Rede:
ID0205403300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2054

  • date_rangeDatum: 5. November 1954

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:07 Uhr

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    Vokabeln: 13
    1. Ich: 2
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    12. Abgeordnete: 1
    13. Leonhard.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag - 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1954 2633 54. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. November 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2633 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Schröter (Wilmersdorf) 2634 A Erlöschen der Mitgliedschaft des Abg. von Hassel im Bundestag 2634 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 118 und 119 (Drucksachen 901, 943; 902, 944) 2634 A Änderungen der Tagesordnung 2634 A) Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund (Drucksache 466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 874 [neu]) 2634 B Beschlußfassung 2634 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Großer Knechtsand (Drucksache 841) 2634 C Müller (Wehdel) (DP), Anfragender 2634 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 2635 C Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 2637 C Hermsdorf (SPD) 2638 C, 2640 A Haasler (GB/BHE) 2639 D, 2640 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ergänzung des Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes (Drucksache 621) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Errichtung eines Bundesministeriums für Erziehung und Unterricht (Drucksache 622) 2641 A Dr. Brühler (DP), An- tragsteller 2641 B, 2656 B Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 2646 C, 2655 C Feller (GB/BHE) 2649 B (I Schneider (Bremerhaven) (DP) . 2651 D Gaul (FDP) 2652 B Marx (SPD) 2654 B Dr. Strosche (GB/BHE) 2654 B Überweisung an die Ausschüsse für Kulturpolitik, für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 2656 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksachen 916, 309) 2657 A Körner (GB/BHE), Berichterstatter 2657 A Leonhard (CDU/CSU) . . . . . 2657 C Beschlußfassung 2658 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Personenbeförderungsgesetz — PBefG —) (Drucksache 831) 2658 C Überweisung an die Ausschüsse für Verkehrswesen, für Wirtschaftspolitik, für Post- und Fernmeldewesen und für Kommunalpolitik 2658 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 (Drucksachen 909, 304) . 2658 C Ohlig (SPD), Berichterstatter . . 2658 D Ritzel (SPD) 2659 C Beschlußfassung 2661 C Nächste Sitzung 2661 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Georg Körner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Drucksache 916 betreffend die Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes liegt die ältere Drucksache 309 vom 10. März 1954 zugrunde. In dieser älteren Drucksache war der Antrag auf Erweiterung der Genehmigung zum Führen dieser Sondersignale und Kennscheinwerfer auf die Krankenfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes beschränkt. Nach eingehender Beratung ist der Verkehrsausschuß zu der Meinung gelangt, daß diese Beschränkung nicht dem ursprünglichen Gedanken des Antrags gerecht werden würde und daß eine Ausdehnung auf alle Krankenwagen notwendig ist. Der Verkehrsausschuß schlägt Ihnen nunmehr vor, die Bundesregierung zu ersuchen, in § 52 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung folgenden Satz 2 anzufügen:
    Krankenwagen, die von jedermann benutzt werden können, dürfen mit einem solchen Kennscheinwerfer ausgerüstet sein, der nur zur Abwendung einer Gefahr für das Leben eines Menschen verwendet werden darf.
    Die Straßenverkehrs-Ordnung soll in § 48 einen entsprechenden Zusatz erhalten. Der Abs. 1 dieses Paragraphen soll folgenden Satz 2 erhalten:
    Entsprechendes gilt für Krankenwagen, die von jedermann benutzt werden können, soweit die Abwendung einer Gefahr für das Leben eines Menschen es erfordert.
    Ein weiterer Zusatz soll in Abs. 3 des § 48 der Straßenverkehrs-Ordnung erfolgen, in dem hinter dem Wort „Feuerwehr" die Worte eingefügt werden sollen:
    sowie für Krankenwagen, die von jedermann benutzt werden können.
    Damit ist eigentlich das Wesentliche über die Änderung der Vorlage auf Drucksache 309 gesagt. Der Ausschuß hatte dabei den Wunsch, daß entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Führung von Sondersignalen und Kennscheinwerfern tatsächlich auf die nach diesen Verordnungen dazu befugten Fahrzeuge beschränkt wird. Es wird ja immer wieder festgestellt, daß auch andere Besitzer von Kraftfahrzeugen solche besonderen Kennscheinwerfer oder Kennzeichen benutzen. Das würde natürlich die Gefahren heraufbeschwören, auf die auch von einigen Bearbeitern der Ministerien in der Debatte hingewiesen wurde.
    Damit habe ich Ihnen die Vorlage im wesentlichen erläutert. Es ist der Wunsch des Verkehrsausschusses, daß sich das Hohe Haus dem Antrag auf Drucksache 916 anschließt.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Abgeordnete Leonhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gottfried Leonhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollte es nicht notwendig sein, die dem Hause vorliegenden Anträge auf Drucksache 309 und Drucksache 916 zu begründen; denn diese Anträge sind zwingend notwendig und schon lange fällig. Auf dem 56. Deutschen Ärztetag in Lindau im September 1953 forderten 1500 Ärzte in einer einstimmig gefaßten Resolution ebenfalls die mit unserem Antrag auf Drucksache 309 geforderte Einführung der Sondersignale für Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes. Die Arbeitsgemeinschaft der Länderinnenminister dagegen hat es ausdrücklich abgelehnt, den Krankentransportfahrzeugen das Führen von Sondersignalen zu erlauben.
    Ein solcher Beschluß erscheint uns unverständlich. Der immer stärker werdende Verkehr macht es den Krankentransportfahrzeugen oft sehr schwer, wenn nicht geradezu unmöglich, in dringenden Fällen rasch zu einer Unfallstelle zu kommen oder Kranke und Verletzte schnellstens in ein Krankenhaus zu bringen. Alle Bemühungen, den Krankentransportfahrzeugen die Genehmigung zum Führen von Sondersignalen zu verschaffen, scheiterten bisher an der Haltung der Länderinnenminister. Vielleicht ist ein Teil der Herren Minister der Auffassung, es sei wichtiger, daß Minister blaues Licht führen, als daß Krankentransportfahrzeuge mit diesem Sondersignal ausgerüstet sind. In der 276. Sitzung des Deutschen Bundestages habe ich an den Herrn Bundesverkehrsminister in dieser Sache eine Frage gerichtet, die leider nicht befriedigend beantwortet wurde.
    Die Situation ist nun die, daß wohl Polizeifahrzeuge mit Sondersignalen zu einer Unfallstelle fahren können, rum dort festzustellen, wer den Unfall verschuldet hat, oder zu messen, ob der Bremsweg 12,11 m oder 11,12 m beträgt. Natürlich kann die Polizei auch in vielen Fällen noch helfen, und sie soll deshalb diese Signale führen dürfen. Die Unfallwagen der Polizei dürfen auch Verletzte unter Benutzung von blauem Licht zum Krankenhaus bringen, falls diese in solchen Wagen transportiert werden können. Krankentransportwagen des Deutschen Roten Kreuzes und anderer Stellen jedoch dürfen diese Sondersignale nicht führen, obwohl Kranke in diesen Fahrzeugen in


