
    185. Ablauf: 1
    186. Anmeldefrist,: 1
    187. bekanntlich: 1
    188. läuft,: 1
    189. übersehen: 1
    190. lassen.: 1
    191. uns: 1
    192. bemühen,: 1
    193. Hand: 1
    194. statistischen: 1
    195. Unterlagen: 1
    196. vorläufigen: 1
    197. Überblick: 1
    198. gewinnen,: 1
    199. hiermit: 1
    200. Möglichkeit: 1
    201. haben,: 1
    202. vorzunehmen.: 1
    203. Soviel: 1
    204. Verordnung: 1
    205. 78.Dann: 1
    206. Antrag: 1
    207. SPD: 1
    208. wegen: 1
    209. Erhöhung: 1
    210. Haushaltsansatzes: 1
    211. Haushalt: 1
    212. 250: 1
    213. DM.: 1
    214. Etatrede: 1
    215. Entschädigungsleistungen,: 1
    216. soweit: 1
    217. betreffen,: 1
    218. Etat: 1
    219. eingesetzt: 1
    220. sind.: 1
    221. haben: 1
    222. Leistungen: 1
    223. geringer: 1
    224. eingeschätzt.: 1
    225. festhalten,: 1
    226. weil: 1
    227. wir: 1
    228. diesen: 1
    229. halten.: 1
    230. glauben: 1
    231. jedoch,: 1
    232. kann: 1
    233. zusagen,: 1
    234. daß,: 1
    235. wider: 1
    236. Erwarten: 1
    237. benötigt: 1
    238. wird,: 1
    239. Bundeshaushalt: 1
    240. wird.\n: 1
    241. Es: 1
    242. daher: 1
    243. notwendig,: 1
    244. Ansatz: 1
    245. formell: 1
    246. erhöhen.: 1
    247. Im: 1
    248. Gegenteil,: 1
    249. Haushaltsausschuß: 1
    250. Aufgabe: 1
    251. belastet: 1
    252. werden,: 1
    253. 90: 1
    254. formelle: 1
    255. Deckung: 1
    256. schaffen,: 1
    257. während: 1
    258. unserem: 1
    259. Vorschlag: 1
    260. etwaige,: 1
    261. unwahrscheinliche: 1
    262. Mehrausgaben: 1
    263. gedeckt: 1
    264. Ausgabe: 1
    265. entsprechenden: 1
    266. vorhandenen: 1
    267. Einnahmedeckung: 1
    268. bleiben: 1
    269. Wort: 1
    270. Mitgliedern: 1
    271. Bundestages: 1
    272. Bundesrates: 1
    273. unter: 1
    274. Vorsitz: 1
    275. Ministerialdirektors: 1
    276. Wolf: 1
    277. f: 1
    278. gebildet: 1
    279. Er: 1
    280. kurzem: 1
    281. Grundsatzdebatte: 1
    282. abschließen: 1
    283. Anschließend: 1
    284. wurden: 1
    285. grundsätzlichen: 1
    286. gehört.: 1
    287. In: 1
    288. Spezialdebatte: 1
    289. beginnen.: 1
    290. einzelnen: 1
    291. Bestimmungen: 1
    292. Gesetzentwurfs: 1
    293. gehört: 1
    294. Gelegenheit: 1
    295. Stellungnahme: 1
    296. erhalten.: 1
    297. Der: 1
    298. hofft,: 1
    299. Beratungen: 1
    300. etwa: 1
    301. fertig: 1
    302. werden.: 1
    303. ihm,: 1
    304. eben: 1
    305. sagte,: 1
    306. beiden: 1
    307. parlamentarischen: 1
    308. Körperschaften,: 1
    309. außerdem: 1
    310. Länderministerien: 1
    311. Bundesressorts: 1
    312. vertreten: 1
    313. sind,: 1
    314. Entwurf: 1
    315. ohne: 1
    316. Zeitverlust: 1
    317. kabinettsreif: 1
    318. sodann: 1
    319. schnell: 1
    320. durch: 1
    321. Hohen: 1
    322. Hause: 1
    323. zugeleitet: 1
    324. einige: 1
    325. Worte: 1
    326. Anregungen,: 1
    327. Abgeordneter: 1
    328. gegeben: 1
    329. sagen.Er: 1
    330. vorbehalten,: 1
    331. Bundesbeauftragten: 1
    332. beantragen,: 1
    333. unmittelbar: 1
    334. Herrn: 1
    335. unterstellt: 1
    336. soll.: 1
    337. Dazu: 1
    338. müßte: 1
    339. natürlich: 1
    340. äußern.: 1
    341. bemerken,: 1
    342. Durchführung: 1
    343. Ländern: 1
    344. liegt,: 1
    345. Bundesbeauftragter,: 1
    346. gleich: 1
    347. wäre,: 1
    348. Einwirkung: 1
    349. ,die: 1
    350. Dinge: 1
    351. Rahmen: 1
    352. Art.: 1
    353. 84: 1
    354. Verfassung: 1
    355. nehmen: 1
    356. könnte.: 1
    357. Was: 1
    358. Höhe: 1
    359. stehenden: 1
    360. Mittel: 1
    361. entscheidet: 1
    362. Etatsberatungen: 1
    363. darüber.: 1
    364. Rechtsverordnungen: 1
    365. bisherigen: 1
    366. dahin: 1
    367. ergangen: 1
    368. sein.: 1
    369. Und: 1
    370. was: 1
