Rede von
Fritz
Ohlig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag Drucksache 909 empfiehlt der Haushaltsausschuß dem Bundestag, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 1951 nachträglich zu genehmigen. Diese Genehmigung ist nach § 83 der Reichshaushaltsordnung notwendig. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat die fast 1600 Seiten umfassende Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben überprüft. In der Anlage zur Drucksache 909 wurden die wichtigsten Ergebnisse in zusammengedrängter Form festgehalten. Als Berichterstatter möchte ich die Bemerkungen dort kurz ergänzen. Dabei will ich nur runde Zahlen nennen; die genauen finden Sie in der Anlage.
Festgestellt wurden fast 1,9 Milliarden DM über-und außerplanmäßige Ausgaben. An diesen Ausgaben sind beinahe alle Einzelpläne beteiligt. In der Anlage sind aber nur die Einzelpläne mit besonders hohen Ausgaben genannt. Die genaue Aufstellung aller Beträge finden Sie in der Bundeshaushaltsrechnung auf Seite 1464.
Die beiden Einzelpläne XXIV und XXV mit fast 1 Milliarde DM über- und außerplanmäßigen Ausgaben umfassen die Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungskosten und die Auftragsausgaben aus dem Jahre 1951 und die auslaufenden Auftragsausgaben aus dem Jahre 1950. Der Betrag ist hoch, aber die Ausgaben waren zwangsläufig.
Beim Einzelplan VIII, Bundesministerium der Finanzen, sind die Gründe im Anhang kurz mitgeteilt.
Von den 324 Milionen DM über- und außerplanmäßigen Ausgaben beim Einzelplan XI, Bundesministerium für Arbeit, entfallen allein 322,7 Millionen DM auf die Arbeitsiosenfürsorgeunterstützung. 15m den Nachtragshaushalt 1951 auszugleichen, war der ursprüngliche Ansatz bei diesem Titel um 250 Millionen DM gekürzt worden. Diese Kürzung erwies sich als falsch. Die Zahl der Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger war höher als die geschätzte Zahl. Da die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung aber gezahlt werden mußte, waren auch diese Ausgaben unvermeidlich. — In die Augen springt bei diesem Einzelplan die Minderausgabe von 258 Millionen DM bei verschiedenen Titeln für soziale Hilfe. Die Gründe sind in der Anlage angegeben.
Im Einzelplan XXVI, Soziale Kriegsfolgelasten, stehen 104 Millionen DM über- und außerplanmäßigen Ausgaben Minderausgaben in Höhe von 442,3 Millionen DM gegenüber. Die Gründe sind ungefähr die gleichen wie beim Einzelplan XI.
Soweit es sich um das Fehlen geeigneter Unterlagen handelt, sind der Rechnungsprüfungsausschuß und der Haushaltsausschuß der Meinung, daß solche Begründungen in den nächsten Jahren wegfallen werden und eine genauere Schätzung der Haushaltsansätze möglich sein wird. Es wird aber auch in Zukunft damit gerechnet werden müssen, daß Gesetze erst recht spät am Ende eines Haushaltsjahres verkündet werden, die Mittel aber bereits vorsorglich für das volle Haushaltsjahr eingesetzt worden sind.
Der Betrag der über- und außerplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 1,9 Milliarden DM ist sehr hoch. Er wird aber zu einem Teilbetrag von rund 1,6 Milliarden DM durch Mehreinnahmen und Minderausgaben gedeckt. Der Fehlbetrag des Rechnungsjahres 1951 beträgt demnach 256,8 Millionen DM.
Es erschien dem Haushaltsausschuß zweckmäßig, einmal einen Gesamtüberblick über die Fehlbeträge der ordentlichen und außerordentlichen Haushalte der Haushaltsjahre 1949, 1950 und 1951 zu geben. Sie finden diese Angaben in der Anlage. Gleichzeitig wurde vermerkt, welche Mittel in den Jahren 1952 und 1953 zur Abdeckung dieser Fehlbeträge bereits gegeben wurden. Der dann noch verbleibende Fehlbetrag aus den Jahren 1949, 1950 und 1951 sowohl des ordentlichen wie des außerordentlichen Haushalts soll mit dem Fehlbetrag des Jahres 1953 in einer Summe ausgewiesen werden.
Nach einer Meldung im Informationsblatt der Bundesregierung vom 4. November 1954 beträgt der Fehlbetrag des Rechnungsjahres 1953 2075 Millionen DM. In dieser Summe sind 1434 Millionen DM Ausgabereste enthalten, so daß also rund 640 Millionen DM Mehrausgaben entstanden sind. Diese 640 Millionen DM mit den rund 650 Millionen DM Fehlbeträgen aus den ersten drei Jahren des Bundes müßten also in einer Summe genannt und nach § 75 der Reichshaushaltsordnung im Bundeshaushalt 1955 veranschlagt werden. Die Frage, ob das geschehen wird oder geschehen soll, ist nicht Gegenstand dieses Berichts.
Der Haushaltsausschuß ersucht mit dem vorliegenden Antrag das Hohe Haus, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich zu genehmigen. Diese Genehmigung soll vorbehaltlich der späteren Beschlußfassung über die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes erfolgen. Durch die Genehmigung wird den Erinnerungen des Bundesrechnungshofes aus Anlaß der Rechnungsprüfung 1951 nicht vorgegriffen. Die Entlastung der Bundesregierung erfolgt später. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Hohen Haus die Annahme seines Antrages.