Rede von
Georg
Körner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(GB/BHE)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Drucksache 916 betreffend die Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes liegt die ältere Drucksache 309 vom 10. März 1954 zugrunde. In dieser älteren Drucksache war der Antrag auf Erweiterung der Genehmigung zum Führen dieser Sondersignale und Kennscheinwerfer auf die Krankenfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes beschränkt. Nach eingehender Beratung ist der Verkehrsausschuß zu der Meinung gelangt, daß diese Beschränkung nicht dem ursprünglichen Gedanken des Antrags gerecht werden würde und daß eine Ausdehnung auf alle Krankenwagen notwendig ist. Der Verkehrsausschuß schlägt Ihnen nunmehr vor, die Bundesregierung zu ersuchen, in § 52 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung folgenden Satz 2 anzufügen:
Krankenwagen, die von jedermann benutzt werden können, dürfen mit einem solchen Kennscheinwerfer ausgerüstet sein, der nur zur Abwendung einer Gefahr für das Leben eines Menschen verwendet werden darf.
Die Straßenverkehrs-Ordnung soll in § 48 einen entsprechenden Zusatz erhalten. Der Abs. 1 dieses Paragraphen soll folgenden Satz 2 erhalten:
Entsprechendes gilt für Krankenwagen, die von jedermann benutzt werden können, soweit die Abwendung einer Gefahr für das Leben eines Menschen es erfordert.
Ein weiterer Zusatz soll in Abs. 3 des § 48 der Straßenverkehrs-Ordnung erfolgen, in dem hinter dem Wort „Feuerwehr" die Worte eingefügt werden sollen:
sowie für Krankenwagen, die von jedermann benutzt werden können.
Damit ist eigentlich das Wesentliche über die Änderung der Vorlage auf Drucksache 309 gesagt. Der Ausschuß hatte dabei den Wunsch, daß entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Führung von Sondersignalen und Kennscheinwerfern tatsächlich auf die nach diesen Verordnungen dazu befugten Fahrzeuge beschränkt wird. Es wird ja immer wieder festgestellt, daß auch andere Besitzer von Kraftfahrzeugen solche besonderen Kennscheinwerfer oder Kennzeichen benutzen. Das würde natürlich die Gefahren heraufbeschwören, auf die auch von einigen Bearbeitern der Ministerien in der Debatte hingewiesen wurde.
Damit habe ich Ihnen die Vorlage im wesentlichen erläutert. Es ist der Wunsch des Verkehrsausschusses, daß sich das Hohe Haus dem Antrag auf Drucksache 916 anschließt.