    (Leonhard)

    der Regel zweckdienlicher transportiert werden, und zwar auch dann nicht, wenn ein sofortiger ärztlicher Eingriff dringend notwendig ist und ein solcher oder eine rasch vorgenommene Bluttransfusion einem Verletzten oder Kranken noch das Leben retten könnte.
    Manche Polizeidirektionen helfen sich nun so, daß sie notfalls dem Krankentransportwagen ein Polizeikraftrad vorausschicken und von diesem mit seinen Sondersignalen dem Krankentransportwagen das Vorfahrtsrecht sichern. Zu solchen Methoden sollte man jedoch nicht gezwungen sein. Deshalb wollen wir die bestehenden Bestimmungen ändern. In einem oder in mehreren Ländern wurde der Krankentransport der Feuerwehr übertragen, die ja die Sondersignale führen darf.
    Sehr interessant war es allerdings, in der Sitzung des Verkehrsausschusses zu hören, daß einer der Herren Länderinnenminister, der ebenfalls gegen die Einführung von Sondersignalen für Krankentransportfahrzeuge war, den Krankentransportfahrzeugen in seinem Land jetzt das Führen von Sondersignalen genehmigt hat, und zwar deshalb, weil man diesen Minister mit der Erklärung angegriffen hatte, daß er, der Herr Minister, zwar ein Sondersignal führe, den Krankenwagen dieses jedoch versage. Daraufhin kam dann der Gesinnungsumschwung. Ich bin der Auffassung, daß die Herren Minister so weit als irgend möglich auf das Benutzen von Sondersignalen verzichten sollten. Auch 'die Polizei sollte sich überlegen, ob nicht von ihr die Sondersignale etwas zu oft benutzt werden.
    In dem Lande, in dem die Schwaben und die Schwabenstreiche zu Hause sind, hat man dem Roten Kreuz erlaubt, beim Transport von Schwerverletzten und Schwerkranken weiße Fähnchen zu setzen. Als ob die Leute, welche das Zeichen des Roten Kreuzes nicht beachten, dann einem Fahrzeug mit weißer Fahne das Vorfahrtrecht einräumten! So optimistisch bin ich nicht. Unsere Erfahrung im Verkehr zeigt uns ja, daß sich nicht alle Verkehrsteilnehmer so benehmen, wie es Vernunft und Rücksicht verlangen. Ich muß deshalb leider der Auffassung des Dichters eines Verschens beipflichten, das ich in diesen Tagen las — wenigstens gilt dies für einen nicht geringen Teil der Verkehrsteilnehmer —:
    Oh, man erkennt so mit der Zeit:
    des Menschen Einsicht reicht nicht weit. Viel rascher bringet ihn in Gang
    ein Rippenstoß, die Not, der Zwang.
    Unser Antrag, der übrigens, wie erwähnt, vom Verkehrsausschuß erweitert wurde, bezweckt, Krankenwagen, soweit die Abwendung einer Gefahr für das Leben eines Menschen es erfordert, mit blauem Licht und Sondersignalen auszurüsten und damit allen Verkehrsteilnehmern, besonders aber den Böswilligen, den allzu Eiligen und den Gleichgültigen, diesen bildlichen Rippenstoß zu versetzen und ihnen zu sagen: Geben Sie bitte den Weg frei für einen Menschen, der dringend der Hilfe bedarf, und denken Sie daran, heute oder morgen können auch Sie schon verletzt oder schwer krank im Krankenauto liegen! Auch den Herren Ministern kann dies passieren, und mir kann dies passieren, und Ihnen, meine Damen und Herren, kann dies passieren. Deshalb bitte ich Sie: stimmen Sie dem Antrag des Verkehrsausschusses auf Drucksache 916 zu!

    (Beifall.)