Rede:
ID0205403500

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2054

  • date_rangeDatum: 5. November 1954

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:07 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:46 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 2

  • subjectLänge: 171 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 112
    1. den: 7
    2. die: 5
    3. des: 5
    4. für: 5
    5. —: 5
    6. und: 5
    7. auf: 4
    8. ist: 4
    9. der: 4
    10. Ausschuß: 4
    11. nicht: 3
    12. Ich: 3
    13. dem: 3
    14. ich: 3
    15. Punkt: 3
    16. schließe: 2
    17. zur: 2
    18. Verkehrswesen: 2
    19. bitte: 2
    20. um: 2
    21. heutigen: 2
    22. rufe: 2
    23. Beratung: 2
    24. Überweisung: 2
    25. an: 2
    26. das: 2
    27. Weitere: 1
    28. Wortmeldungen: 1
    29. liegen: 1
    30. vor.: 1
    31. Aussprache.: 1
    32. Wir: 1
    33. kommen: 1
    34. Abstimmung.: 1
    35. Wer: 1
    36. Antrag: 1
    37. Ausschusses: 1
    38. Drucksache: 1
    39. 916: 1
    40. zuzustimmen: 1
    41. wünscht,: 1
    42. ein: 1
    43. Handzeichen.: 1
    44. Gegenprobe.: 1
    45. Enthaltungen?: 1
    46. Einstimmig: 1
    47. angenommen.: 1
    48. Damit: 1
    49. 5: 1
    50. Tagesordnung: 1
    51. erledigt.Ich: 1
    52. 6:Erste: 1
    53. Entwurfs: 1
    54. eines: 1
    55. Gesetzes: 1
    56. über: 1
    57. Beförderung: 1
    58. von: 1
    59. Personen: 1
    60. zu: 1
    61. Lande: 1
    62. Da: 1
    63. Herr: 1
    64. Bundesverkehrsminister: 1
    65. da: 1
    66. Gesetzentwurf: 1
    67. einbringen: 1
    68. kann,: 1
    69. auch: 1
    70. wohl: 1
    71. Einbringung: 1
    72. Begründung: 1
    73. verzichtet: 1
    74. wird,: 1
    75. wie: 1
    76. aus: 1
    77. mir: 1
    78. vorliegenden: 1
    79. Notizen: 1
    80. ersehe,: 1
    81. erste: 1
    82. schlage: 1
    83. Hause: 1
    84. vor:: 1
    85. Gesetzentwurfs: 1
    86. federführend: 1
    87. —,: 1
    88. Wirtschaftspolitik,: 1
    89. Post-: 1
    90. Fernmeldewesen: 1
    91. Kommunalpolitik: 1
    92. Mitberatung.: 1
    93. Ist: 1
    94. Haus: 1
    95. mit: 1
    96. diesen: 1
    97. Vorschlägen: 1
    98. einverstanden?: 1
    99. Das: 1
    100. Fall;: 1
    101. beschlossen.Ich: 1
    102. 7: 1
    103. Tagesordnung:Beratung: 1
    104. Mündlichen: 1
    105. Berichts: 1
    106. Haushaltsausschusses: 1
    107. erteile: 1
    108. Wort: 1
    109. Abgeordneten: 1
    110. Ohlig: 1
    111. als: 1
    112. Berichterstatter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag - 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1954 2633 54. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. November 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2633 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Schröter (Wilmersdorf) 2634 A Erlöschen der Mitgliedschaft des Abg. von Hassel im Bundestag 2634 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 118 und 119 (Drucksachen 901, 943; 902, 944) 2634 A Änderungen der Tagesordnung 2634 A) Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund (Drucksache 466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 874 [neu]) 2634 B Beschlußfassung 2634 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Großer Knechtsand (Drucksache 841) 2634 C Müller (Wehdel) (DP), Anfragender 2634 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 2635 C Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 2637 C Hermsdorf (SPD) 2638 C, 2640 A Haasler (GB/BHE) 2639 D, 2640 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ergänzung des Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes (Drucksache 621) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Errichtung eines Bundesministeriums für Erziehung und Unterricht (Drucksache 622) 2641 A Dr. Brühler (DP), An- tragsteller 2641 B, 2656 B Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 2646 C, 2655 C Feller (GB/BHE) 2649 B (I Schneider (Bremerhaven) (DP) . 