    371. hoffen: 1
    372. wir,: 1
    373. April: 1
    374. vorlegen: 1
    375. Bundesbeauftragte,: 1
    376. glaube: 1
    377. ich,: 1
    378. kaum: 1
    379. besonders: 1
    380. umfangreiches: 1
    381. Arbeitsgebiet: 1
    382. gewinnen.: 1
    383. bitte,: 1
    384. vorläufige: 1
    385. Bemerkungen: 1
    386. dazu!Der: 1
    387. darauf: 1
    388. hingewiesen,: 1
    389. bedauere,: 1
    390. Regelung: 1
    391. 77: 1
    392. hinsichtlich: 1
    393. Tragung: 1
    394. Kostenlast,: 1
    395. war,: 1
    396. eingefügt: 1
    397. damit: 1
    398. ihn: 1
    399. richtig: 1
    400. verstanden: 1
    401. Strudel: 1
    402. mitgerissen: 1
    403. ist,: 1
    404. entstanden: 1
    405. Tatsache;: 1
    406. vorigen: 1
    407. beschlossen.: 1
    408. hoffen,: 1
    409. doch: 1
    410. möglich: 1
    411. gestern: 1
    412. abend: 1
    413. ausführen: 1
    414. durfte: 1
    415. allseitig: 1
    416. gutem: 1
    417. Willen: 1
    418. Finanz-\n: 1
    419. anpassungsgesetz: 1
    420. angenommen: 1
    421. wird.: 1
    422. Beim: 1
    423. selbst: 1
    424. Vermittlungsausschuß: 1
    425. angerufen,: 1
    426. wohl: 1
    427. Chancen: 1
    428. wenig: 1
    429. höher: 1
    430. als: 1
    431. Finanzverfassungsgesetz.: 1
    432. Man: 1
    433. weitgehend: 1
    434. nahe;: 1
    435. Reihe: 1
    436. Vorschriften: 1
    437. regeln,: 1
    438. wirklich: 1
    439. regeln: 1
    440. kann.: 1
    441. Frage,: 1
    442. ob: 1
    443. wieweit: 1
    444. Lasten: 1
    445. tragen: 1
    446. sogenannten: 1
    447. fiskalischen: 1
    448. Erwägungen: 1
    449. ausnahmsweise: 1
    450. einmal: 1
    451. ausscheiden.: 1
    452. Folgen: 1
    453. Finanzanpassungsgesetzes: 1
    454. ergehen: 1
    455. nämlich: 1
    456. Art: 1
    457. Mehrbelastungen,: 1
    458. Entlastungen: 1
    459. Bundes,: 1
    460. Entlastungen,: 1
    461. Mehrbelastungen: 1
    462. darin: 1
    463. einig:: 1
    464. Ergebnis: 1
    465. dieser: 1
    466. übertragen: 1
    467. Konto: 1
    468. „Anteil: 1
    469. Körperschaftsteuer".: 1
    470. ,ein: 1
    471. sehr: 1
    472. schwieriges: 1
    473. Konto,: 1
    474. gezeigt: 1
    475. gar: 1
    476. kein: 1
    477. Streit.: 1
    478. z.: 1
    479. B.: 1
    480. sechs: 1
    481. Steuern: 1
    482. erinnern,: 1
    483. deren: 1
    484. Übernahme: 1
    485. Bundestag: 1
    486. beschlossen: 1
    487. behalten: 1
    488. —.: 1
    489. Danach: 1
    490. richtet: 1
    491. Finanzausgleichsmasse,: 1
    492. danach: 1
    493. Anteil: 1
    494. Körperschaftsteuer: 1
    495. ziehen.: 1
    496. muß: 1
    497. Wunsch: 1
    498. Ausdruck: 1
    499. geben,: 1
    500. diese: 1
    501. seitens: 1
    502. gezogen: 1
    503. werden.Zum: 1
    504. Schluß: 1
    505. etwas: 1
    506. Veröffentlichung: 1
    507. „Bulletin": 1
    508. vollständig: 1
    509. erledigt: 1
    510. sei.: 1
    511. demselben: 1
    512. Erstaunen: 1
    513. gelesen: 1
    514. Arndt.: 1
    515. Redakteur,: 1
    516. fette: 1
    517. gemacht: 1
    518. mangels: 1
    519. näheren: 1
    520. Studiums: 1
    521. Inhalts: 1
    522. Artikels: 1
    523. angemessene: 1
    524. gewählt: 1
    525. Bundesfinanzministerium: 1
    526. dafür: 1
    527. verantwortlich.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1054 3077 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1954. Geschäftliche Mitteilungen 3078 C Gedenkworte zum 6. Jahrestag der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3078 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksache 904, Antrag Umdruck 277) 3079 C Rehs (SPD): zur Geschäftsordnung 3079 C zur Sache 3080 A Rasner (CDU/CSU) : zur Geschäftsordnung 3079 D zur Sache 3088 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 3080 A, 3087 D Dr. Bartram (CDU/CSU) 3084 B Dr. Czermak (GB/BHE) 3085 B Diekmann (SPD) 3085 C, 3088 D Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß, an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 3089 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1027) 3089 B Berendsen (CDU/CSU): als Berichterstatter 3089 C Schriftlicher Bericht 3107 Beschlußfassung 3089 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1034) 3089 D Diekmann (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3108 Beschlußfassung 3089 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1035) 3090 A Siebel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3109 Beschlußfassung 3090 B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme einer Bürgschaft oder sonstigen Gewährleistung für eine Anleihe des Landes Berlin (Drucksache 1020) 3090 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3090 C Beschlußfassung 3090 D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Sabel, Arnholz, Kühn (Bonn), Dr. Sornik, Walter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache 1022) 3090 D Beschlußfassung 3091 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Erwin Schönborn wegen Beleidigung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1011) 3091 A Runge (SPD), Berichterstatter . . 3091 B Beschlußfassung 3091 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Wirths (Drucksache 1012) 3091 C Dr. Götz (CDU/CSU), Berichterstatter 3091 D Beschlußfassung 3092 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Wacker (Buchen) (Drucksache 1013) 3092 A Wittrock (SPD), Berichterstatter 3092 A Beschlußfassung 3092 C Zweite Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksachen 798, 845); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1001) 3092 C Arndgen (CDU/CSU): als Berichterstatter . . . . 3092 C, 3094 A zur Geschäftsordnung 3093 D Frau Meyer (Dortmund) (SPD) . . 3092 D Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 3094 A Abstimmungen 3094 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wiedergutmachung (Drucksache 903) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bundesmittel für die Wiedergutmachung (Drucksache 915) 3095 A Dr. Arndt (SPD), Anfragender 3095 A, 3104 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3097 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 3099 B Dr. Reif (FDP) 3103 B Dr. Strosche (GB/BHE) 3106 A Überweisung des Antrags Drucksache 915 an den Haushaltsausschuß 3106 D Nächste Sitzung 3106 D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 1027) 3107 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 1034) 3108 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 1035) 3109 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Drucksache 1027 (Vgl. S. 3089 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933) Berichterstatter: Abgeordneter Berendsen I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung wurde in der 56. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 18. November 1954 an den 'Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen, der ihn in seiner 30. Sitzung am 30. November 1954 eingehend beraten und einstimmig beschlossen hat, ihn in der anliegenden Fassung anzunehmen. Die Rheinschiffahrtpolizeiverordnung hat bei dieser Beratung vorgelegen. II. Im einzelnen Auf die ausführliche schriftliche Begründung der Paragraphen in Drucksache 933 wird Bezug genommen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung soll als Rechtsgrundlage zur Einführung der neuen Rheinschiffahrtpolizeiverordnung dienen, welche die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt nach I mehrjährigen Beratungen beschlossen hat und die am 1. Januar 1955 in allen Rheinuferstaaten an die Stelle der bisherigen Verordnung vom 18. Januar 1939 treten soll. Die Bundesregierung ist durch internationale Absprache im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt gehalten, die Verordnung an dem vereinbarten Termin in Kraft zu setzen. Dies soll nach § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs durch eine Verordnung des Bundesministers für Verkehr geschehen. In ähnlicher Weise sind bereits die Rheinschiffsuntersuchungsordnung und die Vorschriften über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen auf Grund der Gesetze des Wirtschaftsrates vom 21. Juni 1949 (WiGBl. S. 91) und des Bundes vom 13. November 1952 (BGBl. II S. 957) in Kraft gesetzt worden. Nach dem Vorbild dieser beiden Gesetze ist in § 1 Abs. 