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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag - 54. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. November 1954 2633 54. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. November 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2633 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Schröter (Wilmersdorf) 2634 A Erlöschen der Mitgliedschaft des Abg. von Hassel im Bundestag 2634 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 118 und 119 (Drucksachen 901, 943; 902, 944) 2634 A Änderungen der Tagesordnung 2634 A) Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund (Drucksache 466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 874 [neu]) 2634 B Beschlußfassung 2634 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Großer Knechtsand (Drucksache 841) 2634 C Müller (Wehdel) (DP), Anfragender 2634 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 2635 C Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 2637 C Hermsdorf (SPD) 2638 C, 2640 A Haasler (GB/BHE) 2639 D, 2640 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ergänzung des Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes (Drucksache 621) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Errichtung eines Bundesministeriums für Erziehung und Unterricht (Drucksache 622) 2641 A Dr. Brühler (DP), An- tragsteller 2641 B, 2656 B Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 2646 C, 2655 C Feller (GB/BHE) 2649 B (I Schneider (Bremerhaven) (DP) . 2651 D Gaul (FDP) 2652 B Marx (SPD) 2654 B Dr. Strosche (GB/BHE) 2654 B Überweisung an die Ausschüsse für Kulturpolitik, für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 2656 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksachen 916, 309) 2657 A Körner (GB/BHE), Berichterstatter 2657 A Leonhard (CDU/CSU) . . . . . 2657 C Beschlußfassung 2658 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Personenbeförderungsgesetz — PBefG —) (Drucksache 831) 2658 C Überweisung an die Ausschüsse für Verkehrswesen, für Wirtschaftspolitik, für Post- und Fernmeldewesen und für Kommunalpolitik 2658 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 (Drucksachen 909, 304) . 2658 C Ohlig (SPD), Berichterstatter . . 2658 D Ritzel (SPD) 2659 C Beschlußfassung 2661 C Nächste Sitzung 2661 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Verkehr, der Dienststelle Blank und des Bundesministeriums der Finanzen darf ich jetzt die Große Anfrage beantworten.
    Frage 1:
    Was hat die Bundesregierung unternommen,
    um, nachdem die Schäden offenbar wurden,
    eine Revision der Abmachungen zu erreichen?
    Eine Revision des deutsch-britischen KnechtsandAbkommens ist gemäß Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. September 1952 möglich, wenn durch die Benutzung des Übungsgebietes ernste Schwierigkeiten verursacht werden sollten, besonders im Hinblick auf die Großschiffahrtswege zur Elbe und Weser, auf Erdölbohrungen in diesem Gebiet und auf etwaige Veränderungen der geologischen Struktur des Großen Knechtsandes, der als Barre für die Marschgebiete an der Küste wirkt.
    Die Prüfung der Frage, ob nach Wortlaut und Sinn der Vertragsbestimmungen die verschiedenen Auswirkungen der Bombenabwürfe auf den Großen Knechtsand als „ernste Schwierigkeiten" im Sinne des Abkommens angesehen werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Als ernste Schwierigkeiten können jedenfalls solche Unzuträglichkeiten nicht angesehen werden, mit denen schon bei Abschluß des Abkommens gerechnet werden mußte, insbesondere also nicht eine gewisse Beeinträchtigung der Krabbenfischerei.
    In den Sommermonaten dieses Jahres hat sich allerdings herausgestellt, daß die Krabbenfischerei in größerem Ausmaße beeinträchtigt wird, als zu erwarten war. Infolgedessen ist die Bundesregierung in ,dem Bemühen, eine möglichst schonende Anwendung und solche Änderungen des Abkommens zu erreichen, wie sie von der Küstenbevölkerung und den Krabbenfischern besonders ge-


    (Staatssekretär Hartmann)