2651 D Gaul (FDP) 2652 B Marx (SPD) 2654 B Dr. Strosche (GB/BHE) 2654 B Überweisung an die Ausschüsse für Kulturpolitik, für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 2656 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksachen 916, 309) 2657 A Körner (GB/BHE), Berichterstatter 2657 A Leonhard (CDU/CSU) . . . . . 2657 C Beschlußfassung 2658 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Personenbeförderungsgesetz — PBefG —) (Drucksache 831) 2658 C Überweisung an die Ausschüsse für Verkehrswesen, für Wirtschaftspolitik, für Post- und Fernmeldewesen und für Kommunalpolitik 2658 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 (Drucksachen 909, 304) . 2658 C Ohlig (SPD), Berichterstatter . . 2658 D Ritzel (SPD) 2659 C Beschlußfassung 2661 C Nächste Sitzung 2661 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gottfried Leonhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollte es nicht notwendig sein, die dem Hause vorliegenden Anträge auf Drucksache 309 und Drucksache 916 zu begründen; denn diese Anträge sind zwingend notwendig und schon lange fällig. Auf dem 56. Deutschen Ärztetag in Lindau im September 1953 forderten 1500 Ärzte in einer einstimmig gefaßten Resolution ebenfalls die mit unserem Antrag auf Drucksache 309 geforderte Einführung der Sondersignale für Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes. Die Arbeitsgemeinschaft der Länderinnenminister dagegen hat es ausdrücklich abgelehnt, den Krankentransportfahrzeugen das Führen von Sondersignalen zu erlauben.
    Ein solcher Beschluß erscheint uns unverständlich. Der immer stärker werdende Verkehr macht es den Krankentransportfahrzeugen oft sehr schwer, wenn nicht geradezu unmöglich, in dringenden Fällen rasch zu einer Unfallstelle zu kommen oder Kranke und Verletzte schnellstens in ein Krankenhaus zu bringen. Alle Bemühungen, den Krankentransportfahrzeugen die Genehmigung zum Führen von Sondersignalen zu verschaffen, scheiterten bisher an der Haltung der Länderinnenminister. Vielleicht ist ein Teil der Herren Minister der Auffassung, es sei wichtiger, daß Minister blaues Licht führen, als daß Krankentransportfahrzeuge mit diesem Sondersignal ausgerüstet sind. In der 276. Sitzung des Deutschen Bundestages habe ich an den Herrn Bundesverkehrsminister in dieser Sache eine Frage gerichtet, die leider nicht befriedigend beantwortet wurde.
    Die Situation ist nun die, daß wohl Polizeifahrzeuge mit Sondersignalen zu einer Unfallstelle fahren können, rum dort festzustellen, wer den Unfall verschuldet hat, oder zu messen, ob der Bremsweg 12,11 m oder 11,12 m beträgt. Natürlich kann die Polizei auch in vielen Fällen noch helfen, und sie soll deshalb diese Signale führen dürfen. Die Unfallwagen der Polizei dürfen auch Verletzte unter Benutzung von blauem Licht zum Krankenhaus bringen, falls diese in solchen Wagen transportiert werden können. Krankentransportwagen des Deutschen Roten Kreuzes und anderer Stellen jedoch dürfen diese Sondersignale nicht führen, obwohl Kranke in diesen Fahrzeugen in