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen, daß der Bundesminister für Verkehr die Rheinschiffahrtpolizeiverordnung ändern, ergänzen oder in neuer Fassung erlassen kann, sofern ein Beschluß der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt dies vorsieht oder zuläßt. Diese Vorschrift dient der Entlastung der gesetzgebenden Körperschaften. Der Bundesrat hat eine redaktionelle Änderung in den Absätzen 1 und 2 des § 1 empfohlen, welcher der Ausschuß für Verkehrswesen nicht glaubte folgen zu sollen, weil der Regierungsentwurf den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG dadurch besser Rechnung trägt, daß er gleichzeitig eine Richtlinie für die Arbeit der deutschen Delegation bei der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt gibt. Der Bundesrat hat sich seinerzeit vorbehalten, im zweiten Durchgang zu prüfen, ob dieses Gesetz zustimmungsbedürftig ist. Sollte diese Frage vom Bundesrat bejaht werden, so vertritt der Ausschuß für Verkehrswesen die Auffassung, daß der Erlaß der internationalen Rheinschiffahrtpolizeiverordnung selbst der Mitwirkung des Bundesrates nicht bedarf. Der Ausschuß für Verkehrswesen schlägt daher vor, dies in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 zum Ausdruck zu bringen. In § 2 wird für Zuwiderhandlungen die in Art. 32 der Mannheimer Akte vorgesehene Strafe von 10,— bis 300,— französischen Goldfranken (= 8,—bis 240,— DM) angedroht. Um derartige Zuwiderhandlungen ihrem Unrechtsgehalt entsprechend trotz der höheren Strafdrohung als Übertretungen behandeln zu können, ist § 19 Satz 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen vom 27. September 1952 (BGBl. I S. 641) wörtlich übernommen worden. § 3 beinhaltet die vom Bundesrat empfohlene Berlin-Klausel. Der Ausschuß für Verkehrswesen schlägt im Hinblick auf die Berlin-Klausel vor, den § 4 Abs. 1 entsprechend zu ergänzen, damit die Strafbestimmung des § 2 in Berlin nicht rückwirkend in Kraft tritt. Bonn, den 30. November 1954 Berendsen Berichterstatter Anlage 2 Drucksache 1034 (Vgl. S. 3089 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (31. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746) Berichterstatter: Abgeordneter Diekmann I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 wurde in der 47. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. September 1954 dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen (federführend) und den Ausschüssen für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 14. Oktober 1954 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten wurde dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen mitgeteilt, daß der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten in seiner Sitzung vom 13. Oktober 1954 beschlossen hat, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen hat daraufhin in seiner Sitzung vom 9. November 1954 einstimmig beschlossen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 746 ebenfalls zuzustimmen. Mit Schreiben vom 22. November 1954 hat auch der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen mitgeteilt, daß er dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 746 einstimmig ohne Änderung zugestimmt hat. II. Im einzelnen Auf die schriftliche Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746) wird Bezug genommen. In seiner 180. Sitzung hat der Deutsche Bundestag am 12. Dezember 1951 dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 1947 zugestimmt. Mit der Abgabe der Beitrittserklärung hat die Bundesrepublik Deutschland die Mitgliedschaft im Internationalen Fernmeldeverein erworben. Sie hat auf Grund dessen als vollberechtigtes Mitglied des Vereins an der letzten Regierungskonferenz, die vom 3. Oktober bis zum 22. Dezember 1952 in Buenos Aires stattgefunden hat, teilgenommen. Auf dieser Regierungskonferenz ist eine Neufassung des Internationalen Fernmeldevertrages beschlossen und als Internationaler Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 für 78 Mitgliedstaaten — auch für die Bundesrepublik Deutschland — unterzeichnet worden. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 746) soll die Zustimmung zu diesem Vertragswerk herbeigeführt und damit der Internationale Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 zu deutschem Recht erhoben werden. Der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen nahm gelegentlich der Beratung davon Kenntnis, daß der Internationale Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 gegenüber dem von Atlantic City 1947 keine Änderungen allgemeiner Bedeutung beinhaltet. Bonn, den 9. November 1954 Diekmann Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1035 (Vgl. S. 3090 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (31. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) Berichterstatter: Abgeordneter Siebel I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 wurde in der 37. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 1954 dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen (federführend) und dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 14. Oktober 1954 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten wurde dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen mitgeteilt, daß der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten in seiner Sitzung am 13. Oktober 1954 beschlossen hat, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen hat daraufhin in seiner Sitzung am 9. November 1954 einstimmig beschlossen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 585 ebenfalls unverändert zu zustimmen. II. im einzelnen Auf die schriftliche Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom il. Juli 1952 (Drucksache 585) wird Bezug genommen. Die am 11. Juli 1952 in Brüssel abgeschlossenen Verträge des Weltpostvereins sind am 1. Juli 1953 an Stelle der bis dahin geltenden Verträge des Weltpostvereins von Paris (19 47) in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 1953 wird der internationale Postdienst nach den Bestimmungen der Verträge von Brüssel durchgeführt. Nach einer Anweisung der Alliierten Besatzungsmächte bilden die Verträge des Weltpostvereins auch die Grundlage für den Auslandspostdienst der Bundesrepublik Deutschland. Dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen erschien es zweckmäßig und erwünscht, diesen Zustand dahingehend zu ändern, daß die Verträge zu deutschem Recht erhoben und dadurch als für die Deutsche Bundespost und ihre Postbenutzer rechtsverbindlich erklärt werden. Darüber hinaus ist es aber auch erforderlich, daß die Bundesrepublik Deutschland an den Beschlüssen und Entscheidungen des Weltpostvereins mitwirken und damit Einfluß auf die Gestaltung des internationalen Postdienstes nehmen kann. Dieser Zustand ist auf dem Gebiet des Fernmeldewesens bereits durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldeverein — Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 1947 vom 29. Januar 1952 (BGBl. II S. 341) — erreicht worden. Bonn den 9. November 1954 Siebel Berichterstatter

Rede von: Unbekanntinfo_outline

(Staatssekretär Hartmann)

b) auf den Restbetrag der Entschädigung für Freiheitsentziehung,
c) auf Entschädigung für Schaden an Eigentum und Vermögen bis zum Betrag von 5000 Deutsche Mark, sofern die Berechtigten nicht bereits Entschädigungsleistungen nach § 78 Abs. 2 Nummer 4 Buchstabe b erhalten haben,
d) auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper und Gesundheit.