    wünscht worden sind, bei der britischen Hohen Kommission vorstellig geworden und hat in einigen für die Fischerei besonders bedeutsamen Punkten Entgegenkommen gefunden.
    Durch einen am 18. Oktober 1954 vollzogenen Notenwechsel ist das Abkommen dahingehend geändert worden, daß die Nachtübungen in Zukunft ebenso vorher angezeigt werden müssen wie die Tagesübungen. Es kann daher das durch § 3 der Strom- und Schiffahrtspolizei-Verordnung vom 25. Juli 1953 ausgesprochene Verbot, ,das Übungsgebiet zur Nachtzeit zu befahren, jetzt aufgehoben werden. Der Bundesminister für Verkehr wird zu diesem Zweck in ,den nächsten Tagen eine neue Strom- und Schiffahrtspolizei-Verordnung erlassen. Die Aufhebung der allgemeinen Nachtsperre bedeutet auch nach Auffassung der zuständigen Landensdienststelle eine wesentliche Erleichterung für die Fischerei.
    Ziffer 12 der Anlage des deutsch-britischen Abkommens vom 9. September 1952 wird von britischer Seite künftig so ausgelegt werden, daß die Übungen mindestens 24 Stunden vor dem Setzen der Signale anzukündigen sind. Die Signale werden drei Stunden vor Übungsbeginn gesetzt. Das bedeutet also, daß die Ankündigungsfrist praktisch um drei Stunden, nämlich von 24 auf 27 Stunden, verlängert wird. Darüber hinaus wird die Royal Air Force wie bisher bemüht sein, die Übungen möglichst schon 36 Stunden oder länger vorher anzusagen.
    Gebäudeschäden auf dem Festland, die auf die Bombenabwürfe im Knechtsandgebiet zurückgeführt werden, sind erst in den letzten Monaten in größerem Umfange gemeldet worden. Die Bundesregierung ist bemüht, den Sachverhalt zu klären und sichere Unterlagen über die Ursache und das Ausmaß der Schäden zu gewinnen, um dann die erforderlichen Schritte unternehmen zu können.
    Für die Stadt Cuxhaven ist bereits im Verhandlungswege eine Verbesserung des bisherigen Zustandes erreicht worden. Obwohl gemäß Ziffer 6 der Anlage zur Note das Knechtsandziel am Tage aus a 11 e n Richtungen angeflogen werden kann, hat die britische Hohe Kommission gesagt, daß grundsätzlich das Überfliegen von Cuxhaven durch Flugzeuge mit Bombenlast vermieden werden soll.
    Um eine bessere Überwachung des Übungsgebiets sicherzustellen, ist nunmehr auf Vorstellung der Bundesregierung hin ein neuartiges, besseres Radar-Gerät eingesetzt worden.
    Die Bundesregierung bleibt im übrigen weiterhin bemüht, daß in Zukunft mehr Nachtübungen und weniger Tagesübungen stattfinden sollen.
    Frage 2: Was hat die Bundesregierung unternommen, um die bisher entstandenen Schäden zu ersetzen?
    1. Durch die Sperrmaßnahmen, die wegen der Benutzung des Großen Knechtsandes als Bombenabwurfplatz getroffen werden mußten, werden die Krabbenfischer in Dorum und Spieka in ihrer Fangtätigkeit behindert. Während der Sperrzeiten können sie weder die Fanggründe des Großen Knechtsandes aufsuchen noch nach anderen Fanggründen auslaufen. Ertragsausfälle haben sie dadurch erstmals im November 1953 erlitten.
    Zum Ausgleich der den Fischern bis Ende Februar 1954 entstandenen Schäden hat der Bundesminister der Finanzen einen Betrag von 58 402,88 DM zur Verfügung gestellt, wie dem Hohen Hause am 21. Januar 1954 von mir berichtet wurde.