    (Leonhard)

    der Regel zweckdienlicher transportiert werden, und zwar auch dann nicht, wenn ein sofortiger ärztlicher Eingriff dringend notwendig ist und ein solcher oder eine rasch vorgenommene Bluttransfusion einem Verletzten oder Kranken noch das Leben retten könnte.
    Manche Polizeidirektionen helfen sich nun so, daß sie notfalls dem Krankentransportwagen ein Polizeikraftrad vorausschicken und von diesem mit seinen Sondersignalen dem Krankentransportwagen das Vorfahrtsrecht sichern. Zu solchen Methoden sollte man jedoch nicht gezwungen sein. Deshalb wollen wir die bestehenden Bestimmungen ändern. In einem oder in mehreren Ländern wurde der Krankentransport der Feuerwehr übertragen, die ja die Sondersignale führen darf.
    Sehr interessant war es allerdings, in der Sitzung des Verkehrsausschusses zu hören, daß einer der Herren Länderinnenminister, der ebenfalls gegen die Einführung von Sondersignalen für Krankentransportfahrzeuge war, den Krankentransportfahrzeugen in seinem Land jetzt das Führen von Sondersignalen genehmigt hat, und zwar deshalb, weil man diesen Minister mit der Erklärung angegriffen hatte, daß er, der Herr Minister, zwar ein Sondersignal führe, den Krankenwagen dieses jedoch versage. Daraufhin kam dann der Gesinnungsumschwung. Ich bin der Auffassung, daß die Herren Minister so weit als irgend möglich auf das Benutzen von Sondersignalen verzichten sollten. Auch 'die Polizei sollte sich überlegen, ob nicht von ihr die Sondersignale etwas zu oft benutzt werden.
    In dem Lande, in dem die Schwaben und die Schwabenstreiche zu Hause sind, hat man dem Roten Kreuz erlaubt, beim Transport von Schwerverletzten und Schwerkranken weiße Fähnchen zu setzen. Als ob die Leute, welche das Zeichen des Roten Kreuzes nicht beachten, dann einem Fahrzeug mit weißer Fahne das Vorfahrtrecht einräumten! So optimistisch bin ich nicht. Unsere Erfahrung im Verkehr zeigt uns ja, daß sich nicht alle Verkehrsteilnehmer so benehmen, wie es Vernunft und Rücksicht verlangen. Ich muß deshalb leider der Auffassung des Dichters eines Verschens beipflichten, das ich in diesen Tagen las — wenigstens gilt dies für einen nicht geringen Teil der Verkehrsteilnehmer —:
    Oh, man erkennt so mit der Zeit:
    des Menschen Einsicht reicht nicht weit. Viel rascher bringet ihn in Gang
    ein Rippenstoß, die Not, der Zwang.
    Unser Antrag, der übrigens, wie erwähnt, vom Verkehrsausschuß erweitert wurde, bezweckt, Krankenwagen, soweit die Abwendung einer Gefahr für das Leben eines Menschen es erfordert, mit blauem Licht und Sondersignalen auszurüsten und damit allen Verkehrsteilnehmern, besonders aber den Böswilligen, den allzu Eiligen und den Gleichgültigen, diesen bildlichen Rippenstoß zu versetzen und ihnen zu sagen: Geben Sie bitte den Weg frei für einen Menschen, der dringend der Hilfe bedarf, und denken Sie daran, heute oder morgen können auch Sie schon verletzt oder schwer krank im Krankenauto liegen! Auch den Herren Ministern kann dies passieren, und mir kann dies passieren, und Ihnen, meine Damen und Herren, kann dies passieren. Deshalb bitte ich Sie: stimmen Sie dem Antrag des Verkehrsausschusses auf Drucksache 916 zu!

    (Beifall.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses für Verkehrswesen auf Drucksache 916 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Damit ist Punkt 5 der heutigen Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 6:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Personenbeförderungsgesetz — PBefG —) (Drucksache 831).
Da der Herr Bundesverkehrsminister nicht da ist und den Gesetzentwurf nicht einbringen kann, auch wohl auf Einbringung und Begründung verzichtet wird, wie ich aus den mir vorliegenden Notizen ersehe, schließe ich die erste Beratung und schlage dem Hause vor: Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Verkehrswesen — federführend —, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen und den Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung. Ist das Haus mit diesen Vorschlägen einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 7 der heutigen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 (Drucksachen 909, 304)
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Ohlig als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Ohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag Drucksache 909 empfiehlt der Haushaltsausschuß dem Bundestag, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 1951 nachträglich zu genehmigen. Diese Genehmigung ist nach § 83 der Reichshaushaltsordnung notwendig. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat die fast 1600 Seiten umfassende Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben überprüft. In der Anlage zur Drucksache 909 wurden die wichtigsten Ergebnisse in zusammengedrängter Form festgehalten. Als Berichterstatter möchte ich die Bemerkungen dort kurz ergänzen. Dabei will ich nur runde Zahlen nennen; die genauen finden Sie in der Anlage.
    Festgestellt wurden fast 1,9 Milliarden DM über-und außerplanmäßige Ausgaben. An diesen Ausgaben sind beinahe alle Einzelpläne beteiligt. In der Anlage sind aber nur die Einzelpläne mit besonders hohen Ausgaben genannt. Die genaue Aufstellung aller Beträge finden Sie in der Bundeshaushaltsrechnung auf Seite 1464.
    Die beiden Einzelpläne XXIV und XXV mit fast 1 Milliarde DM über- und außerplanmäßigen Ausgaben umfassen die Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungskosten und die Auftragsausgaben aus dem Jahre 1951 und die auslaufenden Auftragsausgaben aus dem Jahre 1950. Der Betrag ist hoch, aber die Ausgaben waren zwangsläufig.