Es handelt sich also um die gesamten Gruppen, die in § 78 Abs. 3 Ziffer 1 aufgezählt sind.
Es wird dann in der Großen Anfrage gefragt, welche Entschädigungsansprüche die Bundesregierung weiter aufzurufen gedenkt. Ich darf dazu folgendes sagen: Die finanziellen Auswirkungen für einen weiteren Aufruf im Rechnungsjahr 1955 werden sich endgültig erst nach Ablauf der Anmeldefrist, die bekanntlich bis zum 1. Oktober 1955 läuft, übersehen lassen. Wir werden uns aber bemühen, an Hand der statistischen Unterlagen der Länder einen vorläufigen Überblick über die finanziellen Auswirkungen zu gewinnen, um hiermit die Möglichkeit zu haben, bereits vor dem 1. Oktober 1955 einen weiteren Aufruf vorzunehmen. Soviel zu der Verordnung zu § 78.
Dann zu dem Antrag der SPD wegen Erhöhung des Haushaltsansatzes im nächsten Haushalt auf 250 Millionen DM. Ich habe in der Etatrede schon gesagt, daß die Entschädigungsleistungen, soweit sie den Bund betreffen, in dem Etat 1955 mit 160 Millionen DM eingesetzt worden sind. Die Länder haben die Leistungen des Bundes zum Teil geringer eingeschätzt. Wir wollen aber an den 160 Millionen DM festhalten, weil wir diesen Betrag für notwendig halten. Wir glauben jedoch, daß ein höherer Betrag nicht notwendig ist. Ich kann hier zusagen, daß, wenn wider Erwarten ein höherer Betrag benötigt wird, er aus dem Bundeshaushalt 1955 überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden wird.

(Beifall in der Mitte und rechts.)

Es ist daher nicht notwendig, den Ansatz formell über 160 Millionen hinaus zu erhöhen. Im Gegenteil, ich glaube, der Haushaltsausschuß würde dann nur mit der Aufgabe belastet werden, für die 90 Millionen eine formelle Deckung zu schaffen, während es — wenn nach unserem Vorschlag etwaige, wenn auch unwahrscheinliche Mehrausgaben überplanmäßig gedeckt werden — bei den 160 Millionen in Ausgabe und der entsprechenden vorhandenen Einnahmedeckung bleiben kann.
Ich darf nun noch ein Wort über den Arbeitskreis sagen, der aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors Wolf f gebildet worden ist. Er hat vor kurzem die Grundsatzdebatte abschließen können. Anschließend wurden die Verfolgtenverbände zu den grundsätzlichen Fragen gehört. In der nächsten Woche wird der Arbeitskreis mit der Spezialdebatte beginnen. Auch zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs werden die Verfolgtenverbände gehört werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Arbeitskreis hofft, mit seinen Beratungen etwa im März 1955 fertig zu werden. Da in ihm, wie ich schon eben sagte, die beiden parlamentarischen Körperschaften, außerdem die Länderministerien und die Bundesressorts vertreten sind, möchte ich annehmen, daß der Entwurf der Novelle dann ohne weiteren Zeitverlust kabinettsreif sein wird und sodann schnell dem Bundesrat und durch den Bundesrat dem Hohen Hause zugeleitet werden kann.
Ich darf nun vielleicht noch einige Worte zu den Anregungen, die Herr Abgeordneter Dr. Arndt gegeben hat, und zu seinen Fragen sagen.