    Für die Zeit nach dem 1. März 1954 ist den Fischern ein Schadensausgleich nach Maßgabe der Grundsätze gewährt worden, die der Bundesminister der Finanzen in seinem Schreiben an den Niedersächsischen Minister der Finanzen vom 10. März 1954 aufgestellt hat. Die Ausgleichsbeträge sind nach den Durchschnittserträgen der entsprechenden Monate der Jahre 1950 bis 1953 und nach der Zahl der infolge der Sperrmaßnahmen ausgefallenen Fangtage je Monat berechnet worden, wobei jedoch höchstens die Zahl der Fangtage berücksichtigt wurde, die dem Durchschnitt der Fangtage des entsprechenden Monats der Vergleichsjahre entsprach. Bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags nach diesem Schreiben waren die Erträge, die die Fischer trotz der Sperrmaßnahmen erzielten, zunächst in vollem Umfange berücksichtigt worden.
    Durch Schreiben vom 7. Oktober 1954 hat der Bundesminister der Finanzen die mit Schreiben vom 10. März 1954 getroffene Regelung noch verbessert. Bei der Berechnung der Ausgleichsbeträge werden die Durchschnittserträge der Jahre 1950 bis 1953 zwar mengenmäßig berücksichtigt, aber wertmäßig die jeweils geltenden Tagespreise zugrunde gelegt. Außerdem werden die von den Fischern trotz der Sperrmaßnahmen noch erzielten Erträge nur in Höhe von 60 % angerechnet. Dadurch wird den Fischern ein Anreiz geboten, ihre Tätigkeit in möglichst großem Umfange fortzusetzen. Sie haben auf diese Weise die Möglichkeit, trotz der Sperrmaßnahmen höhere Einnahmen zu erzielen als in den vorausgegangenen Jahren.
    Die mit dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 7. Oktober 1954 getroffene Regelung gilt — wie igh im Hinblick auf den bei der Begründung der Großen Anfrage geäußerten Zweifel besonders betonen möchte — rückwirkend vom 1. März 1954. Damit ist also der eben zum Ausdruck gebrachte Wunsch bereits erfüllt.
    Auf Grund der Regelung vom 10. März 1954, also der alten Regelung, sind für die Zeit vom 1. März bis 30. September 1954 an 34 Fischer 231 963,33 DM zur Auszahlung gelangt. Die finanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Regelung vom 7. Oktober 1954 sind im einzelnen noch nicht bekannt.
    2. Entschädigungsansprüche sind aber außer von den Krabbenfischern auch von verschiedenen Krabbenverarbeitungsbetrieben angemeldet worden mit der Begründung, durch verringerte Zulieferung von Krabben sei ihr Umsatz und Ertrag zurückgegangen. Unter Zurückstellung von Bedenken allgemeiner Art hat sich der Bundesminister der Finanzen in dem erwähnten Schreiben vom 7. Oktober 1954 grundsätzlich bereit erklärt, drei Krabbenverarbeitungsbetrieben in Dorum und Wremen einen Schadensausgleich zu gewähren. Diese Betriebe werden Ausgleichszahlungen erhalten, wenn und soweit infolge eines auf der zeitweiligen Sperrung des Fischereigebietes im Großen Knechtsand beruhenden Rückganges der Krabbenzulieferungen durch die in Dorum und Spieka ansässigen Fischer die Erträge der Unternehmen nicht mehr ausreichen, um die fortlaufenden notwendigen Betriebskosten und den angemessenen Lebensunterhalt der Inhaber und ihrer unterhaltsberechtigten