    (Ohlig)

    Beim Einzelplan VIII, Bundesministerium der Finanzen, sind die Gründe im Anhang kurz mitgeteilt.
    Von den 324 Milionen DM über- und außerplanmäßigen Ausgaben beim Einzelplan XI, Bundesministerium für Arbeit, entfallen allein 322,7 Millionen DM auf die Arbeitsiosenfürsorgeunterstützung. 15m den Nachtragshaushalt 1951 auszugleichen, war der ursprüngliche Ansatz bei diesem Titel um 250 Millionen DM gekürzt worden. Diese Kürzung erwies sich als falsch. Die Zahl der Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger war höher als die geschätzte Zahl. Da die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung aber gezahlt werden mußte, waren auch diese Ausgaben unvermeidlich. — In die Augen springt bei diesem Einzelplan die Minderausgabe von 258 Millionen DM bei verschiedenen Titeln für soziale Hilfe. Die Gründe sind in der Anlage angegeben.
    Im Einzelplan XXVI, Soziale Kriegsfolgelasten, stehen 104 Millionen DM über- und außerplanmäßigen Ausgaben Minderausgaben in Höhe von 442,3 Millionen DM gegenüber. Die Gründe sind ungefähr die gleichen wie beim Einzelplan XI.
    Soweit es sich um das Fehlen geeigneter Unterlagen handelt, sind der Rechnungsprüfungsausschuß und der Haushaltsausschuß der Meinung, daß solche Begründungen in den nächsten Jahren wegfallen werden und eine genauere Schätzung der Haushaltsansätze möglich sein wird. Es wird aber auch in Zukunft damit gerechnet werden müssen, daß Gesetze erst recht spät am Ende eines Haushaltsjahres verkündet werden, die Mittel aber bereits vorsorglich für das volle Haushaltsjahr eingesetzt worden sind.
    Der Betrag der über- und außerplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 1,9 Milliarden DM ist sehr hoch. Er wird aber zu einem Teilbetrag von rund 1,6 Milliarden DM durch Mehreinnahmen und Minderausgaben gedeckt. Der Fehlbetrag des Rechnungsjahres 1951 beträgt demnach 256,8 Millionen DM.
    Es erschien dem Haushaltsausschuß zweckmäßig, einmal einen Gesamtüberblick über die Fehlbeträge der ordentlichen und außerordentlichen Haushalte der Haushaltsjahre 1949, 1950 und 1951 zu geben. Sie finden diese Angaben in der Anlage. Gleichzeitig wurde vermerkt, welche Mittel in den Jahren 1952 und 1953 zur Abdeckung dieser Fehlbeträge bereits gegeben wurden. Der dann noch verbleibende Fehlbetrag aus den Jahren 1949, 1950 und 1951 sowohl des ordentlichen wie des außerordentlichen Haushalts soll mit dem Fehlbetrag des Jahres 1953 in einer Summe ausgewiesen werden.
    Nach einer Meldung im Informationsblatt der Bundesregierung vom 4. November 1954 beträgt der Fehlbetrag des Rechnungsjahres 1953 2075 Millionen DM. In dieser Summe sind 1434 Millionen DM Ausgabereste enthalten, so daß also rund 640 Millionen DM Mehrausgaben entstanden sind. Diese 640 Millionen DM mit den rund 650 Millionen DM Fehlbeträgen aus den ersten drei Jahren des Bundes müßten also in einer Summe genannt und nach § 75 der Reichshaushaltsordnung im Bundeshaushalt 1955 veranschlagt werden. Die Frage, ob das geschehen wird oder geschehen soll, ist nicht Gegenstand dieses Berichts.
    Der Haushaltsausschuß ersucht mit dem vorliegenden Antrag das Hohe Haus, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich zu genehmigen. Diese Genehmigung soll vorbehaltlich der späteren Beschlußfassung über die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes erfolgen. Durch die Genehmigung wird den Erinnerungen des Bundesrechnungshofes aus Anlaß der Rechnungsprüfung 1951 nicht vorgegriffen. Die Entlastung der Bundesregierung erfolgt später. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Hohen Haus die Annahme seines Antrages.

    (Beifall.)