Er hat sich vorbehalten, einen Bundesbeauftragten für die Wiedergutmachung zu beantragen, der unmittelbar dem Herrn Bundeskanzler unterstellt werden soll. Dazu müßte natürlich der Herr Bundeskanzler sich in der Sache äußern. Ich darf hier nur vorläufig bemerken, daß die Durchführung dieses Gesetzes bei den Ländern liegt, daß also ein Bundesbeauftragter, ganz gleich wie er gestellt wäre, eine Einwirkung auf ,die Dinge über den Rahmen des Art. 84 der Verfassung hinaus nicht nehmen könnte. Was die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel betrifft, so entscheidet das Hohe Haus bei den Etatsberatungen darüber. Die Rechtsverordnungen zu dem bisherigen Gesetz werden bis dahin ergangen sein. Und was die Novelle betrifft, so hoffen wir, wie gesagt, sie im März oder April vorlegen zu können. Auch da würde der Bundesbeauftragte, glaube ich, kaum ein besonders umfangreiches Arbeitsgebiet gewinnen. Aber ich bitte, das sind vorläufige Bemerkungen dazu!
Der Herr Abgeordnete Dr. Arndt hat dann darauf hingewiesen, daß er es bedauere, daß die Regelung des § 77 des Gesetzes hinsichtlich der Tragung der Kostenlast, die nur vorläufig war, in das Finanzanpassungsgesetz eingefügt worden und damit — ich glaube, ich habe ihn so richtig verstanden — in den Strudel mitgerissen ist, der um dieses Gesetz entstanden ist. Das ist aber nun eine Tatsache; das hat das Hohe Haus noch in der vorigen Woche so beschlossen. Wir hoffen, daß es doch noch möglich sein wird — wie ich gestern abend ausführen durfte —, daß bei allseitig gutem Willen das Finanz-


(Staatssekretär Hartmann)

anpassungsgesetz in der nächsten Woche angenommen wird. Beim Finanzanpassungsgesetz hat der Bundesrat selbst den Vermittlungsausschuß angerufen, so daß hier wohl die Chancen noch ein wenig höher sein werden als bei dem Finanzverfassungsgesetz. Man ist sich da auch weitgehend nahe; es sind eine Reihe von Vorschriften zu regeln, die man wirklich so oder so regeln kann. Ich darf aber hier sagen, daß bei der Frage, ob der Bund oder wieweit der Bund die Lasten der Wiedergutmachung zu tragen hat, die sogenannten fiskalischen Erwägungen ausnahmsweise einmal völlig ausscheiden. Die finanziellen Folgen des Finanzanpassungsgesetzes ergehen nämlich eine Art von Bilanz — Mehrbelastungen, Entlastungen des Bundes, Entlastungen, Mehrbelastungen der Länder —, und darin sind sich die Länder und der Bund völlig einig: das Ergebnis dieser Bilanz ist dann zu übertragen auf das Konto „Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer". Das ist allerdings ,ein sehr schwieriges Konto, wie sich gezeigt hat. Aber beim Finanzanpassungsgesetz ist gar kein Streit. Ich darf z. B. an die sechs Steuern erinnern, deren Übernahme auf den Bund der Bundestag beschlossen hat — die Länder wollen sie ganz oder zum Teil behalten —. Danach richtet sich die Finanzausgleichsmasse, danach sind dann die Konsequenzen beim Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ziehen. Da muß man dann allerdings dem Wunsch Ausdruck geben, daß diese Konsequenzen auch seitens der Länder gezogen werden.
Zum Schluß darf ich noch etwas über die Veröffentlichung im „Bulletin" sagen, daß die Wiedergutmachung vollständig erledigt sei. Ich habe sie mit demselben Erstaunen gelesen wie der Herr Abgeordnete Dr. Arndt. Ich möchte annehmen, daß der Redakteur, der die fette Überschrift gemacht hat, hier vielleicht mangels näheren Studiums des Inhalts des Artikels eine der Sache nicht ganz angemessene Überschrift gewählt hat. Aber das Bundesfinanzministerium ist nicht dafür verantwortlich.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich eröffne die Aussprache zu Punkt 12 a und b der Tagesordnung. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Böhm.