    (Staatssekretär Hartmann)

    Angehörigen zu decken, soweit er bisher aus den
    Erträgen des Unternehmens bestritten worden ist.
    3. Erstmals im Sommer dieses Jahres haben Bewohner verschiedener Küstenorte Anträge auf Entschädigung für Gebäudeschäden gestellt mit der Begründung, diese Schäden seien durch die Benutzung des Großen Knechtsandes als Bombenabwurfziel verursacht worden. Das Besatzungskostenamt Cuxhaven hat die Anträge unter Hinzuziehung des örtlichen Bauamtes bearbeitet und dem britischen Entschädigungsamt in Herford zur Entscheidung vorgelegt. Dieses hat die Haftung bereits in einer Anzahl von Fällen anerkannt. Außerdem hat der Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 18. September 1954 an den Niedersächsischen Minister der Finanzen die Möglichkeit eröffnet, den Geschädigten Vorschüsse bis zu 90 v. H. des zu erwartenden Entschädigungsbetrages zu gewähren. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die Geschädigten unabhängig von der Entscheidung der britischen Dienststellen die wesentlichen Schäden rasch beseitigen lassen können.
    Frage 3:
    Sind die Sicherheitsmaßnahmen, wie sie in der Anlage zur Note festgelegt wurden, eingehalten worden? Falls nein, was hat die Bundesregierung getan, um die Einhaltung zu erreichen?
    Die durch das Abkommen vereinbarten Sicherungsmaßnahmen sind eingehalten worden.
    Frage 4:
    Entspricht es den Tatsachen, daß nördlich und südlich des bisherigen Hauptsperrbezirks weiteres Zielgelände zur Verfügung gestellt werden soll?
    Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die britischen Luftstreitkräfte weitere Flächen südlich des jetzigen Übungsgebietes Sandbank für einen Bordwaffenschießplatz angefordert haben. Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Anforderung, über die auf Landesebene zu verhandeln war, inzwischen jedoch abgelehnt. Sie begründet diese Ablehnung damit, daß durch die Beschlagnahme weiterer Flächen beim Großen Knechtsand und die sich dann zwangsläufig verstärkende Flugtätigkeit sowohl die Fischerei wie die gesamte Küstenbevölkerung schwer betroffen würde.
    Der britische Hohe Kommissar hat die Bundesregierung neuerdings gebeten, ein zweites, nordöstlich des Knechtsandes gelegenes Übungsgebiet mit einem Radius von 3000 Yards zum Abwurf von Übungsbomben von 25 lbs. zur Verfügung zu stellen.
    Bei den Verhandlungen über die als Voraussetzung für die Freigabe Helgolands verlangten Ausweichziele „auf einer oder mehreren Sandbänken an der deutschen Nordseeküste" im Jahre 1951 war über ein Zielgebiet zum Abwurf leichter Übungsbomben verhandelt worden, das nach Lage und Größe von dem jetzt zusätzlich verlangten Gebiet nur unwesentlich abweicht. Mit Rücksicht auf von deutscher Seite in Aussicht genommene Erdölbohrungen in diesem Gebiet hat die britische Regierung damals vorläufig auf dieses zweite Zielgebiet verzichtet und ist erst jetzt wieder hierauf zurückgekommen. Die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem weiteren britischen Antrag wird zur Zeit noch geprüft.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Große Anfrage ist beantwortet. Soll in eine Beratung eingetreten werden? — Ich nehme an, daß mehr als 30 Mitglieder des Hauses dies wollen. Wir treten in die Beratung ein. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Buchka.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl von Buchka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit großem Interesse von der Erklärung der Bundesregierung Kenntnis genommen und darf meine Anerkennung dafür aussprechen, daß sich die Bundesregierung bemüht hat, die schweren Schäden im NiederelbeUnterweser-Gebiet anläßlich der Bombardierung des Knechtsandes zu mildern. Ich möchte auch durchaus anerkennen, daß von Anfang an Schäden vorauszusehen gewesen sind. Das Ausmaß der tatsächlich eingetretenen Schäden ist allerdings wesentlich größer, als es je hätte vorausgesehen werden können. Ich habe mich selbst an Ort und Stelle bemüht, darüber Genaueres zu ermitteln, und bin erschrocken über die Zustände, die dort eingetreten sind. Es ist nicht zu verwundern, welch große Erbitterung dort in der Bevölkerung herrscht. Noch 25 und mehr Kilometer vom Großen Knechtsand entfernt sind schwere Häuserschäden festgestellt worden. Ich bitte auch, nicht zu vergessen, daß Tiefflüge über dem Gebiet ausgeführt werden. Stellen Sie sich vor, meine Damen und Herren: 10 m über der Deichkappe brausen die Düsenflieger und beunruhigen Menschen und Weidevieh.
    Noch ein weiteres Moment erscheint mir außerordentlich wichtig. Es sind Bombeneinschläge bis 8 km vom Ziele entfernt festgestellt worden, und wenn ich recht unterrichtet bin, so ist bisher von den drei Zielschiffen, die vor dem Großen Knecht-sand liegen, noch kein einziges getroffen worden.

    (Hört! Hört! und Heiterkeit.)

    Daß unter diesen Umständen die Bevölkerung in
    ständiger Sorge darüber ist, wo nun mal die Bomben hingehen, das können Sie sich sicher vorstellen.
    Die Stimmung ist übrigens auch bei den Krabbenfischern noch außerordentlich mies. Ich darf weiter, ohne hier nun das wiederholen zu wollen, was Herr Kollege Müller (Wehdel) ausgeführt hat, noch darauf hinweisen, daß auch eine nicht unbeträchtliche Störung des Kurbetriebes in den Nordseebädern Döse und Duhnen bei Cuxhaven zu verzeichnen ist.
    Ganz besonderes Augenmerk bitte ich auf die schädlichen Auswirkungen für die Krankenhäuser in der dortigen Gegend zu richten. Das ist bereits erwähnt worden. Ich möchte aber doch noch einmal ganz deutlich hervorheben, wie schlimm es für den Genesungsprozeß der Schwer- und Schwerstkranken ist, wenn teilweise täglich Tag und Nacht Bombenabwürfe stattfinden. Es handelt sich nicht etwa nur um ein paar Dutzend Kranke, sondern es sind über 2000 Patienten, die in dem ganzen Gebiet nahe dem Großen Knechtsand in Frage kommen. Daß derartige Wirkungen eintreten, ist ja schließlich auch kein Wunder, denn wenn Reihenabwürfe mit scharfen Bomben von 500 Kilo Kaliber stattfinden, so kann man sich wirklich ganz genau vorstellen, wie groß die Auswirkungen auf die Krankenhäuser sein müssen und sind.
    Die Angelegenheit der Brandgänse, die j a auch etwas am Rande vom Herrn Kollegen Müller (Wehdel) hier erwähnt worden ist, kann ich noch insoweit untermalen, als selbst ein englischer Or-


    (Dr. von Buchka)

    nithologe an Ort und Stelle gewesen ist und sich dringend dafür eingesetzt hat, daß dieses Vogelmorden unterbunden wird. Zehntausende von Brandgänsen sind hier bestimmt draufgegangen.
    Aber auch das weitere Moment der politischen Bedenken ist wesentlich, und ich kann Sie versichern, daß radikale Parteien dort schon recht an der Arbeit sind. Ich habe hier ein Flugblatt „Dat Blinkfüer" in der Hand. Wer an der Waterkant bekannt ist, weiß, wer hinter diesem „Blinkfüer" steht und wie dort alle derartigen Ereignisse aufgegriffen werden. Nein, meine Damen und Herren, eine Abhilfe ist bestimmt dringend nötig. Am besten und sichersten wäre es natürlich, wenn die Bombardierungen gänzlich eingestellt würden.
    Lassen Sie mich eine vielleicht ganz naive Frage stellen. Wo werfen denn eigentlich die Flugzeuge der übrigen Mächte ihre Bomben bei Zielübungen ab? Wo tun es die Flugzeuge der Vereinigten Staaten, Frankreichs und der anderen Mächte? Es ist für uns, weiß Gott, eine außerordentlich schwere, eine unerträgliche Last, wenn das auf dem Großen Knechtsand auf deutschem Bundesgebiet geschieht. Ich weiß genau: wir sind noch nicht so weit, daß die Abwürfe gänzlich eingestellt werden. Aber wir müssen als mindestes verlangen — das möchte ich auch ganz besonders unterstreichen —, daß nur kleine Kaliber geworfen werden, daß keine Reihenwürfe erfolgen und daß eben Übungsbomben und keine scharfen Bomben verwendet werden. Es ist auch schon davon gesprochen worden — ich will es nur der Vollständigkeit halber erwähnen —, daß man vielleicht Zementbomben abwerfen sollte. Da sind aber auch schon wieder Proteste aus den Reihen der Krabbenfischer gekommen; also so ganz recht machen kann man es damit natürlich auch nicht. Deswegen wollen wir diese Forderung wohl kaum aufstellen.
    Aber wesentlich erscheint es mir — ich habe vorhin schon von den Tiefflügen gesprochen —, daß verboten wird, über Land und vor allem über den Städten Tiefflüge auszuführen. Wie schädlich diese sich auf die Krankenhäuser auswirken, ist hier bereits wiederholt angesprochen worden. Daß eine langfristige Ankündigung von Bombenabwürfen notwendig ist, versteht sich am Rande.
    Vielleicht darf ich jetzt einmal die Sache rein rechtlich angehen. Wenn ich richtig unterrichtet bin, dann ist der Vertrag vom 9. September 1952 auf fünf Jahre abgeschlossen. Wir wissen sehr wohl, daß damals für die deutsche Bundesrepublik eine absolute Zwangslage bestand. Wir wollten und wir mußten Helgoland wieder freibekommen.

    (Zuruf des Abg. Hermsdorf.) — Sie sind offenbar anderer Ansicht.


    (Abg. Hermsdorf: Absolut!)

    Ich glaube aber doch, daß die Bundesregierung damals beim besten Willen nicht anders handeln konnte, wenn sie Helgoland wieder freibekommen wollte. Aber seitdem ist nun wieder eine ganz geraume Zeit vergangen. Die Zeit hat nicht stillgestanden. Es sind neue Verhältnisse eingetreten, und angesichts der sehr stark geänderten außenpolitischen Lage erscheint es mir jetzt sehr, sehr dringend geboten, daß man an eine Revision—mindestens an eine Revision — dieser Vereinbarung herangeht. Dankenswerterweise hat der Britische Hohe Kommissar bereits gewisse Zugeständnisse gemacht. Sie reichen meines Erachtens — ich
    glaube, auch da werden Sie mir zustimmen — noch lange nicht aus. Ich bin der Ansicht, die Bundesregierung müßte gerade unter Hinweis auf die Pariser Verträge nun auf weiteres Entgegenkommen bei dem Britischen Hohen Kommissar drängen. Wenn es nicht gelingt — daran zweifle ich allerdings; ich habe das schon gesagt —, die Bombenabwürfe gänzlich einzustellen, dann muß eben erreicht werden, daß weitestgehende Einschränkungen der Abwürfe angeordnet werden. Unter keinen Umständen würde ich es für vertretbar halten, das Abwurfgebiet etwa noch irgendwie zu vergrößern. Fast zehn Jahre nach dem Ende des Krieges halte ich den gegenwärtigen Zustand am Großen Knechtsand für völlig untragbar für die deutsche Bundesrepublik.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)